2025-09-05-coi-cms-laenderinformationen-russische-foederation-version-16-1b03
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
■ BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI (Bertelsmann Stiftung’s Transformation Index) 2024 Country Report — Russia, https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report _2024_RUS.pdf, Zugriff 2.4.2024 ■ CERD - UN Committee on the Elimination of Racial Discrimination (1.6.2023): Concluding obser vations on the combined twenty-fifth and twenty-sixth periodic reports of the Russian Federation (CERD/C/RUS/CO/25-26), https://documents.un.org/doc/undoc/gen/g23/098/13/pdf/g2309813.pdf, Zugriff 21.11.2024 ■ DIS - Danish Immigration Service [Denmark] (9.12.2022): Russia - An update on military service since July 2022, https://us.dk/media/10558/update-on-military-service-in-russia_tilgaengelig.pdf , Zugriff 12.2.2024 ■ FA/Laruelle - Laruelle, Marlene (Autor), Foreign Affairs (Herausgeber) (9.12.2022): Putin’s War and the Dangers of Russian Disintegration, https://www.foreignaffairs.com/russian-federation/putins-w ar-and-dangers-russian-disintegration , Zugriff 6.9.2024 [kostenpflichtig, Login erforderlich] ■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Russia, https://freedomhouse.org/count ry/russia/freedom-world/2024, Zugriff 3.4.2024 ■ GfbV - Gesellschaft für bedrohte Völker (9.8.2024): Über 100 NGOs unterstützen Hilferuf russischer Indigener an UN, https://www.gfbv.de/de/news/russland-indigene-voelker-kriminalisiert-appell-un-g uterres-11409, Zugriff 6.9.2024 ■ HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Russia, https://www.ecoi.net/de/do kument/2103134.html, Zugriff 17.4.2024 ■ ISW - Institute for the Study of War (24.1.2024): Russian Offensive Campaign Assessment, https:// understandingwar.org/sites/default/files/Russian Offensive Campaign Assessment, January 24, 2024 PDF.pdf, Zugriff 26.1.2024 ■ ISW - Institute for the Study of War (23.12.2023): Russian Offensive Campaign Assessment, https:// www.understandingwar.org/sites/default/files/Russian Offensive Campaign Assessment, December 23, 2023 (PDF).pdf, Zugriff 27.12.2023 ■ ISW - Institute for the Study of War (11.12.2023): Russian Offensive Campaign Assessment, https:// www.understandingwar.org/sites/default/files/Dec 11 Russian Offensive Campaign Assessment PDF.docx_.pdf, Zugriff 4.1.2024 ■ ISW - Institute for the Study of War (28.11.2023): Russian Offensive Campaign Assessment, https://understandingwar.org/sites/default/files/Nov 28 Russian Offensive Campaign Assessment PDF.docx_.pdf, Zugriff 2.1.2024 ■ ISW - Institute for the Study of War (8.10.2023): Russian Offensive Campaign Assessment, https:// www.understandingwar.org/sites/default/files/Russian Offensive Campaign Assessment, October 8, 2023 (PDF).pdf, Zugriff 23.1.2024 ■ ISW - Institute for the Study of War (17.10.2022): Russian Offensive Campaign Assessment, https:// www.understandingwar.org/sites/default/files/Russian Offensive Campaign Assessment, October 17 PDF.pdf, Zugriff 27.12.2023 ■ MoD@DefenceHQ - Ministry of Defence - @DefenceHQ [United Kingdom] (4.1.2024): Defence Intelligence Update on Ukraine [benutzergenerierter Inhalt], https://twitter.com/DefenceHQ/status/1 742830139874877856/photo/1, Zugriff 12.1.2024 ■ Moscow Times - Moscow Times, The (30.1.2023): Population Decline in Russia’s Small Indigenous Groups Continues – Report, https://www.themoscowtimes.com/2023/01/30/population-decline-in-r ussias-small-indigenous-groups-continues-report-a80089 , Zugriff 6.9.2024 ■ NGE - Nowaja gaseta Ewropa (3.8.2023): Гонки на гробовых [Sarg-Wettrennen], https://novayaga zeta.eu/articles/2023/08/03/gonki-na-grobovykh, Zugriff 28.12.2023 ■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (o.D.): Russian Feder ation - Status of Ratification - Interactive Dashboard, https://indicators.ohchr.org, Zugriff 11.11.2024 ■ Russland-Analysen/Bessudnow - Russland-Analysen (Herausgeber), Bessudnow, Alexej (Autor) (21.12.2022): Sterblichkeit russischer Soldaten in der Ukraine: Sterben Angehörige ethnischer Min derheiten wirklich häufiger? (Russland-Analysen Nr. 429), https://laender-analysen.de/russland-a nalysen/429/RusslandAnalysen429.pdf, Zugriff 19.1.2024 ■ Standard - Standard, Der (28.9.2022): Widerstand gegen Rekrutierung in russischer Republik Da gestan, https://www.derstandard.at/story/2000139477516/widerstand-gegen-rekrutierung-in-dages tan, Zugriff 27.12.2023 ■ UNGA - United Nations General Assembly (11.10.2024): Situation of human rights in the Russian Federation (A/79/508), https://documents.un.org/doc/undoc/gen/n24/291/80/pdf/n2429180.pdf , Zugriff 18.11.2024 95

