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Folterung oder Tötung von Gefangenen beteiligt waren, zur Strecke gebracht würden und Be­
gnadigungen nicht infrage kämen. Er kündigte an, andere Länder aufzufordern, die Geflohenen 
auszuliefern (REU 11.12.2024a). Die Verbrechen des Assad-Regimes will die Übergangsre­
gierung aufarbeiten. Auf dem Messenger-Dienst Telegram auf Arabisch gaben sie bekannt, 
dass sie die Kriminellen, Mörder, Sicherheitsbeamten und Soldaten, die an der Folterung des 
syrischen Volkes beteiligt waren, zur Rechenschaft ziehen werden. Auch werde man Kriegs­
verbrecher verfolgen und ihre Auslieferung fordern, sollten sie in andere Staaten geflohen sein 
(DW 19.1.2025). Seit Ende Dezember 2024 führten die Sicherheitskräfte der neuen syrischen 
Regierung in verschiedenen Provinzen des Landes Durchkämmungsaktionen durch, bei denen 
es auch zu Zusammenstößen mit Überresten und Milizen des abgesetzten Regimes kam. Eine 
Quelle im syrischen Innenministerium erklärte gegenüber Al Jazeera, dass die Abteilung für 
öffentliche Sicherheit in Tartus, Latakia, Homs, Hama, Aleppo und Damaskus eine große Zahl 
ehemaliger Regimeangehöriger und Randalierer festgenommen habe (AJ 2.1.2025). [Details zu 
Sicherheitsoperationen, Verhaftungen und Menschenrechtsverletzungen finden sich in den Ka­
piteln Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes (8.12.2024) 
und Allgemeine Menschenrechtslage - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad Regimes 
(seit 8.12.2024)]
Der Aufbau des neuen Syriens ist zwangsläufig mit einer Aufarbeitung der Vergangenheit ver­
bunden, d. h. mit mehr als fünfzig Jahren eines von der al-Assad-Familie dominierten Regimes. 
Die Eröffnung von „ Versöhnungszentren“ in den wichtigsten Städten in Gebieten, die unter der 
Kontrolle der syrischen Übergangsregierung stehen, ist eines der Instrumente zu diesem Zweck. 
Sie sind Teil eines umfassenderen Prozesses der Abrüstung und Versöhnung, um Syrer, die mit 
und für das Regime gearbeitet haben, hauptsächlich ehemalige Militäroffiziere, wieder in die sy­
rische Gesellschaft zu integrieren. Die Versöhnungszentren laden ehemalige Soldaten, Offiziere 
und Mitglieder regimetreuer Milizen ein, ihre Waffen abzugeben und ihre persönlichen Daten 
zu registrieren. Im Gegenzug erhalten diese Personen befristete Ausweise, die oft drei Mona­
te gültig sind und ihnen die sichere Durchreise und den Schutz vor sofortiger Strafverfolgung 
gewähren. Der Prozess zielt auch darauf ab, ehemalige Anhänger des Regimes zu ermutigen, 
sich von ihren früheren Loyalitäten zu distanzieren und sich in den neuen gesellschaftlichen 
Rahmen zu integrieren. Trotz ihres beabsichtigten Zwecks sind die Kriterien für die Zulassung 
in diesen Zentren weder öffentlich zugänglich noch werden sie systematisch angewendet, was 
zu Bedenken hinsichtlich einer willkürlichen Entscheidungsfindung führt. Quellen vor Ort in 
Syrien berichten, dass Personen, die eine Aussöhnung anstreben, oft mit komplexen bürokrati­
schen Hürden konfrontiert sind, wobei die Entscheidungen eher von Sicherheitsbehörden als 
von einem unabhängigen und unparteiischen Gerichtsverfahren beeinflusst werden. Darüber 
hinaus betrifft der Prozess überproportional gefährdete Bevölkerungsgruppen, von denen viele 
trotz des Versprechens einer rechtlichen Absolution Vergeltungsmaßnahmen befürchten (ISPI 
7.2.2025). [Weitere Informationen zu diesen „ Versöhnungszentren“ finden sich auch in den Kapi­
teln Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes (8.12.2024) und 
Wehr- und Reservedienst - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)].
