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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Seit die Rebellengruppierungen am 
5.12.2024 die Kontrolle über das Gou­
vernement Hama übernommen haben, 
hat das Syrian Network for Human Rights 
(SNHR) eine Reihe von Verstößen dokumen­
tiert, darunter außergerichtliche Tötungen, 
Zerstörung von Häusern und Angriffe auf 
öffentliches und privates Eigentum (SNHR 
19.12.2024). Nach dem Sturz des Regimes 
von Bashar al-Assad am 8.12.2024 kam 
es in Syrien zu wiederholten willkürlichen 
Tötungen und Feldhinrichtungen, insbe­
sondere in den Provinzen Hama, Homs, 
Latakia und Tartus. Dabei kamen bei 60 
Morden bis zum 3.1.2025 112 Menschen 
ums Leben, darunter Frauen und Kinder 
(SOHR 3.1.2025).
Quellen
■ AAA - Asharq Al-Awsat (12.1.2025a): نمألﺍ  يﺭوسلﺍ  قلطي  ﺡﺍرس  ةعفﺩ  نم  نيفوقوملﺍ  يف  صمح [Syrische Sicher­
heitskräfte lassen eine Reihe von Gefangenen in Homs frei], https://aawsat.com/يبرعلﺍ-ملاعلﺍ /-قرشملﺍ 
يبرعلﺍ 5100480-صمح-يف-نيفوقوملﺍ-نم-ةعفﺩ-ﺡﺍرس-قلطي-يﺭوسلﺍ-نمألﺍ Zugriff 13.1.2025
■ AC - Atlantic Council (20.12.2024): What will minority and womens rights look like in the new Syria?, 
https://www.atlanticcouncil.org/blogs/menasource/syria-minority-and-womens-rights , Zugriff 
7.1.2025
■ AJ - Al Jazeera (31.12.2024a): Syria de facto leader al-Sharaa meets Christian clerics, https://ww
w.aljazeera.com/news/2024/12/31/syria-de-facto-leader-al-sharaa-meets-christian-clerics , Zugriff 
3.1.2025
■ AJ - Al Jazeera (8.12.2024): Opposition fighters declare Syrias Damascus liberated, al-Assad ousted, 
https://www.aljazeera.com/news/2024/12/8/opposition-fighters-take-syrian-capital-damascus , 
Zugriff 10.12.2024
■ Akhbar - Al Akhbar (31.12.2024): عئاقو  نم  ﺕﺍﺭﺍوح  عم  ﺓﺩاق  ايﺭوس  :ﺓديدجلﺍ  فيك  رظني  ﻉرشلﺍ  ىلﺇ  ليصافت  ﺓﺭﺍﺩﺇ  ةلحرملﺍ  
؟ةيلاقتنالﺍ [Fakten aus Gesprächen mit den Führern des „ neuen Syrien“: Wie sieht al-Sharaa die 
Einzelheiten des Übergangsmanagements?], https://al-akhbar.com/lebanon/817920/-ﺕﺍﺭﺍوح-نم-عئاقو 
ىلﺇ-ﻉرشلﺍ-رظني-فيك—ﺓديدجلﺍ-ايﺭوس–ﺓﺩاق-عم Zugriff 3.1.2025
■ AlHurra - Al-Hurra (10.1.2025a): „ “مﺍدعﺇ  ﺭاتخم  يح  يحﺍوضب  قشمﺩ  هطابتﺭال  ماظنب  دسألﺍ [”Bürgermeister eines 
Vororts von Damaskus wegen Verbindungen zum Assad-Regime hingerichtet], https://www.alhurra.
com/syria/2025/01/10/------- , Zugriff 13.1.2025
■ ANF - Firat News Agency (9.1.2025): Frauenstiftung aus Syrien besorgt über Entwicklungen, https:
//anfdeutsch.com/frauen/frauenstiftung-aus-syrien-besorgt-uber-entwicklungen-44929 , Zugriff 
9.1.2025
■ Arabiya - Al Arabiya News (12.1.2025a): مل  ..ﺍوطﺭوتي  قالطﺇ  360 ًاطباض  ًﺍرصنعو  نم  شيجلﺍ  يف  صمح [Sie waren 
nicht beteiligt: 360 Offiziere und Soldaten aus der Armee in Homs entlassen], https://www.alarabiya.
