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Jänner
Anschlä­
ge
29 26 0 1 0 56
Todes­
opfer
48 22 0 0 0 70
Vertei­
lung*
10/19/19 7/10/5 0 0 0 17/29/24 PIPS 
10.2.2025
Februar
Anschlä­
ge
30 23 0 1 0 54
Todes­
opfer
45 75 0 1 0 121
Vertei­
lung*
13/27/5 24/28/23 0 0/1/0 0 37/56/28 PIPS 
11.3.2025
März
Anschlä­
ge
49 34 6 5 0 94
Todes­
opfer
98 103 3 3 0 207
Vertei­
lung*
19/36/43 34/32/37 0/1/3 2/1/0 0 55/70/82 PIPS 
10.4.2025
* Verteilung der Todesopfer - Zivilisten/ Sicherheitskräfte/ Terroristen
** inklusive Islamabad
Hauptakteure
Über ein Dutzend Terrorgruppen waren 2024 aktiv, doch dominierten die pakistanischen Taliban - 
Tehreek-e Taliban Pakistan, TTP - und ihre Untergruppen bzw. Verbündeten sowie die Belutschi­
stan Liberation Army - BLA - das Terrorgeschehen. Zusammen erklärten sie sich für 61 Prozent 
aller Anschläge verantwortlich. Daneben war auch der Islamic State Khorasan Province - ISKP 
- ein Hauptakteur der Gewalt (PIPS 30.1.2025a; vgl. IEP 3.2025). Dabei dürften die Anschläge 
der TTP unterrepräsentiert sein, es wird vermutet, dass die Gruppe dazu übergegangen ist, sich 
zu weniger Anschlägen zu bekennen als sie tatsächlich durchführt (PIPS 30.1.2025a).
2023 lassen sich 78 Prozent aller Anschläge sowie 82 Prozent der Todesopfer diesen drei 
Gruppen zuschreiben - der TTP samt Verbündete, ISKP und der BLA. Letztere konzentrierte 
ihre Anschläge hauptsächlich in Belutschistan, der ISKP war in Teilen Khyber Pakhtunkhwas 
und Belutschistans aktiv und die TTP überwiegend in Khyber Pakhtunkhwa, wobei sie allerdings 
auch in den anderen Provinzen Anschläge durchgeführt hat. Hauptakteur der Gewalt war im 
Jahr 2023 die TTP, auf die beinahe die Hälfte aller Anschläge in Pakistan zurückgingen (PIPS 
10.1.2024).
17
22

Der TTP gelang es ab 2020, sich neu zu formieren - verstärkt seit der Machtübernahme der af­
ghanischen Taliban in Kabul (PIPS 10.1.2024). Sie hat von allen ausländischen Gruppierungen 
am meisten vom Abzug der internationalen Truppen in Afghanistan profitiert (PIPS 24.2.2023). 
Ihre dortige Präsenz nutzt sie, um Operationen in Pakistan durchzuführen (UNSC 25.7.2023; vgl. 
IEP 3.2025). In der Folge hat sich die Zahl von ihr verübter Anschläge sprunghaft erhöht (UNSC 
13.2.2023). Einen unter der Vermittlung des Islamischen Emirates von Afghanistan im Mai 2022 
eingesetzten Waffenstillstand inklusive Verhandlungen zwischen Vertretern der TTP und des 
pakistanischen Staats in Kabul kündigte die TTP im November 2022 auf (PIPS 24.2.2023; vgl. 
PIPS 10.1.2024). Berichte gehen davon aus, dass sich die Kollaboration der afghanischen Ta­
liban mit der TTP verstärkt hat, inklusive finanzieller und logistischer Unterstützung und die 
TTP Zugang zu den erbeuteten, modernen Waffen der ehemaligen Afghan National Army hat 
(UNSC 6.2.2025; vgl. PIPS 30.1.2025a). Sie konnte außerdem durch eine Umstrukturierung 
und die Eingliederung anderer Gruppierungen auch im Jahr 2024 ihren Einfluss weiter vergrö­
ßern. Insgesamt führte die TTP laut Daten von PIPS 2024 192 Anschläge mit 299 Toten durch. 
Sie konzentrierte sich dabei auf Khyber Pakhtunkhwa, führte aber auch einige Anschläge in 
Belutschistan, Punjab und Karatschi [Sindh] durch (PIPS 30.1.2025a).
