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18.5 Sexuelle Minderheiten
Letzte Änderung 2024-12-16 16:02
Homosexualität ist in Russland nicht strafbar (AA 2.8.2024). Die Verfassung der Russischen 
Föderation definiert die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau (Verfassung RUSS 
6.10.2022), wodurch die Möglichkeit gleichgeschlechtlicher Ehen ausgeschlossen wird (FH 
2024). Gemäß dem Kodex über Verwaltungsübertretungen ist seit 5.12.2022 die „ Propaganda 
für nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen und für Geschlechtsumwandlungen“ nicht mehr nur 
in Gegenwart von Kindern, sondern nun auch in Gegenwart von Erwachsenen unter Strafe 
gestellt. Das Strafmaß umfasst Geldstrafen von RUB 50.000-5.000.000 [ca. EUR 482-48.241] 
und richtet sich danach, von wem die „ Propaganda“ betrieben wird (Amtsträger, einfache Bürger, 
juristische Personen), ob Opfer der „ Propaganda“ Minderjährige sind und welche Kommunika­
tionsmittel verwendet werden (Massenmedien, Internet usw.). Bei juristischen Personen kann 
es zu Geschäftssperren von bis zu 90 Tagen kommen (VStGB RUSS 12.11.2024). Gesetzlich 
ist außerdem die Sperrung von Internetseiten mit entsprechenden Inhalten ohne vorausgehen­
den Gerichtsbeschluss durch die Medienaufsichtsbehörde vorgesehen. Einige kleinere Orga­
nisationen, die sich für die Rechte sexueller Minderheiten einsetzen, haben Medienberichten 
zufolge als Reaktion auf die drohenden Sanktionen ihre Arbeit eingestellt (BAMF 6.12.2022). 
Viele Angehörige sexueller Minderheiten, darunter Aktivisten und Mitarbeiter entsprechender 
Organisationen, haben Russland verlassen (ILGA 29.2.2024; vgl. UNHRC 13.9.2024).
Sexuelle Minderheiten sind in Russland Diskriminierung und Stigmatisierung ausgesetzt (UNHR­
COM 1.12.2022). Es gibt keinen expliziten rechtlichen Schutz gegen Diskriminierung aufgrund 
der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität (Russland-Analysen/Buyantueva 
30.9.2023). Wegen Vorurteilen und Intoleranz haben sexuelle Minderheiten eingeschränkten 
Zugang zu medizinischer Versorgung (USDOS 22.4.2024). Hassrede von Politikern und reli­
giösen Führern richtet sich gegen sexuelle Minderheiten (UNHRCOM 1.12.2022). Angehörige 
sexueller Minderheiten werden Opfer von Hassverbrechen, darunter Mord, körperliche Gewalt 
und Erpressung. Die Behörden stufen diese Straftaten nicht als Hassverbrechen ein (ILGA 
29.2.2024). Nur sehr wenige Vorfälle werden zur Anzeige gebracht, und wiederum nur in sehr 
wenigen Fällen wird ein Strafverfahren eingeleitet (ÖB Moskau 1.7.2024). Die Polizei gewährleis­
tet keinen hinreichenden Schutz vor Gewalt gegen sexuelle Minderheiten (Russland-Analysen/
Buyantueva 30.9.2023).
Seit Kriegsausbruch sind transsexuelle Personen mit Hormon-Engpässen und beträchtlichen 
Preissteigerungen konfrontiert (ILGA 29.2.2024). Geschlechtsumwandlungen sind seit 2023 
gesetzlich verboten. Von diesem Verbot ausgenommen sind medizinische Eingriffe, welche 
angeborene Anomalien oder Erkrankungen bei Kindern betreffen und von einer ärztlichen Kom­
mission genehmigt werden (FGGS RUSS 26.9.2024). Laut Berichten sind Angehörige sexueller 
Minderheiten unfreiwilligen „ Konversionstherapien“ ausgesetzt (USDOS 22.4.2024). Diese ver­
folgen das Ziel, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu ändern (ILGA 14.2.2022).
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Organisationen sexueller Minderheiten und ihre Mitglieder sind anhaltender Schikane unter­
worfen (UNHRCOM 1.12.2022; vgl. BS 2024). Zum Beispiel wird ihr Recht auf friedliche Ver­
sammlungen übermäßig eingeschränkt, und ihre Tätigkeiten werden unterbunden (UNHRCOM 
1.12.2022). Organisatoren und Teilnehmer an öffentlichen Veranstaltungen, welche sich Rechten 
sexueller Minderheiten widmen, sind mit Schikane und Gewalt konfrontiert (ILGA 29.2.2024). Im 
April 2022 wurde die NGO Sfera, welche sich für Rechte sexueller Minderheiten eingesetzt hat, 
gerichtlich aufgelöst (EUAA 16.12.2022b). Im November und Dezember 2021 stufte das Justiz­
ministerium folgende vier Organisationen sexueller Minderheiten als „ ausländische Agenten“ ein: 
das russische LGBT-Netzwerk, Majak (Leuchtturm), Coming Out und Revers (ILGA 14.2.2022) 
[zum Begriff „ ausländischer Agent“ siehe NGOs und Menschenrechtsaktivisten]. Im November 
2023 stufte der Oberste Gerichtshof die „ internationale LGBT-Bewegung“ als extremistisch ein 
und verbot sie in Russland (FNW 18.1.2024). Eine solche Bewegung existiert formell nicht (ÖB 
Moskau 1.7.2024).
