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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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leiden unter der Not, wenn ihre Kinder Gewalt ausgesetzt sind, was zu Angst und Instabilität 
führt. Die anhaltenden Folgen der Rekrutierung von Kindern tragen zu einem Kreislauf von 
Traumata bei, der sich auf die allgemeine Entwicklung und das Wohlergehen der Gemeinschaft 
auswirkt (CCR/YASA 5.2024). In den Jahren des Konflikts und Bürgerkriegs in Syrien haben 
bewaffnete Gruppen Kinder rekrutiert. Die Zahl der Rekrutierungen Minderjähriger nahm dabei 
bis 2023 kontinuierlich zu (AP 28.6.2023). In einigen Fällen wurden Kinder zwangsrekrutiert, in 
anderen Fällen melden sich Minderjährige, weil sie oder ihre Familien das Gehalt benötigen. 
Einige schlossen sich aus ideologischen Gründen oder aufgrund von Familien- und Stammes­
loyalitäten an. In einigen Fällen wurden Kinder aus Syrien geschickt, um als Söldner in anderen 
Konflikten zu kämpfen (AP 28.6.2023). Unter den 25 Parteien, die Berichten zufolge an der 
Rekrutierung von Kindern beteiligt waren, darunter die Kurdischen Volksverteidigungseinheiten 
(Yekîneyên Parastina Gel - YPG), die Fraueneinheiten (Yekîneyên Parastina Jin - YPJ), die Freie 
Syrische Armee (Free Syrian Army - FSA), Ahrar ash-Sham und andere bewaffnete Gruppen 
unter der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA), stach die Hay’at Tahrir 
ash-Sham (HTS) durch ihr umfangreiches Engagement bei der Rekrutierung und Ausbildung 
von Kindern hervor (CCR/YASA 5.2024). Die SNA und die HTS rekrutierten Minderjährige (AP 
28.6.2023). Die UN verifizierten 231 Fälle von Rekrutierungen Minderjähriger durch die SDF 
und den mit ihnen verbundenen Kräften im Jahr 2023 (HRW 2.10.2024).
Die oppositionelle Syrische Nationalarmee (Syrian National Army - SNA), darunter Ahrar ash-
Sham und die Armee des Islam, sowie die mit ihnen verbündeten Gruppierungen und Fraktionen 
unterzeichneten am 3.6.2024 einen Aktionsplan mit den Vereinten Nationen, um die Rekrutierung 
und den Einsatz sowie die Tötung und Verstümmelung von Kindern gemäß der Resolution 1539 
(2004) des Sicherheitsrats und nachfolgender Resolutionen zu beenden und zu verhindern. Der 
Aktionsplan gilt auch für alle neuen Gruppierungen, die sich der oppositionellen SNA und den ihr 
angeschlossenen Gruppierungen nach seiner Unterzeichnung anschließen oder sie verlassen 
(UNSRCA 3.6.2024).
Quellen
■ AP - Associated Press (28.6.2023): Recruitment of children by armed groups in Syria is on the rise, 
even as fighting subsides, https://apnews.com/article/syria-child-recruitment-d4d48148e0b04e564
9aa43f540988ace, Zugriff 18.12.2024
■ CCR/YASA - Ceasefire - Centre for Civilian Rights, Yasa - Kurdish Center for Studies and Legal 
Consultancy (5.2024): Escalating violations in Syrias Afrin 2024 update, https://reliefweb.int/attach
ments/ec76c163-47fc-401c-a5f6-29db16503ae9/Ceasefire-report-Afrin-2024-update.pdf , Zugriff 
11.7.2024
■ HRW - Human Rights Watch (2.10.2024): Northeast Syria: Military Recruitment of Children Persists, 
https://www.hrw.org/news/2024/10/02/northeast-syria-military-recruitment-children-persists , Zugriff 
18.12.2024
■ UNSRCA - Special Representative for Children and Armed Conflict (3.6.2024): The opposition Syrian 
National Army, including Ahrar al-Sham and Army of Islam, and their aligned legions and factions, 
Sign Action Plan to End and Prevent the Recruitment and Use and Killing and Maiming of Children, 
https://childrenandarmedconflict.un.org/2024/06/the-opposition-syrian-national-army-including-ahr
ar-al-sham-and-army-of-islam-and-their-aligned-legions-and-factions-sign-action-plan-to-end-and
-prevent-the-recruitment-and-use-and-killing-and-maim , Zugriff 24.6.2024
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13.2.2.1 Rekrutierung Minderjähriger in den Gebieten der Demokratischen Autonomen Admi­
nistration Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 16:37
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 
fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch 
dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich 
bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finan­
zieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten 
wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer Anfrage zu 
kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES 
wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderin­
formation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
2019 haben die von Kurden geführten Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic 
Forces - SDF) ein Abkommen mit den UN unterzeichnet, in dem sie versprachen, die Rekru­
tierung von Kindern unter 18 Jahren zu beenden und in ihrem Gebiet eine Reihe von Kinder­
schutzbüros einzurichten (AP 28.6.2023). Im Jahr 2020 entließen die SDF 150 Kinder aus ihren 
Reihen, was einen erheblichen Einsatz bei der Umsetzung des Aktionsplans von 2019 zeigt. 
