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ihren Aktionen kritisch gegenüberstanden (FES 1.4.2024). Medienberichten zufolge kam es 
bei Demonstrationen gegen die Korruption in Nord-Aleppo zu Verhaftungen von Journalisten, 
Menschenrechtsaktivisten, die in Gefängnisse verbracht wurden, sowie zu Angriffen auf Protes­
tierende und zur Zerstörung von Equipment von Journalisten, die vor Ort waren, um die Proteste 
zu dokumentieren (NPA 18.12.2023).
In dem von der Türkei kontrollierten Nordwesten kam es bei verschiedenen Gelegenheiten 
ebenfalls zu Protesten und Streiks aufgrund von Arbeitsbedingungen (FES 1.4.2024). Laut 
Menschenrechtsaktivisten und Presseberichten unterdrückten SNA-Fraktionen die Versamm­
lungsfreiheit in ihren Einflussgebieten (USDOS 22.4.2024). Proteste gegen die Hay’at Tahrir 
ash-Sham (HTS) wurden toleriert (BS 19.3.2024).
Im Nordwesten gab es zahlreiche Gewerkschaften, darunter die im Januar 2022 gegründete 
Freie Lehrer:innengewerkschaft sowie einige andere Berufsverbände wie die Zentrale Union 
Freier Jurist:innen, die Union Freier Syrischer Ingenieur:innen und die Union Freier Syrischer 
Ärzt:innen. Die Hauptziele dieser Organisationen beschränkten sich auf demokratische For­
derungen, die Unterstützung lokaler Oppositionsinstitutionen, die Verurteilung von Menschen­
rechtsverletzungen von lokalen bewaffneten Gruppen und der Einmischung der türkischen Be­
satzungstruppen in ihre Arbeit sowie auf den Protest gegen jegliche Form von Normalisierungs­
prozessen zwischen dem syrischen Regime und dem türkischen Staat. Die Verwendung eines 
klassenbasierten Diskurses in ihren Programmen war jedoch begrenzt. Diese im Nordwesten 
Syriens tätigen Gewerkschaften waren in der Regel bei den lokalen Räten oder der SIG re­
gistriert. In den Gebieten außerhalb der Kontrolle der syrischen Regierung im Nordwesten war 
die Arbeit der Gewerkschaften angesichts der sich erheblich verschlechternden politischen und 
sozioökonomischen Bedingungen schwierig. Strukturell hatten die türkischen Behörden die lo­
kalen Verwaltungen stark unter Kontrolle und griffen in bestimmten Bereichen, insbesondere im 
Gesundheits- und Bildungswesen, entschieden ein. Der türkische Bildungskoordinator in Afrin 
verhinderte etwa die Gründung einer Lehrer:innengewerkschaft in Afrin und sie als »politischen 
Akt« bezeichnet. Von den Lehrern wurde zudem verlangt, dass sie Verträge für freiwillige Arbeit 
unterzeichnen, die ihnen die Teilnahme an Demonstrationen oder anderen Formen des Protests 
gegen eine Partei verboten (FES 1.4.2024).
Quellen
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Arabischen Republik Syrien (Stand: Ende Oktober 2023), https://www.ecoi.net/de/dokument/21043
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■ AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World’s Human rights in Syria 2023, https:
//www.amnesty.org/en/location/middle-east-and-north-africa/middle-east/syria/report-syria , Zugriff 
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■ BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Syria, https://www.ecoi.net/en/file
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//www.diis.dk/en/research/hts-seeks-public-legitimacy , Zugriff 7.1.2025
■ FES - Friedrich-Ebert-Stiftung (1.4.2024): Syrien Gewerkschaftsmonitor, https://library.fes.de/pdf-fil
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■ FH - Freedom House (2024): Syria: Freedom in the World 2024 Country Report, https://freedomh
ouse.org/country/syria/freedom-world/2024, Zugriff 3.5.2024
■ FSLA - Free Syrian Lawyers Association (2024): Report to the Human Rights Committee in rela­
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PbNNi834gN4A7fbSCWJ/AFS5W7EZ29Bw==, Zugriff 17.7.2024
■ GITOC - Global Initiative Against Transnational Organized Crime (2023): Global Organized Crime 
Index - Syria 2023, https://ocindex.net/assets/downloads/2023/english/ocindex_profile_syria_2023
.pdf, Zugriff 2.8.2024
■ MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (8.2023): General Country of Origin Inform­
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2023/08/07/general-country-of-origin-information-report-syria-august-2023/General Country of Ori­
gin Information Report Syria August 2023.pdf, Zugriff 5.7.2024
■ MoCT - Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologie [Syrien] (18.4.2022): صنلﺍ  لماكلﺍ  
