2025-09-05-coi-cms-laenderinformationen-syrien-version-12-73ab

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 352
PDF herunterladen
Quellen
■ AJ - Al Jazeera (10.3.2025a): صن  قافتالﺍ  نيب  ةلودلﺍ  ةيﺭوسلﺍ  ﺕﺍوقو  ايﺭوس  ةيطﺍرقميدلﺍ  )دسق( [Text des Abkommens 
zwischen dem syrischen Staat und den Syrischen Demokratischen Kräften (SDF)], https://www.al­
jazeera.net/encyclopedia/2025/3/10/ﺕﺍوقو-ةيﺭوسلﺍ-ةلودلﺍ-نيب-قافتالﺍ-صن Zugriff 11.3.2025
■ AJ - Al Jazeera (29.1.2025): ﺍﺫامل  لكشت  ﺕﺍوق  دسق  ربكﺃ  دحت  يركسع  ﺓﺭﺍﺩإلل  ةيﺭوسلﺍ  ؟ﺓديدجلﺍ [Warum stellen die 
SDF die größte militärische Herausforderung für die neue syrische Regierung dar?], https://www.al­
jazeera.net/politics/2025/1/29/يركسع-دحت-ربكﺃ-دسق-ﺕﺍوق-لكشت-ﺍﺫامل Zugriff 30.1.2025
■ Arabiya - Al Arabiya News (11.3.2025): سيئرلﺍ  :يﺭوسلﺍ  ﺕالامتحﺍ  ﻉالدنﺍ  ﺏرح  ةيلهﺃ  تناك  ﺓريبك [Syrischer Prä­
sident: Das Potenzial für einen Bürgerkrieg war hoch], https://www.alarabiya.net/arab-and-world/sy­
ria/2025/03/11/ﺓريبك-تناك-ةيلهﺃ-ﺏرح-ﻉالدنﺍ-ﺕالامتحﺍ-لحاسلﺍ-ﺙﺍدحأب-قيقحتلﺍ-ةنجلل-ﻉرشلﺍ Zugriff 11.3.2025
■ BBC - British Broadcasting Corporation (10.12.2024): Syria: Which countries have been involved in 
the war and why?, https://www.bbc.com/news/articles/cd75e8gdy9jo, Zugriff 11.12.2024
■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (31.7.2024): Syria - The World Factbook, https://www.cia.
gov/the-world-factbook/countries/syria/#military-and-security , Zugriff 2.8.2024
■ DIS - Danish Immigration Service [Denmark] (6.2024): Syria - Military Recruitment in North and East 
Syria, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112078/ffm-report-military-recruitment-in-nes-final.pdf , 
Zugriff 17.7.2024
■ FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung (28.1.2025): Syrien: Kommandeur Abdi warnt vor Trumps 
Entscheidung, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/syrien-kommandeur-abdi-warnt-vor-trump
s-entscheidung-110259863.html, Zugriff 29.1.2025
■ HRW - Human Rights Watch (2.10.2024): Northeast Syria: Military Recruitment of Children Persists, 
https://www.hrw.org/news/2024/10/02/northeast-syria-military-recruitment-children-persists , Zugriff 
18.12.2024
■ ISW - Institute for the Study of War (23.1.2025): Iran Update, January 23, 2025, https://www.unders
tandingwar.org/backgrounder/iran-update-january-23-2025 , Zugriff 30.1.2025
■ Sharq - Al Sharq Strategic Research (14.1.2025): دئاق  „ “دسق  „ـل  :“قرشلﺍ  ةيزكرماللﺍ  ﺭايخلﺍ  بسنألﺍ  ايﺭوسل [SDF-
Kommandeur zu Al-Sharq: Dezentralisierung ist die beste Option für Syrien], https://asharq.com/re­
ports/112969/كنبلﺍ-لالقتسﺍ-يزكرملﺍ-فرصملﺍ-ةمكاح-نيرباص-ﺀاسيم-ايﺭوس Zugriff 30.1.2025
6.3 Streit- und Sicherheitskräfte der gestürzten Assad-Regierung (Stand August 2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 15:44
Streitkräfte
Die syrischen Streitkräfte bestanden aus der Syrischen Arabischen Armee (Syrian Arab Army - 
SAA), die auch die Republikanische Garde umfasste, den Seestreitkräften, den Luftstreitkräften, 
den Luftverteidigungskräften, den Nationalen Verteidigungskräften (National Defence Forces - 
NDF) und den Lokalen Verteidigungskräften (Local Defense Forces - LDF). Die NDF und LDF 
stellten regierungstreue Milizen und Hilfstruppen dar. Einige davon wurden von Iran unterstützt. 
