2025-09-05-coi-cms-laenderinformationen-russische-foederation-version-16-1b03
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
totalitären Repressionsmaßnahmen, https://shop.freiheit.org/download/P2@1350/660666/2022_I mpulspapier_Parkhomenko_web_final.pdf, Zugriff 28.8.2024 ■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (1.7.2024): Asylländerbericht zur Russi schen Föderation 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116897/RUSS_ÖB-Bericht_2024_07.pdf, Zugriff 8.11.2024 [Login erforderlich] ■ RSF - Reporter ohne Grenzen (o.D.): Russia, https://rsf.org/en/country/russia, Zugriff 29.8.2024 ■ RSF - Reporter ohne Grenzen (2024): World Press Freedom Index 2024 - List, https://rsf.org/en/index, Zugriff 29.8.2024 ■ SFH - Schweizerische Flüchtlingshilfe (12.1.2023): Russland: Politische Aktivitäten in sozialen Me dien, https://www.fluechtlingshilfe.ch/fileadmin/user_upload/Publikationen/Herkunftslaenderbericht e/Europa/Russland/230112_RUS_Pol_Aktivitaeten_Soz_Medien.pdf, Zugriff 28.11.2024 ■ StGB RUSS - Strafgesetzbuch [Russland] (9.11.2024): Уголовный кодекс Российской Федерации (N 63-ФЗ) [Strafgesetzbuch der Russischen Föderation], https://www.consultant.ru/document/con s_doc_LAW_10699, Zugriff 18.11.2024 ■ SWP/Fischer - Stiftung Wissenschaft und Politik (Herausgeber), Fischer, Sabine (Autor) (19.4.2022): Russland auf dem Weg in die Diktatur - Innenpolitische Auswirkungen des Angriffs auf die Ukraine (SWP-Aktuell 31), https://www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2022A31_Russland_Dik tatur.pdf, Zugriff 2.4.2024 ■ UNHRCOM - United Nations Human Rights Committee (1.12.2022): International Covenant on Civil and Political Rights - Concluding observations on the eighth periodic report of the Russian Federation (CCPR/C/RUS/CO/8), https://www.ecoi.net/en/file/local/2083107/G2258965.pdf, Zugriff 16.4.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Reports on Human Rights Practices: Russia, https://www.state.gov/wp-content/uploads/2024/03/528267_RUSSIA-202 3-HUMAN-RIGHTS-REPORT.pdf , Zugriff 8.5.2024 ■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 года [Verfassung der RF mit Änderungen des Jahres 2022], http://duma.gov.ru/news/55446, Zugriff 27.2.2024 13 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition Letzte Änderung 2024-12-16 16:02 Versammlungsfreiheit Gemäß der Verfassung haben Bürger der Russischen Föderation das Recht, friedliche Ver sammlungen, Demonstrationen und Mahnwachen abzuhalten (Verfassung RUSS 6.10.2022). Öf fentliche Kundgebungen müssen genehmigt werden (SWP/Fischer 19.4.2022). Es existieren zahlreiche Berichte über Einschränkungen der Versammlungsfreiheit (UNHRCOM 1.12.2022; vgl. BS 2024, AI 24.4.2024, USDOS 22.4.2024, ÖB Moskau 1.7.2024). Die russischen Behörden nehmen immer wieder COVID als Vorwand, um Oppositions- und Antikriegsproteste im Land zu verbieten. Regierungsfreundliche Massenveranstaltungen sind von diesem Verbot nicht betroffen (HRW 11.1.2024). Behörden weigern sich, friedliche Proteste zu erlauben. Strafverfol gungsbehörden reagieren mit Gewalt auf friedliche Versammlungen (UNHRCOM 1.12.2022). Es kommt zu willkürlichen Verhaftungen in Verbindung mit Demonstrationen (USDOS 22.4.2024). Nach dem Beginn der russischen Invasion in der Ukraine fanden in verschiedenen Teilen Russ lands Massenproteste statt. Die Proteste führten zu Massenverhaftungen und Polizeigewalt. Die Mobilisierung führte im September 2022 zu Protestwellen in verschiedenen russischen Regionen, insbesondere in Gebieten, wo ethnische Minderheiten beheimatet sind, beispiels weise in der russischen Republik Dagestan. Die einige Tage anhaltenden Massenproteste in Dagestan wurden von den Behörden gewaltsam niedergeschlagen (HRW 12.1.2023), es kam zu Massenverhaftungen (KK 17.2.2023), und gegen Protestteilnehmer wurden mehrere 78

