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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Erhöhung der Selbstmordanschläge von 14 im Jahr 2022 auf 23 im Jahr 2023 (PIPS 10.1.2024). Dabei demonstrierten bereits jene des Jahres 2022 einen starken Anstieg gegenüber den fünf im Jahr 2021 (PIPS 24.2.2023). Der überproportional hohe Anstieg - um 65 Prozent - bei der Zahl der Todesopfer im Jahr 2023 bei einer zeitgleich nur um 17 Prozent gestiegenen Zahl an Anschlägen verdeutlicht, dass es den Terrorgruppen gelungen ist, vermehrt Großanschläge durchzuführen. Dabei gehen die Anschläge 2023 mit besonders hohen Opferzahlen allesamt auf Selbstmordattentäter der TTP oder des ISKP zurück. Insgesamt forderten die 23 Selbstmordanschläge dieses Jahres 315 Menschenleben (PIPS 10.1.2024). Die Selbstmordanschläge gingen 2024 wieder etwas zurück auf 13 Anschläge mit 111 Toten (PIPS 30.1.2025a). Die erhöhten technischen Kapazitäten der TTP und ihrer Verbündeten lassen sich - neben ihren Möglichkeiten des Unterschlupfs und der Nutzung von Trainingsstützpunkten in Afghanistan - auch auf ihren Zugang zu dem in Afghanistan zurückgelassenen, modernen Equipment der abgezogenen US-Truppen zurückführen, darunter u. a. Nachtsicht-Heckenschützengewehre und gepanzerte Fahrzeuge (PIPS 10.1.2024). Reaktion der Sicherheitskräfte Im Jahr 2024 verzeichnete PIPS 158 verschiedene Sicherheitsoperationen. Bei diesen und bei 24 Auseinandersetzungen mit mutmaßlichen Terroristen wurden 639 von diesen und 67 Mit glieder der verschiedenen staatlichen Einsatztruppen getötet. 118 dieser Operationen betrafen Khyber Pakhtunkhwa. 230 des Terrorismus Verdächtigte bzw. Mitglieder militanter Gruppen wur den bei Suchoperationen verhaftet, nicht mitgerechnet jene, die nach ersten Untersuchungen entlassen worden sind (PIPS 30.1.2025a). Außerdem wurde im Juni die größere Anti-Terror- Kampagne Azm-e-Istehkam lanciert, wobei allerdings versichert wurde, dass keine Ausmaße wie bei Zarb-e-Azb geplant sind, bei der breite Bevölkerungsteile der Stammesgebiete vertrie ben wurden (DIP 25.6.2024; vgl. PIPS 9.8.2024b, DW 1.7.2024). Sie soll neben militärischen, polizeilichen und rechtlichen Maßnahmen auch regional-diplomatische und sozioökonomische Faktoren umfassen (PIPS 30.1.2025a). Im Jahr 2023 führten die Sicherheitskräfte 129 Anti-Terror-Operationen in 31 Distrikten des Landes durch. Zusätzlich kam es zu 24 bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicher heitskräften und Terroristen. 21 dieser Auseinandersetzungen betrafen Khyber Pakhtunkhwa. Außerdem nahmen die Sicherheitskräfte bei Suchoperationen im gesamten Land 377 des Ter rorismus Verdächtigte bzw. Mitglieder militanter Gruppen fest. Auch diese Zahl umfasst keine Personen, die nach ersten Untersuchungen wieder freigelassen wurden (PIPS 10.1.2024). In den letzten Jahren hat Pakistan außerdem mehrere rechtliche, administrative und operative Maßnahmen gegen Terrorfinanzierung gesetzt und 26 der 27 Bedingungen des Aktionsplanes der Financial Action Task Force, einer internationalen Organisation gegen Terrorismusfinanzierung, erfüllt (PIPS 24.2.2023). 21

