2025-09-05-coi-cms-laenderinformationen-syrien-version-12-73ab

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■ STDOK/SL - Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich], 
Statistics Lebanon (14.2.2024): Socio-economic Survey - Syria, https://www.ecoi.net/en/file/local/
2104296/SYRI_Socio-Economic Survey 2023.pdf, Zugriff 25.6.2024 [Login erforderlich]
■ STDOK/SL - Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich], Stat­
istics Lebanon (2024): Dossier Syria - Socio-Economic Survey 2024, https://www.bmi.gv.at/114/file
s/Umfrage_Syria_2024/Syria_Bericht_Final_nBF_28102024.pdf, Zugriff 27.11.2024
■ SZ - Süddeutsche Zeitung (12.2.2025): Entwicklungshilfe: Deutsch-syrische Klinikpartnerschaft 
bringt Ärzte nach Syrien, https://www.sueddeutsche.de/politik/entwicklungshilfe-syrien-klini
ken-aerzte-partnerschaft-li.3200811 , Zugriff 13.2.2025
■ UNDP - United Nations Development Programme (20.2.2025): The Impact of the Conflict in Syria, 
https://www.undp.org/syria/publications/impact-conflict-syria, Zugriff 25.2.2025
■ UNESCWA - UN Economic and Social Commission for Western Asia (26.1.2025): Syria at the 
crossroads: Towards a stabilized transition, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syria-c
rossroads-towards-stabilized-transition-enar , Zugriff 29.1.2025
■ UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (30.1.2025): Syrian 
Arab Republic: Flash Update No. 13 on the Recent Developments in Syria (as of 29 January 2025), 
https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-flash-update-no-13-recent-dev
elopments-syria-29-january-2025-enar , Zugriff 31.1.2025
■ UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (7.1.2025): Syrian 
Arab Republic: Flash Update No. 10 on the Recent Developments in Syria (as of 7 January 2025), 
https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-flash-update-no-10-recent-dev
elopments-syria-7-january-2025-enar , Zugriff 8.1.2025
■ UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (3.3.2024): Syrian 
Arab Republic: 2024 Humanitarian Needs Overview (February 2024) - Syrian Arab Republic, https:
//reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-2024-humanitarian-needs-overvie
w-february-2024, Zugriff 23.5.2024
■ UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (12.2023): Syrian Arab 
Republic: 2024 Humanitarian Needs Overview (December 2023), https://reliefweb.int/report/syria
n-arab-republic/syrian-arab-republic-2024-humanitarian-needs-overview-december-2023?gad_so
urce=1&gclid=EAIaIQobChMIoMKUjs-KiAMVGkBBAh3cEzwQEAAYASAAEgI61vD_BwE , Zugriff 
23.8.2024
■ UNRCHCSYR - UN Resident Coordinator and Humanitarian Coordinator for Syria (22.9.2024): FFM 
Syrien 2024 - Gespräch mit UN Resident Coordinator and Humanitarian Coordinator for Syria, 
Protokoll [liegt in der Staatendokumentation auf]
■ USAID - United States Agency for International Development [USA] (9.4.2024): Syria - Complex 
Emergency Fact Sheet #6, Fiscal Year (FY) 2024, https://reliefweb.int/attachments/1ea96c29-efc7-
4f77-b8e5-ae3973a64301/2024_04_05 USG Syria Complex Emergency Fact Sheet #6.pdf, Zugriff 
28.8.2024
■ WB - Weltbank (28.5.2024): SYRIA ECONOMIC MONITOR Conflict, Crises, and the Collapse of 
Household Welfare - Spring 2024, https://openknowledge.worldbank.org/server/api/core/bitstreams
/5a96f3c4-8096-4973-a02f-7b47cab8d9c4/content , Zugriff 1.8.2024
■ WHO - World Health Organization (27.12.2024): Situation update- Health Cluster Northwest Syria, 
27 December 2024, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/situation-update-health-cluster
-northwest-syria-27-december-2024 , Zugriff 3.1.2025
■ WHO - World Health Organization (27.5.2024): Syrian Arab Republic: Whole of Syria Health Sector 
Annual Highlights 2023, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-whole
-syria-health-sector-annual-highlights-2023 , Zugriff 23.8.2024
■ WHO - World Health Organization (16.3.2024): Unprecedented number of Syrians in need of aid 
after 13 years of war, https://www.emro.who.int/media/news/unprecedented-number-of-syrians-i
n-need-of-aid-after-13-years-of-war.html , Zugriff 23.5.2024
■ WHO - World Health Organization (23.11.2023): WHOLE OF SYRIA - CHOLERA OUTBREAK SITU­
ATION REPORT NO. 21, https://www.emro.who.int/images/stories/syria/Cholera-Sitrep_23_novem
ber_2023.pdf?ua=1, Zugriff 23.8.2024
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16.1 Medizinische Versorgung in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch domi­
nierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien 
(DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 21:01
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 
fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch 
dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich 
bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finan­
zieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten 
wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer Anfrage zu 
kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES 
wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderin­
formation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
In den von der Demokratischen Autonomen Verwaltung Nord- und Ostsyriens (DAANES) kon­
trollierten Gebieten hat die politische Behörde eine Gesundheitskommission eingerichtet, die die 
Gesundheitseinrichtungen überwacht und die Gehälter der Beschäftigten im Gesundheitswesen 
zahlt. Grenzüberschreitende Partner unterstützten die Einsätze in der Region. Die Regierung 
der Republik Syrien war jedoch weiterhin in der Region tätig, weil die DAANES aufgrund der 
beschädigten Infrastruktur, der schwachen Verwaltung sowie des Mangels an Personal, medizi­
nischer Ausrüstung und Finanzmitteln nicht in der Lage war, den Bedarf an Gesundheitsdiensten 
und Medikamenten zu decken (SCPR 2023).
