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■ ISW - Institute for the Study of War (28.11.2023): Russian Offensive Campaign Assessment, 
https://understandingwar.org/sites/default/files/Nov 28 Russian Offensive Campaign Assessment 
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■ ISW - Institute for the Study of War (8.10.2023): Russian Offensive Campaign Assessment, https://
www.understandingwar.org/sites/default/files/Russian Offensive Campaign Assessment, October 8, 
2023 (PDF).pdf, Zugriff 23.1.2024
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■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (o.D.): Russian Feder­
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(21.12.2022): Sterblichkeit russischer Soldaten in der Ukraine: Sterben Angehörige ethnischer Min­
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Federation, Mariana Katzarova (Advance edited version; A/HRC/57/59), https://www.ohchr.org/site
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■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 
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■ WG - Wichtige Geschichten (30.1.2023): Народы на грани исчезновения [Völker an der Schwelle 
zum Verschwinden], https://istories.media/stories/2023/01/30/narodi-na-grani-ischeznoveniya , 
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18 Relevante Bevölkerungsgruppen
18.1 Frauen
Letzte Änderung 2024-12-16 16:02
Russland hat die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau 
und auch das Zusatzprotokoll ratifiziert (OHCHR o.D.). Gemäß der Verfassung der Russischen 
Föderation haben Männer und Frauen gleiche Rechte und Freiheiten. Die Verfassung schreibt 
die Bewahrung traditioneller Familienwerte fest (Verfassung RUSS 6.10.2022). Es existiert eine 
Nationale Handlungsstrategie zur Förderung der Interessen von Frauen für den Zeitraum 2023-
2030 (VORHSF RUSS 29.12.2022).
Gemäß dem Strafgesetzbuch kann Vergewaltigung eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich 
ziehen (StGB RUSS 9.11.2024). Vergewaltigung innerhalb der Ehe wird als Straftatbestand nicht 
ausdrücklich anerkannt (UNGA 11.10.2024). Manchmal weigern sich Polizeibeamte, auf Verge­
waltigung oder häusliche Gewalt zu reagieren, wenn die Tat nicht unmittelbar lebensbedrohlich 
für das Opfer ist. Behörden stufen im Regelfall Vergewaltigung oder versuchte Vergewaltigung 
nicht als lebensbedrohlich ein (USDOS 22.4.2024). Häusliche Gewalt ist weitverbreitet (AA 
2.8.2024). Eine gesetzliche Definition für den Begriff häusliche Gewalt fehlt (USDOS 22.4.2024; 
vgl. UNGA 11.10.2024). Auch gibt es kein Gesetz zur Vorbeugung gegen häusliche Gewalt 
(Russland-Analysen/Anonym 24.7.2024). Strafverfolgungsbehörden sind wenig gewillt, Fälle 
häuslicher Gewalt gerichtlich zu verfolgen (UNHRCOM 1.12.2022). Die Polizei ist nicht be­
fugt, strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten, wenn das Opfer keine Anzeige erstattet (USDOS 
22.4.2024). Die Anzahl der an die Behörden gemeldeten Fälle ist niedrig, weil Polizei und Justiz 
nicht angemessen auf die Thematik reagieren (HRW 12.1.2023). Oft drängt die Polizei Opfer 
häuslicher Gewalt zur Aussöhnung mit den Tätern. Die meisten Fälle häuslicher Gewalt, welche 
an Behörden herangetragen werden, werden entweder nicht bearbeitet oder an Schlichtungs­
stellen weitergeleitet. Schlichtungsstellen werden von Friedensrichtern geleitet und verfolgen 
eher das Ziel des Familienerhalts anstatt Bestrafung der Täter (USDOS 22.4.2024). Ein Opfer­
schutzsystem fehlt (UN-CEDAW 30.11.2021; vgl. UNGA 11.10.2024). Opfer häuslicher Gewalt, 
welche Täter in Notwehr töten, werden im Regelfall inhaftiert (FH 2024). Laut NGOs stellen von 
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der Regierung betriebene Einrichtungen für Opfer häuslicher Gewalt Sozialwohnungen, medi­
zinische stationäre Betreuungsmöglichkeiten sowie Notunterkünfte zur Verfügung. Der Zugang 
zu diesen Dienstleistungen ist oft kompliziert und erfordert die Vorlage bestimmter Dokumente, 
nämlich eine örtliche Wohnsitzbescheinigung und den Nachweis eines niedrigen Einkommens. 