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Jahres 2022], https://moct.gov.sy/news-0015, Zugriff 14.8.2024
■ Musawah - Musawah - Equality and Justice in the Muslim Family (2024): Report to the Human Rights 
Committee in relation to Syrias Fourth Periodic Review - 2024, https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/
15/TreatyBodyExternal/DownloadDraft.aspx?key=YT9VK9E6jAj6S4CPg6EyUoVyRNdJVvr3epqVcv54n/
wpfiGJq5MNRFJap/ZdW8kq FKir2FnBmAjZvvEGLZ7lA==, Zugriff 12.8.2024
■ NPA - North Press Agency (18.12.2023): Activists in north Aleppo protest judicial corruption of 
opposition, https://npasyria.com/en/108914, Zugriff 5.7.2024
■ NPA - North Press Agency (7.7.2023): 1809 victims of HTS, SNA violations in Syria in first half of 
2023, https://npasyria.com/en/100713, Zugriff 24.6.2024
■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (1.2.2024): “We did 
not fear death but the life there”; The Dire Human Rights Situation Facing Syrian Returnees, https:
//www.ecoi.net/de/dokument/2104660.html, Zugriff 23.5.2024 [Login erforderlich]
■ RSF - Reporter ohne Grenzen (2024): 2024 Press Freedom Index - Syria, https://rsf.org/en/country
/syria, Zugriff 15.5.2024
■ SeG - Syrian E-Government [Syrien] (24.2.2012): Syrian Constitution, https://egov.sy/page/en/137/
0/Constitution.html, Zugriff 25.6.2024
■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (3.5.2024): On World Press Freedom Day: 717 Journalists 
and Media Workers Have Been Documented as Killed by the Parties to the Conflict and Controlling 
Forces in Syria Since March 2011, Including 53 Who Died due to Torture, https://reliefweb.int/attach
ments/7779960d-30ee-43d5-a51f-80651ee10782/S240419E.pdf , Zugriff 12.8.2024
■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (15.3.2024): On the 13th Anniversary of the Start of the 
Popular Uprising, https://snhr.org/wp-content/uploads/2024/03/R240209E-1.pdf, Zugriff 17.7.2024
■ STJ - Syrians for Truth and Justice (1.11.2023): Syria: The SIG Fringes on Freedom of Speech and 
Suffocates Detractors - Syrians for Truth and Justice, https://stj-sy.org/en/syria-the-sig-fringes-on-f
reedom-of-speech-and-suffocates-detractors , Zugriff 5.7.2024
■ TWI - Washington Institute for Near East Policy, The (7.6.2024): Suwayda Protests Continue Despite 
Growing Pressure, https://www.washingtoninstitute.org/policy-analysis/suwayda-protests-continu
e-despite-growing-pressure , Zugriff 17.6.2024
■ UNGA - United Nations General Assembly (9.2.2024): Report of the Independent International Com­
mission of Inquiry on the Syrian Arab Republic, https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/
hrbodies/hrcouncil/sessions-regular/session55/A_HRC_55_64_EN.pdf, Zugriff 26.6.2024
■ UNGA - United Nations General Assembly (14.8.2023): Report of the Independent International 
Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic, https://www.ecoi.net/en/file/local/2097210/G23
15549.pdf, Zugriff 24.6.2024 [Login erforderlich]
■ UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (3.3.2024): Syrian 
Arab Republic: 2024 Humanitarian Needs Overview (February 2024) - Syrian Arab Republic, https:
//reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-2024-humanitarian-needs-overvie
w-february-2024, Zugriff 23.5.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (30.6.2024): 2023 Report on International Reli­
gious Freedom: Syria, https://www.ecoi.net/en/document/2111572.html, Zugriff 12.8.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Syria, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-pract
ices/syria/, Zugriff 3.5.2024
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11 Todesstrafe - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 16:01
[Es liegen derzeit keine ausreichenden Informationen zur Todesstrafe in Syrien vor. Die Ju­
dikatur in Bezug auf Todesstrafe ist nicht bekannt bzw. noch nicht erlassen. Zu vollstreckten 
Todesurteilen gibt es ebenfalls nur wenige Quellen, was nicht zuletzt der derzeit undurchsich­
tigen Lage geschuldet ist. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus 
öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere 
auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte fin­
den. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation 
entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. 
Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informatio­
nen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel 
Länderspezifische Anmerkungen.]
[Informationen zur aktuellen Rechtslage finden sich im Kapitel Rechtsschutz / Justizwesen - 
Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024).]
Die syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (Syrian Observatory for Human Rights 
- SOHR) dokumentierte seit 8.12.2024 60 Morde, darunter Hinrichtungen vor Ort, bei denen 
112 Menschen, darunter Frauen und Kinder getötet wurden (SOHR 3.1.2025). Berichten und 
unbestätigten Videos zufolge sollen die neuen Sicherheitskräfte einen Informanten des ge­
stürzten Präsidenten öffentlich durch einen Schuss in den Kopf erschossen haben (Arabiya 
10.1.2025). [Weitere Informationen zur Menschenrechtslage finden sich im Kapitel Allgemeine 
Menschenrechtslage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad Regimes (seit 8.12.2024)]
Quellen
■ Arabiya - Al Arabiya News (10.1.2025): Syria monitor says alleged al-Assad loyalist ‘executed’ in 
public, https://english.alarabiya.net/News/middle-east/2025/01/10/syria-monitor-says-alleged-al-a
ssad-loyalist-executed-in-public- , Zugriff 13.1.2025
■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (3.1.2025): ذنم  ﻁوقس  ماظن  ﺭاشب  ..دسألﺍ  دصرملﺍ  يﺭوسلﺍ  قثوي  60  
ةميرج  لتق  يف  لحاسلﺍ  يﺭوسلﺍ  يتظفاحمو  صمح  ﺓامحو  رفست  نع  لتقم  112 ًاصخش [Seit dem Sturz des Regimes von Bashar 
al-Assad Die Syrische Beobachtungsstelle dokumentiert 60 Morde an der syrischen Küste und in 
den Provinzen Homs und Hama, bei denen 112 Menschen getötet wurden], https://www.syriahr.co
m/------/743774 , Zugriff 14.1.2025
11.1 Todesstrafe in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - 
Demokratische Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 14:41
Im Gesellschaftsvertrag der Demokratischen Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien 
(DAANES) von 2023 ist im Artikel 38 das Recht auf Leben festgehalten, sowie dass die Todes­
strafe verboten ist (RIC 14.12.2023). In der Charta des Sozialjustizsystems 2019 der Autonomen 
Verwaltung Nord- und Ostsyriens erkannten die autonomen Behörden bereits die Anwendbarkeit 
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des Völkerrechts an, verpflichteten sich, an die Menschenrechtsgesetze gebunden zu sein, und 
schafften die Todesstrafe ab (AI 2024).
Quellen
■ AI - Amnesty International (2024): AFTERMATH - INJUSTICE, TORTURE AND DEATH IN DETEN­
TION IN NORTH-EAST SYRIA, https://www.ecoi.net/en/file/local/2107362/MDE2477522024ENGL
ISH.pdf, Zugriff 24.6.2024 [Login erforderlich]
■ RIC - Rojava Information Center (14.12.2023): AANES Social Contract, 2023 Edition, https://rojava
informationcenter.org/2023/12/aanes-social-contract-2023-edition , Zugriff 24.6.2024
11.2 Todesstrafe (Stand August 2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 14:40
Gebiete unter der Kontrolle der Regierung (Stand August 2024)
In Syrien gehörte die Todesstrafe gemäß Allgemeinem Strafgesetzbuch Nr. 148 von 1949 (ge­
ändert durch Gesetzesdekret Nr. 1 von 2011) zu den normalen Bestrafungen, neben der le­
benslangen Zwangsarbeit, lebenslangen Haft, temporären Zwangsarbeit und der temporären 
Haft (Artikel 37). Ein Todesurteil durfte nur nach Anhörung der Stellungnahme des Begnadi­
gungsausschusses und der Zustimmung des Staatspräsidenten vollstreckt werden. Die zum 
Tode verurteilte Person wurde im Gefängnisgebäude oder an einem anderen im Urteilsvollstre­
ckungsdekret bezeichneten Ort gehängt (Artikel 43). Unter anderem konnten folgende Straftaten 
mit dem Tode geahndet werden: das Tragen einer Waffe in den Reihen des Feindes gegen Syri­
en (Artikel 263), die Verschwörung mit dem Feind bzw. die Kontaktaufnahme mit dem Feind zur 
Unterstützung seiner Streitkräfte (Artikel 265), Beschädigung militärischer Güter mit Todesfolge 
oder während eines Krieges oder in Erwartung des Ausbruchs eines Krieges (Artikel 266), der 
Angriff durch die Bewaffnung von Syrern oder durch den Aufruf zum Töten oder Plündern mit 
dem Ziel einen Bürgerkrieg oder sektiererischen Krieg anzuzetteln (Artikel 298), Terroranschlag 
mit Todesfolge oder mit Sabotage an öffentlichen Gebäuden, Transport- und Kommunikations­
mitteln (Artikel 305), vorsätzlicher Mord (Artikel 535), Brandstiftung mit Todesfolge (Artikel 577) 
(PoS 1.1.1949).
