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15.7.2024
■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (1.1.2024): 1,032 Deaths, Including 181 Children and 150 
Women as well as 57 Deaths due to Torture, Documented in 2023, https://reliefweb.int/attachments/
daaeb858-87e7-4ee4-b00d-f733a8cb05e8/M240101E (1).pdf, Zugriff 15.7.2024
■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (12.7.2023): “No End in Sight”: Torture and ill-
treatment in the Syrian Arab Republic 2020-2023* - Independent International Commission of Inquiry 
on the Syrian Arab Republic (A/HRC/53/CRP.5), https://www.ohchr.org/sites/default/files/document
s/hrbodies/hrcouncil/coisyria/A-HRC-53-CRP5-Syria-Torture.pdf , Zugriff 15.7.2024
7.2 Folter und unmenschliche Behandlung (Stand August 2024)
Letzte Änderung 2025-05-06 17:15
Gebiete unter der Kontrolle der Opposition (HTS, SNA, etc.)
Laut Syrian Network for Human Rights (SNHR) wurden durch die Hay’at Tahrir ash-Sham (HTS) 
in der ersten Jahreshälfte 2024 16 Personen zu Tode gefoltert. Das sind 15 % aller durch Folter 
zu Tode Gekommenen in Syrien (SNHR 1.7.2024). Im Jahr 2023 tötete die HTS gemäß SNHR 
acht Personen durch Folter, darunter eine Frau (SNHR 1.1.2024). Im April 2024 protestierten 
Teile der Bevölkerung in der Provinz Idlib gegen die HTS insbesondere gegen ihren Sicherheits­
apparat, den General Security Service (GSS), dem sie Folter in den Haftanstalten vorwarfen (AJ 
2.4.2024). Die Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic der 
Vereinten Nationen (COI) dokumentierte Fälle von Folter, Verschwindenlassen, Isolationshaft, 
Misshandlungen, sexueller Gewalt und Tod in HTS-Haftanstalten. Zu den Einrichtungen, in de­
nen seit 2020 solche Verstöße dokumentiert sind, gehören die Haftanstalten Sarmada, Harem, 
die Zweigstellen 107, 177 und 33 in Idlib und eine Haftanstalt, die an ein Gerichtsgebäude in 
Sarmada angeschlossen ist. Folter und Misshandlungen werden vor allem eingesetzt, um Ge­
ständnisse zu erzwingen, oder zur Bestrafung (UNHRC 12.7.2023). Weiters schreibt sie, dass 
sie Grund zur Annahme hat, dass Mitglieder der HTS weiterhin Handlungen begangen haben, 
die als Kriegsverbrechen, wie Folter, unmenschliche Behandlung und Freiheitsberaubung gelten 
könnten (UNGA 9.2.2024).
Die COI hat festgestellt, dass die Syrische Nationalarmee (Syrian National Army - SNA) im 
Zusammenhang mit der Inhaftierung Kriegsverbrechen, wie Folter und grausame Behandlung, 
Geiselnahme, Vergewaltigung und sexuelle Gewalt sowie Handlungen, die dem Verschwinden­
lassen gleichkommen, begangen hat (UNHRC 12.7.2023). Ebenso dokumentierten die Nicht­
regierungsorganisationen Ceasefire und Yasa Fälle von Inhaftierung, Folter, Tötung und Ver­
schwindenlassens von Zivilisten, darunter Frauen und ältere Menschen (CCR/YASA 5.2024). 
Türkische Militär- und Geheimdienstkräfte, Splittergruppen der SNA und die Militärpolizei sind 
in Misshandlungen im Zusammenhang mit Inhaftierungen verwickelt. Zahlreiche von HRW und 
der COI dokumentierte Berichte zeichnen ein erschreckendes Bild dieser Bedingungen. Derzeit 
wird die Beteiligung türkischer Beamter an diesen Misshandlungen vermutet, wobei Berichten 
zufolge die meisten Misshandlungen in Haftanstalten der SNA-Fraktion oder provisorischen 
Einrichtungen der Militärpolizei stattgefunden haben (HSC 6.5.2024). Zu den Einrichtungen, 
in denen seit 2020 solche Folterhandlungen dokumentiert wurden, gehören Gefängnisse und 
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provisorische Einrichtungen, die von einzelnen SNA-Gruppierungen geführt werden, sowie Ein­
richtungen, die von der Zivil- und Militärpolizei der SNA betrieben werden (UNHRC 12.7.2023). 
