2025-09-05-coi-cms-laenderinformationen-syrien-version-12-73ab

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 352
PDF herunterladen
Quelle 1: TWI 28.2.2025 
In der ersten Woche nach der Flucht al-Assads aus dem Land gelang es Syrien, ein vollständiges 
Chaos, zivile Gewalt und den Zusammenbruch des Staates abzuwenden (MEI 19.12.2024). 
Ehemalige Regimeoffiziere sollen viele Regierungsgebäude niedergebrannt haben, um Beweise 
für ihre Verbrechen zu verstecken, nachdem sie nach dem Sturz des Regimes von Präsident 
Bashar al-Assad aus dem Innenministerium geflohen waren (Araby 16.12.2024). Die neuen de-
facto-Führer Syriens bemühten sich um Sicherheit, Stabilität und Kontinuität. Obwohl es Berichte 
13
19

über Plünderungen in der Zentralbank und über Menschen gab, die den persönlichen Wohnsitz 
al-Assads und die Botschaft des Iran, seines Hauptunterstützers, durchwühlten, standen am 
9.12.2024 Rebellenkämpfer vor Regierungsgebäuden in der gesamten Hauptstadt Wache. Die 
neuen Behörden verbreiteten auch Bilder von Sicherheitspersonal, das durch die Straßen von 
Damaskus patrouillierte, in den sozialen Medien (NYT 12.12.2024).
Der HTS-Anführer Mohammed al-Joulani, der mittlerweile anstelle seines Kampfnamens seinen 
bürgerlichen Namen Ahmad ash-Shara’ verwendet (Nashra 8.12.2024), traf sich am 9.12.2024 
mit dem ehemaligen Ministerpräsidenten und Vizepräsidenten von al-Assad, um die Modalitä­
ten für eine Machtübergabe zu besprechen (DW 10.12.2024). Bis zu ihrer Übergabe blieben 
die staatlichen Einrichtungen Syriens unter seiner Aufsicht (REU 8.12.2024). Die Macht des 
Assad-Regimes wurde auf ein Übergangsgremium übertragen, das vom Premierminister der 
SSG, Mohammed al-Bashir, geleitet wurde (MEI 9.12.2024). Al-Bashir kündigte am ersten Tag 
seiner Ernennung an, dass die Prioritäten seiner Regierung folgende seien: Gewährleistung 
von Sicherheit, Bereitstellung von Dienstleistungen und Aufrechterhaltung der staatlichen In­
stitutionen. (AJ 27.1.2025a). Am 29.1.2025 wurde de-facto-Herrscher Ahmed ash-Shara’ zum 
Übergangspräsidenten ernannt (Standard 29.1.2025).
Die Übergangsregierung ließ laut Medienberichten die Verwaltungsbeamten auf ihren Posten 
(LTO 9.12.2024). Eine diplomatische Quelle eines europäischen Staates wiederum berichtet 
von einer Beurlaubung aller Staatsbeamten: Durch die Beurlaubung aller Staatsbeamter gibt es 
in Syrien zwar nun (interimistische) Minister, aber kaum Beamte, soll heißen, keine funktionie­
rende Verwaltung. Mit ganz wenigen Ausnahmen stehen die Ministerien leer. Die einzigen Ord­
nungskräfte sind diejenigen Gruppen, die aus Idlib mitgekommen sind und die sich – personell 
überlastet – um ein Minimum an Ordnung in den Städten bemühen. Die kommunale Versorgung 
ist nicht vorhanden bzw. derzeit auf Privatinitiativen reduziert (SYRDiplQ1 5.2.2025). In Damas­
kus und anderen Orten kam es häufig zu Gewaltausbrüchen, weil Polizei und Armee nicht über 
genügend Personal verfügen, um die Ordnung aufrechtzuerhalten. Die Straßen sind oft mit Müll 
übersät, und anstelle der Polizei leiten Teenager den Verkehr (FT 25.3.2025). Syrienexperte 
Daniel Gerlach sagte, dass die leitende Beamtenebene im Land fehlt, die zwischen politischen 
Entscheidungsträgern und der Verwaltung – die ihre Arbeit wieder aufgenommen hat – steht. 
Es fehlen diejenigen, die mit den Verwaltungsträgern in Kontakt sind und die Politik umsetzen. 
Diejenigen, die in Syrien politische Entscheidungen träfen, seien ungefähr 15 bis 16 Personen, 
schätzt Gerlach (AC 23.1.2025). Alle Minister der Übergangsregierung waren aus dem 7. Kabi­
nett der SSG, das im Februar 2024 ernannt worden war (AlMon 11.12.2024). Ash-Shara’ und 
der Interims-Premierminister haben Loyalisten zu Gouverneuren in mehreren Provinzen und 
zu Ministern in der Übergangsregierung ernannt (ISW 19.12.2024). Al-Bashir hat gegenüber Al 
Jazeera erklärt, dass die Minister der SSG vorerst die nationalen Ministerämter übernehmen 
werden (AJ 15.12.2024a). Ash-Shara’, sagte, dass in den ersten 100 Tagen keine internen und 
externen Parteien berücksichtigt werden. Er hat allen seinen Kameraden, die der HTS oder 
anderen Gruppierungen angehören, sehr deutlich gemacht, dass er diese Phase nur Leuten 
anvertraut, die sein persönliches Vertrauen haben. Er hat seine Partner und Freunde gebeten, 
ihm in dieser Phase beizustehen und sich darauf vorzubereiten, die Form einer neuen Regierung 
14
20

zu diskutieren (Akhbar 31.12.2024). Die HTS, die in der neuen Regierung erheblichen Einfluss 
hat, verfügt einem Bericht des Atlantic Council zufolge nicht über ausreichende technokratische 
Fachkenntnisse, um eine so komplexe Nation wie Syrien zu verwalten (AC 23.1.2025).