■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (13.9.2024): Situation of human rights in the Russian Federation - Report of the Special Rapporteur on the situation of human rights in the Russian Federation, Mariana Katzarova (Advance edited version; A/HRC/57/59), https://www.ohchr.org/site s/default/files/2024-09/A-HRC-57-59-aev-EN.docx , Zugriff 7.11.2024 ■ UNHRCOM - United Nations Human Rights Committee (1.12.2022): International Covenant on Civil and Political Rights - Concluding observations on the eighth periodic report of the Russian Federation (CCPR/C/RUS/CO/8), https://www.ecoi.net/en/file/local/2083107/G2258965.pdf, Zugriff 16.4.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Reports on Human Rights Practices: Russia, https://www.state.gov/wp-content/uploads/2024/03/528267_RUSSIA-202 3-HUMAN-RIGHTS-REPORT.pdf , Zugriff 8.5.2024 ■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 года [Verfassung der RF mit Änderungen des Jahres 2022], http://duma.gov.ru/news/55446, Zugriff 27.2.2024 ■ WG - Wichtige Geschichten (30.1.2023): Народы на грани исчезновения [Völker an der Schwelle zum Verschwinden], https://istories.media/stories/2023/01/30/narodi-na-grani-ischeznoveniya , Zugriff 6.9.2024 18 Relevante Bevölkerungsgruppen 18.1 Frauen Letzte Änderung 2024-12-16 16:02 Russland hat die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und auch das Zusatzprotokoll ratifiziert (OHCHR o.D.). Gemäß der Verfassung der Russischen Föderation haben Männer und Frauen gleiche Rechte und Freiheiten. Die Verfassung schreibt die Bewahrung traditioneller Familienwerte fest (Verfassung RUSS 6.10.2022). Es existiert eine Nationale Handlungsstrategie zur Förderung der Interessen von Frauen für den Zeitraum 2023- 2030 (VORHSF RUSS 29.12.2022). Gemäß dem Strafgesetzbuch kann Vergewaltigung eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehen (StGB RUSS 9.11.2024). Vergewaltigung innerhalb der Ehe wird als Straftatbestand nicht ausdrücklich anerkannt (UNGA 11.10.2024). Manchmal weigern sich Polizeibeamte, auf Verge waltigung oder häusliche Gewalt zu reagieren, wenn die Tat nicht unmittelbar lebensbedrohlich für das Opfer ist. Behörden stufen im Regelfall Vergewaltigung oder versuchte Vergewaltigung nicht als lebensbedrohlich ein (USDOS 22.4.2024). Häusliche Gewalt ist weitverbreitet (AA 2.8.2024). Eine gesetzliche Definition für den Begriff häusliche Gewalt fehlt (USDOS 22.4.2024; vgl. UNGA 11.10.2024). Auch gibt es kein Gesetz zur Vorbeugung gegen häusliche Gewalt (Russland-Analysen/Anonym 24.7.2024). Strafverfolgungsbehörden sind wenig gewillt, Fälle häuslicher Gewalt gerichtlich zu verfolgen (UNHRCOM 1.12.2022). Die Polizei ist nicht be fugt, strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten, wenn das Opfer keine Anzeige erstattet (USDOS 22.4.2024). Die Anzahl der an die Behörden gemeldeten Fälle ist niedrig, weil Polizei und Justiz nicht angemessen auf die Thematik reagieren (HRW 12.1.2023). Oft drängt die Polizei Opfer häuslicher Gewalt zur Aussöhnung mit den Tätern. Die meisten Fälle häuslicher Gewalt, welche an Behörden herangetragen werden, werden entweder nicht bearbeitet oder an Schlichtungs stellen weitergeleitet. Schlichtungsstellen werden von Friedensrichtern geleitet und verfolgen eher das Ziel des Familienerhalts anstatt Bestrafung der Täter (USDOS 22.4.2024). Ein Opfer schutzsystem fehlt (UN-CEDAW 30.11.2021; vgl. UNGA 11.10.2024). Opfer häuslicher Gewalt, welche Täter in Notwehr töten, werden im Regelfall inhaftiert (FH 2024). Laut NGOs stellen von 96

der Regierung betriebene Einrichtungen für Opfer häuslicher Gewalt Sozialwohnungen, medi zinische stationäre Betreuungsmöglichkeiten sowie Notunterkünfte zur Verfügung. Der Zugang zu diesen Dienstleistungen ist oft kompliziert und erfordert die Vorlage bestimmter Dokumente, nämlich eine örtliche Wohnsitzbescheinigung und den Nachweis eines niedrigen Einkommens. In vielen Fällen werden diese Dokumente von den Tätern verwaltet und sind für Opfer nicht zu gänglich (USDOS 22.4.2024). Für Opfer häuslicher Gewalt sind nicht genügend Notunterkünfte vorhanden (UNHRCOM 1.12.2022; vgl. UNGA 11.10.2024). Organisationen, die sich mit der Betreuung, Beratung und dem Schutz von Opfern häuslicher Gewalt beschäftigen, werden ver mehrt als „ ausländische Agenten“ eingestuft (AA 2.8.2024) [zum Begriff „ ausländischer Agent“ siehe NGOs und Menschenrechtsaktivisten]. Diskriminierung von Frauen und Mädchen ist weit verbreitet und beruht auf der Rhetorik tradi tioneller Familienwerte (EEAS 31.7.2023). Patriarchalische Einstellungen