2025-09-05-coi-cms-laenderinformationen-syrien-version-12-73ab

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Nachdem ein interner Grenzübergang zu Manbij und ’Ain al-’Arab geschlossen wurde, ist der 
Personen- und Warenverkehr seit Mitte Dezember behindert. Der andauernde Beschuss und 
gewalttätige Zwischenfälle in der Nähe der Qaraqozak-Brücke blockieren auch den Zugang 
zwischen Manbij und Gebieten östlich des Euphrat, einschließlich des Gouvernements ar-Raqqa 
(UNOCHA 30.1.2025).
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zeera.net/politics/2025/2/13/ﺓﺩوع-دصرت-تن-ﺓريزجلﺍ-ويديفلاب Zugriff 20.2.2025
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Grenzübergänge stocken an den Grenzübergängen Albu Kamal und Al-Qa’im], https://www.aljaze­
era.net/politics/2025/2/11/مئاقلﺍو-لامكوبلﺍ-يربعم-حتف-لطعت-ﺏابسﺃ Zugriff 20.2.2025
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Sicherheit: Wir kooperieren mit der libanesischen Armee, Grenzdurchkämmung geht weiter], 
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رمتسم Zugriff 11.2.2025
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ايﺭوسو  ةلاكو  ﺩﺍدغب  مويلﺍ  ةيﺭابخالﺍ [Al-Qaim Grenzübergang zwischen Irak und Syrien wird geöffnet, so ein 
Regierungsvertreter], https://baghdadtoday.news/267195--مئاقلﺍ-ربعم-ﺡاتتفﺍ-دعوم-نع-فشكي-يموكح-لوؤسم 
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■ BagTod - Baghdad Today News (18.12.2024): بئان  ﺙدحتي  نع  „ ةمزحﺃ  “ﺕوملﺍ  عم  ايﺭوس  رشؤيو  „ لئاسﺭ  ةئطاخ  يﺃرلل  
ةلاكو“ماعلﺍ  ﺩﺍدغب  مويلﺍ  ةيﺭابخالﺍ [Abgeordneter spricht von „Todesgürteln“ mit Syrien und sendet „ falsche 
Botschaften an die öffentliche Meinung“], https://baghdadtoday.news/264180--ﺕوملﺍ-ةمزحﺃ-نع-ﺙدحتي-بئان 
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yrian-arab-republic/syria-update-14-17-january-2025 , Zugriff 29.1.2025
■ FR24 - France 24 (2.1.2025): Former Syrian army soldiers line up to reconcile status with new 
government, https://www.france24.com/en/video/20250102-former-syrian-army-soldiers-line-up-t
o-reconcile-status-with-new-government , Zugriff 3.1.2025
■ Jeebal - Al Jeebal (7.1.2025): ﺭدصم  حضوي  „ـل  “لابجلﺍ  ﺏابسﺃ  مدع  فانئتسﺍ  لمعلﺍ  ربعمب  مئاقلﺍ  يﺩودحلﺍ  عم  ايﺭوس [Eine 
Quelle erklärt die Gründe für die Nichtwiederaufnahme der Arbeit am Grenzübergang Al-Qaim zu 
Syrien], https://aljeebal.com/posts/2884#hathalyoum, Zugriff 14.1.2025
■ JorZad - Jordan Zad (20.2.2025): ديدمت  لمعلﺍ  يف  ربعم  رباج  يﺩودحلﺍ  ةعاسلل  10 ﺀاسم [Grenzübergang Jaber 
bis 22 Uhr verlängert], https://www.jordanzad.com/index.php?page=article&id=657048 , Zugriff 
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■ NTV - ntv Nachrichtenfernsehen GmbH (18.1.2025): Fluggesellschaften streichen Flüge: Israelis 
und Iraner dürfen nicht nach Syrien einreisen, https://www.n-tv.de/politik/Fluggesellschaften-streich
231
237

en-Fluege-Israelis-und-Iraner-duerfen-nicht-nach-Syrien-einreisen-article25497977.html , Zugriff 
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■ PBS - Public Broadcasting Service (16.12.2024): Syria’s rebel leaders face critical decisions as they 
chart new path for the country, https://www.pbs.org/newshour/show/syrias-rebel-leaders-face-criti
cal-decisions-as-they-chart-new-path-for-the-country , Zugriff 18.12.2024
■ Rudaw - Rudaw Media Network (1.2.2025): Abu Kamal border with Iraq to be reopened: Syrian 
minister, https://www.rudaw.net/english/interview/01022025, Zugriff 20.2.2025