Die Regierung hat keinen Zeitplan für die Durchführung von Wahlen festgelegt. Ash-Shara’ 
stellte am 16.12.2024 fest, dass Syrien nicht bereit für Wahlen sei. Die Amtszeit der Über­
gangsregierung wurde bis März 2025 festgesetzt (ISW 16.12.2024). Am 29.3.2025 ernannte 
der Präsident die neue syrische Regierung. Diese besteht aus Technokraten, ethnischen Min­
derheiten und mehreren engen Vertrauten ash-Shara’s. Fast die Hälfte der Ernannten steht in 
keiner Verbindung zur HTS. Unter den Ernannten ist eine Frau, ein Angehöriger der drusischen 
Minderheit, ein Kurde und ein Alawit (FT 30.3.2025). Das einzige weibliche Kabinettsmitglied ist 
katholische Christin (VN 1.4.2025). Keiner davon erhielt ein wichtiges Ressort. Syrien-Experte 
Fabrice Balanche erklärte, dass wichtige Ressorts an „ ehemalige Mitstreiter vergeben wurden,  
die bereits Teil der Syrischen Heilsregierung in der Provinz Idlib“ im Nordwesten Syriens waren 
(AlMon 30.3.2025). Der Verteidigungsminister und der Außenminister der Übergangsregierung 
behielten ihre Ämter. Innenminister Khattab war zuvor Leiter des Geheimdienstes (Independent 
29.3.2025). Auch Außenminister ash-Shaibani behielt sein Amt (AlMon 30.3.2025). Mehrere der 
neuen Minister waren unter dem Assad-Regime tätig. Zu den ehemaligen Assad-Beamten ge­
hören Yarab Badr, der neue Verkehrsminister, und Nidal ash-Sha’r, der zum Wirtschaftsminister 
ernannt wurde (NYT 30.3.2025). Die Mitglieder sind für fünf Jahre bestellt (FT 30.3.2025). Das 
Kabinett hat keinen Premierminister, da gemäß der vorläufigen Verfassung die Regierung einen 
Generalsekretär haben wird (Independent 29.3.2025). Ein neues Gremium, das Ende März per 
Dekret bekannt gegeben wurde, das Generalsekretariat für politische Angelegenheiten, gewähr­
te ash-Shara’s Stellvertreter, Außenminister ash-Shaibani, weitreichende Befugnisse über die 
Führung von Ministerien und Regierungsbehörden – ähnlich der Rolle eines Premierministers 
(FT 30.3.2025).
Die Kurden im Nordosten Syriens stellen sich gegen die neu vorgestellte syrische Regierung. 
Das Kabinett spiegele nicht die Vielfalt des Landes wider, teilte die Demokratische Autonome Ver­
waltung Nord- und Ostsyriens (DAANES) mit. Man sehe sich daher nicht an die Entscheidungen 
der neuen Regierung gebunden (Zeit Online 30.3.2025; vgl. Standard 30.3.2025; K24 30.3.2025). 
Obwohl der neuen Regierung mit Bildungsminister Mohammad Turko ein Kurde angehört, sind 
keine Vertreter der DAANES ins neue Kabinett berufen worden (MEE 30.3.2025). Einige Kri­
tiker weisen auf die Diskrepanz zwischen ash-Shara’s Rhetorik bei Treffen mit internationalen 
Vertretern und dem vermeintlichen Fehlen eines integrativen Diskurses mit einheimischen Ak­
teuren hin (Etana 10.1.2025). In den ersten fünfzig Tagen der neuen Regierung wurden in den 
Regierungsinstitutionen eine Reihe von Ernennungen vorgenommen, darunter neben den Mi­
nistern auch die meisten Gouverneure und Direktoren der wichtigsten Regierungsbehörden und 
Abteilungen, die eine hoheitliche Dimension haben, wie der Geheimdienst, die Zentralbank und 
der Kassationshof (AJ 27.1.2025a). Die Problematik besteht darin, dass der Kreis der Entschei­
dungsträger – zumindest derzeit - ein besonders kleiner, ausschließlich aus engsten Vertrauten 
aus Idlib bestehender ist, d. h. ein in sich geschlossener Kreis. Hinzu kommen bereits interne 
Unstimmigkeiten: So mancher militärischen Gruppierung und manchem Weggefährten aus Idlib 
15
21

geht der moderate Zugang der Übergangsbehörden bereits zu weit. War man in den ersten eu­
phorischen Wochen nach der Machtübernahme noch zuversichtlich-optimistisch bzw. vielmehr 
überzeugt, die Erfahrungen aus dem Modell Idlib auf das ganze Land übertragen zu können 
(die Argumentation dabei: Idlib als erfolgreicher Mikrokosmos Gesamtsyriens, da ja bewaffnete 
Gruppen aus dem ganzen Land nach Idlib transferiert worden waren), so hat 50 Tage nach 
dem Fall des Regimes Assad die Realität die neuen Machthaber eingeholt. Das katastrophale 
administrative Erbe, die schlechte Wirtschaftslage, die schiere Größe und Vielfalt des Landes, 
sowie der Mangel an allem, auch an eigenem Fachwissen und Erfahrung. Die Verwaltung eines 
Stadtstaates (Idlib) hat eine ganz andere Dimension als die eines komlpexen, zerstörten Landes 
(SYRDiplQ1 5.2.2025).