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Offizielle Listen von Kriegsverbrechern und Personen, die Verstöße gegen die Zivilbevölke­
rung vorgenommen haben, gibt es nicht. Die Untersuchungskommission der UN, die seit 2011 
Kriegsverbrechen und andere Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen un­
tersucht, hat 4.000 Personen auf eine Liste gesetzt, die im Verdacht stehen schwere Verbrechen 
begangen zu haben. Die Organisation „ For Justice“, die 2019 in Washington von syrischen Ame­
rikanern gegründet wurde, hat bereits Jahre vor dem Sturz des Regimes eine schwarze Liste 
mit den Namen von 100 hochrangigen ehemaligen Regimevertretern veröffentlicht, die beschul­
digt werden, seit 2011 Kriegsverbrechen in Syrien begangen zu haben. Daneben kursieren seit 
dem Sturz des Regimes Dutzende von inoffiziellen Listen mit den Namen und Fotos von Dut­
zenden gesuchter Personen, insbesondere eine Liste mit etwa 161 Namen von hochrangigen 
Offizieren und Kommandeuren des ehemaligen Regimes. Auch in sozialen Medien kursieren 
willkürliche Listen. Seit 8.12.2024 wurde eine Reihe von Personen verhaftet, denen Verbrechen 
vorgeworfen werden, die allerdings nicht auf den Listen stehen (AAA 12.1.2025c).
Der Prozess der gezielten Verfolgung von Männern, die in den Streitkräften des Regimes ge­
dient haben, ist undurchsichtig und die HTS weigert sich, einem transparenten Rechtsverfahren 
zu folgen, das Opfer eindeutig identifiziert und Täter vor Gericht stellt (MEI 21.1.2025). Die Ein­
satzleitung und die Sicherheitskräfte des neuen Regimes verhafteten ehemalige Mitglieder des 
Assad-Regimes, darunter auch diejenigen, die ihren Status nicht legalisiert hatten, und diejeni­
gen, die der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verdächtigt wurden. 
Die Verhaftungen fanden in Homs, im Umland von Damaskus, in Tartus und Latakia statt, haupt­
sächlich in Stadtvierteln mit schiitischer und alawitischer Bevölkerung (MAITIC 9.1.2025). Die 
Zahl der Festgenommenen betrug mit 3.1.2025 110 Militärangehörige des ehemaligen Regimes, 
darunter auch Personen, die sich bei der Abteilung für militärische Operationen versöhnt hat­
ten. Außerdem wurden 18 Zivilisten wegen Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften 
verhaftet, wobei Letztere versprachen, sie in den kommenden Stunden freizulassen, nachdem 
sie der Justiz übergeben worden waren (SOHR 4.1.2025). Am 10.1.2025 soll es zu einer öf­
fentlichen Hinrichtung gekommen sein, bei der die neuen Sicherheitskräfte einen Unterstützer 
al-Assads erschossen (Arabiya 10.1.2025; vgl. AlHurra 10.1.2025a). Nach der Verhaftungs­
kampagne wurden einige Gefangene in Homs wieder freigelassen, nachdem sie ihre Waffen 
abgegeben hatten und zugesichert hatten, nichts gegen die neue syrische Regierung zu un­
ternehmen (AAA 12.1.2025a). Es sei festgestellt worden, dass sie doch nicht an Verbrechen 
gegen Syrer beteiligt gewesen waren (Arabiya 12.1.2025a). Im Allgemeinen richten sich die 
Übergriffe der Sicherheitskräfte gegen Männer, von denen angenommen wird, dass sie Verbre­
chen begangen haben (unabhängig davon, ob dies bewiesen ist oder nicht) (MEI 21.1.2025). 
Die Übergangsregierung von Syrien – angeführt von der islamistischen Gruppe Hayat Tahrir 
ash-Sham (HTS), die den Sturz von Assad herbeigeführt hat – hat sich neutral zu den Vor­
würfen gegen verschiedene bewaffnete Gruppen im Zusammenhang mit dem Verschwinden 
von Aktivisten geäußert. HTS hat sich auch mit Aktivisten zusammengetan, um Wahrheit und 
Gerechtigkeit zu suchen (VOA 2.1.2025). [Details zu den Verhaftungskampagnen finden sich 
in den Kapiteln Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes 
(8.12.2024),  Allgemeine Menschenrechtslage - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad 
Regimes (seit 8.12.2024) und Ethnische und religiöse Minderheiten - Entwicklungen seit dem 
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Sturz des al-Assad-Regimes (seit 8.12.2024). Informationen zu Haftbedingungen im Kapitel Fol­
ter und unmenschliche Behandlung, Haftbedinungen, willkürliche Verhaftungen, Verschwinden 
Lassen, etc. - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)]
Seit dem Sturz der Assad-Regierung im Dezember kam es im ganzen Land zu Protesten, bei 
denen die Herausgabe von Informationen über jene Tausenden gefordert wurden, die unter 
al-Assads Herrschaft gewaltsam verschwunden sind (VOA 2.1.2025).
