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Fußsoldaten des ehemaligen Regimes bedeuten könnte oder wo die diesbezüglichen Grenzen 
gezogen werden, bleibt unklar (Guardian 13.1.2025). Die neue Übergangsregierung Syriens 
hat sogenannte „ Versöhnungszentren“ eingerichtet, sagte Abu Qasra, neuer syrischer Vertei­
digungsminister. Diese wurden bereits gut genutzt, auch von hochrangigen Personen, und die 
Nutzer erhielten vorübergehende Niederlassungskarten. Eine beträchtliche Anzahl habe auch 
ihre Waffen abgegeben (Al Majalla 24.1.2025). Der Hauptsitz des Geheimdienstes in Damas­
kus ist jetzt ein „ Versöhnungszentrum“, wo die neuen syrischen Behörden diejenigen, die dort 
gedient haben, auffordern, sich zu stellen und ihre Waffen im Geheimdienstgebäude abzuge­
ben. Im Innenhof warten Menschenschlangen darauf, Zettel zu erhalten, die besagen, dass sie 
sich offiziell ergeben und mit der neuen Regierung versöhnt haben, während ehemalige Auf­
ständische in neuen Uniformen im Militärstil die abgegebenen Pistolen, Gewehre und Munition 
untersuchen. Ehemalige Offiziere, die sich für die neue Regierung Syriens als nützlich erweisen 
könnten, beispielsweise, weil sie Informationen über Personen haben, die international gesucht 
werden, haben wenig zu befürchten, solange sie kooperieren (Guardian 13.1.2025). In diesen 
„ Versöhnungszentren“ erhielten die Soldaten einen Ausweis mit dem Vermerk „ desertiert“. Ih­
nen wurde mitgeteilt, dass man sie bezüglich ihrer Wiedereingliederung kontaktieren würde 
(Chatham 10.3.2025). [Weitere Informationen zu „ Versöhnungszentren“ finden sich auch in den 
Kapiteln Rechtsschutz / Justizwesen - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 
8.12.2024) und Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 
8.12.2024).] Die Rolle der übergelaufenen syrischen Armeeoffiziere in der neuen Militärstruktur 
ist unklar. Während ihr Fachwissen beim Aufbau einer Berufsarmee von unschätzbarem Wert 
sein könnte, bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich ihrer Marginalisierung innerhalb der neu­
en Machtstruktur (DNewsEgy 3.2.2025). Unter al-Assad war die Einberufung in die Armee für 
erwachsene Männer obligatorisch. Wehrpflichtige mussten ihren zivilen Ausweis abgeben und 
erhielten stattdessen einen Militärausweis. Ohne einen zivilen Ausweis ist es schwierig, einen 
Job zu finden oder sich frei im Land zu bewegen, was zum Teil erklärt, warum Zehntausende 
in den „ Versöhnungszentren“ in verschiedenen Städten aufgetaucht sind (BBC 29.12.2024). 
Ehemalige Soldaten und Geheimdienstmitarbeiter des Assad-Regimes, ca. 4.000 bis 5.000 
Männer in Latakia und Tartus, haben sich diesen „ Versöhnungsprozessen“ entzogen. Einige 
von ihnen wurden im Rahmen einer landesweiten Kampagne mit täglichen Suchaktionen und 
gezielten Razzien gefasst, andere jedoch haben sich zu bewaffnetem Widerstand gegen die 
Übergangsregierung entschlossen (MEI 13.3.2025).
Der Übergangspräsident Ahmed ash-Shara’ hat die Vision einer neuen „ Nationalen Armee“
geäußert, die alle ehemaligen Oppositionsgruppen einbezieht. Diese Vision beinhaltet einen 
Prozess der Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung, bei dem Hay’at Tahrir 
ash-Sham (HTS) angeblich die Führung übernehmen soll (DNewsEgy 3.2.2025). Der syrische 
Verteidigungsminister Abu Qasra kündigte am 6.1.2025 den Beginn von Sitzungen mit militäri­
schen Gruppierungen an, um Schritte zu deren Integration in das Verteidigungsministerium zu 
entwickeln (Arabiya 6.1.2025b). Hochrangige Beamte des neuen Regimes führten Gespräche 
über die Eingliederung von Milizen in das Verteidigungsministerium und die Umstrukturierung 
der syrischen Armee mit Vertretern unterschiedlicher bewaffneter Gruppierungen, wie Fraktio­
nen der von der Türkei unterstützten Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) 
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(MAITIC 9.1.2025). Die Behörden gaben Vereinbarungen mit bewaffneten Rebellengruppen 
bekannt, diese aufzulösen und in die vereinte syrische Nationalarmee zu integrieren (UNSC 
7.1.2025). Die einzige Möglichkeit, eine kohärente militärische Institution aufzubauen, besteht 
laut Abu Qasra darin, die Gruppierungen vollständig in das Verteidigungsministerium unter einer 
einheitlichen Struktur zu integrieren. Die Grundlage für diese Institution muss die Rechtsstaat­
lichkeit sein (Al Majalla 24.1.2025). Es bleibt abzuwarten, wie die neue Armee Syriens aussehen 
wird und ob sie auf einer anderen Struktur als die Armee des Assad-Regimes basieren wird. 