Die Übergangsregierung kündigte an, dass eine umfassende nationale Dialogkonferenz, ei­
ne vorläufige Verfassungserklärung abgeben, einen Ausschuss zur Ausarbeitung einer neuen 
Verfassung bilden und eine Übergangsregierung bestätigen wird, die die Macht von al-Bashirs 
Regierung übernehmen wird (AJ 27.1.2025a).Am 12.2.2025 bestätigten Quellen gegenüber Al 
Jazeera, dass die syrische Präsidentschaft das Vorbereitungskomitee für die Nationale Konfe­
renz gebildet hat bestehend aus fünf Männern und zwei Frauen (AJ 12.2.2025; vgl. Sky News 
12.2.2025). Zur Vorbereitung der Konferenz hat das siebenköpfige Vorbereitungskomitee Anhö­
rungen in den Gouvernements organisiert und manchmal mehrere zweistündige Sitzungen pro 
Tag abgehalten, um die 14 Provinzen Syriens in einer Woche abzudecken. Fünf Mitglieder des 
Komitees gehörten der HTS an oder stehen ihr nahe. Vertreter der Drusen oder Alawiten, zwei 
der großen Minderheiten in Syrien, waren nicht dabei (BBC 25.2.2025). Mit 12.2.2025 nahm 
dieses Komitee seine Arbeit auf, um die nationale Konferenz vorzubereiten und die Einladungen 
an die Teilnehmer zu verschicken (AJ 12.2.2025). Die sieben Mitglieder des Vorbereitungsko­
mitees haben etwa 4.000 Menschen in ganz Syrien konsultiert, um Meinungen einzuholen, die 
bei der Ausarbeitung einer Verfassungserklärung, eines neuen Wirtschaftsrahmens und eines 
Plans für institutionelle Reformen helfen sollen, teilte das Komitee am 23.2.2025 Reportern mit 
(REU 23.2.2025; vgl. AlHurra 23.2.2025). Am 25.2.2025 fand die Konferenz zum Nationalen 
Dialog in Damaskus statt. Hunderte von Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen 
waren anwesend, aber viele andere Persönlichkeiten und Gruppierungen waren nicht anwe­
send (AlHurra 25.2.2025). Ca. 400 Vertreter der Zivilgesellschaft, der Glaubensgemeinschaften, 
der Opposition und der Künstler nahmen teil (AlHurra 25.2.2025). Laut BBC waren es sogar 
600 Teilnehmer (BBC 25.2.2025). Die Kurdische Autonomieverwaltung (Demokratische Auto­
nome Administration von Nord- und Ostsyrien - DAANES) und ihr militärischer Arm, die SDF, 
haben keine Einladung zur Teilnahme an der Konferenz erhalten. Die Organisatoren hatten 
zuvor mitgeteilt, dass keine militärischen Einheiten oder Formationen, die noch ihre Waffen be­
halten, eingeladen wurden (AlHurra 25.2.2025). Nach der Eröffnung der Konferenz wurden die 
Teilnehmer in sechs Workshops eingeteilt, die sich mit zentralen Themen befassten, darunter 
„ persönliche Freiheiten“, „ Verfassungsaufbau“ und „ Übergangsjustiz“. In der Abschlusserklärung 
der Konferenz wurde die rasche Bildung des provisorischen Legislativrats gefordert, der die 
Aufgaben der Legislative nach „ Kriterien der Kompetenz und der gerechten Vertretung“ über­
nehmen soll (BBC 25.2.2025). Das Komitee der Dialogkonferenz gibt Empfehlungen heraus 
16
22

und erlässt keine Entscheidungen (AJ 21.2.2025). Diese Empfehlungen sollen in die Verfas­
sungserklärung und den Plan für institutionelle Reformen einfließen, versichert der Sprecher 
des Komitees (AlHurra 23.2.2025; vgl. BBC 23.2.2025). Auf der Konferenz wurden mehrere 
Erklärungen abgegeben, darunter die Bildung eines Legislativrats, ein Bekenntnis zur Über­
gangsjustiz, zu den Menschenrechten und zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit. Eine am 
Ende der eintägigen Konferenz veröffentlichte Erklärung – die nur wenige Tage zuvor angekün­
digt wurde und vielen potenziellen Teilnehmern nur wenig Vorbereitungszeit ließ – ebnete den 
Weg für die Bildung eines siebenköpfigen Ausschusses, der mit der Ausarbeitung einer Über­
gangserklärung zur Verfassung beauftragt wurde (TNA 3.3.2025). Am 2.3.2025 gab die neue 
Regierung die Bildung dieses siebenköpfigen Ausschusses bekannt. Der Ausschuss besteht 
aus einem Expertenkomitee, dem auch zwei Frauen angehören und dessen Aufgabe es ist, die 
Verfassungserklärung, die die Übergangsphase regelt, in Syrien zu entwerfen. Das Komitee 
werde „ seine Vorschläge dem Präsidenten vorlegen“, hieß es in einer Erklärung, ohne einen 
Zeitrahmen anzugeben (FR24 2.3.2025; vgl. BBC 3.3.2025). Weniger als zwei Stunden nach 
dieser Entscheidung wurden die Texte der Artikel, die in diese Erklärung aufgenommen wer­
