2025-09-05-coi-cms-laenderinformationen-syrien-version-12-73ab
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
■ MAITIC - Meir Amit Intelligence and Terrorism Infomation Center (9.1.2025): Spotlight on Syria (Following the Toppling of the Syrian Regime) January 1 – 8, 2025, https://www.terrorism-info.org.il /app/uploads/2025/01/E_005_25.pdf, Zugriff 14.1.2025 ■ MC Dawliya - Monte Carlo Dawliya (29.1.2025): لقث ةباقرلﺍ ةيمالسإلﺍ يف ايﺭوس :ﺓديدجلﺍ „ ﺕﺭرحت نم دسألﺍ اهنكـل مل حبصت ةلوﺩ “ﺓرح [Das Gewicht der islamischen Kontrolle im neuen Syrien: „ Frei von Assad, aber kein freies Land“], https://www.mc-doualiya.com/طسوألﺍ-قرشلﺍ 20250129--نم-ﺕﺭرحت-ﺓديدجلﺍ-ايﺭوس-يف-ةيمالسإلﺍ-ةباقرلﺍ-لقث ﺓرح-ةلوﺩ-حبصت-مل-اهنكـل-دسألﺍ Zugriff 30.1.2025 ■ MEE - Middle East Eye (7.12.2024): The Syrian National Army: Rebels, thugs or Turkish proxies?, https://www.middleeasteye.net/news/who-are-syrian-national-army , Zugriff 13.3.2025 ■ MEI - Middle East Institute (21.1.2025): Security in Alawite regions in post-Assad Syria, https: //www.mei.edu/publications/security-alawite-regions-post-assad-syria , Zugriff 30.1.2025 ■ National - National, The (8.1.2025): Hunt for Syrian regime remnants expands to new areas outside Al Assad strongholds, https://www.thenationalnews.com/news/mena/2025/01/08/hunt-for-syrian-r egime-remnants-expands-to-sunni-cities-after-alawite-heartland-sweep , Zugriff 14.1.2025 ■ PBS - Public Broadcasting Service (16.12.2024): Syria’s rebel leaders face critical decisions as they chart new path for the country, https://www.pbs.org/newshour/show/syrias-rebel-leaders-face-criti cal-decisions-as-they-chart-new-path-for-the-country , Zugriff 18.12.2024 ■ Sky News - Sky News (9.3.2025a): ﺓﺭزجم ةعورم يف لحاسلﺍ ..يﺭوسلﺍ ﺕائم اياحضلﺍ لﺯانملﺍو قرت [Ein grausames Massaker an der syrischen Küste Hunderte von Opfern und brennende Häuser], https://www.sky newsarabia.com/middle-east/1782557-يم-يﺭوسلﺍ-لحاسلﺍ-ةعورم-ﺓﺭزجم ٔقرت Zugriff 10.3.2025 ■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (3.3.2025): At least 216 Arbitrary Detentions Recorded in Syria in February 2025, https://snhr.org/blog/2025/03/03/at-least-216-arbitrary-detentions-recorde d-in-syria-in-february-2025 , Zugriff 13.3.2025 ■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (4.2.2025b): At least 229 Arbitrary Detentions Documented in January 202, https://snhr.org/blog/2025/02/04/at-least-229-arbitrary-detentions-documented-in-j anuary-2025, Zugriff 13.3.2025 ■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (19.12.2024): SNHR Condemns the Attack on Hama’s Greek Orthodox Archdiocese by an ‘Armed Group’, and Calls on the Current Transitional Authorities to Ensure Accountability, https://snhr.org/blog/2024/12/19/snhr-condemns-the-attack-on-hamas-g reek-orthodox-archdiocese-by-an-armed-group-and-calls-on-the-current-transitional-authorities-t o-ensure-accountability, Zugriff 20.12.2024 ■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (11.3.2025): مغﺭ ﺀودهلﺍ يبسنلﺍ ﺕايلمعلاب ةيماقتنالﺍ يف لحاسلﺍ ..هلابجو 44 ﺓﺭزجم ةيفئاط ﺡﺍﺭ اهتيحض 1093 نطﺍوم نوﺩ ﻉﺩﺍﺭ - دصرملﺍ يﺭوسلﺍ قوقحل ناسنإلﺍ [Trotz einer relativen Flaute bei den Repressalien in der Sahelzone und in den Bergen 44 sektiererische Massaker, bei de nen 1.093 Zivilisten getötet wurden, unkontrolliert], https://www.syriahr.com/-ﺕايلمعلاب-يبسنلﺍ-ﺀودهلﺍ-مغﺭ ماقتنالﺍ 752704, Zugriff 12.3.2025 ■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (10.3.2025a): ﺃوسﺃ لامعﺃ فنع يف ايﺭوس ذنم ﺭوهش ديعت حتف ﺡﺍرج ﺏرحلﺍ ةيلهألﺍ - دصرملﺍ يﺭوسلﺍ قوقحل ناسنإلﺍ [Die schlimmste Gewalt in Syrien seit Monaten reißt die Wunden des Bürgerkriegs wieder auf], https://www.syriahr.com/تف-ديعت-ﺭوهش-ذنم-ايﺭوس-يف-فنع-لامعﺃ-ﺃوسﺃ 752511, Zugriff 10.3.2025 ■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (10.3.2025e): 698 ﺍولتق ﺍوضقو ﺍودهشتسﺍو يف فورظ ةفلتخم يف 9 ﺭﺍﺫﺁ - دصرملﺍ يﺭوسلﺍ قوقحل ناسنإلﺍ [698 Tote, Gefallene und Märtyrer unter verschiedenen Umständen am 9. März], https://www.syriahr.com/698-ةفلتخم-فورظ-يف-ﺍودهشتسﺍو-ﺍوضقو-ﺍولتق 752509, Zugriff 10.3.2025 ■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (2.2.2025): يف لظ عضولﺍ ينمألﺍ ..ﺭوهدتملﺍ فواخم نم ﺓﺩوع ايﺭوس ىلﺇ „ دهع “ملظم - دصرملﺍ يﺭوسلﺍ قوقحل ناسنإلﺍ [In Anbetracht der sich verschlechternden Sicherheitslage Befürchtung einer Rückkehr Syriens in eine ’dunkle Ära’], https://www.syriahr.com/-ينمألﺍ-عضولﺍ-لظ-يف ﻉ-نم-فواخم-ﺭوهدتملﺍ 747788, Zugriff 3.2.2025 ■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (28.1.2025): يف لقﺃ نم ..ﻉوبسﺃ ةيفصت 46 انطﺍوم ىلع دي ﺕاعومجم ةحلسم ةيلحم تكﺭاش ﺕايلمعلاب ةينمألﺍ يف فيﺭ صمح - دصرملﺍ يﺭوسلﺍ قوقحل ناسنإلﺍ [In weniger als einer Woche 46 Zivilisten von lokalen bewaffneten Gruppen getötet, die an Sicherheitsoperationen im Umland von Homs teilnahmen], https://www.syriahr.com/-ةيفصت-ﻉوبسﺃ-نم-لقﺃ-يف 46-مجم-دي-ىلع-انطﺍوم 747206, Zu griff 29.1.2025 165