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ربعم  بيصن  يﺩودحلﺍ  عم  نﺩﺭألﺍ [Die Allgemeine Behörde für Land- und Seehäfen bestimmt den Zeitplan 
für die Bewegung von Reisenden über den Grenzübergang Nassib zu Jordanien], https://sana.sy/
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■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (2.1.2025): Syria situation: Crisis Re­
gional Flash Update #8, https://reporting.unhcr.org/syria-situation-crisis-regional-flash-update-8?_
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https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-flash-update-no-13-recent-dev
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■ UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (23.12.2024): Syrian 
Arab Republic: Flash Update No. 8 on the Recent Developments in Syria (as of 23 December 2024), 
https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-flash-update-no-8-recent-dev
elopments-syria-23-december-2024-enar , Zugriff 7.1.2025
■ VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (30.1.2025): 2025-01-30_Up­
date Syrien – Reisebewegungen Jordanien: Erweiterte Reiseerleichterungen für Syrer #10 [erhalten 
per Mail]
■ VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (12.1.2025): WG: Update 
Syrien - Reisebewegungen Jordanien: Grenzverkehr mit Syrien offiziell wieder aufgenommen; Jaber 
geöffnet #7 [erhalten per Mail]
■ VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (9.1.2025): 2025-01-09_Update 
Syrien - Reisebewegungen Jordanien: Einreise für Syrer wieder möglich #6 [erhalten per Mail]
■ VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (17.12.2024): Update Syrien - 
Reisebewegungen Jordanien #1 [erhalten per E-mail]
■ Wara - Waradana (1.2.2025): ببسل  ..لوهجم  ﺩﺍدغب  فقوت  ﺕﺍﺀﺍرجﺇ  ﺡاتتفﺍ  ربعم  مئاقلﺍ [Aus einem unbekann­
ten Grund: Bagdad stoppt Verfahren zur Öffnung des Grenzübergangs al-Qaim], https://warad­
ana.com/article/198599-مئاقلﺍ-ربعم-ﺡاتتفﺍ-ﺕﺍﺀﺍرجﺇ-فقوت-ﺩﺍدغب-لوهجم-ببسل Zugriff 20.2.2025
14.1 Binnenvertriebene (IDPs) und Flüchtlinge - Entwicklungen seit dem Sturz des As­
sad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 16:50
[Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen 
ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbrei­
tet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der 
Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Metho­
dologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf 
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Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informatio­
nen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen]
In den letzten 13 Jahren des Konflikts wurden 4,82 Millionen Menschen – mehr als ein Fünftel 
der Bevölkerung des Landes vertrieben (DW 10.12.2024). Die meisten der fast fünf Millionen 
syrischen Flüchtlinge in den Nachbarländern gaben an, dass sie hoffen, eines Tages nach 
Syrien zurückkehren zu können. Eine Umfrage des UN-Flüchtlingshilfswerks vom Juni 2024 
ergab, dass 57 % der Flüchtlinge im Libanon, in Jordanien, im Irak und in Ägypten immer 
noch zurückkehren wollen (CSIS 11.12.2024). Weitere sieben Millionen Syrer, mehr als 30 % 
der Bevölkerung, sind nach Angaben des Büros der Vereinten Nationen für die Koordinierung 
humanitärer Angelegenheiten (United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs 
- UNOCHA) im Dezember nach wie vor Binnenvertriebene (DW 10.12.2024).
