2025-09-05-coi-cms-laenderinformationen-syrien-version-12-73ab
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Schutz der öffentlichen und persönlichen Freiheiten. Sie nahmen Beschwerden von Bürgern entgegen und stellten offizielle Mitteilungen zu, wie beispielsweise Einberufungsschreiben (SYD 17.7.2024). Quellen ■ AAA - Asharq Al-Awsat (5.8.2024): Syria Formulates New Comprehensive Security Roadmap, https: //english.aawsat.com/arab-world/4814511-syria-formulates-new-comprehensive-security-roadmap , Zugriff 5.8.2024 ■ ActionPal - Action Group of Palestinians in Syria (12.3.2022): ﺀﺍول ﺱدقلﺍ يف ةيﺭوس فيﺯ ةيمستلﺍ ةقيقحو ﺭودلﺍ [Al-Quds Brigade in Syrien: Falscher Name, wahre Rolle], https://www.actionpal.org.uk/ar/post/169 53/-/------- , Zugriff 7.8.2024 ■ Almodon - Almodon (28.1.2024): ﺡافك محلم دّيقي ﺕايحالص ﻉرفألﺍ ..ةينمألﺍ اهطبريو رصقلاب يﺭوهمجلﺍ [Kifah Melhem schränkt Befugnisse der Sicherheitsdirektorate ein und verbindet sie mit dem Präsidentenpalast], https://www.almodon.com/arabworld/2024/1/28/-------- , Zugriff 9.8.2024 ■ AlSouria - Alsouria Net (6.12.2023): نينﺍوق „..ﺓديدج “زفﺍوح „و ةطخ “ةيرس „ـل ﺓﺩاعﺇ “ةلكيه شيج ماظنلﺍ [Neue Gesetze - „Anreize“ udn ein „ Geheimplan“ zur „ Umstrukturierung“ der Armee des Regimes], https://www.also uria.net/----- , Zugriff 7.8.2024 ■ BI - Brookings Institution (27.1.2023): Syria’s dissolving line between state and nonstate actors, https://www.brookings.edu/articles/syrias-dissolving-line-between-state-and-nonstate-actors/ , Zugriff 25.9.2023 ■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (31.7.2024): Syria - The World Factbook, https://www.cia. gov/the-world-factbook/countries/syria/#military-and-security , Zugriff 2.8.2024 ■ DIS - Danish Immigration Service [Denmark] (4.2023): Syria - The Special Forces and the elite units, https://us.dk/media/10582/syria-the-special-forces-and-the-elite-units_april_2023.pdf , Zugriff 5.8.2024 ■ Harmoon - Harmoon Center (29.5.2024): Latest changes in the structure of the Syrian regime: motives and objectives, https://www.harmoon.org/en/researches/syrian-regime, Zugriff 5.8.2024 ■ ISPI - Italian Institute for International Political Studies (15.9.2023): Serving Power: The Role of Loyalist Militias in Securing the Assad Regime ISPI, https://www.ispionline.it/en/publication/serving -power-role-loyalist-militias-securing-assad-regime-36157 , Zugriff 5.8.2024 ■ Jusoor - Jusoor for Studies (6.5.2024): Why has the Syrian Regime Restructured its Security Appar atus?, https://jusoor.co/en/details/why-has-the-syrian-regime-restructured-its-security-apparatus , Zugriff 5.8.2024 ■ MEI - Middle East Institute (24.9.2021): The Fourth Division: Syrias parallel army, https://www.mei. edu/publications/fourth-division-syrias-parallel-army , Zugriff 5.8.2024 ■ MoDSyr - Verteidigungsministerium [Syrien] (o.D.): ىوق نمألﺍ يلخﺍدلﺍ [Interne Sicherheitskräfte], https: //www.mod.gov.sy/index.php?node=554&cat=3253, Zugriff 5.8.2024 ■ MoDSyr - Verteidigungsministerium [Syrien] (7.8.2024): ﻉوطتلﺍ [Der Freiwilligendienst], https://www. mod.gov.sy/index.php?node=554&cat=305, Zugriff 7.8.2024 ■ NLI - New Lines Institute (3.2023): Syria’s 4th Division: A Threat to Stability, https://newlinesinstitut e.org/wp-content/uploads/20230328-Intel-Briefing-4th-Division-NLISAP.pdf , Zugriff 5.8.2024 ■ OSS - Omran Center for Strategic Studies (22.1.2019): ﺓﺭﺍﺯو ةّيلخﺍدلﺍ يف عقﺍولﺍ..ةيﺭوس ﺕﺍﺭورضو ﺡالصإلﺍ [Innenministerium in Syrien - Realität und Reformnotwendigkeit], https://www.omrandirasat.org//// ------.html , Zugriff 5.8.2024 ■ SYD - Syria Direct (17.7.2024): The short arm of the law: Daraa police absent or constrained, https://syriadirect.org/the-short-arm-of-the-law-daraa-police-absent-or-constrained , Zugriff 5.8.2024 ■ ZAW - Zaman al-Wasl (29.5.2021): ﺱرحلﺍ يﺭوهمجلﺍ .. ﺕاليكشت ﺓديدج زيزعتل ةيامح دسألﺍ اهنم ماحتقﺍ ىئاسن ﺭوص( )ﺀامسﺃو [Die Republikanische Garde - Neue Formationen zur Verbesserung des Schutzes Assads, darunter ein Frauenzug (Fotos und Namen)], https://www.zamanalwsl.net/news/article/137433 , Zugriff 5.8.2024 120