Diese Zahl der Demobilisierungen stieg 2021 leicht auf 182 an, was auf weitere Fortschritte 
hindeutet. Im Jahr 2022 stieg die Zahl der SDF-Rekrutierungen von Kindern auf 637 bestätigte 
Fälle an. In diesem Jahr gingen die SDF-Demobilisierungen laut UN auch stark zurück, auf nur 
33 Kinder, was einen besorgniserregenden Rückgang der Korrekturmaßnahmen widerspiegelt, 
obwohl die Rekrutierung von Kindern stark anstieg (HRW 2.10.2024). Personen unter 18 Jahren 
werden dem Danish Immigraton Service (DIS) zufolge nicht zum Selbstverteidigungspflichtdienst 
einberufen, und die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 1 über die Selbstverteidigungspflicht in 
Bezug auf das Einberufungsalter werden von den DAANES-Behörden generell eingehalten und 
konsequent durchgesetzt. Dennoch gab es Berichte über die Rekrutierung von Personen unter 
18 Jahren in die SDF. Die genauen Zahlen und das Ausmaß, in dem diese Rekrutierung un­
ter Anwendung physischer Gewalt (z. B. Entführungen) durchgeführt wurde, sind unklar (DIS 
6.2024). Die SDF haben dem Syrian Human Rights Committee zufolge die Entführungen und 
Zwangsrekrutierungen von Kindern in ihren Gebieten im August 2024 wieder erhöht (SHRC 
3.9.2024). Ein Drittel der rekrutierten Minderjährigen ging im Jahr 2022 zulasten der SDF (AP 
28.6.2023). Befürworter der SDF und der DAANES neigen dazu, dieses Problem herunterzu­
spielen, indem sie behaupten, dass diese Rekrutierungspraktiken nicht stattfinden oder dass 
sich die Situation verbessert hat. Umgekehrt neigen diejenigen, die der SDF und der DAANES 
kritisch gegenüberstehen, dazu, die Zahl dieser Fälle zu übertreiben (DIS 6.2024). Innerhalb 
der SDF ist es hauptsächlich die Revolutionäre Jugendbewegung Syriens, Tevgera Ciwanên 
Şoreşger, die Mädchen und Jungen im Alter von 12 Jahren rekrutiert, sie aus ihren Schulen 
und Häusern entfernt, ihren Familien den Kontakt zu ihnen verweigert und die verzweifelten 
Bemühungen der Familien, sie zu finden, abweisen. Trotz der Zusagen der Behörden, diese 
Praxis zu beenden, scheint die Gruppe offen und ungestraft Kinder im Auftrag bewaffneter 
Gruppen ideologisch zu indoktrinieren. Diese Jugendgruppe ist zwar selbst keine bewaffnete 
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Gruppe, scheint aber tief in die politischen und militärischen Strukturen der kurdisch geführten 
Autonomieverwaltung für Nord- und Ostsyrien und der von den USA unterstützten, kurdisch 
geführten SDF, ihrem militärischen Flügel, verstrickt zu sein. Untersuchungen unabhängiger 
syrischer Menschenrechtsgruppen zeigen, dass die Revolutionäre Jugendbewegung Kinder an 
die beiden Hauptkomponenten der SDF, die Volksverteidigungseinheit (Yekîneyên Parastina 
Gel - YPG) und ihren Frauenverband, die (Yekîneyên Parastina Jin - YPJ), überstellt hat, beides 
bewaffnete Gruppen, die selbst direkt in die Rekrutierung von Kindersoldaten verwickelt waren 
(HRW 2.10.2024). Berichte von Organisationen, die sich mit den Menschenrechten in Syrien 
befassen, weisen auf die Beteiligung der Revolutionären Jugend an der Entführung und Re­
krutierung von Kindern in Gebieten im Nordosten Syriens sowie in Teilen der Stadt Aleppo und 
der Region Manbij hin, die unter der Kontrolle der kurdischen DAANES stehen (TNA 2.8.2023). 
Obwohl ihre Zahl zurückgegangen ist, gibt es derzeit sechs funktionierende Kinderschutzbü­
ros, die sich in at-Tabqa, Kobane, Jazira, ar-Raqqa, Deir ez-Zour und Manbij befinden. Das 
Kinderschutzbüro ist für Fälle zuständig, die die Rekrutierung von Minderjährigen durch die 
SDF betreffen. Die Rekrutierung von Minderjährigen durch andere Gruppen, einschließlich der 
Revolutionäre Jugendbewegung, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Büros. Eltern von 
rekrutierten Minderjährigen können sich an das Kinderschutzbüro ihres Gebiets wenden, um 
eine Beschwerde über die Rekrutierung ihres Kindes einzureichen. Die Beschwerden und die 
von den Eltern eingereichten erforderlichen Unterlagen werden dann von dem betreffenden 
Büro in physischer und elektronischer Form an das zuständige SDF-Büro weitergeleitet. Die 
Bearbeitungszeit für diese Art von Beschwerden beträgt 15 bis 30 Tage (DIS 6.2024).