In vielen Fällen werden diese Dokumente von den Tätern verwaltet und sind für Opfer nicht zu­
gänglich (USDOS 22.4.2024). Für Opfer häuslicher Gewalt sind nicht genügend Notunterkünfte 
vorhanden (UNHRCOM 1.12.2022; vgl. UNGA 11.10.2024). Organisationen, die sich mit der 
Betreuung, Beratung und dem Schutz von Opfern häuslicher Gewalt beschäftigen, werden ver­
mehrt als „ ausländische Agenten“ eingestuft (AA 2.8.2024) [zum Begriff „ ausländischer Agent“
siehe NGOs und Menschenrechtsaktivisten].
Diskriminierung von Frauen und Mädchen ist weit verbreitet und beruht auf der Rhetorik tradi­
tioneller Familienwerte (EEAS 31.7.2023). Patriarchalische Einstellungen und diskriminierende 
Stereotypen bzw. Rollenbilder halten sich hartnäckig (UN-CEDAW 30.11.2021). Vom Staat wer­
den traditionelle Geschlechterrollen propagiert (ÖB Moskau 1.7.2024). In leitenden Positionen 
in Politik und Wirtschaft sind Frauen unterrepräsentiert (BS 2024). Die Politik thematisiert selten 
wichtige Angelegenheiten, welche Frauen betreffen (FH 2024). Frauen haben gleichen Zugang 
zu Bildung wie Männer (BS 2024). Bei der Kreditvergabe und auf dem Arbeitsmarkt erfahren 
Frauen Diskriminierung (USDOS 22.4.2024). Gesetzlich ist Frauen die Ausübung von 100 Be­
rufen, welche als gefährlich und anstrengend eingestuft werden, verwehrt. Davon betroffen 
sind beispielsweise die Arbeitsbereiche Bergbau, Brandschutz und Fabriksarbeiten (USDOS 
22.4.2024; vgl. VOAMABFV RUSS 13.5.2021). Frauen werden im Durchschnitt schlechter be­
zahlt als Männer (ÖB Moskau 1.7.2024). Das Armutsrisiko für Frauen ist hoch, so im Falle 
Alleinerziehender (VORHSF RUSS 29.12.2022).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358
/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch
en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich]
■ BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI (Bertelsmann Stiftung’s Transformation Index) 2024 Country 
Report — Russia, https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report
_2024_RUS.pdf, Zugriff 2.4.2024
■ EEAS - European Union / European External Action Service (31.7.2023): EU Annual Report on Hu­
man Rights and Democracy in the World 2022 Country Updates, https://www.eeas.europa.eu/sites/
default/files/documents/2023/2022 EU Annual Human Rights and Democracy Country Reports_-
0.pdf, Zugriff 10.5.2024
■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Russia, https://freedomhouse.org/count
ry/russia/freedom-world/2024, Zugriff 3.4.2024
■ HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Russian Federation, https://www.ec
oi.net/de/dokument/2085489.html, Zugriff 6.2.2024
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (1.7.2024): Asylländerbericht zur Russi­
schen Föderation 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116897/RUSS_ÖB-Bericht_2024_07.pdf, 
Zugriff 8.11.2024 [Login erforderlich]
■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (o.D.): Russian Feder­
ation - Status of Ratification - Interactive Dashboard, https://indicators.ohchr.org, Zugriff 11.11.2024
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■ Russland-Analysen/Anonym - Anonym (Autor), Russland-Analysen (Herausgeber) (24.7.2024): Die 
russische Politik zur Frage häuslicher Gewalt und Beschränkungen der reproduktiven Rechte von 
Frauen (Russland-Analysen Nr. 453), https://laender-analysen.de/russland-analysen/453/haeuslic
he-gewalt-reproduktive-rechte-frauen-russland/ , Zugriff 27.11.2024
■ StGB RUSS - Strafgesetzbuch [Russland] (9.11.2024): Уголовный кодекс Российской Федерации 
(N 63-ФЗ) [Strafgesetzbuch der Russischen Föderation], https://www.consultant.ru/document/con
s_doc_LAW_10699, Zugriff 18.11.2024
■ UN-CEDAW - United Nations - Committee on the Elimination of Discrimination against Women 