6.4 Zivile und militärische Sicherheits- und Geheimdienste der gestürzten Assad-Re gierung (Stand August 2024) Letzte Änderung 2025-05-08 15:45 Das Nationale Sicherheitsbüro (National Security Office - arab. بتكم نمألﺍ ينطولﺍ war die Dreh scheibe für Verbindung, Überwachung, Koordinierung und Leitung der Sicherheitsarbeit. Es nahm eine wichtige beratende Funktion für den Präsidenten in allen Fragen bezüglich der na tionalen Sicherheit ein (OSS 9.11.2021). Quellen zufolge war das Nationale Sicherheitsbüro direkt dem Präsidenten der Republik untergeordnet (UNHRC 12.7.2023; vgl. TNA 5.1.2024). Ihm unterstellt waren vier Unterabteilungen: die Direktion für militärischen Geheimdienst (eng. Military Intelligence Directorate - arab. ةيركسعلا تارباخملا ةبعش die Direktion für Luft waffengeheimdienst (Air Force Intelligence Department - arab. ةيوجلا تارباخملا ةرادإ die Allgemeine Geheimdienstdirektion (General Intelligence Directorate - ةماعلا تارباخملا ةرادا ) und die Direktion für politische Sicherheit (Political Security Division - arab. ﺓﺭﺍﺩﺇ نمألﺍ يسايسلﺍ Die Direktion für militärische Aufklärung unterstand [Anm.: bis Februar 2024] direkt dem Generalstab, während die Direktion für Luftwaffen-Aufklärung dem Luftwaffen- und Luftverteidigungskomman do angehörte. Diese beiden Behörden waren die größten und mächtigsten Geheimdienste, die offiziell dem Verteidigungsministerium unterstanden. Daneben wurde die Allgemeine Geheim dienstdirektion auch als „ Staatssicherheit“ bekannt, direkt durch den Präsidenten der Republik geführt, und stimmte sich direkt mit dem Nationalen Sicherheitsbüro ab (OSS 9.11.2021). Seit 2011 koordinierte das Nationale Sicherheitsbüro landesweit Gegendemonstrationen und Ge heimdienstoperationen und setzte politische Richtlinien in gemeinsame strategische Pläne um, die den Sicherheitsoperationen zugrunde lagen. Auf der Grundlage der Anweisungen des Büros leiteten die Direktoren der verschiedenen Sicherheitsbehörden ihre Anweisungen an ihre Zweig stellen in den Gouvernements weiter (UNHRC 12.7.2023). Ein syrischer Militärexperte gab an, dass jede Geheimdienstabteilung 18 Zweigstellen hatte (Noon Post 3.4.2024). Die Direktion für politische Sicherheit gehörte verwaltungstechnisch zum Innenministerium. Dennoch hatte der Innenminister keine tatsächliche Macht über die Arbeit der Direktion für politische Sicherheit und koordiniert nur deren administrative und logistische Aspekte. Stattdessen ist die Abteilung für politische Sicherheit diejenige, die das gesamte Innenministerium überwachte, angefangen beim Innenminister bis hin zu den untersten Ebenen des Ministeriums (OSS 9.11.2021). Alle vier Direktionen hatten ihren Hauptsitz und zentralen Zweigstellen in Damaskus und kontrollierten regionale und lokale Zweigstellen in den Gouvernements im ganzen Land (UNHRC 12.7.2023). Im Februar 2024 passte Präsident al-Assad den Sicherheitsapparat mittels Geheimdekret an (Jusoor 6.5.2024). Im Zuge von Bestrebungen al-Assads, Umstrukturierungen und Neubeset zungen auf der Sicherheitsebene zu veranlassen, wurde beschlossen, das Nationale Sicher heitsbüro in eine übergeordnete Koordinierungsstelle, die dem Präsidentenpalast angegliedert ist, umzuwandeln. Diese sollte die wichtigsten Sicherheitsabteilungen und -zweige überwachen (Harmoon 29.5.2024). Somit wurden alle Unterabteilungen, die dem militärischen Geheimdienst, der Direktion für politische Sicherheit, der Allgemeinen Geheimdienstdirektion, der Direktion für Luftwaffengeheimdienst unterstellt sind, unter dem Nationalen Sicherheitsbüro, zentralisiert, welches diese nun direkt beaufsichtigt und zwischen ihnen koordiniert (Jusoor 6.5.2024; vgl. 121

Almodon 28.1.2024). Im März 2024 verkündete der neue Leiter des Nationalen Sicherheitsbüros einer regierungsnahen Nachrichtenseite zufolge, dass die Abteilung für militärischen Geheim dienst und die Abteilung für Luftwaffengeheimdienst zu einer einzigen Abteilung (Sawt al-Assima 20.3.2024; vgl. Sputnik Africa 23.3.2024) unter dem Namen Geheimdienst der Armee und Streit kräfte fusioniert werden sollten (Sputnik Africa 23.3.2024). Das Nationale Sicherheitsbüro sammelte Daten von allen Sicherheitsbehörden und Ministerien und ordnete sie in Listen nach Regionen. Es verfügte über eine riesige Datensammlung. Je nach Belieben konnte das Büro diese Listen in Form von Entscheidungen an die Allgemeine Geheimdienstdirektion weiter geben. Eine von der Medienorganisation Syria TV interviewte Quelle aus Regierungskreisen berichtete, dass das Nationale Sicherheitsbüro seit dem ersten Tag der Krise täglich Hunderte von