Es besteht ein hoher Bedarf an gesundheitlicher Unterstützung, insbesondere im Nordosten, 
wo die Möglichkeiten der öffentlichen Gesundheitsversorgung begrenzt sind. 14 % der Haus­
halte gaben den medizinischen Bedarf als ihr größtes ungedecktes Bedürfnis an. In 22 % der 
Haushalte leidet mindestens ein Haushaltsmitglied an einer chronischen Krankheit (15 % in 
der DAANES und 28 % in Nordwestsyrien), wobei nur 34 % angeben, dass sie die erforderli­
chen Medikamente regelmäßig finden können (IRC 14.3.2024). Im September 2024 warnte ein 
Apotheker in Qamishli, dass es in der Stadt seit über vier Monaten einen gravierenden Mangel 
an Medikamenten für chronische Krankheiten gibt. Mittlerweile sind sogar Ersatzmedikamente 
nicht mehr erhältlich. Zu den fehlenden Medikamenten gehören wichtige Behandlungen für Dia­
betes, Bluthochdruck, Herzerkrankungen und Augentropfen, wobei die meisten Medikamente 
für chronische Krankheiten weitgehend nicht verfügbar sind. Der Import ausländischer Medika­
mente ist nicht möglich, da sie oft über illegale Kanäle eintreffen und nicht den Bedürfnissen 
der Bevölkerung entsprechen (NPA 29.9.2024).
Durch die Stromausfälle, die durch die türkischen Luftangriffe in dieser Region verursacht wer­
den, ist die Qualität der Versorgung in Gesundheitseinrichtgen in betroffenen Gebieten beein­
trächtigt, auch wenn die türkischen Luftangriffe nicht direkt medizinische Einrichtungen treffen. 
Stromausfälle führen zur Unterbrechung der Kühlkette für Impfungen und Medikamente und ha­
ben Auswirkungen auf die Funktionalität von medizinischem Gerät, wie Röntgengeräten, MRTs 
etc. (NES 20.11.2024).
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In Nordsyrien haben 52 % der Personen ab zwei Jahren Schwierigkeiten bei der Ausführung 
alltäglicher Aufgaben oder sind behindert. Behinderungen können den Zugang zu grundlegen­
den Dienstleistungen wie Wasser, Bildung oder Marktplätzen erschweren, während Haushalte 
mit behinderten Mitgliedern aufgrund des erschwerten Zugangs zu wirtschaftlichen Ressourcen 
oder erhöhter Gesundheitsausgaben mit größerer Wahrscheinlichkeit von wirtschaftlicher Be­
nachteiligung betroffen sind. In ganz Nordsyrien tragen Behinderungen sowohl zur bestehenden 
Verwundbarkeit von Millionen von Menschen und ihren Haushalten bei als auch verstärken diese 
(ACU 27.11.2023).
Quellen
■ ACU - Assistance Coordination Unit (27.11.2023): Disability in Northern Syria Prevalence and Impact, 
October 2023, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/disability-northern-syria-prevalenc
e-and-impact-october-2023-enar , Zugriff 26.2.2025
■ IRC - International Rescue Committee (14.3.2024): Syria Multi-Sector Needs Assessment 2024, 
https://reliefweb.int/attachments/1760749f-0b0a-4c2d-b0e1-1c396016ea54/IRC Syria Needs As­
sessment 2024.pdf, Zugriff 12.8.2024
■ NES - NES NGO Forum (20.11.2024): Situation Report #4: Impact of the Escalations of Hostilities 
in Northeast Syria on the Infrastructure and the Services, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-rep
ublic/situation-report-4-november-20th-2024-impact-escalations-hostilities-northeast-syria-infrast
ructure-and-services, Zugriff 25.11.2024
■ NPA - North Press Agency (29.9.2024): Medication shortage in Syria’s Qamishli sparks growing 
health crisis, https://npasyria.com/en/117126, Zugriff 9.10.2024
■ SCPR - Syrian Center for Policy Research (2023): Devastation of the Right to Health during the 
Syrian Conflict, https://scpr-syria.org/wp-content/uploads/2023/10/SCPR-Devastating-of-the-Right
-to-Health-during-the-Syrian-Conflict-EN.pdf , Zugriff 22.8.2024
17 Rückkehr - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 21:23
[Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen 
ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbrei­
tet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der 
Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Metho­
dologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf 
Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informatio­
nen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Mit dem Sturz al-Assads kehrten Tausende Syrer aus dem Libanon und der Türkei nach Syrien 
zurück. Für viele war das Assad-Regime das Haupthindernis für die Rückkehr in ihre Heimat. 