Die Todesstrafe war ebenfalls im Gesetz 19 von 2012, dem Anti-Terrorgesetz verankert. Gemäß 
Artikel 5 stand die Todesstrafe auf den Besitz, die Herstellung, das Stehlen, Schmuggeln oder 
Unterschlagen von Waffen oder Munition mit der Absicht diese für eine terroristische Handlung 
zu verwenden und mit der Tat der Tod oder die Handlungsunfähigkeit einer Person hervorging. 
Wer der Regierung mit einer terroristischen Handlung drohte, die mit der Entführung eines öffent­
lichen oder privaten Luft-, See- oder Landtransportmittels, der Beschlagnahme von Eigentum 
jeglicher Art oder der Beschlagnahmung militärischer Gegenstände oder die Entführung einer 
Person einherging und die Person dabei zu Schaden kam, wurde ebenfalls mit dem Tod bestraft 
(Artikel 6) (PoS 2.7.2012).
Des Weiteren war die Todesstrafe auch nach dem Gesetzesdekret 61 von 1950 Strafgesetz­
buch und Militärverfahren verankert. Sie wurde beispielsweise über Soldaten verhängt, die zum 
Feind überlaufen (Artikel 102), für die Flucht vor dem Feind durch eine Verschwörung und für 
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die Flucht ins Ausland des Anführers der Verschwörung (Artikel 103), über Soldaten, die sich 
weigerten, dem Befehl zum Angriff auf den Feind oder die Rebellen Folge zu leisten (Artikel 112), 
über Soldaten, die vor dem Feind zu Ungehorsam, in dem Sinne, dass mindestens zwei Solda­
ten auf Waffengewalt zurückgriffen und sich dem Aufruf ihrer Vorgesetzten widersetzten, sich 
aufzulösen und zum Regime zurückzukehren, anstifteten oder diesen selbst begingen (Arti­
kel 113), über jede Person (auch nicht Militär), die in einem Operationsgebiet einer militärischen 
Kampftruppe Gewalt gegen einen verwundeten oder kranken Soldaten anwandten, mit dem 
Ziel diesen zu entwaffnen (Artikel 132), für die vorsätzliche Beschädigung, Zerstörung oder 
das vorsätzliche Niederbrennen von unbeweglichen militärischen Gütern oder Gütern, die der 
Landesverteidigung dienten oder von Gebäuden, Konstruktionen, Lagerhäusern, Wasserkanä­
len, Eisenbahnlinien, Telegrafen- und Telefonleitungen und -stationen, Luftfahrtzentren, Schiffen, 
Booten (Artikel 137), über Soldaten, die ihre Stellung vor dem Feind aufgaben (Artikel 144), über 
jeden syrischen Soldaten oder jeden im Dienste Syriens stehenden Soldaten, der die Waffen 
gegen Syrien erhob (Artikel 154), über jeden Soldaten, der dem Feind oder im Interesse des 
Feindes die Soldaten unter seinem Kommando oder in der ihm anvertrauten Position oder die 
Waffen, Munition oder Vorräte der Armee oder Karten von Militärstandorten, Fabriken, Häfen, 
und Docks, oder das Passwort oder Geheimnis militärischer Aktionen, Kampagnen und Ver­
handlungen übergab, über jeden Soldaten, der den Feind kontaktierte, um dessen Operationen 
zu erleichtern (Artikel 155). Todesurteile im Rahmen dieses Gesetzes wurden an den Präsi­
denten der Republik weitergeleitet (Artikel 89) und ratifiziert. Die Vollstreckung erfolgte mittels 
Erschießung (Artikel 90) an einem Ort, den der Oberbefehlshaber der Armee und der Streitkräfte 
auswählt (PoS 13.3.1950).