(30.11.2021): Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women - Con­
cluding observations on the ninth periodic report of the Russian Federation (CEDAW/C/RUS/CO/9), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2064360/N2135183.pdf, Zugriff 9.9.2024
■ UNGA - United Nations General Assembly (11.10.2024): Situation of human rights in the Russian 
Federation (A/79/508), https://documents.un.org/doc/undoc/gen/n24/291/80/pdf/n2429180.pdf , 
Zugriff 18.11.2024
■ UNHRCOM - United Nations Human Rights Committee (1.12.2022): International Covenant on Civil 
and Political Rights - Concluding observations on the eighth periodic report of the Russian Federation 
(CCPR/C/RUS/CO/8), https://www.ecoi.net/en/file/local/2083107/G2258965.pdf, Zugriff 16.4.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Reports on Human 
Rights Practices: Russia, https://www.state.gov/wp-content/uploads/2024/03/528267_RUSSIA-202
3-HUMAN-RIGHTS-REPORT.pdf , Zugriff 8.5.2024
■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 
года [Verfassung der RF mit Änderungen des Jahres 2022], http://duma.gov.ru/news/55446, Zugriff 
27.2.2024
■ VOAMABFV RUSS - Verordnung des Arbeitsministeriums: Arbeitsbereiche, die Frauen verwehrt 
sind [Russland] (13.5.2021): Приказ Минтруда России (N 512н): Об утверждении перечня 
производств, работ и должностей с вредными и (или) опасными условиями труда, на 
которых ограничивается применение труда женщин [Verordnung des Arbeitsministeriums 
Russlands: Über die Bestätigung der Auflistung von Arbeitsbereichen mit schädlichen und (oder) 
gefährlichen Arbeitsbedingungen, in welchen Frauen nur beschränkt zum Einsatz kommen], 
https://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_331608, Zugriff 9.9.2024
■ VORHSF RUSS - Verordnung der Regierung: Handlungsstrategie für Frauen 2023-2030 [Russland] 
(29.12.2022): Правительство Российской Федерации - Распоряжение (№ 4356-р): Национальная 
стратегия действий в интересах женщин на 2023 - 2030 годы [Regierung der Russischen Fö­
deration - Verordnung: Nationale Handlungsstrategie zur Förderung der Interessen von Frauen für 
den Zeitraum 2023-2030], http://static.government.ru/media/files/ilHtVCkhskBAE9DAflD3Akpd787
xAOc4.pdf, Zugriff 9.9.2024
18.2 Frauen im Nordkaukasus/Tschetschenien
Letzte Änderung 2024-12-16 07:34
Die Lage von Frauen im Nordkaukasus unterscheidet sich von der in anderen Regionen Russ­
lands (ÖB Moskau 1.7.2024). Nordkaukasische Frauen befinden sich in einer sehr schwierigen 
sozioökonomischen Situation (CoE-PACE 3.6.2022). Die Lage von Frauen im Nordkaukasus 
wird durch die Koexistenz dreier Rechtssysteme in der Region – russisches Recht, Gewohn­
heitsrecht (Adat) und Scharia – zusätzlich erschwert. Gerichtsentscheidungen werden häufig 
nicht umgesetzt, lokale Behörden richten sich mehr nach der „Tradition“ als nach den russischen 
Rechtsvorschriften (ÖB Moskau 1.7.2024). Die Menschen im Nordkaukasus leben in einer ge­
schlossenen, patriarchalischen Gesellschaft. Die lokalen und föderalen Behörden tolerieren 
Unterdrückung zur Aufrechterhaltung traditioneller Werte. Frauen im Nordkaukasus, welche 
sich traditionellen Werten nicht unterwerfen wollen, riskieren Folter und Ermordung. Es herrscht 
Straflosigkeit (CoE-PACE 3.6.2022). Die in Tschetschenien vorherrschende Islam-Interpretation 
dient als Rechtfertigung für die strikt patriarchalische Machtstruktur (USCIRF 26.10.2021). Das 
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tschetschenische Republiksoberhaupt Kadyrow billigt, beruhend auf seinen religiösen Ansichten, 
schwerwiegende Menschenrechtsverstöße gegen Frauen (USCIRF 4.2022). Frauen, welche 
mit den Wertvorstellungen ihrer Familie in Konflikt geraten, genießen in Tschetschenien keinen 
effektiven Rechtsschutz (AA 2.8.2024).              