Strafverfahren wegen angeblicher Gewalt gegen die Polizei eröffnet (HRW 12.1.2023). Anti mobilisierungsproteste in Russland wurden regelmäßig mit Polizeigewalt sowie willkürlichen Massenverhaftungen von Aktivisten, Demonstranten und Journalisten beantwortet (EUAA 16.12.2022b). Seit 24.2.2022 fanden in Russland 20.070 Festnahmen von Kriegsgegnern statt (OVD-Info 19.11.2024). Wegen der repressiven Gesetzgebung sind Demonstrationen in Russland kaum noch möglich (SWP/Fischer 19.4.2022; vgl. AA 2.8.2024). Behörden setzen Gesichtserkennungstechnologien ein, um Demonstranten zu identifizieren und zu verhaften (USDOS 22.4.2024). Vereinigungsfreiheit Die Verfassung garantiert Vereinigungsfreiheit, darunter das Recht auf Gründung von Gewerk schaften (Verfassung RUSS 6.10.2022). Die Vereinigungsfreiheit wird von der Regierung be trächtlich eingeschränkt (USDOS 22.4.2024; vgl. BS 2024, AI 24.4.2024). Gewerkschaftsrechte sind gesetzlich geschützt, jedoch in der Praxis beschränkt. Streiks und Arbeiterproteste finden beispielsweise in der Autoindustrie statt, aber gewerkschaftliche Diskriminierung und Repressa lien sind alltäglich. Arbeitgeber ignorieren oft Tarifverhandlungsrechte. Die größte Arbeiterverei nigung arbeitet eng mit dem Kreml zusammen. Unabhängige Vereinigungen sind in mehreren Industriesektoren und Regionen aktiv (FH 2024). Arbeitgeber ergreifen häufig Repressalien (Entlassung usw.) gegen Mitarbeiter, welche sich für unabhängige Gewerkschaften engagie ren. Gewerkschaften müssen sich registrieren - ein oft mühsamer und sehr bürokratischer Pro zess, der sich zeitlich in die Länge zieht. Gründe für die Ablehnung einer Registrierung werden nicht definiert und können willkürlich und ungerechtfertigt sein (USDOS 22.4.2024). Gesetze bezüglich „ unerwünschter Organisationen“ und „ ausländischer Agenten“ schränken die Vereini gungsfreiheit beträchtlich ein (UNHRCOM 1.12.2022). [zur Gesetzgebung über „ ausländische Agenten“ und „ unerwünschte Organisationen“ siehe NGOs und Menschenrechtsaktivisten] Opposition Die Tätigkeit von Oppositionsparteien wird eingeschränkt (UNHRCOM 1.12.2022). Die demo kratisch orientierte Opposition sieht sich massivem Druck durch den Staat ausgesetzt, ein schließlich politisch motivierter Strafverfolgung mit drohenden Haftstrafen (AA 2.8.2024). Durch überschießende Anwendung der Anti-Extremismus-Gesetzgebung werden politische Gegner behindert (UNHRCOM 1.12.2022). Die letzten Duma- bzw. Parlamentswahlen im September 2021 waren laut Wahlbeobachtern und unabhängigen Medien von zahlreichen Unregelmäßigkei ten gekennzeichnet (FH 24.2.2022; vgl. Russland-Analysen/Tkacheva 1.10.2021, KAS/Kunze/ Salvador 21.9.2021), darunter Stimmenkauf, Druck auf Wähler (FH 24.2.2022), Fälschung von Wahlprotokollen und Einwerfen zusätzlicher Stimmzettel in die Wahlurnen (SWP/Kluge/Schübel 14.10.2021). Mit großem Vorsprung gewann die Regierungspartei Einiges Russland die Wahl, so das offizielle Wahlergebnis (FH 24.2.2022). Einiges Russland verfügt über eine Zweidrit telmehrheit im Parlament, welche erforderlich ist, um Verfassungsänderungen durchzusetzen. Vier weiteren Parteien gelang der Einzug ins Parlament, welche allesamt als Kreml-treue „ Sys tem-Opposition“ bezeichnet werden (SWP/Kluge/Schübel 14.10.2021). Viele regimekritische Kandidaten waren von der Wahl ausgeschlossen worden (SWP/Kluge/Schübel 14.10.2021; 79

vgl. Russland-Analysen/Tkacheva 1.10.2021). Anti-System-Oppositionsbewegungen wurden verboten bzw. zur Selbstauflösung gezwungen (KAS/Kunze/Salvador 21.9.2021). Eine echte Opposition fehlt (FH 11.4.2024). Neue politische Parteien können faktisch nur dann registriert werden, wenn sie die Unterstützung der Präsidialadministration genießen (AA 2.8.2024). Alexej Nawalnyj, welcher im August 2020 beinahe einem Mordanschlag zum Opfer gefallen wäre und seit Jänner 2021 inhaftiert war (SWP/Fischer 19.4.2022), ist 2024 verstorben (BBC 16.2.2024). Nawalnyjs politische Organisationen sind zerschlagen (SWP/Fischer 19.4.2022). Die Gerichtsverfahren, welche zur Inhaftierung des Oppositionsführers Nawalnyj führten, boten keine Garantien für ein faires Verfahren. Gemäß Berichten war die strafrechtliche Verfolgung Nawalnyjs politisch motiviert. Die Haftbedingungen fügten Nawalnyjs Gesundheit beträchtlichen Schaden zu (UNHRCOM 1.12.2022). Im März 2022 wurde Nawalnyjs Haftstrafe um mehrere Jahre verlängert, und im Juni 2022 wurde Nawalnyj ins Hochsicherheitsgefängnis IK-6 in der Re gion Wladimir verlegt. In diesem Gefängnis wird laut verschiedenen Berichten Folter angewandt (EUAA 16.12.2022b). 2023 wurde Alexej Nawalnyj abermals verlegt (BBC 16.2.2024) - in das Gefängnis IK-3 im äußersten Norden Russlands (Kommersant 16.2.2024; vgl. BBC 16.2.2024), welches hauptsächlich Schwerverbrecher beherbergt (Kommersant 16.2.2024). In diesem Ge fängnis verstarb Nawalnyj im Februar 2024 (BBC 16.2.2024; vgl. Kommersant 16.2.2024). Mit arbeiter Nawalnyjs haben Russland verlassen oder wurden verhaftet. Ab Kriegsbeginn wurden mehrere prominente Oppositionspolitiker verhaftet und gerichtlich verfolgt (EUAA 16.12.2022b). Das tschetschenische Republiksoberhaupt Ramsan Kadyrow äußert regelmäßig Drohungen gegen Oppositionspolitiker. Oppositionelle genießen keinen effektiven Rechtsschutz. Sie müs sen mit Strafverfolgung aufgrund fingierter Straftaten und mit physischen Übergriffen bis hin zu Mord rechnen. Es kann zu Sippenhaft kommen (AA 2.8.