Quellen
■ AP - Associated Press (28.6.2023): Recruitment of children by armed groups in Syria is on the rise, 
even as fighting subsides, https://apnews.com/article/syria-child-recruitment-d4d48148e0b04e564
9aa43f540988ace, Zugriff 18.12.2024
■ DIS - Danish Immigration Service [Denmark] (6.2024): Syria - Military Recruitment in North and East 
Syria, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112078/ffm-report-military-recruitment-in-nes-final.pdf , 
Zugriff 17.7.2024
■ HRW - Human Rights Watch (2.10.2024): Northeast Syria: Military Recruitment of Children Persists, 
https://www.hrw.org/news/2024/10/02/northeast-syria-military-recruitment-children-persists , Zugriff 
18.12.2024
■ SHRC - Syrian Human Rights Committee (3.9.2024): SDF militia increases kidnapping and recruiting 
children in areas under its control in NE Syria, https://www.shrc.org/en/?p=34307, Zugriff 18.12.2024
■ TNA - New Arab, The (2.8.2023): دينجت  لافطألﺍ  قطانمب  „ ﺓﺭﺍﺩإلﺍ  “ةيتﺍذلﺍ  ..ةيﺭوسب  هجو  رخﺁ  ةيشحول  ﺏرحلﺍ [Die Re­
krutierung von Kindersoldaten in den Selbstverwaltungsgebieten Syriens: Eine weitere Facette der 
Brutalität des Krieges], https://www.alaraby.co.uk/politics/-رخﺁ-هجو-ةيﺭوسب-ةيتﺍذلﺍ-ﺓﺭﺍﺩإلﺍ-قطانمب-لافطألﺍ-دينجت 
ﺏرحلﺍ-ةيشحول Zugriff 17.12.2024
13.3 Sexuelle Minderheiten - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 
8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-04-24 08:47
[Es liegen derzeit keine ausreichenden Informationen zur Lage sexueller Minderheiten in Syrien 
vor. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen 
Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen 
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verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehenswei­
se der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der 
Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein An­
spruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere 
Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische 
Anmerkungen.]
Homosexuelle Handlungen wurden unter dem Assad-Regime kriminalisiert (BBC 23.12.2024). 
Homosexualität ist nach dem Strafgesetzbuch von 1949 strafbar, das „ widernatürlicher Ge­
schlechtsverkehr“ mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft (QNews 23.12.2024). Der vage for­
mulierte Artikel 520 wurde häufig zur Verhaftung von LGBTQIA+-Personen verwendet (AlHurra 
10.1.2025b). Schätzungen zufolge sind während des Assad-Regimes über eine Viertelmillion 
LGBTQIA+-Syrer aus dem Land geflohen (QNews 23.12.2024). Die neuen Machthaber des Lan­
des haben fundamentalistische religiöse Wurzeln und waren in Gewalt gegen und Verfolgung 
von homosexuellen Menschen verwickelt (BBC 23.12.2024). Aktivisten zufolge gäbe es eine 
Verhaltensänderung durch die HTS in Bezug auf homosexuelle Menschen (QNews 23.12.2024). 
Offizielle Stellungnahme der neuen Regierung zur Realität der LGBTQIA+-Gemeinschaft in 
Syrien gibt es keine (Stand: 10.1.2025) (AlHurra 10.1.2025b). Seen for Sexual and Gender 
Justice, eine lokale Nichtregierungsorganisation äußerte die Befürchtung, dass die neue Re­
gierung harte und strenge Strafen verhängen könnte, ähnlich denen, die zwischen 2013 und 
2015 in Idlib und im Norden Aleppos zu beobachten waren. Damals gehörten zu den Strafen 
auch öffentliche Hinrichtungen, die mit pseudoreligiösen Auslegungen gerechtfertigt wurden 
(AlHurra 6.2.2025b). Transgender-Personen sind weder offiziell anerkannt noch geschützt (BBC 
6.2.2025).
Berichten aus dem Jahr 2018 zufolge hatte die Syrische Heilsregierung (Syrian Salvation Go­
vernment - SSG) in Idlib Verhaftungen und Verstöße gegen die LGBTQIA+-Gemeinschaft vor­
genommen. Während ihrer Kontrolle über Gebiete in Idlib, setzte HTS strenge Gesetze auf der 
Grundlage konservativer religiöser Auslegungen durch und verhängte harte öffentliche Strafen 
gegen diejenigen, die der Verletzung dieser Gesetze beschuldigt wurden (AlHurra 10.1.2025b).
Eine anonyme Sicherheitsquelle in der Regierung von Damaskus teilte der BBC mit, dass die 
Sicherheitsdienste der neuen Regierung am 5.2.2025 drei Transgender-Personen verhaftet 
haben. Sie betonte, dass diese Verhaftungen nicht Teil einer systematischen oder umfassen­
den Kampagne waren. Die Patrouillen seien bei ihren Fahrten auf viele Transgender-Personen 
gestoßen, aber die Verhaftungen hätten sich auf einige wenige Fälle beschränkt, um ande­
ren Transgender-Personen eine „ Botschaft“ zu senden, ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken 
und die Freiheit zu begrenzen, die sie vor dem Sturz des früheren Regimes genossen (BBC 
6.2.2025). Es wurden Videos in Umlauf gebracht, die die Verhaftung von Homosexuellen und 
Transgender-Personen in Damaskus, Aleppo und anderen Städten zeigen. Dies ist der erste 
Vorfall, der gefilmt und öffentlich ausgestrahlt wurde, obwohl französische und westliche Medien 
bereits im vergangenen Dezember über ähnliche Aktionen berichtet hatten. Die Videos wurden 
von einer breit angelegten Hetzkampagne gegen Mitglieder der LGBTQIA+-Gemeinschaft in 
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den sozialen Medien begleitet. Die Videos zeigten verbale und physische Gewalt. Die genau­
en Gründe für die Razzien waren nicht bekannt, abgesehen vom Schutz der Gemeinschaft, 
über den die Syrer in den sozialen Medien sprachen. Es gab keine starke Reaktion von Men­
schenrechtsorganisationen oder gar revolutionären Aktivisten. Die Kampagne als Ganzes wurde 
weder von der syrischen Regierung aufgegriffen noch von den offiziellen Medien erwähnt. In den 
sozialen Medien kamen alle Kommentare von Unterstützern der Kampagne (Almodon 6.2.2025). 