Schreiben und Berichte von Sicherheitsdirektoraten, Abtei lungen, Institutionen, Einzelpersonen und kollaborierenden Bürgern erhielt, die es archivierte, aufbewahrte und ordnete, bis die passende Zeit gekommen war. So verfügte das Nationale Si cherheitsbüro zumindest bis Oktober 2023 über Listen, die seit 1980 geführt wurden, von mehr als einer Million syrischer Staatsbürger, gegen die Präventivhaftbeschlüsse erlassen wurden. Ein Viertel davon hatte laut Aussagen der zitierten Quelle nichts mit der Opposition zu tun. Die Mehrheit wusste nichts von diesen Haftbeschlüssen, weil sie entweder im Ausland lebten oder noch keine Sicherheitskontrolle durchlaufen hatten (Syria TV 1.6.2024). Der von den Vereinten Nationen eingerichteten Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (CoI) zufolge waren alle vier Geheimdienstdirektionen an Fällen von Folterungen beteiligt (UNHRC 12.7.2023). Die Abteilung für Luftwaffengeheimdienst wurde in Medienberichten als der tödlichste Geheimdienst bezeichnet (Noon Post 3.4.2024). Quellen ■ Almodon - Almodon (28.1.2024): ﺡافك محلم دّيقي ﺕايحالص ﻉرفألﺍ ..ةينمألﺍ اهطبريو رصقلاب يﺭوهمجلﺍ [Kifah Melhem schränkt Befugnisse der Sicherheitsdirektorate ein und verbindet sie mit dem Präsidentenpalast], https://www.almodon.com/arabworld/2024/1/28/-------- , Zugriff 9.8.2024 ■ Harmoon - Harmoon Center (29.5.2024): Latest changes in the structure of the Syrian regime: motives and objectives, https://www.harmoon.org/en/researches/syrian-regime, Zugriff 5.8.2024 ■ Jusoor - Jusoor for Studies (6.5.2024): Why has the Syrian Regime Restructured its Security Appar atus?, https://jusoor.co/en/details/why-has-the-syrian-regime-restructured-its-security-apparatus , Zugriff 5.8.2024 ■ Noon Post - Noon Post (3.4.2024): ﺕﺍرييغتلﺍ يف ﺓزهجﺃ نمألﺍ ..ةيﺭوسلﺍ ﺕاحالصﺇ مﺃ ﺓﺩاعﺇ ؟ريودت [Veränderungen im Sicherheitsapparat Syriens - Reform oder Recycling?], https://www.noonpost.com/206115 , Zugriff 9.8.2024 ■ OSS - Omran Center for Strategic Studies (9.11.2021): The Chain of Command in the Syrian Military: Formal and Informal Tracks, https://omranstudies.org/index.php/publications/papers/the-chain-of-c ommand-in-the-syrian-military-formal-and-informal-tracks-1.html , Zugriff 5.8.2024 ■ Sawt al-Assima - Stimme der Hauptstadt (20.3.2024): نمألﺍ ينطولﺍ جمدي يعرف ﺕﺍﺭابختسﺍ يف ﺯاهج ينمﺃ ديدج [Nationale Sicherheit fusioniert zwei Geheimdienstzweige zu einer neuen Sicherheitsorganisation], https://damascusv.com/archives/59964, Zugriff 9.8.2024 ■ Sputnik Africa - Sputnik Africa (23.3.2024): Syria to Merge Military Intelligence, Air Force Intelligence Into One Body, Source Says, https://en.sputniknews.africa/20240321/syria-to-merge-military-intelli gence-air-force-intelligence-into-one-body-source-says-1065658533.html , Zugriff 9.8.2024 122

■ Syria TV - Syria TV (1.6.2024): ..قئاثولاب 750 فلﺃ يﺭوس نوﺩّدهم نﺍدقفب مهتاكلتمم يف ايﺭوس [Dokumente - 750.000 Syrer sind davon bedroht, ihr Eigentum zu verlieren], https://www.syria.tv/-750------- , Zugriff 9.8.2024 ■ TNA - New Arab, The (5.1.2024): ةطخ ةلكيه ﺕﺍرباخم ماظنلﺍ :يﺭوسلﺍ „ ةيلمع “ةيليمجت فﺍدهأل ةيسايس [Plan zur Struktur der Geheimdienste des syrischen Regimes: eine „ kosmetische Operation“ für politische Zwecke], https://www.alaraby.co.uk/politics/ةيسايس-فﺍدهأل-ةيليمجت-ةيلمع-يﺭوسلﺍ-ماظنلﺍ-ﺕﺍرباخم-ةلكيه-ةطخ Zu griff 9.8.2024 ■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (12.7.2023): “No End in Sight”: Torture and ill- treatment in the Syrian Arab Republic 2020-2023* - Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (A/HRC/53/CRP.5), https://www.ohchr.org/sites/default/files/document s/hrbodies/hrcouncil/coisyria/A-HRC-53-CRP5-Syria-Torture.pdf , Zugriff 15.7.2024 7 Folter und unmenschliche Behandlung, Haftbedinungen, willkürliche Verhaftungen, Verschwinden Lassen, etc. - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) Letzte Änderung 2025-05-08 22:36 Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (8.12.2024) [Derzeit liegen keine ausreichenden Informationen zum Thema Folter bzw. unmenschliche Be handlung der aktuellen syrischen Regierung vor. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Län derinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.] Vor dem Sturz des Assad-Regimes am 8.12.2024 berichteten die UN über Folter und Hinrich tungen von Gefangenen, die von Hay’at Tahrir ash-Sham (HTS) im Nordwesten festgehalten werden. Sie und einige Fraktionen der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) im Norden wenden in ihren Haftanstalten dieselben brutalen Foltermethoden an wie die Regierung (OHCHR 3.2.2025). Im Jänner 2025 führte die Übergangsregierung Sicherheitskampagnen durch, wie Razzien und Festnahmen. Im Fokus standen dabei die Gouvernements Latakia, Homs und Damaskus. Ge richtet waren diese Kampagnen gegen Personen, denen Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen unter dem Assad-Regime vorgeworfen werden, insbesondere gegen ehemalige Militärangehörige und Regierungsangestellte. Ob diese Kampagnen auf gerichtlichen Anord nungen basierten, ist unklar. Das Syrian Network for Human Rights dokumentierte im Jänner 2025 229 Fälle von willkürlichen Verhaftungen, darunter drei Kinder und acht Frauen. Die Über gangsregierung war für 129 Verhaftungen verantwortlich, wobei 36 wieder entlassen wurden (SNHR 4.2.2025a). Im Allgemeinen richten sich die Übergriffe der Sicherheitskräfte gegen Män ner, von denen angenommen wird, dass sie Verbrechen begangen haben (unabhängig davon, ob dies bewiesen ist oder nicht), und nicht gegen Alawiten, denen Soldaten begegnen. Die HTS 123

weigert sich, einem transparenten Rechtsverfahren zu folgen, bei dem diese Opfer eindeutig identifiziert und vor Gericht gestellt werden (MEI 21.1.2025). Hawar News, einer kurdischen Zeitung zufolge, haben vier Personen in einer Haftanstalt in Damaskus durch Folter ihr Leben verloren, nachdem sie bei Razzien in Homs festgenommen worden waren (ANHA 9.2.2025). Ende Jänner verstarb ein Mann, der wegen Unterstützung des Assad-Regimes verhaftet worden war, in Haft. Die syrischen Behörden kündigten an, eine Untersuchung wegen Misshandlung durch Sicherheitskräfte einzuleiten. Die Verantwortlichen wurden verhaftet und der Militärjustiz übergeben (AAA 2.2.2025). Alle bewaffneten oppositionellen Gruppierungen und Gruppierungen der SNA führten willkür liche Festnahmen durch. Zu den Opfern gehörten Personen, die aus den von den kurdisch dominierten Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF) kontrollierten Gebieten kommen, darunter auch Frauen. Die Festnahmen fanden ohne gerichtliche Anordnung oder Beteiligung der Polizei statt. Den Festgenommenen wurden keine klaren Angaben zu den gegen sie vorgebrachten Vorwürfen gemacht. Die SNA bzw. andere bewaffnete Gruppierungen waren für 41 willkürliche Verhaftungen verantwortlich, darunter sechs Frauen. Zwölf Personen wurden wieder freigelassen (SNHR 4.2.2025a). Quellen ■ AAA - Asharq Al-Awsat (2.2.2025): :ايﺭوس حتف قيقحت يف ﺓافو رصنع ﻉافﺩ ينطو قباس لخﺍﺩ زكرم ﺯاجتحﺍ [Syrien: Ermitt lungen zum Tod eines ehemaligen Offiziers der Nationalen Verteidigung in einem Gefangenenlager eingeleitet], https://aawsat.com/يبرعلﺍ-ملاعلﺍ /يبرعلﺍ-قرشملﺍ 5107422--قباس-ينطو-ﻉافﺩ-رصنع-ﺓافو-يف-قيقحت-حتف-ايﺭوس ﺯاجتحﺍ-زكرم-لخﺍﺩ Zugriff 3.2.2025 ■ ANHA - Hawar News Agency (9.2.2025): 17 victims in Syria within 24 hours due to shelling, remnants of war and torture, https://hawarnews.com/en/17-victims-in-syria-within-24-hours-due-to-shelling-r emnants-of-war-and-torture , Zugriff 10.2.2025 ■ MEI - Middle East Institute (21.1.2025): Security in Alawite regions in post-Assad Syria, https: //www.mei.edu/publications/security-alawite-regions-post-assad-syria , Zugriff 30.1.2025 ■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (3.2.2025): UN Commis sion warns Syrian war is intensifying amid continuing patterns of war crimes and fear of large-scale regional conflict, https://www.ohchr.org/en/press-releases/2024/09/un-commission-warns-syrian-w ar-intensifying-amid-continuing-patterns-war , Zugriff 10.9.2024 ■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (4.2.2025a): At least 229 Arbitrary Detentions Documented in January 2025 [EN/AR] - Syrian Arab Republic, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/le ast-229-arbitrary-detentions-documented-january-2025-enar , Zugriff 7.2.2025 7.1 Folter und unmenschliche Behandlung, Haftbedingungen, willkürliche Verhaftungen, etc. in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokrati sche Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) Letzte Änderung 2025-05-08 22:36 [Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finan zieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten 124