Die Aufnahmeländer haben diese Begeisterung genutzt, um weitere Rückkehrer zu ermutigen 
(CSIS 11.12.2024). Zehn Tage nach dem Sturz des syrischen Regimes am 8.12.2024 erklärte 
die Europäische Union (EU), sie schätze, dass zwischen Januar und Juni 2025 etwa eine Million 
syrische Flüchtlinge in ihr Land zurückkehren würden. Das wurde durch die Direktorin des Büros 
des UNHCR für den Nahen Osten und Nordafrika bestätigt. Ahmad ash-Shara’, der Befehlshaber 
der Militäroperationen in Syrien, der später zum Übergangspräsidenten des Landes wurde, 
betonte bei einem Treffen mit dem UN-Sondergesandten Geir Pedersen, dass eine seiner ersten 
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Prioritäten darin bestehe, zerstörte Häuser wieder aufzubauen und die Vertriebenen in das letzte 
Zelt zurückzubringen, während er gleichzeitig sehr wichtige wirtschaftliche Entscheidungen treffe 
(Almodon 13.2.2025).
Bis August 2024 waren schätzungsweise 34.000 Flüchtlinge zurückgekehrt, aber nach der In­
vasion Israels im Libanon im Oktober 2024 flohen weitere 350.000 aus dem Libanon zurück 
nach Syrien, um dem Konflikt zu entkommen. Mit weiteren 125.000 Rückkehrern seit dem Sturz 
al-Assads Anfang Dezember erreichte die Gesamtzahl der Rückkehrer im Jahr 2024 fast eine 
halbe Million (FA 11.2.2025). Laut UNOCHA wurden bis 15.12.2024 225.000 Rückkehrer in ganz 
Syrien registriert. Die Mehrheit ist in die Gouvernements Hama und Aleppo zurückgekehrt. Das 
bedeutet, dass die Zahl der Menschen, die neu vertrieben wurden, von 1,1 Millionen, wie am 
12.12.2024 gemeldet, auf 882.000 Menschen am 15.12.2024 gesunken ist. Von dieser Zahl wur­
den mindestens 150.000 Menschen mehr als einmal vertrieben. Viele Familien sind in frühere 
Lager in ihren Herkunftsgebieten zurückgekehrt, weil es in ihren Heimatstädten an grundlegen­
den Versorgungsleistungen mangelt oder die Infrastruktur beschädigt ist. Einige Familien gaben 
auch an, dass sie auf die Räumung von Kampfmittelrückständen in ihren Herkunftsgebieten 
warten, bevor sie zurückkehren (UNOCHA 16.12.2024). UNHCR schätzt, dass von 8.12.2024 
bis 2.1.2025 über 115.000 Syrer nach Syrien zurückgekehrt sind, basierend auf öffentlichen 
Erklärungen von Aufnahmeländern, Kontakten mit Einwanderungsbehörden in Syrien und dem 
UNHCR sowie der Grenzüberwachung durch Partner (UNHCR 2.1.2025). Insgesamt sind nach 
Angaben des UNHCR 800.000 vertriebene Syrer in ihre Heimat zurückgekehrt, darunter 600.000 
Binnenvertriebene (Internal Displaced Persons - IDPs) (Stand 31.1.2025) (AlHurra 31.1.2025). 
Die Zahl der Personen, die in das Gouvernement Aleppo zurückkehren, ist am höchsten, wo­
bei die Rückkehrer die verbesserte Sicherheitslage und die Abschaffung des Wehrdienstes als 
Hauptgründe für ihre Rückkehr nennen (UNHCR 2.1.2025). Grundsätzlich verzeichnen die UN 
einen Anstieg an rückkehrwilligen Syrern, die im Nahen Osten leben. Fast 30 % geben an, in 
ihre Heimat zurückzuwollen. Als großes Hindernis für die Rückkehr sieht UNHCR-Chef Grandi 
die Sanktionen (Zeit Online 26.1.2025). Die syrischen Behörden gaben an, dass innerhalb von 
zwei Monaten nach der Befreiung Syriens 100.905 Bürger über die Grenzübergänge der Türkei 
zurückgekehrt sind. Der Grenzübergang Jdaydat Yabous/ Masna’ zum Libanon fertigte in zwei 
Monaten 627.287 Reisende ab, darunter 339.018 syrische Staatsbürger und arabische und aus­
ländische Gäste, und 288.269 Ausreisende. Im gleichen Zeitraum wurden am Grenzübergang 
Nassib/ al-Jaber zu Jordanien 174.241 Passagiere syrischer Staatsbürger und arabischer und 
ausländischer Gäste abgefertigt, davon 109.837 bei der Einreise und 64.404 bei der Ausreise. 