Die COI dokumentierte die Anwesenheit von türkischen Beamten in Haftanstalten der SNA und 
teilweise auch bei Folter- und Misshandlungen (UNHRC 12.7.2023; vgl. STJ 26.6.2024). Die 
Nichtregierungsorganisation Synergy Associations for Victims dokumentierte Kriegsverbrechen 
in Form von Folter und Misshanldungen in Afrin, Ra’s al-’Ayn, Serê Kaniyê und Tell Abyad (SAV 
25.2.2024). Die CoI stellte Fälle von Folter und Misshandlungen in mehreren Gefängnissen 
der SNA in ’Afrin, A’zaz, Ma’arratah, Raju und Hawar Kilis fest (UNGA 9.2.2024). Ehemalige 
Häftlinge berichten von albtraumhaften Folterungen während der Verhöre, um falsche Geständ­
nisse zu erpressen, die teilweise zu Todesfällen führten (HSC 6.5.2024). Zu den Opfern der 
Foltermaßnahmen der SNA gehören insbesondere Personen, die unter Verdacht standen, Ver­
bindungen zu den kurdischen Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - YPG) und 
den Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF) zu haben. Inhaftierte 
waren vorwiegend Kurden (UNHRC 12.7.2023). Weiters kam es immer wieder zu Einzelfällen 
sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt durch Mitglieder der SNA gegen weibliche Ge­
fangene (UNGA 9.2.2024). Auch Syrians for Truth and Justice (STJ) dokumentierte Fälle von 
sexueller Gewalt, Folter und anderer sexueller Misshandlungen gegen Frauen in den Haftan­
stalten der SNA (STJ 26.6.2024). Die SNA tötete in der ersten Jahreshälfte 2024 insgesamt 
fünf Personen durch Folter (SNHR 1.7.2024), im gesamten Jahr 2023 waren es drei Personen 
(SNHR 1.1.2024). AlsGründe für die Inhaftierung und Folterung in den von der SNA kontrollier­
ten Gebieten, sahen STJ und Synergy Associations for Victims die Erpressung von Lösegeld 
oder der Einschüchterung, um Personen zum Verlassen des Gebietes zu veranlassen (STJ 
26.6.2024; vgl. SAV 25.2.2024).
Gebiete unter der Kontrolle der Assad-Regierung
In der syrischen Verfassung in Artikel 53 Abs. 2 ist festgehalten, dass niemand gefoltert oder 
auf demütigende Weise behandelt werden darf. Das Gesetz soll eine Strafe vorsehen, für dieje­
nigen, die dennoch foltern oder unmenschlich behandeln (SeG 24.2.2012). Im März 2022 erließ 
Präsident Bashar al-Assad das Gesetz Nr. 16, das Folter und unmenschliche Behandlung unter 
Strafe stellt. Artikel 1 dieses Gesetzes definiert Folter als jede Handlung oder Unterlassung, 
durch die einer Person schwere körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt 
werden, um sie einzuschüchtern oder um sie zu einer Handlung zu zwingen, oder wenn einer 
Person solche Schmerzen oder Leiden aus einem auf irgendeiner Art von Diskriminierung be­
ruhenden Grund zugefügt werden, oder wenn ein Beamter oder eine in amtlicher Eigenschaft 
handelnde Person diese Schmerzen oder Leiden einer Person aus irgendeinem Grund zufügt, 
der auf einer Diskriminierung gleich welcher Art beruht, oder wenn sie von einem Beamten oder 
einer in amtlicher Eigenschaft handelnden Person ausdrücklich oder stillschweigend veranlasst 
oder gebilligt werden. Des Weiteren sind Handlungen miteingeschlossen, die von einer Person 
oder einer Gruppe zum persönlichen, materiellen oder politischen Vorteil oder aus Rache oder 
Vergeltung begangen werden. Artikel 2 regelt das Strafausmaß, das von mindestens drei Jah­
ren Freiheitsstrafe bis zu lebenslänglicher Haftstrafe reicht. Die Todesstrafe wird erteilt, wenn 
die Folter den Tod eines Menschen zur Folge hat oder wenn eine Person während oder zum 
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Zwecke der Folter vergewaltigt oder unsittlich angegriffen wird. Artikel 3 untersagt das Zulas­
sen von Beweismittel, die unter Folter zustande gekommen sind, außer im Verfahren gegen 
Folter. Opfern von Folter werden gemäß Artikel 5 Entschädigungen zugesprochen. Laut Arti­
kel 7 sind Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht anzeige zu erstatten, zu gewährleisten (PoS 
30.3.2022).
Das Gesetz lässt gemäß Syrians for Truth and Justice (STJ) einen wichtigen Aspekt der von 
Syrien im Jahr 2004 unterzeichneten Konvention gegen Folter von 1984 außer Acht. Das Gesetz 
Nr. 16 von 2022 enthält nämlich keine Klauseln, die die Aktivitäten (wie Überwachung von Ge­
fängnissen und Sicherheitszentren, Überwachung der Einhaltung der Konvention, regelmäßiges 
Berichten, Überwachung der Anwendung der Anti-Folter-Gesetzgebung) von Menschenrechts­
ausschüssen von unabhängigen oder internationalen Organisationen legalisieren, erlauben 
oder erleichtern. Auch nicht durch das UN-Komitee gegen Folter (United Nations Committee 
against Torture - CAT). STJ zählt weitere Versäumnisse des Gesetzes Nr. 16 von 2022 auf, 
wie unzureichende Beschwerde- und Schutzmaßnahmen, fehlende interne, transparente Re­
gierungsaufsicht, lokale Verordnungen, die Folterern rechtlichen Schutz gewähren, und das 
Fehlen anderer Formen von erniedrigender, unmenschlicher oder grausamer Behandlung. STJ 
schreiben, dass Folter eine der schwerwiegendsten und am besten dokumentierten Menschen­
rechtsverletzungen, die von der syrischen Regierung begangen wurden, ist (STJ 12.7.2022). 