wir, auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer Anfrage zu kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderin formation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.] Gebiete unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) Die Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (COI) der UN dokumentierte seit 2020 Kriegsverbrechen durch die Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) gegen Gefangene in Gewahrsam in mehreren Einrichtungen, darunter das as-Sina’a Gefängnis in der Stadt al-Hasakah, Gefängnisse und provisorische Einrichtun gen, die von den SDF oder den internen kurdischen Sicherheitskräften (Assayish) betrieben werden, sowie in den Lagern al-Hol und ar-Roj. Zu den Folterern gehörte auch der Militärnach richtendienst der SDF (UNHRC 12.7.2023). Auch Amnesty International dokumentierte schwere Fälle von Folter an Frauen, Männern und Kindern in Gefängnissen in Nord- und Ostsyrien, die durch die SDF und die mit ihnen verbundenen Sicherheitskräfte geführt werden. Insbesondere im Sini-Gefängnis (eines von zwei Hauptgefängnissen mit Gefangenen, denen Zugehörigkeit zum Islamischen Staat (IS) vorgeworfen wird, lokalisiert in der Provinz al-Hasakah) sind die Gefangenen unerbittlicher Brutalität ausgesetzt, wie routinemäßiger körperlicher Misshandlung, Demütigung, Entzug von Nahrung, Wasser, medizinischer Versorgung und anderen Grundbe dürfnissen (AI 2024). Die SDF folterten gemäß Syrian Network for Human Rights (SNHR) sieben Personen von Jänner bis Juni 2024 zu Tode, darunter ein Kind (SNHR 1.7.2024). Im Jahr 2023 kamen laut SNHR zehn Personen durch Folter durch die SDF zu Tode, darunter ein Kind (SNHR 1.1.2024). Zu den Opfern von Folter gehörten gemäß COI unter anderem Personen, die sich gegen die Regierung geäußert hatten, wie Aktivisten, Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisa tionen oder Oppositionelle (UNHRC 12.7.2023). Die Demokratische Autonome Verwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat in ihrem Gesellschaftsvertrag von 2023 in den Artikeln 56-58 festgehalten, dass jede Person das Recht auf ein faires Verfahren hat, Verhaftungen, das Betreten oder die Durchsuchung privater Orte oder Wohnhäuser nur mit richterlichem Beschluss oder bei Begehung der Straftat in flagranti und dass die Freiheit einer Person nicht ohne gültiges Rechtsdokument eingeschränkt werden darf (RIC 14.12.2023). In den letzten Phasen des Kampfes gegen den Islamischen Staat (IS) im Nordosten Syriens Anfang 2019 gerieten Tausende syrische, irakische und andere ausländische Männer und Jun gen in die Gewalt der SDF und wurden in Hafteinrichtungen der Sicherheitskräfte gebracht. Da diese Menschen nicht in bereits bestehenden Einrichtungen festgehalten werden konnten, hielten die SDF und die ihnen angeschlossenen Sicherheitskräfte mit Unterstützung und in Zusammenarbeit mit der von den USA geführten Koalition viele ältere Jungen und Männer in einer Reihe von provisorischen, behelfsmäßigen Hafteinrichtungen fest, die über den Nordos ten Syriens verstreut waren. Im Laufe der Zeit wurde die Mehrheit dieser Personen in zwei Hafteinrichtungen zusammengefasst. Die erste ist die Hafteinrichtung Sini, die sich in der Nähe 125

der Stadt ash-Shaddadi befindet. Im August 2023 waren dort etwa 800 Häftlinge inhaftiert. Die zweite ist die Hafteinrichtung Panorama, die von der US-geführten Koalition eigens in der Stadt al-Hasaka errichtet wurde und ein provisorisches Gefängnis am selben Ort ersetzte. Die über wältigende Mehrheit der in Sini und Panorama festgehaltenen Personen wurde nicht angeklagt und hatte keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten. In den übrigen Hafteinrichtungen der Sicherheitskräfte befinden sich etwa 900 Männer, Frauen und Kinder, die vor der territorialen Niederlage des IS verhaftet wurden, als sie beispielsweise vom IS kontrol lierte Gebiete verließen, sowie danach bei laufenden Militäroperationen. Sie werden von den Sicherheitskräften zum Verhör festgehalten, bevor sie zur Verhandlung überstellt werden (AI 2024). Vorwürfe der IS-Mitgliedschaft werden im Nordosten Syriens Amnesty International zufolge hauptsächlich für zwei Zwecke instrumentalisiert. Erstens nutzen die autonomen Behörden Vorwürfe