Häusliche Gewalt ist im Nordkaukasus weitverbreitet (ÖB Moskau 1.7.2024; vgl. UNGA 
11.10.2024). Opfer häuslicher Gewalt haben Schwierigkeiten, Schutz durch Behörden zu 
erlangen. Gemäß Berichten werden Frauen, die sich gegen häusliche Gewalt verteidigen, 
als Straftäter angeklagt (USDOS 22.4.2024). Im Nordkaukasus sind Ehrenmorde verbreitet 
(KK 12.2.2020; vgl. UNHRC 13.9.2024) und werden selten gemeldet oder als Ehrenmorde 
anerkannt. Die örtliche Polizei, Ärzte und Rechtsanwälte arbeiten oft mit den betroffenen 
Familien zusammen, um die Verbrechen zu vertuschen (USDOS 22.4.2024). Opfer von Eh­
renmorden sind Frauen, deren Verhalten von ihren Familienangehörigen als Schande für die 
Sippe empfunden wird. Ehrenmorde begehen Familienangehörige (KK 12.2.2020; vgl. UNHRC 
13.9.2024), meistens der Vater oder Bruder (KK 12.2.2020). Kadyrow rechtfertigt Ehrenmorde 
an geschiedenen oder unverheirateten Frauen mit dem tschetschenischen Gewohnheitsrecht 
(USCIRF 26.10.2021). Es existieren traditionelle Gesetze im Nordkaukasus, welche Frauen 
das Alleinleben ohne einen Mann nicht gestatten (USDOS 22.4.2024). Im Nordkaukasus kom­
men Zwangsverheiratungen häufig vor (CoE-PACE 3.6.2022; vgl. Ad Rem 2024). Unter den 
Zwangsverheirateten befinden sich Kinder. In Teilen des Nordkaukasus sind Frauen und Mäd­
chen Brautentführungen, Polygamie, Jungfrauentests vor der Ehe sowie der verpflichtenden 
Befolgung islamischer Kleidungsvorschriften ausgesetzt (USDOS 22.4.2024). Das Schließen 
einer Ehe mit dem Opfer stellt sich als ein Ausweg für Gewalttäter und Brautentführer dar (KK 
29.12.2023). Frauen in Tschetschenien haben Kopftücher zu tragen und sich sittsam zu kleiden 
(USCIRF 26.10.2021). Im Nordkaukasus kommt es zu Fällen weiblicher Genitalverstümmelung, 
vor allem in Dagestan (UNHRC 13.9.2024), aber auch in Tschetschenien (ÖB Moskau 1.7.2024). 
Geschätzt handelt es sich um 1.240 Fälle jährlich (UNHRC 13.9.2024). Gesetzlich ist weibliche 
Genitalverstümmelung nicht ausdrücklich verboten (USDOS 22.4.2024) und wird von mehreren 
Kliniken in Inguschetien und Moskau öffentlich angeboten (UNGA 11.10.2024).
Kadyrow gab 2017 die Anweisung, traditionelle Familienwerte zu stärken. In Tschetschenien 
wurden im selben Jahr „ Kommissionen zur Harmonisierung von Ehe- und Familienbeziehungen“
geschaffen. Diese sind in allen Regionen tätig (KK 14.2.2023). Die Kommissionen bestehen un­
ter anderem aus Religionsvertretern, Repräsentanten gesellschaftlicher Organisationen sowie 
örtlicher Strukturen und Vertretern des Innenministeriums (KK 23.4.2023). Die Wiedervereini­
gung von Familien in Tschetschenien geschieht unter Druck (KK 10.2.2023). Kadyrow unter­
stützt die erzwungene Versöhnung bzw. Wiederverheiratung geschiedener Paare und spricht 
sich für Polygamie aus (FH 2024). In polygamen Beziehungen lebende Frauen sind rechtlich 
und wirtschaftlich unzureichend geschützt. Betreffend Erbschaftsangelegenheiten gelten diskri­
minierende religiöse und gewohnheitsrechtliche Vorschriften (UN-CEDAW 30.11.2021; vgl. Ad 
Rem 2024).
Die Flucht in andere Regionen kann zu einer gewaltsamen Rückführung oder in manchen Fällen 
zu Ehrenmorden führen. Eine Flucht ins Ausland ist für Tschetscheninnen beinahe unmöglich, 
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da Frauen unter 30 Jahren in Tschetschenien Reisedokumente nur mit Zustimmung eines männ­
lichen Familienangehörigen, welcher für ihre Rückkehr bürgt, beantragen können (CoE-PACE 
3.6.2022).
Das dagestanische Webportal daptar.ru setzt sich für Frauenrechte im Kaukasus ein (CoE-
PACE 3.6.2022). Einige zivilgesellschaftliche Initiativen bieten psychologische, rechtliche und 
medizinische Hilfe an: zum Beispiel „ Sintem“ in Tschetschenien und „ Mat i ditja“ („ Mutter und 
Kind“) in Dagestan (ÖB Moskau 1.7.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358
/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch
en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich]
■ Ad Rem - Ad Rem (2024): «Насильно замужем»: Проблема ранних и принудительных браков 
на примере Республики Дагестан, Республики Ингушетии и Чеченской Республики [„ Zwangs­
weise verheiratet“: Problem früher und zwangsweiser Verheiratungen am Beispiel der Republiken 
Dagestan, Inguschetien und Tschetschenien], https://www.adrem.help/download/102/?tmstv=17171
16157, Zugriff 27.11.2024
■ CoE-PACE - Council of Europe - Parliamentary Assembly (3.6.2022): Report - The continuing need 
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s/30064/html?__cf_chl_tk=N0MvfyHujStO1y2i5De4AjF5sOdH0kwzw1IPrh2B99Q-1660131174-0-g
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■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Russia, https://freedomhouse.org/count
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результатам мониторинга ситуации в регионе и анализа судебной практики [Häusliche Gewalt 