Dazu gehören Fragen in Bezug auf Brigaden, Divisionen und kleine Formationen sowie Fragen 
in Bezug auf die Art der Bewaffnung, ihre Form und die Art der Mission. (AlHurra 12.2.2025). 
[Details zur neuen syrischen Armee und der Entwaffnung bewaffneter Gruppierungen finden 
sich im Kapitel Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 
8.12.2024) Anm.]
Die Umstrukturierung des syrischen Militärs hat gerade erst begonnen. Der neue de-facto-Füh­
rer hat versprochen, die neue Armee in eine professionelle, auf Freiwilligen basierende Truppe 
umzuwandeln, um die Professionalität in den Reihen zu fördern und sich von der Wehrpflicht­
politik zu entfernen, die das zusammengebrochene Assad-Regime charakterisierte (TR-Today 
8.1.2025). Medienberichten zufolge wurden mehrere ausländische islamistische Kämpfer in 
hohe militärische Positionen berufen. Ash-Shara’ hatte Berichten zufolge außerdem vorgeschla­
gen, ausländischen Kämpfern und ihren Familien aufgrund ihrer Rolle im Kampf gegen al-Assad 
die Staatsbürgerschaft zu verleihen (UNSC 7.1.2025).
Syrische Medien berichten, dass die neue Regierung aktiv Personen für die Armee und die 
Polizei rekrutiert. Damit soll der dringende Bedarf an Kräften gedeckt werden. Neue Soldaten, 
Unteroffiziere und Offiziere werden Berichten zufolge durch intensive Programme rekrutiert, die 
von den traditionellen akademischen und Ausbildungsstandards abweichen. Der Prozess der 
Vorbereitung von Militär- und Sicherheitskadern wird beschleunigt, um den Bedürfnissen des 
neuen Staates gerecht zu werden (SCI o.D.). Am 10.2.2025 gab Übergangspräsident ash-Sha­
ra’ an, dass sich Tausende von Freiwilligen der neuen Armee angeschlossen haben (Arabiya 
10.2.2025a). Viele junge Männer ließen sich einem Bericht des syrischen Fernsehsenders Syria 
TV zufolge für die neue Armee rekrutieren. Insbesondere seien junge Männer in Idlib in dieser 
Hinsicht engagiert. Die Rekrutierungsabteilung der neuen syrischen Verwaltung in der Provinz 
Deir ez-Zour gab bekannt, dass wenige Wochen nach der Übernahme der Kontrolle über die 
Provinz durch den Staat etwa 1.200 neue Rekruten in ihre Reihen aufgenommen wurden. In 
den den ländlichen Gebieten von Damaskus treten junge Männer vor allem der Kriminalpolizei 
bei (Syria TV 21.2.2025). Die Rekrutierungsabteilung von Aleppo teilte am 12.2.2025 mit, dass 
bis zum 15.2.2025 eine Rekrutierung in die Reihen des Verteidigungsministeriums läuft. Dort ist 
die Aufnahmebedingung für junge Männer, dass sie zwischen 18 und 22 Jahre alt, ledig und frei 
von chronischen Krankheiten und Verletzungen sein müssen (Enab 12.2.2025). Das syrische 
Verteidigungsministerium hat am 17.3.2025 mehrere Rekrutierungszentren im Gouvernement 
Dara’a in Südsyrien eröffnet (NPA 17.3.2025). Das Innenministerium hat seitdem Rekrutierungs­
zentren in allen von der Regierung kontrollierten Gebieten eröffnet (ISW 16.4.2025). Berichten 
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zufolge verlangt die neue Regierung von neuen Rekruten eine 21-tägige Scharia-Ausbildung 
(FDD 28.1.2025).
Ende Februar 2025 verbreiteten Facebook-Seiten die Behauptung, die Allgemeine Sicherheit 
habe in Jableh, Banyas und Qardaha Checkpoints eingerichtet, um jeden zu verhaften, der eine 
Siedlungskarte besitzt. Die Seiten behaupten, dass die Allgemeine Sicherheit die Verhafteten 
nach Südsyrien verlegt, wo es zu einer Eskalation durch die israelische Besatzung kommt. 