Anfang Dezember flohen ca. 2.000 Soldaten der syrischen Armee in den Irak über den Grenz­
übergang al-Qa’im. Darunter waren Verwundete, die in irakische Krankenhäuser gebracht wur­
den (Arabiya 7.12.2024). Der irakische Regierungssprecher bestätigte, dass 2.000 Soldaten der 
syrischen Armee mit Genehmigung der Regierung irakisches Gebiet betreten hatten (Rudaw 
15.12.2024). Libanesische Behörden haben syrische Offiziere und Soldaten, die in der Armee 
des gestürzten Regimes gedient hatten, in ihre Heimat zurückgeführt, nachdem diese illegal 
in den Libanon eingereist waren (NYT 28.12.2024). 70 Syrer, darunter ehemalige Armeeoffi­
ziere wurden von einer libanesischen Sicherheitsdelegation an die Sicherheitskräfte der neuen 
syrischen Regierung übergeben, die von der ehemaligen Rebellengruppierung HTS angeführt 
wird. Drei libanesische Justizbeamte bestätigten den Bericht unter der Bedingung, anonym zu 
bleiben (AP 28.12.2024).
Das Justizministerium hat am 12.2.2025 die Entscheidung erlassen, 87 Richter, die laut SANA 
seit der Einrichtung der Terrorismusgerichte bis zum 12.2.2025 noch in verschiedenen Funk­
tionen in diesem Gericht tätig waren, an die Justizinspektion zu überweisen, um ihr Verhalten 
während ihrer Tätigkeit in dem oben genannten Gericht zu untersuchen. Die Justizinspektion 
wird dem Hohen Justizrat einen Abschlussbericht über die nachgewiesenen disziplinarischen 
und rechtlichen Verstöße der oben genannten Richter vorlegen, wie aus der vom Ministeri­
um auf seinem Telegram-Kanal veröffentlichten Entscheidung hervorgeht (SANA 13.2.2025). 
In der Entscheidung heißt es, dass alle Richter, die Positionen in der Staatsanwaltschaft, der 
Ermittlungsbehörde, dem Strafgericht oder dem Kassationsgericht innehatten, auf mögliche 
Verfehlungen oder Verstöße in ihren Urteilen überprüft werden. Unter den 87 Richtern sind laut 
North Press Agency sowohl pensionierte als auch amtierende Richter. Das 2012 eingerichtete 
syrische Terrorismusgericht wurde von Menschenrechtsorganisationen vielfach dafür kritisiert, 
unfaire Prozesse durchzuführen und harte Urteile gegen politische Dissidenten, Aktivisten und 
Oppositionelle zu verhängen. Im Laufe der Jahre dokumentierten Berichte von Organisationen 
wie Amnesty International und Human Rights Watch Vorwürfe über erzwungene Geständnisse, 
fehlende ordnungsgemäße Verfahren und politisch motivierte Urteile (NPA 12.2.2025).