Gemäß einer Umfrage des russischen Lewada-Zentrums aus dem Jahr 2024 begegnen 44 % 
der befragten Russen Homosexuellen mit großer Abneigung oder Angst (2021: 38 %). 26 % der 
Befragten stehen Personen mit homosexueller Orientierung neutral gegenüber (2021: 32 %) 
und 1 % wohlwollend (2021: 3 %). Interesse an homosexuellen Personen bekundet 0 % der 
Befragten (2021: 1 %) (Lewada 18.11.2024).
Tschetschenien
2017 und in geringem Ausmaß auch Anfang 2019 kam es zur gezielten Verfolgung homosexu­
eller Personen durch staatliche Sicherheitskräfte (AA 2.8.2024). Tschetschenien bleibt weiter­
hin besonders gefährlich für Angehörige sexueller Minderheiten (FH 2024; vgl. AA 2.8.2024). 
Es kommt zu schwerwiegenden Verletzungen ihrer Rechte (OHCHR 20.10.2022). Angehörige 
sexueller Minderheiten in Tschetschenien sind verbaler und körperlicher Gewalt ausgesetzt, 
außerdem Massenentführungen, willkürlichen Verhaftungen, Folter durch Behörden (EUAA 
16.12.2022b; vgl. OHCHR 20.10.2022), sexueller Gewalt (UNHRC 13.9.2024), Verschwinden­
lassen, außergerichtlichen Tötungen sowie systematischer Schikane (FCDO 12.2022). Es exis­
tieren Berichte über Angehörige sexueller Minderheiten, welche gegen ihren Willen aus anderen 
Teilen der Russischen Föderation nach Tschetschenien zurückgebracht und dort Opfer von Men­
schenrechtsverletzungen geworden sind (AA 2.8.2024). Es herrscht ein Klima der Straflosigkeit 
(OHCHR 20.10.2022; vgl. UNHRC 13.9.2024). Die tschetschenischen Behörden verweigern 
die Untersuchung von Vorwürfen betreffend Entführung und Misshandlung wegen sexueller 
Orientierung (CoE-PACE 3.6.2022).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358
/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch
en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich]
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.12.2022): Briefing Notes, https:
//www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2022/briefi
ngnotes-kw49-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=5, Zugriff 16.9.2024
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■ BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI (Bertelsmann Stiftung’s Transformation Index) 2024 Country 
Report — Russia, https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report
_2024_RUS.pdf, Zugriff 2.4.2024
■ CoE-PACE - Council of Europe - Parliamentary Assembly (3.6.2022): Report - The continuing need 
to restore human rights and the rule of law in the North Caucasus region, https://pace.coe.int/en/file
s/30064/html?__cf_chl_tk=N0MvfyHujStO1y2i5De4AjF5sOdH0kwzw1IPrh2B99Q-1660131174-0-g
aNycGzNCpE, Zugriff 12.4.2024
■ EUAA - European Union Agency for Asylum (16.12.2022b): The Russian Federation – Political 
opposition, https://euaa.europa.eu/sites/default/files/publications/2022-12/2022_EUAA_COI_Repo
rt_Russian_Federation_Political_Opposition.pdf, Zugriff 16.4.2024
■ FCDO - Foreign, Commonwealth & Development Office [United Kingdom] (12.2022): Human Rights 
& Democracy - The 2021 Foreign, Commonwealth & Development Office Report, https://assets.p
ublishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/1130821/hu
man-rights-and-democracy-2021-foreign-commonwealth-development-office-report.pdf , Zugriff 
26.8.2024
■ FGGS RUSS - Föderales Gesetz zum Gesundheitsschutz [Russland] (26.9.2024): Федеральный 
закон (N 323-ФЗ): Об основах охраны здоровья граждан в Российской Федерации [Föderales 
Gesetz: Über die Grundlagen des Gesundheitsschutzes der Bürger in der Russischen Föderation], 
https://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_121895, Zugriff 12.11.2024
■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Russia, https://freedomhouse.org/count
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■ FNW - Freie Nachrichten - Wolga (18.1.2024): Разрушение традиционных ценностей и феминитивы. 
«Свободные новости» публикуют полный текст решения Верховного суда РФ о признании 
экстремистским «движения ЛГБТ»* [Zerstörung traditioneller Werte und weibliche Berufsbe­
zeichnungen. „ Freie Nachrichten“ veröffentlicht vollständigen Text der Entscheidung des Obersten 
Gerichtshofs der RF über Einstufung der „ LGBT-Bewegung“ als extremistisch], https://fn-volga.ru/
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ew.pdf, Zugriff 16.9.2024
■ ILGA - International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association – Europe (14.2.2022): 
Annual Review of the Human Rights Situation of Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex People 
in Europe and Central Asia 2022, https://www.ilga-europe.org/files/uploads/2022/04/annual-revie
w-2022.pdf, Zugriff 16.9.2024
■ Lewada - Lewada-Zentrum (18.11.2024): Отношение к гомосексуальности, правам ЛГБТ-людей 
и «пропаганде гомосексуализма»: октябрь 2024 [Verhältnis zu Homosexualität, Rechten von 
LGBT-Personen und „ Propaganda von Homosexualität“: Oktober 2024], https://www.levada.ru/20
24/11/18/otnoshenie-rossiyan-k-gomoseksualnosti-oktyabr-2024 , Zugriff 20.11.2024
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (1.7.2024): Asylländerbericht zur Russi­
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Zugriff 8.11.2024 [Login erforderlich]
■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (20.10.2022): Human 
Rights Committee Considers Report of the Russian Federation in the Absence of a Delegation, 
Experts Raise Issues on the Persecution of Journalists and the Arrests of Protesters, https://www.