den sollen, bekannt, was bei den Syrern sowohl Bestürzung als auch Spott hervorrief, zumal 
die Informationen von arabischen Satellitenkanälen und nicht von lokalen Sendern stammten 
(Nahar 4.3.2025). Der Ausschuss stellte fest, dass die Verfassungserklärung die allgemeinen 
Grundlagen des Regierungssystems festlegen wird, um Flexibilität und Effizienz bei der Ver­
waltung des Staates in dieser sensiblen Zeit zu gewährleisten, um die politische und soziale 
Einheit und die territoriale Integrität des Landes zu bewahren. Die Ideen aus den nationalen 
Dialogen und Diskussionen, die in den Workshops zur Verfassungsgebung während der Na­
tionalen Dialogkonferenz stattgefunden haben, sollen vom Ausschuss berücksichtigt werden 
(SANA 3.3.2025).
Am 13.3.2025 unterzeichnete ash-Shara’ die angekündigte Verfassungserklärung (NYT 14.3.2025). 
Das vorläufige Dokument besteht aus vier Kapiteln und 53 Artikeln (AlHurra 14.3.2025). Es 
sieht eine fünfjährige Übergangsphase vor (BBC 14.3.2025). Nach dieser Übergangsphase soll 
eine dauerhafte Verfassung verabschiedet und Wahlen für den Präsidenten abgehalten werden 
(NYT 14.3.2025). Die Erklärung legt fest, dass der syrische Präsident Muslim sein muss, wie 
es schon in der vorherigen Verfassung geschrieben stand. Anders als in der Verfassung von 
2012, schreibt diese Verfassungserklärung die islamische Rechtslegung als wichtigste Quelle 
der Gesetzgebung fest. Daneben werden die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der 
Justiz verankert sowie die Rechte der Frauen garantiert (BBC 14.3.2025). Der Präsident ist 
jedoch allein für die Ernennung der Richter des neuen Verfassungsgerichts Syriens verant­
wortlich. Die Richter müssen unparteiisch sein (NYT 14.3.2025). Für die Rechenschaftspflicht 
des Präsidenten wird in der Verfassung keine Möglichkeit eingeräumt. Der Erklärung zufolge 
wird ash-Shara’ neben dem Präsidenten der Republik die folgenden Ämter bekleiden: Premier­
minister, Oberbefehlshaber der Armee und der Streitkräfte und Vorsitzender des Nationalen 
Sicherheitsrates. In Artikel 41 räumt die Verfassungserklärung dem Präsidenten die Möglichkeit 
ein, mit Zustimmung des Nationalen Sicherheitsrates, dessen Mitglieder er selbst auswählt, 
den Ausnahmezustand auszurufen (AlHurra 14.3.2025). Der neu gebildete Nationale Sicher­
heitsrat setzt sich aus Shara’-Getreuen zusammen, darunter Verteidigungsminister Murhaf Abu 
17
23

Qasra, Innenminister Ali Keddah, Außenminister As’ad ash-Shaibani und Geheimdienstchef 
Anas Khattab (ISW 13.3.2025). Der Meinung des Syrienexperten Fabrice Balanche nach ist der 
Nationale Sicherheitsrat „ die eigentliche Regierung“ (AlMon 30.3.2025). Die Erklärung garantiert 
Meinungs-, Ausdrucks-, Informations-, Veröffentlichungs- und Pressefreiheit. Allerdings können 
alle Rechte, einschließlich der Religionsfreiheit, eingeschränkt werden, wenn sie unter anderem 
als Verstoß gegen die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung angesehen werden. 
Die Verpflichtung zur Gewährleistung der Meinungs-, Ausdrucks-, Informations-, Veröffentli­
chungs- und Pressefreiheit ist mit einigen Ausnahmen verbunden, darunter die Verherrlichung 
des Assad-Regimes (NYT 14.3.2025). Auch die Symbole des Assad-Regimes sind unter Strafe 
gestellt sowie seine Verbrechen zu leugnen, zu loben, zu rechtfertigen oder zu verharmlosen 
(AlHurra 14.3.2025). Die Verfassungserklärung garantiert Frauen das Recht auf Bildung und 
Arbeit und fügt hinzu, dass sie volle soziale, wirtschaftliche und politische Rechte haben werden 
(NYT 14.3.2025). Aussagen eines Mitglieds des Ausschusses für die Verfassungserklärung 
zufolge werde eine neue Volksversammlung die volle Verantwortung für die Gesetzgebung tra­
gen. Zwei Drittel ihrer Mitglieder würden von einem vom Präsidenten ausgewählten Ausschuss 
ernannt, ein Drittel vom Präsidenten selbst. Außerdem werde ein Ausschuss gebildet, der eine 
neue dauerhafte Verfassung ausarbeiten solle (BBC 14.3.2025). Diese temporäre Verfassung 
konzentriert viel Macht in den Händen des Präsidenten. So werden dem Präsidenten die Exe­
kutivgewalt und die Befugnis, den Ausnahmezustand zu erklären, gewährt (NYT 14.3.2025). 