Auch den belutschischen und Sindhi-nationalistischen Gruppierungen gelangen seit der Macht­
übernahme der Taliban in Afghanistan größere Anschläge als zuvor. In ihrem Fall waren davon 
bisher vorwiegend Sicherheitskräfte und chinesische Bauprojekte bzw. deren chinesische Ar­
beiter betroffen (PIPS 30.5.2023). Im Jahr 2024 kam eine verstärkte Zielsetzung der BLA auf 
Arbeiter und Reisende aus dem Punjab hinzu. Außerdem konnte sie die Frequenz und Schlag­
kraft ihrer Anschläge nochmals stark erhöhen und große Angriffe durchführen. Insgesamt 109 
Anschläge mit 245 Todesopfern gehen auf sie in diesem Jahr zurück. Bis auf zwei Anschläge in 
Karatschi waren alle auf Belutschistan beschränkt (PIPS 30.1.2025a).
Der ISKP konnte ebenfalls die Zahl seiner Anschläge seit der Machtübernahme steigern (PIPS 
30.5.2023). Die 17 Anschläge der Gruppierung im Jahr 2023 verursachten mit 155 Toten die 
zweithöchsten Opferzahlen des Jahres. Die hohe Opferzahl unterstreicht auch ihre gewachsene 
Kapazität Großanschläge durchzuführen (PIPS 10.1.2024). 2024 wurde ihre operative Stärke 
etwas geschwächt, doch es gelang ihr, 20 Anschläge mit 54 Toten in Khyber Pakhtunkhwa und 
Belutschistan durchzuführen, wobei sie sich hauptsächlich regional auf den Stammesdistrikt 
Bajaur und bei den Anschlagszielen auf politisch Tätige, Minderheiten und Sympathisanten der 
afghanischen Taliban konzentrierte (PIPS 30.1.2025a).
Hauptsächliche Ziele
Verbunden mit ihrem Wiedererstarken sind auch bedeutende Änderungen von Strategie und 
Modus Operandi der TTP erkennbar. Die hohen Opferzahlen unter Zivilisten bei früheren Selbst­
mordattentaten hatten einen Verlust der Unterstützung in der Bevölkerung - aber auch unter 
Jihadisten - und umgekehrt eine breite Befürwortung der Militäroperationen zur Folge, was einen 
der Gründe für ihre Zurückdrängung in Pakistan dargestellt hat. In der neuen Strategie der TTP 
stehen bei der Auswahl der Ziele Sicherheitskräfte im Vordergrund - bei einer deutlichen Redu­
zierung der zivilen Opfer (CTC Sentinel 5.2023). Im Jahr 2024 konzentrierten sich 51 Prozent 
18
23

ihrer Anschläge auf Polizisten. Damit vermeidet die TTP eine direkte Konfrontation mit dem 
besser ausgestatteten Militär, während die lokale Verwaltung geschwächt wird (Z. Rehman/
DAWN 13.3.2025).
Auch im Allgemeinen zeigt sich, dass die Sicherheitskräfte insgesamt das Hauptziel von An­
schlägen darstellen. 2024 waren 308 an der Zahl und damit 59 Prozent aller Terroranschläge 
spezifisch gegen sie gerichtet (PIPS 30.1.2025a). 2023 stellten 205 gegen die Sicherheitskräfte 
gerichtete Terroranschläge, 67 Prozent der Gesamtzahl dar (PIPS 10.1.2024). 2022 zielten 69 
Prozent (PIPS 24.2.2023) und 2021 66 Prozent gegen Sicherheitskräfte (PIPS 4.1.2022).