Die Vertreibungskrise ist nach wie vor schwerwiegend (IHH 10.1.2025). Ende November kam es 
durch die Offensive der Rebellengruppierungen, die schließlich zum Sturz des Assad-Regimes 
führte, aufgrund der anhaltenden Angriffe durch die Truppen des Assad-Regimes, Russland und 
von Iran unterstützten Milizen zu massiven Vertreibungswellen in den Dörfern und Städten in Id­
lib und anderen von der Opposition kontrollierten Gebieten im Norden Syriens (TNA 31.10.2024). 
Von 27.11. bis 9.12.2024 wurden zwischen 800.000 und einer Million Menschen aus vielen Ge­
bieten in Syrien vertrieben, darunter über 150.000 Menschen, die eine sekundäre Vertreibung 
erlebten. Fast 50 % der Menschen, die gezwungen waren, aus ihren Häusern zu fliehen, waren 
Frauen und Mädchen. Gleichzeitig gab es Anzeichen dafür, dass einige Binnenvertriebene in 
ihre Herkunftsgebiete zurückkehren, darunter auch nach Aleppo (UNHCR 9.12.2024). Nach 
dem Höchststand von 1,1 Millionen Vertriebenen am 12.12.2024 sind bis zum 27.12.2024 fast 
486.000 in ihre Herkunftsgebiete zurückgekehrt (UNOCHA 31.12.2024), hauptsächlich in die 
Gouvernements Hama und Aleppo (UN News 2.1.2025). Am 2.1.2025 belief sich die Zahl der 
seit dem 27.11.2024 in Syrien neu vertriebenen Menschen auf 627.000 – ein Rückgang von 
37.000 Menschen in einer Woche. 42 % von ihnen leben in Idlib. Seitdem die Zahl der neu 
Vertriebenen am 12.12.2024 mit 1,1 Millionen Menschen ihren Höchststand erreicht hatte, sind 
über 522.000 Menschen zurückgekehrt, wobei sich die Bewegungen hauptsächlich auf Aleppo 
und Hama konzentrierten (UNOCHA 7.1.2025). Am 8.1.2025 waren noch immer 620.000 Men­
schen auf der Flucht. Allein im Nordwesten leben noch immer zwei Millionen Menschen in 
Lagern und informellen Unterkünften. In Idlib wollen die meisten Zivilisten in einem Lager für 
Binnenvertriebene nach Hause zurückkehren, führen jedoch einen Mangel an angemessenen 
Dienstleistungen und Schäden an der Infrastruktur sowie nicht explodierte Munition als Gründe 
an (UNSC 8.1.2025). Während einige in ihre Gemeinden zurückgekehrt sind, sieht sich die 
Mehrheit der Vertriebenen weiterhin erheblichen Hindernissen für Stabilität gegenüber, darunter 
unzureichende Unterkünfte und der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen. Die minimalen 
Bewegungen aus den Lagern heraus verdeutlichen die anhaltenden Herausforderungen, mit 
denen diese Bevölkerungsgruppen konfrontiert sind (IHH 10.1.2025). Der Nordwesten ist eine 
der am dichtesten besiedelten Regionen Syriens und beherbergt etwa 3,4 Millionen Vertriebene, 
von denen die meisten in provisorischen Lagern leben (NRC 13.2.2025).
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Die libanesische Katastrophenschutzbehörde schätzt, dass seit dem Sturz des Assad-Regimes 
im Dezember 2024 bis 4.2.2025 insgesamt 94.000 Menschen aus Syrien in den Libanon geflo­
hen sind. Darunter waren Libanesen, die zuvor nach Syrien geflohen waren, aber auch Syrer. 
Etwa 36.500 syrische Flüchtlinge davon sind jetzt in Sammelunterkünften im Gouvernement 
Baalbek untergebracht und werden vom UNHCR versorgt (VB Amman 10.2.2025).