und diskriminierende Stereotypen bzw. Rollenbilder halten sich hartnäckig (UN-CEDAW 30.11.2021). Vom Staat wer den traditionelle Geschlechterrollen propagiert (ÖB Moskau 1.7.2024). In leitenden Positionen in Politik und Wirtschaft sind Frauen unterrepräsentiert (BS 2024). Die Politik thematisiert selten wichtige Angelegenheiten, welche Frauen betreffen (FH 2024). Frauen haben gleichen Zugang zu Bildung wie Männer (BS 2024). Bei der Kreditvergabe und auf dem Arbeitsmarkt erfahren Frauen Diskriminierung (USDOS 22.4.2024). Gesetzlich ist Frauen die Ausübung von 100 Be rufen, welche als gefährlich und anstrengend eingestuft werden, verwehrt. Davon betroffen sind beispielsweise die Arbeitsbereiche Bergbau, Brandschutz und Fabriksarbeiten (USDOS 22.4.2024; vgl. VOAMABFV RUSS 13.5.2021). Frauen werden im Durchschnitt schlechter be zahlt als Männer (ÖB Moskau 1.7.2024). Das Armutsrisiko für Frauen ist hoch, so im Falle Alleinerziehender (VORHSF RUSS 29.12.2022). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358 /Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich] ■ BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI (Bertelsmann Stiftung’s Transformation Index) 2024 Country Report — Russia, https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report _2024_RUS.pdf, Zugriff 2.4.2024 ■ EEAS - European Union / European External Action Service (31.7.2023): EU Annual Report on Hu man Rights and Democracy in the World 2022 Country Updates, https://www.eeas.europa.eu/sites/ default/files/documents/2023/2022 EU Annual Human Rights and Democracy Country Reports_- 0.pdf, Zugriff 10.5.2024 ■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Russia, https://freedomhouse.org/count ry/russia/freedom-world/2024, Zugriff 3.4.2024 ■ HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Russian Federation, https://www.ec oi.net/de/dokument/2085489.html, Zugriff 6.2.2024 ■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (1.7.2024): Asylländerbericht zur Russi schen Föderation 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116897/RUSS_ÖB-Bericht_2024_07.pdf, Zugriff 8.11.2024 [Login erforderlich] ■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (o.D.): Russian Feder ation - Status of Ratification - Interactive Dashboard, https://indicators.ohchr.org, Zugriff 11.11.2024 97

■ Russland-Analysen/Anonym - Anonym (Autor), Russland-Analysen (Herausgeber) (24.7.2024): Die russische Politik zur Frage häuslicher Gewalt und Beschränkungen der reproduktiven Rechte von Frauen (Russland-Analysen Nr. 453), https://laender-analysen.de/russland-analysen/453/haeuslic he-gewalt-reproduktive-rechte-frauen-russland/ , Zugriff 27.11.2024 ■ StGB RUSS - Strafgesetzbuch [Russland] (9.11.2024): Уголовный кодекс Российской Федерации (N 63-ФЗ) [Strafgesetzbuch der Russischen Föderation], https://www.consultant.ru/document/con s_doc_LAW_10699, Zugriff 18.11.2024 ■ UN-CEDAW - United Nations - Committee on the Elimination of Discrimination against Women (30.11.2021): Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women - Con cluding observations on the ninth periodic report of the Russian Federation (CEDAW/C/RUS/CO/9), https://www.ecoi.net/en/file/local/2064360/N2135183.pdf, Zugriff 9.9.2024 ■ UNGA - United Nations General Assembly (11.10.2024): Situation of human rights in the Russian Federation (A/79/508), https://documents.un.org/doc/undoc/gen/n24/291/80/pdf/n2429180.pdf , Zugriff 18.11.2024 ■ UNHRCOM - United Nations Human Rights Committee (1.12.2022): International Covenant on Civil and Political Rights - Concluding observations on the eighth periodic report of the Russian Federation (CCPR/C/RUS/CO/8), https://www.ecoi.net/en/file/local/2083107/G2258965.pdf, Zugriff 16.4.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Reports on Human Rights Practices: Russia, https://www.state.gov/wp-content/uploads/2024/03/528267_RUSSIA-202 3-HUMAN-RIGHTS-REPORT.pdf , Zugriff 8.5.2024 ■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 года [Verfassung der RF mit Änderungen des Jahres 2022], http://duma.gov.ru/news/55446, Zugriff 27.2.2024 ■ VOAMABFV RUSS - Verordnung des Arbeitsministeriums: Arbeitsbereiche, die Frauen verwehrt sind [Russland] (13.5.2021): Приказ Минтруда России (N 512н): Об утверждении перечня производств, работ и должностей с вредными и (или) опасными условиями труда, на которых ограничивается применение труда женщин [Verordnung des Arbeitsministeriums Russlands: Über die Bestätigung der Auflistung von Arbeitsbereichen mit schädlichen und (oder) gefährlichen Arbeitsbedingungen, in welchen Frauen nur beschränkt zum