net/arab-and-world/syria/2025/01/12/---360------ , Zugriff 13.1.2025
■ Arabiya - Al Arabiya News (10.1.2025): Syria monitor says alleged al-Assad loyalist ‘executed’ in 
public, https://english.alarabiya.net/News/middle-east/2025/01/10/syria-monitor-says-alleged-al-a
ssad-loyalist-executed-in-public- , Zugriff 13.1.2025
8
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■ Arabiya - Al Arabiya News (6.1.2025a): ﺀاهتنﺍ  ةلمح  طيشمتلﺍ  يف  ةنيدم  صمح  عم  فيقوت  „ ﺩدع  نم  “نيمرجملﺍ [Razzia 
in der Stadt Homs endet mit der Verhaftung von „ einer Reihe von Kriminellen“], https://www.alar­
abiya.net/arab-and-world/syria/2025/01/06/-نيمرجملﺍ-نم-ﺩدع-فيقوت-عم-صمح-ةنيدم-يف-طيشمتلﺍ-ةلمح-ﺀاهتنﺍ Zugriff 
13.1.2025
■ BBC - British Broadcasting Corporation (26.12.2024): سنﺃ  ،ﺏاّطخ  نم  ﺝﺭدُم  ىلع  ةمئاق  ﺕابوقعلﺍ  ىلﺇ  سيئﺭ  ﺯاهجل  
ﺕﺍﺭابختسالﺍ  يف  ،ايﺭوس  ﺍﺫامف  فرعن  نع  ﺕانييعت  ةموكحلﺍ  ةيلاقتنالﺍ  ؟ﺓديدجلﺍ [Anas Khattab, vom Sanktionsbevollmächtig­
ten zum Chef des syrischen Geheimdienstes], https://www.bbc.com/arabic/articles/cvgmry05930o, 
Zugriff 8.1.2025
■ BBC - British Broadcasting Corporation (24.12.2024): Protests in Syria after Christmas tree set alight, 
https://www.bbc.com/news/articles/cx27yx1y0deo, Zugriff 7.1.2025
■ BBC - British Broadcasting Corporation (23.12.2024): ’I was raped by Assad’s thugs - but I’m no 
longer afraid to show my face’, https://www.bbc.com/news/articles/c89xgdyk597o, Zugriff 10.1.2025
■ ISW - Institute for the Study of War (16.12.2024): Iran Update, December 16, 2024, https://www.un
derstandingwar.org/backgrounder/iran-update-december-16-2024 , Zugriff 18.12.2024
■ MEMRI - Middle East Media Research Institute, The (16.12.2024): Al-Joulani To Arab Press: Syrian 
President Will Be Chosen By Elections, I May Run; Armed Factions Will Be Dissolved; We Seek Good 
Relations With Other Countries, Including Russia And Iran; We Will Not Enter Conflict With Israel 
But Its ’Escalation’ In Syria Must Be Stopped; Turkey Is Our ’Closest Friend’, https://www.memri.org/
reports/al-joulani-arab-press-syrian-president-will-be-chosen-elections-i-may-run-armed-factions , 
Zugriff 18.12.2024
■ Nahar - An Nahar (14.12.2024): ﺓﺃرملﺍ  ةيﺭوسلﺍ  دعب  رييغتلﺍ  :ريبكـلﺍ  ﺕﺍرشؤم  ال  نئمطت  ﺏاطخو  مﺩاص [Syrische Frauen 
nach dem großen Wandel: Beunruhigende Indikatoren und schockierende Rhetorik], https://www.
annahar.com/arab-world/arabian-levant/180071/--------- , Zugriff 18.12.2024
■ NYT - New York Times, The (17.12.2024): Syria Shudders as Assads Prison Atrocities Come Into 
the Light, https://www.nytimes.com/2024/12/14/world/middleeast/syria-sednaya-prison-assad-atroc
ities.html, Zugriff 13.1.2025
■ Presse - Presse, Die (9.12.2024): Syrien: Rebellen verkünden Generalamnestie für Wehrpflichtige,  
https://www.diepresse.com/19162124/syrien-rebellen-verkuenden-generalamnestie-fuer-wehrpflic
htige, Zugriff 10.12.2024
■ QNews - Q News (23.12.2024): LGBTQIA+ activist welcomes fall of Assad in Syria, https://qnews.