Nach Angaben des Clusters für Lagerkoordination und -verwaltung (Camp Coordination and 
Camp Management - CCCM) der Vereinten Nationen haben bis zum 5.1.2025 über 25.000 Men­
schen die Vertriebenenlager im Nordwesten Syriens verlassen. Dies ist zwar mehr als doppelt 
so viel wie die letzte Woche gemeldete Zahl der Menschen, die die Lager verlassen haben, 
aber im Vergleich zur Lagerbevölkerung in Idlib und Nord-Aleppo ist diese Zahl minimal. Im 
Dezember 2024 lebten noch immer zwei Millionen Binnenvertriebene in über 1.500 Lagern und 
informellen Siedlungen im Nordwesten Syriens. Im Nordosten Syriens leben immer noch über 
25.800 Menschen in 193 Notunterkünften, bei denen es sich größtenteils um geschlossene 
Schulen handelt (UNOCHA 7.1.2025).
Im Nordosten kontrollieren die kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian 
Democratic Forces - SDF) und verbündete Streitkräfte mehr als 26 Lager und Gefängnisse, in 
denen etwa 50.000 Personen inhaftiert sind, die mit dem Islamischen Staat (IS) in Verbindung 
stehen (41.000 in Lagern, 9.000 in Gefängnissen). Seit Jahren ermutigt der IS seine Anhänger, 
diese Einrichtungen anzugreifen und die Gefangenen zu befreien, die die Gruppe als uner­
lässlich für die Verbreitung ihrer Ideologie, die Verbesserung ihres operativen Erfolgs und die 
Erleichterung ihres Wiederauflebens ansieht (TWI 9.12.2024). Die Türkei, die mehr als 20.000 
Soldaten in Syrien stationiert hat, sagt, sie könne die Aufgabe, die Überreste des IS zu zerstören 
und Haftanstalten und Internierungslager zu überwachen, in denen Tausende von IS-Kämpfern 
und ihre Familien festgehalten werden, übernehmen (AlMon 12.2.2025).
Durch die Aussetzung der Finanzierung durch USAID für 90 Tage durch den US-Präsidenten 
Trump wurden alle Sicherheits- und Verwaltungsmaßnahmen rund um al-Hol und ar-Roj, den 
beiden wichtigsten Haftanstalten von Kämpfern des Islamischen Staates, für mehrere Tage 
eingestellt (Guardian 28.1.2025). Die kurdischen Behörden können die Dienstleistungen und 
Bedürfnisse nicht alleine decken. Es wird ein Sicherheitsvakuum sowie Chaos befürchtet, dass 
durch den Islamischen Staat (IS) ausgenützt werden könnte (FAZ 28.1.2025).
al-Hol
Das Lager al-Hol wurde in den 1990er Jahren vom Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten 
Nationen (United Nations High Commissioner for Refugees - UNHCR) in Zusammenarbeit mit 
der syrischen Regierung am Rande der Stadt al-Hol in Syrien errichtet. Mehr als 15.000 irakische 
und palästinensische Flüchtlinge wurden in das Lager gebracht, von denen viele mithilfe der 
UNO in verschiedene Teile der Welt auswanderten, insbesondere nach den Ereignissen von 
1991, als das ehemalige irakische Regime in Kuwait einmarschierte, und die Vereinigten Staaten 
mithilfe einer internationalen Koalition einen Krieg gegen es führten (BagTod 11.1.2025).
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Das Lager al-Hol ist voll mit Familien, die mit dem IS in Verbindung stehen, nachdem die Ex­
tremistengruppe 2019 in Syrien besiegt wurde. Etwa 40.000 Menschen leben in diesem Lager. 