Am 3.9.2023 wurde Gesetzesdekret Nr. 23 von 2023 erlassen, welches das Gesetzesdekret 109 
von 17. August 1968 außer Kraft setzte und damit auch die bis dahin bestehenden Militärischen 
Feldgerichte auflöste. Laut dem Syrischen Netzwerk für Menschenrechte (Syrian Netzwork for 
Human Rights - SNHR) wurden von März 2011 bis August 2023 insgesamt 14.843 Todesurteile 
durch Militärische Feldgerichte in Syrien ausgesprochen, davon wurden 6.971 zu lebenslangen 
Haftstrafen bzw. lebenslangen Haftstrafen mit schwerer Arbeit umgewandelt. 7.872 dieser To­
desurteile wurden vollstreckt, darunter 114 Kinder, 26 Frauen und 2.021 Militärpersonen (SNHR 
12.9.2023).
Regelmäßig vom Regime verkündete Amnestien (so zuletzt Legislativdekret 7/2022) verrin­
gerten ausgesprochene Todesurteile zum Teil auf lebenslange harte Strafarbeit oder stellten 
eine Freilassung in Aussicht. In der Rechtspraxis kamen die Amnestien aufgrund großzügig 
ausgelegter Ausnahmetatbestände und prozeduralen Hindernissen jedoch nur in Einzelfällen 
zur Anwendung, dabei oftmals infolge der Zahlung hoher Bestechungsgelder an Amtsträger im 
Justiz- und Sicherheitswesen (AA 2.2.2024).
Dem deutschen Auswärtigen Amt zufolge war eine quantitative Bewertung von verhängten 
Todesurteilen bzw. deren Vollstreckung nicht möglich, da seit Beginn des bewaffneten Konflikts 
keine offiziellen Zahlen zu vollstreckten Todesurteilen mehr veröffentlicht wurden. Erschwert 
wurd die Erfassung von vollstreckten Todesurteilen durch Tötungen und Hinrichtungen von 
Inhaftierten ohne Anklage oder Urteil. Die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN) 
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eingerichtete internationale unabhängige Untersuchungskommission zur Menschenrechtslage 
in Syrien (Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic - COI) 
dokumentierte im Sonderbericht zur Haftsituation in Syrien sowie in späteren Berichten eine 
hohe Zahl von Fällen solcher außergerichtlichen Hinrichtungen in Gebieten unter Kontrolle des 
Regimes (AA 2.2.2024; vgl. ÖB Damaskus 2023). Auch Amnesty International stellte fest, dass 
in Syrien im Jahr 2023 Menschen exekutiert wurden, aber keine genauen Zahlen vorliegen (AI 
5.2024).
Gebiete unter der Kontrolle der Opposition, Terrorgruppierungen etc.
Hay’at Tahrir ash-Sham (HTS)
Die Hay’at Tahrir ash-Sham (HTS) vollzog der COI zufolge ebenfalls Todesurteile. Schuldsprü­
che mit Todesurteil betrafen dort auch Taten, die im Syrischen Recht der Regierung nicht unter 
Todesstrafe standen, wie etwa Prostitution, Vergewaltigung und Ehebruch (UNGA 14.8.2023). 
In einem Fall wurde auch von der Erschießung wegen Hexerei berichtet. Die HTS führt glaub­
würdigen Berichten zufolge Hinrichtungen in Schnellverfahren und im Geheimen durch (UNGA 
9.2.2024). Die Nichtregierungsorganisation Syrian Observatory for Human Rights (SOHR) be­
richtete, dass HTS eigenen Angaben zufolge die Todesstrafe gegen diejenigen verhängte, die 
für schuldig befunden wurden, für eine Partei zu arbeiten, die sie als feindselig erachtete, die 
nachweislich an Tötungen und Bombenanschlägen in den von ihr kontrollierten Gebieten be­
teiligt war. Gerichtsverhandlungen wurden aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten 
(SOHR 23.4.2024). Hinrichtungen durch die HTS wurden der COI zufolge auch ohne vorheri­
ges Urteil durch ein reguläres Gericht durchgeführt. Schuldsprüche wurden üblicherweise auf 
Grundlage von nicht kodifizierten Rechtsgrundsätzen getroffen, die angeblich auf der Scharia 
basierten (UNHRC 12.7.2023). Medienberichten zufolge soll die HTS auch außergerichtliche 
Hinrichtungen durchgeführt haben. Die Gefangenen wurden zu Tode gesteinigt, durch ein Er­
schießungskommando erschossen oder geschlachtet, je nachdem, was ihnen angelastet wurde. 