ohchr.org/en/news/2022/10/human-rights-committee-considers-report-russian-federation-absence
-delegation-experts, Zugriff 16.9.2024
■ Russland-Analysen/Buyantueva - Russland-Analysen (Herausgeber), Buyantueva, Radzhana (Au­
tor) (30.9.2023): Russlands autoritärer Konservativismus und LGBT+-Rechte (Russland-Analysen 
Nr. 440), https://laender-analysen.de/russland-analysen/440/russlandanalysen440.pdf , Zugriff 
20.11.2024
■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (13.9.2024): Situation of human rights in the Russian 
Federation - Report of the Special Rapporteur on the situation of human rights in the Russian 
Federation, Mariana Katzarova (Advance edited version; A/HRC/57/59), https://www.ohchr.org/site
s/default/files/2024-09/A-HRC-57-59-aev-EN.docx , Zugriff 7.11.2024
■ UNHRCOM - United Nations Human Rights Committee (1.12.2022): International Covenant on Civil 
and Political Rights - Concluding observations on the eighth periodic report of the Russian Federation 
(CCPR/C/RUS/CO/8), https://www.ecoi.net/en/file/local/2083107/G2258965.pdf, Zugriff 16.4.2024
110
116

■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Reports on Human 
Rights Practices: Russia, https://www.state.gov/wp-content/uploads/2024/03/528267_RUSSIA-202
3-HUMAN-RIGHTS-REPORT.pdf , Zugriff 8.5.2024
■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 
года [Verfassung der RF mit Änderungen des Jahres 2022], http://duma.gov.ru/news/55446, Zugriff 
27.2.2024
■ VStGB RUSS - Verwaltungsstrafgesetzbuch [Russland] (12.11.2024): Кодекс Российской Федерации 
об административных правонарушениях (N 195-ФЗ) [Kodex der Russischen Föderation über 
Verwaltungsübertretungen], https://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_34661/ , Zugriff 
20.11.2024
19 Bewegungsfreiheit und Meldewesen
Letzte Änderung 2024-12-03 12:22
Gemäß der Verfassung der Russischen Föderation haben alle Personen, welche sich rechtmä­
ßig auf dem Territorium der Russischen Föderation aufhalten, das Recht auf Bewegungsfreiheit 
sowie Wahl des Aufenthalts- und Wohnorts. Alle Personen sind laut der Verfassung berech­
tigt, aus der Russischen Föderation auszureisen. Bürger der Russischen Föderation haben 
das Recht, ungehindert in die Russische Föderation zurückzukehren. Bürger der Russischen 
Föderation dürfen nicht aus der Russischen Föderation ausgewiesen und nicht an einen an­
deren Staat ausgeliefert werden (Verfassung RUSS 6.10.2022). Gemäß den gesetzlichen Be­
stimmungen sind Einschränkungen des Rechts auf Bewegungsfreiheit, Wahl des Wohn- und 
Aufenthaltsorts nur auf gesetzlicher Grundlage möglich. Dieses Recht kann unter anderem 
dann eingeschränkt werden, wenn in den betreffenden Regionen der Ausnahmezustand oder 
das Kriegsrecht herrscht. Entscheidungen in Bezug auf Bewegungsfreiheit, Wahl des Wohn-
und Aufenthaltsortes können von den Bürgern gerichtlich angefochten werden (GRFBF RUSS 
22.6.2024).
Gemäß dem Gesetz „ Über den Ablauf der Aus- und Einreise in die Russische Föderation“ darf 
das Recht der Staatsbürger auf Ausreise aus der Russischen Föderation vorübergehend be­
schränkt werden. Von solchen Beschränkungen sind Personen betroffen, die zum Wehrdienst 
einberufen oder zum Wehrersatzdienst entsandt wurden (bis zur Beendigung des Wehrdiensts 
oder Wehrersatzdiensts); Personen, die einer Straftat verdächtigt werden oder unter Anklage 
stehen; Personen, die wegen Begehung einer Straftat verurteilt wurden (bis die Strafe verbüßt 
oder eine Strafbefreiung eingetreten ist); Personen, die gegen gerichtlich auferlegte Verpflich­
tungen verstoßen; Mitarbeiter des Föderalen Sicherheitsdiensts (FSB); sowie Personen, die 
zahlungsunfähig bzw. insolvent sind (FGAE RUSS 8.8.2024). Gemäß den gesetzlichen Vorga­
ben dürfen im Militärregister aufscheinende Bürger ab Verkündung einer Mobilmachung ihren 
Wohnort nur mit behördlicher Erlaubnis verlassen (FGMB RUSS 23.3.2024). Die Regierung 
beschränkt Auslandsreisen ihrer Mitarbeiter, darunter Generalstaatsanwaltschaft, Innen- und 
Verteidigungsministerium usw. (USDOS 22.4.2024; vgl. Bell 7.4.2023). Die Grenz- und Zollkon­
trollen eigener Staatsangehöriger durch russische Behörden entsprechen in der Regel inter­
nationalem Standard (AA 2.8.2024). Im Zuge von Grenzkontrollen kommt es zu Befragungen 
Ausreisender durch Grenzkontrollorgane (ÖB Moskau 4.4.2022). Es liegen Hinweise vor, dass 
die Sicherheitsdienste einige Personen bei Ein- und Ausreisen überwachen (AA 2.8.2024).