Das Lager wird als Brutstätte des Extremismus und als Sicherheitsproblem für die Länder der 
Region angesehen, insbesondere für den benachbarten Irak, wo der IS einst etwa ein Drittel 
des Landes kontrollierte. Nach Angaben der Lagerbehörden befinden sich derzeit etwa 16.000 
Syrer im Lager (AAA 13.2.2025).
Eine Sicherheitsquelle teilte am 11.1.2025 mit, dass 191 Familien aus dem syrischen Lager 
al-Hol in der Provinz Ninive im Norden des Irak angekommen waren. Die Familien wurden unter 
strenger Geheimhaltung, ohne dass die Medien darüber berichteten, und unter strengem Sicher­
heitsschutz von den SDF repatriiert. Der Irak ist bestrebt, das Lager al-Hol in Syrien aufzulösen 
und seine Akte so schnell wie möglich zu schließen. Als Grund dafür nennen die irakischen 
Behörden die Tatsache, dass das Lager eine gefährliche Brutstätte des Extremismus ist, da 
es Tausende irakischer Terroristen beherbergt (BagTod 11.1.2025). Bis Anfang 2025 wurden 
über 7.556 Personen, darunter 1.924 Familien, aus dem Lager al-Hol in den Irak zurückgeführt. 
Diese Zahl schließt 706 Personen aus 181 Familien ein, die im Oktober 2024 zurückkehrten. 
Der Rückführungsprozess ist Teil der laufenden Bemühungen des irakischen Ministeriums für 
Migration und Vertriebene in Zusammenarbeit mit den SDF, die Rückkehr vertriebener iraki­
scher Familien aus Syrien zu erleichtern (Bas 26.1.2025). Irakische Beamte sagen, ihr Land 
habe mehr als 10.000 Menschen repatriiert, aber nur wenige westliche Länder haben Interesse 
gezeigt, diesem Beispiel zu folgen (AAA 13.2.2025).
Quellen
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13.2.2025
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sis-force-syria, Zugriff 13.2.2025 [Login erforderlich]
■ BagTod - Baghdad Today News (11.1.2025): قﺍرعلﺍ  لبقتسي  191 ةلئاع  ﺓدئاع  نم  ميخم  لوهلﺍ  يﺭوسلﺍ  ةلاكو  ﺩﺍدغب  مويلﺍ  
ةيﺭابخالﺍ [Irak empfängt 191 Familien, die aus dem syrischen Lager al-Hol zurückkehren], https://bagh­
dadtoday.news/265656--لبقتسي-قﺍرعلﺍ 191-.يﺭوسلﺍ-لوهلﺍ-ميخم-نم-ﺓدئاع-ةلئاع html, Zugriff 14.1.2025
■ Bas - BasNews (26.1.2025): Iraq Repatriates 148 Families from Al-Hol Camp in Syria, https://www.
basnews.com/en/babat/873471, Zugriff 30.1.2025
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■ FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung (28.1.2025): Syrien: Kommandeur Abdi warnt vor Trumps 
Entscheidung, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/syrien-kommandeur-abdi-warnt-vor-trump
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■ Guardian - The Guardian (28.1.2025): IS fighters in Syria could break free amid Trump aid cut, 
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ld-break-free-amid-trump-aid-cut-terrorism-expert-warns , Zugriff 29.1.2025
■ IHH - İHH Humanitarian Relief Foundation (10.1.2025): IHH Syria Situation Report (10 January 2025) 
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■ UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (7.1.2025): Syrian 
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Arab Republic: Flash Update No. 9 on the Recent Developments in Syria (as of 31 December 2024), 
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Syrien – Reisebewegungen Libanon, zusätzliche Vertreibung aus der Region um Homs #19 [erhalten 
per E-mail]
14.1.1 Palästinensische Flüchtlinge (Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes 
(seit 8.12.2024))
Letzte Änderung 2025-05-08 16:50