In den sozialen Medien kursierten am 6.2.2025 Videos, die zeigen, wie Sicherheitskräfte in der 
Provinz Latakia mehrere Transgender-Frauen verhaften und verletzen. Die Videos wurden von 
der arabischsprachigen Zeitung AlHurra verifiziert. Seen for Sexual and Gender Justice be­
tonte, dass die Gewalt gegen LGBTQIA+-Personen, sei es durch bewaffnete Personen oder 
die derzeitige Regierung, seit dem Sturz des Regimes eskaliert ist und dass einige bewaffnete 
Oppositionsgruppen seit 2013 Übergriffe gegen LGBTQIA+-Personen begangen haben. Die 
Übergriffe sind in mehreren Gouvernements weit verbreitet. Die Organisation hat mehrere Be­
richte über Fälle erhalten, in denen Personen an öffentlichen Plätzen Opfer von Übergriffen 
wurden. Sie warnte auch, dass die Zukunft von Transgender-Personen in Syrien angesichts 
des zunehmenden Konservatismus in der Gesellschaft, der diese Übergriffe über die sozialen 
Medien unterstützt, eindeutig bedroht ist (AlHurra 6.2.2025b).
Quellen
■ AlHurra - Al-Hurra (6.2.2025b): ﺕاهويديف  قثوت  ..ﺀﺍدتعﺍ  ضبقلﺍ  ىلع  ﺕﺍرباع  ايسنج  يف  ةنيدم  ةيقﺫاللﺍ  ةيﺭوسلﺍ [Videos, 
die den Übergriff dokumentieren: Transgender-Frauen in der syrischen Stadt Latakia verhaftet], 
https://www.alhurra.com/syria/2025/02/06/ةيﺭوسلﺍ-ةيقﺫاللﺍ-ةنيدم-يف-ايسنج-ﺕﺍرباع-ضبقلﺍ-ﺀﺍدتعﺍ-قثوت-ﺕاهويديف  ,
Zugriff 19.2.2025
■ AlHurra - Al-Hurra (10.1.2025b): „ له  مجرن  ىتح  ؟ﺕوملﺍ  ..“  ةلئسﺃ  الب  ﺕاباجﺇ  نع  عقﺍو  عمتجم  ميملﺍ  نيع  يف  ايﺭوس [„ Sollten 
wir gesteinigt werden?“… Unbeantwortete Fragen über die Realität der LGBTI-Gemeinschaft in 
Syrien], https://www.alhurra.com/syria/2025/01/10/------ , Zugriff 10.1.2025
■ Almodon - Almodon (6.2.2025): ةلمح  لاقتعﺍ  فينعتو  نييلثم  يف  ايﺭوس [Schwule in Syrien verhaftet und schi­
kaniert], https://www.almodon.com/media/2025/2/6/ايﺭوس-يف-نييلثم-فينعتو-لاقتعﺍ-ةلمح Zugriff 19.2.2025
■ BBC - British Broadcasting Corporation (6.2.2025): ﺀﺍدتعﺍ  رصانع  نمألﺍ  يﺭوسلﺍ  ىلع  رباع  ًايسنج  ريثي  لدجلﺍ  ﺕﺍﺩاقتنالﺍو  
[Transgender-Mann von syrischem Sicherheitspersonal angegriffen, löst Besorgnis und Kritik aus], 
https://www.bbc.com/arabic/articles/cednp89732zo, Zugriff 10.2.2025
■ BBC - British Broadcasting Corporation (23.12.2024): ’I was raped by Assad’s thugs - but I’m no 
longer afraid to show my face’, https://www.bbc.com/news/articles/c89xgdyk597o, Zugriff 10.1.2025
■ QNews - Q News (23.12.2024): LGBTQIA+ activist welcomes fall of Assad in Syria, https://qnews.
com.au/lgbtqia-activist-welcomes-fall-of-assad-in-syria , Zugriff 10.1.2025
14 Bewegungsfreiheit - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 22:36
[Zur Bewegungsfreiheit gibt es nur wenige Quellen und eine dünne Informationslage. Im Fol­
genden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. 
Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die 
in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche 
und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der 
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Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständig­
keit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur 
vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Die Interimsregierung installiert Checkpoints, an denen Autos durchsucht werden. Es wird über­
prüft, wer unterwegs ist, beispielsweise um Menschen zu verhaften, die für Verbrechen gegen 
das syrische Volk in der Zeit des Regimes verantwortlich sind (PBS 16.12.2024). Die Konta­
minierung durch explosive Kampfmittel stellt nach wie vor eine große Bedrohung für Zivilisten, 
die sich zwischen ehemaligen Kontrollgebieten bewegen, dar (UNOCHA 23.12.2024). [Weitere 
Informationen zur Kontaminierung mit Blindgängern finden sich im Kapitel Sicherheitslage.]
Laut Aussage des syrischen Verkehrsministers bei einem Interview mit der kurdischen Zeitung 
Rudaw haben die neuen syrischen Machthaber vom ersten Tag der Befreiung an damit be­
gonnen, die Bedürfnisse der Menschen zu erfüllen, insbesondere durch die Sicherstellung der 
Grundversorgung, z. B. mit Brot und Treibstoff, zusätzlich zur Sicherung des Transportsektors, 
damit sich die Menschen zwischen den Provinzen bewegen können. Sie haben damit begonnen, 
Treibstoff für Fahrzeuge zu sichern, damit sie in Abstimmung mit dem Ölministerium eingesetzt 
werden können, und Fahrten zwischen Damaskus und den restlichen Provinzen, zwischen Idlib 
und den restlichen Provinzen und zwischen Aleppo und restlichen Provinzen zu organisieren, 
zusätzlich zum internen Transport innerhalb jeder Provinz. Sie haben mit der Umsetzung ei­
nes Plans zur Festlegung spezifischer Preise, die für Fahrzeugbesitzer und für Menschen mit 
sehr begrenztem Einkommen angemessen sind, begonnen. Etwa 70 bis 80 % der Preis- bzw. 
Transporttarifstruktur wurden fertiggestellt und umgesetzt. Was die Versorgung der Öffentlich­
keit betrifft, so wurden etwa 50 bis 60 % der Strecken, ob intern oder extern, gesichert (Rudaw 
1.2.2025). [Weitere Informationen zur Infrastruktur sind dem Kapitel Grundversorgung und Wirt­
schaft / Wohnsituation und Infrastruktur - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes 
(seit 8.12.2024) zu entnehmen.]
In Idlib wurden viele Checkpoints abgebaut und Haftbefehle oder andere Arten von Kontrollen 
werden kaum noch vollstreckt (Etana 17.1.2025).
Bezüglich Verkehr und Handel mit den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominier­
ten Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) gibt es laut Aussage 
des syrischen Verkehrsministers in einem Interview mit der kurdischen Zeitung Rudaw Sicher­
heitsprobleme und Risiken für die Bewegungsfreiheit der Menschen. Er hoffe auf eine schnelle 
Lösung des Problems, damit die Menschen in al-Hasaka und Deir ez-Zour Damaskus und ihre 
anderen Verwandten in den anderen Provinzen besuchen können (Rudaw 1.2.2025).
Wehrpflichtige im Regime al-Assads mussten ihren zivilen Ausweis abgeben und erhielten statt­
dessen einen Militärausweis. Ohne einen zivilen Ausweis ist es schwierig, sich frei im Land zu 
bewegen (BBC 29.12.2024). Deswegen wollten ehemalige Soldaten ihre Daten bei der neuen 
Übergangsregierung registrieren lassen, um neue Ausweise zu erhalten, mit denen sie in Sy­
rien leben und sich frei bewegen können. Hunderte von ihnen wurden in Versöhnungszentren 
vorstellig (FR24 2.1.2025). [Informationen zu Versöhnungsprozessen und -zentren finden sich 
in den Kapiteln Rechtsschutz / Justizwesen - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes 
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(seit 8.12.2024), Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 
8.12.2024) und Wehr- und Reservedienst - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes 
(seit 8.12.2024)]
In Syrien gibt es fünf zivile Flughäfen, von denen nur Damaskus und Aleppo in Betrieb sind. Die 
beiden Flughäfen funktionieren gut. Der Flughafen Hmeimim in Latakia könnte laut syrischem 
Verkehrsminister bald in Betrieb genommen werden. Der Flughafen funktioniert, aber aufgrund 
der Präsenz der russischen Basis wird erst ein Plan entwickelt, um dieses Problem bezüglich ih­
rer Anwesenheit zu lösen. Daneben gibt es noch den zivilen Flughafen Deir ez-Zour, der jedoch 
stark beschädigt ist und Wartungskosten erfordert (Rudaw 1.2.2025). Am 8.1.2025 landete der 
erste internationale kommerzielle Flug seit dem Sturz des ehemaligen syrischen Präsidenten 
Bashar al-Assad auf dem Flughafen von Damaskus (AJ 7.1.2025). Der Internationale Flughafen 
von Damaskus wurde in der Nacht vom 7. auf den 8.12.2024 geplündert, nachdem die Flugha­
fenwachen geflohen waren, als Oppositionskräfte die Hauptstadt einnahmen. Der Großteil der 
technischen und ingenieurwissenschaftlichen Ausrüstung und des Zubehörs wurde gestohlen. 
Am 18.12.2024 wurde der Flughafen teilweise wiedereröffnet, als ein Inlandsflug in die nördliche 
Stadt Aleppo startete. Beamte des Flughafens gaben damals an, dass die Wiedereröffnung 
aufgrund von Vandalismus und Diebstählen nur teilweise erfolgte. Der Hauptflughafen Syriens 
in der Hauptstadt Damaskus nahm seinen vollen Betrieb am 8.1.2025 wieder auf (DS 7.1.2025). 