Im Jahr 2024 stellt das Umfeld der Parlamentswahlen vom 9.2.2024 das zweitgrößte Ziel von 
Anschlägen dar auf politische Führungspersönlichkeiten, Mitarbeiter von Parteien und andere 
Ziele, die mit den Wahlen in Verbindung standen. 70 Anschläge richteten sich gegen solche Ziele 
(PIPS 30.1.2025a).Sowohl im Jänner mit 19 Anschlägen (PIPS 7.2.2024), als auch im Februar 
mit 36, fanden sich in den Vorwahlmonaten politische Führungspersonen, Parteimitarbeiter, 
Wahlkandidaten, Parteibüros oder andere mit den Wahlen verbundene Ziele als am stärksten 
betroffene Gruppe im Fadenkreuz. Erst an zweiter Stelle folgten die Sicherheitskräfte (PIPS 
6.3.2024). Auch stiegen in der Vorwahlzeit die Anschlagszahlen im Jänner 2024 auf das Doppelte 
im Vergleich zum Vormonat auf 46 (PIPS 7.2.2024); im Februar nochmals um 37 Prozent auf 63 
(PIPS 6.3.2024). Im März ging die Anschlagszahl signifikant zurück auf 20 (PIPS 15.4.2024).
Des Weiteren richteten sich 35 Anschläge im Jahr 2024 allgemein gegen Zivilisten - ohne 
erkennbaren religiösen oder politischen Hintergrund und 19 gegen Mitarbeiter und Einrichtungen 
der Regierung bzw. Verwaltung. Unter den weiteren, öfters ins Visier genommenen Zielen finden 
sich acht Anschläge auf Stammesältere bzw. Mitglieder von Friedenskomitees mit fünf Toten 
(PIPS 30.1.2025a).
2023 waren Staatsbedienstete bzw. staatliche Einrichtungen mit neun Anschlägen und zwei To­
ten sowie regierungsfreundliche Stammesältere mit vier Anschlägen und insgesamt fünf Todes­
opfern weitere signifikante Ziele. 19 Anschläge mit 32 Opfern richteten sich 2023 undifferenziert 
gegen Zivilisten (PIPS 10.1.2024).
Analog aus der Zielsetzung der Anschläge ergibt sich in den Opferzahlen folgendes Bild:
Kategorisierung der Opfer nach PIPS
Sicherheitskräfte Zivilisten Terroristen
2022 206 152 61
2023 330 260 103
2024 358 355 139
Quelle 3:  , PIPS 24.2.2023, PIPS 10.1.2024, PIPS 30.1.2025a
Gezielte Anschläge gegen Minderheitenangehörige    
Im Jahr 2024 waren religiöse Minderheiten das Ziel folgender Anschläge:
19
24

• Im Jänner richtete sich ein Schussattentat auf einen Kleinbus im Kurram Tribal District 
in Khyber Pakhtunkhwa gegen die schiitische Gemeinde, wobei vier Menschen getötet 
wurden (PIPS 7.2.2024). Der Anschlag betraf Mitglieder des [Anm. großteils schiitischen] 
Turi Bangash Stamm (DAWN 7.1.2024).
• Im Februar fiel ein Hindu einem gezielten Anschlag des ISKP in Belutschistan zum Opfer, 
ein weiterer wurde dabei verletzt (PIPS 6.3.2024).
• Im März starb ein schiitischer Hazara bei einem konfessionell-extremistisch motivierten 
Anschlag in Belutschistan (PIPS 15.4.2024).
• Im Mai wurde der Verwalter einer schiitischen Imambargah bei einem extremistisch-konfes­
sionellen Anschlag in Karatschi, Sindh, verwundet (PIPS 6.6.2024; vgl. DAWN 21.5.2024).
• Im November forderte ein Großanschlag auf einen Bus mit Schiiten im Kurram Tribal District 
in Khyber Pakhtunkhwa 50 Tote (PIPS 30.1.2025a).
Umgekehrt werden hinter fünf gezielten Tötungen an Mitgliedern der extremistisch-sunniti­
schen Ahle Sunnat Wal Jamaat wiederum extremistische schiitische Gruppen vermutet (PIPS 
30.1.2025a; vgl. für einzelne Fälle PIPS 7.2.2024, PIPS 6.3.2024, PIPS 6.6.2024, DAWN 
12.5.2024).
Im Jahr 2023 waren religiöse Minderheiten das spezifische Ziel von neun terroristischen An­
schlägen. Drei gezielte Anschläge forderten jeweils ein Todesopfer unter der Sikh Minderheit. 