der IS-Mitgliedschaft, um Menschen, die ihrer Meinung nach gegen sie sind, zum Schweigen zu bringen und einzuschüchtern. Zweitens nutzen sowohl die allgemeine Öffent lichkeit als auch die autonomen Behörden solche Vorwürfe, um sich im Zusammenhang mit persönlichen Fehden oder Clanstreitigkeiten zu rächen (AI 2024). Die SDF führten Großrazzien und Verhaftungskampagnen durch, die auf Zivilisten abzielten, denen eine Verbindung zum IS, zu den mit den SDF in Konflikt stehenden arabischen Stämmen oder der Syrian National Army (SNA) vorgeworfen wird. Daneben wurden auch Zivilisten verhaftet, die an Feierlichkeiten zum Sturz des Präsidenten al-Assad teilgenommen haben, und Personen, die das Vorgehen der SDF in den von ihr kontrollierten Gebieten kritisiert hatten. Von den SDF wurden 59 willkürliche Verhaftungen dokumentiert, darunter drei Kinder und zwei Frauen. 12 Personen wurden wieder freigelassen (SNHR 4.2.2025a). Da es keine Garantien für faire Gerichtsverfahren gibt, wie z. B. die Bereitstellung von Strafverteidigern und die systematische Anwendung von Folter, um Geständnisse zu erzwingen, kann die bloße Anschuldigung, mit dem IS in Verbindung zu stehen, zu jahrelanger willkürlicher Inhaftierung führen (AI 2024). Amnesty International zufolge werden Männer, Frauen und Kinder in den von den SDF und den angegliederten Sicherheitskräften betriebenen Hafteinrichtungen willkürlich und auf unbe stimmte Zeit festgehalten und verschwinden gewaltsam. Viele dieser Häftlinge werden unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten und sind Folter oder anderen Misshandlungen aus gesetzt (AI 2024). Quellen ■ AI - Amnesty International (2024): AFTERMATH - INJUSTICE, TORTURE AND DEATH IN DETEN TION IN NORTH-EAST SYRIA, https://www.ecoi.net/en/file/local/2107362/MDE2477522024ENGL ISH.pdf, Zugriff 24.6.2024 [Login erforderlich] ■ RIC - Rojava Information Center (14.12.2023): AANES Social Contract, 2023 Edition, https://rojava informationcenter.org/2023/12/aanes-social-contract-2023-edition , Zugriff 24.6.2024 ■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (4.2.2025a): At least 229 Arbitrary Detentions Documented in January 2025 [EN/AR] - Syrian Arab Republic, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/le ast-229-arbitrary-detentions-documented-january-2025-enar , Zugriff 7.2.2025 ■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (1.7.2024): 429 Civilian Deaths, Including 65 Children and 38 Women, as well as 53 Deaths due to Torture, Documented in Syria in the First Half of 2024, 126

https://reliefweb.int/attachments/ce5ee071-c442-4715-9e4b-e6f15ace9cac/M240701E.pdf , Zugriff 15.7.2024 ■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (1.1.2024): 1,032 Deaths, Including 181 Children and 150 Women as well as 57 Deaths due to Torture, Documented in 2023, https://reliefweb.int/attachments/ daaeb858-87e7-4ee4-b00d-f733a8cb05e8/M240101E (1).pdf, Zugriff 15.7.2024 ■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (12.7.2023): “No End in Sight”: Torture and ill- treatment in the Syrian Arab Republic 2020-2023* - Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (A/HRC/53/CRP.5), https://www.ohchr.org/sites/default/files/document s/hrbodies/hrcouncil/coisyria/A-HRC-53-CRP5-Syria-Torture.pdf , Zugriff 15.7.2024 7.2 Folter und unmenschliche Behandlung (Stand August 2024) Letzte Änderung 2025-05-06 17:15 Gebiete unter der Kontrolle der Opposition (HTS, SNA, etc.) Laut Syrian Network for Human Rights (SNHR) wurden durch die Hay’at Tahrir ash-Sham (HTS) in der ersten Jahreshälfte 2024 16 Personen zu Tode gefoltert. Das sind 15 % aller durch Folter zu Tode Gekommenen in Syrien (SNHR 1.7.2024). Im Jahr 2023 tötete die HTS gemäß SNHR acht Personen durch Folter, darunter eine Frau (SNHR 1.1.2024). Im April 2024 protestierten Teile der Bevölkerung in der Provinz Idlib gegen die HTS insbesondere gegen ihren Sicherheits apparat, den General Security Service (GSS), dem sie Folter in den Haftanstalten vorwarfen (AJ 2.4.2024). Die Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic der Vereinten Nationen (COI) dokumentierte Fälle von Folter, Verschwindenlassen, Isolationshaft, Misshandlungen, sexueller Gewalt und Tod in HTS-Haftanstalten. Zu den Einrichtungen, in de nen seit 2020 solche Verstöße dokumentiert sind, gehören die