Einsatz kommen], https://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_331608, Zugriff 9.9.2024 ■ VORHSF RUSS - Verordnung der Regierung: Handlungsstrategie für Frauen 2023-2030 [Russland] (29.12.2022): Правительство Российской Федерации - Распоряжение (№ 4356-р): Национальная стратегия действий в интересах женщин на 2023 - 2030 годы [Regierung der Russischen Fö deration - Verordnung: Nationale Handlungsstrategie zur Förderung der Interessen von Frauen für den Zeitraum 2023-2030], http://static.government.ru/media/files/ilHtVCkhskBAE9DAflD3Akpd787 xAOc4.pdf, Zugriff 9.9.2024 18.2 Frauen im Nordkaukasus/Tschetschenien Letzte Änderung 2024-12-16 07:34 Die Lage von Frauen im Nordkaukasus unterscheidet sich von der in anderen Regionen Russ lands (ÖB Moskau 1.7.2024). Nordkaukasische Frauen befinden sich in einer sehr schwierigen sozioökonomischen Situation (CoE-PACE 3.6.2022). Die Lage von Frauen im Nordkaukasus wird durch die Koexistenz dreier Rechtssysteme in der Region – russisches Recht, Gewohn heitsrecht (Adat) und Scharia – zusätzlich erschwert. Gerichtsentscheidungen werden häufig nicht umgesetzt, lokale Behörden richten sich mehr nach der „Tradition“ als nach den russischen Rechtsvorschriften (ÖB Moskau 1.7.2024). Die Menschen im Nordkaukasus leben in einer ge schlossenen, patriarchalischen Gesellschaft. Die lokalen und föderalen Behörden tolerieren Unterdrückung zur Aufrechterhaltung traditioneller Werte. Frauen im Nordkaukasus, welche sich traditionellen Werten nicht unterwerfen wollen, riskieren Folter und Ermordung. Es herrscht Straflosigkeit (CoE-PACE 3.6.2022). Die in Tschetschenien vorherrschende Islam-Interpretation dient als Rechtfertigung für die strikt patriarchalische Machtstruktur (USCIRF 26.10.2021). Das 98

tschetschenische Republiksoberhaupt Kadyrow billigt, beruhend auf seinen religiösen Ansichten, schwerwiegende Menschenrechtsverstöße gegen Frauen (USCIRF 4.2022). Frauen, welche mit den Wertvorstellungen ihrer Familie in Konflikt geraten, genießen in Tschetschenien keinen effektiven Rechtsschutz (AA 2.8.2024). Häusliche Gewalt ist im Nordkaukasus weitverbreitet (ÖB Moskau 1.7.2024; vgl. UNGA 11.10.2024). Opfer häuslicher Gewalt haben Schwierigkeiten, Schutz durch Behörden zu erlangen. Gemäß Berichten werden Frauen, die sich gegen häusliche Gewalt verteidigen, als Straftäter angeklagt (USDOS 22.4.2024). Im Nordkaukasus sind Ehrenmorde verbreitet (KK 12.2.2020; vgl. UNHRC 13.9.2024) und werden selten gemeldet oder als Ehrenmorde anerkannt. Die örtliche Polizei, Ärzte und Rechtsanwälte arbeiten oft mit den betroffenen Familien zusammen, um die Verbrechen zu vertuschen (USDOS 22.4.2024). Opfer von Eh renmorden sind Frauen, deren Verhalten von ihren Familienangehörigen als Schande für die Sippe empfunden wird. Ehrenmorde begehen Familienangehörige (KK 12.2.2020; vgl. UNHRC 13.9.2024), meistens der Vater oder Bruder (KK 12.2.2020). Kadyrow rechtfertigt Ehrenmorde an geschiedenen oder unverheirateten Frauen mit dem tschetschenischen Gewohnheitsrecht (USCIRF 26.10.2021). Es existieren traditionelle Gesetze im Nordkaukasus, welche Frauen das Alleinleben ohne einen Mann nicht gestatten (USDOS 22.4.2024). Im Nordkaukasus kom men Zwangsverheiratungen häufig vor (CoE-PACE 3.6.2022; vgl. Ad Rem 2024). Unter den Zwangsverheirateten befinden sich Kinder. In Teilen des Nordkaukasus sind Frauen und Mäd chen Brautentführungen, Polygamie, Jungfrauentests vor der Ehe sowie der verpflichtenden Befolgung islamischer Kleidungsvorschriften ausgesetzt (USDOS 22.4.2024). Das Schließen einer Ehe mit dem Opfer stellt sich als ein Ausweg für Gewalttäter und Brautentführer dar (KK 29.12.2023). Frauen in Tschetschenien haben Kopftücher zu tragen und sich sittsam zu kleiden (USCIRF 26.10.2021). Im Nordkaukasus kommt es zu Fällen weiblicher Genitalverstümmelung, vor allem in Dagestan (UNHRC 13.9.2024), aber auch in Tschetschenien (ÖB Moskau 1.7.2024). Geschätzt handelt es sich um 1.240 Fälle jährlich (UNHRC 13.9.2024). Gesetzlich ist weibliche Genitalverstümmelung nicht ausdrücklich verboten (USDOS 22.4.2024) und wird von mehreren Kliniken in Inguschetien und Moskau öffentlich angeboten (UNGA 11.10.2024). Kadyrow gab 2017 die Anweisung, traditionelle Familienwerte zu stärken. In Tschetschenien wurden im selben Jahr „ Kommissionen zur Harmonisierung von Ehe- und Familienbeziehungen“ geschaffen. Diese sind in allen Regionen tätig (KK 14.2.2023). Die Kommissionen bestehen un ter anderem aus Religionsvertretern, Repräsentanten gesellschaftlicher Organisationen sowie örtlicher Strukturen und Vertretern des Innenministeriums (KK 23.4.2023). Die Wiedervereini gung von Familien in Tschetschenien geschieht unter Druck (KK 10.2.2023). Kadyrow unter stützt die erzwungene Versöhnung bzw. Wiederverheiratung geschiedener Paare und spricht sich für Polygamie aus (FH 2024). In polygamen Beziehungen lebende Frauen sind rechtlich und wirtschaftlich unzureichend geschützt. Betreffend Erbschaftsangelegenheiten gelten diskri minierende religiöse und gewohnheitsrechtliche Vorschriften (UN-CEDAW 30.11.2021; vgl. Ad Rem 2024). Die Flucht in andere Regionen kann zu einer gewaltsamen Rückführung oder in manchen Fällen zu Ehrenmorden führen. Eine Flucht ins Ausland ist für Tschetscheninnen beinahe unmöglich, 99

