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Qasra, Innenminister Ali Keddah, Außenminister As’ad ash-Shaibani und Geheimdienstchef 
Anas Khattab (ISW 13.3.2025). Der Meinung des Syrienexperten Fabrice Balanche nach ist der 
Nationale Sicherheitsrat „ die eigentliche Regierung“ (AlMon 30.3.2025). Die Erklärung garantiert 
Meinungs-, Ausdrucks-, Informations-, Veröffentlichungs- und Pressefreiheit. Allerdings können 
alle Rechte, einschließlich der Religionsfreiheit, eingeschränkt werden, wenn sie unter anderem 
als Verstoß gegen die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung angesehen werden. 
Die Verpflichtung zur Gewährleistung der Meinungs-, Ausdrucks-, Informations-, Veröffentli­
chungs- und Pressefreiheit ist mit einigen Ausnahmen verbunden, darunter die Verherrlichung 
des Assad-Regimes (NYT 14.3.2025). Auch die Symbole des Assad-Regimes sind unter Strafe 
gestellt sowie seine Verbrechen zu leugnen, zu loben, zu rechtfertigen oder zu verharmlosen 
(AlHurra 14.3.2025). Die Verfassungserklärung garantiert Frauen das Recht auf Bildung und 
Arbeit und fügt hinzu, dass sie volle soziale, wirtschaftliche und politische Rechte haben werden 
(NYT 14.3.2025). Aussagen eines Mitglieds des Ausschusses für die Verfassungserklärung 
zufolge werde eine neue Volksversammlung die volle Verantwortung für die Gesetzgebung tra­
gen. Zwei Drittel ihrer Mitglieder würden von einem vom Präsidenten ausgewählten Ausschuss 
ernannt, ein Drittel vom Präsidenten selbst. Außerdem werde ein Ausschuss gebildet, der eine 
neue dauerhafte Verfassung ausarbeiten solle (BBC 14.3.2025). Diese temporäre Verfassung 
konzentriert viel Macht in den Händen des Präsidenten. So werden dem Präsidenten die Exe­
kutivgewalt und die Befugnis, den Ausnahmezustand zu erklären, gewährt (NYT 14.3.2025). 
Das Parlament ist nicht befugt, den Präsidenten anzuklagen, Minister zu ernennen oder zu 
entlassen oder die Exekutive zu kontrollieren (HRW 25.3.2025). Immerhin spricht die Verfas­
sungserklärung dem Präsidenten die Befugnis ab, allgemeine Amnestiegesetze zu erlassen, die 
al-Assad zuvor für sich monopolisiert hatte (AlHurra 14.3.2025). In der Verfassung ist Syrien als 
„ arabische“ Republik definiert mit Arabisch als einziger Amtssprache (LSE 28.3.2025). Sie löste 
innerhalb Syriens viele Diskussionen aus. Umstritten sind insbesondere jene Passagen, die dem 
Präsidenten ein Machtmonopol einräumen (AlHurra 14.3.2025). Der Syrische Demokratische 
Rat, der politische Arm der kurdisch geführten Kräfte, die den Nordosten Syriens kontrollie­
ren, erklärte, das neue Dokument sei „ eine neue Form des Autoritarismus“ und kritisierte die 
seiner Meinung nach unkontrollierten Exekutivbefugnisse (NYT 14.3.2025). Das International 
Centre for Dialogue Initiatives schreibt, dass diese Reformen einseitig von einem ebenfalls vom 
Präsidenten ernannten Verfassungsausschuss ausgearbeitet wurden, der dann behauptete, 
ihre Legitimität stamme aus einem Dialogprozess. Die sogenannte Nationale Dialogkonferenz 
wurde so zu einem politischen Deckmantel für vorab festgelegte Verfassungsänderungen, die 
unter dem Deckmantel der Reform die autoritäre Herrschaft festigten (ICDI 4.4.2025). Trotz 
der weitverbreiteten Kritik an der aktuellen Verfassung ist keine kurzfristige Überarbeitung 
vorgesehen. Die vorliegende Fassung ist das Ergebnis eines beschleunigten Verfahrens, das 
unmittelbar nach der Nationalen Dialogkonferenz im Februar 2025 in Gang gesetzt wurde. Ein 
siebenköpfiges Gremium erarbeitete die Verfassung in kürzester Zeit und wird in ihrer aktuellen 
Form noch nicht ihren Ansprüchen für einen pluralistischen, freien und gerechten Staat gerecht 
(AdRev 3.4.2025).