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Auf Grundlage eines EU-Ratsbeschlusses ist seit 12.9.2022 das Visaerleichterungsabkommen 
zwischen der EU und Russland vollständig ausgesetzt. Dies bedeutet nun unter anderem hö­
here Gebühren für einen Visumsantrag, Vorlage zusätzlicher Dokumente und längere Bearbei­
tungszeiten für Visa (Rat der EU 13.11.2024). Auch die USA verhängten Visabeschränkungen 
für mehrere Hundert russische Amtsträger, darunter Mitglieder des Föderationsrats und des 
russischen Militärs (USDOS 2.8.2022). Weitere Länder, darunter die baltischen Staaten und 
Tschechien, haben die Visavergabe an russische Staatsbürger eingeschränkt (DW 22.8.2022).
Meldewesen
Die Bürger der Russischen Föderation sind verpflichtet, ihren Aufenthalts- und Wohnort innerhalb 
des Landes registrieren zu lassen. Die Registrierung ist kostenlos (GRFBF RUSS 22.6.2024). 
Die örtlichen Stellen des Innenministeriums sind die Meldebehörden (GRFBF RUSS 22.6.2024; 
vgl. AA 2.8.2024). Voraussetzung für eine Registrierung ist die Vorlage des Inlandspasses. Wer 
über Immobilienbesitz verfügt, bleibt dort ständig registriert, mit Eintragung im Inlandspass. Mie­
ter benötigen eine Bescheinigung ihres Vermieters und werden damit vorläufig ohne Eintragung 
im Inlandspass registriert (AA 2.8.2024). Das staatliche Melderegister der Russischen Föde­
ration ist nicht öffentlich zugänglich. Informationen werden natürlichen und nicht staatlichen 
juristischen Personen auf deren Anfrage nur bei Vorhandensein der Zustimmung derjenigen 
Person, deren Daten angefragt werden, erteilt; staatlichen Organen, soweit dies zur Erfüllung 
ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist (ÖB Moskau 1.2.2023).
Die Registrierung des Aufenthaltsortes hat binnen 90 Tagen nach Wohnungsnahme zu erfolgen. 
Von der Registrierung des Aufenthaltsortes bleibt die Wohnsitzregistrierung unberührt. Aufent­
halte bis zu einer Dauer von 90 Tagen bedürfen keiner Registrierung. Beispiele für Aufenthalts­
orte sind Hotels, Sanatorien, Campingplätze, medizinische Einrichtungen, Haftanstalten usw. 
(GRFBF RUSS 22.6.2024). Die Aufenthaltsregistrierung (temporäre Registrierung) wird durch 
eine Bescheinigung in elektronischer oder in Papierform bestätigt (Gosuslugi o.D.b). Temporär 
registrierte Personen haben Zugang zu medizinischer Notfallversorgung (ÖB Moskau 1.7.2024).
Bürger, welche ihren Wohnort wechseln, haben binnen sieben Tagen nach Wohnungsnahme 
die Registrierung zu veranlassen. Dabei ist unter anderem ein Pass oder ein anderes Identitäts­
dokument vorzulegen. Anträge können auch elektronisch eingebracht werden, beispielsweise 
über das Portal Gosuslugi. Die Meldebehörde hat spätestens drei Tage nach Antragstellung 
die Registrierung vorzunehmen (GRFBF RUSS 22.6.2024). Die Wohnsitzregistrierung (Propi­
ska) wird im Pass durch einen Stempel vermerkt. Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren 
erhalten eine Registrierungsbescheinigung (Gosuslugi o.D.c). Eine permanente Registrierung 
ist Voraussetzung für stationäre medizinische Versorgung, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld und 
Pensionszahlungen (ÖB Moskau 1.7.2024).
Kaukasus
Personen aus dem Nordkaukasus können grundsätzlich in andere Teile Russlands reisen (AA 
2.8.2024). Einige regionale Behörden schränken die Wohnsitzregistrierung bei ethnischen Min­
derheiten und Migranten aus dem Kaukasus und Zentralasien ein (FH 2024).