da Frauen unter 30 Jahren in Tschetschenien Reisedokumente nur mit Zustimmung eines männ lichen Familienangehörigen, welcher für ihre Rückkehr bürgt, beantragen können (CoE-PACE 3.6.2022). Das dagestanische Webportal daptar.ru setzt sich für Frauenrechte im Kaukasus ein (CoE- PACE 3.6.2022). Einige zivilgesellschaftliche Initiativen bieten psychologische, rechtliche und medizinische Hilfe an: zum Beispiel „ Sintem“ in Tschetschenien und „ Mat i ditja“ („ Mutter und Kind“) in Dagestan (ÖB Moskau 1.7.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358 /Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich] ■ Ad Rem - Ad Rem (2024): «Насильно замужем»: Проблема ранних и принудительных браков на примере Республики Дагестан, Республики Ингушетии и Чеченской Республики [„ Zwangs weise verheiratet“: Problem früher und zwangsweiser Verheiratungen am Beispiel der Republiken Dagestan, Inguschetien und Tschetschenien], https://www.adrem.help/download/102/?tmstv=17171 16157, Zugriff 27.11.2024 ■ CoE-PACE - Council of Europe - Parliamentary Assembly (3.6.2022): Report - The continuing need to restore human rights and the rule of law in the North Caucasus region, https://pace.coe.int/en/file s/30064/html?__cf_chl_tk=N0MvfyHujStO1y2i5De4AjF5sOdH0kwzw1IPrh2B99Q-1660131174-0-g aNycGzNCpE, Zugriff 12.4.2024 ■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Russia, https://freedomhouse.org/count ry/russia/freedom-world/2024, Zugriff 3.4.2024 ■ KK - Kaukasischer Knoten (29.12.2023): Домашнее насилие на Северном Кавказе: отчет по результатам мониторинга ситуации в регионе и анализа судебной практики [Häusliche Gewalt im Nordkaukasus: Bericht zu den Resultaten des Monitorings der Situation in der Region und der Analyse der Gerichtspraxis], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/395756, Zugriff 27.11.2024 ■ KK - Kaukasischer Knoten (23.4.2023): Власти Чечни рапортовали о примирении 2395 разведенных супружеских пар [Behörden Tschetscheniens berichteten über Versöhnung von 2395 geschiedenen Ehepaaren], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/388028, Zugriff 11.9.2024 ■ KK - Kaukasischer Knoten (14.2.2023): Жители Чечни рассказали о методах работы комиссий по сохранению браков [Bewohner Tschetscheniens erzählten über Arbeitsmethoden der Kommis sionen zur Aufrechterhaltung von Ehen], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/385895 , Zugriff 11.9.2024 ■ KK - Kaukasischer Knoten (10.2.2023): Принуждение стало главным фактором практики воссоединения семей в Чечне [Zwang wurde Hauptfaktor für Praxis der Wiedervereinigung von Familien in Tschetschenien], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/385790, Zugriff 11.9.2024 ■ KK - Kaukasischer Knoten (12.2.2020): «Убийства чести» на Северном Кавказе [„ Ehrenmorde“ im Nordkaukasus], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/345826, Zugriff 11.9.2024 ■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (1.7.2024): Asylländerbericht zur Russi schen Föderation 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116897/RUSS_ÖB-Bericht_2024_07.pdf, Zugriff 8.11.2024 [Login erforderlich] ■ UN-CEDAW - United Nations - Committee on the Elimination of Discrimination against Women (30.11.2021): Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women - Con cluding observations on the ninth periodic report of the Russian Federation (CEDAW/C/RUS/CO/9), https://www.ecoi.net/en/file/local/2064360/N2135183.pdf, Zugriff 9.9.2024 ■ UNGA - United Nations General Assembly (11.10.2024): Situation of human rights in the Russian Federation (A/79/508), https://documents.un.org/doc/undoc/gen/n24/291/80/pdf/n2429180.pdf , Zugriff 18.11.2024 ■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (13.9.2024): Situation of human rights in the Russian Federation - Report of the Special Rapporteur on the situation of human rights in the Russian 100