Es gibt nur sehr wenige syrische Flugzeuge. Der Staat besitzt nur zwei einsatzfähige Flugzeu­
ge und es gibt einige Flugzeuge, die gewartet werden müssen, was vielleicht so teuer ist wie 
der Wert des Flugzeugs selbst. Zusätzlich gibt es ein unabhängiges syrisches Unternehmen, 
das vielleicht fünf oder sechs einsatzfähige Flugzeuge hat, und es gibt Verträge mit vielen Un­
ternehmen. Das Problem liegt nicht in der Verfügbarkeit syrischer Flugzeuge, sondern in den 
Beschränkungen des Regimes für Verträge, in die der Luftfahrtsektor investieren könnte. In der 
nächsten Phase sollen die Flughäfen von Damaskus und Aleppo eine gute Anzahl von Flugzeu­
gen erhalten (Rudaw 1.2.2025). Nur wenige Fluggesellschaften fliegen Syrien wieder an oder 
haben angekündigt, ihre Flüge ins Land wieder aufzunehmen (NTV 18.1.2025). Die Zahl der 
Flüge nach Damaskus nehme laut syrischem Verkehrsminister jeden Tag zu. Der Flughafen in 
Qamishli wurde drei Tage nach der Befreiung Syriens vom Assad-Regime von den SDF über­
nommen. Sie unterbrachen die Kommunikation mit Damaskus. Nach der Befreiung des Gebiets 
von den SDF, wird der Flughafen Qamishli aktiviert werden, so der Verkehrsminister (Rudaw 
1.2.2025).
Dem syrischen Verkehrsminister zufolge sind 60 bis 70 % der Eisenbahnstrecken außer Betrieb 
und 30 bis 40 % der bestehenden Strecken müssen dringend gewartet werden. Züge und 
Lokomotiven und alle Bahnhöfe müssen gewartet werden, und es werden Ersatzteile gebraucht. 
Der Zugbetrieb wurde für den Transport von Grundstoffen wie Treibstoff und anderen Materialien 
von der Küste nach Aleppo und Damaskus wieder aufgenommen, und die Eisenbahn funktioniert, 
aber alle Gleise sind alt, und wenn der Transport zunimmt, müssen sie neu und kostspielig 
gewartet werden. Es gibt Gleise, die nicht mehr gewartet werden können, sondern komplett 
ausgetauscht werden müssen. Einige Strecken, die den Irak und Syrien verbinden und durch al-
Hasaka führen, sind außer Betrieb, andere haben einige ihrer Bestandteile verloren und wieder 
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andere funktionieren, aber aus Sicherheitsgründen wurden diese Strecken gesperrt. Es werden 
die Möglichkeiten für eine Hochbahn oder eine U-Bahn in Damaskus geprüft. Derzeit ist der 
Plan für ein U-Bahnnetz nur für Damaskus vorgesehen, da es in Damaskus zu viele Staus gibt. 
Wenn der Plan durch internationale Unternehmen erfolgreich ist, wird die Übergangsregierung 
vielleicht mit der Umsetzung beginnen (Rudaw 1.2.2025).
Grenzübergänge
Am 16.12.2024 kündigte die Hay’at Tahrir ash-Sham (HTS) an, alle Grenzübergänge zu den 
Nachbarländern auf syrischer Seite zu schließen, bis es ihnen gelungen sei, eine Art Organi­
sation aufzubauen, um die Grenzen wieder zu besetzen und um wieder über Visastempel zu 
verfügen (PBS 16.12.2024). Mit Stand 1.2.2025 gibt es elf aktive Grenzübergänge, die der Ge­
neralbehörde für Land- und Seegrenzen gehören (Rudaw 1.2.2025). Der Direktor für lokale und 
internationale Beziehungen bei der Generalbehörde für Land- und Seegrenzen, erklärte gegen­
über Al Jazeera, dass die Grenzübergänge seit der Befreiung Syriens vom gestürzten Regime 
nicht nur Syrer empfangen, die ihr Land besuchen wollen, ob als Einwohner oder Besucher, 
sondern auch arabische und ausländische „ Brüder und Freunde“, die Syrien nach der Befreiung 
besuchen wollen. Die Grenzübergänge seien stark belastet worden, sagte er. Die meistbenütz­
ten Übergänge sind: Jdaydat Yabous/ Masna’ zum Libanon, an dem in den letzten zwei Monaten 
mehr als 630.000 Bürger ein- und ausgereist sind, Nassib/ al-Jaber zu Jordanien, der mehr als 
175.000 Bürger empfangen hat, davon 110.000 bei der Einreise und 65.000 bei der Ausreise, 
Bab al-Hawa/ Reyhanlı zur Türkei, wo mehr als 75.000 Bürger empfangen wurden, darunter 
63.000 Ankünfte und 12.000 Ausreisen, al-Bu Kamal/ al-Qa’im zum Irak, der etwa 5.500 Bürger 
aufnahm. Daneben gab es Einreisen von Zehntausenden an den übrigen Grenzübergängen zur 
Türkei, wie Kassab/ Yayladağı, al-Hamam/ Hatay Hammami, Bab as-Salama/ Öncüpınar und 
Jarabulus/ Karkamış (AJ 13.2.2025a).