Die syrische Regierung dementierte die Durchführung von Rekrutierungskampagnen in den 
Provinzen Latakia und Tartus. Die Rekrutierung basiere weiterhin auf Freiwilligkeit (Syria TV 
26.2.2025).
Quellen
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■ Arabiya - Al Arabiya News (10.2.2025a): :ﻉرشلﺍ  فالﺁ  نيعوطتملﺍ  نومضني  ىلﺇ  شيجلﺍ  يﺭوسلﺍ  ديدجلﺍ [Ash-Sharaa: 
Tausende von Freiwilligen schließen sich der neuen syrischen Armee an], https://www.alar­
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rischer Verteidigungsminister: Sitzungen mit Fraktionen zur Festlegung von Schritten für den Beitritt 
zur Armee], https://www.alarabiya.net/arab-and-world/syria/2025/01/06/-عم-ﺕاسلجلﺍ-ﺀدب-يﺭوسلﺍ-ﻉافدلﺍ-ريﺯو 
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144
150

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■ REU - Reuters (11.12.2024b): Exclusive: Syrian rebel leader says he will dissolve toppled regime 
forces, close prisons, https://www.reuters.com/world/middle-east/syrian-rebel-leader-says-he-will-d
issolve-toppled-regime-forces-close-prisons-2024-12-11 , Zugriff 12.12.2024
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[Offene Freiwilligenarbeit für syrische Jugendliche, die als Soldaten und Offiziere in der syrischen Ar­
mee und Polizei dienen], https://www.centersweden.com/سلﺍ-ﺏابشلل-ﻁابضو-ﺩونج-لمعلل-ﻉوطتلﺍ-حتف Zugriff 
23.4.2025
■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (8.12.2024): Al-Assad regime falls Regime soldiers 
and officers withdraw from Damascus international airport as private plane believed to carry Bashar 
Al-Assad takes off - The Syrian Observatory For Human Rights, https://www.syriahr.com/en/350860, 
Zugriff 10.12.2024
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bestreitet Rekrutierungskampagnen in Tartus und Latakia], https://www.syria.tv/-ذيفنت-يفنت-ةيﺭوسلﺍ-ةموكحلﺍ 
ةيقﺫاللﺍو-ﺱوطرط-يف-دينجت-ﺕالمح Zugriff 23.4.2025
■ Syria TV - Syria TV (21.2.2025): دينجتلﺍ  يف  ةلودلﺍ  ةيﺭوسلﺍ  ..ةئشانلﺍ  ﺏابش  بلﺩﺇ  قطانملﺍو  ةبوكنملﺍ  رثكألﺍ  اطﺍرخنﺍ [Rekru­
tierung im entstehenden syrischen Staat: Jugend in Idlib und den betroffenen Gebieten am enga­
giertesten], https://www.syria.tv/اطﺍرخنﺍ-رثكألﺍ-ةبوكنملﺍ-قطانملﺍو-بلﺩﺇ-ﺏابش-ةئشانلﺍ-ةيﺭوسلﺍ-ةلودلﺍ-يف-دينجتلﺍ Zugriff 
23.4.2025
■ TNA - New Arab, The (19.12.2024): Iraq to return stranded Assad soldiers to Syria, https://www.ne
warab.com/news/iraq-return-stranded-assad-soldiers-syria , Zugriff 19.12.2024
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145
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w.securitycouncilreport.org/whatsinblue/2025/01/syria-briefing-and-consultations-9.php , Zugriff 
14.1.2025
9.1 Wehr- und Reservedienst in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch domi­
nierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien 
(DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 15:58
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 
fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch 
dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich 
bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finan­
zieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten 
wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. Uns mittels einer Anfrage zu 
kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES 
wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderin­
formation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Wehrdienst
Der Gesellschaftsvertrag von 2023 regelt in der Demokratischen Autonomen Administration 
von Nord- und Ostsyrien (DAANES) in Abschnitt 5 die Selbstverteidigungspflicht. Artikel 111 
besagt, dass Selbstverteidigung eine Garantie und Fortsetzung des Lebens, und basierend auf 
dem Recht und der Pflicht ist, die Existenz zu verteidigen. Sie erfordert die Einrichtung eines 
Selbstschutzsystems, das auf dem Bewusstsein der legitimen Selbstverteidigung und der or­
ganisierten demokratischen Gesellschaft in Nord- und Ostsyrien beruht. Einerseits gibt es die 