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Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358
/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch
en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich]
■ Bell - Bell, The (7.4.2023): Мишустин закрыл свободный выезд из страны высокопоставленным 
чиновникам правительства. В Кремле таких ограничений нет [Mischustin schob freier Ausreise 
aus dem Land den Riegel vor - davon betroffen hohe Regierungsbeamte. Im Kreml keine solche 
Einschränkungen], https://thebell.global.ssl.fastly.net/mishustin-zakryl-svobodnyy-vyezd-iz-str
any-vysokopostavlennym-chinovnikam-pravitelstva-v-kremle-takikh-ogranicheniy-net , Zugriff 
16.9.2024
■ DW - Deutsche Welle (22.8.2022): Verbietet die EU Touristenvisa für Russen?, https://www.dw.com
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(N 114-ФЗ): О порядке выезда из Российской Федерации и въезда в Российскую Федерацию 
[Föderales Gesetz: Über den Ablauf der Ausreise aus der Russischen Föderation und der Einreise 
in die Russische Föderation], https://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_11376, Zugriff 
28.11.2024
■ FGMB RUSS - Föderales Gesetz zur Mobilisierung [Russland] (23.3.2024): Федеральный закон 
(N 31-ФЗ): О мобилизационной подготовке и мобилизации в Российской Федерации [Föderales 
Gesetz: Über die Mobilisierungsvorbereitung und Mobilisierung in der Russischen Föderation], https:
//www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_13454, Zugriff 28.11.2024
■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Russia, https://freedomhouse.org/count
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■ Gosuslugi - Gosuslugi [Russland] (o.D.b): Как оформить временную регистрацию на Госуслугах 
[Wie eine temporäre Registrierung auf Gosuslugi vorgenommen wird], https://www.gosuslugi.ru/hel
p/faq/temporary_registration/101245, Zugriff 17.9.2024
■ Gosuslugi - Gosuslugi [Russland] (o.D.c): Как оформить постоянную регистрацию на Госуслугах 
[Wie eine permanente Registrierung auf Gosuslugi vorgenommen wird], https://www.gosuslugi.ru/h
elp/faq/permanent_registration/1021111, Zugriff 17.9.2024
■ GRFBF RUSS - Gesetz der Russischen Föderation zur Bewegungsfreiheit [Russland] (22.6.2024): 
Закон РФ (N 5242-1): О праве граждан Российской Федерации на свободу передвижения, 
выбор места пребывания и жительства в пределах Российской Федерации [Gesetz der RF: 
Über das Recht der Bürger der Russischen Föderation auf Bewegungsfreiheit, Wahl des Aufenthalts-
und Wohnorts innerhalb der Russischen Föderation], https://www.consultant.ru/document/cons_do
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■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (1.7.2024): Asylländerbericht zur Russi­
schen Föderation 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116897/RUSS_ÖB-Bericht_2024_07.pdf, 
Zugriff 8.11.2024 [Login erforderlich]
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (1.2.2023): Auskunft der Botschaft, per 
E-Mail
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (4.4.2022): Auskunft der Botschaft, per 
E-Mail
■ Rat der EU - Rat der EU (13.11.2024): Die Reaktion der EU auf Russlands Angriffskrieg gegen 
die Ukraine, https://www.consilium.europa.eu/de/policies/eu-response-ukraine-invasion , Zugriff 
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■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Reports on Human 
Rights Practices: Russia, https://www.state.gov/wp-content/uploads/2024/03/528267_RUSSIA-202
3-HUMAN-RIGHTS-REPORT.pdf , Zugriff 8.5.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (2.8.2022): Imposing Additional Costs on Russia 
for Its Continued War Against Ukraine, https://www.state.gov/imposing-additional-costs-on-russia-f
or-its-continued-war-against-ukraine , Zugriff 17.9.2024
■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 
года [Verfassung der RF mit Änderungen des Jahres 2022], http://duma.gov.ru/news/55446, Zugriff 
27.2.2024
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19.1 Tschetschenen innerhalb und außerhalb der Russischen Föderation
Letzte Änderung 2024-12-16 16:02
Die Bevölkerungszahl Tschetscheniens beträgt gemäß offiziellen Zahlen in etwa 1,5 Millionen 
(Föderationsrat o.D.d). Die Furcht vor dem Erhalt eines Einberufungsbefehls fördert Migrati­
onstendenzen junger Männer. Seit Beginn des Ukraine-Kriegs ist die Anzahl derjenigen Per­
sonen, welche Tschetschenien verlassen haben, beträchtlich gestiegen (DIS 9.12.2022; vgl. 
KR 15.2.2023). Die Bewegungsfreiheit der Tschetschenen wird verstärkt kontrolliert (SOS-NK 
8.6.2023). Einwohner Tschetscheniens treffen auf Probleme beim Erhalt von Reisepässen (KR 
19.7.2023; vgl. VQ RUSS2 23.1.2024). Gemäß Angaben von Menschenrechtsverteidigern be­
gann die örtliche Bevölkerung, „ massenhaft“ Anträge auf Reisepässe zu stellen, und mehrere 
der Antragsteller wurden angeblich entführt (KR 11.12.2023). Es wurde damit begonnen, Perso­
nen zu Militärübungen einzuberufen, die kürzlich einen Antrag auf einen Reisepass gestellt oder 
versucht hatten, ihre Meldeanschrift zu ändern (KR 11.10.2023). Wollen Männer im wehrpflich­
tigen Alter einen Reisepass erhalten, müssen sie mittlerweile über einen Bürgen verfügen und 
seit Kriegsbeginn außerdem eine Bescheinigung des Militärkommissariats vorlegen. Die Aus­
stellung einer solchen Bescheinigung zieht sich ohne Angabe von Gründen häufig in die Länge 
(KR 11.12.2023). Jedoch ist es gemäß Angaben einer vertraulichen Quelle möglich, diese Hür­
den durch Bestechung zu umgehen (VQ RUSS2 23.1.2024). In Tschetschenien wurden Listen 
aller ins Ausland ausgereisten Männer erstellt (KR 11.12.2023). Das tschetschenische Repu­
bliksoberhaupt hat damit gedroht, Ausgereisten eine spätere Rückkehr nach Tschetschenien zu 
verbieten (KR 19.2.2023).