Irak
Die Bewegung von Syrern über den Grenzübergang Faysh Khabour zwischen Syrien und der 
Kurdistan Region Irak (KRI) setzte sich fort, wobei Berichten zufolge täglich etwa 300 bis 400 
Menschen in den Irak einreisten. Aus Stichprobeninterviews geht hervor, dass die meisten Syrer, 
die über diesen Grenzübergang in den Irak einreisen, kurdischer Abstammung sind und entwe­
der vorübergehend für Familienbesuche in die Kurdistan Region Irak kommen oder die Kurdistan 
Region Irak als Transitpunkt für Besuche an anderen Orten nutzen und planen, danach nach 
Syrien zurückzukehren. Der Grenzübergang al-Qa’im/ al-Bu Kamal [auch Abu Kamal Anm.] 
bleibt für die Einreise in den Irak weiterhin geschlossen (UNHCR 2.1.2025). Mitte Dezember 
erklärte ein irakischer Abgeordneter, dass die Sicherheit an der irakisch-syrischen Grenze ver­
stärkt wurde. Grund dafür waren Angriffe der Terrorgruppierung Islamischer Staat (IS) ca. 50 km 
von der Grenze zum Irak entfernt auf syrischer Seite (BagTod 18.12.2024). Der Grenzübergang 
al-Qa’im/ al-Bu Kamal auf irakischer Seite war am 7.1.2025 bereit, die Arbeit wieder aufzuneh­
men, und wartete auf die Öffnung des Übergangs von syrischer Seite (Jeebal 7.1.2025). Der 
Bürgermeister von al-Qa’im erwartete die Wiedereröffnung mit Mitte Februar. Syrer dürften über 
den Grenzübergang dann in ihr Land aus dem Irak ausreisen, aber nicht mehr aus Syrien in 
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den Irak zurück. Die einzigen, die zurück in den Irak reisen dürfen, sind irakische Staatsbür­
ger (BagTod 3.2.2025). Das arabischsprachige Medium Waradana bestritt eine Grenzöffnung. 
Aus unbekannten Gründen hat Bagdad entschieden, die Öffnung des Grenzübergangs bis auf 
Weiteres zu verschieben. Die syrische Seite wurde über die Verschiebung informiert und zeig­
te sich überrascht über diese Entscheidung. Der Bürgermeister soll diesem Medium zufolge 
bestreiten, dass es Ausnahmen beim Passieren des Grenzübergangs al-Qa’im/ al-Bu Kamal 
zwischen dem Irak und Syrien gibt, bestätigte aber, dass die Wiederaufnahme des Transits 
zwischen dem Irak und Syrien im Februar beginnen wird. Der Irak macht keine Ausnahmen für 
ausländische oder arabische Staatsangehörige, die über den Grenzübergang aus Syrien in den 
Irak kommen. Die einzige Ausnahme gilt nur für Iraker (Wara 1.2.2025). Al Jazeera schrieb dazu 
am 11.2.2025, dass obwohl Syrien die Kontrolle über die meisten seiner Grenzübergänge zu 
den Nachbarländern wiedererlangt hat, der Grenzübergang al-Bu Kamal zum Irak geschlossen 
bleibt (AJ 11.2.2025). Der Grenzübergang, der die Stadt Al-Bu Kamal in der syrischen Provinz 
Deir ez-Zour mit dem irakischen Bezirk al-Qa’im in der Provinz al-Anbar verbindet, war Anfang 
Dezember geschlossen, wurde aber vorübergehend geöffnet, um am 19.12.2024 Tausenden 
von Soldaten die Rückkehr in ihr Land zu ermöglichen. Der syrische Verkehrsminister gibt an, 
dass daran gearbeitet werde, diesen wieder zu öffnen. Ihm zufolge können auch weitere Grenz­
übergänge geöffnet werden, wenn „ die Probleme in den Gebieten um al-Hasaka gelöst sind“
(Rudaw 1.2.2025).