Federation, Mariana Katzarova (Advance edited version; A/HRC/57/59), https://www.ohchr.org/site s/default/files/2024-09/A-HRC-57-59-aev-EN.docx , Zugriff 7.11.2024 ■ USCIRF - United States Commission on International Religious Freedom [USA] (4.2022): Annual Report 2022 - Russia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2071908/2022 Russia.pdf, Zugriff 3.9.2024 ■ USCIRF - United States Commission on International Religious Freedom [USA] (26.10.2021): Issue Update Russia - Religious Freedom Violations in the Republic of Chechnya, https://www.uscirf.gov/ sites/default/files/2021-10/2021 Chechnya Issue Update.pdf, Zugriff 1.3.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Reports on Human Rights Practices: Russia, https://www.state.gov/wp-content/uploads/2024/03/528267_RUSSIA-202 3-HUMAN-RIGHTS-REPORT.pdf , Zugriff 8.5.2024 18.3 Scheidung und Obsorge Letzte Änderung 2024-12-16 16:02 Gemäß der Verfassung der Russischen Föderation haben die Elternteile hinsichtlich der Kinder erziehung gleiche Rechte und Pflichten (Verfassung RUSS 6.10.2022). Laut dem Familienge setzbuch der Russischen Föderation sind Eltern in Bezug auf ihre Kinder gleichberechtigt und haben auch gleiche Pflichten. Die Rechte der Eltern erlöschen mit Volljährigkeit des Kindes (18 Jahre), mit Eheschließung des minderjährigen Kindes und in anderen gesetzlich festgelegten Fällen, wenn ein minderjähriges Kind vor Erreichung der Volljährigkeit die volle Geschäftsfähig keit erlangt (FGB RUSS 23.11.2024). Gemäß dem Familiengesetzbuch darf ein Mann während der Schwangerschaft seiner Ehefrau und im Zeitraum bis zum ersten Geburtstag des Kindes die Auflösung der Ehe nur mit Zustim mung der Ehefrau initiieren. Außer in den Fällen der Paragrafen 21-23 wird die Auflösung einer Ehe von Standesämtern durchgeführt. Gemäß den Paragrafen 21-23 des Familiengesetzbu ches sind Gerichte für die Auflösung einer Ehe zuständig, wenn gemeinsame minderjährige Kinder existieren oder sich die Eheleute über die Auflösung der Ehe nicht einig sind. Bei einer gerichtlichen Auflösung der Ehe können die Eheleute dem Gericht zur Überprüfung eine Ver einbarung darüber vorlegen, bei wem von ihnen die minderjährigen Kinder leben werden und wie die Unterhaltszahlungen geregelt sein werden. Sind sich die Eheleute darüber uneinig oder verletzt die getroffene Vereinbarung die Interessen der Kinder oder eines der Ehegatten, muss das Gericht eine Regelung treffen. Derjenige Elternteil, welcher nicht mit dem Kind zusammen lebt, hat Recht auf Kontakt mit dem Kind, Teilhabe an der Kindererziehung sowie Recht auf gemeinsame Entscheidung hinsichtlich Ausbildungsfragen, welche das Kind betreffen. Kommt ein Elternteil der Gerichtsentscheidung nicht nach, zieht dies eine Verwaltungsstrafe nach sich. Bei böswilliger Nichterfüllung der Gerichtsentscheidung kann das Gericht auf Verlangen des nicht beim Kind lebenden Elternteils verfügen, diesem das Kind zuzusprechen, wenn dies im Interesse des Kindes liegt und dessen Meinung entspricht. Ein Kind ist berechtigt, seine Mei nung zu allen Familienfragen zu äußern, welche seine Interessen berühren. Auch hat ein Kind das Recht, im Rahmen von Gerichts- oder Verwaltungsverfahren angehört zu werden. Die Mei nung des Kindes ist verpflichtend zu berücksichtigen, wenn das Kind mindestens 10 Jahre alt ist, außer dies widerspricht den Interessen des Kindes (FGB RUSS 23.11.2024). In der Praxis bleiben in der Russischen Föderation minderjährige Kinder nach einer Scheidung zu 99 % bei der Mutter (ÖB Moskau 21.2.2023). 101

Nordkaukasus/Tschetschenien In Tschetschenien herrscht ein Rechtspluralismus aus russischem Recht, traditionellem Ge wohnheitsrecht (Adat) und Scharia-Recht (AA 2.8.2024). Landesweit verzeichnet der Nordkau kasus den höchsten Scheidungszuwachs (KR 1.5.2024). Für Tschetschenen ist in erster Linie die Eheschließung nach der Scharia von Bedeutung. Um eine nach der Scharia geschlossene Ehe aufzulösen, muss der Ehemann die Worte „ Scheidung, Scheidung, Scheidung“ aussprechen. Eine Scheidung gemäß dem tschetschenischen Gewohnheitsrecht (Adat) hat folgenderma ßen abzulaufen: Der Ehemann muss vor Zeugen „ Ich verlasse dich“ sagen. Adat und Scharia verlangen vom Ehemann nicht die förmliche Nennung eines Scheidungsgrundes. Das Mufti at Tschetscheniens schreibt vor, dass Männer bei der Scheidung einen Geldbetrag von RUB 300.000 [ca. EUR 2.894] an ihre früheren Ehefrauen entrichten müssen. In Tschetschenien ist es für Frauen äußerst schwierig, eine Scheidung vom Ehegatten zu erreichen. Es muss bewiesen werden, dass der Ehegatte körperlich krank bzw. geschäftsunfähig ist. Für gewöhnlich wird eine