Als Reaktion auf die neue Verfassung gründeten 34 verschiedene syrische Parteien und Or­
ganisationen am 22.3.2025 eine Allianz, die Allianz für gleiche Staatsbürgerschaft in Syrien 
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(Syrian Equal Citizenship Alliance bzw. Tamasuk). Zu den Organisationen der Allianz gehört der 
Syrische Demokratische Rat (ISW 24.3.2025), die Partei des Volkswillens, die Demokratische 
Ba’ath-Partei und die Kommunistische Arbeiterpartei (TNA 23.3.2025) sowie andere kurdische, 
christliche und drusische Gruppierungen (ISW 24.3.2025). Das Bündnis bezeichnet sich selbst 
nicht als Opposition und verlangt eine dezentrale Machtverteilung (TNA 23.3.2025).
Die Verfassung und das Parlament wurden während der dreimonatigen Übergangszeit ausge­
setzt, so die interimistischen Behörden (Almodon 8.1.2025). Laut Leaks wird der Übergangs­
präsident die Volksversammlung innerhalb von 60 Tagen nach der Veröffentlichung der Verfas­
sungserklärung ernennen. Die Volksversammlung wird 100 Mitglieder umfassen, wobei eine 
gerechte Vertretung der Komponenten und Kompetenzen berücksichtigt wird, und wird vom 
Präsidenten der Republik durch ein republikanisches Dekret für eine Amtszeit von zwei Jahren 
ernannt (AlHurra 3.3.2025). Am 29.12.2024 sagte ash-Shara’ in einem Interview, dass die Durch­
führung legitimer Wahlen eine umfassende Volkszählung benötige (Arabiya 29.12.2024). In 
einem Interview gab er an, dass es damit in Syrien freie, faire und integre Wahlen abgehalten 
werden können, einer Volkszählung, der Rückkehr der im Ausland lebenden Menschen, der 
Öffnung der Botschaften und der Wiederherstellung des legalen Kontakts mit der Bevölkerung 
bedarf. Darüber hinaus sind viele der Menschen, die innerhalb des Landes vertrieben wurden 
oder in Lagern in den Nachbarländern leben, nicht bei den Flüchtlingskommissionen registriert 
usw. (Economist 3.2.2025). Abgesehen von der wiederholten Aussage, dass Ausschüsse ge­
bildet und Fachleute hinzugezogen würden, gab al-Shara nicht viel Aufschluss darüber, wie 
der Wahlprozess aussehen würde (NYT 30.12.2024). Ash-Shara’ hatte angemerkt, dass die 
Einrichtung dieser Ausschüsse in naher Zukunft unwahrscheinlich sei. Er teilte der BBC am 
18.12.2024 mit, dass ein syrisches Komitee von Rechtsexperten zusammentreten werde, um 
eine Verfassung zu verfassen und über eine Reihe nicht näher bezeichneter rechtlicher Fragen, 
darunter den Alkoholkonsum, zu entscheiden. Es ist unklar, auf welche Rechtsexperten sich 
ash-Shara’ bezieht und ob diese Experten repräsentativ für die multiethnische, sektiererische 
und religiöse Bevölkerung Syriens sind oder ob es sich um HTS-nahe sunnitische Gelehrte 
handelt (ISW 19.12.2024).
Am 29.1.2025 versammelten sich die Führer der militärischen Gruppierungen, die an der militä­
rischen Kampagne zum Sturz Assads beteiligt waren, zu einer Zeremonie im Präsidentenpalast, 
um den Sieg zu erklären. In der Siegeserklärung kündigten sie neun Schritte an, die in drei 
Hauptthemen unterteilt sind, wie beispielsweise: 1. Füllen des Machtvakuums durch die An­
nullierung der Verfassung von 2012, die Aussetzung aller Ausnahmegesetze, die Auflösung 
der während der Zeit des vorherigen Regimes gebildeten Volksversammlung und aller aus ihr 
hervorgegangenen Komitees und die Ernennung des Befehlshabers des militärischen Operati­
onskommandos, Ahmed ash-Shara’, zum Präsidenten des Landes während der Übergangszeit. 
