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11.2 Dagestan
Letzte Änderung 2024-12-04 09:23
Die Menschenrechtslage in Dagestan ist grundsätzlich besser als im benachbarten Tschetsche­
nien. Jedoch auch in Dagestan gehen mit der Bekämpfung des islamistischen Untergrunds 
Menschenrechtsverletzungen durch lokale und föderale Sicherheitsbehörden einher, darun­
ter Entführungen und Verschwindenlassen. Davon sind auch Menschenrechtsorganisationen, 
NGOs im sozialen/humanitären Bereich und regierungskritische Journalisten betroffen. Im Ge­
gensatz zu Tschetschenien können NGOs in Dagestan tätig werden, sich mit Opfern von Men­
schenrechtsverletzungen treffen, vor Ort recherchieren und selbst Verfahren gegen Mitglieder 
der Sicherheitskräfte wegen Foltervorwürfen anstrengen. Die NGO „ Komitee zur Verhinderung 
von Folter“ arbeitet mit den Sicherheitsbehörden in Dagestan im Rahmen des Strafvollzugs zu­
sammen (AA 2.8.2024). In Dagestan gibt es eine regionale Ombudsperson für Menschenrechte 
(OPMRD RUSS o.D.).
Die Mobilisierung führte im September 2022 zu einer Protestwelle in Dagestan. Die Massen­
proteste hielten mehrere Tage an und wurden von den Behörden gewaltsam niedergeschlagen 
(HRW 12.1.2023). Es kam zu Massenverhaftungen (KK 17.2.2023). Einige Verhaftete berichte­
ten über Folterungen durch die Polizei (KR 17.2.2023). Mehrere Strafverfahren gegen Protest­
teilnehmer wurden wegen angeblicher Gewalt gegen die Polizei eröffnet (HRW 12.1.2023). 
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358
/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch
en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich]
■ HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Russian Federation, https://www.ec
oi.net/de/dokument/2085489.html, Zugriff 6.2.2024
■ KK - Kaukasischer Knoten (17.2.2023): Участник протестов против мобилизации в Махачкале 
освобожден в зале суда [Teilnehmer an Anti-Mobilisierungsprotesten in Machatschkala aus Ge­
richtssaal entlassen], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/386005, Zugriff 6.2.2024
■ KR - Kawkas.Realii (17.2.2023): Участника протестов против мобилизации в Дагестане оштра­
фовали на 50 тысяч рублей [Geldstrafe von 50.000 Rubel für Teilnehmer an Antimobilisierungsprotesten 
in Dagestan], https://www.kavkazr.com/a/uchastnika-protestov-protiv-mobilizatsii-v-dagestane-osh
trafovali-na-50-tysyach-rubley/32276048.html , Zugriff 27.8.2024
■ OPMRD RUSS - Ombudsperson für Menschenrechte in Dagestan [Russland] (o.D.): Руководство 
[Leitung], https://dagombu.ru/ministry/management, Zugriff 27.8.2024
12 Meinungs- und Pressefreiheit, Internetfreiheit
Letzte Änderung 2024-12-16 16:02
Die Verfassung der Russischen Föderation garantiert Meinungsfreiheit und verbietet Zensur 
(Verfassung RUSS 6.10.2022). Derzeit herrscht eine Kriegszensur (SWP/Fischer 19.4.2022). Pres­
se- und Meinungsfreiheit sind eingeschränkt (BS 2024; vgl. UNHRCOM 1.12.2022), insbeson­
dere in Bezug auf kriegskritische Aussagen (UNHRCOM 1.12.2022). Informationen über den 
Krieg werden von der Regierung massiv kontrolliert und manipuliert (AI 24.4.2024). Journalisten 
dürfen gemäß einer Entscheidung der Medienaufsichtsbehörde Roskomnadsor ausschließlich 
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Informationen der russischen Regierung verwenden, wenn sie über den Ukraine-Krieg berichten. 
Ansonsten drohen Geldstrafen und die Blockierung von Webseiten (UNHRCOM 1.12.2022). 
Die Verwendung der Begriffe Krieg, Angriff und Invasion im Zusammenhang mit dem Ukraine-
Krieg ist verboten. Stattdessen ist der Begriff der „ militärischen Spezialoperation“ zu benutzen 
(SWP/Fischer 19.4.2022). Die Diskreditierung der Armee kann gemäß dem Strafgesetzbuch 
zu einer mehrjährigen Haftstrafe führen. Bei öffentlicher Verbreitung von Falschinformationen 
über die Armee droht eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren (StGB RUSS 9.11.2024). Der Begriff 
Diskreditierung ist nicht definiert (SFH 12.1.2023). Die Maßnahmen haben zur Folge, dass 
jegliche abweichende Meinung und alternative Informationen über den bewaffneten Konflikt in 
der Ukraine unterdrückt werden (FNS/Parchomenko 11.2022).