■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (26.1.2025): يف 91 ةيلمع ذنم ةيﺍدب ..ماعلﺍ لتقم 190 ًاصخش مهنيب ﺕﺍديس يف ﺕايلمع ةيماقتنﺍ ةيفصتو يف قطانم ةيﺭوس ةفلتخم - دصرملﺍ يﺭوسلﺍ قوقحل ناسنإلﺍ [In 91 Operationen seit Beginn des Jahres 190 Menschen, darunter Frauen, bei Repressalien und Liquidierungsaktio nen in verschiedenen syrischen Regionen getötet], https://www.syriahr.com/-يف 91--ماعلﺍ-ةيﺍدب-ذنم-ةيلمع -لتقم 190-اصخش ً-ﺏ746994, Zugriff 30.1.2025 ■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (11.1.2025): ذنم ﻁوقس ..ماظنلﺍ 157 ةيحض يف 80 ةميرج لتق لحاسلاب يﺭوسلﺍ صمحو ﺓامحو [Seit dem Sturz des Regimes 157 Opfer bei 80 Morden an der syrischen Küste, in Homs und Hama], https://www.syriahr.com/-ماظنلﺍ-ﻁوقس-ذنم 157--يف-ةيحض 80-لاب-لتق-ةميرج 745089, Zugriff 14.1.2025 ■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (3.1.2025): ذنم ﻁوقس ماظن ﺭاشب ..دسألﺍ دصرملﺍ يﺭوسلﺍ قثوي 60 ةميرج لتق يف لحاسلﺍ يﺭوسلﺍ يتظفاحمو صمح ﺓامحو رفست نع لتقم 112 ًاصخش [Seit dem Sturz des Regimes von Bashar al-Assad Die Syrische Beobachtungsstelle dokumentiert 60 Morde an der syrischen Küste und in den Provinzen Homs und Hama, bei denen 112 Menschen getötet wurden], https://www.syriahr.co m/------/743774 , Zugriff 14.1.2025 ■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (9.12.2024): ﺕايلمع ةيفصت ىلع ةيوهلﺍ يف ..جبنم لئاصفلﺍ ةيلﺍوملﺍ ايكرتل شفعت ﺕاكلتمم ﺩركـلﺍ نيهتو ﺀانبﺃ ﺀايحألﺍ ةيﺩركـلﺍ دصرملﺍ يﺭوسلﺍ قوقحل ناسنإلﺍ [Identitätsmorde in Manbij: Pro-türki sche Gruppierungen plündern kurdisches Eigentum und demütigen Mitglieder kurdischer Stadtteile], https://www.syriahr.com/ﺉاصفلﺍ-جبنم-يف-ةيوهلﺍ-ىلع-ةيفصت-ﺕايلمع 740199, Zugriff 20.12.2024 ■ Spiegel - Spiegel, Der (27.1.2025): Unter neuen islamistischen Herrschern: Aktivisten melden Dut zende willkürliche Hinrichtungen in Syrien, https://www.spiegel.de/ausland/syrien-aktivisten-mel den-dutzende-willkuerliche-hinrichtungen-a-f3d28a1a-3b25-4675-bdf0-41b8b3b61072 , Zugriff 29.1.2025 ■ TWI - Washington Institute for Near East Policy, The (10.3.2025): Syrias Transitional Honeymoon Is Over After Massacres and Disinformation, https://www.washingtoninstitute.org/policy-analysis/syri as-transitional-honeymoon-over-after-massacres-and-disinformation , Zugriff 11.3.2025 ■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (12.8.2024): Report of the Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic - 12 August 2024, https://docs.un.org/en/A/HRC /57/86, Zugriff 13.3.2025 ■ Zeit Online - Zeit Online (27.1.2025): Syrien: Aktivisten melden willkürliche Hinrichtungen in Syrien, https://www.zeit.de/politik/ausland/2025-01/syrien-hinrichtungen-beamte-baschar-al-assad , Zugriff 29.1.2025 10.1 Allgemeine Menschenrechtslage in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAAN ES) Letzte Änderung 2025-05-08 14:37 [Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finan zieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer Anfrage zu kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderin formation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.] Teile der Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) sollen sich an Menschenrechtsverletzungen beteiligt haben, darunter Angriffe auf Wohngebiete, körperliche Misshandlung, ungerechtfertigte Inhaftierungen, Rekrutierung oder Einsatz von Kindersoldaten, 166

Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie Zerstörung und Abriss von Häusern. Die SDF untersuchten einige Vorwürfe gegen ihre Streitkräfte und verhängten Strafen gegen einige Mitglieder wegen Menschenrechtsverletzungen, aber es lagen keine Statistiken vor. Die SDF und andere Oppositionsgruppen belegten Menschenrechtsorganisationen gelegentlich mit Einschränkungen oder schikanierten einzelne Aktivisten. In einigen Fällen wurden sie sogar inhaftiert (USDOS 22.4.2024). Die inneren Sicherheitskräfte (Assayish) und die Anti-Terror- Einheiten (Yekîneyên Antî Teror - YAT), die beide der DAANES angehören, haben an zahlreichen Orten im Nordosten willkürliche