Daneben wurden die syrischen Streitkräfte auch von den russischen Streitkräften, der mit Iran 
verbundenen Gruppierung Hizbollah und dem Korps der Islamischen Revolutionsgarden Irans 
unterstützt (CIA 31.7.2024). Dem New Lines Institute for Strategy and Policy zufolge standen 
neben den Teilstreitkräften Eliteeinheiten, wie die Vierte Division und die Republikanische Garde 
auf derselben Hierarchieebene, die teilweise eine direkte Kommunikationslinie zum Präsidenten, 
ausländischen Kräften und den Geheimdiensten hatten(NLI 3.2023). Die Aufgabe der Repu­
blikanischen Garde war die Verteidigung Damaskus’ sowie der Schutz der Präsidentenpaläste 
unter anderem in Lataki, Qardaha, Salanfah, Aleppo (ZAW 29.5.2021). Die Vierte Division wurde 
ebenfalls zum Schutz der Hauptstadt sowie des Regimes vor Bedrohungen insbesondere von 
innen etabliert. Während des Bürgerkriegs wurde diese Division allerdings zu einem eigenen 
117
123

Heer ausgebaut, deren Einheiten im ganzen Land operieren. Die Vierte Division wird für viele 
Übergriffe gegen Zivilisten verantwortlich gemacht und hat daher einen schlechten Ruf in der 
syrischen Bevölkerung (MEI 24.9.2021). Geführt wurde die Vierte Division vom Bruder des Prä­
sidenten, Maher al-Assad. Er galt als zweitstärkster Mann im syrischen Regime, der außerdem 
über ein riesiges Finanzimperium verfügte (NLI 3.2023). Die Vierte Division und insbesondere 
Maher al-Assad spielten eine zentrale Rolle in der etablierten Parallelwirtschaft, die von der 
groß angelegten Produktion illegaler Drogen, wie Captagon, bis hin zu Schmuggel, Erpressung 
und informeller Besteuerung des grenzüberschreitenden Handels reicht (BI 27.1.2023). Die 
Nichtregierungsorganisation Syrian Network for Human Rights (SNHR) sagte in einem Interview 
mit dem Danish Immigration Service, dass die Vierte Division den Iranischen Revolutionsgarden 
loyaler verbunden waren als dem syrischen Staat. Wer sich der Republikanischen Garde oder 
der Vierten Division anschloss, kann mit hohen Gehältern und Straffreiheit bei der Begehung 
von Straftaten rechnen. Beiden Einheiten werden Übergriffe auf Zivilisten, wie der Beschuss von 
Häusern von Zivilisten mit Maschinengewehren, Granaten und Panzern, vorgeworfen. Darüber 
hinaus hatte die Vierte Division SNHR zufolge ihre Existenz mit dem Schmuggel von Rausch­
mitteln, der Lösegelderpressung von Zivilisten zum Freikauf von Familienangehörigen sowie 
mit Autodiebstahl und Erpressung an Checkpoins finanziert (DIS 4.2023).
Berichten zufolge leitete Präsident al-Assad eine Sitzung mit den Kommandanten des Sicher­
heitsapparates, um einen Fahrplan für eine Umstrukturierung des Sicherheitssektors zu erarbei­
ten. Ziel dabei war die Stärkung der Koordination zwischen verschiedenen Sicherheitsbehörden 
(AAA 5.8.2024; vgl. Almodon 28.1.2024). Bei einem im Internet veröffentlichten Interview kündig­
te ein Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums an, dass der Plan eine Berufsarmee vorsehe. 
Die Grundvoraussetzungen dafür wurden bereits durch Gesetze, Entscheidungen und Maßnah­
men getroffen, wie Anreize und Zugeständnisse (Harmoon 29.5.2024). Einen solchen Anreiz 
stellte das monatliche Gehalt inklusive Zulagen dar, das Angaben des Mitarbeiters des Vertei­
digungsministeriums zufolge wesentlich höher sein sollte als jenes von Wehrpflichtigen (100 
USD vs. 16-18,5 USD) (AlSouria 6.12.2023). Teil der Umstrukturierung waren auch personelle 
Umbesetzungen auf der Führungsebene (Jusoor 6.5.2024).
Zu den SAA gehörten auch die Spezialkräfte als reguläre Einheit. Mitglieder dieser Einheit wur­
den aus anderen Teilen der regulären Streitkräfte rekrutiert. Das bedeutet, dass Wehrpflichtige 
und Reservisten ebenfalls für den Dienst in den Spezialkräften eingesetzt werden konnten. Die 
Zahl der Spezialeinheiten ist in den letzten Jahren zurückgegangen, wodurch sich auch die von 
Menschenrechtsorganisationen dokumentierten Verstöße gegen Zivilisten reduziert haben. Es 
wurden in den Jahren 2021 und 2022 von Vorfällen, wie der Tötung von Zivilisten durch diese 
Spezialkräfte berichtet (DIS 4.2023).
Neben den Wehrpflichtigen gab es auch die Möglichkeit für Freiwillige, sich der Syrischen Arabi­
schen Armee zu verpflichten (MoDSyr 7.8.2024). Eine Freiwilligen-Einheit war die 25th Special 
Tasks Division (ehemalige Tiger Forces), zu deren Aufgaben der Schutz der Gebiete, in denen 
sich russische Militärbasen befanden, gehörte. Daneben waren Einheiten dieser Divison auch 
an den Frontlinien im Gouvernement Idlib stationiert. Obwohl es weniger Vorwürfe gegen die 
25th Special Tasks Division gab als gegen die Tiger Forces, wurden ihren Einheiten schwere 
118
124

Übergriffe, wie wahllose Artillerie-Beschüsse von medizinischen und Bildungseinrichtungen und 
Märkten, Massenhinrichtungen von Zivilisten und bewaffneten Oppositionskämpfern, zur Last 
gelegt. Zusätzlich dazu wurde ihnen auch Erpressung, Lösegeldforderungen sowie Plünderun­
gen von zivilem Eigentum vorgeworfen (DIS 4.2023).