Kommunale Gewalt aufgrund religiösen Fundamentalismus’ Weiters zeigt sich, dass der religiöse Extremismus, auch abseits der Terrorgruppen, eine große Herausforderung darstellt. Zum einen ist dies in den Gewalttaten von aufgestachelten Men schenmengen, sogenannten Mobs, erkennbar [siehe auch Religionsfreiheit ]. Zum anderen manifestiert sich dies in den gewalttätigen Protesten der politisch-religiösen Bewegung Teh reek-e-Labbaik Pakistan, TLP [siehe auch Religionsfreiheit / Muslimische Glaubensrichtungen und interkonfessionelle Gewalt]. Die Gewalt der TLP erreichte 2021 einen Höhepunkt, als bei Demonstrationen in den Städten des Punjab 24 Menschen ums Leben kamen, zehn davon Poli zisten, und eine Polizeistation gestürmt und besetzt wurde. Sie wurden erst beigelegt, nachdem die Regierung dem Druck nachgab, den Anführer freiließ und das Verbot der Gruppe aufhob (PIPS 4.1.2022). 2023 war die TLP in zwei Gewaltakte durch aufgehetzte Menschenmengen gegen Minderheiten involviert (PIPS 10.1.2024). Für das Jahr 2023 verzeichnete PIPS zehn Vorfälle kommunaler religiös-motivierter Gewaltaus brüche, also Gewalt durch religiös motiviert aufgehetzte Menschenmengen. Bei diesen starben drei Menschen. Die Todesopfer waren alle drei Muslime, die der Blasphemie beschuldigt und von einer aufgehetzten Menschenmenge getötet wurden. Zwei dieser Lynch-Morde ereigneten sich in Belutschistan, einer im Punjab (PIPS 10.1.2024). Bei vier religiösen Übergriffen wurden Gebetshäuser der Ahmadis zerstört, alle vier betrafen Karatschi im Sindh (PIPS 10.1.2024). Bei einem Übergriff attackierten Anhänger einer islamistischen Partei Hindu-Studenten an einer Universität im Punjab bei einem religiösen Fest und verletzten 15 von ihnen (WION 7.3.2023; vgl. PIPS 5.4.2023, PIPS 10.1.2024). In zwei Fällen, beide im Punjab, war die christliche Gemeinde von kommunaler Gewalt betroffen. In einem Fall wurde ein christlicher Pfarrer Im Zuge eines Vandalenaktes in einer Kirche angeschossen (PIPS 10.1.2024; vgl. PIPS 4.10.2023). Im zwei ten randalierte ein Mob von Hunderten Personen nach Blasphemieanschuldigungen in einem christlichen Viertel und zerstörte mindestens 19 Kirchen und 86 Wohnhäuser (PIPS 10.1.2024; vgl. AJ 16.8.2023, Lowy Inst 21.9.2023, HRW 22.8.2023). Folgende neun Fälle kommunaler religiöser Gewalt waren im Jahr 2024 zu verzeichnen (PIPS 30.1.2025a): • Im Mai randalierte ein Mob in mehreren Häusern eines christlichen Viertels im Punjab, nachdem ein Christ der Blasphemie beschuldigt wurde. Die Polizei konnte durchgreifen und die betroffenen Personen in Sicherheit bringen, der verletzte Beschuldigte verstarb allerdings später an seinen Verletzungen (PIPS 6.6.2024). • Im Juni wurden zwei Ahmadis nach einer Hassrede von einem Einzeltäter im Punjab und ein der Blasphemie Beschuldigter in einer Polizeistation Khyber Pakhtunkhwa von einer aufgebrachten Menge ermordet (PIPS 5.7.2024). • Im Juli wurden ebenfalls im Punjab ein Ahmadi und ein Blasphemiebeschuldigter in zwei unabhängigen Vorfällen ermordet (PIPS 9.8.2024a). • Im September wurde ein Arzt, der der Blasphemie bezichtigt wurde, von der Polizei in Sindh erschossen, nach deren Angaben auf der Flucht und bewaffnet. Ein randalierender Mob 22