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358 /Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich] ■ AI - Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; Russland 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108012.html , Zugriff 22.5.2024 ■ BBC - British Broadcasting Corporation (16.2.2024): Putin critic Alexei Navalny dies in Arctic Circle jail, says Russia, https://www.bbc.com/news/world-europe-68315943, Zugriff 17.4.2024 ■ BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI (Bertelsmann Stiftung’s Transformation Index) 2024 Country Report — Russia, https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report _2024_RUS.pdf, Zugriff 2.4.2024 ■ EUAA - European Union Agency for Asylum (16.12.2022b): The Russian Federation – Political opposition, https://euaa.europa.eu/sites/default/files/publications/2022-12/2022_EUAA_COI_Repo rt_Russian_Federation_Political_Opposition.pdf, Zugriff 16.4.2024 ■ FH - Freedom House (11.4.2024): Nations in Transit 2024 - Russia, https://www.ecoi.net/de/doku ment/2107357.html, Zugriff 3.5.2024 ■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Russia, https://freedomhouse.org/count ry/russia/freedom-world/2024, Zugriff 3.4.2024 ■ FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Russia, https://www.ecoi.net/de/do kument/2068627.html, Zugriff 5.4.2024 80

■ HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Russia, https://www.ecoi.net/de/do kument/2103134.html, Zugriff 17.4.2024 ■ HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Russian Federation, https://www.ec oi.net/de/dokument/2085489.html, Zugriff 6.2.2024 ■ KAS/Kunze/Salvador - Kunze, Thomas (Autor), Salvador, Leonardo (Autor), Konrad-Adenauer- Stiftung (Herausgeber) (21.9.2021): Länderbericht - Dumawahlen in Russland, https://www.kas. de/documents/252038/10987758/Dumawahlen in Russland 2021.pdf/c13c4370-b205-5006-df18- 792676ab4044?version=1.1&t=1632755687458, Zugriff 5.4.2024 ■ KK - Kaukasischer Knoten (17.2.2023): Участник протестов против мобилизации в Махачкале освобожден в зале суда [Teilnehmer an Anti-Mobilisierungsprotesten in Machatschkala aus Ge richtssaal entlassen], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/386005, Zugriff 6.2.2024 ■ Kommersant - Kommersant (16.2.2024): ИК-3 «Полярный волк»: что известно о колонии, где умер Навальный [IK-3 „ Polarwolf“: was über das Gefängnis bekannt ist, wo Nawalnyj starb], https: //www.kommersant.ru/doc/6426431, Zugriff 17.4.2024 ■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (1.7.2024): Asylländerbericht zur Russi schen Föderation 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116897/RUSS_ÖB-Bericht_2024_07.pdf, Zugriff 8.11.2024 [Login erforderlich] ■ OVD-Info - OVD-Info (19.11.2024): Преследование за антивоенные взгляды [Verfolgung wegen Antikriegseinstellungen], https://antiwar.ovd.info/?_gl=1*1o5dnkl*_ga*MTkxMDI5NTMxMy4xNjc 4NDQzNTg0*_ga_J7DH9NKJ0R*MTY3ODQ0MzU4My4xLjEuMTY3ODQ0NDA4My42MC4wLjA. , Zugriff 28.11.2024 ■ Russland-Analysen/Tkacheva - Russland-Analysen (Herausgeber), Tkacheva, Tatiana (Autor) (1.10.2021): Der gleiche Eintopf, nur aufgewärmt: Die Dumawahlen 2021 und das zunehmend hegemonial-autoritäre Regime in Russland (Russland-Analysen Nr. 407), https://laender-analysen. de/russland-analysen/407/russlandanalysen407.pdf, Zugriff 5.4.2024 ■ SWP/Fischer - Stiftung Wissenschaft und Politik (Herausgeber), Fischer, Sabine (Autor) (19.4.2022): Russland auf dem Weg in die Diktatur - Innenpolitische Auswirkungen des Angriffs auf die Ukraine (SWP-Aktuell 31), https://www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2022A31_Russland_Dik tatur.pdf, Zugriff 2.4.2024 ■ SWP/Kluge/Schübel - Stiftung Wissenschaft und Politik (Herausgeber), Kluge, Janis (Autor), Schübel, Leslie (Autor) (14.10.2021): Russlands Dumawahl 2021 (SWP-Aktuell 67), https://www.swp-berlin. org/publications/products/aktuell/2021A67_dumawahl_2021.pdf, Zugriff 5.4.2024 ■ UNHRCOM - United Nations Human Rights Committee (1.12.2022): International Covenant on Civil and Political Rights - Concluding observations on the eighth periodic report of the Russian Federation (CCPR/C/RUS/CO/8), https://www.ecoi.net/en/file/local/2083107/G2258965.pdf, Zugriff 16.4.