Community Protection Forces, die für den Schutz Nord- und Ostsyriens und die Gewährleis­
tung des Schutzes von Leben und Eigentum der Bürger vor allen Angriffen und Besatzungen 
verantwortlich sind. Die Community Protection Forces werden unter Beteiligung aller Bürger 
organisiert. Selbstverteidigung ist ein Recht und eine Pflicht für jeden Bürger. Es ist die Pflicht 
organisierter ethnischer und religiöser Gruppen, sich wirksam am Selbstverteidigungssystem 
zu beteiligen, angefangen bei Stadtvierteln, Dörfern, Städten und allen Wohneinheiten. Ander­
seits erwähnt Artikel 111 auch die Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - 
SDF). Sie sind die legitimen Verteidigungskräfte in der Demokratischen Autonomen Verwaltung 
Nord- und Ostsyriens. Sie nehmen den freiwilligen Beitritt der Söhne und Töchter des Volkes 
und die Pflicht zur Selbstverteidigung an. Ihre Aktivitäten werden vom Demokratischen Volks­
rat und der Verteidigungskommission überwacht. Sie organisieren sich autonom innerhalb des 
Demokratischen Konföderalen Systems Nord- und Ostsyrien und haben die Aufgabe, die DAA­
NES und alle syrischen Gebiete zu verteidigen und sie vor jeglichen potenziellen Angriffen oder 
Gefahren von außen zu schützen (RIC 14.12.2023). Laut Gesetz Nr. 1 zur Selbstverteidigung 
gelten Männer mit Vollendung des 18. Lebensjahres als wehrpflichtig und müssen den Selbst­
verteidigungsdienst bis zum vierzigsten Lebensjahr vollendet haben (Artikel 13). Wehrpflichtig 
ist jeder männliche Bewohner der Region Nord- und Ostsyrien, der das gesetzliche Alter für die 
146
152

Ausübung des Selbstverteidigungsdienstes erreicht hat, bzw. jeder, der seit mehr als drei Jah­
ren dauerhaft in Nord- und Ostsyrien ansässig ist und die syrische Staatsangehörigkeit besitzt 
(Artikel 1) (AANES-GC 22.2.2024). Zwei Quellen, die vom Danish Immigration Service (DIS) 
befragt wurden, äußerten jedoch Zweifel an der konsequenten Einberufung von Personen von 
außerhalb der DAANES in allen Regionen (DIS 6.2024). Frauen in den von der Autonomen 
Verwaltung kontrollierten Gebieten können freiwillig Wehrdienst leisten (Enab 22.2.2024). Wla­
dimir van Wilgenburg, Journalist und Autor, und ein Experte für syrische Kurdenhaben noch von 
keinem Fall gehört, in dem Frauen zwangsweise zur Selbstverteidigung eingezogen wurden 
(DIS 6.2024).
Das sogenannte Verteidigungsbüro des Exekutivrats der „ Demokratischen Autonomen Ver­
waltung von Nord- und Ostsyrien“ hat die für die Wehrpflicht erforderlichen Geburtsjahrgänge 
festgelegt, während die Verhaftungskampagnen gegen junge Menschen für die Einberufung in 
die Reihen der SDF weitergehen. Die Erklärung wurde vom Verteidigungsbüro der Autonomen 
Verwaltung an alle Verteidigungsbüros in der Region verteilt. Darin steht, dass wer zwischen dem 
1.1.1998 und dem 31.12.2005 für den Dienst der Selbstverteidigung wehrpflichtig ist (Shaam 
10.1.2024). Bereits vier Tage nach dem Erlass der Richtlinien, in der die Geburtsjahrgänge für 
die Selbstverteidigungspflicht bekannt gemacht wurden, nahmen die SDF eine Rekrutierungs­
kampagne in al-Hasaka im Juni 2024 wieder auf, nachdem sie im Monat zuvor, am 8.5.2024 
die Rekrutierungsprozesse eingestellt hatten (Enab 27.6.2024a). Anfang Juli 2024 wurden bei­
spielsweise 240 Personen in den Provinzen Deir ez-Zour, al-Hasaka und ar-Raqqa gefangen 
genommen, um sie für den Militärdienst zu rekrutieren (SO 2.7.2024). Die Dienstzeit im Selbst­
verteidigungsdienst beträgt laut Artikel 2 des Gesetzes Nr. 1 über die Selbstverteidigungspflicht 
zwölf volle Monate beginnend mit dem Datum der Einschreibung des Wehrpflichtigen (AANES-
GC 22.2.2024).
2014 wurde die Zwangsrekrutierung von den Volksschutzeinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - 
YPG), einer militärischen Säule der SDF, im Anschluss an das Dohuk-Abkommen, bei dem sich 
die kurdischen Parteien in der irakischen Stadt Dohuk getroffen hatten, um eine Einigung über 
die Verwaltung der Region zu erzielen, eingeführt (Enab 22.2.2024).