Regierungsnahe Milizen
Mit Beginn des bewaffneten Konflikts benötigte die Regierung al-Assads mehr Mannstärke, 
um die lokalen Gemeinschaften zu kontrollieren und Demonstrationen zu unterdrücken. Für 
diesen Zweck wurden Teile der Bevölkerung bewaffnet, um lokale Milizen zu etablieren. Die 
Nationalen Verteidigungskräfte (National Defence Forces - NDF) wurden Mitte 2011 gegründet, 
hauptsächlich aus Alawiten, um die Demonstrationen in Homs zu zerschlagen, wo sie effek­
tiv die Wohngebiete der sunnitischen Mehrheit kontrollierten. Dieser Erfolg veranlasste das 
Regime in anderen Gebieten, wie Latakia, Aleppo und Rif Dimashq ebenfalls dieser Strategie 
nachzugehen. Im weiteren Kriegsverlauf wurden die NDF in Militäroperationen in verschiedenen 
Landesteilen eingesetzt, wo sie in Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit 
verwickelt waren. Später wurden die NDF von Iran und Russland unterstützt und eingesetzt 
(ISPI 15.9.2023).
Ende 2011 formierte sich die al-Quds Brigade (Liwa’ al-Quds) als Zusammenschluss mehrerer 
regimetreuer palästinensischer Milizen, die später ebenfalls Beziehungen zu Iran und Russ­
land unterhielt und sich im Kampf gegen den Islamischen Staat beteiligte. Später hatte sich die 
al-Quds Brigade zu einer politischen und militärischen Bewegung entwickelt, die die palästinen­
sischen Lager in Aleppo, Latakia, Hama und Homs dominierte (ISPI 15.9.2023). Dieser Miliz 
werden Übergriffe auf Zivilisten, wie Entführung gegen Lösegeld, Diebstahl und Einschüchterung 
vorgeworfen (ActionPal 12.3.2022).
Sicherheitskräfte
Das Innenministerium bestand im Allgemeinen aus zwei Behörden: den sog. „ Inneren Sicher­
heitskräften“, der Polizei und der Behörde für zivile Angelegenheiten. Die inneren Sicherheits­
kräfte waren neben der Aufrechterhaltung der Sicherheit und öffentlichen Ordnung auch für die 
Einwanderung, Reisepässe, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsgenehmigungen, die Verkehrsre­
gelung und die Gefängnisse zuständig. Die Behörde für zivile Angelegenheiten bestand aus 
zivilen Angestellten und befasste sich mit Angelegenheiten in Bezug auf Personenstandsgeset­
zen, Wahlen, Volksabstimmungen, Pilgerreisen und Grenzen (OSS 22.1.2019). Gemäß offizieller 
Webseite des syrischen Verteidigungsministeriums waren die Internen Sicherheitskräfte Teil der 
regulären Streitkräfte in Syrien. Zu ihren Aufgaben gehörte die Aufrechterhaltung der inneren 
Sicherheit und die Teilnahme an der Bewachung lebenswichtiger Ziele gemäß den Anweisungen 
des Oberbefehlshabers der Armee und der Streitkräfte in Abstimmung mit dem Innenminister 
und dem regionalen Verteidigungskommando (MoDSyr o.D.; vgl. SYD 17.7.2024). Dem Innen­
ministerium waren auf Provinzebene Polizeikommandos unterstellt, die dieses auf Ebene der 
Gouvernements vertraten. Ihnen waren Polizeistationen unterstellt. Diese vertraten die Internen 
Sicherheitskräfte in ihrem Zuständigkeitsbereich und spielten eine Rolle bei der Aufrechterhal­
tung der Sicherheit und öffentlichen Ordnung, der Prävention und Kontrolle von Kriminalität und 
119
125

Schutz der öffentlichen und persönlichen Freiheiten. Sie nahmen Beschwerden von Bürgern 
entgegen und stellten offizielle Mitteilungen zu, wie beispielsweise Einberufungsschreiben (SYD 
17.7.2024).
Quellen
■ AAA - Asharq Al-Awsat (5.8.2024): Syria Formulates New Comprehensive Security Roadmap, https:
//english.aawsat.com/arab-world/4814511-syria-formulates-new-comprehensive-security-roadmap , 
Zugriff 5.8.2024
■ ActionPal - Action Group of Palestinians in Syria (12.3.2022): ﺀﺍول  ﺱدقلﺍ  يف  ةيﺭوس  فيﺯ  ةيمستلﺍ  ةقيقحو  ﺭودلﺍ  
[Al-Quds Brigade in Syrien: Falscher Name, wahre Rolle], https://www.actionpal.org.uk/ar/post/169
53/-/------- , Zugriff 7.8.2024
■ Almodon - Almodon (28.1.2024): ﺡافك  محلم  دّيقي  ﺕايحالص  ﻉرفألﺍ  ..ةينمألﺍ  اهطبريو  رصقلاب  يﺭوهمجلﺍ [Kifah Melhem 
schränkt Befugnisse der Sicherheitsdirektorate ein und verbindet sie mit dem Präsidentenpalast], 
https://www.almodon.com/arabworld/2024/1/28/-------- , Zugriff 9.8.2024
■ AlSouria - Alsouria Net (6.12.2023): نينﺍوق  „..ﺓديدج  “زفﺍوح  „و  ةطخ  “ةيرس  „ـل  ﺓﺩاعﺇ  “ةلكيه  شيج  ماظنلﺍ [Neue Gesetze 
- „Anreize“ udn ein „ Geheimplan“ zur „ Umstrukturierung“ der Armee des Regimes], https://www.also
uria.net/----- , Zugriff 7.8.2024
■ BI - Brookings Institution (27.1.2023): Syria’s dissolving line between state and nonstate actors, 
https://www.brookings.edu/articles/syrias-dissolving-line-between-state-and-nonstate-actors/ , 
Zugriff 25.9.2023
■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (31.7.2024): Syria - The World Factbook, https://www.cia.