Die Medienaufsichtsbehörde Roskomnadsor, welche vom Ministerium für digitale Entwicklung 
kontrolliert wird, handelt oft intransparent (FH 16.10.2024). Immer weniger Medien in Russland 
sind tatsächlich unabhängig von staatlicher Kontrolle tätig (FNS/Parchomenko 11.2022). Laut 
Berichten betreiben unabhängige Medien in großem Stil Selbstzensur (USDOS 22.4.2024). Es 
gibt Berichte über Schikanierung von Journalisten, darunter strafrechtliche Verfolgung, Haus­
durchsuchungen, Festnahmen, physische Angriffe und Drohungen, auch gegen Familienan­
gehörige von Journalisten (UNHRCOM 1.12.2022). Diesbezüglich herrscht Straflosigkeit (AI 
4.2023). Seit Kriegsbeginn wurde gegen Journalisten und Medienmitarbeiter, darunter Blogger, 
eine beträchtliche Anzahl straf- und verwaltungsrechtlicher Anklagen erhoben. Beinahe alle 
führenden unabhängigen Medien haben mittlerweile ihren Sitz ins Ausland verlegt. Nach Ent­
ziehung der Drucklizenz entzog der Oberste Gerichtshof im September 2022 der unabhängigen 
Nowaja Gaseta [„ Neue Zeitung“] die Online-Medienlizenz. Die Nowaja Gaseta hatte alle ihre Ak­
tivitäten in Russland bereits im März 2022 ausgesetzt. Mehrere Journalisten der Nowaja Gaseta 
gründeten einen Online-Vertrieb in Europa, welcher in Russland ebenfalls blockiert ist (EUAA 
16.12.2022b). Mit Echo Moskwy wurde der einzig verbliebene landesweite und vom Kreml un­
abhängige Rundfunksender, mit TV Doschd der letzte unabhängige Fernsehkanal, gesperrt (AA 
2.8.2024).
Zahlreiche Journalisten und unabhängige Medien wurden als „ ausländische Agenten“ und „ un­
erwünscht“ eingestuft, darunter Meduza, Bellingcat und Kaukasischer Knoten (FCDO 12.2022) 
[zur Gesetzgebung über „ unerwünschte Organisationen“ siehe NGOs und Menschenrechtsak­
tivisten, Anm.]. Als „ ausländische Agenten“ werden laut den gesetzlichen Vorgaben Personen 
oder Vereinigungen eingestuft, welche ausländische Unterstützung erhalten oder in irgendei­
ner anderen Form unter ausländischem Einfluss stehen. „Ausländische Agenten“ müssen sich 
in ein Register eintragen lassen. Die Entscheidung der Behörde über die Aufnahme ins Re­
gister kann gerichtlich angefochten werden (FGÜP RUSS 15.5.2024). Mit der Eintragung als 
„ ausländischer Agent“ gehen umfassende Kennzeichnungs‐ und Berichtspflichten sowie zahlrei­
che Einschränkungen einher (ÖB Moskau 1.7.2024). Gemäß dem Strafgesetzbuch drohen bei 
Verstößen gegen diese Verpflichtungen unter anderem Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf 
Jahren (StGB RUSS 9.11.2024; vgl. EUAA 16.12.2022b). Die Gesetzgebung zu „ ausländischen 
Agenten“ hat den Kreis betroffener Organisationen und Personen immer mehr erweitert, die 
Folgen einer Listung verschärft (AA 2.8.2024) und trägt zur Selbstzensur bei (FH 16.10.2024).
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Die Regierung beschränkt und unterbricht den Zugang zum Internet, kontrolliert Online-Inhal­
te und überwacht die gesamte Internet-Kommunikation (USDOS 22.4.2024). Viele westliche 
Medien sind in Russland nicht mehr zugänglich (RSF o.D.). Soziale Netzwerke wie Facebook, 
Instagram und Twitter [nunmehr genannt X; Anm. der Staatendokumentation] wurden ebenfalls 
gesperrt. Der Facebook-Konzern Meta wurde als extremistische Organisation eingestuft (SWP/
Fischer 19.4.2022). Die Anti-Extremismus-Gesetzgebung wird häufig dazu verwendet, die Mei­
nungsfreiheit zu beschränken (UNHRCOM 1.12.2022). Webseiteneigentümer sind berechtigt, 
Entscheidungen gerichtlich anzufechten. Dafür sind aber oft nur kurze Zeiträume vorgesehen 
(FH 16.10.2024). VPN-Kanäle werden von russischer Seite immer wieder gezielt unterbrochen 
(AA 2.8.2024; vgl. FH 16.10.2024). Der Föderale Sicherheitsdienst (FSB) betreibt ein Spiona­
gesystem, das sogenannte „ System für operative Ermittlungsmaßnahmen“ (SORM), mit dem 
Telefongespräche, der Internetverkehr und soziale Medien in Russland überwacht werden (SFH 
12.1.2023).