com.au/lgbtqia-activist-welcomes-fall-of-assad-in-syria , Zugriff 10.1.2025
■ Rosa Lux - Rosa Luxemburg Stiftung (17.12.2024): Al-Dschulani, die HTS und die Zukunft Syriens, 
https://www.rosalux.de/news/id/52900/al-jolani-die-hts-und-die-zukunft-syriens , Zugriff 7.1.2025
■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (9.12.2024): ﺕايلمع  ةيفصت  ىلع  ةيوهلﺍ  يف  ..جبنم  لئاصفلﺍ  ةيلﺍوملﺍ  
ايكرتل  شفعت  ﺕاكلتمم  ﺩركـلﺍ  نيهتو  ﺀانبﺃ  ﺀايحألﺍ  ةيﺩركـلﺍ  دصرملﺍ  يﺭوسلﺍ  قوقحل  ناسنإلﺍ [Identitätsmorde in Manbij: Pro-türki­
sche Gruppierungen plündern kurdisches Eigentum und demütigen Mitglieder kurdischer Stadtteile], 
https://www.syriahr.com/ﺉاصفلﺍ-جبنم-يف-ةيوهلﺍ-ىلع-ةيفصت-ﺕايلمع 740199, Zugriff 20.12.2024
■ SyrNews - Syria News (9.12.2024): ﺓﺩايقلﺍ  ةماعلﺍ  عنمت  لخدت  اهرصانع  ﺱابلب  ﺀاسنلﺍ [Generalkommando verbietet 
Einmischung in die Kleidung von Frauen], https://syria.news/6054962c-09122412.html , Zugriff 
19.12.2024
■ TNA - New Arab, The (2.1.2025a): Uncertainty looms for female judges in post-Assad Syria, https:
//www.newarab.com/features/uncertainty-looms-female-judges-post-assad-syria , Zugriff 3.1.2025
■ TNA - New Arab, The (1.1.2025): New Syrian gov’t taps Druze woman as governor in Suwaida, 
https://www.newarab.com/news/new-syrian-govt-taps-druze-woman-governor-suwaida , Zugriff 
3.1.2025
■ TR-Today - Türkiye Today (8.1.2025): Formation of Syria’s new army critical to region, https://www.
turkiyetoday.com/region/formation-of-syrias-new-army-critical-to-region-102573 , Zugriff 13.1.2025
2 Länderspezifische Anmerkungen
Letzte Änderung 2025-05-08 16:02
Aktualitätshinweis:
Die Lage in Syrien ist derzeit in allen Bereichen volatil, undurchsichtig, teilweise unklar und stetig 
vonÄnderungen betroffen. Aufgrund der kurzen Zeitspanne seit dem Umsturz liegen momentan 
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erst wenige bis keine Berichte von verwendeten Standardquellen vor. Außerdem variiert je 
nach Thema bzw. Fragestellung die vorhandene Informationslage. D. h. zu manchen Themen 
liegen wenige bis keine (gesicherten) Informationen vor, während in anderen Bereichen die 
Quellenlage etwas breiter aufgestellt ist. Unrichtige Informationen können, insbesondere über 
Social Media-Kanäle, Eingang in die allgemeine Berichtslage finden. Ihrer Methodologie und den 
dort festgeschriebenen Standards folgend [zu finden auf: https://coi-cms.staatendokumentation.
at/ bzw. https://www.staatendokumentation.at/de/], bemüht sich die Staatendokumentation, um 
die hier dargestellten Informationen umfassend zu recherchieren und abzusichern. Dennoch 
muss einschränkend auf den Disclaimer dieses Produkts verwiesen werden.
Aufgrund der Sicherheits- und insbesondere politischen Lage verändert sich die Quellenlage 
rasch. Diese Veränderungen werden in den folgenden Wochen und Monaten nach und nach im 
Zuge von Teilaktualisierungen in das vorliegende Produkt eingearbeitet werden. Insbesondere 
bei erheblichen asylrelevanten Veränderungen, werden zeitnahe Kurzinformationen versendet. 
Bei darüber hinausgehendem Informationsbedarf, sind jederzeit Anfragen an die Staatendoku­
mentation möglich.
Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage seit dem Umbruch am 8.12.2024 
fokussiert. Die Lage in den Gebieten unter Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokrati­
sche Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich bisher nicht wesent­
lich verändert. In dieser Länderinformation (LI) wurden die aus Sicht der Staatendokumentation 
wesentlichsten rezenten Entwicklungen aufgenommen. Für ältere, aber nicht notgedrungen ver­
altete, Informationen, sei auf die Version 11 der Länderinformationen verwiesen [abrufbar über 
https://www.ecoi.net/  oder über das Koordinationsboard des BFA]. Eine umfassende Über­
arbeitung dieses Kapitels, unter Berücksichtigung aktueller Quellen und Informationen, wird 
zeitnah mittels (Teil-)Aktualisierung erfolgen.
Die vorliegenden Länderinformationen wurden im DACH-Verband von Länderexpert:innen an­
derer COI-Einheiten im Sinne eines Peer-Reviews gegengelesen und qualitätsgesichert. Die 
Bereitstellung der vorliegenden Länderinformationen wurde auf europäischer Ebene abgespro­
chen bzw. koordiniert.
Aufbau
Im jeweiligen Überkapitel findet sich der aktuelle Informationsstand. In manchen Unterkapiteln 
finden sich Informationen, aus der Zeit kurz vor dem Sturz al-Assads am 8.12.2024. Solche 
wurden beibehalten, wo es für sinnvoll erachtet wurde. Dies ist besonders dort der Fall, wo 
diese Informationen einen Überblick über die Situation in der von Hay’at Tahrir ash-Sham (HTS) 
kontrollierten Region Idlib geben und somit Rückschlüsse auf die grundsätzlichen
Vorstellungen der HTS bezüglich Staatsaufbau und Gesellschaftsverständnis zulassen, auch 
wenn das derzeitige Gebaren der HTS-Regierungsverantwortlichen in Syrien sich von jenem 
in Idlib unterscheidet. Sollten ältere Informationen auch für andere Kapitel gebraucht werden, 
stehen wir für eine Anfrage zur Verfügung.