Verhaftungen vorgenommen (FES 1.4.2024). Im Oktober 2023 begann die Türkei mit über Monate anhaltenden Luftangriffen in Nord-Ostsyrien als Vergeltung für einen Terroranschlag in Ankara, der durch die Kurdische Arbeiterpartei (Partiya Karkerên Kurdistanê - PKK) begangen worden sein soll. Dabei wurde zivile Infrastruktur zerstört und Zivilisten getötet. Mehr als eine Million Menschen waren in der Folge ohne Wasserzugang (NH 21.2.2024). Religionsfreiheit Das Recht auf Glaubensfreiheit ist in der Demokratischen Autonomen Region Nord- und Ostsy rien (DAANES) im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben. Artikel 40 legt fest, dass jeder Mensch Glaubens-, Gewissens-, Gedanken- und Meinungsfreiheit hat. Im Artikel 49 wird festgehalten, dass niemand diskriminiert, beleidigt oder ausgeschlossen werden darf aufgrund von Unter schieden in Hautfarbe, Geschlecht, Rasse, Religion, Glaube oder Konfession. Die jesidische Religion ist im Gesellschaftsvertrag in einem eigenen Artikel als unabhängige Religion dekla riert (RIC 14.12.2023). Des Weiteren gibt die Vertretung der DAANES in Deutschland auf ihrer Homepage an, dass die DAANES den religiösen, kulturellen und ethnischen Pluralismus durch politische und kulturelle Rechte schützen würde, und führt als Beispiele den speziellen Schutz für christliches Eigentum an, damit Christen nach dem Sieg über den Islamischen Staat (IS) in die Region zurückkehren können (DAANES DEU o.D.). Die SDF führten Missionen zur Lokalisierung und Rettung von jesidischen Frauen und Mädchen durch, die der IS im Rahmen seines Völkermords von 2014 aus dem Irak entführt hatte. Fast 2.700 Frauen und Mädchen blieben vermisst, wobei eine unbekannte Zahl vermutlich noch in syrischen Gefangenenlagern und IS-Enklaven festgehalten wird (USCIRF 1.5.2024). Die Behörden der DAANES haben den assyrischen Schulen aufgetragen, die von ihr erarbeite ten Lehrpläne zu verwenden, und drohte ihnen mit Schließung, sollten sie dem nicht nachkom men. Die Schulen verwenden die Lehrpläne der syrischen Regierung, weil jene der DAANES außerhalb der von ihr kontrollierten Zone nicht anerkannt werden (STJ 3.2023; vgl. Orient Net 8.11.2022). Meinungs-, Presse-, Versammlungs-, Organisationsfreiheit Die Grundrechte, wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind im Gesellschaftsvertrag der Demokratischen Autonomen Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) festgeschrieben. Artikel 44 regelt, dass alle Menschen und Gemeinschaften das Recht haben, sich zu organisieren und frei 167

zu äußern. In den Artikeln 64 und 65 sind das Recht auf Gewerkschaftsbildung und Pressefreiheit festgeschrieben (RIC 14.12.2023). Die Bertelsmann-Stiftung sieht eine Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit in der DA ANES, nachdem im März 2022 alle Journalisten der Union of Free Media (Yekîtiya Ragihandina Azad - YRA) beitreten mussten, um weiter ihrer Arbeit nachgehen zu dürfen (BS 19.3.2024). Der Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (COI) zu folge sind Journalistinnen und insbesondere Journalisten in der DAANES Restriktionen, wie Inhaftierung ausgesetzt (UNGA 9.2.2024). Lokale Medien berichteten, dass DAANES und die Syrian Democratic Forces (SDF) Journalisten unter dem Vorwand, gegen Gesetze zu verstoßen oder von den SDF als verboten eingestufte Medienkanäle zu unterstützen, verhafteten, vom Dienst suspendierten und journalistische Aufträge nicht verlängerten. Aktivisten behaupteten, dass DAANES, obwohl das Mediengesetz von DAANES Strafen von einer Verwarnung bis hin zu einer Geldstrafe und einer einwöchigen Suspendierung vorsah, Journalisten für bis zu zwei Jahre suspendierte und Sendern die Lizenzen dauerhaft entzog (USDOS 22.4.2024). Im Febru ar 2022 suspendierten die von der Partei der Demokratischen Union (Partiya Yekîtiya Demokrat - PYD) geführten De-facto-Behörden im Nordosten Syriens die Lizenz der Mediengruppe Rudaw, einem in Irakisch-Kurdistan ansässigen Medium, und beschuldigten sie der Fehlinformation und Anstachelung. Mitte März begannen dieselben Behörden von Journalisten zu verlangen, der Union of Free Media beizutreten, die unter dem Einfluss der lokalen Verwaltung steht (FH 2024). Die autonomen Behörden der DAANES instrumentalisieren Amnesty International zufolge Vor würfe der Mitgliedschaft beim Islamischen Staat (IS) und nutzen diese, um Menschen, die sie als Gegner ansehen, zum Schweigen