geschiedene Tschetschenin von ihrer Familie aufgenommen. Ihr ist es erlaubt, ein zweites Mal zu heiraten (Dzen 17.7.2022). In Tschetschenien und anderen Teilen des Nordkaukasus vollziehen örtliche Behörden lokale Bräuche, welche Kinder als Eigentum des Vaters und von dessen Familie betrachten (HRW 12.1.2023). Für geschiedene Frauen im Nordkaukasus ist es schwierig, das Sorgerecht für ihre Kinder zu erlangen (KK 14.2.2023; vgl. UN-CEDAW 30.11.2021), wenn der frühere Ehe mann oder dessen Verwandte die Kinder bei sich behalten wollen (KK 14.2.2023). Gerichte in Tschetschenien sprechen Kinder in vielen Fällen dem Vater zu (KR 30.3.2023). Heutzutage kämpfen nicht wenige geschiedene Frauen in Tschetschenien für das Recht, die Kinder bei sich behalten zu dürfen (Dzen 17.7.2022). In der Praxis spielen in Tschetschenien außergerichtliche Lösungswege zur Klärung von Familienrechts- und Obsorgefragen eine bedeutendere Rolle als gerichtliche Lösungswege. Selbst wenn Frauen vor Gericht Recht bekommen, ist eine Umset zung des Urteils oft nicht möglich. Gemäß dem Islam werden die Kinder nach der Scheidung der Eltern bis zu einem bestimmten Alter von der Mutter erzogen, falls sie nicht nochmals geheiratet hat: Buben bis zu einem Alter von sieben Jahren, Mädchen bis zur Erreichung der Volljährigkeit. Danach werden die Kinder dem Vater übergeben. Damit die Mutter das Recht hat, die Kinder zu erziehen, muss sie a) islamischen Glaubens, b) vernünftig (im Sinne von nicht psychisch er krankt), c) vertrauenerweckend (nicht sündhaft im Sinne des Islam) und darf d) nicht verheiratet sein. Falls die Mutter stirbt oder psychisch krank wird, geht das Recht der Erziehung auf die Großmutter mütterlicherseits über, danach auf die Großmutter väterlicherseits, danach auf die Schwester, schließlich auf nahe männliche Verwandte (ÖB Moskau 21.2.2023). Der Apparat der Ombudsperson für Menschenrechte in Tschetschenien versucht, Hilfestellung in Bezug auf Familienfragen zu geben, wenn geschiedenen Frauen der Kontakt mit ihren Kindern verwehrt wird (ÖB Moskau 21.2.2023). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358 102

/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich] ■ Dzen - Dzen (17.7.2022): Как разводятся супруги в Чечне и почему здесь так мало разводов. Рассказываем подробно [Wie sich Eheleute in Tschetschenien scheiden lassen und warum es hier so wenige Scheidungen gibt. Wir erzählen ausführlich], https://dzen.ru/a/YtP6chrxOnpyaspv, Zugriff 13.9.2024 ■ FGB RUSS - Familiengesetzbuch [Russland] (23.11.2024): Семейный кодекс Российской Федерации (N 223-ФЗ) [Familiengesetzbuch der Russischen Föderation], https://www.consul tant.ru/document/cons_doc_LAW_8982, Zugriff 26.11.2024 ■ HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Russian Federation, https://www.ec oi.net/de/dokument/2085489.html, Zugriff 6.2.2024 ■ KK - Kaukasischer Knoten (14.2.2023): Жители Чечни рассказали о методах работы комиссий по сохранению браков [Bewohner Tschetscheniens erzählten über Arbeitsmethoden der Kommis sionen zur Aufrechterhaltung von Ehen], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/385895 , Zugriff 11.9.2024 ■ KR - Kawkas.Realii (1.5.2024): „ Берут невест и возвращают оптом“. Чеченцев в Европе хотят призвать к ответу за распавшиеся браки [„ Man nimmt Bräute und gibt sie massenweise wieder zurück“. Tschetschenen in Europa will man für aufgelöste Ehen zur Verantwortung ziehen], https: //www.kavkazr.com/a/berut-nevest-i-vozvraschayut-optom-chechentsev-v-evrope-hotyat-prizvatj-k -otvetu-za-raspavshiesya-braki-/32924160.html , Zugriff 26.11.2024 ■ KR - Kawkas.Realii (30.3.2023): Побои, развод и суды. Как жертвы мужей-тиранов на Кав казе борются за материнские права [Prügel, Scheidung und Gerichte. Wie Opfer gewalttätiger Ehemänner im Kaukasus für Rechte von Müttern kämpfen], https://www.kavkazr.com/a/poboi-raz vod-i-sudy-kak-zhertvy-muzhey-tiranov-na-kavkaze-boryutsya-za-materinskie-prava-/32342067.h tml, Zugriff 13.9.2024 ■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (21.2.2023): Auskunft der Botschaft, per E-Mail ■ UN-CEDAW - United Nations - Committee on the Elimination of Discrimination against Women (30.11.2021): Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women - Con cluding observations on the ninth periodic report of the Russian Federation (CEDAW/C/RUS/CO/9), https://www.ecoi.net/en/file/local/2064360/N2135183.pdf, Zugriff 9.9.2024 ■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 года [Verfassung der RF mit Änderungen des Jahres 2022], http://duma.gov.ru/news/55446, Zugriff 27.2.2024 18.4 Kinder Letzte Änderung 