Redaktionsschluss und Datum der Veröffentlichung
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Für diese Länderinformation (LI) wurde als letzter Redaktionsschluss der 28.4.2025 festge­
legt, wobei einzelne Kapitel und Unterkapitel einen wesentlich früheren Redaktionsschluss 
hatten. Berichte, die nach dem jeweiligen Redaktionsschluss eingelangt sind, werden im Zuge 
der folgenden (Teil)Aktualisierung eingearbeitet.
Übersetzungen
Siehe Disclaimer. Zudem sei darauf hingewiesen, dass Transliterationen der Eigennamen je 
nach Quelle variieren können.
3 Politische Lage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 22:36
[Die Transformation der syrischen Politik ist noch nicht abgeschlossen und es wurden bereits 
Änderungen für März 2025 angekündigt. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie 
er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, ins­
besondere auf Social Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere 
Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Län­
derinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen 
Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden 
Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich 
im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Am 8.12.2024 erklärten die Oppositionskräfte in Syrien die 24-jährige Herrschaft von Präsident 
Bashar al-Assad für beendet. Zuvor waren Kämpfer in die Hauptstadt eingedrungen, nachdem 
Oppositionsgruppierungen am 27.11.2024 eine Offensive gegen das Regime gestartet und in­
nerhalb weniger Tage die Städte Aleppo, Hama und große Teile des Südens eingenommen 
hatten. Al-Assad war aus Damaskus geflohen (AJ 8.12.2024). Ihm und seiner Familie wurde 
Asyl in Russland gewährt (VB Moskau 10.12.2024). Er hatte das Land seit 2000 regiert, nach­
dem er die Macht von seinem Vater Hafez al-Assad übernommen hatte, der zuvor 29 Jahre 
regiert hatte (BBC 8.12.2024a). Er kam mit der Baath-Partei an die Macht, die in Syrien seit 
den 1960er-Jahren Regierungspartei war (NTV 9.12.2024). Bashar al-Assad hatte friedliche 
Proteste gegen sein Regime im Jahr 2011 gewaltsam unterdrückt, was zu einem Bürgerkrieg 
führte. Mehr als eine halbe Million Menschen wurden getötet, sechs Millionen weitere wurden zu 
Flüchtlingen (BBC 8.12.2024a). Die Offensive gegen al-Assad wurde von der Hay’at Tahrir ash-
Sham (HTS) angeführt (BBC 9.12.2024). [Details zur Offensive bzw. zur Hay’at Tahrir ash-Sham 
finden sich im Kapitel Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Re­
gimes (8.12.2024) Anm.] Die HTS wurde ursprünglich 2012 unter dem Namen Jabhat an-Nusra 
(an-Nusra Front) gegründet, änderte ihren Namen aber 2016 nach dem Abbruch der Verbin­
dungen zur al-Qaida in Hay’at Tahrir ash-Sham. Sie festigte ihre Macht in den Provinzen Idlib 
und Aleppo, wo sie ihre Rivalen, darunter Zellen von al-Qaida und des Islamischen Staates (IS), 
zerschlug. Sie setzte die sogenannte Syrische Heilsregierung (Syrian Salvation Government 
- SSG) ein, um das Gebiet nach islamischem Recht zu verwalten (BBC 9.12.2024). Die HTS 
wurde durch die von der Türkei unterstützte Syrische Nationale Armee (Syrian National Army - 
SNA), lokale Kämpfer im Süden und andere Gruppierungen unterstützt (Al-Monitor 8.12.2024). 
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Auch andere Rebellengruppierungen erhoben sich (BBC 8.12.2024b), etwa solche im Norden, 
Kurdenmilizen im Nordosten, sowie Zellen der Terrormiliz IS (Tagesschau 8.12.2024). Im Sü­
den trugen verschiedene bewaffnete Gruppierungen dazu bei, die Regierungstruppen aus dem 
Gebiet zu vertreiben. Lokale Milizen nahmen den größten Teil der Provinz Dara’a sowie die 
überwiegend drusische Provinz Suweida ein (Al-Monitor 8.12.2024). Die Abteilung für Militä­
rische Operationen (Department for Military Operations - DMO) dem auch die HTS angehört, 
kontrollierte mit Stand 11.12.2024 70 % des syrischen Territoriums (Arabiya 11.12.2024).