zu bringen und einzuschüchtern (AI 2024). Im von der DAANES kontrollierten Nordosten Syriens kam es 2022 in einigen Sektoren zu Streiks und Protesten aufgrund von niedrigen Löhnen, insbesondere im Bildungswesen (FES 1.4.2024). Laut Menschenrechtsaktivisten und Presseberichten unterdrückten die SDF die Ver sammlungsfreiheit in Gebieten unter ihrem Einfluss (USDOS 22.4.2024). Die meisten Verbände und Gewerkschaften im von der DAANES kontrollierten Nordosten Sy riens sind der Demokratischen Bewegung der Zivilgesellschaft (Tevgera Civaka Demokratîk - TEV-DEM) angeschlossen, die im Juli 2011 offiziell gegründet wurde und sich aus rund 27 Orga nisationen, Gewerkschaften, feministischen Organisationen, Genossenschaften und Vereinen zusammensetzt. Die Gewerkschaften, die in den von der DAANES kontrollierten Gebieten aktiv sind, wurden im Allgemeinen nach dem Rückzug des syrischen Regimes aus den Gebieten im Nordosten Syriens und der Ersetzung durch die Volksschutzeinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - YPG) sowie anschließend durch die DAANES gegründet. Dazu gehören unter anderem die Gewerkschaft der Freien Medien (Yekîtiya Ragihandina Azad - YRA), die Gewerkschaft der Werktätigen, die Union Freier Syrischer Ärzte oder die Gewerkschaft der Apotheker. Große Teile dieser Gewerkschaften in der DAANES sind offiziell unabhängig und haben gewählte Vorstände. Jedoch sind diese Führungen alle Mitglieder der PYD oder mit deren Einflusssphären verbun den. Die DAANES-Behörden verhängten Beschränkungen und repressive Maßnahmen gegen zivilgesellschaftliche Akteure und Gewerkschaften, die nicht zu den PYD-Netzwerken gehören, 168

auch wenn diese weniger stark ausfielen als in anderen Gebieten Syriens. Die Einschränkun gen betrafen unter anderem die Meinungsfreiheit und die Möglichkeit, sich zu organisieren. So verlangten die DAANES-Beamten beispielsweise von Journalisten, die über den Nordosten des Landes berichteten, dass sie der Union Freier Medien beitreten, um Presseausweise zu erhalten (FES 1.4.2024). Quellen ■ AI - Amnesty International (2024): AFTERMATH - INJUSTICE, TORTURE AND DEATH IN DETEN TION IN NORTH-EAST SYRIA, https://www.ecoi.net/en/file/local/2107362/MDE2477522024ENGL ISH.pdf, Zugriff 24.6.2024 [Login erforderlich] ■ BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Syria, https://www.ecoi.net/en/file /local/2105866/country_report_2024_SYR.pdf, Zugriff 3.5.2024 ■ DAANES DEU - Die Vertretung der Demokratischen Selbstverwaltung der Region Nord- und Ostsy rien in Deutschland (o.D.): Pluralismus und Religionsfreiheit, https://nordundostsyrien.de/pluralismu s-und-religionsfreiheit, Zugriff 21.8.2024 ■ FES - Friedrich-Ebert-Stiftung (1.4.2024): Syrien Gewerkschaftsmonitor, https://library.fes.de/pdf-fil es/international/gm-mona/21125/2024-syrien.pdf, Zugriff 28.8.2024 ■ FH - Freedom House (2024): Syria: Freedom in the World 2024 Country Report, https://freedomh ouse.org/country/syria/freedom-world/2024, Zugriff 3.5.2024 ■ NH - New Humanitarian, The (21.2.2024): Turkish airstrikes in northeast Syria leave millions short of power, fuel, and water, https://www.thenewhumanitarian.org/news-feature/2024/02/21/turkish-air strikes-northeast-syria-leave-millions-short-power-fuel-and , Zugriff 12.8.2024 ■ Orient Net - Orient News (8.11.2022): ببسب اهجهانم ..ةيميلعتلﺍ ايشيليم دسق ﺩدهت ﺱﺭﺍدملﺍ ةيحيسملﺍ يف يلشماقلﺍ قالغإلاب [Aufgrund ihrer Lehrpläne - SDF-Miliz droht christlichen Schulen in Qamischli mit Schließung], https: //orient-news.net/ar/news_show/200293, Zugriff 19.8.2024 ■ RIC - Rojava Information Center (14.12.2023): AANES Social Contract, 2023 Edition, https://rojava informationcenter.org/2023/12/aanes-social-contract-2023-edition , Zugriff 24.6.2024 ■ STJ - Syrians for Truth and Justice (3.2023): Christians of Raqqa and Deir ez-Zor Under and After the IS, https://stj-sy.org/wp-content/uploads/2023/03/Christians-of-Raqqa-and-Deir-ez-Zor-Under -and-After-the-IS.pdf , Zugriff 19.8.2024 ■ UNGA - United Nations General Assembly (9.2.2024): Report of the Independent International Com mission of Inquiry on the Syrian Arab Republic, https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/ hrbodies/hrcouncil/sessions-regular/session55/A_HRC_55_64_EN.pdf, Zugriff 26.6.2024 ■ USCIRF - United States Commission on International Religious Freedom [USA] (1.5.2024): United States Commission on International Religious Freedom 2024 Annual Report - Syria, https://www.ec oi.net/en/file/local/2111599/Syria.pdf, Zugriff 12.8.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Syria, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-pract ices/syria/, Zugriff 3.5.2024 10.1.1 IDP’s und Flüchtlinge Letzte Änderung 2025-05-08 15:59 [Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finan zieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer Anfrage zu kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES 169

wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderin formation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.] Flüchtlingslager Von Weitem ähneln sie Flüchtlingslagern, aber bei näherer Betrachtung, wie sie bei mehreren Besuchen in diesen Lagern beobachtet wurden, zeigen sich die visuellen Anzeichen eines Frei luftgefängnisses: militarisierte Gebiete mit hohen Zäunen, Stacheldraht und Wachtürmen mit bewaffneten Soldaten. Kinder haben keinen Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und Sicherheit. Auf die katastrophalen Bedingungen in den Lagern al-Hol und ar-Roj wurde häufig von Menschenrechtsorganisationen und unabhängigen Menschenrechtsexperten hingewiesen. Die Lager sind Berichten zufolge von täglicher Unsicherheit geprägt, wobei es regelmäßig zu ge walttätigen Vorfällen wie Mord, Körperverletzung, Einschüchterung und sexuellem Missbrauch kommt. Diese Lager sind auch Ziele für Schläferzellen des Islamischen Staats (IS). Es wird berichtet, dass der IS weiterhin Angriffe durchführt und Personen aus den Lagern schmuggelt, um seine Reihen aufzufüllen. Es gibt keine anerkannten Untersuchungen oder Präventivmaß nahmen, was zu einer anhaltenden Atmosphäre der Angst und starken Besorgnis führt, von der insbesondere Frauen und Kinder betroffen sind (ICCT 28.6.2024). Die Menschen in den beiden von der Demokratischen Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien (DAA NES) betriebenen Haftlagern al-Hol und ar-Roj werden willkürlich und auf unbestimmte Zeit unter unmenschlichen und lebensbedrohlichen Bedingungen festgehalten. Frauen und ihre Kin der werden gewaltsam voneinander getrennt. Ausländische Jungen werden aus den Lagern entfernt, wenn sie das Jugendalter erreichen, und in Hafteinrichtungen, einschließlich „ Rehabi litationszentren“ für Jugendliche, überführt, die sie kaum verlassen können. Frauen, die wegen angeblicher Verbrechen oder Fehlverhaltens aus den Lagern in Hafteinrichtungen überführt werden, sind oft gezwungen, ihre Kinder zurückzulassen, ohne Zeit zu haben, Vorkehrungen für sie zu treffen (AI 2024). Al-Hol Al-Hol, das größte Lager im Nordosten Syriens, liegt nahe der Ostgrenze Syriens zum Irak. Es wurde 1991 für irakische Flüchtlinge während des Golfkriegs errichtet und nach der Invasion des Irak im Jahr 2003 wiedereröffnet. Das Lager wurde 2013 vorübergehend geschlossen, aber 2016 wiedereröffnet und anschließend in den Jahren 2018-2019 aufgrund des anhaltenden Konflikts erweitert. Das Lager beherbergt Vertriebene aus Syrien und dem Irak sowie Dritt staatsangehörige. In dem als Annex bekannten Teil des Lagers leben hauptsächlich Frauen und Kinder. Derzeit wird das Lager von einer Nichtregierungsorganisation verwaltet. Es befinden sich insgesamt 42.051 Personen in al-Hol (Stand April 2024). (REACH 15.7.2024). Die meisten von ihnen sind syrischer und irakischer Nationalität, aber insgesamt 8.500 Frauen und Kinder sind Drittstaatsangehörige aus etwa 60 Ländern (Stand Juni 2024). Zwar waren nicht alle erwach senen Lagerinsassen IS-Sympathisanten (einige sind tatsächlich Opfer des Terrorismus, die in denselben Lagern wie ihre Täter festgehalten werden), doch gelten diese Lager als Brutstätten für eine neue Generation von IS-Anhängern (ICCT 28.6.2024). Quellen 170