Auch die NGO Syrian Network for Human Rights (SNHR) kritisiert das Gesetz als gegenstands­
los, weil die Anzahl an Todesopfern durch Folter seit der Verkündung weiter angestiegen ist 
(SNHR 10.10.2023).
Laut SNHR steht Folter insbesondere mit willkürlichen Verhaftungen und dem Verschwinden 
lassen in Zusammenhang, ist aber nicht nur darauf beschränkt (SNHR 10.10.2023). SNHR 
dokumentierte in der ersten Jahreshälfte 2024 dennoch 53 Personen, die durch Folter in Syrien 
zu Tode gekommen sind, darunter ein Kind. Die Mehrheit davon (26 Personen bzw. ca. 40 %) 
wurden durch das syrische Regime zu Tode gefoltert (SNHR 1.7.2024). Im Jahr 2023 wurden 
laut SNHR 57 Personen zu Tode gefoltert, davon 32 durch die syrische Regierung. Eine davon 
war eine Frau (SNHR 1.1.2024). Folter passierte in verschiedenen Haftanstalten, wie in Geheim­
dienstdirektionen (Sicherheitsbehörden genannt) oder zivilen und militärischen Polizeistationen 
(UNHRC 12.7.2023).
Die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission zur Arabischen Republik Syrien (In­
dependent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic - COI) gab im April 
2024 bekannt, dass sie Grund zur Annahme hätte, dass die Regierung zu diesem Zeitpunkt 
weiterhin willkürliche Festnahmen, sowie Verschwinden lassen, Folter und Misshandlungen 
vornahm. (UNGA 9.2.2024). Das deutsche Auswärtige Amt berichtete ebenfalls, dass Polizei, 
Justizvollzugsorgane und vor allem Sicherheits- und Geheimdienste systematisch Folterprakti­
ken anwendeten (AA 2.2.2024).
Am 10.10.2023 hielt der Internationale Gerichtshof (International Court of Justice - ICJ) in Ka­
nada den ersten Prozesstag in einem von Kanada und den Niederlanden vorgebrachten Ver­
fahren, in dem Syrien vorgeworfen wird, gegen die UN-Konvention gegen Folter zu verstoßen 
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(AI 24.4.2024; vgl. FR24 10.10.2023). Kanada und die Niederlande forderten vom Gericht einen 
Noterlass, in dem Syrien zum unverzüglichen Stopp von einer langen Liste an Missbräuchen, 
wie willkürliche Verhaftungen, Folter und das Erzwingen von Geständnissen für erfundene Ver­
brechen, insbesondere jene, die mit einer Todesstrafe geahndet werden, aufgefordert wurde 
(NYTM 11.10.2023). Am 16.10.2023 erließ das Gericht, dass die syrischen Behörden Maß­
nahmen zu ergreifen haben, um Folter und andere Misshandlungen im Zusammenhang mit 
Inhaftierungen zu unterbinden (AI 24.4.2024). Human Rights Watch berichtete, dass die syri­
sche Regierung ein Jahr nach dem Urteil diesem nicht nachgekommen war und Syrer weiterhin 
der Gefahr ausgesetzt waren, durch Fremdeinwirkung zu verschwinden, zu Tode gefoltert zu 
werden und schrecklichen Haftbedingungen ausgesetzt zu sein (HRW 20.11.2024).
Frauen stellen einen geringeren Anteil in staatlichen Haftanstalten. Manche von ihnen erfah­
ren sexuelle Gewalt, wie Vergewaltigungen, Androhung von Vergewaltigung, sexuelle Folter, 
Missbrauch und Demütigung. Aber nicht alle inhaftierten Frauen und Mädchen werden sexuell 
missbraucht. Misshandlungen anderer Art aber sind weit verbreitet (UNHRC 12.7.2023). Laut 
deutschem Auswärtigem Amt werden Familienmitglieder, nicht selten Frauen und Kinder, oder 
Nachbarn als vermeintliche Mitwisser oder für vermeintliche Verbrechen anderer inhaftiert und 
gefoltert (AA 2.2.2024).