Jordanien
Die jordanisch-syrische Grenze wurde mit 6.12.2024 von jordanischer Seite aus grundsätzlich 
für den Personenverkehr in beide Richtungen geschlossen. Syrischen Staatsbürgern ist die 
Ausreise aus Jordanien nach Syrien nach Grenzabfertigung gestattet, allerdings erlischt der 
Aufenthaltsstatus in Jordanien und bei neuerlicher Einreise muss ein neuer Einreise- oder Auf­
enthaltstitel beantragt werden (VB Amman 17.12.2024). Mit 9.1.2025 wurde der Grenzübergang 
al-Jaber/ Nassib wieder geöffnet und der Personenverkehr wieder aufgenommen. Syrische 
Staatsbürgern wurde die Einreise wieder gestattet, wenn diese über einen Visumtermin für ein 
Drittland in Amman verfügen und die die Hin- und Rückfahrt zwischen Syrien und Jordanien 
über ein Reisebüro organisiert ist (VB Amman 9.1.2025). Die Generalbehörde für Land- und 
Seegrenzen hat am 19.2.2025 den Zeitplan für die Bewegung von Reisenden über den Grenz­
übergang al-Jaber/ Nassib zu Jordanien festgelegt. Die Behörde teilte in einem Beitrag auf ihrem 
Telegram-Kanal mit, dass der Transitverkehr am Grenzübergang al-Jaber/ Nassib ab 20.2.2025, 
täglich von 8:30 Uhr bis 22:00 Uhr möglich sein wird (SANA 19.2.2025). Diese Regelung erfolgte 
in Abstimmung mit dem jordanischen Innenministerium (JorZad 20.2.2025). Reisende müssen 
sich im Voraus über eine spezielle Online-Plattform registrieren. Darüber hinaus dürfen jene 
syrischen Kleinbusse, welche bereits zuvor nach Jordanien einreisen durften, bis zum 1.4.2025 
weiterhin operieren, sofern sie sich an strenge Auflagen halten. Diese erlauben ausschließlich 
den Personentransport und untersagen den Transport von Waren (VB Amman 12.1.2025). Sy­
rische Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in den Ländern des Golf-Kooperationsrates 
(Golf Cooperation Council - GCC), den USA, Kanada, Australien, Japan, der Republik Korea und 
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allen europäischen Ländern dürfen laut jordanischem Innenministerium ohne vorherige Geneh­
migung nach Jordanien einreisen. Dies gilt für Personen, die eine gültige Aufenthaltserlaubnis 
von mindestens vier Monaten für das jeweilige Land besitzen (VB Amman 30.1.2025).
Libanon
Der Libanon und Syrien teilen sich eine 330 Kilometer lange Grenze, die vor allem im Nord­
osten des Landes weitgehend unbefestigt ist, was es Schmugglern, Jägern und Flüchtlingen 
leicht macht, hier einzudringen (Arabiya 10.2.2025b). Mitte Februar fanden Kämpfe zwischen 
den syrischen Streitkräften, die der neuen Regierung in Damaskus angehören, und libanesi­
schen Schmugglerbanden an der Grenze, insbesondere im westlichen Umland von Homs in 
Zentralsyrien, statt. Die syrischen Behörden gaben bekannt, dass sie damit begonnen haben, 
Landminen an illegalen Grenzübergängen und Straßen zum Libanon zu verlegen, nachdem 
eine Sicherheitsüberprüfung der Gebiete zu Zusammenstößen geführt hatte. Dieser Schritt zielt 
darauf ab, den Schmuggel nach Syrien einzudämmen und weitere grenzbezogene Spannungen 
zwischen den beiden Ländern zu verhindern, so die Behörden (TNA 11.2.2025). Der Abreisever­
kehr über die offiziellen Grenzübergänge ist nach wie vor gering, aber konstant, vor allem über 
den Übergang Masna’/ Jdeydat Yabous, einschließlich derer, die möglicherweise nur für kurze 
Zeit einreisen, um die Lage in Syrien zu beurteilen. In den letzten zehn Tagen (Stand 2.1.2025) 
hielten sich maximal 100 bis 200 Personen gleichzeitig im Niemandsland auf, entweder um in 
den Libanon einzureisen oder um nach Syrien zurückzukehren (UNHCR 2.1.2025). Der offizielle 
Grenzübergang Masna’/ Jdeydat Yabous in Bekaa’ ist nach wie vor der einzige für den Fahr­
zeugverkehr geöffnete Grenzübergang (UNHCR 23.1.2025). Die libanesische Armee hat Anfang 
Februar 2025 bekannt gegeben, dass sie außergewöhnliche Sicherheitsmaßnahmen entlang 
der Grenze ergriffen hat, indem sie Beobachtungsposten aufstellte und Patrouillen durchführte, 
nachdem Spannungen in diesem Gebiet eskaliert waren (Arabiya 10.2.2025b).
Türkei
Der türkische Innenminister gab bekannt, dass sechs aktive Grenzübergänge nun rund um die 
Uhr in Betrieb sind, um einen reibungslosen und effizienten Prozess zu gewährleisten. Die tägli­
che Bearbeitungskapazität beträgt insgesamt 19.000 Personen, was einer deutlichen Steigerung 
gegenüber der vorherigen Kapazität von 3.020 Personen entspricht. Die Regierung bestätigte 
außerdem, dass vom 1.1. bis zum 1.7.2025 Besichtigungsbesuche an zwei Grenzübergän­
gen (Zeytindalı/Jinderes in Hatay und Çobanbey/Al Ra’i in Kilis) organisiert werden (UNHCR 
2.1.2025). Der Direktor für lokale und internationale Beziehungen bei der Allgemeinen Behörde 
für Land- und Seehäfen sagte gegenüber dem staatlichen Medium SANA, dass Rückkehrer über 
die Grenzübergänge Bab al-Hawa/ Reyhanlı, Bab as-Salama/  Öncüpınar, Kassab/ Yayladağı 
und Jarabulus/ Karkamış nach Syrien reisen. Die syrische Verwaltung sorgt dafür, dass ihnen 
alle Dienstleistungen und Einrichtungen kostenlos zur Verfügung stehen und sie von jeglichen 
Gebühren für ihr Gepäck und ihre Möbel, die sie während ihrer Rückkehr mitführen, befreit sind 
(AAA 11.2.2025).
Gebiete unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome 
Region Nord- und Ostsyrien (DAANES)
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