Davon wurden zwei in Khyber Pakhtunkhwa durch den ISKP durchgeführt, ein Anschlag im 
Punjab ist ungeklärter Täterschaft. Ein Christ fiel ebenfalls einem Anschlag des ISKP in Khyber 
Pakhtunkhwa zum Opfer (PIPS 10.1.2024). Außerdem eröffnete im Mai ein dort zur Sicherheit 
abgestellter Polizist im Swat in Khyber Pakhtunkhwa das Feuer auf den Schulbus einer christ­
lichen Mädchenschule, wobei zwei Mädchen getötet wurden. Die Tat wurde allerdings nicht 
als Terrorakt sondern als Folge einer psychischen Erkrankung eingestuft (BW 1.6.2023). Fünf 
Anschläge mit 18 Todesopfern richteten sich 2023 gegen Angehörige der schiitischen Glau­
bensrichtung des Islams. Überwiegend bekannte sich die Lashkar-e-Jhangvi zu diesen (PIPS 
10.1.2024).
Allerdings waren auch religiöse Führer bzw. Anhänger der sunnitischen Glaubensrichtung bei 
acht Anschlägen mit neun Toten ein spezifisches Ziel 2023, wobei vier der Anschläge mit min­
destens fünf Toten auf den ISKP zurückgehen (PIPS 10.1.2024).
Im Jahresvergleich zielten 2022 zwei Anschläge gegen Schiiten, darunter ein Großanschlag 
gegen eine schiitische Moschee in Peschawar mit 68 Toten, zwei gegen die christliche Gemeinde 
mit insgesamt zwei Toten und einer gegen die Sikh-Gemeinde, der zwei Menschenleben forderte. 
Ein gezielter Anschlag richtete sich gegen Sunniten (PIPS 24.2.2023).
Wahl der Mittel
In der Durchführung der Anschläge lässt sich ein Schwerpunkt auf Schusswaffen feststellen. 
Damit wurden im Jahr 2023 160 Anschläge durchgeführt, gefolgt von improvisierten Sprengsät­
zen (IEDs) in 65 und Handgranaten in 38 Fällen. 2023 zeigte sich außerdem eine signifikante 
20
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Erhöhung der Selbstmordanschläge von 14 im Jahr 2022 auf 23 im Jahr 2023 (PIPS 10.1.2024). 
Dabei demonstrierten bereits jene des Jahres 2022 einen starken Anstieg gegenüber den fünf 
im Jahr 2021 (PIPS 24.2.2023).
Der überproportional hohe Anstieg - um 65 Prozent - bei der Zahl der Todesopfer im Jahr 
2023 bei einer zeitgleich nur um 17 Prozent gestiegenen Zahl an Anschlägen verdeutlicht, dass 
es den Terrorgruppen gelungen ist, vermehrt Großanschläge durchzuführen. Dabei gehen die 
Anschläge 2023 mit besonders hohen Opferzahlen allesamt auf Selbstmordattentäter der TTP 
oder des ISKP zurück. Insgesamt forderten die 23 Selbstmordanschläge dieses Jahres 315 
Menschenleben (PIPS 10.1.2024). Die Selbstmordanschläge gingen 2024 wieder etwas zurück 
auf 13 Anschläge mit 111 Toten (PIPS 30.1.2025a).
Die erhöhten technischen Kapazitäten der TTP und ihrer Verbündeten lassen sich - neben ihren 
Möglichkeiten des Unterschlupfs und der Nutzung von Trainingsstützpunkten in Afghanistan 
- auch auf ihren Zugang zu dem in Afghanistan zurückgelassenen, modernen Equipment der 
abgezogenen US-Truppen zurückführen, darunter u. a. Nachtsicht-Heckenschützengewehre 
und gepanzerte Fahrzeuge (PIPS 10.1.2024).
Reaktion der Sicherheitskräfte
Im Jahr 2024 verzeichnete PIPS 158 verschiedene Sicherheitsoperationen. Bei diesen und bei 
24 Auseinandersetzungen mit mutmaßlichen Terroristen wurden 639 von diesen und 67 Mit­
glieder der verschiedenen staatlichen Einsatztruppen getötet. 118 dieser Operationen betrafen 
Khyber Pakhtunkhwa. 230 des Terrorismus Verdächtigte bzw. Mitglieder militanter Gruppen wur­
den bei Suchoperationen verhaftet, nicht mitgerechnet jene, die nach ersten Untersuchungen 
entlassen worden sind (PIPS 30.1.2025a). Außerdem wurde im Juni die größere Anti-Terror-
Kampagne Azm-e-Istehkam lanciert, wobei allerdings versichert wurde, dass keine Ausmaße 
wie bei Zarb-e-Azb geplant sind, bei der breite Bevölkerungsteile der Stammesgebiete vertrie­
ben wurden (DIP 25.6.2024; vgl. PIPS 9.8.2024b, DW 1.7.2024). Sie soll neben militärischen, 
polizeilichen und rechtlichen Maßnahmen auch regional-diplomatische und sozioökonomische 
Faktoren umfassen (PIPS 30.1.2025a).