Das Parlament ist nicht befugt, den Präsidenten anzuklagen, Minister zu ernennen oder zu 
entlassen oder die Exekutive zu kontrollieren (HRW 25.3.2025). Immerhin spricht die Verfas­
sungserklärung dem Präsidenten die Befugnis ab, allgemeine Amnestiegesetze zu erlassen, die 
al-Assad zuvor für sich monopolisiert hatte (AlHurra 14.3.2025). In der Verfassung ist Syrien als 
„ arabische“ Republik definiert mit Arabisch als einziger Amtssprache (LSE 28.3.2025). Sie löste 
innerhalb Syriens viele Diskussionen aus. Umstritten sind insbesondere jene Passagen, die dem 
Präsidenten ein Machtmonopol einräumen (AlHurra 14.3.2025). Der Syrische Demokratische 
Rat, der politische Arm der kurdisch geführten Kräfte, die den Nordosten Syriens kontrollie­
ren, erklärte, das neue Dokument sei „ eine neue Form des Autoritarismus“ und kritisierte die 
seiner Meinung nach unkontrollierten Exekutivbefugnisse (NYT 14.3.2025). Das International 
Centre for Dialogue Initiatives schreibt, dass diese Reformen einseitig von einem ebenfalls vom 
Präsidenten ernannten Verfassungsausschuss ausgearbeitet wurden, der dann behauptete, 
ihre Legitimität stamme aus einem Dialogprozess. Die sogenannte Nationale Dialogkonferenz 
wurde so zu einem politischen Deckmantel für vorab festgelegte Verfassungsänderungen, die 
unter dem Deckmantel der Reform die autoritäre Herrschaft festigten (ICDI 4.4.2025). Trotz 
der weitverbreiteten Kritik an der aktuellen Verfassung ist keine kurzfristige Überarbeitung 
vorgesehen. Die vorliegende Fassung ist das Ergebnis eines beschleunigten Verfahrens, das 
unmittelbar nach der Nationalen Dialogkonferenz im Februar 2025 in Gang gesetzt wurde. Ein 
siebenköpfiges Gremium erarbeitete die Verfassung in kürzester Zeit und wird in ihrer aktuellen 
Form noch nicht ihren Ansprüchen für einen pluralistischen, freien und gerechten Staat gerecht 
(AdRev 3.4.2025).
Als Reaktion auf die neue Verfassung gründeten 34 verschiedene syrische Parteien und Or­
ganisationen am 22.3.2025 eine Allianz, die Allianz für gleiche Staatsbürgerschaft in Syrien 
18
24

(Syrian Equal Citizenship Alliance bzw. Tamasuk). Zu den Organisationen der Allianz gehört der 
Syrische Demokratische Rat (ISW 24.3.2025), die Partei des Volkswillens, die Demokratische 
Ba’ath-Partei und die Kommunistische Arbeiterpartei (TNA 23.3.2025) sowie andere kurdische, 
christliche und drusische Gruppierungen (ISW 24.3.2025). Das Bündnis bezeichnet sich selbst 
nicht als Opposition und verlangt eine dezentrale Machtverteilung (TNA 23.3.2025).
Die Verfassung und das Parlament wurden während der dreimonatigen Übergangszeit ausge­
setzt, so die interimistischen Behörden (Almodon 8.1.2025). Laut Leaks wird der Übergangs­
präsident die Volksversammlung innerhalb von 60 Tagen nach der Veröffentlichung der Verfas­
sungserklärung ernennen. Die Volksversammlung wird 100 Mitglieder umfassen, wobei eine 
gerechte Vertretung der Komponenten und Kompetenzen berücksichtigt wird, und wird vom 
Präsidenten der Republik durch ein republikanisches Dekret für eine Amtszeit von zwei Jahren 
ernannt (AlHurra 3.3.2025). Am 29.12.2024 sagte ash-Shara’ in einem Interview, dass die Durch­
führung legitimer Wahlen eine umfassende Volkszählung benötige (Arabiya 29.12.2024). In 
einem Interview gab er an, dass es damit in Syrien freie, faire und integre Wahlen abgehalten 
werden können, einer Volkszählung, der Rückkehr der im Ausland lebenden Menschen, der 
Öffnung der Botschaften und der Wiederherstellung des legalen Kontakts mit der Bevölkerung 
bedarf. Darüber hinaus sind viele der Menschen, die innerhalb des Landes vertrieben wurden 
oder in Lagern in den Nachbarländern leben, nicht bei den Flüchtlingskommissionen registriert 
usw. (Economist 3.2.2025). Abgesehen von der wiederholten Aussage, dass Ausschüsse ge­
bildet und Fachleute hinzugezogen würden, gab al-Shara nicht viel Aufschluss darüber, wie 
der Wahlprozess aussehen würde (NYT 30.12.2024). Ash-Shara’ hatte angemerkt, dass die 
Einrichtung dieser Ausschüsse in naher Zukunft unwahrscheinlich sei. Er teilte der BBC am 
18.12.2024 mit, dass ein syrisches Komitee von Rechtsexperten zusammentreten werde, um 
eine Verfassung zu verfassen und über eine Reihe nicht näher bezeichneter rechtlicher Fragen, 
darunter den Alkoholkonsum, zu entscheiden. Es ist unklar, auf welche Rechtsexperten sich 
ash-Shara’ bezieht und ob diese Experten repräsentativ für die multiethnische, sektiererische 
und religiöse Bevölkerung Syriens sind oder ob es sich um HTS-nahe sunnitische Gelehrte 
handelt (ISW 19.12.2024).