Auf der Rangliste der Pressefreiheit 2024 von Reporter ohne Grenzen rangiert Russland ge­
genwärtig auf Platz 162 von 180 gelisteten Staaten/Gebietseinheiten. Russland befindet sich 
damit zwischen Dschibuti und Nicaragua und verbesserte sich um zwei Plätze gegenüber der 
Reihung des Vorjahres (RSF 2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358
/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch
en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich]
■ AI - Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten Lage 
der Menschenrechte; Russland 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108012.html , Zugriff 
22.5.2024
■ AI - Amnesty International (4.2023): Российская Федерация: Тёмные времена для прав человека 
[Russische Föderation: Dunkle Zeiten für Menschenrechte], https://eurasia.amnesty.org/wp-conte
nt/uploads/2023/04/upr44-submission-russian-federation-ru-clean.pdf , Zugriff 28.8.2024
■ BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI (Bertelsmann Stiftung’s Transformation Index) 2024 Country 
Report — Russia, https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report
_2024_RUS.pdf, Zugriff 2.4.2024
■ EUAA - European Union Agency for Asylum (16.12.2022b): The Russian Federation – Political 
opposition, https://euaa.europa.eu/sites/default/files/publications/2022-12/2022_EUAA_COI_Repo
rt_Russian_Federation_Political_Opposition.pdf, Zugriff 16.4.2024
■ FCDO - Foreign, Commonwealth & Development Office [United Kingdom] (12.2022): Human Rights 
& Democracy - The 2021 Foreign, Commonwealth & Development Office Report, https://assets.p
ublishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/1130821/hu
man-rights-and-democracy-2021-foreign-commonwealth-development-office-report.pdf , Zugriff 
26.8.2024
■ FGÜP RUSS - Föderales Gesetz zur Überwachung von Personen unter ausländischem Einfluss 
[Russland] (15.5.2024): Федеральный закон (N 255-ФЗ): О контроле за деятельностью лиц, 
находящихся под иностранным влиянием [Föderales Gesetz: Über die Überwachung der Tätigkeit 
von Personen, die unter ausländischem Einfluss stehen], https://www.consultant.ru/document/con
s_doc_LAW_421788, Zugriff 10.5.2024
■ FH - Freedom House (16.10.2024): Freedom on the Net 2024 - Russia, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2116582.html, Zugriff 5.11.2024
■ FNS/Parchomenko - Friedrich Naumann Stiftung (Herausgeber), Parchomenko, Sergej (Autor) 
(11.2022): Impulspapier - Russlands unabhängiger Journalismus - Der harte Überlebenskampf unter 
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totalitären Repressionsmaßnahmen, https://shop.freiheit.org/download/P2@1350/660666/2022_I
mpulspapier_Parkhomenko_web_final.pdf, Zugriff 28.8.2024
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (1.7.2024): Asylländerbericht zur Russi­
schen Föderation 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116897/RUSS_ÖB-Bericht_2024_07.pdf, 
Zugriff 8.11.2024 [Login erforderlich]
■ RSF - Reporter ohne Grenzen (o.D.): Russia, https://rsf.org/en/country/russia, Zugriff 29.8.2024
■ RSF - Reporter ohne Grenzen (2024): World Press Freedom Index 2024 - List, https://rsf.org/en/index, 
Zugriff 29.8.2024
■ SFH - Schweizerische Flüchtlingshilfe (12.1.2023): Russland: Politische Aktivitäten in sozialen Me­
dien, https://www.fluechtlingshilfe.ch/fileadmin/user_upload/Publikationen/Herkunftslaenderbericht
e/Europa/Russland/230112_RUS_Pol_Aktivitaeten_Soz_Medien.pdf, Zugriff 28.11.2024
■ StGB RUSS - Strafgesetzbuch [Russland] (9.11.2024): Уголовный кодекс Российской Федерации 
(N 63-ФЗ) [Strafgesetzbuch der Russischen Föderation], https://www.consultant.ru/document/con
s_doc_LAW_10699, Zugriff 18.11.2024
■ SWP/Fischer - Stiftung Wissenschaft und Politik (Herausgeber), Fischer, Sabine (Autor) (19.4.2022): 
Russland auf dem Weg in die Diktatur - Innenpolitische Auswirkungen des Angriffs auf die Ukraine 
(SWP-Aktuell 31), https://www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2022A31_Russland_Dik
tatur.pdf, Zugriff 2.4.2024
■ UNHRCOM - United Nations Human Rights Committee (1.12.2022): International Covenant on Civil 
and Political Rights - Concluding observations on the eighth periodic report of the Russian Federation 
(CCPR/C/RUS/CO/8), https://www.ecoi.net/en/file/local/2083107/G2258965.pdf, Zugriff 16.4.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Reports on Human 
Rights Practices: Russia, https://www.state.gov/wp-content/uploads/2024/03/528267_RUSSIA-202
3-HUMAN-RIGHTS-REPORT.pdf , Zugriff 8.5.2024
■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 
года [Verfassung der RF mit Änderungen des Jahres 2022], http://duma.gov.ru/news/55446, Zugriff 
27.2.2024
13 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Letzte Änderung 2024-12-16 16:02
Versammlungsfreiheit
Gemäß der Verfassung haben Bürger der Russischen Föderation das Recht, friedliche Ver­
sammlungen, Demonstrationen und Mahnwachen abzuhalten (Verfassung RUSS 6.10.2022). Öf­
fentliche Kundgebungen müssen genehmigt werden (SWP/Fischer 19.4.2022). Es existieren 
zahlreiche Berichte über Einschränkungen der Versammlungsfreiheit (UNHRCOM 1.12.2022; 
vgl. BS 2024, AI 24.4.2024, USDOS 22.4.2024, ÖB Moskau 1.7.2024). Die russischen Behörden 
nehmen immer wieder COVID als Vorwand, um Oppositions- und Antikriegsproteste im Land 
zu verbieten. Regierungsfreundliche Massenveranstaltungen sind von diesem Verbot nicht 
betroffen (HRW 11.1.2024). Behörden weigern sich, friedliche Proteste zu erlauben. Strafverfol­
gungsbehörden reagieren mit Gewalt auf friedliche Versammlungen (UNHRCOM 1.12.2022). Es 
kommt zu willkürlichen Verhaftungen in Verbindung mit Demonstrationen (USDOS 22.4.2024). 