Besitz, Eigentum
Seit dem Aufstand von 2011 bis zum Sturz von Bashar al-Assad am 8.12.2024 hat das Assad-
Regime die Eigentums- und Wohnrechte durch zahlreiche Gesetze, die auf die Beschlagnahme 
des Vermögens politischer Gegner abzielen, stark eingeschränkt. Zu den bemerkenswertesten 
Gesetzen gehörte das Anti-Terror-Gesetz Nr. 19 von 2012, das keine klare Definition oder Kri­
terien für Terrorismus enthielt. Dadurch konnten politische Gegner des Terrorismus beschuldigt, 
mit Höchststrafen belegt und ihr bewegliches und unbewegliches Vermögen beschlagnahmt 
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werden. Der Weg zur Rückgabe beschlagnahmter Immobilien umfasst Gesetzesänderungen, 
Verfassungsklagen oder die Einrichtung eines Rückgabeprogramms. Jeder Ansatz hat seine 
Komplexitäten, doch alle zielen darauf ab, Gerechtigkeit wiederherzustellen, Eigentumsrechte 
zu wahren und die Betroffenen für die jahrelangen systematischen Beschlagnahmungen unter 
ungerechten Gesetzen zu entschädigen (HLP Syria 7.1.2025). Seit dem 8.12.2024 haben einige 
Eigentümer Immobilien zurückgefordert, die einer
Zwangsverlängerung des Mietverhältnisses unterlagen. Dies verstößt gegen die geltenden ge­
setzlichen Bestimmungen, die besagen, dass Gerichte keine Räumungsanordnung erlassen 
können, ohne dass der Vermieter die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigung in Höhe von 
40 % zahlt. Das Gesetz ist in dieser Angelegenheit eindeutig: Jede Räumungsanordnung, die 
diese Bedingung nicht erfüllt, verstößt gegen das Gesetz. Nach dem Rechtsgrundsatz „ Eine 
Auslegung ist nicht zulässig, wenn der Text klar ist“ sind solche Räumungen rechtswidrig. Um 
das Problem der Zwangsverlängerung zu lösen, bedarf es einer neuen Gesetzgebung, die 
die entsprechenden Bestimmungen abschafft oder ändert und einen fairen Rahmen schafft, 
der die Rechte beider Parteien schützt. Wenn eine Räumung von nicht-gerichtlichen Stellen 
durchgeführt wird, ist sie illegal. Mieter, die auf diese Weise vertrieben werden, können auf der 
Grundlage ihrer Rechte auf Zwangsverlängerung Klage erheben, um den rechtmäßigen Besitz 
zurückzufordern, es sei denn, der Vermieter erklärt sich bereit, 40 % des Immobilienwerts zu 
zahlen. Solche Räumungen sind auch strafbar, da sie eine Selbstjustiz darstellen, die gegen 
das syrische Strafgesetzbuch verstößt (HLP Syria 14.1.2025b).
Die syrische Zentralbank hat beschlossen, alle Bankkonten von Unternehmen und Einzelperso­
nen einzufrieren, die dem früheren Regime angehörten oder mit ihm in Verbindung standen. Die 
Bankinstitute im Land wurden angewiesen, ihr innerhalb von drei Arbeitstagen eine Liste der 
eingefrorenen Konten und deren Einzelheiten zu übermitteln, wie aus einem Rundschreiben der 
Bank hervorgeht (Sharq Bu 23.1.2025). Zwei prominente Geschäftsleute und ein Regierungs­
beamter sagten, dass viele wohlhabende Syrer aufgrund des schnellen Sturzes von al-Assad 
und seiner Flucht nach Russland am 8.12.2024 keine Zeit hatten, ihr lokales Vermögen zu ver­
äußern oder zu verlagern, was der neuen syrischen Regierung die Möglichkeit gab, aggressiv 
mit ihnen umzugehen. Ihr Vermögen ist seitdem eingefroren. Aber die mangelnde Transparenz 
der HTS-Behörden gegenüber den Tycoons und ihren Unternehmen riskiert eine Gegenreaktion. 
Nach der Machtübernahme im Dezember verpflichtete sich die HTS, das Land nach 13 Jahren 
brutalen Bürgerkriegs wiederaufzubauen und ein stark zentralisiertes und korruptes Wirtschafts­
system aufzugeben, in dem al-Assads Kumpane das Sagen hatten. Zu diesem Zweck hat die 
Exekutive unter der Leitung des neuen Präsidenten ash-Shara’ ein Komitee eingerichtet, das die 
weitreichenden Unternehmensinteressen hochrangiger mit al-Assad verbundener Tycoons wie 
Samer Foz und Mohammad Hamsho aufschlüsseln soll, wie drei Quellen gegenüber Reuters 
mitteilten. Über die Einrichtung des Ausschusses, dessen Mitglieder nicht öffentlich sind, und die 
Gespräche zwischen der neuen syrischen Regierung und zwei der engsten Geschäftsmagnaten 
der Assad-Regierung, die große Teile der syrischen Wirtschaft kontrollieren, wurde bisher nicht 
berichtet. Gewöhnliche Geschäftsleute, die gezwungen waren, Bestechungsgelder zu zahlen 
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oder mit dem Regime zusammenzuarbeiten, stehen nicht im Visier der neuen Regierung, an­
ders sieht es bei einigen wenigen aus, die mit al-Assad zusammenarbeiten und auf Kosten des 
Staates ein Vermögen gemacht haben und in illegale Aktivitäten verwickelt sind, sagte der Leiter 
der syrischen Investitionskommission (REU 13.2.2025).