Eine realistische Möglichkeit zur Einforderung einer strafrechtlichen Verfolgung von Folter oder 
anderen kriminellen Handlungen durch Sicherheitskräfte besteht gemäß deutschem Auswär­
tigem Amt nicht. Gegenwärtig können sich der einzelne Bürger und die einzelne Bürgerin in 
keiner Weise gegenüber staatlichen Willkürakten zur Wehr setzen. Bereits vor März 2011 gab 
es glaubhafte Hinweise darauf, dass Personen, die sich über die Behandlung durch Sicher­
heitskräfte beschwerten, Gefahr liefen, dafür strafrechtlich verfolgt bzw. wiederholt selbst Opfer 
solcher Praktiken zu werden (AA 2.2.2024). Eine vertrauliche Quelle des niederländischen Au­
ßenministeriums gibt ebenfalls an, dass Folter durch Regierungsbeamte weitgehend unbestraft 
bleibt (MBZ 8.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.2.2024): Auswärtiges Amt, Bericht über die Lage in der 
Arabischen Republik Syrien (Stand: Ende Oktober 2023), https://www.ecoi.net/de/dokument/21043
40.html, Zugriff 26.2.2024 [Login erforderlich]
■ AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World’s Human rights in Syria 2023, https:
//www.amnesty.org/en/location/middle-east-and-north-africa/middle-east/syria/report-syria , Zugriff 
15.5.2024
■ AJ - Al Jazeera (2.4.2024): Anti-Assad Syrians lead protests against prison torture by rebel group, 
https://www.aljazeera.com/news/2024/4/2/anti-assad-syrians-lead-protests-against-prison-torture-r
ebel-group, Zugriff 1.8.2024
■ CCR/YASA - Ceasefire - Centre for Civilian Rights, Yasa - Kurdish Center for Studies and Legal 
Consultancy (5.2024): Escalating violations in Syrias Afrin 2024 update, https://reliefweb.int/attach
ments/ec76c163-47fc-401c-a5f6-29db16503ae9/Ceasefire-report-Afrin-2024-update.pdf , Zugriff 
11.7.2024
■ FR24 - France 24 (10.10.2023): Syria in World Court dock over ’abhorrent’, ’widespread’ torture, https:
//www.france24.com/en/live-news/20231010-world-court-to-hear-watershed-syria-torture-case , 
Zugriff 21.6.2024
■ HRW - Human Rights Watch (20.11.2024): Syria Violating World Court Order, https://www.hrw.org/
news/2024/11/20/syria-violating-world-court-order , Zugriff 25.11.2024
130
136

■ HSC - Human Security Center (6.5.2024): The Militarization and Exploitation of Northern Syria, 
http://www.hscentre.org/uncategorized/militarization-exploitation-northern-syria , Zugriff 25.6.2024
■ MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (8.2023): General Country of Origin Inform­
ation Report - August 2023, https://www.government.nl/binaries/government/documenten/reports/
2023/08/07/general-country-of-origin-information-report-syria-august-2023/General Country of Ori­
gin Information Report Syria August 2023.pdf, Zugriff 5.7.2024
■ NYTM - New York Times Magazin, The (11.10.2023): Syrian Torture Hearing Begins in International 
Court, https://www.nytimes.com/2023/10/11/world/middleeast/icj-syria-torture-human-rights-case.
html, Zugriff 7.6.2024
■ PoS - Parliament of Syria [Syrien] (30.3.2022): سيئرلﺍ  دسألﺍ  ﺭدصي  ًانوناق  ميرجتل  بيذعتلﺍ [Präsident Assad 
erlässt ein Gesetz, das Folter unter Strafe stellt], http://www.parliament.gov.sy/arabic/index.php?n
ode=5516&cat=22943&, Zugriff 15.7.2024
■ SAV - Synergy Associations for Victims (Hevdesti) (25.2.2024): Northern Syria: Arbitrary Detention 
and Torture as Systematic Policy in SNA-Held Areas, https://hevdesti.org/en/northern-syria-arbitra
ry-detention-and-torture-as-systematic-policy-in-sna-held-areas , Zugriff 2.8.2024
■ SeG - Syrian E-Government [Syrien] (24.2.2012): Syrian Constitution, https://egov.sy/page/en/137/
0/Constitution.html, Zugriff 25.6.2024
■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (1.7.2024): 429 Civilian Deaths, Including 65 Children 
and 38 Women, as well as 53 Deaths due to Torture, Documented in Syria in the First Half of 2024, 
https://reliefweb.int/attachments/ce5ee071-c442-4715-9e4b-e6f15ace9cac/M240701E.pdf , Zugriff 
15.7.2024
■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (1.1.2024): 1,032 Deaths, Including 181 Children and 150 
Women as well as 57 Deaths due to Torture, Documented in 2023, https://reliefweb.int/attachments/
daaeb858-87e7-4ee4-b00d-f733a8cb05e8/M240101E (1).pdf, Zugriff 15.7.2024
■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (10.10.2023): The Syrian Regime is Accused of Killing 
15,051 Individuals, Including 190 Children and 94 Women, Under Torture in Its Detention Centers 
Since March 2011, While Nearly 136,000 Remain Forcibly Disappeared, https://snhr.org/wp-content
/uploads/2023/10/R231007E.pdf, Zugriff 15.7.2024
■ STJ - Syrians for Truth and Justice (26.6.2024): In the Absence of Accountability: Torture as a 
Systematic Policy in Northern Syria, https://stj-sy.org/en/in-the-absence-of-accountability-torture-a
s-a-systematic-policy-in-northern-syria , Zugriff 17.7.2024
■ STJ - Syrians for Truth and Justice (12.7.2022): Syria: Anti-Torture Law Issued 35 Years After the 
Convention against Torture Went Effective - Syrians for Truth and Justice, https://stj-sy.org/en/syr
ia-anti-torture-law-issued-35-years-after-the-convention-against-torture-went-effective , Zugriff 
15.7.2024
■ UNGA - United Nations General Assembly (9.2.2024): Report of the Independent International Com­
mission of Inquiry on the Syrian Arab Republic, https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/
hrbodies/hrcouncil/sessions-regular/session55/A_HRC_55_64_EN.pdf, Zugriff 26.6.2024
■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (12.7.2023): “No End in Sight”: Torture and ill-
treatment in the Syrian Arab Republic 2020-2023* - Independent International Commission of Inquiry 
on the Syrian Arab Republic (A/HRC/53/CRP.5), https://www.ohchr.org/sites/default/files/document
s/hrbodies/hrcouncil/coisyria/A-HRC-53-CRP5-Syria-Torture.pdf , Zugriff 15.7.2024
8 Korruption - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 15:45
Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
[Derzeit liegen keine ausreichenden Informationen zum Thema Korruption der neuen syrischen 
Regierung vor. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugäng­
lichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media 
Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorge­
hensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den 
in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein 
131
137

Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Wei­
tere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische 
Anmerkungen.]