Im Jahr 2023 führten die Sicherheitskräfte 129 Anti-Terror-Operationen in 31 Distrikten des 
Landes durch. Zusätzlich kam es zu 24 bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicher­
heitskräften und Terroristen. 21 dieser Auseinandersetzungen betrafen Khyber Pakhtunkhwa. 
Außerdem nahmen die Sicherheitskräfte bei Suchoperationen im gesamten Land 377 des Ter­
rorismus Verdächtigte bzw. Mitglieder militanter Gruppen fest. Auch diese Zahl umfasst keine 
Personen, die nach ersten Untersuchungen wieder freigelassen wurden (PIPS 10.1.2024).
In den letzten Jahren hat Pakistan außerdem mehrere rechtliche, administrative und operative 
Maßnahmen gegen Terrorfinanzierung gesetzt und 26 der 27 Bedingungen des Aktionsplanes 
der Financial Action Task Force, einer internationalen Organisation gegen Terrorismusfinanzierung, 
erfüllt (PIPS 24.2.2023).
21
26

Kommunale Gewalt aufgrund religiösen Fundamentalismus’
Weiters zeigt sich, dass der religiöse Extremismus, auch abseits der Terrorgruppen, eine große 
Herausforderung darstellt. Zum einen ist dies in den Gewalttaten von aufgestachelten Men­
schenmengen, sogenannten Mobs, erkennbar [siehe auch Religionsfreiheit ]. Zum anderen 
manifestiert sich dies in den gewalttätigen Protesten der politisch-religiösen Bewegung Teh­
reek-e-Labbaik Pakistan, TLP [siehe auch Religionsfreiheit / Muslimische Glaubensrichtungen 
und interkonfessionelle Gewalt]. Die Gewalt der TLP erreichte 2021 einen Höhepunkt, als bei 
Demonstrationen in den Städten des Punjab 24 Menschen ums Leben kamen, zehn davon Poli­
zisten, und eine Polizeistation gestürmt und besetzt wurde. Sie wurden erst beigelegt, nachdem 
die Regierung dem Druck nachgab, den Anführer freiließ und das Verbot der Gruppe aufhob 
(PIPS 4.1.2022). 2023 war die TLP in zwei Gewaltakte durch aufgehetzte Menschenmengen 
gegen Minderheiten involviert (PIPS 10.1.2024).
Für das Jahr 2023 verzeichnete PIPS zehn Vorfälle kommunaler religiös-motivierter Gewaltaus­
brüche, also Gewalt durch religiös motiviert aufgehetzte Menschenmengen. Bei diesen starben 
drei Menschen. Die Todesopfer waren alle drei Muslime, die der Blasphemie beschuldigt und 
von einer aufgehetzten Menschenmenge getötet wurden. Zwei dieser Lynch-Morde ereigneten 
sich in Belutschistan, einer im Punjab (PIPS 10.1.2024). Bei vier religiösen Übergriffen wurden 
Gebetshäuser der Ahmadis zerstört, alle vier betrafen Karatschi im Sindh (PIPS 10.1.2024). 
Bei einem Übergriff attackierten Anhänger einer islamistischen Partei Hindu-Studenten an einer 
Universität im Punjab bei einem religiösen Fest und verletzten 15 von ihnen (WION 7.3.2023; vgl. 
PIPS 5.4.2023, PIPS 10.1.2024). In zwei Fällen, beide im Punjab, war die christliche Gemeinde 
von kommunaler Gewalt betroffen. In einem Fall wurde ein christlicher Pfarrer Im Zuge eines 
Vandalenaktes in einer Kirche angeschossen (PIPS 10.1.2024; vgl. PIPS 4.10.2023). Im zwei­
ten randalierte ein Mob von Hunderten Personen nach Blasphemieanschuldigungen in einem 
christlichen Viertel und zerstörte mindestens 19 Kirchen und 86 Wohnhäuser (PIPS 10.1.2024; 
vgl. AJ 16.8.2023, Lowy Inst 21.9.2023, HRW 22.8.2023).