Araber und Kurden werden laut von ACCORD befragten Experten vor dem Gesetz gleichbe­
handelt. Fabrice Balanche erklärt jedoch, dass mehr Flexibilität gegenüber Arabern gezeigt 
werden würde, um einen Aufstand zu vermeiden. Arabische Stammesführer hätten lokal die 
Macht und würden für bestimmte junge Araber Ausnahmen und Aufschiebungen erwirken. Ei­
nem Syrienexperten zufolge seien die speziellen Konsequenzen für Araber von Region zu 
Region unterschiedlich. Nicht alle von den SDF kontrollierten Gebiete stünden unter derselben 
Art von Kontrolle. In den vornehmlich arabisch besiedelten Stammesregionen von Deir ez-Zour 
hätten die SDF beispielsweise nicht die Kapazität, eine direkte Rekrutierung wie in der Provinz 
al-Hasaka durchzusetzen. Anders als Balanche meint Muhsen Al-Mustafa, Forscher am Omran 
Center for Strategic Studies, dass arabische Wehrdienstverweigerer bei der Festnahme anders 
behandelt werden und Beleidigungen und Gewalt ausgesetzt sein könnten (ACCORD 6.9.2023). 
Quellen des Danish Immigration Service (DIS) zufolge ist DAANES bei der Umsetzung des 
147
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Gesetzes zur Selbstverteidigung in Gebieten mit überwiegend arabischer Bevölkerung vorsich­
tig. Ebenso werden Christen in der Praxis nicht der gleichen Durchsetzung des Gesetzes zur 
Selbstverteidigung unterworfen wie Kurden, so eine weitere Quelle. Daher nehmen christliche 
Jugendliche in der Regel nicht an der Selbstverteidigungspflicht teil, sondern treten stattdes­
sen für drei Jahre der christlichen Polizeitruppe Sutoro bei. Dieser Dienst befreit sie von der 
Selbstverteidigungspflicht (DIS 6.2024).
Mehrere Quellen des DIS, darunter ein ehemaliger Rekrut, der seine Wehrpflicht vor zwei Jahren 
erfüllt hat, berichteten, dass der Selbstverteidigungsdienst mit einem grundlegenden theoreti­
schen und praktischen militärischen Ausbildungsprogramm beginnt. Während des theoretischen 
Teils erhalten die Wehrpflichtigen Unterricht in allgemeiner Geschichte der Nationalen Streit­
kräfte sowie in Kultur und Ethik. Sie erhalten auch eine theoretische Einführung in militärische 
Themen, einschließlich militärischer Begriffe und Waffen. Im praktischen Teil des Ausbildungs­
programms absolvieren die Wehrpflichtigen ein körperliches Training und eine Waffenausbildung. 
Während der ersten Phase der Grundausbildung haben die Wehrpflichtigen keinen einzigen 
Tag frei. Nach Abschluss ihrer Ausbildung haben sie acht bis zehn Tage frei, bevor sie in ih­
ren jeweiligen Einheiten und Aufgabenbereichen eingesetzt werden. Anschließend haben die 
Wehrpflichtigen für den Rest ihres Dienstes alle zehn Tage einen Tag frei. Nach der Ausbil­
dungszeit, die bis zu zwei Monate dauert, werden die Wehrpflichtigen verschiedenen Aufgaben 
in unterschiedlichen Zentren oder Einheiten zugewiesen, wo sie für den Rest ihres Dienstes 
tätig sind. Die Ausbildung oder Qualifikationen der Wehrpflichtigen werden bei der Zuweisung 
ihrer Aufgaben oft berücksichtigt. So werden beispielsweise diejenigen mit einem besseren Bil­
dungshintergrund und besseren Fähigkeiten Aufgaben in Büros oder Einrichtungen zugewiesen, 
die von ihren Fähigkeiten profitieren könnten. Wehrpflichtige mit niedrigem oder ohne Bildungs­
hintergrund werden oft für Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewachung oder dem Schutz 
öffentlicher Gebäude eingesetzt. Im Allgemeinen werden die Wehrpflichtigen nicht in Kampf­
situationen eingesetzt. Es gab jedoch Fälle, in denen die Wehrpflichtigen in Kampfsituationen 
verwickelt waren, z. B. während der Schlacht um Afrin im Jahr 2018, bei schweren Kämpfen in 
Deir ez-Zour im Sommer 2023, bei den Kämpfen in Tell Abyad und bei Angriffen des Islamischen 
Staats (IS) auf das Gefängnis von al-Hasaka (2022), das hauptsächlich von Wehrpflichtigen 
bewacht wurde (DIS 6.2024).