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Reports on Human Rights Practices: Russia, https://www.state.gov/wp-content/uploads/2024/03/528267_RUSSIA-202 3-HUMAN-RIGHTS-REPORT.pdf , Zugriff 8.5.2024 ■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 года [Verfassung der RF mit Änderungen des Jahres 2022], http://duma.gov.ru/news/55446, Zugriff 27.2.2024 14 Haftbedingungen Letzte Änderung 2024-12-16 16:02 Straftäter werden entweder in sogenannten Ansiedlungskolonien (ähnelt dem freien Vollzug), Erziehungskolonien, Besserungsheileinrichtungen, Strafkolonien (hier sitzt der überwiegende Anteil der Inhaftierten ein) mit allgemeinem, strengem oder besonderem Regime oder in einem Gefängnis untergebracht (AA 2.8.2024). Das Komitee zur Verhütung von Folter und unmensch licher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) des Europarats stattete in der Vergan genheit der Russischen Föderation regelmäßig Besuche ab (CoE 6.10.2021). Am 16.3.2022 wurde Russland aus dem Europarat ausgeschlossen (CoE 16.3.2022). Die Behörden gestatten Vertretern öffentlicher Aufsichtskommissionen, Gefängnisse regelmäßig zu besuchen, um die 81

Haftbedingungen zu überwachen. Es gibt in fast allen Regionen öffentliche Aufsichtskommissio nen. Menschenrechtsaktivisten äußern sich besorgt darüber, dass einige Kommissionsmitglieder behördennahe Personen und Personen mit Erfahrung im Gesetzesvollzug sind. Gefangene dür fen Beschwerden bei öffentlichen Aufsichtskommissionen oder beim Büro der Ombudsperson für Menschenrechte einreichen. Aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen wird diese Möglichkeit aber oft nicht genutzt. Laut Aktivisten riskieren nur Gefangene, die glauben, keine andere Option zu haben, die Folgen einer Beschwerde. Beschwerden, welche bei den Aufsichtskommissionen eingehen, konzentrieren sich häufig auf kleinere persönliche Anliegen (USDOS 22.4.2024). Die Haftbedingungen entsprechen zum Teil nicht den allgemein anerkannten Mindeststandards. Die Probleme in den Haftanstalten reichen von Misshandlungen, fehlenden Resozialisierungs maßnahmen bis hin zu mangelnder medizinischer Versorgung (ÖB Moskau 1.7.2024) und Nah rungsmittelknappheit (USDOS 22.4.2024). In Haftanstalten kommt es zu Folter (UNHRCOM 1.12.2022; vgl. AI 4.2023). Die dafür Verantwortlichen gehen straflos aus oder werden zu mil den Strafen verurteilt (AI 24.4.2024). Es kommt gemäß Berichten vor, dass Journalisten und Aktivisten, die über Folterfälle in Gefängnissen berichten, von Behörden strafrechtlich verfolgt werden (USDOS 22.4.2024). Die Behörden gehen gezielt gegen bestimmte Gefangene vor und misshandeln sie, unter anderem durch Verweigerung einer angemessenen medizinischen Versorgung, willkürliche Unterbringung in Bestrafungszellen, psychischen Druck, Drohungen und tätliche Gewalt. Ein Beispiel dafür ist bzw. war [der mittlerweile verstorbene; Anm. der Staa tendokumentation] Alexej Nawalnyj (AI 24.4.2024). Für politische Gefangene gestalten sich die Haftbedingungen besonders hart. Sie sind zusätzlichen Strafmaßnahmen ausgesetzt, bei spielsweise Verbringung in Einzelhaft oder in die Psychiatrie (USDOS 22.4.2024; vgl. UNHRC 13.9.2024). Laut der Menschenrechtsorganisation Memorial gibt es 355 politische Gefangene im Land (Memorial o.D.b). Die Unterbringung der Inhaftierten erfolgt regelmäßig in Schlafsälen. Die Lage in den Strafkolonien ist sehr unterschiedlich und reicht von Strafkolonien mit annehm baren Haftbedingungen bis hin zu solchen, die laut NGOs als „ Folterkolonien“ berüchtigt sind. Die Haftbedingungen in den Untersuchungshaftanstalten sind besser als in den Strafkolonien. Trotz rechtlich vorgesehener Höchstdauer verlängerten Gerichte die Untersuchungshaft in Ein zelfällen über Jahre. In den Haftanstalten herrscht ein Personalmangel. Inhaftierte haben bei mangelhafter Unterbringung oder schlechter Versorgung einen gesetzlichen Schadensersatz anspruch (AA 2.8.2024). Für Haftanstalten verantwortlich ist das Justizministerium. Während die Gesamtanzahl der In haftierten im Jahr 2000 1.060.404 betrug, gab es mit Stand 1.1.2023 in Russland insgesamt 433.006 Inhaftierte (WPB o.D.). Im Jahr 2022 begannen die [mittlerweile aufgelöste; Anm. der Staatendokumentation] Wagner-Gruppe sowie das Verteidigungsministerium, Inhaftierte für den Ukraine-Krieg anzuwerben (ISW 11.5.2023). Laut Berichten des „ Komitees Ziviler Beistand“ müssen nordkaukasische Personen in Haft anstalten außerhalb des Nordkaukasus mit Diskriminierung rechnen, was sich zum einen aus einer grundsätzlich negativen Einstellung gegenüber Nordkaukasiern erklärt, zum anderen darin begründet ist, dass russische Veteranen des Tschetschenienkrieges überproportional im Straf vollzug beschäftigt sind. Laut dem „ Komitee zur Verhinderung von Folter“ gibt es hingegen 82