[Derzeit gibt es nur wenige Quellen und eine dünne Informationslage. Im Folgenden wird der ak­
tuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden 
Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge 
auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung 
der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumen­
tation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf 
Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden 
Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Nach dem Krieg im Jahr 1948 flüchteten Palästinenser nach Syrien. Sie leben in neun offiziellen 
Flüchtlingscamps in Dara’a, Homs, Hama, an-Nayrab, Sayyida Zaynab, Jaramana, Khan Ash-
Shayh, Khan Dannoun und as-Sabina sowie in drei inoffiziellen Flüchtlingscamps in ar-Raml in 
Latakia, ’Ayn at-Tall nordöstlich von Aleppo und Yarmouk in Damaskus. Im Jahr 1949 registrierte 
das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (United Nations 
Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East - UNRWA) etwa 80.000 Pa­
lästinenser, die nach Syrien geflohen waren, im Jahr 2020 lag die Zahl der Palästinenser in 
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Syrien bei ca. 600.000. Die palästinensischen Geflüchteten erhielten in Syrien einen Rechtssta­
tus, der es ihnen erlaubt, zu arbeiten, Eigentum zu besitzen, Krankenhäuser zu besuchen, eine 
Ausbildung zu absolvieren und zu studieren, ohne die syrische Staatsbürgerschaft zu innezu­
haben. Für die Belange der palästinensischen Geflüchteten wurde am 25.1.1949 eine eigene 
Institution in Syrien geschaffen, die General Authority for Palestine Arabian Refugees. Diese 
Behörde ist seit 1958 dem syrischen Ministerium für Soziales und Arbeit unterstellt und galt als 
strategisches Bindeglied zwischen der UNRWA und der syrischen Regierung. Dank der syri­
schen Gesetze konnten die Palästinenser am wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben in 
Syrien teilnehmen und wurden so im Gegensatz zu den im Libanon lebenden Palästinenser ein 
Teil der Gesellschaft (Disor 19.1.2025). Vor dem Ausbruch des syrischen Bürgerkriegs lebten in 
Syrien über 526.000 Palästinenser (MRG 1.2025). Laut der Menschenrechtsorganisation Action 
Group for Palestinians of Syria wurden in den vergangenen dreizehn Jahren mehr als 4.000 Pa­
lästinenser getötet und mehr als 3.000 in den Foltergefängnissen des Regimes inhaftiert. Ihre 
Häuser sind ganz oder teilweise zerstört, Zehntausende wurden innerhalb und außerhalb Syri­
ens vertrieben. Allein seit 2011 verließen etwa 150.000 palästinensische Flüchtlinge aufgrund 
der Sicherheits- und Wirtschaftslage Syrien und verteilten sich hauptsächlich auf den Libanon, 
Jordanien und die Türkei. Einige Tausend leben auch in Ägypten und Europa. Die neue Führung 
in Syrien berief Palästinenser in Schlüsselpositionen wie dem Energieministerium trotz fehlen­
der syrischer Staatsbürgerschaft. Bisher sieht es also nach einer angemessenen Beteiligung 
von Palästinensern am Wiederaufbau in Syrien aus (Disor 19.1.2025). Anfang 2025 lebten nach 
Schätzungen der UNRWA 438.000 Palästinenser in Syrien, von denen 60 % mindestens ein­
mal vertrieben worden waren und 40 % schätzungsweise weiterhin vertrieben blieben (MRG 
1.2025).
UNRWA ist für palästinensische Geflüchtete in Syrien sowie im Libanon, in Jordanien und 
im Gazastreifen zuständig und hat in Syrien den Auftrag, den palästinensischen Vertriebenen 
Gesundheits-, Bildungs-, Hilfs- und Sozialdienste zur Verfügung zu stellen (Disor 19.1.2025).