Die Karte zeigt die Aufteilung Syriens unter den bewaffneten Gruppierungen Ende Februar 
2025: 
12
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Quelle 1: TWI 28.2.2025 
In der ersten Woche nach der Flucht al-Assads aus dem Land gelang es Syrien, ein vollständiges 
Chaos, zivile Gewalt und den Zusammenbruch des Staates abzuwenden (MEI 19.12.2024). 
Ehemalige Regimeoffiziere sollen viele Regierungsgebäude niedergebrannt haben, um Beweise 
für ihre Verbrechen zu verstecken, nachdem sie nach dem Sturz des Regimes von Präsident 
Bashar al-Assad aus dem Innenministerium geflohen waren (Araby 16.12.2024). Die neuen de-
facto-Führer Syriens bemühten sich um Sicherheit, Stabilität und Kontinuität. Obwohl es Berichte 
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über Plünderungen in der Zentralbank und über Menschen gab, die den persönlichen Wohnsitz 
al-Assads und die Botschaft des Iran, seines Hauptunterstützers, durchwühlten, standen am 
9.12.2024 Rebellenkämpfer vor Regierungsgebäuden in der gesamten Hauptstadt Wache. Die 
neuen Behörden verbreiteten auch Bilder von Sicherheitspersonal, das durch die Straßen von 
Damaskus patrouillierte, in den sozialen Medien (NYT 12.12.2024).
Der HTS-Anführer Mohammed al-Joulani, der mittlerweile anstelle seines Kampfnamens seinen 
bürgerlichen Namen Ahmad ash-Shara’ verwendet (Nashra 8.12.2024), traf sich am 9.12.2024 
mit dem ehemaligen Ministerpräsidenten und Vizepräsidenten von al-Assad, um die Modalitä­
ten für eine Machtübergabe zu besprechen (DW 10.12.2024). Bis zu ihrer Übergabe blieben 
die staatlichen Einrichtungen Syriens unter seiner Aufsicht (REU 8.12.2024). Die Macht des 
Assad-Regimes wurde auf ein Übergangsgremium übertragen, das vom Premierminister der 
SSG, Mohammed al-Bashir, geleitet wurde (MEI 9.12.2024). Al-Bashir kündigte am ersten Tag 
seiner Ernennung an, dass die Prioritäten seiner Regierung folgende seien: Gewährleistung 
von Sicherheit, Bereitstellung von Dienstleistungen und Aufrechterhaltung der staatlichen In­
stitutionen. (AJ 27.1.2025a). Am 29.1.2025 wurde de-facto-Herrscher Ahmed ash-Shara’ zum 
Übergangspräsidenten ernannt (Standard 29.1.2025).
Die Übergangsregierung ließ laut Medienberichten die Verwaltungsbeamten auf ihren Posten 
(LTO 9.12.2024). Eine diplomatische Quelle eines europäischen Staates wiederum berichtet 
von einer Beurlaubung aller Staatsbeamten: Durch die Beurlaubung aller Staatsbeamter gibt es 
in Syrien zwar nun (interimistische) Minister, aber kaum Beamte, soll heißen, keine funktionie­
rende Verwaltung. Mit ganz wenigen Ausnahmen stehen die Ministerien leer. Die einzigen Ord­
nungskräfte sind diejenigen Gruppen, die aus Idlib mitgekommen sind und die sich – personell 
überlastet – um ein Minimum an Ordnung in den Städten bemühen. Die kommunale Versorgung 
ist nicht vorhanden bzw. derzeit auf Privatinitiativen reduziert (SYRDiplQ1 5.2.2025). In Damas­
kus und anderen Orten kam es häufig zu Gewaltausbrüchen, weil Polizei und Armee nicht über 
genügend Personal verfügen, um die Ordnung aufrechtzuerhalten. Die Straßen sind oft mit Müll 
übersät, und anstelle der Polizei leiten Teenager den Verkehr (FT 25.3.2025). Syrienexperte 
Daniel Gerlach sagte, dass die leitende Beamtenebene im Land fehlt, die zwischen politischen 
Entscheidungsträgern und der Verwaltung – die ihre Arbeit wieder aufgenommen hat – steht. 
Es fehlen diejenigen, die mit den Verwaltungsträgern in Kontakt sind und die Politik umsetzen. 