Die Generaldirektion für Katasterangelegenheiten in Syrien hat eine Richtlinie erlassen, die die 
Dokumentation aller Transaktionen, die zur Übertragung oder Änderung von Eigentumsrechten 
an Immobilien führen, aussetzt. Diese Aussetzung wurde ohne einen festgelegten Zeitrahmen 
für die Wiederaufnahme dieser Verfahren verhängt. In dieser heiklen Übergangsphase wirft 
die Entscheidung Fragen nach den Motiven und rechtlichen Auswirkungen der Maßnahme auf, 
insbesondere angesichts der auch den Gerichten auferlegten Beschränkungen. Am 21.1.2025 
erließ die Generaldirektion für Katasterangelegenheiten das Rundschreiben Nr. 1, in dem sie ihre 
Direktionen auf Gouverneursebene anwies, keine Verträge zu dokumentieren, die zur Schaf­
fung, Übertragung oder Änderung von Immobilienrechten im Grundbuch führen. In der Praxis 
hat diese Richtlinie bis auf Weiteres alle Transaktionen im Zusammenhang mit Immobilienbesitz 
effektiv gestoppt. Das Rundschreiben Nr. 1 des Justizministeriums, das am 9.1.2025 von der 
Übergangsregierung herausgegeben wurde, beschränkte die Aufgaben der Gerichte auf die 
Bearbeitung laufender Fälle und dringender Angelegenheiten. Im Rundschreiben des Katas­
teramtes heißt es, dass die Aussetzung so lange in Kraft bleibt, bis die Abstimmung mit den 
„ zuständigen Behörden“ über neue Verfahren abgeschlossen ist. Ein mögliches Ziel besteht dar­
in, Personen, die unter dem vorherigen Regime betrügerisch Eigentum erworben haben, daran 
zu hindern, das Eigentum zu verkaufen oder zu übertragen, was den Prozess der Rückgabe die­
ser Immobilien an ihre rechtmäßigen Eigentümer, von denen viele außerhalb Syriens vertrieben 
wurden, weiter erschweren würde. Die Maßnahme könnte auch dazu dienen, diejenigen, die 
unter dem vorherigen Regime an Verbrechen beteiligt waren, daran zu hindern, ihr Vermögen zu 
veräußern, um einer möglichen Beschlagnahme zu entgehen (HLP Syria 3.2.2025b). [Weiterfüh­
rende Informationen zu Wohnungseigentum etc. finden sich auch im Kapitel Grundversorgung 
und Wirtschaft / Wohnsituation und Infrastruktur.]
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prominentesten Schlächter Syriens: Einhundert Namen auf einer dokumentierten Liste und Tausende 
auf geheimen Listen], https://aawsat.com/يبرعلﺍ-ملاعلﺍ /يبرعلﺍ-قرشملﺍ 5100501--ىلع-مهتم-مسﺍ-ةئام-ايﺭوس-يﺭﺍزج-ﺯربﺃ 
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Homs], https://www.aljazeera.net/news/2025/1/2/ايﺭوس-لبقتسم-ﺩدحي-رمتؤمل-ﺕﺍريضحت Zugriff 3.1.2025
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مهﺭﺍرف-دعب-نوجسلﺍ-ىلﺇ-ايئانج-نيموكحملﺍ-ﺓﺩاعإب-ﺭﺍرق Zugriff 9.1.2025
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■ NYT - New York Times, The (28.12.2024): Syrias New Government Steps Up Pursuit of Assad 
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■ NZZ - Neue Zürcher Zeitung (24.1.2025): Fragiler Frieden: Asad hat die Institutionen in Syrien hohl 
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■ ORF - Österreichischer Rundfunk (10.3.2025): Syrien verkündet Ende des Militäreinsatzes im Wes­
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■ REU - Reuters (13.2.2025): Exclusive: Syria’s new leaders zero in on Assad’s business barons, 
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■ REU - Reuters (11.12.2024a): Syria’s rebel leader vows to dissolve Assad regime security forces, 
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■ Rosa Lux - Rosa Luxemburg Stiftung (17.12.2024): Al-Dschulani, die HTS und die Zukunft Syriens, 
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■ Rudaw - Rudaw Media Network (15.12.2024): ماقممئاق  مئاقلﺍ  :وﺍﺩوورل  ﺀدب  ﺭوبع  نييﺭوسلﺍ  نيبغﺍرلﺍ  ﺓﺩوعلاب  مهﺩالبل  