Aufschub und Befreiung
Die Gesetzgebung erlaubt es Personen, die zur Selbstverteidigung verpflichtet sind, ihren Dienst 
aufzuschieben oder sich davon befreien zu lassen, je nach ihren individuellen Umständen. Diese 
Regeln, die unter anderem Ausnahmen aus medizinischen Gründen und Aufschübe für Studie­
rende oder im Ausland lebende Personen vorsehen, werden von der DAANES aufrechterhalten 
und durchgesetzt. Einer Person, der eine Befreiung oder Entlassung von der Selbstverteidi­
gungspflicht gewährt wurde, wird dies in ihrem Selbstverteidigungsheft vermerkt (DIS 6.2024). 
Das Gesetz Nr. 1 über die Selbstverteidigungspflicht erlaubt es durch Artikel 16 Studierenden, 
wenn diese die erforderlichen Unterlagen vorlegen, ihre Einberufung jeweils für ein akademi­
sches Jahr, beginnend mit 15. März jeden Jahres, aufzuschieben (AANES-GC 22.2.2024). Im 
September 2023 nahm die Selbstverwaltung im Nordosten Syriens Änderungen im Gesetz zur 
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Selbstverteidigung vor. Die Änderungen legen eine bestimmte Altersgrenze für den Aufschub 
des Studiums fest, und zwar für jede einzelne Ausbildungsstufe. So kann ein Masterstudent den 
Dienst bis zum Alter von 32 Jahren aufschieben und hat kein Recht auf Aufschub nach diesem 
Alter, auch wenn er seine Studien oder einen weiteren Studienzweig noch nicht abgeschlossen 
hat. Ein neuer Artikel Nr. 30 wurde dem Gesetz hinzugefügt, der vorsieht, dass Ärzte und Apothe­
ker, die ihr Studium abgeschlossen haben und sich zum Dienst auf dem Land verpflichten, ihren 
Wehrdienst um ein volles Jahr aufschieben können, sofern der Antragsteller das 30. Lebensjahr 
nicht überschritten hat. Bereits im Jahr 2018 wurde das Gesetz geändert, beispielsweise wurde 
ein Aufschub von Universitätsstudenten, des einzigen Kindes in der Familie, wie von Familien 
der Gefallenen und derjenigen, die Brüder in den Inneren Sicherheitskräften (Assayish) und 
der YPG haben (Enab 22.2.2024). Laut Artikel 17 wird Studenten, die einen Studienaufschub 
erhalten haben und das Alter für die Aufnahme des Studiums noch nicht erreicht haben, wie 
z. B. Studenten, die einen Studienaufschub erhalten haben, während sie noch 17 Jahre alt 
waren, dieses Jahr nicht als eines der Aufschubjahre gezählt. (AANES-GC 22.2.2024). Darüber 
hinaus stellte eine Quelle des Verteidigungsministeriums der DAANES klar, dass Studierende 
nicht an Bildungseinrichtungen innerhalb der DAANES eingeschrieben sein müssen, um für 
eine Aussetzung ihrer Selbstverteidigungspflicht infrage zu kommen. Sie können auch an Ein­
richtungen in von der syrischen Regierung kontrollierten Gebieten oder in den Nachbarländern 
Syriens, einschließlich der Türkei, des Irak, des Libanon und Jordaniens, eingeschrieben sein 
(DIS 6.2024).
Gemäß Artikel 25 des Gesetzes Nr. 1 über die Selbstverteidigungspflicht wird Brüdern von Wehr­
pflichtigen derselben Mutter innerhalb der Selbstverteidigungspflicht, die den Ausbildungskurs 
abgeschlossen haben, ein Aufschub gewährt. Dieser Aufschub wird zweimal für jeweils sechs 
Monate gewährt. Artikel 26 regelt administrative Aufschübe. So kann, wer frisch von außerhalb 
Syriens zurückgekehrt ist, eine Aufschiebung für maximal sechs Monate bekommen. Der einzige 
Bruder eines Vermissten kann einen Aufschub für zwei Jahre bekommen. Geschwister, die das 
18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Eltern verstorben oder behindert sind, 
können ein Jahr aufschieben. Die genannten Aufschübe werden nach einer Überprüfung durch 
das Zentrum für Selbstverteidigungsaufgaben und der Genehmigung durch die Abteilung für 
Selbstverteidigungsaufgaben gewährt (AANES-GC 22.2.2024). Personen, die mindestens drei 
Jahre lang in einer Einrichtung oder Truppe unter dem DAANES gedient haben, können von 
der Selbstverteidigungspflicht befreit werden. Dies gilt für bezahlte, auf einem Vertrag basie­
rende Dienste in jeder vom DAANES anerkannten Einrichtung, wie z. B. der Verkehrspolizei. 