Es gibt eine große tschetschenische Diaspora in allen russischen Großstädten. 200.000 Tsche­
tschenen sollen allein in Moskau leben (AA 2.8.2024). Die tschetschenische Diaspora in Europa 
zählt nach verschiedenen Einschätzungen zwischen 150.000 und 300.000 Personen. Eine der 
größten tschetschenischen Gemeinschaften Europas befindet sich in Frankreich, wo um die 
60.000 Tschetschenen leben. In Deutschland, Österreich und Belgien leben nach offiziellen 
Angaben jeweils zwischen 30.000 und 45.000 Tschetschenen (KK 16.5.2023a).
Die „ Ständige Vertretung Tschetscheniens beim russischen Präsidenten“ vertritt laut Eigen­
darstellung die Interessen Tschetscheniens in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, 
Technik, Kultur und humanitäre Zusammenarbeit. Außerdem pflegt die Ständige Vertretung 
Kontakte mit Organisationen der tschetschenischen Diaspora und schützt deren soziale Rechte 
(SVTRPRF o.D.b). Um Belange der tschetschenischen Diaspora kümmern sich beispielswei­
se folgende Organisationen: der Wiener Rat der Tschetschenen und Inguschen (Zeit Online 
29.4.2022), der Weltkongress des tschetschenischen Volks (PARLRT RUSS o.D.) und die Ver­
sammlung der Tschetschenen Europas (VTEUR o.D.). Generalsekretär des Weltkongresses 
des tschetschenischen Volks ist das tschetschenische Republiksoberhaupt Ramsan Kadyrow 
(PARLRT RUSS o.D.).
[zur Situation tschetschenischer Kritiker siehe Allgemeine Menschenrechtslage, Ombudsperson, 
Menschenhandel, Flüchtlinge / Tschetschenien, Kritiker, Tschetschenienkrieg-Kämpfer, Anm.]
Quellen
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120

■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358
/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch
en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich]
■ DIS - Danish Immigration Service [Denmark] (9.12.2022): Russia - An update on military service 
since July 2022, https://us.dk/media/10558/update-on-military-service-in-russia_tilgaengelig.pdf , 
Zugriff 12.2.2024
■ Föderationsrat - Föderationsrat [Russland] (o.D.d): Энциклопедический справочник - Чеченская 
Республика [Realenzyklopädie - Republik Tschetschenien], http://council.gov.ru/services/referenc
e/10305, Zugriff 3.5.2024
■ KK - Kaukasischer Knoten (16.5.2023a): Убийства критиков Кадырова в странах Евросоюза 
[Ermordungen von Kadyrow-Kritikern in EU-Ländern], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/345591, 
Zugriff 17.9.2024
■ KR - Kawkas.Realii (11.12.2023): С 11 декабря россияне обязаны сдавать загранпаспорт 
при запрете на выезд [Seit 11. Dezember müssen Russen Auslandsreisepass im Falle eines 
Ausreiseverbots abliefern], https://www.kavkazr.com/a/s-11-dekabrya-rossiyane-obyazany-sdavatj
-zagranpasport-pri-zaprete-na-vyezd/32725714.html , Zugriff 21.12.2023
■ KR - Kawkas.Realii (11.10.2023): Кадыров призвал жителей Чечни отправлять сыновей на войну. 
Он назвал это „ проверкой“ [Kadyrow rief Bewohner Tschetscheniens dazu auf, Söhne in den Krieg 
zu schicken. Er nannte das „ Prüfung“], https://www.kavkazr.com/a/ramzan-kadyrov-prizval-zhitele
y-chechni-otpravlyatj-synovey-na-voynu-protiv-ukrainy-on-nazval-eto-proverkoy-/32633073.html , 
Zugriff 9.11.2023
■ KR - Kawkas.Realii (19.7.2023): Реклама армии на узбекском языке в Волгограде и наемники 
ЧВК „ Вагнер“ в Анапе [Armee-Werbung in usbekischer Sprache in Wolgograd und Söldner des 
privaten Militärunternehmens „ Wagner“ in Anapa], https://www.kavkazr.com/a/reklama-armii-na-uzb
ekskom-yazyke-v-volgograde-i-naemniki-chvk-vagner-v-anape/32510689.html , Zugriff 13.11.2023
■ KR - Kawkas.Realii (19.2.2023): „ Так называемые мужчины“. Как власти Чечни манипулируют 
земляками [„ Sogenannte Männer“. Wie Behörden Tschetscheniens Landsleute manipulieren], https:
//www.kavkazr.com/a/tak-nazyvaemye-muzhchiny-kak-vlasti-chechni-pytayutsya-vystavitj-nezhela
yuschih-voevatj-vtorosortnymi-lyudjmi-/32265900.html , Zugriff 10.11.2023
■ KR - Kawkas.Realii (15.2.2023): Миграция из республик Северного Кавказа в 2022 году выросла 