Diejenigen, die in Syrien politische Entscheidungen träfen, seien ungefähr 15 bis 16 Personen, 
schätzt Gerlach (AC 23.1.2025). Alle Minister der Übergangsregierung waren aus dem 7. Kabi­
nett der SSG, das im Februar 2024 ernannt worden war (AlMon 11.12.2024). Ash-Shara’ und 
der Interims-Premierminister haben Loyalisten zu Gouverneuren in mehreren Provinzen und 
zu Ministern in der Übergangsregierung ernannt (ISW 19.12.2024). Al-Bashir hat gegenüber Al 
Jazeera erklärt, dass die Minister der SSG vorerst die nationalen Ministerämter übernehmen 
werden (AJ 15.12.2024a). Ash-Shara’, sagte, dass in den ersten 100 Tagen keine internen und 
externen Parteien berücksichtigt werden. Er hat allen seinen Kameraden, die der HTS oder 
anderen Gruppierungen angehören, sehr deutlich gemacht, dass er diese Phase nur Leuten 
anvertraut, die sein persönliches Vertrauen haben. Er hat seine Partner und Freunde gebeten, 
ihm in dieser Phase beizustehen und sich darauf vorzubereiten, die Form einer neuen Regierung 
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zu diskutieren (Akhbar 31.12.2024). Die HTS, die in der neuen Regierung erheblichen Einfluss 
hat, verfügt einem Bericht des Atlantic Council zufolge nicht über ausreichende technokratische 
Fachkenntnisse, um eine so komplexe Nation wie Syrien zu verwalten (AC 23.1.2025).
Die Regierung hat keinen Zeitplan für die Durchführung von Wahlen festgelegt. Ash-Shara’ 
stellte am 16.12.2024 fest, dass Syrien nicht bereit für Wahlen sei. Die Amtszeit der Über­
gangsregierung wurde bis März 2025 festgesetzt (ISW 16.12.2024). Am 29.3.2025 ernannte 
der Präsident die neue syrische Regierung. Diese besteht aus Technokraten, ethnischen Min­
derheiten und mehreren engen Vertrauten ash-Shara’s. Fast die Hälfte der Ernannten steht in 
keiner Verbindung zur HTS. Unter den Ernannten ist eine Frau, ein Angehöriger der drusischen 
Minderheit, ein Kurde und ein Alawit (FT 30.3.2025). Das einzige weibliche Kabinettsmitglied ist 
katholische Christin (VN 1.4.2025). Keiner davon erhielt ein wichtiges Ressort. Syrien-Experte 
Fabrice Balanche erklärte, dass wichtige Ressorts an „ ehemalige Mitstreiter vergeben wurden,  
die bereits Teil der Syrischen Heilsregierung in der Provinz Idlib“ im Nordwesten Syriens waren 
(AlMon 30.3.2025). Der Verteidigungsminister und der Außenminister der Übergangsregierung 
behielten ihre Ämter. Innenminister Khattab war zuvor Leiter des Geheimdienstes (Independent 
29.3.2025). Auch Außenminister ash-Shaibani behielt sein Amt (AlMon 30.3.2025). Mehrere der 
neuen Minister waren unter dem Assad-Regime tätig. Zu den ehemaligen Assad-Beamten ge­
hören Yarab Badr, der neue Verkehrsminister, und Nidal ash-Sha’r, der zum Wirtschaftsminister 
ernannt wurde (NYT 30.3.2025). Die Mitglieder sind für fünf Jahre bestellt (FT 30.3.2025). Das 
Kabinett hat keinen Premierminister, da gemäß der vorläufigen Verfassung die Regierung einen 
Generalsekretär haben wird (Independent 29.3.2025). Ein neues Gremium, das Ende März per 
Dekret bekannt gegeben wurde, das Generalsekretariat für politische Angelegenheiten, gewähr­
te ash-Shara’s Stellvertreter, Außenminister ash-Shaibani, weitreichende Befugnisse über die 
Führung von Ministerien und Regierungsbehörden – ähnlich der Rolle eines Premierministers 
(FT 30.3.2025).
Die Kurden im Nordosten Syriens stellen sich gegen die neu vorgestellte syrische Regierung. 
Das Kabinett spiegele nicht die Vielfalt des Landes wider, teilte die Demokratische Autonome Ver­
waltung Nord- und Ostsyriens (DAANES) mit. Man sehe sich daher nicht an die Entscheidungen 
der neuen Regierung gebunden (Zeit Online 30.3.2025; vgl. Standard 30.3.2025; K24 30.3.2025). 