■ AI - Amnesty International (2024): AFTERMATH - INJUSTICE, TORTURE AND DEATH IN DETEN TION IN NORTH-EAST SYRIA, https://www.ecoi.net/en/file/local/2107362/MDE2477522024ENGL ISH.pdf, Zugriff 24.6.2024 [Login erforderlich] ■ ICCT - International Centre for Counter-Terrorism (28.6.2024): Lost Childhoods: The Ongoing Plight of Children in Detention Camps in Northeast Syria, https://icct.nl/publication/lost-childhoods-ongoi ng-plight-children-detention-camps-northeast-syria , Zugriff 17.12.2024 ■ REACH - REACH Initiative (15.7.2024): Camp Profile: Al Hol - Al-Hasakeh Governorate, Syria, April 2024, https://reliefweb.int/attachments/b36f8f56-8051-4008-98db-870704cc4088/REACH_SYR_Fa ctsheet_NES_CampProfile_AlHol_April-2024-1.pdf, Zugriff 17.12.2024 10.2 Allgemeine Menschenrechtslage (Stand August 2024) Letzte Änderung 2025-05-08 14:12 Neben der Gefährdung durch militärische Entwicklungen, Landminen und explosive Munitions reste, welche immer wieder zivile Opfer forderten, blieb auch die allgemeine Menschenrechts lage in Syrien äußerst besorgniserregend. Für alle Regionen Syriens galt dabei, dass eine pauschale ebenso wie eine abschließende Lagebeurteilung nicht möglich war. Auch innerhalb der verschiedenen Einflussgebiete unterschied sich die Lage teilweise von Region zu Region und von Ort zu Ort (AA 2.2.2024). Sowohl in den Regierungsgebieten als auch den Gebieten der Opposition wurden 2023 Menschenrechtsverletzungen, wie Tötungen, willkürlicher Frei heitsberaubung, Misshandlung und Folter in Haft, Tod in Gefangenschaft sowie Verschwinden lassen und Entführungen sowie willkürliche Verhaftungen ohne Angabe von Gründen bzw. oh ne Informationen über Aufenthaltsorte an die Angehörigen der Betroffenen bezeugt (UNOCHA 3.3.2024). Die Konfliktparteien waren in unterschiedlichem Maße direkt an kriminellen Aktivi täten wie Menschenhandel, Korruption und Erpressung beteiligt, die durch Gewalt unterstützt wurden, oder duldeten diese oder waren nicht in der Lage, sie zu verhindern (UNGA 9.2.2024). Alle Konfliktparteien begingen Handlungen, die Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen könnten (GCR2P 1.9.2023). Dazu gehörte die Verwendung von Mas senvernichtungswaffen, wie chemischen Waffen, die von der Syrischen Regierung und dem Islamischen Staat (IS) verwendet wurden (SNHR 15.3.2024). Sicherheitskräfte wurden der Beteiligung an außergerichtlichen Tötungen beschuldigt. Es gab große Bedenken, dass die Attentate und Entführungen einen zunehmend sektiererischen Cha rakter annehmen oder dass die Ziele einfach auf alle Personen ausgeweitet würden, die in irgendeiner Weise mit dem Regime in Verbindung stehen. Zu den ermordeten Personen ge hörten Drogendealer, mutmaßliche Hizbollah-Kollaborateure, ehemalige Soldaten der unteren Ränge und scheinbar zufällige Zivilisten (Etana 3.2.2025). Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) dokumentierte 2024 gewaltsame/willkürliche Verhaftungen von 3.121 Personen, darunter 56 Frauen und 26 Kinder, sowie die Entführung von 442 Personen, darun ter 14 Frauen und 27 Kinder. Im von der Hay’at Tahrir ash-Sham (HTS) kontrollierten Gebiet wurden 131 Personen willkürlich verhaftet und drei Personen gekidnappt. In den von der Türkei unterstützten Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) kontrollierten Gebie ten wurden 863 Menschen, darunter 39 Frauen und 19 Kinder verhaftet. Der am häufigsten genannte Grund für diese Verhaftungen war die „ Kommunikation mit den Kurdischen Kräften, 171

Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF), der Autonomen Admi nistration oder IS-Zellen“. 88 Personen wurden gekidnappt, davon sieben Frauen und sechs Kinder. In der Demokratische Autonomen Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) wurden 705 Personen, darunter ein Kind und vier Frauen verhaftet und 34 Menschen gekidnappt, darunter eine Frau und elf Kinder (SOHR 7.1.2025). Amnesty International dokumentierte ebenfalls die Verweigerung von humanitärer Hilfe sowohl durch die syrische Regierung als auch die SNA im Gouvernement Aleppo nach der Erdbebenkatastrophe 2023 (AI 24.4.2024). Nichtregierungsorganisationen zufolge unternahmen die syrische Regierung und ihre Verbün deten sowie bewaffnete Oppositionsgruppierungen zahlreiche Angriffe auf Zivilisten und die zivile Infrastruktur und verstießen dabei unverhohlen gegen internationale Rechte (GCR2P 1.9.2023; vgl. AI 24.4.2024). Angriffe auf und die Zerstörung von Schulen, Krankenhäusern, Gotteshäusern, Wasser- und Elektrizitätswerken, Bäckereien, Märkten, Zivilschutzzentren, dicht besiedelten Wohngebieten und Häusern waren im ganzen Land an der Tagesordnung (USDOS 22.4.2024). Luftangriffe auf Zivilisten und zivile Infrastruktur wurden von den Streitkräften der syrischen Regierung mit russischer Unterstützung (AI 24.4.2024) sowie auch von türkischen Streitkräften verübt (NH 21.2.2024). Angriffe auf die zivile Infrastruktur trafen auch die medizini schen Einrichtungen. Die NGO Physicians for Human Rights dokumentierte seit März 2011 bis Februar 2024 604 Angriffe aller Akteure in Syrien auf Gesundheitseinrichtungen (PHR 2.5.2024). Das Syria Network for Human Rights (SNHR) dokumentierte von März 2011 bis März 2024 897 Angriffe auf medizinische Einrichtungen, 1.543 Angriffe auf Kultstätten und 1.657 Angriffe auf Schulen. 