[Bürgermeister von Al-Qaim gegenüber Rudaw: Syrer, die in ihr Land zurückkehren wollen, beginnen, 
die Grenze zu überqueren], https://www.rudawarabia.net/arabic/middleeast/iraq/151220243#hatha
lyoum, Zugriff 20.12.2024
■ SANA - Syrian Arab News Agecny (13.2.2025): 87 Judges from Terrorism Court referred to investig­
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■ Sharq Bu - Al-Sharq Business (23.1.2025): فرصم  ةيﺭوس  يزكرملﺍ  دمجي  ﺕاباسحلﺍ  ةيفرصملﺍ  ةعباتلﺍ  ماظنلل  قباسلﺍ  ,
https://asharqbusiness.com/economics/67875/قباسلﺍ-ماظنلل-ةعباتلﺍ-ﺕاباسحلﺍ-دمجي-يزكرملﺍ-ةيﺭوس-فرصم Zugriff 
30.1.2025
79
85

■ Sky News - Sky News (31.1.2025): ..ايﺭوس  „ ةئيه  ريرحت  “ماشلﺍ  نلعت  ّلح  اهسفن [Syrien. „ Hayat Tahrir al-Sham 
kündigt Auflösung an], https://www.skynewsarabia.com/middle-east/1773185-ييه-ايﺭوس ٔ-نلعت-ماشلﺍ-ريرحت-ﺓ 
لح ّ-اهسفن Zugriff 31.1.2025
■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (11.3.2025): مغﺭ  ﺀودهلﺍ  يبسنلﺍ  ﺕايلمعلاب  ةيماقتنالﺍ  يف  لحاسلﺍ  
..هلابجو  44 ﺓﺭزجم  ةيفئاط  ﺡﺍﺭ  اهتيحض  1093 نطﺍوم  نوﺩ  ﻉﺩﺍﺭ  - دصرملﺍ  يﺭوسلﺍ  قوقحل  ناسنإلﺍ [Trotz einer relativen Flaute 
bei den Repressalien in der Sahelzone und in den Bergen 44 sektiererische Massaker, bei de­
nen 1.093 Zivilisten getötet wurden, unkontrolliert], https://www.syriahr.com/-ﺕايلمعلاب-يبسنلﺍ-ﺀودهلﺍ-مغﺭ 
ماقتنالﺍ 752704, Zugriff 12.3.2025
■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (2.2.2025): يف  لظ  عضولﺍ  ينمألﺍ  ..ﺭوهدتملﺍ  فواخم  نم  ﺓﺩوع  
ايﺭوس  ىلﺇ  دهع“  „ملظم  - دصرملﺍ  يﺭوسلﺍ  قوقحل  ناسنإلﺍ [In Anbetracht der sich verschlechternden Sicherheitslage 
Befürchtung einer Rückkehr Syriens in eine ’dunkle Ära’], https://www.syriahr.com/-ينمألﺍ-عضولﺍ-لظ-يف 
ﻉ-نم-فواخم-ﺭوهدتملﺍ 747788, Zugriff 3.2.2025
■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (4.1.2025): يف  ةلمحلﺍ  ةينمألﺍ  ةلصﺍوتملﺍ  يف  اهموي  ..ثلاثلﺍ  فيقوت  وحن  
130 صخش  مهتيبلاغ  نم  نييركسعلﺍ  يف  ماظنلﺍ  قباسلﺍ  يف  ييح  ﺀﺍرهزلﺍ  يﺩﺍوو  بهذلﺍ  صمحب [Am dritten Tag der laufenden 
Sicherheitskampagne: Etwa 130 Personen, die meisten von ihnen ehemalige Regimesoldaten, in 
den Vierteln al-Zahraa und Wadi al-Dahab in Homs verhaftet], https://www.syriahr.com/مألﺍ-ةلمحلﺍ-يف ـ-
ـنـ -ـوي-يف-ةلصﺍوتملﺍ-ةي 743923, Zugriff 14.1.2025
■ SYRDiplQ1 - Diplomatische Quelle eines europäischen Staates in Syrien - 01 (5.2.2025): Bericht 
einer diplomatischen Quelle eines europäischen Staates [erhalten per Mail]
■ TNA - New Arab, The (2.1.2025a): Uncertainty looms for female judges in post-Assad Syria, https:
//www.newarab.com/features/uncertainty-looms-female-judges-post-assad-syria , Zugriff 3.1.2025
■ VOA - Voice of America (2.1.2025): Syrian security forces search for pro-Assad militants in Homs, 
state media say, https://www.voanews.com/a/syrian-security-forces-search-for-pro-assad-militants
-in-homs-state-media-say/7921841.html , Zugriff 3.1.2025
5.1 Rechtsschutz und Justizwesen in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch do­
minierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien 
(DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 13:20
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 
fokussiert. Die Lage im von den Kurden dominierten Gebieten und der Kontrolle der kurdisch 
dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAAN­
ES) hat sich bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller 
und finanzieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen da­
zu, bitten wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer 
Anfrage zu kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der 
DAANES wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden 
Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen]