In letzter Zeit erfolgten die Hinrichtungen vermehrt im Geheimen in der Wildnis, in Gefängnis­
höfen oder anderweitig außer Sichtweite. Nur in seltenen Fällen wurden die Leichname den 
Familien übergeben (NPA 20.4.2023). Gerichte unter der Kontrolle der HTS verurteilten auch 
Frauen und Kinder zum Tode (UNHRC 12.7.2023).
Gebiete unter Kontrolle der türkeinahen Syrian National Army (SNA)
Quellen berichten von der Verurteilung von drei Personen im Jänner 2024 durch ein Militärgericht 
in der Stadt al-Ra’i, welche unter Kontrolle von der Türkei nahestehenden Gruppierungen lag. Die 
Personen sollen kurdische Newroz-Feiernde getötet haben (SOHR 18.1.2024). Einem weiteren 
Zeitungsartikel zufolge wurden im Mai 2024 drei Personen durch ein Gericht der Türkei-nahen 
Opposition zum Tod durch Erhängen verurteilt. Die drei wurden beschuldigt, vor zwei Jahren 
einen Menschenrechtsaktivisten und seine schwangere Frau in der Provinz Aleppo getötet zu 
haben. (NPA 23.5.2024).
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Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.2.2024): Auswärtiges Amt, Bericht über die Lage in der 
Arabischen Republik Syrien (Stand: Ende Oktober 2023), https://www.ecoi.net/de/dokument/21043
40.html, Zugriff 26.2.2024 [Login erforderlich]
■ AI - Amnesty International (5.2024): Death Sentences and Executions 2023, https://www.ecoi.net/e
n/file/local/2110112/ACT5079522024ENGLISH.pdf, Zugriff 11.9.2024
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ein Todesurteil vollstrecken, das sie im Umland von Aleppo erteilt hat?], https://npasyria.com/186550, 
Zugriff 18.6.2024
■ NPA - North Press Agency (20.4.2023): HTS executes 19 people in Syrias Idlib since early 2023, 
https://npasyria.com/en/96731, Zugriff 5.7.2024
■ ÖB Damaskus - Österreichische Botschaft Damaskus [Österreich] (2023): Asylländerbericht 2023 -  
Syrien
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Zugriff 21.6.2024
■ PoS - Parliament of Syria [Syrien] (13.3.1950): موسرملﺍ  يعيرشتلﺍ  61 ماعل  1950 نوناق  ﺕابوقعلﺍ  لوصﺃو  ﺕامكاحملﺍ  
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■ PoS - Parliament of Syria [Syrien] (1.1.1949): نوناق  ﺕابوقعلﺍ  ماعلﺍ  148 ماعل  1949 لّدعملﺍ  ــب  موسرملﺍ  يعيرشتلﺍ  1 ماعل  
2011)  [Allgemeines Strafgesetzbuch Nr. 148 von 1949 (geändert durch Gesetzesdekret Nr. 1 von 
2011)], http://www.parliament.gov.sy/arabic/index.php?node=55151&cat=12278, Zugriff 18.6.2024
■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (12.9.2023): Todesstrafe - Militärfeldgerichte, https://snhr
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■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (23.4.2024): ىلع  ىطخ  ماظن  ..دسألﺍ  ةئيه  ريرحت  ماشلﺍ  ذفنت  ةبوقع  
مﺍدعإلﺍ  قحب  13 ًاصخش  نم  نييندملﺍ  نييركسعلﺍو  ذنم  علطم  ماعلﺍ [In den Fußstapfen des Assad-Regimes - Hay’at Tahrir 
ash-Sham führt die Todesstrafe gegen 13 Zivil- und Militärpersonen aus seit Jahresbeginn],
https://www.syriahr.com/-------/711390/ , Zugriff 7.6.2024
■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (18.1.2024): ةمكحملﺍ  ةيركسعلﺍ  يف  ةنيدم  يعﺍرلﺍ  ﺭدصت  ًامكح  ًايلكش  
قحب  ةلتق  ﺓﺭزجم  ﺯوﺭون  يوﺫو  اياحضلﺍ  نوبلاطي  ةلﺍدعلاب [Das Militärgericht in der Stadt Al-Ra’i fällt ein „ formelles“
Urteil gegen die Mörder des „ Newroz-Massakers“, und die Familien der Opfer fordern Gerechtigkeit], 
https://www.syriahr.com/-----/699247 , Zugriff 25.6.2024
■ UNGA - United Nations General Assembly (9.2.2024): Report of the Independent International Com­
mission of Inquiry on the Syrian Arab Republic, https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/
hrbodies/hrcouncil/sessions-regular/session55/A_HRC_55_64_EN.pdf, Zugriff 26.6.2024
■ UNGA - United Nations General Assembly (14.8.2023): Report of the Independent International 
Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic, https://www.ecoi.net/en/file/local/2097210/G23
15549.pdf, Zugriff 24.6.2024 [Login erforderlich]
■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (12.7.2023): “No End in Sight”: Torture and ill-
treatment in the Syrian Arab Republic 2020-2023* - Independent International Commission of Inquiry 
on the Syrian Arab Republic (A/HRC/53/CRP.5), https://www.ohchr.org/sites/default/files/document
s/hrbodies/hrcouncil/coisyria/A-HRC-53-CRP5-Syria-Torture.pdf , Zugriff 15.7.2024
12 Ethnische und religiöse Minderheiten - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-
Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 22:36
[Im Folgenden wird der aktuelle Informationsstand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugäng­
lichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media 
Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorge­
hensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den 
193
199

in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein 
Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Wei­
tere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische 
Anmerkungen.]