Bei der Zeremonie wurde die Auflösung von vier Institutionen, welche die Säulen der Herr­
schaft und Kontrolle des früheren Regimes darstellten und die Schaffung eines neuen Regimes 
behindern, angekündigt, nämlich: die Armee, die Sicherheitsdienste mit ihren verschiedenen 
Zweigen und alle damit verbundenen Milizen, die Arabische Sozialistische Ba’ath-Partei, die 
Parteien der Nationalen Progressiven Front und die ihnen angeschlossenen Organisationen, 
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Institutionen und Komitees und das Verbot ihrer Wiedererrichtung auch unter einem anderen 
Namen und Rückgabe ihrer Vermögenswerte an den syrischen Staat (AJ 31.1.2025a). Die 
Ba’ath-Partei des gestürzten syrischen Machthabers Bashar al-Assad stellte nach eigenen An­
gaben mit 12.12.2024 sämtliche Aktivitäten ein. Dies gelte bis auf Weiteres, hieß es in einer auf 
der Website der Parteizeitung veröffentlichten Erklärung. Die Vermögenswerte und die Gelder 
der Partei würden unter die Aufsicht des Finanzministeriums gestellt, Fahrzeuge und Waffen 
sollen nach Parteiangaben an das Innenministerium übergeben werden. Die Ba’ath-Partei war 
seit 1963 in Syrien an der Macht (Tagesschau 12.12.2024). Viele Mitglieder der Parteiführung 
sind untergetaucht und einige aus dem Land geflohen. In einem symbolischen Akt haben die 
neuen Machthaber Syriens das ehemalige Hauptquartier der Partei in Damaskus in ein Zentrum 
umgewandelt, in dem ehemalige Mitglieder der Armee und der Sicherheitskräfte Schlange ste­
hen, um sich registrieren zu lassen und ihre Waffen abzugeben (AP 30.12.2024). Am 11.2.2025 
gab das Präsidialamt bekannt, dass die wichtigsten Oppositionsgremien Syriens, die im Exil 
tätig waren, Damaskus die von ihnen bearbeiteten Akten übergeben haben, als Teil der Bemü­
hungen, die während des Konflikts gebildeten Institutionen „ aufzulösen“. Dieser Schritt kommt 
der Abschaffung der wichtigsten unbewaffneten Oppositionsgruppen Syriens gleich und erinnert 
an ash-Shara’s Versuch, alle bewaffneten Gruppen aufzulösen und in die Armee zu integrieren 
(FR24 12.2.2025). Für die in den Kriegsjahren im und aus dem Ausland tätige Opposition hat 
man nur Geringschätzung (SYRDiplQ1 5.2.2025).
Während ash-Shara’ ein gewisses Maß an Pragmatismus gezeigt hat, insbesondere im Um­
gang mit lokalen Gemeinschaften, sind die Strukturen der Übergangsregierung nach wie vor 
zentralisiert und hierarchisch, wobei die Macht in einem kleinen Führungskreis konzentriert ist. 
Dies schränkt die Möglichkeiten für eine integrative Entscheidungsfindung ein und verstärkt 
die Wahrnehmung der Ausgrenzung von Minderheiten und Frauen (AC 20.12.2024). HTS hat 
in Idlib einerseits bemerkenswerte Zugeständnisse an die lokale Bevölkerung gemacht. So 
erlaubte sie beispielsweise Christen, Gottesdienste abzuhalten und Frauen, Universitäten zu 
besuchen und Autos zu fahren – Maßnahmen, die angesichts der radikalen dschihadistischen 
Vergangenheit der Gruppe bemerkenswert sind. Darüber hinaus hat HTS Zivilisten in seine 
Regierungsverwaltung integriert und einen technokratischen Regierungsstil eingeführt, selbst in 
sensiblen ideologischen Bereichen wie Bildung und Religion, in denen die Gruppe ursprünglich 
ausschließlich eigenes Personal ernennen wollte. Andererseits ist die mangelnde Bereitschaft, 
politische Opposition zuzulassen, nach wie vor besorgniserregend. In Idlib hat HTS nach und 
nach die Macht monopolisiert und agierte praktisch als Einparteienstaat. Politische Oppositi­
on und zivilgesellschaftlicher Aktivismus wurden unterdrückt (DIIS 16.12.2024). Zu den ersten 
Entscheidungen der Übergangsregierung unter al-Bashir gehörten die Entsendung von Polizei­
kräften in Großstädte und das Verbot von Rauchen und Alkoholkonsum (MAITIC 17.12.2024). 