в три раза [Migration aus den nordkaukasischen Republiken verdreifachte sich im Jahr 2022], 
https://www.kavkazr.com/a/migratsiya-iz-respublik-severnogo-kavkaza-v-2022-godu-vyrosla-v-tri-r
aza/32272738.html, Zugriff 5.6.2023
■ PARLRT RUSS - Parlament der Republik Tschetschenien [Russland] (o.D.): Всемирный конгресс 
чеченского народа - Генеральный Совет [Weltkongress des tschetschenischen Volks - Hauptrat], 
https://parlamentchr.ru/uncategorised/vsemirnyj-kongress-chechenskogo-naroda.html , Zugriff 
17.9.2024
■ SOS-NK - SOS Nordkaukasus (8.6.2023): «Людей просто ставили перед выбором: или огромный 
срок, или езжай в Украину». Как Кадыров отправляет чеченцев на войну [„ Leute wurden einfach 
vor Wahl gestellt: entweder gewaltige Haftstrafe, oder fahre in die Ukraine“. Wie Kadyrow Tsche­
tschenen in den Krieg schickt], https://sksos.org/chechentsy-na-voyne-v-ukraine , Zugriff 10.11.2023
■ SVTRPRF - Ständige Vertretung der Tschetschenischen Republik beim Präsidenten der Russischen 
Föderation [Russland] (o.D.b): Задачи [Aufgaben], https://ppchr.ru/задачи/, Zugriff 28.11.2024
■ VQ RUSS2 - Vertrauliche Quelle 2 (23.1.2024): Informationen, die einem schriftlichen Bericht der 
vertraulichen Quelle entnommen wurden
■ VTEUR - Versammlung der Tschetschenen Europas (o.D.): О нас [Über uns], https://chechenass
embly.com/о-нас-2/, Zugriff 17.9.2024
■ Zeit Online - Zeit Online (29.4.2022): Das Déjà-vu von Grosny, https://www.zeit.de/2022/18/flue
chtlingshilfe-oesterreich-tschetschenien/komplettansicht , Zugriff 17.9.2024 [kostenpflichtig, Login 
erforderlich]
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20 Grundversorgung und Wirtschaft
Letzte Änderung 2025-05-21 07:35
Wirtschaft
Die EU hat wirtschaftliche Sanktionen gegen Russland verhängt, um die wirtschaftliche Basis 
des Landes zu schwächen, Russland den Zugang zu kritischen Technologien und Märkten zu 
versperren und seine Fähigkeit zur Kriegsführung einzuschränken (Rat der EU 15.5.2025). Der 
Zugang Russlands zu den Kapital- und Finanzmärkten/Dienstleistungen der EU wurde be­
schränkt. Für alle russischen Flugzeuge ist der Luftraum der EU geschlossen. Ebenso sind EU-
Häfen für alle russischen Schiffe geschlossen. Transaktionen mit der russischen Zentralbank 
sind verboten. Mehrere russische Banken wurden aus dem SWIFT-System ausgeschlossen. 
Neue Investitionen in den russischen Energiesektor wurden verboten. Es gilt ein Einfuhrverbot 
für Eisen und Stahl aus Russland in die EU sowie ein Einfuhrverbot für Kohle, Holz, Zement, 
Gold, Rohöl, raffinierte Erdölerzeugnisse, Zellstoff und Papier, Kunststoffe, Kosmetika usw. Zu­
dem dürfen in Bereichen wie IT- und Rechtsberatung für Russland keine Dienstleistungen mehr 
erbracht werden (Rat der EU 24.2.2025). Sanktionen gegen Russland haben außerdem bei­
spielsweise die USA, Kanada, das Vereinigte Königreich, Japan und die Schweiz verhängt. 
Der Sanktionsdruck ist in Russland in allen Branchen spürbar (WKO 4.2025). Die Isolation 
Russlands zwingt verstärkt zu einer Eigenproduktion kritischer Waren, darunter Medikamen­
te, Anlagen und Computertechnik (WKO 4.2024). Aufgrund der Emigration verliert Russland 
qualifizierte Arbeitskräfte (EBRD 21.11.2023) [sogenannter Braindrain; Anm. der Staatendoku­
mentation]. Es herrscht ein akuter Arbeitskräftemangel (SWP/Kluge 26.11.2024; vgl. Russland-
Analysen/Yakovlev 27.2.2025, Jelzin Zentr 27.11.2024), ausgelöst durch mehrere Faktoren, wie 
beispielsweise die jahrzehntelangen demografischen Probleme, Emigration von schätzungs­
weise bis zu 900.000 russischen Bürgern seit 2022, sinkende Arbeitsmigrantenströme, Bedarf 
an Arbeitskräften in der russischen Rüstungsindustrie und Russlands wachsenden Bedarf an 
Soldaten für das Militär (ISW 19.2.2025). Eine Einschätzung der wirtschaftlichen Situation in 
Russland gestaltet sich schwierig, da der öffentliche Zugang zu Wirtschaftsstatistiken einge­
schränkt wurde (FH 2025).