Am Grenzübergang al-Bu Kamal/ al-Qa’im wurden 5.460 syrische Staatsbürger abgefertigt, die 
im Irak leben und zurückkehren, um sich dauerhaft in Syrien niederzulassen (Nashra 11.2.2025). 
Bei den Angaben zu Rückkehrern sind die zuständigen Behörden und Forschungszentren nicht 
in der Lage festzustellen, ob diese Menschen lediglich zurückgekehrt sind, um ihre Familien 
zu besuchen und zu treffen, oder ob sie freiwillig und dauerhaft zurückgekehrt sind (Almodon 
13.2.2025).
Die Karte von UNHCR zeigt die Aufteilung der seitAnfang 2025 zurückgekehrten Syrer nach 
Gouvernements:
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Quelle 21: UNHCR 20.2.2025
CNN zufolge gab es nicht nur einen Strom von Rückkehrern, sondern auch zahlreiche Familien, 
die - meist aufgrund ihrer Konfession - aus Angst vor der neuen Regierung das Land verlassen 
wollten (CNN 12.12.2024).
Im Jänner 2025 führte UNHCR eine Befragung zu Wahrnehmungen und Absichten von Flücht­
lingen in Jordanien, Libanon, Irak und Ägypten durch. Ein zunehmender Anteil erklärte die klare 
Absicht, zurückzukehren. Insgesamt hoffen 80 % der Flüchtlinge, eines Tages nach Syrien 
zurückkehren zu können. Dies stellt eine deutliche Veränderung der Rückkehrabsichten der 
Flüchtlinge im Vergleich zur letzten Umfrage im April 2024 dar, bei der nur 57 % der Flüchtlin­
ge die Hoffnung äußerten, eines Tages zurückkehren zu können. Viele Flüchtlinge weisen auf 
erhebliche Hindernisse für eine Rückkehr hin, darunter Schulden in den Aufnahmeländern und 
Schäden an ihren Häusern in Syrien (UNHCR 23.1.2025). In der erwähnten Umfrage gab ein 
Viertel der Befragten an, in den nächsten zwölf Monaten zurückkehren zu wollen. Mehr als die 
Hälfte der Befragten, die nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückkehren möchte, hat 
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vor, innerhalb der nächsten fünf Jahre zurückzukehren. Fast alle möchten in ihre Herkunftsregi­
on zurückkehren. Über 60 % der Befragten erachten einen „ go and see“-Besuch für essenziell, 
bevor sie eine endgültige Rückkehrentscheidung treffen. 52 % gaben an, dass al-Assads Sturz 
ihre Rückkehrentscheidung beeinflusst hat. Aus dem Feedback, das UNHCR durch direkte 
Kommunikation mit Flüchtlingen erhalten hat, geht hervor, dass die Hauptanliegen derjenigen, 
die an einer Rückkehr interessiert sind, die Bereitstellung von Transportmitteln und Bargeld­
zuschüssen zur Deckung der Grundbedürfnisse sowie Unterstützung innerhalb Syriens beim 
Wiederaufbau ihrer Häuser und ihres Lebens sind. Während immer mehr Syrer ihre Absicht be­
kundeten, in den nächsten zwölf Monaten zurückzukehren, zeigt die Umfrage auch, dass 55 % 
der Flüchtlinge noch nicht beabsichtigen, zurückzukehren. Von den 61 % der Flüchtlinge, die ein 
Haus/Eigentum in Syrien besitzen, geben 81 % an, dass es entweder vollständig zerstört oder 
teilweise beschädigt und unbewohnbar ist, was nach wie vor ein großes Hindernis für ihre Rück­
kehr darstellt (UNHCR 6.2.2025). Einer Umfrage zufolge, bei der 1.100 in der Türkei ansässige 
Syrer zwischen 9. und 11.12.2024 befragt wurden, wollten 70 % nach Syrien zurückkehren, im 
Vergleich zu 45 % vor dem Sturz al-Assads. Die Studie ergab, dass 45,5 % der Syrer bereit sind, 
in ihre Heimat zurückzukehren, wenn sich die Lage in Syrien verbessert, während 26,7 % „ so 
schnell wie möglich“ zurückkehren möchten (DS 27.12.2024). Das Journal „ Just Security“ führte 
zwischen Februar und April 2024 eine Umfrage unter 87 zurückgekehrten Syrern in verschiede­
nen Regionen Syriens durch. In den von der Türkei kontrollierten Gebieten ist das Misstrauen 
unter den arabischen Rückkehrern besonders ausgeprägt. 60 % von ihnen haben überhaupt 
kein Vertrauen in die örtlichen Behörden. Auch unter den turkmenischen Rückkehrern herrscht 
große Skepsis. 55 % von ihnen haben wenig oder gar kein Vertrauen in diese Behörden (35 % 
haben wenig Vertrauen und 20 % gar kein Vertrauen). 50,6 % der befragten Rückkehrer aus 
allen Regionen Syriens berichteten von Erfahrungen mit Diskriminierung, Ungerechtigkeit und 
Gewalt. Während in den von Kurden kontrollierten Gebieten der höchste Anteil der Befragten 
angab, sich in der Lage zu fühlen, ihre Rechte uneingeschränkt auszuüben, berichteten arabi­
sche Rückkehrer in den von der Türkei kontrollierten Gebieten am wenigsten, sich in der Lage 
zu fühlen, ihre Rechte auszuüben (JS 29.1.2025).Das Norwegian Refugee Council führte eine 
Befragung von 4.206 Vertriebenen im Nordwesten Syriens zu ihren Zukunftsplänen durch und 
sprach mit Hunderten von Familien, die Jahre nach ihrer Flucht zurückgekehrt sind. In Vertrie­
benenlagern im Nordwesten gaben nur 8 % der Befragten an, dass sie innerhalb der nächsten 
drei Monate in ihre Herkunftsgebiete zurückkehren wollen (NRC 13.2.2025).