Der HTS wurden unter anderem von Human Rights Watch, immer wieder schwere Menschen­
rechtsverletzungen gegen Oppositionelle, Frauen und religiöse Minderheiten vorgeworfen. Es 
kam auch zu groß angelegten Protesten gegen die HTS und ihren Anführer, ash-Shara’ (Rosa 
Lux 17.12.2024). Laut Terrorismusexperte Peter Neumann haben die Kämpfer der HTS für ein 
islamistisches Regime gekämpft. Er hält es für möglich, dass es zu einer Opposition in der ei­
genen Bewegung kommen könnte (Spiegel 11.12.2024). Auch Terrorismusexperte Hans-Jakob 
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Schindler spricht von Videos von Personen aus dem Umfeld der HTS, die ein Kalifat aufbauen 
wollen (WiWo 9.12.2024). Alberto M. Fernandez, Vizepräsident des Middle East Media Research 
Institutes, wiederum sieht nicht so sehr die Gefahr, dass Syrien nun ein islamischer Staat sein 
wird, sondern dass es ein gescheiterter Staat sein wird. Die Gefahr besteht eher darin, dass die 
Anarchie die Oberhand gewinnt und nicht das Scharia-Recht. Dennoch sehen auch sie, al-Sha­
ra’, seine Organisation die HTS  und viele ihrer Verbündeten als Hardcore-Islamisten. Der beste 
Vergleich sind nicht der Islamische Staat (IS) und al-Qaida, sondern die Taliban und die Hamas, 
politische Projekte, die sowohl islamistisch als auch nationalistisch sind (MEMRI 9.12.2024). 
Etwa 70 % der syrischen Bevölkerung sind sunnitische Muslime, darunter auch Kurden, die etwa 
10 % der Bevölkerung ausmachen. Die arabischen Sunniten sind sich jedoch in ihren Zielen 
nicht einig, und viele wünschen sich für die Zukunft Syriens keinen islamischen Staat (SWI 
13.2.2025). [Informationen zu ethnischen und religiösen Minderheiten finden sich im Kapitel 
Ethnische und religiöse Minderheiten - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 
8.12.2024).]
Trotz der Kritik ergab eine im März 2025 im Auftrag von „The Economist“ durchgeführte Umfrage, 
an der 1.500 Syrer aus allen Provinzen und konfessionellen Gruppen des Landes teilnahmen, 
dass 81 % die Herrschaft von ash-Shara’ befürworten. Nur 22 % sind der Meinung, dass seine 
Vergangenheit als al-Qaida-Führer ihn für eine Führungsrolle disqualifiziert. Eine große Zahl der 
Befragten gibt an, dass sie seine neue Ordnung als sicherer, freier und weniger konfessionell 
geprägt empfinden als das Regime von al-Assad. Etwa 70 % sind optimistisch, was die allge­
meine Richtung des Landes angeht. Die zufriedenste Provinz ist Idlib, ash-Shara’s ehemaliges 
Machtgebiet, wo 99 der 100 Befragten sich optimistisch äußern. Tartus, wo Anfang März 2025 
mehrere Massaker an der alawitschen Minderheit stattgefunden haben, ist die pessimistischste 
Provinz. Selbst dort gaben 49 % an, optimistisch zu sein, während 23 % sich pessimistisch 
äußerten. (Economist 2.4.2025).