Die sunnitischen Muslime machen die Mehrheit der Bevölkerung des Landes aus. Obwohl die 
offiziellen Bevölkerungsstatistiken keine Angaben zu Religion oder ethnischer Zugehörigkeit 
enthalten, sind laut dem Bericht des US-Außenministeriums über Religionsfreiheit aus dem Jahr 
2022 74 % der Bevölkerung Sunniten, mit einer vielfältigen ethnischen Mischung aus mehrheit­
lich Arabern, Kurden, Tscherkessen, Tschetschenen und einigen Turkmenen. Sunniten sind in 
den meisten syrischen Städten und Dörfern vertreten, mit bemerkenswerten Konzentrationen in 
Damaskus, Aleppo und Homs. Neben den Sunniten gibt es weitere islamische Gruppen, darunter 
Alawiten, Ismailiten und andere schiitische Sekten, die nach Schätzungen des US-Außenminis­
teriums zusammen 13 % der Bevölkerung ausmachen. Die Vielfalt Syriens beschränkt sich nicht 
auf die konfessionelle Dimension, sondern erstreckt sich auf zahlreiche ethnische Gruppen wie 
Kurden, Armenier, Turkmenen, Tscherkessen und andere. Araber sind die überwältigende Mehr­
heit in Syrien, gefolgt von Kurden (BBC 12.12.2024). Die Übergangsregierung in Syrien will sich 
nach Aussagen ihres Außenministers ash-Shaybani für die Inklusion aller Bevölkerungsgruppen 
im Land einsetzen. Niemand sollte aufgrund seiner Herkunft, seines sozialen oder religiösen 
Hintergrunds oder einer Zugehörigkeit zu bestimmten Bevölkerungsgruppen bestraft werden, 
sagte er beim Weltwirtschaftsforum in Davos (Zeit Online 23.1.2025). Demografische Daten 
für Syrien sind unzuverlässig, und die derzeitigen Standorte von Minderheitengemeinschaften 
sind aufgrund der erheblichen Umwälzungen, die das Land unter der Herrschaft von Bashar 
al-Assad erlebte, ähnlich schwer zu ermitteln (MRG 1.2025).
Auf folgender Karte von France 24 ist die ethnische und religiöse Zusammensetzung Syriens 
dargestellt: 
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Quelle 3: FR24 26.12.2024a
Obwohl die Zahlen nicht überprüft werden können, wird geschätzt, dass weit über 500.000 
Menschen getötet wurden und über zwölf Millionen innerhalb Syriens oder ins Ausland vertrieben 
wurden, darunter Alawiten, Christen (einschließlich Armenier und Assyrer), Drusen, Ismailiten, 
Kurden, Turkmenen, Zwölfer-Schiiten, Jesiden und andere. Al-Assads zynische Mobilisierung 
von Ängsten innerhalb der Gemeinschaft vor dem Hintergrund des wachsenden Einflusses 
extremistischer Elemente innerhalb der syrischen Oppositionskräfte führte zu einer zunehmend 
konfessionell geprägten Landschaft – beschleunigt durch die Vertreibung von Minderheiten 
durch militante Gruppen in Gebieten, die unter ihrer Kontrolle standen. Infolgedessen hat sich 
die Demografie des Landes neu geordnet, wobei sich die religiösen Minderheiten in den von 
der Regierung kontrollierten Gebieten in Zentral- und Südsyrien konzentrieren, während die 
Bevölkerung im Norden nun größtenteils sunnitisch ist (MRG 1.2025).