Quellen
■ Disor - Dis:orient (19.1.2025): Syrische Palästinenser:innen kämpfen für Staatsbürgerschaft, https:
//www.disorient.de/magazin/syrien-damaskus-jarmuk-nach-syrischer-revolution-palaestinenserinn
en-kampf-fuer-staatsbuergerschaft , Zugriff 30.1.2025
■ MRG - Minority Rights Group (1.2025): Syria - Communities, https://minorityrights.org/country/syria, 
Zugriff 7.2.2025
14.2 Bewegungsfreiheit in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten 
SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 16:51
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 
fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch 
dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich 
bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finan­
zieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten 
237
243

wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. Uns mittels einer Anfrage zu 
kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES 
wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderin­
formation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Nachdem ein interner Grenzübergang zu Manbij und ’Ain al-’Arab geschlossen wurde, ist der 
Personen- und Warenverkehr seit Mitte Dezember 2024 behindert. Der andauernde Beschuss 
und gewalttätige Zwischenfälle in der Nähe der Qaraqozak-Brücke blockieren auch den Zugang 
zwischen Manbij und Gebieten östlich des Euphrat, einschließlich des Gouvernements ar-Raqqa 
(UNOCHA 30.1.2025).
Quelle
■ UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (30.1.2025): Syrian 
Arab Republic: Flash Update No. 13 on the Recent Developments in Syria (as of 29 January 2025), 
https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-flash-update-no-13-recent-dev
elopments-syria-29-january-2025-enar , Zugriff 31.1.2025
15 Grundversorgung und Wirtschaft
Letzte Änderung 2025-05-08 22:36
[Anmerkung: Die folgenden Informationen können größtenteils als noch aktuell angesehen wer­
den. Am Ende des Kapitels sind aktuelle Informationen angeführt, die bestätigen, dass sich die 
sozio-ökonomische Lage bisher nicht wesentlich verändert hat, und die neuesten Entwicklungen 
aufzeigen. Weiterführend siehe: Länderspezifische Anmerkungen]
Grundversorgung
Jahr für Jahr steigt die Anzahl der Menschen, die humanitäre Unterstützung benötigen, während 
gleichzeitig die Mittel knapper werden (UNRCHCSYR 22.9.2024). Im Jahr 2024 waren 16,7 
Millionen Menschen auf Hilfe angewiesen, die höchste Zahl seit Beginn der Krise im Jahr 2011 
(UNOCHA 3.3.2024; vgl. UNRCHCSYR 22.9.2024). Mit Februar 2025 waren laut UNOCHA 
noch immer 16,5 Mio. Menschen in Syrien auf Hilfe angewiesen (UNOCHA 12.2.2025). Im 
Nordwesten Syriens waren es 2024 4,4 Millionen Menschen, die für ihr Überleben weiterhin 
vollständig auf die von den Vereinten Nationen koordinierte humanitäre Hilfe angewiesen sind (AI 
24.4.2024; vgl. TIMEP 23.5.2024). 13,6 Millionen Menschen brauchten 2024 Dienstleistungen 
in den Sektoren Wasser und Hygiene (UNICEF 17.12.2024).