2025-05-21 07:35 Russland hat die UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1990 ratifiziert. Zwei Zusatzprotokolle wur den von Russland ebenfalls ratifiziert, welche die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Kon flikten sowie Kinderhandel, -prostitution und -pornografie betreffen (OHCHR o.D.). Der Schutz von Kindern ist in der russischen Verfassung verankert (Verfassung RUSS 6.10.2022). Lan desweit existiert kein Gesetz zu Kindesmissbrauch, aber Mord, Vergewaltigung sowie Körper verletzung sind gesetzlich verboten. Ebenso verboten sind kommerzielle sexuelle Ausbeutung sowie die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie. Der Besitz von Kinderpornografie ist nur dann gesetzlich verboten, wenn eine Absicht der Verbreitung besteht. Die gesetzlichen Vorgaben werden von Behörden im Allgemeinen umgesetzt (USDOS 22.4.2024). Im Jahr 2014 verabschiedete die Regierung die Grundlagen der staatlichen Jugendpolitik der Russischen Föderation für den Zeitraum bis 2025. Die Föderale Agentur für Jugendangelegenheiten (Ros molodesch) ist seit 2018 direkt der Regierung unterstellt und besitzt einen Jahresetat von ca. RUB 8 Milliarden [ca. EUR 77 Mio.] (FES/Chikov 2020). Im Jahr 2009 wurde das Amt eines Kin derrechtsbeauftragten geschaffen (KRB RUSS o.D.). Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen 103

werden Kinderrechtsbeauftragte vom Staatspräsidenten für eine Amtsperiode von fünf Jahren ernannt. Der Staatspräsident ist berechtigt, Kinderrechtsbeauftragte vorzeitig ihres Amts zu entheben. Zu den Aufgaben von Kinderrechtsbeauftragten, welche dem Staatspräsidenten ge genüber rechenschaftspflichtig sind, zählt beispielsweise die Bearbeitung von Beschwerden. Der Kinderrechtsbeauftragte hat dem Staatspräsidenten jährlich einen Tätigkeitsbericht vorzu legen, welcher auch eine Einschätzung der Lage der Kinder in Russland enthält (FGKRB RUSS 10.7.2023). Das Amt der Kinderrechtsbeauftragten der Russischen Föderation bekleidet seit 27.10.2021 Marija Lwowa-Belowa (KRB RUSS 30.9.2022). Am 17.3.2023 erließ der Internatio nale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen Marija Lwowa-Belowa, welcher das Kriegsverbre chen der rechtswidrigen Deportation von Kindern aus der Ukraine in die Russische Föderation zur Last gelegt wird (IStGH 17.3.2023). Gemäß Berichten kommt es vor, dass Kinder (darunter Obdachlose) Opfer von Sexhandel in Russland und in anderen Ländern werden. Auch kommt es vor, dass Kinder in staatlichen Waisenheimen von Menschenhändlern in folgende Bereiche gelockt werden: Verwendung von Kindern durch bewaffnete Gruppierungen im Nahen Osten, Zwangsbettelei, Zwangskriminalität, Sexhandel usw. Gemäß Aussage der Regierung wurden seit Beginn des Repatriierungspro gramms im Jahr 2018 546 Kinder aus dem Nahen Osten nach Russland repatriiert (USDOS 24.6.2024). Kinder werden häufig Opfer von Gewalt (USDOS 22.4.2024). Gegen häusliche Gewalt wird un zureichend gesetzlicher Schutz geboten (AA 2.8.2024). Körperliche Züchtigung von Kindern zu Hause ist gesetzlich zugelassen und in Schulen und als Disziplinarmaßnahme in Strafanstalten nicht ausdrücklich verboten. Ungesetzlich ist körperliche Züchtigung als Strafmaßnahme im Zu sammenhang mit Straftaten (ECP 8.2024). Es gibt in Russland einige staatliche Krisenzentren (Frauenhäuser) sowie gesellschaftliche Organisationen und Privatinitiativen zur Unterstützung und Betreuung von Opfern häuslicher Gewalt (ÖB Moskau 1.7.2024). Es existieren keine Pro gramme zur Gewaltprävention, und es gibt nur wenige Einrichtungen, in welchen Frauen mit Kindern vorübergehend Zuflucht finden. Die Notwendigkeit der Eindämmung von Kinderpro stitution, -handel, -pornografie und Gewalt gegen Kinder wird in der Öffentlichkeit zunehmend thematisiert (AA 2.8.2024). Fälle sexuellen Missbrauchs und sexueller Ausbeutung von Kindern, so solche Fälle überhaupt gemeldet werden, werden weder angemessen noch kinderfreundlich untersucht (UN-CRC 1.3.2024). Das gesetzliche Mindestalter für Eheschließungen beträgt 18 Jahre. Unter bestimmten Umstän den dürfen lokale Behörden Eheschließungen ab einem Alter von 16 Jahren bewilligen (FGB RUSS 23.11.2024). Mehrere Regionen erlauben unter bestimmten Umständen Eheschließun gen ab einem Alter von 14 Jahren, wenn beispielsweise eine Schwangerschaft vorliegt oder ein Kind geboren wurde. Die gesetzlichen Vorschriften werden von den Behörden in den ver schiedenen Regionen uneinheitlich umgesetzt (USDOS 22.4.2024). Das vom Strafgesetzbuch vorgesehene Mindestalter für einvernehmliche sexuelle Handlungen beträgt 16 Jahre (StGB RUSS 9.11.2024). 104