im Nordkaukasus: Bericht zu den Resultaten des Monitorings der Situation in der Region und der 
Analyse der Gerichtspraxis], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/395756, Zugriff 27.11.2024
■ KK - Kaukasischer Knoten (23.4.2023): Власти Чечни рапортовали о примирении 2395 разведенных 
супружеских пар [Behörden Tschetscheniens berichteten über Versöhnung von 2395 geschiedenen 
Ehepaaren], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/388028, Zugriff 11.9.2024
■ KK - Kaukasischer Knoten (14.2.2023): Жители Чечни рассказали о методах работы комиссий 
по сохранению браков [Bewohner Tschetscheniens erzählten über Arbeitsmethoden der Kommis­
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■ KK - Kaukasischer Knoten (10.2.2023): Принуждение стало главным фактором практики 
воссоединения семей в Чечне [Zwang wurde Hauptfaktor für Praxis der Wiedervereinigung 
von Familien in Tschetschenien], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/385790, Zugriff 11.9.2024
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im Nordkaukasus], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/345826, Zugriff 11.9.2024
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (1.7.2024): Asylländerbericht zur Russi­
schen Föderation 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116897/RUSS_ÖB-Bericht_2024_07.pdf, 
Zugriff 8.11.2024 [Login erforderlich]
■ UN-CEDAW - United Nations - Committee on the Elimination of Discrimination against Women 
(30.11.2021): Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women - Con­
cluding observations on the ninth periodic report of the Russian Federation (CEDAW/C/RUS/CO/9), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2064360/N2135183.pdf, Zugriff 9.9.2024
■ UNGA - United Nations General Assembly (11.10.2024): Situation of human rights in the Russian 
Federation (A/79/508), https://documents.un.org/doc/undoc/gen/n24/291/80/pdf/n2429180.pdf , 
Zugriff 18.11.2024
■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (13.9.2024): Situation of human rights in the Russian 
Federation - Report of the Special Rapporteur on the situation of human rights in the Russian 
100
106

Federation, Mariana Katzarova (Advance edited version; A/HRC/57/59), https://www.ohchr.org/site
s/default/files/2024-09/A-HRC-57-59-aev-EN.docx , Zugriff 7.11.2024
■ USCIRF - United States Commission on International Religious Freedom [USA] (4.2022): Annual 
Report 2022 - Russia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2071908/2022 Russia.pdf, Zugriff 3.9.2024
■ USCIRF - United States Commission on International Religious Freedom [USA] (26.10.2021): Issue 
Update Russia - Religious Freedom Violations in the Republic of Chechnya, https://www.uscirf.gov/
sites/default/files/2021-10/2021 Chechnya Issue Update.pdf, Zugriff 1.3.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Reports on Human 
Rights Practices: Russia, https://www.state.gov/wp-content/uploads/2024/03/528267_RUSSIA-202
3-HUMAN-RIGHTS-REPORT.pdf , Zugriff 8.5.2024
18.3 Scheidung und Obsorge
Letzte Änderung 2024-12-16 16:02
Gemäß der Verfassung der Russischen Föderation haben die Elternteile hinsichtlich der Kinder­
erziehung gleiche Rechte und Pflichten (Verfassung RUSS 6.10.2022). Laut dem Familienge­
setzbuch der Russischen Föderation sind Eltern in Bezug auf ihre Kinder gleichberechtigt und 
haben auch gleiche Pflichten. Die Rechte der Eltern erlöschen mit Volljährigkeit des Kindes (18 
Jahre), mit Eheschließung des minderjährigen Kindes und in anderen gesetzlich festgelegten 
Fällen, wenn ein minderjähriges Kind vor Erreichung der Volljährigkeit die volle Geschäftsfähig­
keit erlangt (FGB RUSS 23.11.2024).
Gemäß dem Familiengesetzbuch darf ein Mann während der Schwangerschaft seiner Ehefrau 
und im Zeitraum bis zum ersten Geburtstag des Kindes die Auflösung der Ehe nur mit Zustim­
mung der Ehefrau initiieren. Außer in den Fällen der Paragrafen 21-23 wird die Auflösung einer 
Ehe von Standesämtern durchgeführt. Gemäß den Paragrafen 21-23 des Familiengesetzbu­
ches sind Gerichte für die Auflösung einer Ehe zuständig, wenn gemeinsame minderjährige 
Kinder existieren oder sich die Eheleute über die Auflösung der Ehe nicht einig sind. Bei einer 
gerichtlichen Auflösung der Ehe können die Eheleute dem Gericht zur Überprüfung eine Ver­
einbarung darüber vorlegen, bei wem von ihnen die minderjährigen Kinder leben werden und 
wie die Unterhaltszahlungen geregelt sein werden. Sind sich die Eheleute darüber uneinig oder 
verletzt die getroffene Vereinbarung die Interessen der Kinder oder eines der Ehegatten, muss 
das Gericht eine Regelung treffen. Derjenige Elternteil, welcher nicht mit dem Kind zusammen­
lebt, hat Recht auf Kontakt mit dem Kind, Teilhabe an der Kindererziehung sowie Recht auf 
gemeinsame Entscheidung hinsichtlich Ausbildungsfragen, welche das Kind betreffen. Kommt 
ein Elternteil der Gerichtsentscheidung nicht nach, zieht dies eine Verwaltungsstrafe nach sich. 