Haftanstalten Sarmada, Harem, die Zweigstellen 107, 177 und 33 in Idlib und eine Haftanstalt, die an ein Gerichtsgebäude in Sarmada angeschlossen ist. Folter und Misshandlungen werden vor allem eingesetzt, um Ge ständnisse zu erzwingen, oder zur Bestrafung (UNHRC 12.7.2023). Weiters schreibt sie, dass sie Grund zur Annahme hat, dass Mitglieder der HTS weiterhin Handlungen begangen haben, die als Kriegsverbrechen, wie Folter, unmenschliche Behandlung und Freiheitsberaubung gelten könnten (UNGA 9.2.2024). Die COI hat festgestellt, dass die Syrische Nationalarmee (Syrian National Army - SNA) im Zusammenhang mit der Inhaftierung Kriegsverbrechen, wie Folter und grausame Behandlung, Geiselnahme, Vergewaltigung und sexuelle Gewalt sowie Handlungen, die dem Verschwinden lassen gleichkommen, begangen hat (UNHRC 12.7.2023). Ebenso dokumentierten die Nicht regierungsorganisationen Ceasefire und Yasa Fälle von Inhaftierung, Folter, Tötung und Ver schwindenlassens von Zivilisten, darunter Frauen und ältere Menschen (CCR/YASA 5.2024). Türkische Militär- und Geheimdienstkräfte, Splittergruppen der SNA und die Militärpolizei sind in Misshandlungen im Zusammenhang mit Inhaftierungen verwickelt. Zahlreiche von HRW und der COI dokumentierte Berichte zeichnen ein erschreckendes Bild dieser Bedingungen. Derzeit wird die Beteiligung türkischer Beamter an diesen Misshandlungen vermutet, wobei Berichten zufolge die meisten Misshandlungen in Haftanstalten der SNA-Fraktion oder provisorischen Einrichtungen der Militärpolizei stattgefunden haben (HSC 6.5.2024). Zu den Einrichtungen, in denen seit 2020 solche Folterhandlungen dokumentiert wurden, gehören Gefängnisse und 127

provisorische Einrichtungen, die von einzelnen SNA-Gruppierungen geführt werden, sowie Ein richtungen, die von der Zivil- und Militärpolizei der SNA betrieben werden (UNHRC 12.7.2023). Die COI dokumentierte die Anwesenheit von türkischen Beamten in Haftanstalten der SNA und teilweise auch bei Folter- und Misshandlungen (UNHRC 12.7.2023; vgl. STJ 26.6.2024). Die Nichtregierungsorganisation Synergy Associations for Victims dokumentierte Kriegsverbrechen in Form von Folter und Misshanldungen in Afrin, Ra’s al-’Ayn, Serê Kaniyê und Tell Abyad (SAV 25.2.2024). Die CoI stellte Fälle von Folter und Misshandlungen in mehreren Gefängnissen der SNA in ’Afrin, A’zaz, Ma’arratah, Raju und Hawar Kilis fest (UNGA 9.2.2024). Ehemalige Häftlinge berichten von albtraumhaften Folterungen während der Verhöre, um falsche Geständ nisse zu erpressen, die teilweise zu Todesfällen führten (HSC 6.5.2024). Zu den Opfern der Foltermaßnahmen der SNA gehören insbesondere Personen, die unter Verdacht standen, Ver bindungen zu den kurdischen Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - YPG) und den Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF) zu haben. Inhaftierte waren vorwiegend Kurden (UNHRC 12.7.2023). Weiters kam es immer wieder zu Einzelfällen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt durch Mitglieder der SNA gegen weibliche Ge fangene (UNGA 9.2.2024). Auch Syrians for Truth and Justice (STJ) dokumentierte Fälle von sexueller Gewalt, Folter und anderer sexueller Misshandlungen gegen Frauen in den Haftan stalten der SNA (STJ 26.6.2024). Die SNA tötete in der ersten Jahreshälfte 2024 insgesamt fünf Personen durch Folter (SNHR 1.7.2024), im gesamten Jahr 2023 waren es drei Personen (SNHR 1.1.2024). AlsGründe für die Inhaftierung und Folterung in den von der SNA kontrollier ten Gebieten, sahen STJ und Synergy Associations for Victims die Erpressung von Lösegeld oder der Einschüchterung, um Personen zum Verlassen des Gebietes zu veranlassen (STJ 26.6.2024; vgl. SAV 25.2.2024). Gebiete unter der Kontrolle der Assad-Regierung In der syrischen Verfassung in Artikel 53 Abs. 2 ist festgehalten, dass niemand gefoltert oder auf demütigende Weise behandelt werden darf. Das Gesetz soll eine Strafe vorsehen, für dieje nigen, die dennoch foltern oder unmenschlich behandeln (SeG 24.2.2012). Im März 2022 erließ Präsident Bashar al-Assad das Gesetz Nr. 16, das Folter und unmenschliche Behandlung unter Strafe stellt. Artikel 1 dieses Gesetzes definiert Folter als jede Handlung oder Unterlassung, durch die einer Person schwere körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, um sie einzuschüchtern oder