86 % dieser Angriffe gehen laut SNHR auf die Kräfte der Syrischen Regierung, russische Streitkräfte oder iranische Milizen zurück (SNHR 15.3.2024). Gebiete unter der Kontrolle der syrischen Regierung (Stand August 2024) Personen konnten durch das syrische Regime unter den geringsten Vorwänden verhaftet wer den (MBZ 8.2023). Obwohl die Behörden Berichten zufolge Anklagen unter dem Vorwand der Bekämpfung gewalttätiger Militanz erhoben, umfassten die Vorwürfe auch friedliche Handlun gen wie die Verteilung humanitärer Hilfe, die Teilnahme an Protesten und die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen (USDOS 22.4.2024). Die syrische Regierung ließ Amnes ty International zufolge Personen, darunter Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Anwälte und politische Aktivisten, verschwinden (AI 24.4.2024). Das Regime übte direkte und indirekte Repressionen aus, um Menschenrechtsverteidiger oder Aktivisten der Zivilgesellschaft einzu schüchtern und Vergeltung zu üben. Zu den berichteten Taktiken gehörten Überwachung und Beobachtung, Reiseverbote, Belästigung und Bedrohung von Aktivisten und ihren Familien, Zensur, Beschlagnahme von Eigentum und Vermögenswerten, willkürliche Verhaftung, Inhaftie rung, Verschwindenlassen, Folter und Tod (USDOS 22.4.2024). Sogar vergangene Vergehen, wie die Teilnahme an Demonstrationen, konnten von den syrischen Behörden benutzt werden, um Personen zu verhaften und Lösegeld zu verlangen, möglicherweise auch ein zweites Mal. Vertraulichen Quellen des niederländischen Außenministeriums zufolge führten die syrischen Behörden zwar nicht Buch über alle vergangenen Vergehen, aber Personen konnten von ihren Nachbarn oder Angehörigen bei den Behörden angezeigt werden, beispielsweise aus Rache oder im Zuge eines Streits. Angehörige, die nach dem Aufenthalt oder Status ihrer verhafteten 172

Familienmitglieder fragten, wurden teilweise selbst unter Verdacht gestellt, Gegner der Regie rung zu sein, und bekamen laut vertraulichen Quellen des niederländischen Außenministeriums Schwierigkeiten. Das Ausmaß dessen, wie stark die Angehörigen von Repressionen betroffen waren, hing vom Profil des Aktivisten bzw. Gegners ab. Familienmitglieder von bekannten und umtriebigen Personen unterlagen einem höheren Risiko, Probleme mit den Behörden zu be kommen. Eine Quelle ging davon aus, dass sie in Ruhe gelassen würden, sobald sie beweisen konnten, dass sie schon länger keinen Kontakt mehr mit der eigentlich gesuchten Person hatten oder sich von dieser Person distanziert hatten (MBZ 8.2023). Berichten zufolge wurden Kinder aufgrund ihrer tatsächlichen oder angenommenen familiären Beziehungen zu Menschenrechts verteidigern und Aktivisten gezielt von Beamten ins Visier genommen und gefoltert (USDOS 22.4.2024). Es gab zahlreiche Berichte, die bestätigen, dass das Regime eine große Anzahl von Familien mitgliedern für angebliche Vergehen ihrer Verwandten bestrafte, indem es sie beispielsweise willkürlich auf eine Liste mutmaßlicher Terroristen setzte, ihr Vermögen einfror, sie bedrohte, inhaftierte, folterte und sogar tötete. Das Regime drohte auch damit, Kinder zu verhaften, oder verhaftete sie, um abweichende Meinungen ihrer Eltern zu bestrafen, oder für andere politi sche Zwecke (USDOS 22.4.2024). Angehörige von Menschenrechtsaktivisten oder Gegnern der syrischen Regierung konnten ins Visier der syrischen Behörden geraten, hauptsächlich um herauszufinden, wo sich die Aktivisten oder Gegner aufhielten, oder um diese zum Beenden ihrer regimekritischen Tätigkeiten zu bewegen. Syrische Flüchtlinge, die noch Verwandte in Syrien hatten, waren oft zurückhaltend bei der Kritik gegen die Assad-Regierung, um zu ver meiden, dass ihre Angehörigen im Land Probleme bekommen. Manchmal hielt sie die Angst vor Repressionen gegen ihre Familien sogar davon ab, zu diplomatischen Behörden im Ausland zu gehen (MBZ 8.2023). Das Regime missachtete systematisch die Sicherheit und das Wohlergehen seiner Bevölke rung, setzte Gewalt gegen Zivilisten und zivile Einrichtungen ein und weigerte sich, die meisten Menschen vor staatlicher und nicht-staatlicher Gewalt zu schützen (USDOS 