keine gezielte staatliche Diskriminierung. Es ist flächendeckend sichergestellt, dass muslimi sche Strafgefangene Zugang zu Gebetsräumen und Imamen haben. Allerdings werden außer medizinisch indizierten Ernährungsvorgaben keine Speisevorgaben religiöser oder sonstiger Art beachtet. Für muslimische Inhaftierte gestalten sich die Haftbedingungen im Nordkaukasus besser als in den anderen Teilen Russlands, die Möglichkeit zur freien Religionsausübung ist für Muslime im Gegensatz zum (christlichen) Rest der Russischen Föderation gewährleistet. Zudem gelten die materiellen Bedingungen in den offiziellen Haftanstalten in Tschetschenien meist als besser als in vielen sonstigen russischen Haftanstalten. Für tschetschenische Straf täter, an welchen die Sicherheitsbehörden kein besonderes Interesse haben, dürften sich ein Gerichtsstand und eine Haftverbüßung in Tschetschenien in der Regel eher günstig auswirken, da sie zudem auf den Schutz der in Tschetschenien prägenden Clanstrukturen setzen kön nen. Dementsprechend haben tschetschenische Straftäter in der Vergangenheit wiederholt ihre Überstellung nach Tschetschenien betrieben (AA 2.8.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358 /Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich] ■ AI - Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; Russland 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108012.html , Zugriff 22.5.2024 ■ AI - Amnesty International (4.2023): Российская Федерация: Тёмные времена для прав человека [Russische Föderation: Dunkle Zeiten für Menschenrechte], https://eurasia.amnesty.org/wp-conte nt/uploads/2023/04/upr44-submission-russian-federation-ru-clean.pdf , Zugriff 28.8.2024 ■ CoE - Council of Europe (16.3.2022): Russische Föderation wird aus dem Europarat ausgeschlossen, https://www.coe.int/de/web/portal/-/the-russian-federation-is-excluded-from-the-council-of-europe , Zugriff 19.8.2024 ■ CoE - Council of Europe (6.10.2021): Council of Europe anti-torture Committee carries out a 15-day visit to the Russian Federation, https://www.coe.int/en/web/cpt/-/council-of-europe-anti-torture-com mittee-carries-out-a-15-day-visit-to-the-russian-federation , Zugriff 29.8.2024 ■ ISW - Institute for the Study of War (11.5.2023): Russian Offensive Campaign Assessment, https:// www.understandingwar.org/sites/default/files/May 11 Russian Offensive Campaign Assessment PDF.pdf, Zugriff 29.8.2024 ■ Memorial - Memorial (o.D.b): Список политзаключённых (без преследуемых за религию) [Auflis tung der politischen Gefangenen (ohne aus religiösen Gründen Verfolgte)], https://memopzk.org/list -persecuted/spisok-politzaklyuchyonnyh-bez-presleduemyh-za-religiyu , Zugriff 18.11.2024 ■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (1.7.2024): Asylländerbericht zur Russi schen Föderation 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116897/RUSS_ÖB-Bericht_2024_07.pdf, Zugriff 8.11.2024 [Login erforderlich] ■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (13.9.2024): Situation of human rights in the Russian Federation - Report of the Special Rapporteur on the situation of human rights in the Russian Federation, Mariana Katzarova (Advance edited version; A/HRC/57/59), https://www.ohchr.org/site s/default/files/2024-09/A-HRC-57-59-aev-EN.docx , Zugriff 7.11.2024 ■ UNHRCOM - United Nations Human Rights Committee (1.12.2022): International Covenant on Civil and Political Rights - Concluding observations on the eighth periodic report of the Russian Federation (CCPR/C/RUS/CO/8), https://www.ecoi.net/en/file/local/2083107/G2258965.pdf, Zugriff 16.4.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Reports on Human Rights Practices: Russia, https://www.state.gov/wp-content/uploads/2024/03/528267_RUSSIA-202 3-HUMAN-RIGHTS-REPORT.pdf , Zugriff 8.5.2024 ■ WPB - World Prison Brief (o.D.): World Prison Brief data - Russian Federation - Overview, https: //www.prisonstudies.org/country/russian-federation, Zugriff 18.11.2024 83