Am 29.1.2025 versammelten sich die Führer der militärischen Gruppierungen, die an der militä­
rischen Kampagne zum Sturz Assads beteiligt waren, zu einer Zeremonie im Präsidentenpalast, 
um den Sieg zu erklären. In der Siegeserklärung kündigten sie neun Schritte an, die in drei 
Hauptthemen unterteilt sind, wie beispielsweise: 1. Füllen des Machtvakuums durch die An­
nullierung der Verfassung von 2012, die Aussetzung aller Ausnahmegesetze, die Auflösung 
der während der Zeit des vorherigen Regimes gebildeten Volksversammlung und aller aus ihr 
hervorgegangenen Komitees und die Ernennung des Befehlshabers des militärischen Operati­
onskommandos, Ahmed ash-Shara’, zum Präsidenten des Landes während der Übergangszeit. 
Bei der Zeremonie wurde die Auflösung von vier Institutionen, welche die Säulen der Herr­
schaft und Kontrolle des früheren Regimes darstellten und die Schaffung eines neuen Regimes 
behindern, angekündigt, nämlich: die Armee, die Sicherheitsdienste mit ihren verschiedenen 
Zweigen und alle damit verbundenen Milizen, die Arabische Sozialistische Ba’ath-Partei, die 
Parteien der Nationalen Progressiven Front und die ihnen angeschlossenen Organisationen, 
19
25

Institutionen und Komitees und das Verbot ihrer Wiedererrichtung auch unter einem anderen 
Namen und Rückgabe ihrer Vermögenswerte an den syrischen Staat (AJ 31.1.2025a). Die 
Ba’ath-Partei des gestürzten syrischen Machthabers Bashar al-Assad stellte nach eigenen An­
gaben mit 12.12.2024 sämtliche Aktivitäten ein. Dies gelte bis auf Weiteres, hieß es in einer auf 
der Website der Parteizeitung veröffentlichten Erklärung. Die Vermögenswerte und die Gelder 
der Partei würden unter die Aufsicht des Finanzministeriums gestellt, Fahrzeuge und Waffen 
sollen nach Parteiangaben an das Innenministerium übergeben werden. Die Ba’ath-Partei war 
seit 1963 in Syrien an der Macht (Tagesschau 12.12.2024). Viele Mitglieder der Parteiführung 
sind untergetaucht und einige aus dem Land geflohen. In einem symbolischen Akt haben die 
neuen Machthaber Syriens das ehemalige Hauptquartier der Partei in Damaskus in ein Zentrum 
umgewandelt, in dem ehemalige Mitglieder der Armee und der Sicherheitskräfte Schlange ste­
hen, um sich registrieren zu lassen und ihre Waffen abzugeben (AP 30.12.2024). Am 11.2.2025 
gab das Präsidialamt bekannt, dass die wichtigsten Oppositionsgremien Syriens, die im Exil 
tätig waren, Damaskus die von ihnen bearbeiteten Akten übergeben haben, als Teil der Bemü­
hungen, die während des Konflikts gebildeten Institutionen „ aufzulösen“. Dieser Schritt kommt 
der Abschaffung der wichtigsten unbewaffneten Oppositionsgruppen Syriens gleich und erinnert 
an ash-Shara’s Versuch, alle bewaffneten Gruppen aufzulösen und in die Armee zu integrieren 
(FR24 12.2.2025). Für die in den Kriegsjahren im und aus dem Ausland tätige Opposition hat 
man nur Geringschätzung (SYRDiplQ1 5.2.2025).
Während ash-Shara’ ein gewisses Maß an Pragmatismus gezeigt hat, insbesondere im Um­
gang mit lokalen Gemeinschaften, sind die Strukturen der Übergangsregierung nach wie vor 
zentralisiert und hierarchisch, wobei die Macht in einem kleinen Führungskreis konzentriert ist. 