Bei böswilliger Nichterfüllung der Gerichtsentscheidung kann das Gericht auf Verlangen des 
nicht beim Kind lebenden Elternteils verfügen, diesem das Kind zuzusprechen, wenn dies im 
Interesse des Kindes liegt und dessen Meinung entspricht. Ein Kind ist berechtigt, seine Mei­
nung zu allen Familienfragen zu äußern, welche seine Interessen berühren. Auch hat ein Kind 
das Recht, im Rahmen von Gerichts- oder Verwaltungsverfahren angehört zu werden. Die Mei­
nung des Kindes ist verpflichtend zu berücksichtigen, wenn das Kind mindestens 10 Jahre alt 
ist, außer dies widerspricht den Interessen des Kindes (FGB RUSS 23.11.2024). In der Praxis 
bleiben in der Russischen Föderation minderjährige Kinder nach einer Scheidung zu 99 % bei 
der Mutter (ÖB Moskau 21.2.2023).
101
107

Nordkaukasus/Tschetschenien
In Tschetschenien herrscht ein Rechtspluralismus aus russischem Recht, traditionellem Ge­
wohnheitsrecht (Adat) und Scharia-Recht (AA 2.8.2024). Landesweit verzeichnet der Nordkau­
kasus den höchsten Scheidungszuwachs (KR 1.5.2024). Für Tschetschenen ist in erster Linie die 
Eheschließung nach der Scharia von Bedeutung. Um eine nach der Scharia geschlossene Ehe 
aufzulösen, muss der Ehemann die Worte „ Scheidung, Scheidung, Scheidung“ aussprechen. 
Eine Scheidung gemäß dem tschetschenischen Gewohnheitsrecht (Adat) hat folgenderma­
ßen abzulaufen: Der Ehemann muss vor Zeugen „ Ich verlasse dich“ sagen. Adat und Scharia 
verlangen vom Ehemann nicht die förmliche Nennung eines Scheidungsgrundes. Das Mufti­
at Tschetscheniens schreibt vor, dass Männer bei der Scheidung einen Geldbetrag von RUB 
300.000 [ca. EUR 2.894] an ihre früheren Ehefrauen entrichten müssen. In Tschetschenien ist es 
für Frauen äußerst schwierig, eine Scheidung vom Ehegatten zu erreichen. Es muss bewiesen 
werden, dass der Ehegatte körperlich krank bzw. geschäftsunfähig ist. Für gewöhnlich wird eine 
geschiedene Tschetschenin von ihrer Familie aufgenommen. Ihr ist es erlaubt, ein zweites Mal 
zu heiraten (Dzen 17.7.2022).
In Tschetschenien und anderen Teilen des Nordkaukasus vollziehen örtliche Behörden lokale 
Bräuche, welche Kinder als Eigentum des Vaters und von dessen Familie betrachten (HRW 
12.1.2023). Für geschiedene Frauen im Nordkaukasus ist es schwierig, das Sorgerecht für 
ihre Kinder zu erlangen (KK 14.2.2023; vgl. UN-CEDAW 30.11.2021), wenn der frühere Ehe­
mann oder dessen Verwandte die Kinder bei sich behalten wollen (KK 14.2.2023). Gerichte 
in Tschetschenien sprechen Kinder in vielen Fällen dem Vater zu (KR 30.3.2023). Heutzutage 
kämpfen nicht wenige geschiedene Frauen in Tschetschenien für das Recht, die Kinder bei sich 
behalten zu dürfen (Dzen 17.7.2022). In der Praxis spielen in Tschetschenien außergerichtliche 
Lösungswege zur Klärung von Familienrechts- und Obsorgefragen eine bedeutendere Rolle als 
gerichtliche Lösungswege. Selbst wenn Frauen vor Gericht Recht bekommen, ist eine Umset­
zung des Urteils oft nicht möglich. Gemäß dem Islam werden die Kinder nach der Scheidung der 
Eltern bis zu einem bestimmten Alter von der Mutter erzogen, falls sie nicht nochmals geheiratet 
hat: Buben bis zu einem Alter von sieben Jahren, Mädchen bis zur Erreichung der Volljährigkeit. 