Ehemalige Mitglieder der Internen Sicherheitskräfte (Assayish) oder der SDF sind vom Selbst­
verteidigungsdienst befreit, wenn sie bereits zwischen 2012 und 2015 mindestens zwei Jahre 
lang bei der Assayish oder der SDF gedient haben. Auch Personen, die derzeit drei bis fünf 
Jahre lang bei der Assayish oder der SDF dienen, können eine Befreiung beantragen. Junge 
Männer, die nicht dienen wollen, können alternative Wege in Betracht ziehen, um die Vorschrif­
ten des Gesetzes über die Selbstverteidigungspflicht zu erfüllen. Eine Möglichkeit besteht darin, 
drei Jahre lang bei der Verkehrspolizei zu dienen, wodurch sie sich für eine Befreiung von ihrer 
Selbstverteidigungspflicht qualifizieren würden (DIS 6.2024).
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Von der Pflicht zur Selbstverteidigung befreit sind laut Artikel 29 des Gesetzes Nr. 1 über die 
Selbstverteidigungspflicht: Kinder und Geschwister von Märtyrern, die offiziell in den Registern 
der Märtyrer-Familien-Kommission eingetragen sind und eine Bescheinigung über das Märty­
rertum besitzen, Personen mit besonderen Bedürfnissen und Patienten mit Krankheiten, die 
sie an der Ausübung ihrer Pflicht hindern, gemäß den medizinischen Berichten des militärme­
dizinischen Zentrums und der Genehmigung der Verteidigung in den autonomen und zivilen 
Verwaltungen, der einzige Sohn von Eltern oder eines Elternteils, unabhängig davon, ob beide 
leben oder tot sind, ein Findelkind, dessen Abstammung nicht bekannt ist. Alle männlichen Ge­
schwister mit besonderen Bedürfnissen werden gemäß den Berichten des militärmedizinischen 
Zentrums als das einzige Geschwisterkind behandelt (AANES-GC 22.2.2024). Je nach Art der 
Erkrankung kann eine Person entweder von der Dienstpflicht befreit oder von ihr zurückgestellt 
werden. Medizinische Befreiungen werden bei körperlichen und psychischen Erkrankungen ge­
währt, die die betreffende Person daran hindern, der Selbstverteidigungspflicht nachzukommen. 
In solchen Fällen wird eine medizinische Untersuchung durchgeführt, um die Dienstfähigkeit 
der Person festzustellen. Gemäß Artikel 29 des Gesetzes über die Selbstverteidigungspflicht 
können Personen mit besonderen Bedürfnissen und Patienten mit Krankheiten, die sie an der 
Erfüllung der Selbstverteidigungspflicht hindern, von der Pflicht befreit werden, wenn sie über 
einen genehmigten medizinischen Bericht des Militärmedizinischem Zentrums und die Geneh­
migung der Verteidigungsämter in Verwaltungs- und Zivilabteilungen verfügen. Ein syrischer 
Universitätsprofessor teilte dem Danish Immigration Service mit, dass die Regeln für medizi­
nische Ausnahmen weiterhin von den DAANES-Behörden umgesetzt und eingehalten werden 
(DIS 6.2024).
Gemäß Artikel 27 des Gesetzes Nr. 1 über die Selbstverteidigungsdienstpflicht müssen Ein­
wohner und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus allen Ländern mit Ausnahme der Länder, 
die eine Landgrenze zu Syrien haben, eine jährliche Aufschubgebühr von 400 US-Dollar für 
jedes Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes zahlen (AANES-GC 22.2.2024). Die Stundung durch 
Zahlung dieser Gebühr kann insgesamt zweimal in Anspruch genommen werden. Einzelper­
sonen können sich innerhalb der DAANES frei bewegen, ohne nach Zahlung der Gebühr zur 
Selbstverteidigung eingezogen zu werden. Einzelpersonen aus den DAANES, die in den Nach­
barländern Syriens leben, können eine Stundung aus Bildungsgründen erhalten, z. B. wenn sie 
an einer Bildungseinrichtung in der Türkei eingeschrieben sind (DIS 6.2024). Gemäß Artikel 36 
des Gesetzes Nr. 1 über die Selbstverteidigungsdienstpflicht sind Personen nicht verpflichtet, 
den Selbstverteidigungsdienst zu leisten, wenn sie eine nicht-syrische Staatsbürgerschaft erhal­
ten (AANES-GC 22.2.2024). Männer in der entsprechenden Altersgruppe, die Syrien verlassen 
haben, aber nach Überschreitung des Höchstalters für den Dienst zurückkehren, erhalten in der 
Regel Amnestie. Es kann jedoch eine Geldstrafe von bis zu 300 US-Dollar verhängt werden 
(DIS 6.2024).