Anfänglich drängten die Vereinten Nationen (VN) auf eine Rückkehr zum lange stagnierenden 
politischen Übergang auf der Grundlage der Resolution 2254 (National 9.12.2024). Die 2015 
verabschiedete Resolution 2254 des Sicherheitsrates, die einen politischen Übergang in Syrien 
durch Verhandlungen zwischen der Regierung des gestürzten Regimes und der Opposition 
forderte, ist inzwischen gegenstandslos geworden, da das Regime, mit dem verhandelt werden 
sollte, gestürzt ist (AJ 28.12.2024a). Ash-Shara’ sieht keine Notwendigkeit mehr für den Arbeits­
mechanismus der Vereinten Nationen in Syrien und macht keinen Hehl aus seiner mangelnden 
Bewunderung für den UN-Gesandten Geir Pedersen. Die neue Regierung hat kein Interesse 
mehr an der Resolution 2254 und ihren Bestimmungen. Ash-Shara’ sagte, dass die vergange­
nen Jahre die Ineffektivität der VN gezeigt hätten, weshalb er die Resolution mit dem Sturz des 
Regimes als hinfällig betrachte (Akhbar 31.12.2024).
Syrien steht auf der US-amerikanischen Liste der Länder, die den Terrorismus unterstützen und 
HTS wird von der Europäischen Union, der Türkei und den USA als ausländische terroristische 
Organisation eingestuft (AJ 15.12.2024a). HTS wurde im Mai 2014 auf die Terrorliste der UN 
gesetzt, als der Sicherheitsausschuss zu dem Schluss kam, dass es sich um eine terroristische 
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Organisation mit Verbindungen zur al-Qaida handelt. Sie unterliegen drei Sanktionsmaßnah­
men: Einfrieren von Vermögenswerten, Reiseverbot und Waffenembargo. Das bedeutet, dass 
international von allen Mitgliedstaaten erwartet wird, dass sie diese Maßnahmen einhalten. Um 
HTS nicht mehr als Terrororganisation zu listen, müsste ein Mitgliedstaat die Streichung von 
der Liste vorschlagen, und dieser Vorschlag würde dann an den zuständigen Ausschuss des 
Sicherheitsrats weitergeleitet. Der Ausschuss, der sich aus Vertretern aller 15 Länder zusam­
mensetzt, die den Sicherheitsrat bilden, müsste dann einstimmig beschließen, den Vorschlag zu 
genehmigen (UN News 12.12.2024). Die internationale Gemeinschaft akzeptierte in bilateralen 
und multilateralen Formaten, dass HTS, trotz ihrer Einstufung als terroristische Vereinigung, 
einen Platz am Verhandlungstisch benötigt (MEI 9.12.2024).
Das Präsidium der syrischen Übergangsregierung hat einen Beschluss zur Einrichtung einer 
Allgemeinen Behörde für Land- und Seehäfen gefasst, die verwaltungstechnisch und finanzi­
ell unabhängig und direkt mit dem Premierminister verbunden ist. Die Behörde für Land- und 
Seehäfen wird die Generalgesellschaft des Hafens von Tartus, die Generalgesellschaft des 
Hafens von Latakia, die Generaldirektion der Häfen und andere umfassen, erklärte das Prä­
sidium in einer separaten Entscheidung und ernannte Qutaiba Ahmad Badawi zum Leiter der 
Behörde. Die neue Behörde wird die Ein- und Ausfahrt von Passagieren und Fracht und alles, 
was diese Aufgabe erleichtert, überwachen und organisieren, sagte sie. Die Behörde wird auch 
die Seeschifffahrt, die kommerziellen maritimen Angelegenheiten, die Häfen und den Seever­
kehr beaufsichtigen und die für ihre Arbeit notwendigen kommerziellen Schiffe und Immobilien 
besitzen und leasen (LBCI 1.1.2025).
Ash-Shara’s Regierung kontrolliert begrenzte Teile Syriens, darunter die meisten westlichen 
Städte und Teile des ländlichen Raums (TWI 28.2.2025). Nordostsyrien wird von einer Kombina­
tion aus den kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Focres - 
SDF) und arabischen Stammeskräften regiert (MEI 19.12.2024). Die SDF führen Gespräche mit 
ash-Shara’, bleiben aber vorsichtig, was seine Absichten angeht (TWI 28.2.2025). Nord-Alep­
po wird von der von der Türkei unterstützten Syrischen Übergangsregierung kontrolliert (MEI 
19.12.2024). Die von der Türkei unterstützten Rebellengruppierungen innerhalb der SNA kon­
trollieren Teile Nordsyriens nahe der türkischen Grenze, darunter ’Afrin, Suluk und Ra’s al-’Ain. 