gov/the-world-factbook/countries/syria/#military-and-security , Zugriff 2.8.2024
■ DIS - Danish Immigration Service [Denmark] (4.2023): Syria - The Special Forces and the elite units, 
https://us.dk/media/10582/syria-the-special-forces-and-the-elite-units_april_2023.pdf , Zugriff 
5.8.2024
■ Harmoon - Harmoon Center (29.5.2024): Latest changes in the structure of the Syrian regime: 
motives and objectives, https://www.harmoon.org/en/researches/syrian-regime, Zugriff 5.8.2024
■ ISPI - Italian Institute for International Political Studies (15.9.2023): Serving Power: The Role of 
Loyalist Militias in Securing the Assad Regime ISPI, https://www.ispionline.it/en/publication/serving
-power-role-loyalist-militias-securing-assad-regime-36157 , Zugriff 5.8.2024
■ Jusoor - Jusoor for Studies (6.5.2024): Why has the Syrian Regime Restructured its Security Appar­
atus?, https://jusoor.co/en/details/why-has-the-syrian-regime-restructured-its-security-apparatus , 
Zugriff 5.8.2024
■ MEI - Middle East Institute (24.9.2021): The Fourth Division: Syrias parallel army, https://www.mei.
edu/publications/fourth-division-syrias-parallel-army , Zugriff 5.8.2024
■ MoDSyr - Verteidigungsministerium [Syrien] (o.D.): ىوق  نمألﺍ  يلخﺍدلﺍ [Interne Sicherheitskräfte], https:
//www.mod.gov.sy/index.php?node=554&cat=3253, Zugriff 5.8.2024
■ MoDSyr - Verteidigungsministerium [Syrien] (7.8.2024): ﻉوطتلﺍ [Der Freiwilligendienst], https://www.
mod.gov.sy/index.php?node=554&cat=305, Zugriff 7.8.2024
■ NLI - New Lines Institute (3.2023): Syria’s 4th Division: A Threat to Stability, https://newlinesinstitut
e.org/wp-content/uploads/20230328-Intel-Briefing-4th-Division-NLISAP.pdf , Zugriff 5.8.2024
■ OSS - Omran Center for Strategic Studies (22.1.2019): ﺓﺭﺍﺯو  ةّيلخﺍدلﺍ  يف  عقﺍولﺍ..ةيﺭوس  ﺕﺍﺭورضو  ﺡالصإلﺍ  
[Innenministerium in Syrien - Realität und Reformnotwendigkeit], https://www.omrandirasat.org////
------.html , Zugriff 5.8.2024
■ SYD - Syria Direct (17.7.2024): The short arm of the law: Daraa police absent or constrained, 
https://syriadirect.org/the-short-arm-of-the-law-daraa-police-absent-or-constrained , Zugriff 
5.8.2024
■ ZAW - Zaman al-Wasl (29.5.2021): ﺱرحلﺍ  يﺭوهمجلﺍ  ..  ﺕاليكشت  ﺓديدج  زيزعتل  ةيامح  دسألﺍ  اهنم  ماحتقﺍ  ىئاسن  ﺭوص(  )ﺀامسﺃو  
[Die Republikanische Garde - Neue Formationen zur Verbesserung des Schutzes Assads, darunter 
ein Frauenzug (Fotos und Namen)], https://www.zamanalwsl.net/news/article/137433 , Zugriff 
5.8.2024
120
126

6.4 Zivile und militärische Sicherheits- und Geheimdienste der gestürzten Assad-Re­
gierung (Stand August 2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 15:45
Das Nationale Sicherheitsbüro (National Security Office - arab. بتكم  نمألﺍ  ينطولﺍ war die Dreh­
scheibe für Verbindung, Überwachung, Koordinierung und Leitung der Sicherheitsarbeit. Es 
nahm eine wichtige beratende Funktion für den Präsidenten in allen Fragen bezüglich der na­
tionalen Sicherheit ein (OSS 9.11.2021). Quellen zufolge war das Nationale Sicherheitsbüro 
direkt dem Präsidenten der Republik untergeordnet (UNHRC 12.7.2023; vgl. TNA 5.1.2024). 
Ihm unterstellt waren vier Unterabteilungen: die Direktion für militärischen Geheimdienst (eng. 
Military Intelligence Directorate - arab. ةيركسعلا تارباخملا ةبعش die Direktion für Luft­
waffengeheimdienst (Air Force Intelligence Department - arab. ةيوجلا تارباخملا ةرادإ die 
Allgemeine Geheimdienstdirektion (General Intelligence Directorate  - ةماعلا تارباخملا ةرادا  )
und die Direktion für politische Sicherheit (Political Security Division - arab. ﺓﺭﺍﺩﺇ  نمألﺍ  يسايسلﺍ Die 
Direktion für militärische Aufklärung unterstand [Anm.: bis Februar 2024] direkt dem Generalstab, 
während die Direktion für Luftwaffen-Aufklärung dem Luftwaffen- und Luftverteidigungskomman­
do angehörte. Diese beiden Behörden waren die größten und mächtigsten Geheimdienste, die 
offiziell dem Verteidigungsministerium unterstanden. Daneben wurde die Allgemeine Geheim­
dienstdirektion auch als „ Staatssicherheit“ bekannt, direkt durch den Präsidenten der Republik 
geführt, und stimmte sich direkt mit dem Nationalen Sicherheitsbüro ab (OSS 9.11.2021). Seit 
2011 koordinierte das Nationale Sicherheitsbüro landesweit Gegendemonstrationen und Ge­
heimdienstoperationen und setzte politische Richtlinien in gemeinsame strategische Pläne um, 
die den Sicherheitsoperationen zugrunde lagen. Auf der Grundlage der Anweisungen des Büros 
leiteten die Direktoren der verschiedenen Sicherheitsbehörden ihre Anweisungen an ihre Zweig­
stellen in den Gouvernements weiter (UNHRC 12.7.2023). Ein syrischer Militärexperte gab an, 
dass jede Geheimdienstabteilung 18 Zweigstellen hatte (Noon Post 3.4.2024). Die Direktion für 
politische Sicherheit gehörte verwaltungstechnisch zum Innenministerium. Dennoch hatte der 
Innenminister keine tatsächliche Macht über die Arbeit der Direktion für politische Sicherheit 
und koordiniert nur deren administrative und logistische Aspekte. Stattdessen ist die Abteilung 
für politische Sicherheit diejenige, die das gesamte Innenministerium überwachte, angefangen 
beim Innenminister bis hin zu den untersten Ebenen des Ministeriums (OSS 9.11.2021). Alle vier 
Direktionen hatten ihren Hauptsitz und zentralen Zweigstellen in Damaskus und kontrollierten 
regionale und lokale Zweigstellen in den Gouvernements im ganzen Land (UNHRC 12.7.2023).