22.4.2024). Die syrische Regierung verübte gemeinsam mit russischen Streitkräften zwischen Oktober und Dezember 2023 Luftangriffe auf Zivilisten und zivile Infrastruktur. Dabei kamen Amnesty Interna tional zufolge 99 Zivilisten ums Leben und 400 wurden verletzt (AI 24.4.2024). Berichten zufolge verübten regimenahe paramilitärische Gruppen häufig Menschenrechtsverletzungen, darunter Massaker, wahllose Tötungen, Entführungen von Zivilisten, körperliche Misshandlung, sexuel le Gewalt und ungerechtfertigte Inhaftierungen. Dem Regime angeschlossene Milizen führten Berichten zufolge zahlreiche Angriffe durch, bei denen Zivilisten getötet und verletzt wurden. Russische und iranische Streitkräfte sowie mit ihnen verbündete paramilitärische Gruppen wie die libanesische Hisbollah verursachten den Tod von Zivilisten und zerstörten zivile Infrastruktur und Eigentum (USDOS 22.4.2024). Die syrische Regierung verweigerte nach dem Erdbeben im Februar 2023 Zehntausenden Zivilisten, darunter intern Vertriebenen (Internally Displaced Persons - IDPs), die vor allem in den 173

Kurdengebieten im Gouvernement Aleppo, die mit der Demokratischen Autonomen Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) verbunden sind, essenzielle Versorgung, wie Mehl, Medikamente und Treibstoffnachschub und verzögerte Hilfslieferungen in kurdische Ortschaften im Norden der Stadt Aleppo. Des Weiteren blockierte die Regierung Hilfeleistungen für Personen im Camp Rukban in Südsyrien, denen es an medizinischer Versorgung, sauberem Wasser und Hygiene mangelte (AI 24.4.2024). Die syrische Opposition warf der Regierung außerdem gezielte demografische Veränderungen vor, indem die Regierung ausländischen Kämpfern die Staatsbürgerschaft gewährte, wobei es keine verlässlichen Zahlen über die Verleihung der syrischen Staatsbürgerschaft gab. Besonders die Kurden konnten davon betroffen gewesen sein, denen in der Vergangenheit oft das Recht auf die Staatsbürgerschaft verwehrt wurde (AC 10.7.2024). Vertrauliche Quellen des niederländischen Außenministeriums berichteten, dass die syrischen Behörden jede Möglichkeit nutzen, um an Geld zu kommen. Beispielsweise wurden Personen aus finanziellen Gründen verhaftet. Geschäftsmänner wurden ungeachtet ihrer Loyalität zur syrischen Regierung von den Sicherheitskräften unter Vorwürfen, wie falscher Buchführung, inhaftiert, und nur nach Zahlung von Löse- oder Bestechungsgeldern wieder freigelassen (MBZ 8.2023). Die syrische Regierung unternahm keine glaubwürdigen Schritte oder Maßnahmen, um Beamte zu identifizieren und zu bestrafen, die möglicherweise Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Vielmehr schränkte das Regime Versuche zur Untersuchung mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen ein, kriminalisierte deren Veröffentlichung und weigerte sich, bei unabhängigen Untersuchungen zu kooperieren. Das Regime erteilte keine Genehmigung für die Gründung inländischer Menschenrechtsorganisationen. Dennoch waren Hunderte solcher Gruppierungen ohne staatliche Registrierung im Land tätig (USDOS 22.4.2024). Gebiete unter der Kontrolle der Opposition, Terrorgruppierungen etc. Berichten zufolge übten auch bewaffnete Gruppen, die nicht mit dem Regime verbunden waren, Vergeltung an Menschenrechtsanwälten und Aktivisten der Zivilgesellschaft. Es gab weiterhin Berichte über Repressalien gegen Menschenrechtsanwälte, die außerhalb des Landes leben (USDOS 22.4.2024). Gebiete unter der Kontrolle der Syrian National Army (SNA) Berichten von Human Rights Watch zufolge wurden in Nordsyrien von den von der Türkei unter stützten Gruppierungen, der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA), zahlrei che Menschenrechtsverletzungen begangen, darunter Entführungen, willkürliche Verhaftungen, unrechtmäßige Inhaftierungen, sexuelle Gewalt und Folter. Betroffen waren auch Kinder (HRW 29.2.2024). Amnesty International berichtete außerdem von Schüssen auf Zivilisten, die das kurdische Neujahr Newroz gefeiert hatten durch Angehörige der SNA (AI 24.4.2024). Berichten zufolge konzentrierten sich die Übergriffe bewaffneter syrischer Oppositionsgruppen, die von der Türkei in der nördlichen Region des Landes unterstützt wurden, auf kurdische und jesidische Einwohner und andere Zivilisten und umfassten: Tötungen; Entführungen und Verschwinden von Zivilisten; körperliche Misshandlung, einschließlich sexueller Gewalt; Zwangsvertreibung 174