Das Land, in das die Menschen zurückkehren, unterscheidet sich grundlegend von jenem, das 
sie verlassen haben. Die Zerstörung von Häusern und wichtiger Infrastruktur, vermisste Angehö­
rige, weitverbreitete Armut, das Risiko wieder aufflammender Gewalt und die Unsicherheit über 
die unerfahrenen neuen Staats- und Regierungschefs des Landes – zusätzlich zu der anhalten­
den humanitären Krise des letzten Jahrzehnts – sind zu nennen (FA 11.2.2025). Die anhaltende 
Unsicherheit – einschließlich bewaffneter Zusammenstöße, zunehmender krimineller Aktivitäten 
und nicht-explodierter Kampfmittel – stellt die Zivilbevölkerung weiterhin vor Herausforderun­
gen und wird wahrscheinlich die potenzielle Entscheidung der außerhalb des Landes lebenden 
Syrer, nach Hause zurückzukehren, beeinflussen (UNHCR 2.1.2025). Neben den Sicherheits­
bedenken beeinflussen auch die Zerstörung von Eigentum und eine unzureichende Infrastruktur 
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die Rückkehrentscheidungen von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen (UNOCHA 30.1.2025). 
Viele wollen auch wegen des Mangels an Arbeitsplätzen und grundlegenden Dienstleistungen 
nicht zurückkehren. Viele Flüchtlinge haben auch kein Zuhause, in das sie zurückkehren können. 
Einige Häuser wurden während des Krieges zerstört, in anderen leben neue Bewohner und viele 
Flüchtlinge haben keine Dokumente, die ihre Besitzansprüche belegen (CSIS 11.12.2024). Viele 
Flüchtlinge und Vertriebene sind nach dem Sturz des Regimes bei der Rückkehr in ihre Gebiete, 
Städte und Dörfer schockiert, wenn sie feststellen, dass andere in ihren Häusern wohnen. In 
einigen Fällen besitzen diese derzeitigen Bewohner Dokumente, die belegen, dass sie die Im­
mobilien gekauft haben, aber Untersuchungen zeigen, dass es sich oft um Fälschungen handelt, 
einschließlich gefälschter Eigentumsnachweise und Gerichtsurteile, die äußerst schwer aufzu­
spüren sind (HLP Syria 20.1.2025). [Weitere Informationen zu Problemen im Zusammenhang 
mit Besitz- bzw. Wohnverhältnissen finden sich auch in den Kapiteln Rechtsschutz / Justizwesen 
(Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes (seit 8.12.2024)) und Grundversorgung 
und Wirtschaft / Wohnsituation und Infrastruktur]. Die Rückkehr im Winter ist besonders schwie­
rig, da die Flüchtlinge nicht wissen, ob ihre Häuser Schutz vor der Kälte bieten oder nicht. Es 
ist unklar, an wen sich Flüchtlinge wenden können, wenn sie nach ihrer Rückkehr Probleme 
mit Wohnraum oder Eigentumsrechten haben, und ob die Übergangsregierung in der Lage sein 
wird, grundlegende Dienstleistungen bereitzustellen (CSIS 11.12.2024). Partnerorganisationen 
von UNOCHA betonen auch, dass der Zugang zu zivilen Dokumenten und Rechtsdienstleistun­
gen, einschließlich solcher im Zusammenhang mit Fragen zu Wohnraum, Land und Eigentum, 
entscheidende Hindernisse für die Rückkehr darstellt. Gegenwärtig sind nicht alle Standesämter 
und Gerichte im ganzen Land funktionsfähig oder teilweise funktionsfähig, was den Zugang er­
schwert (UNOCHA 30.1.2025). Es ist unrealistisch zu erwarten, dass die bestehenden Probleme 
allein durch die Absetzung al-Assads gelöst werden. Es gibt kaum Anhaltspunkte dafür, dass 
Syrien einen einzigartigen oder anderen Weg einschlagen wird als andere vergleichbare Fälle 
(JS 29.1.2025). Einem Wirtschaftswissenschaftler zufolge ist das größte Hindernis für die Rück­
kehrer das Fehlen staatlicher Institutionen, die in der Lage sind, grundlegende Dienstleistungen 
wie Strom und Wasser bereitzustellen, was das tägliche Leben kostspielig und schwierig macht. 