Danach werden die Kinder dem Vater übergeben. Damit die Mutter das Recht hat, die Kinder 
zu erziehen, muss sie a) islamischen Glaubens, b) vernünftig (im Sinne von nicht psychisch er­
krankt), c) vertrauenerweckend (nicht sündhaft im Sinne des Islam) und darf d) nicht verheiratet 
sein. Falls die Mutter stirbt oder psychisch krank wird, geht das Recht der Erziehung auf die 
Großmutter mütterlicherseits über, danach auf die Großmutter väterlicherseits, danach auf die 
Schwester, schließlich auf nahe männliche Verwandte (ÖB Moskau 21.2.2023).
Der Apparat der Ombudsperson für Menschenrechte in Tschetschenien versucht, Hilfestellung in 
Bezug auf Familienfragen zu geben, wenn geschiedenen Frauen der Kontakt mit ihren Kindern 
verwehrt wird (ÖB Moskau 21.2.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358
102
108

/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch
en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich]
■ Dzen - Dzen (17.7.2022): Как разводятся супруги в Чечне и почему здесь так мало разводов. 
Рассказываем подробно [Wie sich Eheleute in Tschetschenien scheiden lassen und warum es hier 
so wenige Scheidungen gibt. Wir erzählen ausführlich], https://dzen.ru/a/YtP6chrxOnpyaspv, Zugriff 
13.9.2024
■ FGB RUSS - Familiengesetzbuch [Russland] (23.11.2024): Семейный кодекс Российской 
Федерации (N 223-ФЗ) [Familiengesetzbuch der Russischen Föderation], https://www.consul
tant.ru/document/cons_doc_LAW_8982, Zugriff 26.11.2024
■ HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Russian Federation, https://www.ec
oi.net/de/dokument/2085489.html, Zugriff 6.2.2024
■ KK - Kaukasischer Knoten (14.2.2023): Жители Чечни рассказали о методах работы комиссий 
по сохранению браков [Bewohner Tschetscheniens erzählten über Arbeitsmethoden der Kommis­
sionen zur Aufrechterhaltung von Ehen], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/385895 , Zugriff 
11.9.2024
■ KR - Kawkas.Realii (1.5.2024): „ Берут невест и возвращают оптом“. Чеченцев в Европе хотят 
призвать к ответу за распавшиеся браки [„ Man nimmt Bräute und gibt sie massenweise wieder 
zurück“. Tschetschenen in Europa will man für aufgelöste Ehen zur Verantwortung ziehen], https:
//www.kavkazr.com/a/berut-nevest-i-vozvraschayut-optom-chechentsev-v-evrope-hotyat-prizvatj-k
-otvetu-za-raspavshiesya-braki-/32924160.html , Zugriff 26.11.2024
■ KR - Kawkas.Realii (30.3.2023): Побои, развод и суды. Как жертвы мужей-тиранов на Кав­
казе борются за материнские права [Prügel, Scheidung und Gerichte. Wie Opfer gewalttätiger 
Ehemänner im Kaukasus für Rechte von Müttern kämpfen], https://www.kavkazr.com/a/poboi-raz
vod-i-sudy-kak-zhertvy-muzhey-tiranov-na-kavkaze-boryutsya-za-materinskie-prava-/32342067.h
tml, Zugriff 13.9.2024
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (21.2.2023): Auskunft der Botschaft, 
per E-Mail
■ UN-CEDAW - United Nations - Committee on the Elimination of Discrimination against Women 
(30.11.2021): Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women - Con­
cluding observations on the ninth periodic report of the Russian Federation (CEDAW/C/RUS/CO/9), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2064360/N2135183.pdf, Zugriff 9.9.2024
■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 
года [Verfassung der RF mit Änderungen des Jahres 2022], http://duma.gov.ru/news/55446, Zugriff 
27.2.2024
18.4 Kinder
Letzte Änderung 2025-05-21 07:35
Russland hat die UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1990 ratifiziert. Zwei Zusatzprotokolle wur­
den von Russland ebenfalls ratifiziert, welche die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Kon­
flikten sowie Kinderhandel, -prostitution und -pornografie betreffen (OHCHR o.D.). Der Schutz 
von Kindern ist in der russischen Verfassung verankert (Verfassung RUSS 6.10.2022). Lan­
desweit existiert kein Gesetz zu Kindesmissbrauch, aber Mord, Vergewaltigung sowie Körper­
verletzung sind gesetzlich verboten. Ebenso verboten sind kommerzielle sexuelle Ausbeutung 
sowie die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie. Der Besitz von Kinderpornografie 
ist nur dann gesetzlich verboten, wenn eine Absicht der Verbreitung besteht. Die gesetzlichen 
Vorgaben werden von Behörden im Allgemeinen umgesetzt (USDOS 22.4.2024). Im Jahr 2014 
verabschiedete die Regierung die Grundlagen der staatlichen Jugendpolitik der Russischen 
Föderation für den Zeitraum bis 2025. Die Föderale Agentur für Jugendangelegenheiten (Ros­
molodesch) ist seit 2018 direkt der Regierung unterstellt und besitzt einen Jahresetat von ca. 