Nach dem Beginn der russischen Invasion in der Ukraine fanden in verschiedenen Teilen Russ­
lands Massenproteste statt. Die Proteste führten zu Massenverhaftungen und Polizeigewalt. 
Die Mobilisierung führte im September 2022 zu Protestwellen in verschiedenen russischen 
Regionen, insbesondere in Gebieten, wo ethnische Minderheiten beheimatet sind, beispiels­
weise in der russischen Republik Dagestan. Die einige Tage anhaltenden Massenproteste 
in Dagestan wurden von den Behörden gewaltsam niedergeschlagen (HRW 12.1.2023), es 
kam zu Massenverhaftungen (KK 17.2.2023), und gegen Protestteilnehmer wurden mehrere 
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Strafverfahren wegen angeblicher Gewalt gegen die Polizei eröffnet (HRW 12.1.2023). Anti­
mobilisierungsproteste in Russland wurden regelmäßig mit Polizeigewalt sowie willkürlichen 
Massenverhaftungen von Aktivisten, Demonstranten und Journalisten beantwortet (EUAA 
16.12.2022b). Seit 24.2.2022 fanden in Russland 20.070 Festnahmen von Kriegsgegnern 
statt (OVD-Info 19.11.2024). Wegen der repressiven Gesetzgebung sind Demonstrationen in 
Russland kaum noch möglich (SWP/Fischer 19.4.2022; vgl. AA 2.8.2024). Behörden setzen 
Gesichtserkennungstechnologien ein, um Demonstranten zu identifizieren und zu verhaften 
(USDOS 22.4.2024).
Vereinigungsfreiheit
Die Verfassung garantiert Vereinigungsfreiheit, darunter das Recht auf Gründung von Gewerk­
schaften (Verfassung RUSS 6.10.2022). Die Vereinigungsfreiheit wird von der Regierung be­
trächtlich eingeschränkt (USDOS 22.4.2024; vgl. BS 2024, AI 24.4.2024). Gewerkschaftsrechte 
sind gesetzlich geschützt, jedoch in der Praxis beschränkt. Streiks und Arbeiterproteste finden 
beispielsweise in der Autoindustrie statt, aber gewerkschaftliche Diskriminierung und Repressa­
lien sind alltäglich. Arbeitgeber ignorieren oft Tarifverhandlungsrechte. Die größte Arbeiterverei­
nigung arbeitet eng mit dem Kreml zusammen. Unabhängige Vereinigungen sind in mehreren 
Industriesektoren und Regionen aktiv (FH 2024). Arbeitgeber ergreifen häufig Repressalien 
(Entlassung usw.) gegen Mitarbeiter, welche sich für unabhängige Gewerkschaften engagie­
ren. Gewerkschaften müssen sich registrieren - ein oft mühsamer und sehr bürokratischer Pro­
zess, der sich zeitlich in die Länge zieht. Gründe für die Ablehnung einer Registrierung werden 
nicht definiert und können willkürlich und ungerechtfertigt sein (USDOS 22.4.2024). Gesetze 
bezüglich „ unerwünschter Organisationen“ und „ ausländischer Agenten“ schränken die Vereini­
gungsfreiheit beträchtlich ein (UNHRCOM 1.12.2022). [zur Gesetzgebung über „ ausländische 
Agenten“ und „ unerwünschte Organisationen“ siehe NGOs und Menschenrechtsaktivisten]
Opposition
Die Tätigkeit von Oppositionsparteien wird eingeschränkt (UNHRCOM 1.12.2022). Die demo­
kratisch orientierte Opposition sieht sich massivem Druck durch den Staat ausgesetzt, ein­
schließlich politisch motivierter Strafverfolgung mit drohenden Haftstrafen (AA 2.8.2024). Durch 
überschießende Anwendung der Anti-Extremismus-Gesetzgebung werden politische Gegner 
behindert (UNHRCOM 1.12.2022). Die letzten Duma- bzw. Parlamentswahlen im September 
2021 waren laut Wahlbeobachtern und unabhängigen Medien von zahlreichen Unregelmäßigkei­
ten gekennzeichnet (FH 24.2.2022; vgl. Russland-Analysen/Tkacheva 1.10.2021, KAS/Kunze/
Salvador 21.9.2021), darunter Stimmenkauf, Druck auf Wähler (FH 24.2.2022), Fälschung von 
Wahlprotokollen und Einwerfen zusätzlicher Stimmzettel in die Wahlurnen (SWP/Kluge/Schübel 
14.10.2021). Mit großem Vorsprung gewann die Regierungspartei Einiges Russland die Wahl, 
so das offizielle Wahlergebnis (FH 24.2.2022). Einiges Russland verfügt über eine Zweidrit­
telmehrheit im Parlament, welche erforderlich ist, um Verfassungsänderungen durchzusetzen. 