Folgende neun Fälle kommunaler religiöser Gewalt waren im Jahr 2024 zu verzeichnen (PIPS 
30.1.2025a):
• Im Mai randalierte ein Mob in mehreren Häusern eines christlichen Viertels im Punjab, 
nachdem ein Christ der Blasphemie beschuldigt wurde. Die Polizei konnte durchgreifen 
und die betroffenen Personen in Sicherheit bringen, der verletzte Beschuldigte verstarb 
allerdings später an seinen Verletzungen (PIPS 6.6.2024).
• Im Juni wurden zwei Ahmadis nach einer Hassrede von einem Einzeltäter im Punjab und 
ein der Blasphemie Beschuldigter in einer Polizeistation Khyber Pakhtunkhwa von einer 
aufgebrachten Menge ermordet (PIPS 5.7.2024).
• Im Juli wurden ebenfalls im Punjab ein Ahmadi und ein Blasphemiebeschuldigter in zwei 
unabhängigen Vorfällen ermordet (PIPS 9.8.2024a).
• Im September wurde ein Arzt, der der Blasphemie bezichtigt wurde, von der Polizei in Sindh 
erschossen, nach deren Angaben auf der Flucht und bewaffnet. Ein randalierender Mob 
22
27

hatte in der Forderung nach seiner Verhaftung auch ein Polizeiauto in Brand gesetzt (ANI 
20.9.2024).
• Ebenfalls im September wurde in Quetta ein Blasphemie-Beschuldigter durch einen Poli­
zisten erschossen, hier wurde zuvor die Polizeistation, wo er in Haft war, durch einen Mob 
mit Granaten angegriffen (PIPS 30.1.2025a) [Anm.: Da PIPS die Minderheitenzugehörigkeit 
besonders berücksichtigt, ist davon auszugehen, dass es sich bei Blasphemie Vorfällen 
ohne Religionsangabe um Anhänger der Mehrheitsreligion Islam handelt].
Außerdem kam es 2023 mehrmals zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen schiitischen 
und sunnitischen Stämmen im Stammesdistrikt Kurram(PIPS 10.1.2024). Ab Juli 2024 flamm­
ten diese erneut auf und eskalierten (PIPS 9.8.2024a) [siehe dazu Sicherheitslage / Khyber 
Pakhtunkhwa (inklusive Tribal Districts - ehemalige FATA) sowie Religionsfreiheit / Muslimische 
Glaubensrichtungen und interkonfessionelle Gewalt].
Grenzübergriffe
Situation Indien
Nach einem Anschlag im indisch-verwalteten Teil Kaschmirs am 22. April 2025 kam es zu einem 
außenpolitischen Schlagabtausch zwischen Indien und Pakistan und in der Folge zu einer militä­
rischen Eskalation. Bei dem Anschlag mit Schusswaffen auf Touristen aus anderen Teilen Indiens 
kamen 26 Menschen ums Leben, wobei gezielt hinduistisch aussehende Personen ins Visier 
genommen worden waren. Indien hat nach eigenen Angaben unter den vier Angreifern zwei als 
pakistanische Staatsbürger identifiziert und macht direkt Pakistan verantwortlich. Pakistan de­
mentiert eine Involvierung in den Anschlag (BBC 1.5.2025; vgl. BBC 3.5.2025, DAWN 4.5.2025). 
Beweise für die Anschuldigungen legte Indien nicht vor (FAZ 12.5.2025; vgl. NZZ 17.5.2025). 