Dies schränkt die Möglichkeiten für eine integrative Entscheidungsfindung ein und verstärkt 
die Wahrnehmung der Ausgrenzung von Minderheiten und Frauen (AC 20.12.2024). HTS hat 
in Idlib einerseits bemerkenswerte Zugeständnisse an die lokale Bevölkerung gemacht. So 
erlaubte sie beispielsweise Christen, Gottesdienste abzuhalten und Frauen, Universitäten zu 
besuchen und Autos zu fahren – Maßnahmen, die angesichts der radikalen dschihadistischen 
Vergangenheit der Gruppe bemerkenswert sind. Darüber hinaus hat HTS Zivilisten in seine 
Regierungsverwaltung integriert und einen technokratischen Regierungsstil eingeführt, selbst in 
sensiblen ideologischen Bereichen wie Bildung und Religion, in denen die Gruppe ursprünglich 
ausschließlich eigenes Personal ernennen wollte. Andererseits ist die mangelnde Bereitschaft, 
politische Opposition zuzulassen, nach wie vor besorgniserregend. In Idlib hat HTS nach und 
nach die Macht monopolisiert und agierte praktisch als Einparteienstaat. Politische Oppositi­
on und zivilgesellschaftlicher Aktivismus wurden unterdrückt (DIIS 16.12.2024). Zu den ersten 
Entscheidungen der Übergangsregierung unter al-Bashir gehörten die Entsendung von Polizei­
kräften in Großstädte und das Verbot von Rauchen und Alkoholkonsum (MAITIC 17.12.2024). 
Der HTS wurden unter anderem von Human Rights Watch, immer wieder schwere Menschen­
rechtsverletzungen gegen Oppositionelle, Frauen und religiöse Minderheiten vorgeworfen. Es 
kam auch zu groß angelegten Protesten gegen die HTS und ihren Anführer, ash-Shara’ (Rosa 
Lux 17.12.2024). Laut Terrorismusexperte Peter Neumann haben die Kämpfer der HTS für ein 
islamistisches Regime gekämpft. Er hält es für möglich, dass es zu einer Opposition in der ei­
genen Bewegung kommen könnte (Spiegel 11.12.2024). Auch Terrorismusexperte Hans-Jakob 
20
26

Schindler spricht von Videos von Personen aus dem Umfeld der HTS, die ein Kalifat aufbauen 
wollen (WiWo 9.12.2024). Alberto M. Fernandez, Vizepräsident des Middle East Media Research 
Institutes, wiederum sieht nicht so sehr die Gefahr, dass Syrien nun ein islamischer Staat sein 
wird, sondern dass es ein gescheiterter Staat sein wird. Die Gefahr besteht eher darin, dass die 
Anarchie die Oberhand gewinnt und nicht das Scharia-Recht. Dennoch sehen auch sie, al-Sha­
ra’, seine Organisation die HTS  und viele ihrer Verbündeten als Hardcore-Islamisten. Der beste 
Vergleich sind nicht der Islamische Staat (IS) und al-Qaida, sondern die Taliban und die Hamas, 
politische Projekte, die sowohl islamistisch als auch nationalistisch sind (MEMRI 9.12.2024). 
Etwa 70 % der syrischen Bevölkerung sind sunnitische Muslime, darunter auch Kurden, die etwa 
10 % der Bevölkerung ausmachen. Die arabischen Sunniten sind sich jedoch in ihren Zielen 
nicht einig, und viele wünschen sich für die Zukunft Syriens keinen islamischen Staat (SWI 
13.2.2025). [Informationen zu ethnischen und religiösen Minderheiten finden sich im Kapitel 
Ethnische und religiöse Minderheiten - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 
8.12.2024).]
Trotz der Kritik ergab eine im März 2025 im Auftrag von „The Economist“ durchgeführte Umfrage, 
an der 1.500 Syrer aus allen Provinzen und konfessionellen Gruppen des Landes teilnahmen, 
dass 81 % die Herrschaft von ash-Shara’ befürworten. Nur 22 % sind der Meinung, dass seine 
Vergangenheit als al-Qaida-Führer ihn für eine Führungsrolle disqualifiziert. Eine große Zahl der 
Befragten gibt an, dass sie seine neue Ordnung als sicherer, freier und weniger konfessionell 
geprägt empfinden als das Regime von al-Assad. Etwa 70 % sind optimistisch, was die allge­
meine Richtung des Landes angeht. Die zufriedenste Provinz ist Idlib, ash-Shara’s ehemaliges 
Machtgebiet, wo 99 der 100 Befragten sich optimistisch äußern. Tartus, wo Anfang März 2025 
mehrere Massaker an der alawitschen Minderheit stattgefunden haben, ist die pessimistischste 
Provinz. Selbst dort gaben 49 % an, optimistisch zu sein, während 23 % sich pessimistisch 
äußerten. (Economist 2.4.2025).
Anfänglich drängten die Vereinten Nationen (VN) auf eine Rückkehr zum lange stagnierenden 
politischen Übergang auf der Grundlage der Resolution 2254 (National 9.12.2024). Die 2015 
verabschiedete Resolution 2254 des Sicherheitsrates, die einen politischen Übergang in Syrien 
durch Verhandlungen zwischen der Regierung des gestürzten Regimes und der Opposition 
forderte, ist inzwischen gegenstandslos geworden, da das Regime, mit dem verhandelt werden 
sollte, gestürzt ist (AJ 28.12.2024a). Ash-Shara’ sieht keine Notwendigkeit mehr für den Arbeits­
mechanismus der Vereinten Nationen in Syrien und macht keinen Hehl aus seiner mangelnden 
Bewunderung für den UN-Gesandten Geir Pedersen. Die neue Regierung hat kein Interesse 
mehr an der Resolution 2254 und ihren Bestimmungen. Ash-Shara’ sagte, dass die vergange­
nen Jahre die Ineffektivität der VN gezeigt hätten, weshalb er die Resolution mit dem Sturz des 
Regimes als hinfällig betrachte (Akhbar 31.12.2024).