Vier weiteren Parteien gelang der Einzug ins Parlament, welche allesamt als Kreml-treue „ Sys­
tem-Opposition“ bezeichnet werden (SWP/Kluge/Schübel 14.10.2021). Viele regimekritische 
Kandidaten waren von der Wahl ausgeschlossen worden (SWP/Kluge/Schübel 14.10.2021; 
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vgl. Russland-Analysen/Tkacheva 1.10.2021). Anti-System-Oppositionsbewegungen wurden 
verboten bzw. zur Selbstauflösung gezwungen (KAS/Kunze/Salvador 21.9.2021). Eine echte 
Opposition fehlt (FH 11.4.2024). Neue politische Parteien können faktisch nur dann registriert 
werden, wenn sie die Unterstützung der Präsidialadministration genießen (AA 2.8.2024).
Alexej Nawalnyj, welcher im August 2020 beinahe einem Mordanschlag zum Opfer gefallen 
wäre und seit Jänner 2021 inhaftiert war (SWP/Fischer 19.4.2022), ist 2024 verstorben (BBC 
16.2.2024). Nawalnyjs politische Organisationen sind zerschlagen (SWP/Fischer 19.4.2022). 
Die Gerichtsverfahren, welche zur Inhaftierung des Oppositionsführers Nawalnyj führten, boten 
keine Garantien für ein faires Verfahren. Gemäß Berichten war die strafrechtliche Verfolgung 
Nawalnyjs politisch motiviert. Die Haftbedingungen fügten Nawalnyjs Gesundheit beträchtlichen 
Schaden zu (UNHRCOM 1.12.2022). Im März 2022 wurde Nawalnyjs Haftstrafe um mehrere 
Jahre verlängert, und im Juni 2022 wurde Nawalnyj ins Hochsicherheitsgefängnis IK-6 in der Re­
gion Wladimir verlegt. In diesem Gefängnis wird laut verschiedenen Berichten Folter angewandt 
(EUAA 16.12.2022b). 2023 wurde Alexej Nawalnyj abermals verlegt (BBC 16.2.2024) - in das 
Gefängnis IK-3 im äußersten Norden Russlands (Kommersant 16.2.2024; vgl. BBC 16.2.2024), 
welches hauptsächlich Schwerverbrecher beherbergt (Kommersant 16.2.2024). In diesem Ge­
fängnis verstarb Nawalnyj im Februar 2024 (BBC 16.2.2024; vgl. Kommersant 16.2.2024). Mit­
arbeiter Nawalnyjs haben Russland verlassen oder wurden verhaftet. Ab Kriegsbeginn wurden 
mehrere prominente Oppositionspolitiker verhaftet und gerichtlich verfolgt (EUAA 16.12.2022b).
Das tschetschenische Republiksoberhaupt Ramsan Kadyrow äußert regelmäßig Drohungen 
gegen Oppositionspolitiker. Oppositionelle genießen keinen effektiven Rechtsschutz. Sie müs­
sen mit Strafverfolgung aufgrund fingierter Straftaten und mit physischen Übergriffen bis hin zu 
Mord rechnen. Es kann zu Sippenhaft kommen (AA 2.8.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358
/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch
en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich]
■ AI - Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten Lage 
der Menschenrechte; Russland 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108012.html , Zugriff 
22.5.2024
■ BBC - British Broadcasting Corporation (16.2.2024): Putin critic Alexei Navalny dies in Arctic Circle 
jail, says Russia, https://www.bbc.com/news/world-europe-68315943, Zugriff 17.4.2024
■ BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI (Bertelsmann Stiftung’s Transformation Index) 2024 Country 
Report — Russia, https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report
_2024_RUS.pdf, Zugriff 2.4.2024
■ EUAA - European Union Agency for Asylum (16.12.2022b): The Russian Federation – Political 
opposition, https://euaa.europa.eu/sites/default/files/publications/2022-12/2022_EUAA_COI_Repo
rt_Russian_Federation_Political_Opposition.pdf, Zugriff 16.4.2024
■ FH - Freedom House (11.4.2024): Nations in Transit 2024 - Russia, https://www.ecoi.net/de/doku
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■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Russia, https://freedomhouse.org/count
ry/russia/freedom-world/2024, Zugriff 3.4.2024
■ FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Russia, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2068627.html, Zugriff 5.4.2024
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■ HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Russia, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2103134.html, Zugriff 17.4.2024
■ HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Russian Federation, https://www.ec
oi.net/de/dokument/2085489.html, Zugriff 6.2.2024
■ KAS/Kunze/Salvador - Kunze, Thomas (Autor), Salvador, Leonardo (Autor), Konrad-Adenauer-
Stiftung (Herausgeber) (21.9.2021): Länderbericht - Dumawahlen in Russland, https://www.kas.