Die Korruption im öffentlichen Sektor war unter dem Assad-Regime durch ein zunehmendes 
Maß an Klientelismus und Plünderung von Ressourcen gekennzeichnet. Die Institutionen wur­
den so verwaltet, dass sie den Interessen der politischen Eliten dienten, die mit dem Regime 
und seinen Kreisen verbunden waren, und das auf Kosten von Effizienz und Effektivität. Die 
geschäftsführende Regierung hat angekündigt, ein Paket von Reformen durchführen zu wollen 
(OSS 20.1.2025). Das Assad-Regime hat die Institutionen praktisch hohl zurückgelassen – voller 
Korruption, ohne Regularien, ohne qualifizierte Fachkräfte, ohne Ausstattung (NZZ 24.1.2025).  
Syriens geschäftsführende Regierung steht vor dem Dilemma der Nachlässigkeit in der Verwal­
tung und der Korruption, die sie vom vorherigen Regime geerbt hat (AAA 27.1.2025).
Unmittelbar nach ihrem Amtsantritt gewährte die neue Regierung Tausenden von Angestellten 
drei Monate bezahlten Urlaub, bis ihr Status überprüft worden ist. Dies wurde als willkürliche 
Entlassung interpretiert, da dies mit einer Verzögerung bei der Auszahlung von Gehältern zu­
sammenfiel, weil das notwendige Budget nicht zur Verfügung stand (AAA 27.1.2025).
Die neuen Machthaber in Syrien haben mit der Zerschlagung des Captagon-Handels begonnen 
und ehemalige Fabriken an Standorten wie dem Luftwaffenstützpunkt Mezzeh in Damaskus, 
einem Autohandelsunternehmen in Latakia und einer Fabrik, in der früher Snackchips hergestellt 
wurden, im Damaszener Vorort Douma demontiert (AJ 7.1.2025). Der interimistische syrische 
Premierminister versprach, dass der Drogenschmuggel und Captagon in Syrien keine Bedro­
hung mehr für Jordanien sein werde (REU 7.1.2025). Unter der Herrschaft von Al-Assad war 
Jordanien ein Hauptumschlagplatz für den Schmuggel von in Syrien hergestellten Captagon-
Amphetaminen mit hohem Suchtpotenzial in die Golfstaaten, was zu Spannungen zwischen 
den beiden Ländern geführt hatte (AJ 7.1.2025).
Finanzminister Abazid sagte, dass die ehemaligen Rebellen seit ihrer Machtübernahme auf 
massive Korruption und Verschwendung gestoßen seien. Einige staatliche Unternehmen schie­
nen unter al-Assad nur dazu da zu sein, Ressourcen zu veruntreuen, und würden geschlossen 
werden. Eine vorläufige Überprüfung der neuen Regierung zeigte, dass nur 900.000 von 1,3 
Millionen Menschen auf der Gehaltsliste der Regierung tatsächlich zur Arbeit kommen. Mo­
hammad Alskaf, Minister für Verwaltungsentwicklung, der die Personalstärke des öffentlichen 
Sektors überwacht, sagte gegenüber Reuters, dass der Staat zwischen 550.000 und 600.000 
Mitarbeiter benötigen würde – weniger als die Hälfte der derzeitigen Zahl (REU 31.1.2025).
[Informationen zu Maßnahmen gegen Korruption, Menschenrechtsverletzungen etc. im gestürz­
ten Assad-Regime finden sich im Kapitel Rechtsschutz / Justizwesen - Entwicklungen seit dem 
Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) Anm.]