Der Index zur Messung der wirtschaftlichen Freiheit (Index of Economic Freedom) stuft die 
russische Wirtschaft als vorwiegend unfrei ein (HF 2.2025). Die Industrie wurde teilweise auf 
Kriegswirtschaft umgestellt (WKO 4.2024). Hohe Anstiege in der Rüstungsindustrie stehen Rück­
gängen in der zivilen Industrie gegenüber (WKO 4.2025). 2024 ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP) 
um 4,3% gewachsen. Es kam zu einer Überhitzung der Wirtschaft (WIIW o.D.). Laut behördli­
chen Angaben ist im 1. Quartal 2025 das BIP, verglichen mit dem Vorjahr, um 1,7% gestiegen 
(RBK 1.5.2025). Das Wirtschaftswachstum verlangsamt sich (Jelzin Zentr 27.11.2024). Die 
Inflation betrug im März 2025 nach offiziellen Angaben 10,3% (ZB RUSS o.D.). Es herrscht 
eine Geldwertinstabilität, und der Staat übt einen beträchtlichen Einfluss auf Preise aus (HF 
2.2025). Die erhöhten Preise für Importwaren und die gesteigerte Inlandsnachfrage halten den 
Inflationsdruck hoch. Die Zentralbank hat den Leitzins im Oktober 2024 auf 21% angehoben, 
was den Rubelkurs stabilisiert hat. Die hohen Zinsen bremsen merklich den Konsum und Inves­
titionen im Privatsektor (WKO 4.2025). Die öffentliche Verschuldung betrug im Jahr 2024 14,4% 
116
122

des Bruttoinlandsprodukts (WIIW o.D.). Die Staatsausgaben erhöhen sich durch die Kriegs­
produktion (WKO 4.2025). Der Privatsektor wird durch extensive staatliche Einmischung (HF 
2.2025) sowie durch unzureichenden Schutz von Eigentumsrechten gehemmt (BS 2024).
Innerhalb der letzten beiden Jahrzehnte ist Russland vom Importeur zum größten Weizenexpor­
teur der Welt aufgestiegen (ZOiS/Götz 9.3.2023; vgl. Statista 2.1.2024). Die russische Wirtschaft 
ist wenig diversifiziert und von Rohstoffexporten stark abhängig (EBRD 21.11.2023). Russland 
gehört historisch zu den größten Erdölproduzenten weltweit. Öl- und Gasexporte machen tra­
ditionell mehr als zwei Drittel der russischen Ausfuhren aus (WKO 4.2024). Der Handel mit 
sogenannten „ freundlichen“ Staaten wie China und Indien wurde verstärkt (WKO 4.2025). Eine 
starke Abhängigkeit von China hat sich entwickelt (Russland-Analysen/Yakovlev 27.2.2025). Die 
sozioökonomische Entwicklung wird durch die weitverbreitete Korruption und die ausgedehnte 
Schattenwirtschaft behindert (BS 2024).
Grundversorgung
Ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung ist armutsgefährdet (BS 2024). Im Jahr 2024 betrug 
nach offiziellen Angaben der Anteil der russischen Bevölkerung mit Einkommen unter der Ar­
mutsgrenze 7,2% (10,5 Millionen Personen) (Rosstat o.D.b). Das Armutsausmaß in Russland 
ist regional unterschiedlich (RIA Nowosti 1.7.2024). Gemäß einer von staatlicher Seite durch­
geführten Bewertung stellt sich die sozioökonomische Lage in Moskau und St. Petersburg als 
zufriedenstellend dar, im Gegensatz beispielsweise zur nordkaukasischen Region Inguschetien 
(Prawda RUSS 23.12.2024; vgl. RIA Rating 23.12.2024). Spezielle Regierungsprogramme, die 
sich dem Kampf gegen Armut im ländlichen Raum widmen, sind aufgrund der sich darstellenden 
massiven Probleme begrenzt erfolgreich. Es herrscht eine beträchtliche Ungleichheit im Land 
(BS 2024). Für viele Menschen steigen die Lebenshaltungskosten (AI 29.4.2025).
Gemäß der Weltbank hatten im Jahr 2022 76 % der Bevölkerung Russlands Zugang zu sicher 
verwalteten Trinkwasserdiensten (WB 2022a). Nach staatlichen Angaben werden 88,6 % der 
Bevölkerung des Landes mit hochwertigem Trinkwasser versorgt. Der dementsprechende Anteil 
für die Stadtbevölkerung beträgt 94,9 % (NPRU 2024). Gemäß dem Welthunger-Index 2024 be­
legt die Russische Föderation einen der ersten 22 Plätze von insgesamt 127 Ländern. Mit einem 
Wert von unter 5 fällt die Russische Föderation in die Schweregradkategorie niedrig. Weniger als 
2,5 % der Bevölkerung sind laut dem Welthunger-Index unterernährt (GHI 10.10.2024). Laut der 
Weltbank hatten im Jahr 2022 89 % der Bevölkerung Russlands Zugang zu einer (zumindest) 
Basisversorgung im Sanitärbereich (WB 2022b). Ausreichender Wohnraum vor allem für Famili­
en bleibt ein Dauerthema (AA 2.8.2024). Mietkosten variieren je nach Region. Durchschnittliche 
monatliche Nebenkosten liegen derzeit bei RUB 4.000 [ca. EUR 45] (IOM 8.2024). Russlands 
öffentliche Heizinfrastruktur ist zunehmend marode. Mangelhaft gewartete Heizkraftwerke fallen 
regelmäßig aus (Standard 19.1.2024).
Russische Staatsbürger haben überall im Land Zugang zum Arbeitsmarkt (IOM 8.2024). Der mo­
natliche Durchschnittslohn lag im Februar 2025 bei ca. RUB 89.646 [ca. EUR 1.002] (KonsPljus 
o.D.). Die Realeinkommen stiegen 2024 um 7,3% (WKO 4.2025). Die Verfassung garantiert 
einen Mindestlohn, welcher das Existenzminimum nicht unterschreiten darf (Verfassung RUSS 
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