15 Todesstrafe Letzte Änderung 2024-12-03 11:23 Gemäß der Verfassung hat jeder Mensch das Recht auf Leben, jedoch ist für Kapitalverbre chen die Todesstrafe vorgesehen (Verfassung RUSS 6.10.2022). Das Strafgesetzbuch zählt folgende Bestrafungsformen auf: Geldstrafe; Berufs- und Tätigkeitsverbote; Entziehung spezi eller, militärischer Dienstgrade oder Entziehung von Ehrenrängen bzw. -titeln und staatlicher Auszeichnungen; Pflichtarbeiten; Besserungsarbeiten; Militärdienstbeschränkung; Freiheitsbe schränkung; Zwangsarbeit; Arrest; militärische Disziplinarhaft; zeitlich befristeter Freiheitsent zug; lebenslange Haftstrafe; Todesstrafe. Über Frauen, Minderjährige sowie Männer über 65 darf nicht die Todesstrafe verhängt werden (StGB RUSS 9.11.2024). Die Todesstrafe ist auf grund eines Moratoriums ausgesetzt (AI 29.5.2024). Der russische Verfassungsgerichtshof hat 1999 entschieden und 2009 bestätigt, dass die Todesstrafe in Russland nicht verhängt werden darf. Man kann somit von einer De-facto-Abschaffung der Todesstrafe sprechen (AA 2.8.2024). Das 2. Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe wurde von Russland weder unterzeichnet noch ratifiziert (OHCHR o.D.). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358 /Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich] ■ AI - Amnesty International (29.5.2024): Global Report: Death Sentences and Executions 2023, https://www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2024/05/ACT5079522024ENGLISH.pdf , Zugriff 14.6.2024 ■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (o.D.): Russian Feder ation - Status of Ratification - Interactive Dashboard, https://indicators.ohchr.org, Zugriff 11.11.2024 ■ StGB RUSS - Strafgesetzbuch [Russland] (9.11.2024): Уголовный кодекс Российской Федерации (N 63-ФЗ) [Strafgesetzbuch der Russischen Föderation], https://www.consultant.ru/document/con s_doc_LAW_10699, Zugriff 18.11.2024 ■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 года [Verfassung der RF mit Änderungen des Jahres 2022], http://duma.gov.ru/news/55446, Zugriff 27.2.2024 16 Religionsfreiheit Letzte Änderung 2024-12-16 16:02 84

Die Bevölkerung des Landes weist eine religiöse Vielfalt auf. Ca. 68 % sind russisch-orthodox, 7 % Muslime, und 25 % gehören unter anderem folgenden Gemeinschaften an: Protestanten, Katholiken, Zeugen Jehovas, Buddhisten, Judentum, Bahai, indigene Religionen usw. (USCIRF 4.2022). Gemäß einer Umfrage des Lewada-Zentrums von April 2023 bekennen sich 72 % der Befragten zur Orthodoxie, 7 % zum Islam, 13 % zu keiner Religion, 5 % zum Atheismus und ca. 3 % zu anderen Glaubensrichtungen - vor allem Katholiken, Protestanten und Buddhisten (Lewada 16.5.2023). Verlässliche Zahlen zu den Mitgliedern bzw. Anhängern einzelner Gemein schaften gibt es nicht, da ein System der Mitgliederregistrierung fehlt (missio/Renovabis/Elsner 2022; vgl. ÖB Moskau 1.7.2024). Die Verfassung der Russischen Föderation garantiert Gewissens- und Glaubensfreiheit. Die Wahl des Religionsbekenntnisses steht frei. Auch wird die Freiheit eingeräumt, ohne Bekenntnis zu leben. Religiöse Überzeugungen dürfen frei verbreitet werden. Das Schüren von religiö sem Hass ist verboten. Laut Verfassung ist die Russische Föderation ein säkularer (weltlicher) Staat, es gibt keine Staatsreligion und Staat und Religion sind voneinander getrennt (Verfassung RUSS 6.10.2022). Gemäß gesetzlichen Vorgaben darf die Gewissens- und Glaubensfreiheit nur aus folgenden Gründen eingeschränkt werden: zum Schutz der Verfassung, der Moral, der Gesundheit, der Rechte und gesetzlichen Interessen der Menschen und zur Gewährleistung der Landesverteidigung sowie der nationalen Sicherheit. Zur Gründung einer örtlichen religiösen Organisation sind mindestens zehn erwachsene Staatsbürger notwendig. Zentralisierte religiöse Organisationen bestehen aus mindestens drei örtlichen religiösen Organisationen. Religiöse Organisationen unterliegen einer staatlichen Registrierung. Die Verweigerung der staatlichen Registrierung einer religiösen Organisation kann gerichtlich angefochten werden. Religiöse Ver einigungen können aufgelöst werden, wenn sie extremistisch tätig sind (FGGF RUSS 6.4.2024). Die Anti-Extremismus-Gesetzgebung wird in Russland überschießend angewandt (UNHRCOM 1.12.2022) und wegen ihrer vagen Formulierungen kritisiert, welche breite Interpretationen sowie eine missbräuchliche Anwendung erlauben (EUAA 16.12.2022b). Blasphemie (Verletzung reli giöser Gefühle) kann gemäß dem Strafgesetzbuch zu einer bis zu dreijährigen