Im Februar 2024 passte Präsident al-Assad den Sicherheitsapparat mittels Geheimdekret an 
(Jusoor 6.5.2024). Im Zuge von Bestrebungen al-Assads, Umstrukturierungen und Neubeset­
zungen auf der Sicherheitsebene zu veranlassen, wurde beschlossen, das Nationale Sicher­
heitsbüro in eine übergeordnete Koordinierungsstelle, die dem Präsidentenpalast angegliedert 
ist, umzuwandeln. Diese sollte die wichtigsten Sicherheitsabteilungen und -zweige überwachen 
(Harmoon 29.5.2024). Somit wurden alle Unterabteilungen, die dem militärischen Geheimdienst, 
der Direktion für politische Sicherheit, der Allgemeinen Geheimdienstdirektion, der Direktion 
für Luftwaffengeheimdienst unterstellt sind, unter dem Nationalen Sicherheitsbüro, zentralisiert, 
welches diese nun direkt beaufsichtigt und zwischen ihnen koordiniert (Jusoor 6.5.2024; vgl. 
121
127

Almodon 28.1.2024). Im März 2024 verkündete der neue Leiter des Nationalen Sicherheitsbüros 
einer regierungsnahen Nachrichtenseite zufolge, dass die Abteilung für militärischen Geheim­
dienst und die Abteilung für Luftwaffengeheimdienst zu einer einzigen Abteilung (Sawt al-Assima 
20.3.2024; vgl. Sputnik Africa 23.3.2024) unter dem Namen Geheimdienst der Armee und Streit­
kräfte fusioniert werden sollten (Sputnik Africa 23.3.2024).
Das Nationale Sicherheitsbüro sammelte Daten von allen Sicherheitsbehörden und Ministerien 
und ordnete sie in Listen nach Regionen. Es verfügte über eine riesige Datensammlung. Je 
nach Belieben konnte das Büro diese Listen in Form von Entscheidungen an die Allgemeine 
Geheimdienstdirektion weiter geben. Eine von der Medienorganisation Syria TV interviewte 
Quelle aus Regierungskreisen berichtete, dass das Nationale Sicherheitsbüro seit dem ersten 
Tag der Krise täglich Hunderte von Schreiben und Berichte von Sicherheitsdirektoraten, Abtei­
lungen, Institutionen, Einzelpersonen und kollaborierenden Bürgern erhielt, die es archivierte, 
aufbewahrte und ordnete, bis die passende Zeit gekommen war. So verfügte das Nationale Si­
cherheitsbüro zumindest bis Oktober 2023 über Listen, die seit 1980 geführt wurden, von mehr 
als einer Million syrischer Staatsbürger, gegen die Präventivhaftbeschlüsse erlassen wurden. 
Ein Viertel davon hatte laut Aussagen der zitierten Quelle nichts mit der Opposition zu tun. Die 
Mehrheit wusste nichts von diesen Haftbeschlüssen, weil sie entweder im Ausland lebten oder 
noch keine Sicherheitskontrolle durchlaufen hatten (Syria TV 1.6.2024).
Der von den Vereinten Nationen eingerichteten Independent International Commission of Inquiry 
on the Syrian Arab Republic (CoI) zufolge waren alle vier Geheimdienstdirektionen an Fällen 
von Folterungen beteiligt (UNHRC 12.7.2023). Die Abteilung für Luftwaffengeheimdienst wurde 
in Medienberichten als der tödlichste Geheimdienst bezeichnet (Noon Post 3.4.2024).