132
138

Quellen
■ AAA - Asharq Al-Awsat (27.1.2025): ةموكح  فيرصت  لامعألﺍ  يف  ايﺭوس  مامﺃ  لهرتلﺍ  يﺭﺍﺩإلﺍ  ﺀاهنإو  فئاظولﺍ [Syriens 
geschäftsführende Regierung sieht sich mit administrativer Laxheit und Stellenabbau konfrontiert], 
https://aawsat.com/-/-/5105677---------- , Zugriff 30.1.2025
■ AJ - Al Jazeera (7.1.2025): First international flight since al-Assads removal lands in Syria, https://
www.aljazeera.com/news/2025/1/7/first-international-flight-since-al-assads-removal-lands-in-syria , 
Zugriff 8.1.2025
■ NZZ - Neue Zürcher Zeitung (24.1.2025): Fragiler Frieden: Asad hat die Institutionen in Syrien hohl 
zurückgelassen, https://www.nzz.ch/feuilleton/fragiler-frieden-asad-hat-die-staatlichen-institutionen
-in-syrien-hohl-zurueckgelassen-ld.1867547 , Zugriff 29.1.2025
■ OSS - Omran Center for Strategic Studies (20.1.2025): ﺕﺍﺀاضﺇ  ةيلوﺃ  يف  ﺡالصﺇ  ﻉاطقلﺍ  ماعلﺍ [Erste Hö­
hepunkte der Reform des öffentlichen Sektors], https://www.omrandirasat.org/ﺕﺍﺭﺍدصإلﺍ /ﺙاحبألﺍ /-قﺍﺭوﺃ 
ةيثحب /.ماعلﺍ-ﻉاطقلﺍ-ﺡالصﺇ-يف-ةيلوﺃ-ﺕﺍﺀاضﺇ html, Zugriff 31.1.2025
■ REU - Reuters (31.1.2025): Syria’s new Islamist rulers to roll back state with privatizations, public 
sector layoffs, https://www.reuters.com/world/middle-east/syrias-islamist-rulers-overhaul-economy
-with-firings-privatization-state-firms-2025-01-31 , Zugriff 31.1.2025
■ REU - Reuters (7.1.2025): Jordan and Syria to combat arms and drugs smuggling, Islamic State’s 
resurgence, https://www.reuters.com/world/middle-east/jordan-syria-combat-arms-drugs-smuggli
ng-resurgence-islamic-state-2025-01-07 , Zugriff 8.1.2025
8.1 Korruption in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - De­
mokratische Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 14:40
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 
fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch 
dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich 
bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finan­
zieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten 
wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer Anfrage zu 
kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES 
wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderin­
formation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Im August 2023 brachen in der Demokratischen Autonomen Region Nord- und Ostsyrien (DAA­
NES) gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen den Syrian Democratic Forces (SDF) und 
den Stammeskämpfern in Deir ez-Zour aus. Neben der Festnahme eines SDF-Kommandanten 
waren der Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (CoI) 
zufolge auch Missstände in der Selbstverwaltung, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, 
Zwangsrekrutierung, unzureichende Lehrpläne und Korruption Auslöser dieser Unruhen (UNGA 
9.2.2024). Auch USAID gab an, dass die Wahrnehmung von Korruption in der DAANES sowie 
die Einmischung der Kurdischen Arbeiterpartei (Partiya Karkerên Kurdistanê - PKK) die Span­
nungen durch die Proteste weiter antrieben und die öffentliche Akzeptanz der SDF untergruben 
(USAID 13.8.2023).
133
139

Quellen
■ UNGA - United Nations General Assembly (9.2.2024): Report of the Independent International Com­
mission of Inquiry on the Syrian Arab Republic, https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/
hrbodies/hrcouncil/sessions-regular/session55/A_HRC_55_64_EN.pdf, Zugriff 26.6.2024
■ USAID - United States Agency for International Development [USA] (13.8.2023): Context Update: 
Northeastern Syria August 13, 2023, https://reliefweb.int/attachments/cd53aad4-2bf6-4a49-b152-
24cd89ec8b75/Northeast Syria - Context Update - July 2023.pdf, Zugriff 17.7.2024
8.2 Korruption (Stand August 2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 14:12
Korruption, Bestechung und Günstlingswirtschaft waren in Syrien weit verbreitet (GITOC 2023). 
Sowohl in den von der syrischen Regierung als auch in den von der Opposition kontrollierten Ge­
bieten hatten autoritäre Regierungskoalitionen, die von bewaffneten Akteuren dominiert wurden, 
formelle Institutionen geschaffen oder erobert, die ein vernetztes und voneinander abhängiges 
Wirtschaftssystem regulierten. Dieses basierte auf Raub, Erpressung, Schmuggel, Bestechung 
und Gewalt (BI 27.1.2023). Der Alltag der Zivilbevölkerung hatte sich in den Monaten von Febru­
ar bis April 2024 durch die sich verschärfende Wirtschaftskrise und der galoppierenden Inflation 
verschlechtert und es wurde zunehmend von räuberischen Tätigkeiten der bewaffneten Akteure 
berichtet. Die Konfliktparteien waren in unterschiedlichem Maße direkt an kriminellen Aktivitäten, 
wie Menschenhandel, Korruption und gewaltvolle Erpressung beteiligt bzw. tolerierten diese 
oder waren unfähig, diese zu verhindern (UNGA 9.2.2024).