Obwohl die syrische Regierung die Kontrolle über die Mehrheit der Gebiete in Nord-Ost-Syrien 
verloren hat, behielt Damaskus während des gesamten Konfliktes eine administrative Präsenz 
dort und führte weiterhin Schulen, Gerichte und Standesämter. Parallel dazu etablierte aber 
auch die Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) ab 2013 
ihr eigenes Netzwerk öffentlicher Verwaltung, erließ Gesetze und Erlässe und öffnete eigene 
Gerichte. Diese Überschneidungen in der Rechtsordnung gerieten schnell außer Kontrolle, weil 
die Bevölkerung entweder bei dem einen oder dem anderen Gericht ihre Fälle einreichten oder 
80
86

bei beiden gleichzeitig, um sich für das bessere Urteil zu entscheiden. Das führte teilweise zu 
sich widersprechenden Gerichtsurteilen (SYD 30.1.2023).
Das Justizwesen der DAANES ist im Abschnitt 8 (Artikel 114-117) des Gesellschaftsvertrags von 
2023 geregelt. Darin ist das Recht auf Anhörung vor Gericht (Artikel 115/2) festgehalten, sowie 
dass für Frauen ein eigener Justizrat eingerichtet wird (Artikel 115/7). Das Justizsystem besteht 
aus einem Schlichtungsausschuss, einem Frauenhaus, den Justizbüros und dem Justizrat (Ar­
tikel 116). Artikel 56 legt fest, dass jede und jeder das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren 
hat (RIC 14.12.2023). Basierend auf diesem Gesellschaftsvertrag erlässt die DAANES ihre 
rechtlichen Vorschriften. In Berichten wurde der Gesellschaftsvertrag als eine Mischung aus 
syrischem Straf- und Zivilrecht beschrieben, wobei die Gesetze zu Scheidung, Ehe, Waffenbe­
sitz und Steuerhinterziehung dem EU-Recht entsprechen, jedoch ohne bestimmte Standards 
für faire Gerichtsverfahren wie das Verbot willkürlicher Inhaftierung, das Recht auf gerichtliche 
Überprüfung und das Recht auf Bestellung eines Anwalts zu beinhalten (USDOS 22.4.2024).
Die oberste Justizbehörde stellt der Soziale Justizrat von Nord- und Ost-Syrien dar (OSS 
4.3.2022). Er ist verantwortlich für die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung des Rechtssys­
tems, die Bereitstellung von Berichten und Gesetzesentwürfen an den Demokratischen Volksrat 
und die Koordinierung zwischen den regionalen Justizräten (RIC 14.12.2023). Er wird von den 
Sozialrechtsinstitutionen in den autonomen und zivilen Verwaltungen der Regionen gewählt und 
besteht aus 13 Mitgliedern sowie einem CO-Vorsitzenden, der ihn leitet. Die Amtszeit der Mit­
glieder beträgt zwei Jahre. Etwa die Hälfte der Ratsmitglieder sind kurdisch. Allerdings greifen 
einer Studie des Omran Center for Strategic Studies zufolge PKK-Kader auf der Grundlage 
von Vetternwirtschaft und Parteiloyalität direkt in den Ernennungsprozess ein und überwachen 
die Arbeit, die Ausschüsse und die Richtlinien des Sozialen Justizrates, darunter auch dessen 
Befugnis Richter in den regionalen Justizräten zu ernennen, zu versetzen oder zu entlassen 
(OSS 4.3.2022).
In Artikel 117 des Gesellschaftsvertrags von 2023 wird der Soziale Frauenjustizrat geregelt (RIC 
14.12.2023). Er existiert parallel zum Sozialen Justizrat. Dieses Gremium beaufsichtigt alle Frau­
en, die in Justizeinrichtungen in den autonomen und zivilen Verwaltungseinrichtungen arbeiten, 
ist mit der Koordination zwischen den Unterräten für soziale Gerechtigkeit für Frauen betraut 
und kann sich zu Gesetzen, die Frauen betreffen äußern. Der Soziale Frauenjustizrat besteht 
aus 21 Mitgliedern. Die Studie des Omran Centers for Strategic Studies zeigt auf, dass Frauen 
aus den Kadern der PKK direkt die Arbeit dieses Gremiums überwachen und in die Richtlinien 
und Ernennungen basierend auf parteipolitischen Erwägungen eingreifen (OSS 4.3.2022).