de/documents/252038/10987758/Dumawahlen in Russland 2021.pdf/c13c4370-b205-5006-df18-
792676ab4044?version=1.1&t=1632755687458, Zugriff 5.4.2024
■ KK - Kaukasischer Knoten (17.2.2023): Участник протестов против мобилизации в Махачкале 
освобожден в зале суда [Teilnehmer an Anti-Mobilisierungsprotesten in Machatschkala aus Ge­
richtssaal entlassen], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/386005, Zugriff 6.2.2024
■ Kommersant - Kommersant (16.2.2024): ИК-3 «Полярный волк»: что известно о колонии, где 
умер Навальный [IK-3 „ Polarwolf“: was über das Gefängnis bekannt ist, wo Nawalnyj starb], https:
//www.kommersant.ru/doc/6426431, Zugriff 17.4.2024
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (1.7.2024): Asylländerbericht zur Russi­
schen Föderation 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116897/RUSS_ÖB-Bericht_2024_07.pdf, 
Zugriff 8.11.2024 [Login erforderlich]
■ OVD-Info - OVD-Info (19.11.2024): Преследование за антивоенные взгляды [Verfolgung wegen 
Antikriegseinstellungen], https://antiwar.ovd.info/?_gl=1*1o5dnkl*_ga*MTkxMDI5NTMxMy4xNjc
4NDQzNTg0*_ga_J7DH9NKJ0R*MTY3ODQ0MzU4My4xLjEuMTY3ODQ0NDA4My42MC4wLjA. , 
Zugriff 28.11.2024
■ Russland-Analysen/Tkacheva - Russland-Analysen (Herausgeber), Tkacheva, Tatiana (Autor) 
(1.10.2021): Der gleiche Eintopf, nur aufgewärmt: Die Dumawahlen 2021 und das zunehmend 
hegemonial-autoritäre Regime in Russland (Russland-Analysen Nr. 407), https://laender-analysen.
de/russland-analysen/407/russlandanalysen407.pdf, Zugriff 5.4.2024
■ SWP/Fischer - Stiftung Wissenschaft und Politik (Herausgeber), Fischer, Sabine (Autor) (19.4.2022): 
Russland auf dem Weg in die Diktatur - Innenpolitische Auswirkungen des Angriffs auf die Ukraine 
(SWP-Aktuell 31), https://www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2022A31_Russland_Dik
tatur.pdf, Zugriff 2.4.2024
■ SWP/Kluge/Schübel - Stiftung Wissenschaft und Politik (Herausgeber), Kluge, Janis (Autor), Schübel, 
Leslie (Autor) (14.10.2021): Russlands Dumawahl 2021 (SWP-Aktuell 67), https://www.swp-berlin.
org/publications/products/aktuell/2021A67_dumawahl_2021.pdf, Zugriff 5.4.2024
■ UNHRCOM - United Nations Human Rights Committee (1.12.2022): International Covenant on Civil 
and Political Rights - Concluding observations on the eighth periodic report of the Russian Federation 
(CCPR/C/RUS/CO/8), https://www.ecoi.net/en/file/local/2083107/G2258965.pdf, Zugriff 16.4.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Reports on Human 
Rights Practices: Russia, https://www.state.gov/wp-content/uploads/2024/03/528267_RUSSIA-202
3-HUMAN-RIGHTS-REPORT.pdf , Zugriff 8.5.2024
■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 
года [Verfassung der RF mit Änderungen des Jahres 2022], http://duma.gov.ru/news/55446, Zugriff 
27.2.2024
14 Haftbedingungen
Letzte Änderung 2024-12-16 16:02
Straftäter werden entweder in sogenannten Ansiedlungskolonien (ähnelt dem freien Vollzug), 
Erziehungskolonien, Besserungsheileinrichtungen, Strafkolonien (hier sitzt der überwiegende 
Anteil der Inhaftierten ein) mit allgemeinem, strengem oder besonderem Regime oder in einem 
Gefängnis untergebracht (AA 2.8.2024). Das Komitee zur Verhütung von Folter und unmensch­
licher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) des Europarats stattete in der Vergan­
genheit der Russischen Föderation regelmäßig Besuche ab (CoE 6.10.2021). Am 16.3.2022 
wurde Russland aus dem Europarat ausgeschlossen (CoE 16.3.2022). Die Behörden gestatten 
Vertretern öffentlicher Aufsichtskommissionen, Gefängnisse regelmäßig zu besuchen, um die 
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Haftbedingungen zu überwachen. Es gibt in fast allen Regionen öffentliche Aufsichtskommissio­
nen. Menschenrechtsaktivisten äußern sich besorgt darüber, dass einige Kommissionsmitglieder 
behördennahe Personen und Personen mit Erfahrung im Gesetzesvollzug sind. Gefangene dür­
fen Beschwerden bei öffentlichen Aufsichtskommissionen oder beim Büro der Ombudsperson 
für Menschenrechte einreichen. Aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen wird diese Möglichkeit 
aber oft nicht genutzt. Laut Aktivisten riskieren nur Gefangene, die glauben, keine andere Option 
zu haben, die Folgen einer Beschwerde. Beschwerden, welche bei den Aufsichtskommissionen 
eingehen, konzentrieren sich häufig auf kleinere persönliche Anliegen (USDOS 22.4.2024).
Die Haftbedingungen entsprechen zum Teil nicht den allgemein anerkannten Mindeststandards. 