Quellen
■ Almodon - Almodon (28.1.2024): ﺡافك  محلم  دّيقي  ﺕايحالص  ﻉرفألﺍ  ..ةينمألﺍ  اهطبريو  رصقلاب  يﺭوهمجلﺍ [Kifah Melhem 
schränkt Befugnisse der Sicherheitsdirektorate ein und verbindet sie mit dem Präsidentenpalast], 
https://www.almodon.com/arabworld/2024/1/28/-------- , Zugriff 9.8.2024
■ Harmoon - Harmoon Center (29.5.2024): Latest changes in the structure of the Syrian regime: 
motives and objectives, https://www.harmoon.org/en/researches/syrian-regime, Zugriff 5.8.2024
■ Jusoor - Jusoor for Studies (6.5.2024): Why has the Syrian Regime Restructured its Security Appar­
atus?, https://jusoor.co/en/details/why-has-the-syrian-regime-restructured-its-security-apparatus , 
Zugriff 5.8.2024
■ Noon Post - Noon Post (3.4.2024): ﺕﺍرييغتلﺍ  يف  ﺓزهجﺃ  نمألﺍ  ..ةيﺭوسلﺍ  ﺕاحالصﺇ  مﺃ  ﺓﺩاعﺇ  ؟ريودت [Veränderungen 
im Sicherheitsapparat Syriens - Reform oder Recycling?], https://www.noonpost.com/206115 , 
Zugriff 9.8.2024
■ OSS - Omran Center for Strategic Studies (9.11.2021): The Chain of Command in the Syrian Military: 
Formal and Informal Tracks, https://omranstudies.org/index.php/publications/papers/the-chain-of-c
ommand-in-the-syrian-military-formal-and-informal-tracks-1.html , Zugriff 5.8.2024
■ Sawt al-Assima - Stimme der Hauptstadt (20.3.2024): نمألﺍ  ينطولﺍ  جمدي  يعرف  ﺕﺍﺭابختسﺍ  يف  ﺯاهج  ينمﺃ  ديدج  
[Nationale Sicherheit fusioniert zwei Geheimdienstzweige zu einer neuen Sicherheitsorganisation], 
https://damascusv.com/archives/59964, Zugriff 9.8.2024
■ Sputnik Africa - Sputnik Africa (23.3.2024): Syria to Merge Military Intelligence, Air Force Intelligence 
Into One Body, Source Says, https://en.sputniknews.africa/20240321/syria-to-merge-military-intelli
gence-air-force-intelligence-into-one-body-source-says-1065658533.html , Zugriff 9.8.2024
122
128

■ Syria TV - Syria TV (1.6.2024): ..قئاثولاب  750 فلﺃ  يﺭوس  نوﺩّدهم  نﺍدقفب  مهتاكلتمم  يف  ايﺭوس [Dokumente - 750.000 
Syrer sind davon bedroht, ihr Eigentum zu verlieren], https://www.syria.tv/-750------- , Zugriff 
9.8.2024
■ TNA - New Arab, The (5.1.2024): ةطخ  ةلكيه  ﺕﺍرباخم  ماظنلﺍ  :يﺭوسلﺍ  „ ةيلمع  “ةيليمجت  فﺍدهأل  ةيسايس [Plan zur 
Struktur der Geheimdienste des syrischen Regimes: eine „ kosmetische Operation“ für politische 
Zwecke], https://www.alaraby.co.uk/politics/ةيسايس-فﺍدهأل-ةيليمجت-ةيلمع-يﺭوسلﺍ-ماظنلﺍ-ﺕﺍرباخم-ةلكيه-ةطخ Zu­
griff 9.8.2024
■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (12.7.2023): “No End in Sight”: Torture and ill-
treatment in the Syrian Arab Republic 2020-2023* - Independent International Commission of Inquiry 
on the Syrian Arab Republic (A/HRC/53/CRP.5), https://www.ohchr.org/sites/default/files/document
s/hrbodies/hrcouncil/coisyria/A-HRC-53-CRP5-Syria-Torture.pdf , Zugriff 15.7.2024
7 Folter und unmenschliche Behandlung, Haftbedinungen, willkürliche Verhaftungen, 
Verschwinden Lassen, etc. - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 
8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 22:36
Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (8.12.2024)
[Derzeit liegen keine ausreichenden Informationen zum Thema Folter bzw. unmenschliche Be­
handlung der aktuellen syrischen Regierung vor. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, 
wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, 
insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere 
Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Län­
derinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen 
Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden 
Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich 
im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Vor dem Sturz des Assad-Regimes am 8.12.2024 berichteten die UN über Folter und Hinrich­
tungen von Gefangenen, die von Hay’at Tahrir ash-Sham (HTS) im Nordwesten festgehalten 
werden. Sie und einige Fraktionen der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - 
SNA) im Norden wenden in ihren Haftanstalten dieselben brutalen Foltermethoden an wie die 
Regierung (OHCHR 3.2.2025).
Im Jänner 2025 führte die Übergangsregierung Sicherheitskampagnen durch, wie Razzien und 
Festnahmen. Im Fokus standen dabei die Gouvernements Latakia, Homs und Damaskus. Ge­
richtet waren diese Kampagnen gegen Personen, denen Menschenrechtsverletzungen und 
Verbrechen unter dem Assad-Regime vorgeworfen werden, insbesondere gegen ehemalige 
Militärangehörige und Regierungsangestellte. Ob diese Kampagnen auf gerichtlichen Anord­
nungen basierten, ist unklar. Das Syrian Network for Human Rights dokumentierte im Jänner 
2025 229 Fälle von willkürlichen Verhaftungen, darunter drei Kinder und acht Frauen. Die Über­
gangsregierung war für 129 Verhaftungen verantwortlich, wobei 36 wieder entlassen wurden 
(SNHR 4.2.2025a). Im Allgemeinen richten sich die Übergriffe der Sicherheitskräfte gegen Män­
ner, von denen angenommen wird, dass sie Verbrechen begangen haben (unabhängig davon, 
ob dies bewiesen ist oder nicht), und nicht gegen Alawiten, denen Soldaten begegnen. Die HTS 
123
129

weigert sich, einem transparenten Rechtsverfahren zu folgen, bei dem diese Opfer eindeutig 
identifiziert und vor Gericht gestellt werden (MEI 21.1.2025). Hawar News, einer kurdischen 
Zeitung zufolge, haben vier Personen in einer Haftanstalt in Damaskus durch Folter ihr Leben 
verloren, nachdem sie bei Razzien in Homs festgenommen worden waren (ANHA 9.2.2025). 