Obwohl der neuen Regierung mit Bildungsminister Mohammad Turko ein Kurde angehört, sind 
keine Vertreter der DAANES ins neue Kabinett berufen worden (MEE 30.3.2025). Einige Kri­
tiker weisen auf die Diskrepanz zwischen ash-Shara’s Rhetorik bei Treffen mit internationalen 
Vertretern und dem vermeintlichen Fehlen eines integrativen Diskurses mit einheimischen Ak­
teuren hin (Etana 10.1.2025). In den ersten fünfzig Tagen der neuen Regierung wurden in den 
Regierungsinstitutionen eine Reihe von Ernennungen vorgenommen, darunter neben den Mi­
nistern auch die meisten Gouverneure und Direktoren der wichtigsten Regierungsbehörden und 
Abteilungen, die eine hoheitliche Dimension haben, wie der Geheimdienst, die Zentralbank und 
der Kassationshof (AJ 27.1.2025a). Die Problematik besteht darin, dass der Kreis der Entschei­
dungsträger – zumindest derzeit - ein besonders kleiner, ausschließlich aus engsten Vertrauten 
aus Idlib bestehender ist, d. h. ein in sich geschlossener Kreis. Hinzu kommen bereits interne 
Unstimmigkeiten: So mancher militärischen Gruppierung und manchem Weggefährten aus Idlib 
15
21

geht der moderate Zugang der Übergangsbehörden bereits zu weit. War man in den ersten eu­
phorischen Wochen nach der Machtübernahme noch zuversichtlich-optimistisch bzw. vielmehr 
überzeugt, die Erfahrungen aus dem Modell Idlib auf das ganze Land übertragen zu können 
(die Argumentation dabei: Idlib als erfolgreicher Mikrokosmos Gesamtsyriens, da ja bewaffnete 
Gruppen aus dem ganzen Land nach Idlib transferiert worden waren), so hat 50 Tage nach 
dem Fall des Regimes Assad die Realität die neuen Machthaber eingeholt. Das katastrophale 
administrative Erbe, die schlechte Wirtschaftslage, die schiere Größe und Vielfalt des Landes, 
sowie der Mangel an allem, auch an eigenem Fachwissen und Erfahrung. Die Verwaltung eines 
Stadtstaates (Idlib) hat eine ganz andere Dimension als die eines komlpexen, zerstörten Landes 
(SYRDiplQ1 5.2.2025).
Die Übergangsregierung kündigte an, dass eine umfassende nationale Dialogkonferenz, ei­
ne vorläufige Verfassungserklärung abgeben, einen Ausschuss zur Ausarbeitung einer neuen 
Verfassung bilden und eine Übergangsregierung bestätigen wird, die die Macht von al-Bashirs 
Regierung übernehmen wird (AJ 27.1.2025a).Am 12.2.2025 bestätigten Quellen gegenüber Al 
Jazeera, dass die syrische Präsidentschaft das Vorbereitungskomitee für die Nationale Konfe­
renz gebildet hat bestehend aus fünf Männern und zwei Frauen (AJ 12.2.2025; vgl. Sky News 
12.2.2025). Zur Vorbereitung der Konferenz hat das siebenköpfige Vorbereitungskomitee Anhö­
rungen in den Gouvernements organisiert und manchmal mehrere zweistündige Sitzungen pro 
Tag abgehalten, um die 14 Provinzen Syriens in einer Woche abzudecken. Fünf Mitglieder des 
Komitees gehörten der HTS an oder stehen ihr nahe. Vertreter der Drusen oder Alawiten, zwei 
der großen Minderheiten in Syrien, waren nicht dabei (BBC 25.2.2025). Mit 12.2.2025 nahm 
dieses Komitee seine Arbeit auf, um die nationale Konferenz vorzubereiten und die Einladungen 
an die Teilnehmer zu verschicken (AJ 12.2.2025). Die sieben Mitglieder des Vorbereitungsko­
mitees haben etwa 4.000 Menschen in ganz Syrien konsultiert, um Meinungen einzuholen, die 
bei der Ausarbeitung einer Verfassungserklärung, eines neuen Wirtschaftsrahmens und eines 
Plans für institutionelle Reformen helfen sollen, teilte das Komitee am 23.2.2025 Reportern mit 
(REU 23.2.2025; vgl. AlHurra 23.2.2025). Am 25.2.2025 fand die Konferenz zum Nationalen 
Dialog in Damaskus statt. Hunderte von Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen 
waren anwesend, aber viele andere Persönlichkeiten und Gruppierungen waren nicht anwe­
send (AlHurra 25.2.2025). Ca. 400 Vertreter der Zivilgesellschaft, der Glaubensgemeinschaften, 
der Opposition und der Künstler nahmen teil (AlHurra 25.2.2025). Laut BBC waren es sogar 
600 Teilnehmer (BBC 25.2.2025). Die Kurdische Autonomieverwaltung (Demokratische Auto­
nome Administration von Nord- und Ostsyrien - DAANES) und ihr militärischer Arm, die SDF, 
haben keine Einladung zur Teilnahme an der Konferenz erhalten. Die Organisatoren hatten 
zuvor mitgeteilt, dass keine militärischen Einheiten oder Formationen, die noch ihre Waffen be­
halten, eingeladen wurden (AlHurra 25.2.2025). Nach der Eröffnung der Konferenz wurden die 