Das Fehlen von organisierten Märkten, die grundlegende Waren anbieten, und das Fehlen einer 
Angebotskontrolle haben zu einem wirtschaftlichen Chaos geführt, wodurch sich die Rückkehrer 
in einem finanziell instabilen Umfeld wiederfinden. Der dramatische Anstieg der Preise, sowohl 
bei den Mieten als auch bei den Grundversorgungsleistungen, stellt eine zusätzliche Belastung 
für die Rückkehrer dar, da sie bei begrenztem Einkommen hohe Lebenshaltungskosten zu tra­
gen haben. Zusätzlich zu den wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Herausforderungen 
erleben viele Rückkehrer aufgrund der großen Kluft zwischen ihren Hoffnungen und der Realität, 
die sie vorgefunden haben, eine psychische Krise (AlHurra 11.2.2025). Die meisten Flüchtlinge, 
die sich in die neuen Gesellschaften im Ausland integriert und Arbeitsmöglichkeiten und ein 
angemessenes Einkommen gefunden haben, wollen nicht zurückkehren, andere fürchten sich 
vor der Sicherheitslage, dabei zögern die Minderheiten am meisten, zurückzukehren (Almodon 
13.2.2025). Eine schlecht organisierte Massenrückkehr werde die bereits begrenzten Ressour­
cen des Landes belasten und die syrischen Übergangsbehörden, die UN-Organisationen und 
die syrische Zivilgesellschaft unter enormen Druck setzen, schreibt das Magazin Foreign Affairs 
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(FA 11.2.2025). Es gibt derzeit vor Ort moderate UN-Hilfen, etwa zum Wiederaufbau der Häuser 
(ÖB Amman 6.2.2025).
Viele vertriebene Familien, die sich auf die Rückkehr vorbereiten, äußerten auch Sicherheitsbe­
denken im Zusammenhang mit der Kontaminierung durch explosive Kampfmittel. Seit November 
2024 wurden in Idlib, Aleppo, Hama, Deir ez-Zour und Latakia insgesamt 136 Landminenfelder 
und Minenpräsenzpunkte neu identifiziert. Allein in den ersten drei Januarwochen wurden bei 87 
Vorfällen mit explosiven Kampfmitteln im ganzen Land nach Angaben von Partnerorganisationen 
von UNOCHA mindestens 51 Menschen getötet und 75 weitere verletzt(UNOCHA 30.1.2025).
Die neue Regierung hat die Zollgebühren vereinheitlicht. Diese Entscheidung dient nicht den 
Interessen der Syrer, sondern belastet ihren Lebensunterhalt. Diese Maßnahme soll zum einen 
so schnell wie möglich den Weg für die Rückkehr Hunderter syrisches Fabriken und Unterneh­
men in den Nachbarländern zu ebnen, damit diese wieder auf syrischem Territorium arbeiten 
können. Zum anderen möchte man syrische Auswanderer und ausländische Investoren einla­
den, Fabriken und Unternehmen in Syrien zu gründen, mit dem Ziel, das Rad der Wirtschaft in 
Bewegung zu setzen, Tausende von Arbeitsplätzen für Syrer zu schaffen und so eine integrierte 
Volkswirtschaft aufzubauen. Dadurch werden syrische Produkte nun mit Zollgebühren nach 
Syrien eingeführt, um es für und syrische Händler und Unternehmen im Ausland attraktiver zu 
machen, wieder nach Syrien kommen. Die neue Regierung hat viele Vorteile angeboten, um 
Investitionen nach Syrien zu locken (AJ 10.2.2025b).
Rückkehrer nach Aufnahmeland
[Informationen zu Grenzübergängen bzw. weitere Informationen zu Ein-und Ausreise und zu 
Rückkehrern finden sich im Kapitel Bewegungsfreiheit - Entwicklungen seit dem Sturz des al-
Assad-Regimes (seit 8.12.2024).]
Libanon
Der Libanon beherbergt über 1,5 Millionen syrische Flüchtlinge (HRW 16.1.2025). Seit dem 
8.12.2024 bis 16.12.2024 sind weniger als 10.000 Syrer aus dem Libanon zurückgekehrt. Einige 
dieser Bewegungen zurück nach Syrien scheinen „ temporär“ zu sein, hauptsächlich um nach 
dem Eigentum und den Familienmitgliedern zu sehen (UNOCHA 16.12.2024). Einem Bericht 
von CNN zufolge war die Einreise nicht immer reibungslos. Teilweise kam es zu Problemen 
mit Dokumenten bzw. wegen illegaler Ausreisen und Kindern, die außerhalb Syriens geboren 
wurden (CNN 12.12.2024). Die Zahl der Syrier, die den Libanon über offizielle Grenzübergänge 
verlassen, ist laut der UN niedrig, aber konstant (UN News 2.1.2025) und liegt im Durchschnitt bei 
1.000- 1.500 Flüchtlingen pro Tag (UNHCR 23.1.2025). Syrische Flüchtlinge, die versuchen, vom 
Libanon aus nach Europa zu gelangen, wurden von den libanesischen und zyprischen Behörden 
abgefangen und zurückgeschickt, wobei viele von der libanesischen Armee gewaltsam nach 
Syrien zurückgebracht wurden (HRW 16.1.2025). Am 19.2.2025 berichtete „The New Arab“, dass 
die libanesischen Behörden eine neue Richtlinie erlassen haben, die es Syrern, die aus Europa 
abgeschoben werden, erlaubt, auf dem Rückweg nach Syrien den Flughafen Beirut zu passieren. 