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Tatsächlich kam es bei dem rasanten Vormarsch auf Damaskus Berichten zufolge nicht zu 
Racheakten oder Gewalttaten. In seiner ersten Rede in Damaskus trat ash-Shara’ ebenfalls 
mäßigend auf und mahnte den Übergang vom Kampf zum Aufbau der Institutionen an (Ro­
sa Lux 17.12.2024). Insbesondere Alawiten und Christen sind besorgt, dass die Zukunft des 
neuen Syriens für ihre Gemeinschaften, von denen viele die Revolution im Jahr 2011 und den 
anschließenden 13-jährigen Bürgerkrieg ablehnten, nicht tolerant sein könnte (Independent 
12.12.2024). Von Anfang an zeigten die neuen Behörden bewusst die Absicht, eine Abkehr 
von den spaltenden Praktiken ihrer Vorgänger zu signalisieren. In Aleppo nahm Hay’at Tahrir 
ash-Sham (HTS) Kontakt zu prominenten christlichen Führern und Geistlichen verschiedener 
Konfessionen auf, um die angespannten Beziehungen zu verbessern und ein Gefühl der Si­
cherheit zu fördern. Diese Treffen waren nicht oberflächlich, sondern beinhalteten Diskussionen 
über konkrete Missstände, wie die Ungerechtigkeiten, mit denen Christen in Jisr ash-Shughur 
ein Jahr zuvor konfrontiert waren. Einige dieser Missstände wurden inzwischen angegangen, 
hauptsächlich durch Rechenschaftspflicht und die Rückgabe von Eigentum an die rechtmäßigen 
Eigentümer. Dies ist ein beispielloser Schritt, der das Verständnis der Führung für die Notwen­
digkeit von Inklusion unterstreicht, wenn auch sorgfältig gesteuert (AC 20.12.2024). Anderen 
Berichten zufolge gab es durchaus gewaltsame Übergriffe, Morde und andere Racheakte von 
HTS-Kämpfern gegen Andersgläubige (National 6.1.2025). Einem libanesischen Zeitungsbe­
richt zufolge, der Betroffene zitiert, sollen vor allem Nachbarn und Bekannte Racheakte an 
Andersgläubigen verübt haben. Viele Angehörige verschiedener religiöser Minderheiten sind in 
den Libanon geflohen (Nahar 1.1.2025).
Ash-Shara’ hat Befehle erlassen, Kreuze an Kirchen zu lassen und Weihnachtsdekoration zu 
schützen und die schiitischen Schreine zu respektieren sowie Bars und Lokale in Ruhe zu las­
sen, in denen Frauen und Männer miteinander tanzten. Das ist anders als in Idlib, wo solcher 
vermeintlicher Verderbtheit Schuldige, getötet, bekehrt oder vertrieben und ihre Räumlichkeiten, 
einschließlich Kirchen, geschlossen würden (Economist 14.1.2025). HTS-Beamte haben um­
fangreiche Kontaktkampagnen mit Vertretern aller religiösen Glaubensgemeinschaften gestartet, 
und die christlichen und drusischen Gemeinschaften in ganz Westsyrien scheinen überwiegend 
in Frieden zu leben. Nur in den alawitischen Gemeinden hat die Jagd nach Kriminellen zu 
wiederholten Verstößen gegen Zivilisten geführt. Diese werden als Einzelfälle deklariert (MEI 
21.1.2025). Als christliche Führer von Problemen berichteten - wie dem Auftauchen einiger isla­
mistischer Prediger, die versuchten, Christen in der Altstadt von Damaskus zu bekehren - habe 
die neue Regierung schnell gehandelt, um die Ruhe wiederherzustellen (Arabi21 3.2.2025).
Ash-Shara’ hat erklärt, dass weder die Kurden noch die Drusen unter dem Vorwand der Angst 
vor der islamischen Mehrheit Syriens auf Autonomie hinarbeiten dürfen. Er verlangt von ihnen, 
sich in der neuen Ordnung einzugliedern und ihre Waffen niederzulegen. Die Kurden sollen 
keine unabhängigen oder individuellen Beziehungen zu ausländischen Akteuren unterhalten 
(Akhbar 31.12.2024).
Laut Beobachtern hat Iran nach dem Sturz des Regimes eine groß angelegte Desinformati­
onskampagne gestartet, die primär darauf abzielt, religiöse Konflikte in Syrien zu schüren und 
damit die fragile Lage in dem Land zu destabilisieren. Dabei werden in den sozialen Netzwerken 
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