Haftstrafe führen (StGB RUSS 9.11.2024; vgl. EBL 29.9.2020). Beschwerden über den Umgang der Regierung mit dem Thema Religionsfreiheit nimmt die Ombudsperson entgegen (USDOS 30.6.2024). Die Religionsfreiheit ist in Russland eingeschränkt (UNHRCOM 1.12.2022; vgl. Forum 13.3.2024). Behörden missbrauchen die Anti-Terrorismus- und Anti-Extremismus-Gesetzgebung, um fried liche religiöse Gruppen als terroristisch, extremistisch und unerwünscht einzustufen. Zu den betroffenen Gruppen gehören Zeugen Jehovas, vier protestantische Gruppen aus Lettland und der Ukraine, ein regionaler Zweig von Falun Gong sowie sieben mit Falun Gong verbundene NGOs. Solchen Gruppen ist die Religionsausübung verboten, und sie sind mit langen Haftstra fen, harten Haftbedingungen, Hausarrest, Razzien, Diskriminierung und Schikane konfrontiert (USDOS 22.4.2024). Viele Muslime wurden in den letzten Jahren wegen ihrer angeblichen Zugehörigkeit zu verbotenen islamistischen Gruppen inhaftiert (FH 2024). Sie berichten unter anderem über Folter, mangelnde medizinische Versorgung und Beschlagnahmung religiöser Materialien (USCIRF 5.2024). Mitglieder der islamischen Bewegung Hizb ut Tahrir werden wegen Anklagen, die sich auf Extremismus und Terrorismus beziehen, in unfairen Verfahren vor 85

Gericht gestellt (AI 24.4.2024). Die Bewegung Hizb ut Tahrir strebt die Gründung eines Kalifats an, lehnt aber öffentlich Gewaltanwendung zur Erreichung dieses Ziels ab (HRW 11.1.2024). Hizb ut Tahrir wurde im Jahr 2003 in Russland als terroristische Organisation verboten (FSB 7.11.2024). Muslime, welche Anhänger des türkischen Theologen Said Nursi sind, werden des Extremismus angeklagt, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert (Forum 13.3.2024). Die Regierung betrachtet unabhängige religiöse Gruppen als Bedrohung der politischen Stabilität (USCIRF 7.2023). Die Regierung unternimmt oft rechtliche Schritte gegen unabhängige Medien und Menschenrechtsorganisationen, welche Verstöße gegen die Religionsfreiheit überwachen und darüber berichten (USCIRF 5.2024). Religiöse Minderheiten sind Diskriminierung ausgesetzt. Von den Massenmedien werden re ligiöse Minderheiten regelmäßig verleumdet (SOWA 5.3.2024). Orthodoxie, Islam, Judentum und Buddhismus gelten als sogenannte traditionelle Religionen (missio/Renovabis/Elsner 2022). Gesetzlich wird dem orthodoxen Christentum eine besondere Rolle eingeräumt (FGGF RUSS 6.4.2024). Die russisch-orthodoxe Kirche genießt Privilegien (FH 2024; vgl. BS 2024) und ar beitet im innen- und außenpolitischen Bereich eng mit der Regierung zusammen (FH 2024). Indigene Religionen wurden durch staatliche Programme unter einen gewissen Schutz gestellt. Sie sind jedoch, obwohl seit langer Zeit in Russland verwurzelt, nicht als traditionelle Religionen anerkannt. Ein Beispiel für eine indigene Religion stellt der Schamanismus dar. Die sogenannten traditionellen Religionen haben gesetzlich das Recht, an staatlichen Schulen Religionsunter richt anzubieten. Andere Religionsgemeinschaften dürfen an staatlichen Schulen nicht auftreten (missio/Renovabis/Elsner 2022). Seit Russlands Ukraine-Invasion betreiben Regierungsbeamte zunehmend antisemitische Rhetorik (USCIRF 5.2024), und auch die Massenmedien bedienen sich offen antisemitischer Rhetorik (USDOS 30.6.2024). Auf den in Russland wachsenden An tisemitismus wird von Regierungsseite nicht angemessen reagiert (USCIRF 5.2024). In etwa 60.000 Personen emigrierten seit Mai 2022 von Russland nach Israel (USDOS 30.6.2024). Die Leitung der russisch-orthodoxen Kirche hat, mit verschiedenen Nuancen und Dynamiken, Russlands militärisches Handeln in der Ukraine seit dem 24.2.2022 unverändert unterstützt (Russland-Analysen/Elsner 23.2.2023). Die Regierung übt mit verschiedenen Methoden Druck auf religiöse Führer aus, um diese als Unterstützer der Ukraine-Invasion zu gewinnen (Forum 13.3.2024; vgl. FH 2024). Mehrere Geistliche haben in Bezug auf die Ukraine das Handeln der russischen Behörden kritisiert, was Bestrafungsmaßnahmen (zuweilen durch den Staat und zuweilen durch die jeweiligen religiösen Organisationen) nach sich gezogen hat. In einer Reihe von Fällen wurden die Geistlichen für ihre öffentlich kritische Haltung mit straf- oder verwaltungsrechtlichen Sanktionen belegt (SOWA 5.3.2024). Nordkaukasus Konvertiten, die vom Islam abgefallen sind, stehen unter großem Druck, ihrem neuen Glauben abzuschwören. So sind sie sehr häufig zur Verheimlichung ihrer neuen Religion gezwungen. Manche Konvertiten müssen fliehen oder Schutzunterkünfte aufsuchen. Familienangehörige nehmen Konvertiten beinahe immer die Kinder weg. Konvertiten sind dem Risiko von Entfüh rungen und der Zwangsverheiratung mit Muslimen ausgesetzt (OpD 2.2024). 86