Die Probleme in den Haftanstalten reichen von Misshandlungen, fehlenden Resozialisierungs­
maßnahmen bis hin zu mangelnder medizinischer Versorgung (ÖB Moskau 1.7.2024) und Nah­
rungsmittelknappheit (USDOS 22.4.2024). In Haftanstalten kommt es zu Folter (UNHRCOM 
1.12.2022; vgl. AI 4.2023). Die dafür Verantwortlichen gehen straflos aus oder werden zu mil­
den Strafen verurteilt (AI 24.4.2024). Es kommt gemäß Berichten vor, dass Journalisten und 
Aktivisten, die über Folterfälle in Gefängnissen berichten, von Behörden strafrechtlich verfolgt 
werden (USDOS 22.4.2024). Die Behörden gehen gezielt gegen bestimmte Gefangene vor 
und misshandeln sie, unter anderem durch Verweigerung einer angemessenen medizinischen 
Versorgung, willkürliche Unterbringung in Bestrafungszellen, psychischen Druck, Drohungen 
und tätliche Gewalt. Ein Beispiel dafür ist bzw. war [der mittlerweile verstorbene; Anm. der Staa­
tendokumentation] Alexej Nawalnyj (AI 24.4.2024). Für politische Gefangene gestalten sich 
die Haftbedingungen besonders hart. Sie sind zusätzlichen Strafmaßnahmen ausgesetzt, bei­
spielsweise Verbringung in Einzelhaft oder in die Psychiatrie (USDOS 22.4.2024; vgl. UNHRC 
13.9.2024). Laut der Menschenrechtsorganisation Memorial gibt es 355 politische Gefangene 
im Land (Memorial o.D.b). Die Unterbringung der Inhaftierten erfolgt regelmäßig in Schlafsälen. 
Die Lage in den Strafkolonien ist sehr unterschiedlich und reicht von Strafkolonien mit annehm­
baren Haftbedingungen bis hin zu solchen, die laut NGOs als „ Folterkolonien“ berüchtigt sind. 
Die Haftbedingungen in den Untersuchungshaftanstalten sind besser als in den Strafkolonien. 
Trotz rechtlich vorgesehener Höchstdauer verlängerten Gerichte die Untersuchungshaft in Ein­
zelfällen über Jahre. In den Haftanstalten herrscht ein Personalmangel. Inhaftierte haben bei 
mangelhafter Unterbringung oder schlechter Versorgung einen gesetzlichen Schadensersatz­
anspruch (AA 2.8.2024).
Für Haftanstalten verantwortlich ist das Justizministerium. Während die Gesamtanzahl der In­
haftierten im Jahr 2000 1.060.404 betrug, gab es mit Stand 1.1.2023 in Russland insgesamt 
433.006 Inhaftierte (WPB o.D.). Im Jahr 2022 begannen die [mittlerweile aufgelöste; Anm. der 
Staatendokumentation] Wagner-Gruppe sowie das Verteidigungsministerium, Inhaftierte für den 
Ukraine-Krieg anzuwerben (ISW 11.5.2023).
Laut Berichten des „ Komitees Ziviler Beistand“ müssen nordkaukasische Personen in Haft­
anstalten außerhalb des Nordkaukasus mit Diskriminierung rechnen, was sich zum einen aus 
einer grundsätzlich negativen Einstellung gegenüber Nordkaukasiern erklärt, zum anderen darin 
begründet ist, dass russische Veteranen des Tschetschenienkrieges überproportional im Straf­
vollzug beschäftigt sind. Laut dem „ Komitee zur Verhinderung von Folter“ gibt es hingegen 
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keine gezielte staatliche Diskriminierung. Es ist flächendeckend sichergestellt, dass muslimi­
sche Strafgefangene Zugang zu Gebetsräumen und Imamen haben. Allerdings werden außer 
medizinisch indizierten Ernährungsvorgaben keine Speisevorgaben religiöser oder sonstiger 
Art beachtet. Für muslimische Inhaftierte gestalten sich die Haftbedingungen im Nordkaukasus 
besser als in den anderen Teilen Russlands, die Möglichkeit zur freien Religionsausübung ist 
für Muslime im Gegensatz zum (christlichen) Rest der Russischen Föderation gewährleistet. 