Syrien steht auf der US-amerikanischen Liste der Länder, die den Terrorismus unterstützen und 
HTS wird von der Europäischen Union, der Türkei und den USA als ausländische terroristische 
Organisation eingestuft (AJ 15.12.2024a). HTS wurde im Mai 2014 auf die Terrorliste der UN 
gesetzt, als der Sicherheitsausschuss zu dem Schluss kam, dass es sich um eine terroristische 
21
27

Organisation mit Verbindungen zur al-Qaida handelt. Sie unterliegen drei Sanktionsmaßnah­
men: Einfrieren von Vermögenswerten, Reiseverbot und Waffenembargo. Das bedeutet, dass 
international von allen Mitgliedstaaten erwartet wird, dass sie diese Maßnahmen einhalten. Um 
HTS nicht mehr als Terrororganisation zu listen, müsste ein Mitgliedstaat die Streichung von 
der Liste vorschlagen, und dieser Vorschlag würde dann an den zuständigen Ausschuss des 
Sicherheitsrats weitergeleitet. Der Ausschuss, der sich aus Vertretern aller 15 Länder zusam­
mensetzt, die den Sicherheitsrat bilden, müsste dann einstimmig beschließen, den Vorschlag zu 
genehmigen (UN News 12.12.2024). Die internationale Gemeinschaft akzeptierte in bilateralen 
und multilateralen Formaten, dass HTS, trotz ihrer Einstufung als terroristische Vereinigung, 
einen Platz am Verhandlungstisch benötigt (MEI 9.12.2024).
Das Präsidium der syrischen Übergangsregierung hat einen Beschluss zur Einrichtung einer 
Allgemeinen Behörde für Land- und Seehäfen gefasst, die verwaltungstechnisch und finanzi­
ell unabhängig und direkt mit dem Premierminister verbunden ist. Die Behörde für Land- und 
Seehäfen wird die Generalgesellschaft des Hafens von Tartus, die Generalgesellschaft des 
Hafens von Latakia, die Generaldirektion der Häfen und andere umfassen, erklärte das Prä­
sidium in einer separaten Entscheidung und ernannte Qutaiba Ahmad Badawi zum Leiter der 
Behörde. Die neue Behörde wird die Ein- und Ausfahrt von Passagieren und Fracht und alles, 
was diese Aufgabe erleichtert, überwachen und organisieren, sagte sie. Die Behörde wird auch 
die Seeschifffahrt, die kommerziellen maritimen Angelegenheiten, die Häfen und den Seever­
kehr beaufsichtigen und die für ihre Arbeit notwendigen kommerziellen Schiffe und Immobilien 
besitzen und leasen (LBCI 1.1.2025).
Ash-Shara’s Regierung kontrolliert begrenzte Teile Syriens, darunter die meisten westlichen 
Städte und Teile des ländlichen Raums (TWI 28.2.2025). Nordostsyrien wird von einer Kombina­
tion aus den kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Focres - 
SDF) und arabischen Stammeskräften regiert (MEI 19.12.2024). Die SDF führen Gespräche mit 
ash-Shara’, bleiben aber vorsichtig, was seine Absichten angeht (TWI 28.2.2025). Nord-Alep­
po wird von der von der Türkei unterstützten Syrischen Übergangsregierung kontrolliert (MEI 
19.12.2024). Die von der Türkei unterstützten Rebellengruppierungen innerhalb der SNA kon­
trollieren Teile Nordsyriens nahe der türkischen Grenze, darunter ’Afrin, Suluk und Ra’s al-’Ain. 
Diese Gebiete hat die SNA 2018 und 2019 von den kurdisch geführten Syrischen Demokrati­
schen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF) erobert (Al-Monitor 8.12.2024). Am 29.1.2025 
zwang die Türkei den Anführer dieser Gruppe, Sayf Abu Bakr, nach Damaskus zu reisen und 
dem neuen Präsidenten persönlich zu gratulieren, aber dies ist das einzige Zugeständnis, das 
er ash-Shara’ bisher gemacht hat. Die beiden Anführer haben eine lange Geschichte gegen­
seitiger Feindseligkeit, insbesondere da viele Kämpfer der Syrischen Nationalarmee Veteranen 
des blutigen Krieges sind, den HTS 2017–2020 um die Kontrolle über die Provinz Idlib führte 
(TWI 28.2.2025). Südsyrien wird von einer halbunabhängigen Struktur in Suweida zusammen 
mit ehemaligen Oppositionsgruppen in Dara’a kontrolliert (MEI 19.12.2024). Im Euphrat-Tal ist 
die Loyalität der sunnitischen Stämme gegenüber HTS weniger sicher, während in Dara’a die 
vom ehemaligen Rebellen Ahmad al-’Awda und anderen südlichen Fraktionen kontrollierten 
Truppen sich der Integration in die neue syrische Armee widersetzen (TWI 28.2.2025). Anfang 
22
28

Go to next pages