hatte in der Forderung nach seiner Verhaftung auch ein Polizeiauto in Brand gesetzt (ANI 20.9.2024). • Ebenfalls im September wurde in Quetta ein Blasphemie-Beschuldigter durch einen Poli zisten erschossen, hier wurde zuvor die Polizeistation, wo er in Haft war, durch einen Mob mit Granaten angegriffen (PIPS 30.1.2025a) [Anm.: Da PIPS die Minderheitenzugehörigkeit besonders berücksichtigt, ist davon auszugehen, dass es sich bei Blasphemie Vorfällen ohne Religionsangabe um Anhänger der Mehrheitsreligion Islam handelt]. Außerdem kam es 2023 mehrmals zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen schiitischen und sunnitischen Stämmen im Stammesdistrikt Kurram(PIPS 10.1.2024). Ab Juli 2024 flamm ten diese erneut auf und eskalierten (PIPS 9.8.2024a) [siehe dazu Sicherheitslage / Khyber Pakhtunkhwa (inklusive Tribal Districts - ehemalige FATA) sowie Religionsfreiheit / Muslimische Glaubensrichtungen und interkonfessionelle Gewalt]. Grenzübergriffe Situation Indien Nach einem Anschlag im indisch-verwalteten Teil Kaschmirs am 22. April 2025 kam es zu einem außenpolitischen Schlagabtausch zwischen Indien und Pakistan und in der Folge zu einer militä rischen Eskalation. Bei dem Anschlag mit Schusswaffen auf Touristen aus anderen Teilen Indiens kamen 26 Menschen ums Leben, wobei gezielt hinduistisch aussehende Personen ins Visier genommen worden waren. Indien hat nach eigenen Angaben unter den vier Angreifern zwei als pakistanische Staatsbürger identifiziert und macht direkt Pakistan verantwortlich. Pakistan de mentiert eine Involvierung in den Anschlag (BBC 1.5.2025; vgl. BBC 3.5.2025, DAWN 4.5.2025). Beweise für die Anschuldigungen legte Indien nicht vor (FAZ 12.5.2025; vgl. NZZ 17.5.2025). Pakistan bezichtigte wiederum Indien, den Anschlag als False-Flag Operation lanciert zu haben (BBC 3.5.2025; vgl. DAWN 4.5.2025). In Folge haben die beiden Nachbarstaaten in den ersten Eskalationsstufen ihre Lufträume für den jeweils anderen gesperrt, sowohl für kommerzielle Flüge als auch militärische, sowie die Visa für die im Land aufhältigen Staatsbürger des ande ren aufgehoben und diese zum Verlassen aufgefordert. Darüber hinaus suspendierte Indien ein Abkommen zur Aufteilung des Wassers des Indus. Beide Truppen lieferten sich zu Beginn der Es kalation kleinere Feuergefechte an der Line of Control (BBC 1.5.2025; vgl. BBC 3.5.2025, DAWN 4.5.2025). Der Konflikt zwischen den beiden Ländern verschärfte sich erheblich mit Gefechten an der Grenze und gegenseitigen Luftangriffen (Presse 10.5.2025). Im Gegensatz zu bisheri gen Eskalationen griff Indien erstmals Militäreinrichtungen weit im pakistanischen Territorium an. Dies ist eine Steigerungsform, die eine Abkehr der früheren „ strategischen Zurückhaltung“ zeigt, von der sich der indische Präsident Modi bereits nach früheren Terroranschlägen, für die Indien Pakistan verantwortlich machte, schrittweise entfernte. Auch Pakistan griff daraufhin Mi litäreinrichtungen im indischen Hinterland an (FAZ 12.5.2025). Der militärische Schlagabtausch dauerte vorerst vom 7. Mai bis zum 10. Mai, als ein international vermittelter Waffenstillstand erzielt werden konnte (Presse 10.5.2025). Großflächige Nachrichtensperren führten in Indien, teilweise auch Pakistan, zu Verschwörungstheorien und Falschnachrichten (NZZ 17.5.2025). Indien behauptet mehr als 100 Terroristen getötet zu haben (FAZ 12.5.2025). PIPS gibt die 23