Die Nichtregierungsorganisation Syrian Network for Human Rights (SNHR) gab in einem Inter­
view mit dem Danish Immigration Service an, dass Korruption an Checkpoints in allen Teilen 
Syriens verbreitet ist (DIS 6.2024). Der Global Organized Crime Index schrieb ebenfalls, dass 
fast der gesamte Fernverkehrshandel und -transport im Land regelmäßig von Erpressungen 
betroffen war (GITOC 2023). Gemäß einem Interview mit dem Danish Immigration Service 
war es SNHR zufolge für eine Person möglich, die in der Demokratischen Autonomen Region 
Nord- und Ostsyrien (DAANES) lebt, alle Checkpoints zwischen der DAANES und Damaskus 
problemlos zu passieren, selbst wenn die Person von den Syrischen Behörden gesucht wurde, 
wenn sie das Personal an den Checkpoints bestach. Normalerweise kannten die Fahrer, die die 
gesuchte Person auf der Reise begleiteten das Personal an den Checkpoints und bestachen 
dieses schon im Voraus (DIS 6.2024). Schmuggleraktivitäten im Zusammenhang mit illegalem 
Handel von Konsumgütern, wie etwa Tabak, wurden Berichten zufolge von den im Land prä­
senten ausländischen Kräften und von Akteuren, die im Staat eingebunden waren, erleichtert. 
Sie stellten eine bedeutende Einnahmequelle durch Bestechungsgelder für Regierungsbeamte 
und bewaffnete Gruppierungen, die Grenzen und Checkpoints kontrollierten (GITOC 2023).
Gebiete unter der Kontrolle der Opposition (HTS, SNA, etc.)
In den von der Opposition kontrollierten Gebieten war Korruption weit verbreitet (FH 2024; 
vgl. OpD 2024). Erpressung und Schutzgeldforderungen waren in Syrien in der Regel mit geo­
politischen Entwicklungen verbunden. Milizen der Opposition führten im Zuge von territorialen 
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Streitigkeiten Erpressungen durch, indem sie Steuern von Zivilisten und Unternehmen in den von 
ihnen kontrollierten Gebieten erhoben, im Austausch für „ Dienstleistungen“ oder „ Schutz“. Die 
bekannteste Form der Schutzgelderpressung war das Einheben von Zakat, normalerweise eine 
wohltätige Spende, die im Islam als religiöse Pflicht gilt. Auch ausländische Akteure waren stark 
in die kriminelle Landschaft des Landes involviert, denn die meisten syrischen Grenzen wur­
den von einer Vielzahl ausländischer Akteure kontrolliert, wie militante sunnitisch-islamistische 
Gruppen, die Syrian National Army (SNA), die russischen Streitkräfte, die Syrian Democratic 
Forecs (SDF) und türkische Milizen (GITOC 2023).
In den von der Hay’at Tahrir ash-Sham (HTS) kontrollierten Gebieten mangelte es den Institu­
tionen an Transparenz und Integrität, dem Personal fehlte es an Effizienz und Qualifikation und 
Korruption und Günstlingswirtschaft wurden systematisch praktiziert. Dabei kam es häufig zu 
Diskriminierung und führte dazu, dass Personen, die mit der HTS in Verbindung standen, Privi­
legien in militärischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereichen gewährt wurden (SCPR/UniVie 
8.2023). Bei den Institutionen der HTS handelte es sich um Mechanismen, die hochrangige 
Persönlichkeiten innerhalb der Regierungskoalitionen stärkten und bereicherten (BI 27.1.2023). 
Anfang des Jahres 2024 kam es zu Demonstrationen gegen die HTS unter anderem in der Stadt 
Idlib. Mehrere Tage lang gingen Hunderte Demonstranten auf die Straße, um gegen eine Sicher­
heitskampagne zu demonstrieren, aber gleichzeitig wuchs auch die Frustration über Korruption 
und Misswirtschaft in diesen Gebieten, die viele für die steigenden Lebenserhaltungskosten 
verantwortlich machten (Etana 2.2024). Die HTS monopolisierte den Handel mit Treibstoff und 
wichtigen Dienstleistungen in ihrem Gebiet, konfiszierte oder zerstörte regelmäßig Waren und 
beschlagnahmte den Besitz abwesender Eigentümer, häufig um ihn an ihre eigenen Komman­
deure zu verteilen (FH 2024). Einem Bericht der NGO Syrians for Truth and Justice (STJ) zufolge 
soll eine Behörde der HTS Bauern in Idlib eine Zakat für die Ernte aufgezwungen und Abgaben 
und Steuern eingefordert haben. Im Juli 2023 wurden zu diesem Zweck Checkpoints eingerichtet 
(STJ 24.10.2023).
Den von der Türkei unterstützten Milizen wurden Korruption, Tyrannei und Menschenrechts­
verletzungen vorgeworfen (SOHR 2.7.2023), sowie Plünderungen, Erpressung und Diebstahl. 