um sie zu einer Handlung zu zwingen, oder wenn einer Person solche Schmerzen oder Leiden aus einem auf irgendeiner Art von Diskriminierung be ruhenden Grund zugefügt werden, oder wenn ein Beamter oder eine in amtlicher Eigenschaft handelnde Person diese Schmerzen oder Leiden einer Person aus irgendeinem Grund zufügt, der auf einer Diskriminierung gleich welcher Art beruht, oder wenn sie von einem Beamten oder einer in amtlicher Eigenschaft handelnden Person ausdrücklich oder stillschweigend veranlasst oder gebilligt werden. Des Weiteren sind Handlungen miteingeschlossen, die von einer Person oder einer Gruppe zum persönlichen, materiellen oder politischen Vorteil oder aus Rache oder Vergeltung begangen werden. Artikel 2 regelt das Strafausmaß, das von mindestens drei Jah ren Freiheitsstrafe bis zu lebenslänglicher Haftstrafe reicht. Die Todesstrafe wird erteilt, wenn die Folter den Tod eines Menschen zur Folge hat oder wenn eine Person während oder zum 128

Zwecke der Folter vergewaltigt oder unsittlich angegriffen wird. Artikel 3 untersagt das Zulas sen von Beweismittel, die unter Folter zustande gekommen sind, außer im Verfahren gegen Folter. Opfern von Folter werden gemäß Artikel 5 Entschädigungen zugesprochen. Laut Arti kel 7 sind Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht anzeige zu erstatten, zu gewährleisten (PoS 30.3.2022). Das Gesetz lässt gemäß Syrians for Truth and Justice (STJ) einen wichtigen Aspekt der von Syrien im Jahr 2004 unterzeichneten Konvention gegen Folter von 1984 außer Acht. Das Gesetz Nr. 16 von 2022 enthält nämlich keine Klauseln, die die Aktivitäten (wie Überwachung von Ge fängnissen und Sicherheitszentren, Überwachung der Einhaltung der Konvention, regelmäßiges Berichten, Überwachung der Anwendung der Anti-Folter-Gesetzgebung) von Menschenrechts ausschüssen von unabhängigen oder internationalen Organisationen legalisieren, erlauben oder erleichtern. Auch nicht durch das UN-Komitee gegen Folter (United Nations Committee against Torture - CAT). STJ zählt weitere Versäumnisse des Gesetzes Nr. 16 von 2022 auf, wie unzureichende Beschwerde- und Schutzmaßnahmen, fehlende interne, transparente Re gierungsaufsicht, lokale Verordnungen, die Folterern rechtlichen Schutz gewähren, und das Fehlen anderer Formen von erniedrigender, unmenschlicher oder grausamer Behandlung. STJ schreiben, dass Folter eine der schwerwiegendsten und am besten dokumentierten Menschen rechtsverletzungen, die von der syrischen Regierung begangen wurden, ist (STJ 12.7.2022). Auch die NGO Syrian Network for Human Rights (SNHR) kritisiert das Gesetz als gegenstands los, weil die Anzahl an Todesopfern durch Folter seit der Verkündung weiter angestiegen ist (SNHR 10.10.2023). Laut SNHR steht Folter insbesondere mit willkürlichen Verhaftungen und dem Verschwinden lassen in Zusammenhang, ist aber nicht nur darauf beschränkt (SNHR 10.10.2023). SNHR dokumentierte in der ersten Jahreshälfte 2024 dennoch 53 Personen, die durch Folter in Syrien zu Tode gekommen sind, darunter ein Kind. Die Mehrheit davon (26 Personen bzw. ca. 40 %) wurden durch das syrische Regime zu Tode gefoltert (SNHR 1.7.2024). Im Jahr 2023 wurden laut SNHR 57 Personen zu Tode gefoltert, davon 32 durch die syrische Regierung. Eine davon war eine Frau (SNHR 1.1.2024). Folter passierte in verschiedenen Haftanstalten, wie in Geheim dienstdirektionen (Sicherheitsbehörden genannt) oder zivilen und militärischen Polizeistationen (UNHRC 12.7.2023). Die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission zur Arabischen Republik Syrien (In dependent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic - COI) gab im April 2024 bekannt, dass sie Grund zur Annahme hätte, dass die Regierung zu diesem Zeitpunkt weiterhin willkürliche Festnahmen, sowie Verschwinden lassen, Folter und Misshandlungen vornahm. (UNGA 9.2.2024). Das deutsche Auswärtige Amt berichtete ebenfalls, dass Polizei, Justizvollzugsorgane und vor allem Sicherheits- und Geheimdienste systematisch Folterprakti ken anwendeten (AA 2.2.2024). Am 10.10.2023 hielt der Internationale Gerichtshof (International Court of Justice - ICJ) in Ka nada den ersten Prozesstag in einem von Kanada und den Niederlanden vorgebrachten Ver fahren, in dem Syrien vorgeworfen wird, gegen die UN-Konvention gegen Folter zu verstoßen 129