Die Karte von UNOCHA zeigt die Anzahl der hilfsbedürftigen Personen je nach Gouver­
nement
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Quelle 4: UNOCHA 28.1.2025
Das Syrian Center for Policy of Research schätzt die Armutsquote für ganz Syrien im Jahr 2023 
auf über 90 %, mit 80 % der syrischen Bevölkerung, die unterhalb der Armutsgrenze leben und 
somit nicht in der Lage sind, ihre Grundbedürfnisse, wie Ernährung, Bildung und Gesundheit 
zu decken (SCPR 6.2024; vgl. WHO 16.3.2024). Die österreichische Botschaft Damaskus gibt 
ebenfalls an, dass 90 % der syrischen Bevölkerung in Armut leben (ÖB Damaskus 2023). Einer 
syrischen Medienseite zufolge leben im Nordwesten Syriens 91,16 % unterhalb der Armutsgren­
ze (Syria TV 31.5.2024). Die Gouvernements ar-Raqqa, Deir ez-Zour, Idlib, Hama und Homs 
verzeichneten die höchsten Raten extremer Armut. Die Rate der bitteren Armut lag 2023 bei über 
50 %, was bedeutet, dass die Hälfte der syrischen Bevölkerung nicht in der Lage ist, ihren Grund­
nahrungsmittelbedarf zu decken (SCPR 6.2024). In den letzten drei Jahren (Stand Juni 2024) 
haben 70 % der syrischen Haushalte eine Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen und ihrer 
Möglichkeiten, Grundversorgungsgüter zu erhalten, erlebt (INSS 6.2024). In Nordwestsyrien 
benötigt die Mehrheit der Menschen lebensrettende Hilfe. Dort ist die grenzüberschreitende 
Hilfe zur Lebensader geworden (SIDA 31.3.2024). Die Weltbank kam bei einer Umfrage im Jahr 
2022 zu dem Ergebnis, dass 14,5 Mio. Syrier, also 69 % der Bevölkerung, von Armut betroffen 
sind. Ca. 5,7 Mio. Menschen (27 %) leben in extremer Armut. 50 % der Personen, die in extre­
mer Armut leben, leben in nur drei Gouvernements (Aleppo, Hama, Deir ez-Zour). Im Vergleich 
zum nationalen Durchschnitt von 27 % ist die extreme Armut in Deir ez-Zour (72 %), Hama und 
ar-Raqqa (61 %), al-Hasaka (49 %), Dara’a (48 %), Quneitra (43 %) und Aleppo (34 %) drama­
tisch höher. In allen übrigen Gouvernements liegt die Häufigkeit extremer Armut deutlich unter 
dem nationalen Durchschnitt (WB 2024). Unterschiede in den Gouvernements zeigen auch ver­
trauliche Quellen des niederländischen Außenministeriums auf, denen zufolge im Zentrum von 
Damaskus Restaurants und Supermärkte wieder geöffnet waren, und das Straßenbild fast so wie 
vor dem Konflikt war – vor allem, nachdem alle Kontrollpunkte aus dem Stadtzentrum entfernt 
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worden waren. In den Provinzen Latakia und Tartus soll das Durchschnittseinkommen ebenfalls 
höher sein als im Rest Syriens. Den Quellen zufolge handelte es sich dabei um Gebiete, die 
hauptsächlich von regierungstreuen Personen und syrischen Würdenträgern bewohnt wurden 
(MBZ 8.2023). Im Bericht der Österreichischen Botschaft Damaskus wird von einer schlech­
ten Versorgungslage in Tartus und Latakia berichtet (ÖB Damaskus 2023). Insbesondere in 
den Gouvernements Aleppo und Idlib waren die wirtschaftlichen Auswirkungen des Erdbebens 
2023 zu spüren, wo ein Anstieg der Lebensmittelpreise, ein Anstieg der Armutsquote und eine 
Erweiterung der Armutslücke zu verzeichnen waren (SCPR/UniVie 8.2023). Eine vertrauliche 
Quelle des niederländischen Außenministeriums berichtete, dass es auf den Straßen der Städte 
Damaskus und Aleppo weit mehr obdachlose Männer als früher gab (MBZ 8.2023).
In einem von der Staatendokumentation nach Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche 
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Europäischen Kommission und der Wirtschafts­
kommission der Vereinten Nationen für Europa entwickelten Indikator, der auf einer Umfrage in 
den drei größten Städten, Damaskus, Homs und Aleppo im Juli 2024 mittels computergestützter 
Telefoninterviews (CATI) basiert und sich aus den Dimensionen Wohnen, Nahrung und Wasser, 
grundlegende Konsumgüter, Gesundheitsdienste und Arbeitsmarkt zusammensetzt, zeigt sich,  
dass die Befragten in Damaskus stärker in der Lage sind, ihre Grundbedürfnisse zu decken als 
Befragte in Aleppo und Homs (STDOK 2025). Folgende Karte verdeutlich das:
Quelle 5: STDOK 2025
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