Verluste auf pakistanischer Seite bei Luftangriffen und Schusswechseln an der Grenze durch die indische Armee zusammen im Zeitraum vom 22. April bis 15. Mai anhand pakistanischer Medienberichte mit 62 Zivilisten und 14 Armeeangehörigen an (PIPS 18.5.2025a). Vor diesen Ereignissen hatte sich die Lage an der Grenze zu Indien signifikant verbessert, seitdem beide Länder im Februar 2021 erklärt hatten, das Waffenstillstandsabkommen aus dem Jahr 2003 verstärkt zu respektieren. Im Jahr 2022 fand nur ein Vorfall an der Grenze statt - ohne Opfer oder Schaden (PIPS 24.2.2023), 2023 waren es vier mit acht toten Zivilisten (PIPS 19.1.2024), 2024 einer, wobei die indische Armee einen Zivilisten, der die Grenze unerlaubt überquert haben soll, erschossen hat (PIPS 30.1.2025a) [Sicherheitslage / Kaschmir: Gilgit- Baltistan und Azad Jammu & Kaschmir]. Situation Afghanistan Im Nordwesten Pakistans wurde 2017 mit dem Bau eines Grenzzaunes entlang der 2.611 Kilometer langen Durand-Linie genannten Grenze zu Afghanistan begonnen. Dies sollte den Bewegungen von Militanten und Schmugglern sowie illegalen Grenzübertritten Einhalt gebieten (AP 13.7.2021). Der Bau des Grenzzauns wird allerdings vom nunmehrigen Taliban-Regime in Afghanistan zurückgewiesen, insbesondere aufgrund des Verlaufs an der Durand-Linie, auf deren definitive Grenzsetzung Pakistan aus Sicht der Taliban keinen rechtlichen Anspruch hat (PIPS 4.1.2022; vgl. DAWN 14.1.2022). Im April 2023 berichteten Medien, dass laut pakista nischen Behördenangaben 98 Prozent des Grenzzaunbaus abgeschlossen sind, während die afghanische De-facto-Regierung den Bau weiterhin ablehnt (KP 27.4.2023; vgl. TN 26.4.2023). Es zeigt sich, dass die Taliban eine striktere Reaktion in Bezug auf den Bau des pakistanischen Grenzzauns übernommen haben als die Vorgängerregierung, wobei sich ihr Widerstand gegen den Grenzzaun auch in Gewalt äußerte (PIPS 30.5.2023). So war 2022 der Grenzzaun Hauptgrund für eine Eskalation der Grenzzusammenstöße zwi schen pakistanischen Sicherheitskräften und afghanischen Kämpfern. Verschiedenen Schuss wechseln fielen auch Zivilisten zum Opfer, außerdem führten sie immer wieder auch zur Schlie ßung des Grenzübergangs Chaman (DAWN 14.12.2022). PIPS zählte im Jahr 2022 13 Grenz übergriffe zwischen Afghanistan und Pakistan in den Provinzen Khyber Pakhtunkhwa und Be lutschistan, bei denen 34 Menschen starben (PIPS 24.2.2023). Auch im Jahr 2023 führten im Februar (AJ 25.2.2023; vgl. PIPS 8.3.2023) und im September Schusswechsel zur vorübergehenden Grenzschließung bei Torkham (AN 12.9.2023; vgl. RFE/ RL 12.9.2023). Insgesamt kam es im Jahr 2023 laut der Datenbank von PIPS zu vier Zusammen stößen pakistanischer Sicherheitskräfte oder Zivilisten mit afghanischen Grenzwächtern, wobei zwei Zivilisten getötet wurden, sowie zu drei grenzüberschreitenden Zusammenstößen paki stanischer Sicherheitskräfte mit militanten Gruppen, die drei Tote innerhalb der pakistanischen Armee sowie sechs unter militanten Gruppen forderten (PIPS 19.1.2024). Im Jahr 2024 wurden 25 Grenzübergriffe gemeldet. Davon waren neun Schusswechsel mit afghanischen Sicherheitskräften, 14 Infiltrationsversuche von und Kämpfe mit TTP-Kämpfern 24