Ende Jänner verstarb ein Mann, der wegen Unterstützung des Assad-Regimes verhaftet worden 
war, in Haft. Die syrischen Behörden kündigten an, eine Untersuchung wegen Misshandlung 
durch Sicherheitskräfte einzuleiten. Die Verantwortlichen wurden verhaftet und der Militärjustiz 
übergeben (AAA 2.2.2025).
Alle bewaffneten oppositionellen Gruppierungen und Gruppierungen der SNA führten willkür­
liche Festnahmen durch. Zu den Opfern gehörten Personen, die aus den von den kurdisch 
dominierten Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF) kontrollierten 
Gebieten kommen, darunter auch Frauen. Die Festnahmen fanden ohne gerichtliche Anordnung 
oder Beteiligung der Polizei statt. Den Festgenommenen wurden keine klaren Angaben zu den 
gegen sie vorgebrachten Vorwürfen gemacht. Die SNA bzw. andere bewaffnete Gruppierungen 
waren für 41 willkürliche Verhaftungen verantwortlich, darunter sechs Frauen. Zwölf Personen 
wurden wieder freigelassen (SNHR 4.2.2025a).
Quellen
■ AAA - Asharq Al-Awsat (2.2.2025): :ايﺭوس  حتف  قيقحت  يف  ﺓافو  رصنع  ﻉافﺩ  ينطو  قباس  لخﺍﺩ  زكرم  ﺯاجتحﺍ [Syrien: Ermitt­
lungen zum Tod eines ehemaligen Offiziers der Nationalen Verteidigung in einem Gefangenenlager 
eingeleitet], https://aawsat.com/يبرعلﺍ-ملاعلﺍ /يبرعلﺍ-قرشملﺍ 5107422--قباس-ينطو-ﻉافﺩ-رصنع-ﺓافو-يف-قيقحت-حتف-ايﺭوس 
ﺯاجتحﺍ-زكرم-لخﺍﺩ Zugriff 3.2.2025
■ ANHA - Hawar News Agency (9.2.2025): 17 victims in Syria within 24 hours due to shelling, remnants 
of war and torture, https://hawarnews.com/en/17-victims-in-syria-within-24-hours-due-to-shelling-r
emnants-of-war-and-torture , Zugriff 10.2.2025
■ MEI - Middle East Institute (21.1.2025): Security in Alawite regions in post-Assad Syria, https:
//www.mei.edu/publications/security-alawite-regions-post-assad-syria , Zugriff 30.1.2025
■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (3.2.2025): UN Commis­
sion warns Syrian war is intensifying amid continuing patterns of war crimes and fear of large-scale 
regional conflict, https://www.ohchr.org/en/press-releases/2024/09/un-commission-warns-syrian-w
ar-intensifying-amid-continuing-patterns-war , Zugriff 10.9.2024
■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (4.2.2025a): At least 229 Arbitrary Detentions Documented 
in January 2025 [EN/AR] - Syrian Arab Republic, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/le
ast-229-arbitrary-detentions-documented-january-2025-enar , Zugriff 7.2.2025
7.1 Folter und unmenschliche Behandlung, Haftbedingungen, willkürliche Verhaftungen, 
etc. in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokrati­
sche Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 22:36
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 
fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch 
dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich 
bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finan­
zieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten 
124
130

wir, auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer Anfrage zu 
kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES 
wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderin­
formation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Gebiete unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome 
Region Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Die Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (COI) der UN 
dokumentierte seit 2020 Kriegsverbrechen durch die Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian 
Democratic Forces - SDF) gegen Gefangene in Gewahrsam in mehreren Einrichtungen, darunter 
das as-Sina’a Gefängnis in der Stadt al-Hasakah, Gefängnisse und provisorische Einrichtun­
gen, die von den SDF oder den internen kurdischen Sicherheitskräften (Assayish) betrieben 
werden, sowie in den Lagern al-Hol und ar-Roj. Zu den Folterern gehörte auch der Militärnach­
richtendienst der SDF (UNHRC 12.7.2023). Auch Amnesty International dokumentierte schwere 
Fälle von Folter an Frauen, Männern und Kindern in Gefängnissen in Nord- und Ostsyrien, die 
durch die SDF und die mit ihnen verbundenen Sicherheitskräfte geführt werden. Insbesondere 
im Sini-Gefängnis (eines von zwei Hauptgefängnissen mit Gefangenen, denen Zugehörigkeit 
zum Islamischen Staat (IS) vorgeworfen wird, lokalisiert in der Provinz al-Hasakah) sind die 
Gefangenen unerbittlicher Brutalität ausgesetzt, wie routinemäßiger körperlicher Misshandlung, 
Demütigung, Entzug von Nahrung, Wasser, medizinischer Versorgung und anderen Grundbe­
dürfnissen (AI 2024). Die SDF folterten gemäß Syrian Network for Human Rights (SNHR) sieben 
Personen von Jänner bis Juni 2024 zu Tode, darunter ein Kind (SNHR 1.7.2024). Im Jahr 2023 
kamen laut SNHR zehn Personen durch Folter durch die SDF zu Tode, darunter ein Kind (SNHR 
1.1.2024). Zu den Opfern von Folter gehörten gemäß COI unter anderem Personen, die sich 
gegen die Regierung geäußert hatten, wie Aktivisten, Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisa­
tionen oder Oppositionelle (UNHRC 12.7.2023).