Pakistan bezichtigte wiederum Indien, den Anschlag als False-Flag Operation lanciert zu haben 
(BBC 3.5.2025; vgl. DAWN 4.5.2025). In Folge haben die beiden Nachbarstaaten in den ersten 
Eskalationsstufen ihre Lufträume für den jeweils anderen gesperrt, sowohl für kommerzielle 
Flüge als auch militärische, sowie die Visa für die im Land aufhältigen Staatsbürger des ande­
ren aufgehoben und diese zum Verlassen aufgefordert. Darüber hinaus suspendierte Indien ein 
Abkommen zur Aufteilung des Wassers des Indus. Beide Truppen lieferten sich zu Beginn der Es­
kalation kleinere Feuergefechte an der Line of Control (BBC 1.5.2025; vgl. BBC 3.5.2025, DAWN 
4.5.2025). Der Konflikt zwischen den beiden Ländern verschärfte sich erheblich mit Gefechten 
an der Grenze und gegenseitigen Luftangriffen (Presse 10.5.2025). Im Gegensatz zu bisheri­
gen Eskalationen griff Indien erstmals Militäreinrichtungen weit im pakistanischen Territorium 
an. Dies ist eine Steigerungsform, die eine Abkehr der früheren „ strategischen Zurückhaltung“
zeigt, von der sich der indische Präsident Modi bereits nach früheren Terroranschlägen, für die 
Indien Pakistan verantwortlich machte, schrittweise entfernte. Auch Pakistan griff daraufhin Mi­
litäreinrichtungen im indischen Hinterland an (FAZ 12.5.2025). Der militärische Schlagabtausch 
dauerte vorerst vom 7. Mai bis zum 10. Mai, als ein international vermittelter Waffenstillstand 
erzielt werden konnte (Presse 10.5.2025). Großflächige Nachrichtensperren führten in Indien, 
teilweise auch Pakistan, zu Verschwörungstheorien und Falschnachrichten (NZZ 17.5.2025). 
Indien behauptet mehr als 100 Terroristen getötet zu haben (FAZ 12.5.2025). PIPS gibt die 
23
28

Verluste auf pakistanischer Seite bei Luftangriffen und Schusswechseln an der Grenze durch 
die indische Armee zusammen im Zeitraum vom 22. April bis 15. Mai anhand pakistanischer 
Medienberichte mit 62 Zivilisten und 14 Armeeangehörigen an (PIPS 18.5.2025a).
Vor diesen Ereignissen hatte sich die Lage an der Grenze zu Indien signifikant verbessert, 
seitdem beide Länder im Februar 2021 erklärt hatten, das Waffenstillstandsabkommen aus dem 
Jahr 2003 verstärkt zu respektieren. Im Jahr 2022 fand nur ein Vorfall an der Grenze statt - 
ohne Opfer oder Schaden (PIPS 24.2.2023), 2023 waren es vier mit acht toten Zivilisten (PIPS 
19.1.2024), 2024 einer, wobei die indische Armee einen Zivilisten, der die Grenze unerlaubt 
überquert haben soll, erschossen hat (PIPS 30.1.2025a) [Sicherheitslage / Kaschmir: Gilgit-
Baltistan und Azad Jammu & Kaschmir].
Situation Afghanistan
Im Nordwesten Pakistans wurde 2017 mit dem Bau eines Grenzzaunes entlang der 2.611 
Kilometer langen Durand-Linie genannten Grenze zu Afghanistan begonnen. Dies sollte den 
Bewegungen von Militanten und Schmugglern sowie illegalen Grenzübertritten Einhalt gebieten 
(AP 13.7.2021). Der Bau des Grenzzauns wird allerdings vom nunmehrigen Taliban-Regime 
in Afghanistan zurückgewiesen, insbesondere aufgrund des Verlaufs an der Durand-Linie, auf 
deren definitive Grenzsetzung Pakistan aus Sicht der Taliban keinen rechtlichen Anspruch hat 
(PIPS 4.1.2022; vgl. DAWN 14.1.2022). Im April 2023 berichteten Medien, dass laut pakista­
nischen Behördenangaben 98 Prozent des Grenzzaunbaus abgeschlossen sind, während die 
afghanische De-facto-Regierung den Bau weiterhin ablehnt (KP 27.4.2023; vgl. TN 26.4.2023).
Es zeigt sich, dass die Taliban eine striktere Reaktion in Bezug auf den Bau des pakistanischen 
Grenzzauns übernommen haben als die Vorgängerregierung, wobei sich ihr Widerstand gegen 
den Grenzzaun auch in Gewalt äußerte (PIPS 30.5.2023).