und anderen militanten Gruppen sowie zwei Luftangriffe der pakistanischen Luftwaffe in Afgha nistan im März und Dezember. Die Grenzverletzungen kosteten insgesamt 143 Menschenleben, wobei nach pakistanischen Angaben 136 Angehörige terroristischer Gruppen und sieben pa kistanische Sicherheitskräfte getötet worden sein sollen. Die Übergriffe führten im Mai 2024 zur Schließung der Grenzübergänge sowie zu Vertreibungen in einigen Dörfern an der Grenze (PIPS 30.1.2025a). Situation Iran Im Jänner 2024 verursachten territoriale Verletzungen an der Grenze zwischen Iran und Pa kistan eine diplomatische Krise. Iran hatte einen Raketenangriff auf pakistanisches Gebiet in Belutschistan durchgeführt, und als Ziel eine in Iran aktive, separatistische Terrorgruppe genannt. Pakistan, das angibt, es seien dabei zwei Kinder getötet worden, führte seinerseits daraufhin eine Reihe von Militärschlägen gegen proklamiert terroristische Ziele auf iranischem Gebiet durch (Tagesschau 18.1.2024). Diplomatische Bemühungen konnten die Situation deeskalie ren. Im gesamten Jahr kam es nur zu einem weiteren Zwischenfall, bei dem vier pakistanische Schmuggler von iranischen Grenzwächtern getötet wurden (PIPS 30.1.2025a). 2023 verzeichnete PIPS an der Grenze zum Iran einen territorialen Übergriff, bei dem vier Soldaten starben, allerdings durch eine militant-nationalistische Gruppierung (PIPS 19.1.2024). Gesamtzahl sicherheitsrelevanter Gewaltvorfälle Zusammen genommen registrierte PIPS für das Jahr 2024 785 Vorfälle von sicherheitsrelevanter Gewalt mit 1.950 Toten. Das stellt für beides gleichsam einen Anstieg um 58 Prozent im Vergleich zum Vorjahr dar (PIPS 30.1.2025a). CRSS berichtet zum Vergleich in seiner Auswertung für 2024 von 2.546 Toten in 1.166 Vorfällen sicherheitsrelevanter Gewalt, wobei hier Terroranschläge und Sicherheitsoperationen zusam mengenommen werden. Von den Todesopfern waren demnach 934 Terroristen, 685 Mitglieder der Sicherheitskräfte und 927 Zivilisten (CRSS 31.12.2024). 1524 Toten in 789 Vorfällen si cherheitsrelevanter Gewalt waren es im Jahr 2023. Von den Todesopfern waren demnach 479 Zivilisten, 545 Terroristen und 500 Sicherheitskräfte (CRSS 31.12.2023). Quellen ■ AJ - Al Jazeera (16.8.2023): Mobs burn Christian churches, homes in Pakistan after blasphemy allegations, https://www.aljazeera.com/news/2023/8/16/angry-mobs-burn-christian-churches-in-p akistan-after-blasphemy-allegations , Zugriff 12.10.2023 ■ AJ - Al Jazeera (25.2.2023): Trade resumes as Pakistan, Afghanistan reopen Torkham crossing, https: //www.aljazeera.com/news/2023/2/25/pakistan-afghanistan-reopen-torkham-border-trade-resumes , Zugriff 21.12.2023 ■ AN - Arab News (12.9.2023): Afghan-Pakistan crossing at a standstill a week after gunfight, https: //www.arabnews.com/node/2372091/pakistan, Zugriff 21.12.2023 ■ ANI - Asian News International (20.9.2024): Doctor accused of blasphemy killed in alleged encounter in Pakistan, https://www.aninews.in/news/world/asia/doctor-accused-of-blasphemy-killed-in-alleg ed-encounter-in-pakistan20240920125953/ , Zugriff 27.9.2024 ■ AP - Associated Press (13.7.2021): Shootout in NW Pakistan leaves 2 soldiers, 3 militants dead, https://apnews.com/article/pakistan-ae5585d4039a4a6b2e64ed57d36319f5, Zugriff 21.12.2023 25