Die Demokratische Autonome Verwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat in ihrem 
Gesellschaftsvertrag von 2023 in den Artikeln 56-58 festgehalten, dass jede Person das Recht 
auf ein faires Verfahren hat, Verhaftungen, das Betreten oder die Durchsuchung privater Orte 
oder Wohnhäuser nur mit richterlichem Beschluss oder bei Begehung der Straftat in flagranti 
und dass die Freiheit einer Person nicht ohne gültiges Rechtsdokument eingeschränkt werden 
darf (RIC 14.12.2023).
In den letzten Phasen des Kampfes gegen den Islamischen Staat (IS) im Nordosten Syriens 
Anfang 2019 gerieten Tausende syrische, irakische und andere ausländische Männer und Jun­
gen in die Gewalt der SDF und wurden in Hafteinrichtungen der Sicherheitskräfte gebracht. 
Da diese Menschen nicht in bereits bestehenden Einrichtungen festgehalten werden konnten, 
hielten die SDF und die ihnen angeschlossenen Sicherheitskräfte mit Unterstützung und in 
Zusammenarbeit mit der von den USA geführten Koalition viele ältere Jungen und Männer in 
einer Reihe von provisorischen, behelfsmäßigen Hafteinrichtungen fest, die über den Nordos­
ten Syriens verstreut waren. Im Laufe der Zeit wurde die Mehrheit dieser Personen in zwei 
Hafteinrichtungen zusammengefasst. Die erste ist die Hafteinrichtung Sini, die sich in der Nähe 
125
131

der Stadt ash-Shaddadi befindet. Im August 2023 waren dort etwa 800 Häftlinge inhaftiert. Die 
zweite ist die Hafteinrichtung Panorama, die von der US-geführten Koalition eigens in der Stadt 
al-Hasaka errichtet wurde und ein provisorisches Gefängnis am selben Ort ersetzte. Die über­
wältigende Mehrheit der in Sini und Panorama festgehaltenen Personen wurde nicht angeklagt 
und hatte keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten. In den übrigen 
Hafteinrichtungen der Sicherheitskräfte befinden sich etwa 900 Männer, Frauen und Kinder, die 
vor der territorialen Niederlage des IS verhaftet wurden, als sie beispielsweise vom IS kontrol­
lierte Gebiete verließen, sowie danach bei laufenden Militäroperationen. Sie werden von den 
Sicherheitskräften zum Verhör festgehalten, bevor sie zur Verhandlung überstellt werden (AI 
2024).
Vorwürfe der IS-Mitgliedschaft werden im Nordosten Syriens Amnesty International zufolge 
hauptsächlich für zwei Zwecke instrumentalisiert. Erstens nutzen die autonomen Behörden 
Vorwürfe der IS-Mitgliedschaft, um Menschen, die ihrer Meinung nach gegen sie sind, zum 
Schweigen zu bringen und einzuschüchtern. Zweitens nutzen sowohl die allgemeine Öffent­
lichkeit als auch die autonomen Behörden solche Vorwürfe, um sich im Zusammenhang mit 
persönlichen Fehden oder Clanstreitigkeiten zu rächen (AI 2024). Die SDF führten Großrazzien 
und Verhaftungskampagnen durch, die auf Zivilisten abzielten, denen eine Verbindung zum IS, 
zu den mit den SDF in Konflikt stehenden arabischen Stämmen oder der Syrian National Army 
(SNA) vorgeworfen wird. Daneben wurden auch Zivilisten verhaftet, die an Feierlichkeiten zum 
Sturz des Präsidenten al-Assad teilgenommen haben, und Personen, die das Vorgehen der 
SDF in den von ihr kontrollierten Gebieten kritisiert hatten. Von den SDF wurden 59 willkürliche 
Verhaftungen dokumentiert, darunter drei Kinder und zwei Frauen. 12 Personen wurden wieder 
freigelassen (SNHR 4.2.2025a). Da es keine Garantien für faire Gerichtsverfahren gibt, wie z. 
B. die Bereitstellung von Strafverteidigern und die systematische Anwendung von Folter, um 
Geständnisse zu erzwingen, kann die bloße Anschuldigung, mit dem IS in Verbindung zu stehen, 
zu jahrelanger willkürlicher Inhaftierung führen (AI 2024).
Amnesty International zufolge werden Männer, Frauen und Kinder in den von den SDF und 
den angegliederten Sicherheitskräften betriebenen Hafteinrichtungen willkürlich und auf unbe­
stimmte Zeit festgehalten und verschwinden gewaltsam. Viele dieser Häftlinge werden unter 
unmenschlichen Bedingungen festgehalten und sind Folter oder anderen Misshandlungen aus­
gesetzt (AI 2024).
Quellen
■ AI - Amnesty International (2024): AFTERMATH - INJUSTICE, TORTURE AND DEATH IN DETEN­
TION IN NORTH-EAST SYRIA, https://www.ecoi.net/en/file/local/2107362/MDE2477522024ENGL
ISH.pdf, Zugriff 24.6.2024 [Login erforderlich]
■ RIC - Rojava Information Center (14.12.2023): AANES Social Contract, 2023 Edition, https://rojava
informationcenter.org/2023/12/aanes-social-contract-2023-edition , Zugriff 24.6.2024
■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (4.2.2025a): At least 229 Arbitrary Detentions Documented 
in January 2025 [EN/AR] - Syrian Arab Republic, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/le
ast-229-arbitrary-detentions-documented-january-2025-enar , Zugriff 7.2.2025
■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (1.7.2024): 429 Civilian Deaths, Including 65 Children 
and 38 Women, as well as 53 Deaths due to Torture, Documented in Syria in the First Half of 2024, 
126
132

Go to next pages