So war 2022 der Grenzzaun Hauptgrund für eine Eskalation der Grenzzusammenstöße zwi­
schen pakistanischen Sicherheitskräften und afghanischen Kämpfern. Verschiedenen Schuss­
wechseln fielen auch Zivilisten zum Opfer, außerdem führten sie immer wieder auch zur Schlie­
ßung des Grenzübergangs Chaman (DAWN 14.12.2022). PIPS zählte im Jahr 2022 13 Grenz­
übergriffe zwischen Afghanistan und Pakistan in den Provinzen Khyber Pakhtunkhwa und Be­
lutschistan, bei denen 34 Menschen starben (PIPS 24.2.2023).
Auch im Jahr 2023 führten im Februar (AJ 25.2.2023; vgl. PIPS 8.3.2023) und im September 
Schusswechsel zur vorübergehenden Grenzschließung bei Torkham (AN 12.9.2023; vgl. RFE/
RL 12.9.2023). Insgesamt kam es im Jahr 2023 laut der Datenbank von PIPS zu vier Zusammen­
stößen pakistanischer Sicherheitskräfte oder Zivilisten mit afghanischen Grenzwächtern, wobei 
zwei Zivilisten getötet wurden, sowie zu drei grenzüberschreitenden Zusammenstößen paki­
stanischer Sicherheitskräfte mit militanten Gruppen, die drei Tote innerhalb der pakistanischen 
Armee sowie sechs unter militanten Gruppen forderten (PIPS 19.1.2024).
Im Jahr 2024 wurden 25 Grenzübergriffe gemeldet. Davon waren neun Schusswechsel mit 
afghanischen Sicherheitskräften, 14 Infiltrationsversuche von und Kämpfe mit TTP-Kämpfern 
24
29

und anderen militanten Gruppen sowie zwei Luftangriffe der pakistanischen Luftwaffe in Afgha­
nistan im März und Dezember. Die Grenzverletzungen kosteten insgesamt 143 Menschenleben, 
wobei nach pakistanischen Angaben 136 Angehörige terroristischer Gruppen und sieben pa­
kistanische Sicherheitskräfte getötet worden sein sollen. Die Übergriffe führten im Mai 2024 
zur Schließung der Grenzübergänge sowie zu Vertreibungen in einigen Dörfern an der Grenze 
(PIPS 30.1.2025a).
Situation Iran
Im Jänner 2024 verursachten territoriale Verletzungen an der Grenze zwischen Iran und Pa­
kistan eine diplomatische Krise. Iran hatte einen Raketenangriff auf pakistanisches Gebiet in 
Belutschistan durchgeführt, und als Ziel eine in Iran aktive, separatistische Terrorgruppe genannt. 
Pakistan, das angibt, es seien dabei zwei Kinder getötet worden, führte seinerseits daraufhin 
eine Reihe von Militärschlägen gegen proklamiert terroristische Ziele auf iranischem Gebiet 
durch (Tagesschau 18.1.2024). Diplomatische Bemühungen konnten die Situation deeskalie­
ren. Im gesamten Jahr kam es nur zu einem weiteren Zwischenfall, bei dem vier pakistanische 
Schmuggler von iranischen Grenzwächtern getötet wurden (PIPS 30.1.2025a).
2023 verzeichnete PIPS an der Grenze zum Iran einen territorialen Übergriff, bei dem vier 
Soldaten starben, allerdings durch eine militant-nationalistische Gruppierung (PIPS 19.1.2024).
Gesamtzahl sicherheitsrelevanter Gewaltvorfälle
Zusammen genommen registrierte PIPS für das Jahr 2024 785 Vorfälle von sicherheitsrelevanter 
Gewalt mit 1.950 Toten. Das stellt für beides gleichsam einen Anstieg um 58 Prozent im Vergleich 
zum Vorjahr dar (PIPS 30.1.2025a).
CRSS berichtet zum Vergleich in seiner Auswertung für 2024 von 2.546 Toten in 1.166 Vorfällen 
sicherheitsrelevanter Gewalt, wobei hier Terroranschläge und Sicherheitsoperationen zusam­
mengenommen werden. Von den Todesopfern waren demnach 934 Terroristen, 685 Mitglieder 
der Sicherheitskräfte und 927 Zivilisten (CRSS 31.12.2024). 1524 Toten in 789 Vorfällen si­
cherheitsrelevanter Gewalt waren es im Jahr 2023. Von den Todesopfern waren demnach 479 
Zivilisten, 545 Terroristen und 500 Sicherheitskräfte (CRSS 31.12.2023).
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