Teilnehmer in sechs Workshops eingeteilt, die sich mit zentralen Themen befassten, darunter 
„ persönliche Freiheiten“, „ Verfassungsaufbau“ und „ Übergangsjustiz“. In der Abschlusserklärung 
der Konferenz wurde die rasche Bildung des provisorischen Legislativrats gefordert, der die 
Aufgaben der Legislative nach „ Kriterien der Kompetenz und der gerechten Vertretung“ über­
nehmen soll (BBC 25.2.2025). Das Komitee der Dialogkonferenz gibt Empfehlungen heraus 
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und erlässt keine Entscheidungen (AJ 21.2.2025). Diese Empfehlungen sollen in die Verfas­
sungserklärung und den Plan für institutionelle Reformen einfließen, versichert der Sprecher 
des Komitees (AlHurra 23.2.2025; vgl. BBC 23.2.2025). Auf der Konferenz wurden mehrere 
Erklärungen abgegeben, darunter die Bildung eines Legislativrats, ein Bekenntnis zur Über­
gangsjustiz, zu den Menschenrechten und zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit. Eine am 
Ende der eintägigen Konferenz veröffentlichte Erklärung – die nur wenige Tage zuvor angekün­
digt wurde und vielen potenziellen Teilnehmern nur wenig Vorbereitungszeit ließ – ebnete den 
Weg für die Bildung eines siebenköpfigen Ausschusses, der mit der Ausarbeitung einer Über­
gangserklärung zur Verfassung beauftragt wurde (TNA 3.3.2025). Am 2.3.2025 gab die neue 
Regierung die Bildung dieses siebenköpfigen Ausschusses bekannt. Der Ausschuss besteht 
aus einem Expertenkomitee, dem auch zwei Frauen angehören und dessen Aufgabe es ist, die 
Verfassungserklärung, die die Übergangsphase regelt, in Syrien zu entwerfen. Das Komitee 
werde „ seine Vorschläge dem Präsidenten vorlegen“, hieß es in einer Erklärung, ohne einen 
Zeitrahmen anzugeben (FR24 2.3.2025; vgl. BBC 3.3.2025). Weniger als zwei Stunden nach 
dieser Entscheidung wurden die Texte der Artikel, die in diese Erklärung aufgenommen wer­
den sollen, bekannt, was bei den Syrern sowohl Bestürzung als auch Spott hervorrief, zumal 
die Informationen von arabischen Satellitenkanälen und nicht von lokalen Sendern stammten 
(Nahar 4.3.2025). Der Ausschuss stellte fest, dass die Verfassungserklärung die allgemeinen 
Grundlagen des Regierungssystems festlegen wird, um Flexibilität und Effizienz bei der Ver­
waltung des Staates in dieser sensiblen Zeit zu gewährleisten, um die politische und soziale 
Einheit und die territoriale Integrität des Landes zu bewahren. Die Ideen aus den nationalen 
Dialogen und Diskussionen, die in den Workshops zur Verfassungsgebung während der Na­
tionalen Dialogkonferenz stattgefunden haben, sollen vom Ausschuss berücksichtigt werden 
(SANA 3.3.2025).
Am 13.3.2025 unterzeichnete ash-Shara’ die angekündigte Verfassungserklärung (NYT 14.3.2025). 
Das vorläufige Dokument besteht aus vier Kapiteln und 53 Artikeln (AlHurra 14.3.2025). Es 
sieht eine fünfjährige Übergangsphase vor (BBC 14.3.2025). Nach dieser Übergangsphase soll 
eine dauerhafte Verfassung verabschiedet und Wahlen für den Präsidenten abgehalten werden 
(NYT 14.3.2025). Die Erklärung legt fest, dass der syrische Präsident Muslim sein muss, wie 
es schon in der vorherigen Verfassung geschrieben stand. Anders als in der Verfassung von 
2012, schreibt diese Verfassungserklärung die islamische Rechtslegung als wichtigste Quelle 
der Gesetzgebung fest. Daneben werden die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der 
Justiz verankert sowie die Rechte der Frauen garantiert (BBC 14.3.2025). Der Präsident ist 
jedoch allein für die Ernennung der Richter des neuen Verfassungsgerichts Syriens verant­
wortlich. Die Richter müssen unparteiisch sein (NYT 14.3.2025). Für die Rechenschaftspflicht 
des Präsidenten wird in der Verfassung keine Möglichkeit eingeräumt. Der Erklärung zufolge 
wird ash-Shara’ neben dem Präsidenten der Republik die folgenden Ämter bekleiden: Premier­
minister, Oberbefehlshaber der Armee und der Streitkräfte und Vorsitzender des Nationalen 
Sicherheitsrates. In Artikel 41 räumt die Verfassungserklärung dem Präsidenten die Möglichkeit 
ein, mit Zustimmung des Nationalen Sicherheitsrates, dessen Mitglieder er selbst auswählt, 
den Ausnahmezustand auszurufen (AlHurra 14.3.2025). Der neu gebildete Nationale Sicher­
heitsrat setzt sich aus Shara’-Getreuen zusammen, darunter Verteidigungsminister Murhaf Abu 
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