Lokale Verwaltungsbeamte und Aktivisten kritisierten, dass nur ein geringer Teil der internatio­
nalen Hilfe, die angeblich an Oppositionsvertreter im Ausland ging, bei ihnen ankam, was den 
Verdacht der Korruption aufkommen ließ (FH 2024). Human Rights Watch (HRW) schrieb auch 
von Annahme von Bestechungsgeldern in der lokalen Militärpolizei, um einerseits Familienan­
gehörige aus dem Gefängnis befreien zu können und andererseits um in den eigenen Häusern 
leben zu können, die zwischenzeitlich von Fraktionen der SNA besetzt worden waren. Neben 
Bestechungsgelder zahlten manche Familien sogar „ Mieten“, „ Steuern“ oder andere Abgaben 
an Angehörige der lokalen Militärpolizeien, um in ihren Häusern wohnen, ihre Shops betreiben 
oder ihre Ländereien bestellen zu dürfen (HRW 29.2.2024). Auch Syria Direct schrieb, dass 
ein umfassendes Korruptionsmuster in den von der Türkei unterstützten Oppositionsgebieten 
vorherrschte, bei dem unter anderem die Militärpolizei und SNA-Kommandanten gegen Be­
stechungsgelder Häftlinge freiließen oder Verwandte deckten, die wegen Verbrechen angeklagt 
wurden (SYD 20.5.2022).
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2023 und 2024 kam es in den von der Türkei nahestehenden Gruppierungen kontrollierten 
Gebieten immer wieder zu Protesten der lokalen Bevölkerung, nicht zuletzt als Folge von Kor­
ruptionsvorwürfen gegen lokale Verwaltungsbehörden und Stromanbieter (HRW 29.2.2024). 
Im Dezember 2023 protestierten Menschenrechtsaktivisten, Anwälte und Journalisten in der 
von der SNA kontrollierten Stadt al-Ra’i in Nord-Aleppo gegen Korruption in der Justiz (NPA 
18.12.2023). Auch in Tell Abyad kam es zu Protesten der lokalen Bevölkerung, die für bessere 
Lebensbedingungen und Versorgungsleistungen sowie gegen Korruption in militärischen und 
zivilen Einrichtungen protestierten (SOHR 2.7.2023). Auch hin ’Azaz protestierten Einwohner 
gegen die Korruption der Syrischen Übergangsregierung (Syrian Interim Government - SIG) 
und kritisierten die Vetternwirtschaft sowie ihre Vormachtstellung in Verwaltungseinrichtungen 
(SOHR 20.2.2024).
Gebiete unter der Kontrolle der syrischen Regierung (Stand August 2024)
Korruption war in Syrien schon immer ein Problem, hat aber während des Konflikts aufgrund 
der zunehmenden Armut, der Abwertung des syrischen Pfunds und der Diversifikationsmöglich­
keiten weiter zugenommen (BS 19.3.2024). Syrien stellte gemeinsam mit Somalia, Venezuela 
und dem Südsudan das Schlusslicht des Korruptionsperzeptionsindex’ (Corruption Perception 
Index) 2023 von Transparency International dar (TI 1.2024). Das syrische Regime und seine Ver­
bündeten kontrollierten einen Großteil der syrischen Wirtschaft. Durch den Bürgerkrieg wurden 
neue Möglichkeiten für Korruption für die Regierung, den regierungstreuen bewaffneten Kräften 
und der Privatwirtschaft geschaffen. Auch ausländische Verbündete konnten von den undurch­
sichtigen Regierungsverträgen und Handelsabkommen profitieren (FH 2024). Der Regierung 
fehlte der Bertelsmann-Stiftung zufolge der politische Wille, gegen Korruption vorzugehen. Als 
eines von wenigen Ländern hatte Syrien das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen 
Korruption (United Nations Convention Against Corruption - UNCAC) nicht unterzeichnet (BS 
19.3.2024). USDOS zufolge gab es keine Berichte darüber, dass das Regime versucht hätte, 
die Korruption zu bekämpfen (USDOS 22.4.2024). Gelegentliche, öffentlichkeitswirksame An­
ti-Korruptionsinitiativen zielten auf diejenigen ab, die mit dem Regime gebrochen hatten, oder 
deren Ressourcen das Regime kontrollieren wollte (BS 19.3.2024). Ähnlich wurde es auch im 
oppositionsnahen Nachrichtenportal Enab Baladi beschrieben. Ein dort zitierter Experte gab 
an, dass Verhaftungen im Dezember 2023 unter dem Vorwand der Korruptionsbekämpfung 
standen und der schlechten wirtschaftlichen Lage Syriens geschuldet waren und der Suche des 
Regimes nach finanziellen Einsparungen. Der Experte fügte hinzu, dass das syrische Regime 
stillschweigend akzeptierte, dass Angestellte im öffentlichen Sektor wegen der niederen Gehäl­
ter sich durch Korruption ihr überleben sicherten (Enab 29.12.2023). Global Organized Crime 
Index räumte zwar ein, dass der syrische Staat mafiösen Gruppierungen nicht viel Spielraum 
ließ, aber jene Gruppierungen mit familiären oder verwandtschaftlichen Beziehungen im Land 
aktiv blieben. Gleichzeitig schrieb er, dass das syrische Regime sich nicht ausreichend um 
die Bekämpfung des organisierten Verbrechens bemüht hatte, sondern vielmehr ein günstiges 
Umfeld für kriminelle Organisationen geschaffen hatte, in dem diese gedeihen und die fragile 
Nachkriegssituation des Landes ausnützen konnten (GITOC 2023). Personen, die in den von 
der Regierung kontrollierten Gebieten versuchten Korruption aufzudecken oder zu kritisieren, 
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