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Belutschen und Paschtunen (EB 6.5.2025). Belutschen besiedeln dabei eher den Süden, Pasch tunen den Norden der Provinz (Pakistan Today 7.8.2022). Außerdem findet sich eine signifikante Gemeinschaft der ethnischen Minderheit der Hazara in Belutschistan (EB 15.4.2025). Belutschistan ist zwar die größte Provinz, hat aber die geringste Bevölkerungszahl und -dichte (UNDP 9.11.2023; vgl. PAKBS 18.7.2024). Es nimmt 44 Prozent der Fläche des Landes ein, stellt aber nur um die 5 Prozent der Bevölkerung (UNDP 12.2022). Außerdem weist es - gemeinsam mit den neu eingegliederten Distrikten Khyber Pakhtunkhwas [der ehemaligen FATA] - die mit Abstand höchste Armutsrate Pakistans auf (UNDP 24.7.2023). Die Ausstattung mit Infrastruktur, inklusive Trinkwasserversorgung (Policy Watcher 11.6.2023) und staatlichen Dienstleistungen ist mangelhaft. Dabei ist Belutschistan reich an Bodenschätzen (UNDP 9.11.2023). Die Belut schische Befreiungsarmee - Balochistan Liberation Army, BLA - und andere bewaffnete Gruppen bezichtigen die Regierung einer ungerechten Verteilung der Gewinne aus dem Ressourcenab bau (EUAA 17.12.2024). Verschiedene belutschisch-nationalistische Rebellengruppen verüben Anschläge und konzentrieren sich dabei regional überwiegend auf Belutschistan. Am schlag kräftigsten ist darunter mit Abstand die BLA, gefolgt von der Belutschischen Befreiungsfront - Baloch Liberation Front, BLF (PIPS 30.1.2025a). Als weiterer Auslöser für Konflikte kommt die chinesische Präsenz im Rahmen des China Pa kistan Economic Corridor (CPEC) und der Einsatz des Militärs zu deren Schutz hinzu (AA 21.9.2023; vgl. Chatham 21.3.2025). So verüben bewaffnete belutschische Gruppen auch eine Reihe von gewaltsamen Angriffen auf chinesische Bauprojekte und Arbeiter in der Region (PIPS 30.1.2025a; vgl. PIPS 24.2.2023; SRIL Guardian 7.11.2023). Neben der separatistischen Ge walt ist die Provinz auch mit extremistisch-konfessionell motivierter Gewalt und islamistischen Anschlägen konfrontiert (PIPS 30.1.2025a; vgl. EUAA 17.12.2024). Ein extensives Vorgehen der Sicherheitskräfte hatte die aufständischen Gruppen bis 2020 ge schwächt, wobei allerdings Berichten zufolge auch zu Mitteln wie erzwungenem Verschwinden lassen gegriffen wurde (EASO 10.2021) [vgl. dazu Allgemeine Menschenrechtslage, Folter und unmenschliche Behandlung sowie Belutschen]. Der Abzug der NATO-Truppen aus Afghani stan und der Zusammenbruch der dortigen Regierung 2021 hatten allerdings u. a. zur Folge, dass Terroristen befreit wurden, und vermehrt auch grenzübergreifend Waffen im Umlauf sind. Zunehmend deutlich zeigen sich außerdem Anzeichen für eine Kooperation zwischen der TTP und belutschischen Separatisten (AA 21.9.2023; vgl. PIPS 30.1.2025a). Auch in Belutschistan hat sich die Sicherheitslage in der Folge verschlechtert. Mehr noch, zeigt sich nun auch ein starker Anstieg an jihadistischen Aktivitäten in den paschtunischen Regionen Belutschistans (JF 8.9.2023; vgl. EUAA 17.12.2024). Diese galten bisher als vergleichsweise friedlich (Pakistan Today 7.8.2022). So nehmen die Anschläge islamistisch orientierter Gruppen, allen voran TTP und ISKP, in der Provinz zu. Die TTP ist dabei vor allem in den paschtunischen Regionen aktiv (PIPS 10.1.2024; vgl. PIPS 30.1.2025a). 29