Quellen ■ AI - Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; Russland 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108012.html , Zugriff 22.5.2024 ■ BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI (Bertelsmann Stiftung’s Transformation Index) 2024 Country Report — Russia, https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report _2024_RUS.pdf, Zugriff 2.4.2024 ■ EBL - End Blasphemy Laws (29.9.2020): Russia, https://end-blasphemy-laws.org/countries/europe /russia, Zugriff 21.11.2024 ■ EUAA - European Union Agency for Asylum (16.12.2022b): The Russian Federation – Political opposition, https://euaa.europa.eu/sites/default/files/publications/2022-12/2022_EUAA_COI_Repo rt_Russian_Federation_Political_Opposition.pdf, Zugriff 16.4.2024 ■ FGGF RUSS - Föderales Gesetz zu Gewissensfreiheit und religiösen Vereinigungen [Russland] (6.4.2024): Федеральный закон (N 125-ФЗ): О свободе совести и о религиозных объединениях [Föderales Gesetz: Über die Gewissensfreiheit und religiöse Vereinigungen], https://www.consulta nt.ru/document/cons_doc_LAW_16218, Zugriff 30.8.2024 ■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Russia, https://freedomhouse.org/count ry/russia/freedom-world/2024, Zugriff 3.4.2024 ■ Forum - Forum 18 (13.3.2024): Russia: Religious freedom survey, March 2024, https://www.forum1 8.org/archive.php?article_id=2897, Zugriff 25.11.2024 ■ FSB - Föderaler Sicherheitsdienst [Russland] (7.11.2024): Единый федеральный список организаций, в том числе иностранных и международных организаций, признанных в соответствии с законодательством Российской Федерации террористическими [Einheitliche föderale Auf listung von Organisationen, darunter ausländische und internationale Organisationen, welche im Einklang mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation als terroristisch gelten], http: //www.fsb.ru/fsb/npd/terror.htm, Zugriff 21.11.2024 ■ HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Russia, https://www.ecoi.net/de/do kument/2103134.html, Zugriff 17.4.2024 ■ Lewada - Lewada-Zentrum (16.5.2023): Религиозные представления [Religiöse Vorstellungen], https://www.levada.ru/2023/05/16/religioznye-predstavleniya-2, Zugriff 21.11.2024 ■ missio/Renovabis/Elsner - missio/Renovabis (Herausgeber), Elsner, Regina (Autor) (2022): Länder berichte Religionsfreiheit: Russland, https://www.missio-hilft.de/missio/informieren/wofuer-wir-uns -einsetzen/religionsfreiheit-menschenrechte/laenderberichte-religionsfreiheit/laenderbericht-055-r ussland.pdf, Zugriff 3.9.2024 ■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (1.7.2024): Asylländerbericht zur Russi schen Föderation 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116897/RUSS_ÖB-Bericht_2024_07.pdf, Zugriff 8.11.2024 [Login erforderlich] ■ OpD - Open Doors (2.2024): Russian Federation: Full Country Dossier, https://www.opendoors.org/ research-reports/country-dossiers/Russian-Federation-Full_Country_Dossier-ODI-2024.pdf , Zugriff 25.11.2024 ■ Russland-Analysen/Elsner - Elsner, Regina (Autor), Russland-Analysen (Herausgeber) (23.2.2023): Der Krieg und die Kirchen (Russland-Analysen Nr. 432), https://laender-analysen.de/russland-analy sen/432/russlandanalysen432.pdf, Zugriff 3.9.2024 ■ SOWA - SOWA (5.3.2024): Проблемы реализации свободы совести в России в 2023 году [Probleme bei der Umsetzung der Gewissensfreiheit in Russland im Jahr 2023], https://www.sova-c enter.ru/religion/publications/2024/03/d49416, Zugriff 3.9.2024 ■ StGB RUSS - Strafgesetzbuch [Russland] (9.11.2024): Уголовный кодекс Российской Федерации (N 63-ФЗ) [Strafgesetzbuch der Russischen Föderation], https://www.consultant.ru/document/con s_doc_LAW_10699, Zugriff 18.11.2024 ■ UNHRCOM - United Nations Human Rights Committee (1.12.2022): International Covenant on Civil and Political Rights - Concluding observations on the eighth periodic report of the Russian Federation (CCPR/C/RUS/CO/8), https://www.ecoi.net/en/file/local/2083107/G2258965.pdf, Zugriff 16.4.2024 ■ USCIRF - United States Commission on International Religious Freedom [USA] (5.2024): Annual Report 2024 - Russia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112011/Russia.pdf, Zugriff 3.9.2024 87