RUB 8 Milliarden [ca. EUR 77 Mio.] (FES/Chikov 2020). Im Jahr 2009 wurde das Amt eines Kin­
derrechtsbeauftragten geschaffen (KRB RUSS o.D.). Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen 
103
109

werden Kinderrechtsbeauftragte vom Staatspräsidenten für eine Amtsperiode von fünf Jahren 
ernannt. Der Staatspräsident ist berechtigt, Kinderrechtsbeauftragte vorzeitig ihres Amts zu 
entheben. Zu den Aufgaben von Kinderrechtsbeauftragten, welche dem Staatspräsidenten ge­
genüber rechenschaftspflichtig sind, zählt beispielsweise die Bearbeitung von Beschwerden. 
Der Kinderrechtsbeauftragte hat dem Staatspräsidenten jährlich einen Tätigkeitsbericht vorzu­
legen, welcher auch eine Einschätzung der Lage der Kinder in Russland enthält (FGKRB RUSS 
10.7.2023). Das Amt der Kinderrechtsbeauftragten der Russischen Föderation bekleidet seit 
27.10.2021 Marija Lwowa-Belowa (KRB RUSS 30.9.2022). Am 17.3.2023 erließ der Internatio­
nale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen Marija Lwowa-Belowa, welcher das Kriegsverbre­
chen der rechtswidrigen Deportation von Kindern aus der Ukraine in die Russische Föderation 
zur Last gelegt wird (IStGH 17.3.2023).
Gemäß Berichten kommt es vor, dass Kinder (darunter Obdachlose) Opfer von Sexhandel 
in Russland und in anderen Ländern werden. Auch kommt es vor, dass Kinder in staatlichen 
Waisenheimen von Menschenhändlern in folgende Bereiche gelockt werden: Verwendung von 
Kindern durch bewaffnete Gruppierungen im Nahen Osten, Zwangsbettelei, Zwangskriminalität, 
Sexhandel usw. Gemäß Aussage der Regierung wurden seit Beginn des Repatriierungspro­
gramms im Jahr 2018 546 Kinder aus dem Nahen Osten nach Russland repatriiert (USDOS 
24.6.2024).
Kinder werden häufig Opfer von Gewalt (USDOS 22.4.2024). Gegen häusliche Gewalt wird un­
zureichend gesetzlicher Schutz geboten (AA 2.8.2024). Körperliche Züchtigung von Kindern zu 
Hause ist gesetzlich zugelassen und in Schulen und als Disziplinarmaßnahme in Strafanstalten 
nicht ausdrücklich verboten. Ungesetzlich ist körperliche Züchtigung als Strafmaßnahme im Zu­
sammenhang mit Straftaten (ECP 8.2024). Es gibt in Russland einige staatliche Krisenzentren 
(Frauenhäuser) sowie gesellschaftliche Organisationen und Privatinitiativen zur Unterstützung 
und Betreuung von Opfern häuslicher Gewalt (ÖB Moskau 1.7.2024). Es existieren keine Pro­
gramme zur Gewaltprävention, und es gibt nur wenige Einrichtungen, in welchen Frauen mit 
Kindern vorübergehend Zuflucht finden. Die Notwendigkeit der Eindämmung von Kinderpro­
stitution, -handel, -pornografie und Gewalt gegen Kinder wird in der Öffentlichkeit zunehmend 
thematisiert (AA 2.8.2024). Fälle sexuellen Missbrauchs und sexueller Ausbeutung von Kindern, 
so solche Fälle überhaupt gemeldet werden, werden weder angemessen noch kinderfreundlich 
untersucht (UN-CRC 1.3.2024).
Das gesetzliche Mindestalter für Eheschließungen beträgt 18 Jahre. Unter bestimmten Umstän­
den dürfen lokale Behörden Eheschließungen ab einem Alter von 16 Jahren bewilligen (FGB 
RUSS 23.11.2024). Mehrere Regionen erlauben unter bestimmten Umständen Eheschließun­
gen ab einem Alter von 14 Jahren, wenn beispielsweise eine Schwangerschaft vorliegt oder 
ein Kind geboren wurde. Die gesetzlichen Vorschriften werden von den Behörden in den ver­
schiedenen Regionen uneinheitlich umgesetzt (USDOS 22.4.2024). Das vom Strafgesetzbuch 
vorgesehene Mindestalter für einvernehmliche sexuelle Handlungen beträgt 16 Jahre (StGB 
RUSS 9.11.2024).
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