Im nationalen Aktionsplan gegen Terrorismus ist ein Zugehen auf die belutschischen separatis tischen Anführer, um den Konflikt zu beenden, festgehalten. In diese Richtung wurde wenig un ternommen. Statt auf einem effektiven Versöhnungsprozess bleibt der Fokus auf dem Peaceful Balochistan Programme. Dieses sieht finanzielle Unterstützung und Rehabilitation für belut schische Aufständische, die sich ergeben, vor (PIPS 4.1.2022). Auch 2024 (Chatham 3.9.2024) 2023 (PIPS 10.1.2024) und 2022 war kein politisches Zugehen erkennbar, der Fokus lag auf einer militärischen Herangehensweise (PIPS 24.2.2023; vgl. JF 8.9.2023). Gleichzeitig befeuert das Thema „ Verschwindenlassen“ den Konflikt. Die Situation begünstigt die Rekrutierung von Jugendlichen für Terrorgruppen und bringt die moderaten politischen belutschischen Kräfte unter Druck (PIPS 10.1.2024). Eine Entwicklung ist erkennbar, in der bewaffnete Gruppen statt früher in erster Linie von Stammesmitgliedern getragen zu werden, zunehmend Zulauf von der gebil deten Mittelschicht und auch Frauen erhalten, mit Studentinnen als Selbstmordattentäterinnen als eklatant herausstechendes Merkmal im besonders konservativen Belutschistan (Chatham 3.9.2024). Belutschistan bleibt damit einer der großen Unruheherde Pakistans (AA 21.9.2023). Es war im Jahr 2024 ebenso wie in den Jahren davor die nach Khyber Pakhtunkhwa am stärksten von Terroranschlägen betroffene Provinz (PIPS 30.1.2025a; vgl. PIPS 10.1.2024, PIPS 24.2.2023; PIPS 4.1.2022, PIPS 15.6.2021). Außerdem finden sich Teile Belutschistans nicht gänzlich unter staatlicher Kontrolle (AA 21.9.2023). Entwicklungen in den Anschlagszahlen Im Jahr 2024 erfuhr Belutschistan eine signifikante Steigerung der Anschlagszahlen um 84 Prozent. 202 Anschläge haben laut den Erhebungen von PIPS 322 Todesopfer gefordert (PIPS 30.1.2025a). Dabei stellte das Jahr 2023 bereits mit 110 Anschlägen und 229 Todesopfern eine erhebliche Steigerung im Vergleich zu den 79 Anschlägen mit 106 Toten im Jahr 2022 dar (PIPS 10.1.2024). Im Jahresvergleich wurde im Jahr 2022 allerdings ein Rückgang der Anschläge und Opferzahlen verbucht (PIPS 24.2.2023). 2021 wurden insgesamt 81 Anschläge mit 136 Toten verzeichnet (PIPS 4.1.2022). Der starke Anstieg im Jahr 2024 lässt sich auf belutschisch-nationalistische Gruppen und die Weiterentwicklung sowohl ihrer operativen Fähigkeiten als auch Strategien zurückführen. Be sonders die BLA hat sich von der Durchführung kleinerer Anschläge mit minderer Schlagkraft hin zu ausgefeilten Operationen mit hohem Wirkvermögen gewendet. Die Anschläge bzw. ko ordinierten Angriffe der verschiedenen belutschisch-nationalistischen Gruppen verzeichneten eine Steigerung um 119 Prozent auf 171 mit 261 Toten. Hauptsächlich gehen diese auf die BLA zurück, gefolgt von der BLF (PIPS 30.1.2025a). 2023 verübten derartige Gruppen zusammen, ebenfalls hauptsächlich die BLA und daneben die BLF, 78 Anschläge mit 86 Todesopfern (PIPS 10.1.2024); 2022 71 Anschläge mit gleichsam 86 Toten (PIPS 24.2.2023). 30