Das Rundschreiben, das am 17.2.2025 vom Leiter der Flughafensicherheit unterzeichnet wurde, 
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wies die Fluggesellschaften an, den Transport von Syrern zu erleichtern, die auf irregulären 
Wegen nach Europa eingereist waren und vor der Weiterreise nach Syrien durch den Libanon 
reisen wollten (TNA 19.2.2025).
Türkei
Die Türkei beherbergt fast 3,3 Millionen syrische Flüchtlinge (HRW 16.1.2025). Vor dem Hinter­
grund der flüchtlingsfeindlichen Stimmung schob die Türkei im Jahr 2024 Tausende ab oder übte 
anderweitig Druck auf sie aus, das Land in Richtung Nordsyrien zu verlassen, darunter auch 
nach Tall Abyad, einem abgelegenen, von der Türkei besetzten Bezirk, in dem Gesetzlosigkeit 
herrscht und die humanitäre Lage katastrophal ist (HRW 16.1.2025). Aus der Türkei sind laut 
türkischem Innenminister zwischen 9. und 13.12.2024 7.621 Syrer unter temporärem Schutz 
nach Syrien zurückgekehrt (VB Istanbul 18.12.2024). Obwohl sich die Zahl der Rückkehrer 
unmittelbar nach dem Sturz al-Assads verdoppelt hatte (VB Istanbul 11.12.2024), gab es insge­
samt nur einen geringen Anstieg der Anzahl an tatsächlichen Rückkehrern. Geändert hat sich 
vor allem das Profil der Rückkehrer, nämlich alleinreisende Männer. Die meisten Stammen aus 
der Region rund um Idlib und Aleppo. Meist wird ein Mitglied von Familienverbänden vorausge­
schickt, um die Lage vor Ort (Sicherheit, Lebensbedingungen etc.) zu beurteilen, bevor der Rest 
der Familie nachziehen würde(VB Istanbul 13.12.2024). Zwischen 8.12.2024 und 9.1.2025 sind 
52.622 Syrer aus der Türkei nach Syrien zurückgekehrt. Die Mehrheit davon, 41.000 Perso­
nen, reisten als Familien zurück. Die Restlichen waren Einzelreisende (T24 9.1.2025; vgl. CNN 
Türk 9.1.2025). UNHCR wiederum verzeichnet v. a. Einzelpersonen, die allein zurückkehren, 
oft weil keine unterhaltsberechtigten Familienmitglieder in der Türkei leben oder weil sie die 
Bedingungen in Syrien prüfen wollen, bevor sie sich mit ihren Familien wiedervereinigen. Zu 
den Hauptgründen für die Rückkehr gehören verbesserte Sicherheit, politische Veränderungen 
und Familienzusammenführung, wobei einige auch Heimweh oder wirtschaftliche Erwägungen 
anführen. Die meisten Rückkehrer möchten in ihre Herkunftsprovinzen zurückkehren, wobei 
Aleppo, Idlib, Damaskus und Hama die häufigsten Ziele sind (UNHCR 23.1.2025). Die Rückkehr 
von 40.000 Syrern aus der Türkei in kurzer Zeit habe eine grenzüberschreitende und interne 
Krise ausgelöst, die sich auf die Ressourcen auswirkt, die für die bestehende Bevölkerung oh­
nehin nicht ausreichten, so ein Experte für Flüchtlingsfragen gegenüber der arabischsprachigen 
Zeitung Almodon (Almodon 13.2.2025). Mittlerweile berichtet der Flüchtlingsverband in der Tür­
kei von einigen Fällen, in denen die Rückkehrer ihre Entscheidungen bereuten. Es werden v. a. 