Diese Gebiete hat die SNA 2018 und 2019 von den kurdisch geführten Syrischen Demokrati­
schen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF) erobert (Al-Monitor 8.12.2024). Am 29.1.2025 
zwang die Türkei den Anführer dieser Gruppe, Sayf Abu Bakr, nach Damaskus zu reisen und 
dem neuen Präsidenten persönlich zu gratulieren, aber dies ist das einzige Zugeständnis, das 
er ash-Shara’ bisher gemacht hat. Die beiden Anführer haben eine lange Geschichte gegen­
seitiger Feindseligkeit, insbesondere da viele Kämpfer der Syrischen Nationalarmee Veteranen 
des blutigen Krieges sind, den HTS 2017–2020 um die Kontrolle über die Provinz Idlib führte 
(TWI 28.2.2025). Südsyrien wird von einer halbunabhängigen Struktur in Suweida zusammen 
mit ehemaligen Oppositionsgruppen in Dara’a kontrolliert (MEI 19.12.2024). Im Euphrat-Tal ist 
die Loyalität der sunnitischen Stämme gegenüber HTS weniger sicher, während in Dara’a die 
vom ehemaligen Rebellen Ahmad al-’Awda und anderen südlichen Fraktionen kontrollierten 
Truppen sich der Integration in die neue syrische Armee widersetzen (TWI 28.2.2025). Anfang 
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Jänner 2025 hinderten lokale Gruppierungen, die in der Provinz Suweida operieren, einen Mi­
litärkonvoi der DMO an der Einfahrt in die südsyrische Provinz. Quellen erklärten gegenüber 
Al Jazeera, dass die Entscheidung auf Anweisung des geistlichen Oberhaupts der monothe­
istischen Gemeinschaft der Drusen, Hikmat al-Hijri, getroffen wurde, der betonte, dass keine 
militärische Präsenz von außerhalb der Provinz erlaubt sei. Die Quellen erklärten, dass der 
Militärkonvoi in die mehrheitlich drusische Provinz Suweida kam, ohne sich vorher mit den lo­
kalen Gruppierungen in der Provinz abzustimmen (AJ 1.1.2025a). Etana zufolge soll die HTS 
zunehmend versucht haben, ihre Macht und militärische Reichweite in der gesamten Provinz 
Dara’a und im weiteren Süden Syriens auszunutzen, was zu Spannungen mit Ahmad al-’Awda 
führte. In intensiven Verhandlungen im Gebäude des Gouvernements Dara’a wurde die Auflö­
sung sowohl des 5. Korps als auch der Gruppen von Ahmad al-’Awda (die einst die 8. Brigade 
des 5. Korps bildeten) sowie anderer ehemaliger Oppositionsgruppen aus der Stadt Dara’a 
und at-Tafas angestrebt. Während HTS die Integration aller ehemaligen Oppositionsgruppen 
unter einem neuen Verteidigungsministerium nach al-Assad anstrebt, wuchs der Druck auf al-
’Awda, der sich unter den bisherigen Bedingungen gegen die Auflösung gewehrt hatte (Etana 
17.1.2025). Am 13.4.2025 gab die Gruppierung dem politischen und militärischen Druck schließ­
lich nach und ihre Auflösung bekannt. Die Waffen werden an die Regierung übergeben (National 
14.4.2025), schwere Waffen wurden von den Sicherheitskräften der Regierung beschlagnahmt 
(Etana 16.4.2025). [Weitere Informationen zu den Gruppierungen in Südsyrien sowie zu ihrer 
Entwaffnung finden sich in den Kapiteln Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz 
des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) und Wehr- und Reservedienst - Entwicklungen seit dem 
Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024).] Ash-Shara’s politisches Projekt eines zentralisierten 
Syriens steht im Widerspruch zur aktuellen Realität vor Ort. Er glaubt, dass der Föderalismus 
die „ Nation“ spalten könnte – eine Auffassung, die zum Teil auf der antiisraelischen Stimmung 
in der syrischen Bevölkerung beruht (TWI 28.2.2025).