Zudem gelten die materiellen Bedingungen in den offiziellen Haftanstalten in Tschetschenien 
meist als besser als in vielen sonstigen russischen Haftanstalten. Für tschetschenische Straf­
täter, an welchen die Sicherheitsbehörden kein besonderes Interesse haben, dürften sich ein 
Gerichtsstand und eine Haftverbüßung in Tschetschenien in der Regel eher günstig auswirken, 
da sie zudem auf den Schutz der in Tschetschenien prägenden Clanstrukturen setzen kön­
nen. Dementsprechend haben tschetschenische Straftäter in der Vergangenheit wiederholt ihre 
Überstellung nach Tschetschenien betrieben (AA 2.8.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358
/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch
en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich]
■ AI - Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten Lage 
der Menschenrechte; Russland 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108012.html , Zugriff 
22.5.2024
■ AI - Amnesty International (4.2023): Российская Федерация: Тёмные времена для прав человека 
[Russische Föderation: Dunkle Zeiten für Menschenrechte], https://eurasia.amnesty.org/wp-conte
nt/uploads/2023/04/upr44-submission-russian-federation-ru-clean.pdf , Zugriff 28.8.2024
■ CoE - Council of Europe (16.3.2022): Russische Föderation wird aus dem Europarat ausgeschlossen, 
https://www.coe.int/de/web/portal/-/the-russian-federation-is-excluded-from-the-council-of-europe , 
Zugriff 19.8.2024
■ CoE - Council of Europe (6.10.2021): Council of Europe anti-torture Committee carries out a 15-day 
visit to the Russian Federation, https://www.coe.int/en/web/cpt/-/council-of-europe-anti-torture-com
mittee-carries-out-a-15-day-visit-to-the-russian-federation , Zugriff 29.8.2024
■ ISW - Institute for the Study of War (11.5.2023): Russian Offensive Campaign Assessment, https://
www.understandingwar.org/sites/default/files/May 11 Russian Offensive Campaign Assessment 
PDF.pdf, Zugriff 29.8.2024
■ Memorial - Memorial (o.D.b): Список политзаключённых (без преследуемых за религию) [Auflis­
tung der politischen Gefangenen (ohne aus religiösen Gründen Verfolgte)], https://memopzk.org/list
-persecuted/spisok-politzaklyuchyonnyh-bez-presleduemyh-za-religiyu , Zugriff 18.11.2024
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (1.7.2024): Asylländerbericht zur Russi­
schen Föderation 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116897/RUSS_ÖB-Bericht_2024_07.pdf, 
Zugriff 8.11.2024 [Login erforderlich]
■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (13.9.2024): Situation of human rights in the Russian 
Federation - Report of the Special Rapporteur on the situation of human rights in the Russian 
Federation, Mariana Katzarova (Advance edited version; A/HRC/57/59), https://www.ohchr.org/site
s/default/files/2024-09/A-HRC-57-59-aev-EN.docx , Zugriff 7.11.2024
■ UNHRCOM - United Nations Human Rights Committee (1.12.2022): International Covenant on Civil 
and Political Rights - Concluding observations on the eighth periodic report of the Russian Federation 
(CCPR/C/RUS/CO/8), https://www.ecoi.net/en/file/local/2083107/G2258965.pdf, Zugriff 16.4.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Reports on Human 
Rights Practices: Russia, https://www.state.gov/wp-content/uploads/2024/03/528267_RUSSIA-202
3-HUMAN-RIGHTS-REPORT.pdf , Zugriff 8.5.2024
■ WPB - World Prison Brief (o.D.): World Prison Brief data - Russian Federation - Overview, https:
//www.prisonstudies.org/country/russian-federation, Zugriff 18.11.2024
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15 Todesstrafe
Letzte Änderung 2024-12-03 11:23
Gemäß der Verfassung hat jeder Mensch das Recht auf Leben, jedoch ist für Kapitalverbre­
chen die Todesstrafe vorgesehen (Verfassung RUSS 6.10.2022). Das Strafgesetzbuch zählt 
folgende Bestrafungsformen auf: Geldstrafe; Berufs- und Tätigkeitsverbote; Entziehung spezi­
eller, militärischer Dienstgrade oder Entziehung von Ehrenrängen bzw. -titeln und staatlicher 
Auszeichnungen; Pflichtarbeiten; Besserungsarbeiten; Militärdienstbeschränkung; Freiheitsbe­
schränkung; Zwangsarbeit; Arrest; militärische Disziplinarhaft; zeitlich befristeter Freiheitsent­
zug; lebenslange Haftstrafe; Todesstrafe. Über Frauen, Minderjährige sowie Männer über 65 
darf nicht die Todesstrafe verhängt werden (StGB RUSS 9.11.2024). Die Todesstrafe ist auf­
grund eines Moratoriums ausgesetzt (AI 29.5.2024). Der russische Verfassungsgerichtshof hat 
1999 entschieden und 2009 bestätigt, dass die Todesstrafe in Russland nicht verhängt werden 
darf. Man kann somit von einer De-facto-Abschaffung der Todesstrafe sprechen (AA 2.8.2024). 
Das 2. Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur 
Abschaffung der Todesstrafe wurde von Russland weder unterzeichnet noch ratifiziert (OHCHR 
o.D.).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358
/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch
en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich]
■ AI - Amnesty International (29.5.2024): Global Report: Death Sentences and Executions 2023, 
https://www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2024/05/ACT5079522024ENGLISH.pdf , Zugriff 
14.6.2024
■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (o.D.): Russian Feder­
ation - Status of Ratification - Interactive Dashboard, https://indicators.ohchr.org, Zugriff 11.11.2024
■ StGB RUSS - Strafgesetzbuch [Russland] (9.11.2024): Уголовный кодекс Российской Федерации 
(N 63-ФЗ) [Strafgesetzbuch der Russischen Föderation], https://www.consultant.ru/document/con
s_doc_LAW_10699, Zugriff 18.11.2024
■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 
года [Verfassung der RF mit Änderungen des Jahres 2022], http://duma.gov.ru/news/55446, Zugriff 
27.2.2024
16 Religionsfreiheit
Letzte Änderung 2024-12-16 16:02
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