Beschwerden, wie der Mangel an Bildungs- und Gesundheitsdiensten angeführt. Der türkische 
Innenminister Yerlikaya verkündete, dass zwischen al-Assads Sturz am 8.12.2024 und Ende 
Jänner 2025 insgesamt 81.576 Syrer nach Syrien aus der Türkei zurückgekehrt sind (REU 
5.2.2025a). Die türkische Direktion für Migrationsmanagement kündigte an, Büros in Syrien 
einrichten, um die Ein- und Ausreise von Syrern in die Türkei mit den neuen syrischen Beamten 
zu koordinieren und sicherzustellen, dass die Flüchtlinge keine Probleme mit der Identifizierung 
haben (DS 27.12.2024). Die zerstörte Infrastruktur, die erdrückenden wirtschaftlichen Bedin­
gungen und die Unsicherheit brachten enorme Herausforderungen mit sich, die es für einen 
großen Teil der Rückkehrer fast unmöglich machten, sich zurechtzufinden. Während einige das 
Recht verloren haben, in die Türkei zurückzukehren, haben andere, insbesondere diejenigen 
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mit türkischem Wohnsitz und türkischer Staatsbürgerschaft, begonnen, ihre Entscheidung zu 
überdenken und ernsthaft in Betracht zu ziehen, in das „ Land der Zuflucht“ zurückzukehren 
(AlHurra 11.2.2025). Vom 1.1. bis zum 1.7.2025werden den syrischen Flüchtlingen in der Türkei, 
genauer den Haushaltsvorständen, vorübergehende Besuche (Go-and-See-Visits) in Syrien er­
laubt. Dementsprechend kann dasselbe Familienmitglied innerhalb von sechs Monaten maximal 
dreimal nach Syrien reisen, und die Abreise wird über zwei Grenzübergänge organisiert. Syrer, 
die die Möglichkeit eines vorübergehenden Besuchs nutzen, behalten ihren vorübergehenden 
Schutzstatus (UNHCR 27.12.2024).
Jordanien
In Jordanien sollen sich allein in Irbid 400.000 syrische Flüchtlinge aufhalten, die seit 2011 ge­
flohen waren (VB Amman 9.12.2024). UNHCR registrierte zwischen 8. und 13.12. insgesamt 
340 Ausreisen von Syrern aus Jordanien nach Syrien. In den Medien wurden hohe Zahlen 
an Rückkehrern aus Jordanien beschrieben, die aber nicht bestätigt werden konnten (VB Am­
man 17.12.2024). Zwischen 8.12.2024 und 11.1.2025 sind laut jordanischem Innenministerium 
52.406 syrische Staatsbürger nach Syrien ausgereist. 11.315 davon waren Flüchtlinge (VB Am­
man 12.1.2025). Mit Stichtag 24.1.2025 sind laut UNHCR seit dem 8.12.2024 bisher 20.100 
registrierte Flüchtlinge, welche sich zuvor in Jordanien aufhielten, nach Syrien ausgereist (VB 
Amman 30.1.2025). Bis 6.2.20205 sind ca. 30.000 syrische Flüchtlinge aus Jordanien zurück­
gekehrt und weitere 60.000 sind über Jordanien zurückgereist (ÖB Amman 6.2.2025). Die 
Rückkehr aus Jordanien erfolgt Angaben des jordanischen Innenministers al-Faraya zufolge 
freiwillig und ohne Zwang. Für diejenigen, die zurückkehren möchten, werden die notwendigen 
Erleichterungen zur Verfügung gestellt, einschließlich des Gepäcktransports. Es gibt keine Hin­
dernisse für syrische Flüchtlinge beim Verlassen Jordaniens. Selbst diejenigen, die aufgrund 
von Arbeitserlaubnissen mit Geldstrafen belegt sind (Overstay), können gehen. Die Rückkehr­
verfahren wurden vereinfacht und einige zuvor erforderliche Sicherheitsüberprüfungen vor der 
Ausreise wurden abgeschafft. Syrer aus dem Ausland können nach Jordanien einreisen, Syrien 
besuchen und an ihren ursprünglichen Wohnort zurückkehren (VB Amman 6.2.2025).
Irak
Ali Abbas, Sprecher des irakischen Migrationsministeriums, erklärte, dass seit Beginn des syri­
schen Bürgerkriegs im Jahr 2011 Syrer in den Irak gekommen seien, wobei sich die Mehrheit in 
der Region Kurdistan niedergelassen habe, wo im Einklang mit internationalen Abkommen La­
ger errichtet worden sind. Nach Angaben der Regionalregierung Kurdistan (Kurdistan Regional 
Government - KRG) leben derzeit etwa 260.000 syrische Flüchtlinge in der Region Kurdistan, 
sowohl in als auch außerhalb von Lagern (Bas 25.1.2025). Auch aus dem Irak kehrten be­
reits Syrer zurück (Rudaw 15.12.2024). Ihre Anzahl ist unbekannt (VB Bagdad 20.12.2024). 
Die Behörden im Irak in Bagdad und Erbil haben ebenfalls willkürlich Syrer inhaftiert und nach 
Damaskus und in Teile Nordost-Syriens, die unter der Kontrolle kurdisch geführter Streitkräfte 
stehen, deportiert (HRW 16.1.2025). Das irakische Ministerium für Migration und Flüchtlinge 
hat indes bestätigt, dass die im Land lebenden syrischen Flüchtlinge freiwillig nach Syrien zu­
rückkehren können und nicht unter Druck gesetzt werden, das Land zu verlassen. Offizielle 
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