Ahmed ash-Shara’ wurde 1982 (Rosa Lux 17.12.2024) als Ahmed Hussein ash-Shara’ in Saudi-
Arabien als Kind syrischer Expatriates geboren. Ende der 1980er-Jahre zog seine Familie zurück 
nach Syrien (NYT 12.12.2024). Als junger Mann radikalisierte er sich während der blutigen zwei­
ten Intifada, als die israelische Regierung auf palästinensische Selbstmordattentate mit brutaler 
Gewalt antwortete. Auch der 11.9.2001 prägte ihn (Rosa Lux 17.12.2024). Er ging 2003 in den 
Irak, um sich al-Qaida anzuschließen und gegen die US-Besatzung zu kämpfen. Arabischen 
Medienberichten und US-Beamten zufolge verbrachte er mehrere Jahre in einem amerikani­
schen Gefängnis im Irak. Zu Beginn des Bürgerkriegs tauchte er in Syrien auf und gründete die 
Jabhat an-Nusra, aus der sich schließlich Hay’at Tahrir ash-Sham entstand (NYT 12.12.2024). 
2003 nahm er den Kriegsnamen Abu Mohammad al-Jolani an (Rosa Lux 17.12.2024). In einem 
vor einigen Jahren mit dem US-amerikanischen Sender PBS geführten Interview gab ash-Shara’ 
zu, dass er bei seiner Rückkehr nach Syrien finanzielle Unterstützung durch den sogenannten 
Islamischen Staat (IS) erhielt, der zu diesem Zeitpunkt weite Teile des Iraks und Syriens besetzt 
hielt (DW 18.12.2024). Im Januar 2017 gründete er mit der HTS ein neues Bündnis verschie­
dener islamistischer Milizen, das sich dezidiert von der dschihadistischen al-Qaida und ihrem 
Ziel eines globalen Dschihads gegen den Westen lossagte (Rosa Lux 17.12.2024). Seit dem 
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Bruch mit al-Qaida haben er und seine Gruppierung versucht, internationale Legitimität zu er­
langen, indem sie globale dschihadistische Ambitionen ablehnten und sich auf eine organisierte 
Regierungsführung in Syrien konzentrierten (NYT 12.12.2024). 2013 setzten die USA ihn auf 
ihre Terrorliste und lobten später sogar ein Kopfgeld in Höhe von zehn Millionen für Hinweise 
zu seiner Ergreifung aus. 2018 wurde dann auch die HTS von den Vereinigten Staaten als 
terroristische Vereinigung eingestuft, die Vereinten Nationen folgten (Rosa Lux 17.12.2024).
Als Teil des Übergangs von der Revolution zum Staatsaufbau arbeitet die neue syrische Regie­
rung daran, diesen Aufbau zu stärken und zu konsolidieren, indem sie eine nationale Armee auf­
baut, die alle militärischen Formationen und Gruppierungen umfasst, die sich aufgrund bestimm­
ter Umstände und Fakten während der syrischen Revolution gebildet haben (AJ 29.1.2025). 
[Details zum Aufbau dieser Armee finden sich in den Kapiteln Sicherheitsbehörden - Entwick­
lungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) und Wehr- und Reservedienst - 
Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024).]
Quellen
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eymoon-is-over-now-the-hard-work-of-state-building-begins , Zugriff 29.1.2025
■ AC - Atlantic Council (20.12.2024): What will minority and womens rights look like in the new Syria?, 
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■ AdRev - Adopt a Revolution (3.4.2025): Aufbruch oder alte Muster im neuen Gewand?, https://adop
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■ AJ - Al Jazeera (28.12.2024a): رمتؤم  ﺭﺍوحلﺍ  ..يﺭوسلﺍ  نم  كﺭاشيس  امو  ؟هتدنجﺃ [Konferenz über den syrischen 
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cs/2024/12/28/----- , Zugriff 3.1.2025
■ AJ - Al Jazeera (15.12.2024a): What to know about Syrias new caretaker government, https://ww
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■ AJ - Al Jazeera (8.12.2024): Opposition fighters declare Syrias Damascus liberated, al-Assad ousted, 
https://www.aljazeera.com/news/2024/12/8/opposition-fighters-take-syrian-capital-damascus , 
Zugriff 10.12.2024
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