Wehrpflichtverweigerer und Deserteure
Gemäß Artikel 15 des Gesetzes Nr. 1. über die Selbstverteidigungspflicht wird jeder säumige 
Soldat, der eingezogen wird, bestraft, indem er einen Monat auf das Ende seiner Dienstzeit 
angerechnet bekommt (AANES-GC 22.2.2024). Dass die Bestrafung mit einem zusätzlichen 
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Monat auch in der Praxis so gehandhabt wird, bestätigten die von der Danish Immigration Ser­
vice befragten Quellen. Die Namen der Wehrdienstverweigerer werden veröffentlicht und an 
Checkpoints weitergegeben. Dort wird nach ihnen gesucht, nicht aber in ihren Wohnhäusern 
(DIS 6.2024). Diejenigen, die auf frischer Tat beim illegalen Überschreiten der Grenze ertappt 
werden, werden direkt in das Ausbildungszentrum gebracht, um ihre Pflicht zur Selbstverteidi­
gung zu erfüllen, besagt Artikel 28 im Gesetz Nr. 1 zur Selbstverteidigungspflicht (AANES-GC 
22.2.2024). Gemäß Quellen des Danish Immigration Service (DIS) werden Wehrdienstverwei­
gerer, wenn sie an Checkpoints aufgegriffen werden, vorübergehend festgenommen und zur 
Ableistung ihres Dienstes geschickt. Die Familie des Betroffenen wird über seine Festnahme 
und Einberufung informiert. Den Quellen des DIS waren keine Fälle von Gewalt oder Misshand­
lung von Wehrdienstverweigerern oder Deserteuren bekannt, die an Kontrollpunkten gefasst 
wurden. Das Leben ist für diejenigen, die sich der Selbstverteidigungspflicht in den Nationa­
len Sicherheitskräften entziehen, eine Herausforderung, da viele junge Männer Kontrollpunkte 
meiden und auf Fluchtmöglichkeiten warten. Quellen berichteten von Entflohenen, die sich jah­
relang versteckt hielten. In arabisch dominierten Gebieten kann die Flucht länger andauern, da 
die Behörden vorsichtig vorgehen, um keine Spannungen zu provozieren, indem sie diejeni­
gen suchen und verhaften, die ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind (DIS 6.2024). Al-Mustafa, 
Forscher am Omran Center for Strategic Studies, schreibt in einer E-Mail an ACCORD vom 
September 2023, dass alle Wehrdienstverweigerer unter die Bestimmungen des Gesetzes zur 
Selbstverteidigungspflicht fallen würden und dem Gesetz entsprechend behandelt würden. Die 
Assayish würden den Wohnort von zum Dienst gesuchten Personen durchsuchen, an Check­
points Rekrutierungslisten überprüfen und die Gesuchten verhaften. Nach dem Gesetz werde 
jede Person, die dem Dienst fernbleiben, verhaftet und mit einer Verlängerung des Dienstes um 
einen Monat bestraft. Ein von ACCORD kontaktierter Syrienexperte gibt in einer E-Mail-Auskunft 
vom August 2023 an, dass die Konsequenzen bei Verweigerung des Dienstes in den Selbstver­
teidigungskräften vom Profil des Wehrpflichtigen und der Region, aus der er stamme, abhingen. 
Je strenger die kurdische Kontrolle, desto höher sei die Wahrscheinlichkeit, dass Rekruten nicht 
das Risiko eingehen würden, offen Einwände gegen den Selbstverteidigungsdienst zu zeigen. 
In al-Hasaka beispielsweise könnten Personen im dienstfähigen Alter verhaftet und zum Dienst 
gezwungen werden (ACCORD 6.9.2023).
Die SDF definieren einen Deserteur im Selbstverteidigungsgesetz als einen Kämpfer, der nach 
seinem Eintritt 15 aufeinanderfolgende Tage des Dienstes versäumt hat, während die volle 
Dienstzeit zwölf Monate beträgt (Enab 22.2.2024). Laut zwei vom DIS befragten Quellen wer­
den Deserteure zwar nicht zusätzlich bestraft, aber es werden Ermittlungen zu ihren Motiven 
für die Desertion durchgeführt. Deserteure entscheiden sich oft dafür, die Region aus Angst vor 
möglichen Konsequenzen zu verlassen, obwohl die Einzelheiten dieser Konsequenzen unklar 
bleiben. Sowohl für Wehrdienstverweigerer als auch für Deserteure werden regelmäßig Am­
nestien angekündigt, vorausgesetzt, sie melden sich zum Wehrdienst und leisten ihn ab. Die 
jüngste Amnestie wurde Anfang Mai 2024 erlassen. Junge Menschen kommen ihren Verpflich­
tungen zur Selbstverteidigung in der Regel umgehend nach, wenn in der DAANES eine stabile 
Sicherheitslage herrscht, während sie sich bei anhaltenden externen Sicherheitsbedrohungen 
aktiv um eine Dienstverweigerung bemühen können (DIS 6.2024).
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