Frauenhäuser (Mala Jin) sind soziale Einrichtungen, die Bewusstsein für soziale Gerechtigkeit 
schaffen und Probleme in Bezug auf Frauen und Familien lösen sollen, in Zusammenarbeit mit 
den relevanten Fraueneinrichtungen (RIC 14.12.2023). Frauenhäuser befinden sich in jeder 
Ortschaft, Stadt und jedem Dorf in allen Regionen. Auch die Frauenhäuser werden gemäß einer 
Studie des Omran Center for Strategic Studies von weiblichen PKK-Kadern kontrolliert (OSS 
4.3.2022).
81
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Die Aufgaben der Schlichtungsausschüsse sind das Lösen von Streit und Konflikten mit dem 
Ziel Frieden und Harmonie zu schaffen (RIC 14.12.2023). Zu ihren Zuständigkeiten gehören 
zivil- und strafrechtliche Streitereien. Bevor Zivilklagen in den Justizbüros verhandelt werden, 
werden sie von den Schlichtungsausschüssen geprüft (OSS 4.3.2022). Schlichtungsausschüsse 
werden überall in den Gemeinden und Regionen eingerichtet, wo dies erforderlich ist und durch 
direkte Wahlen oder Konsens bestimmt. Die Mitglieder sind Freiwillige (RIC 14.12.2023). Gemäß 
der vom Omran Center for Strategic Studies durchgeführten Studie mischen aber auch bei der 
Wahl der Mitglieder in den Schlichtungssausschüssen PKK-Kader mit (OSS 4.3.2022).
Justizbüros sind gemäß Artikel 116/2 des Gesellschaftsvertrags von 2023 Justizorgane, be­
stehend aus Staatsanwaltschaft, Justizbehörde, Berufungsbehörde und Exekutivbehörde, die 
sich in den Regionen selbst organisieren. Ihre Mitglieder werden vom Justizrat vorgeschlagen 
und nach Zustimmung der Volksräte in den Regionen gewählt. In den Städten werden diese 
Justizbüros je nach Bedarf eingerichtet (RIC 14.12.2023). Unter ihre Zuständigkeit fallen alle zi­
vil-, handelsrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Streitigkeiten, unabhängig 
von den Streitparteien. Die Zuständigkeiten sind unter den vier Ausschüssen aufgeteilt. Auch die 
Justizbüros werden laut Omran Center for Strategic Studies von einem PKK-Kader kontrolliert,  
der ebenfalls in die Ernennungsprozesse eingreift (OSS 4.3.2022).
Aus den genannten Haupträten gingen mehrere Soziale Justizräte und Soziale Frauenjustizräte 
(Unterräte) hervor. Sie repräsentieren die oberste Justizbehörde in der jeweiligen Region. Jeder 
Unterrat besteht aus einem Justizinspektionsausschuss, Anklageausschuss, Umsetzungsaus­
schuss, Administrations- und Finanzausschuss und Schlichtungsausschuss (OSS 4.3.2022). 
Die regionalen Justizräte organisieren und kontrollieren die Justizeinrichtungen in den Regio­
nen. Ihre Mitglieder und Co-Vorsitzenden werden durch die Justizeinrichtungen in den Regionen 
gewählt. Der Ernennung der CO-Vorsitzenden muss durch den Volksrat zugestimmt werden. 
Eine faire und demokratische Repräsentation der Bevölkerung, Gruppierungen und sozialen 
Bereiche ist gesetzlich festgeschrieben (RIC 14.12.2023). Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt 
zwei Jahre. Für eine Nominierung müssen die Mitglieder mindestens drei Jahre in einer Jus­
tizeinrichtung tätig gewesen sein, mit Ausnahme der Mitglieder des Schlichtungsausschusses 
(OSS 4.3.2022). Der Studie des Omran Centers for Strategic Studies zufolge unterliegen auch 
die regionalen Justizräte der Autorität von PKK-Kadern, die als ”Justizkader“ bezeichnet werden. 
Zumeist handelt es sich dabei um nicht-syrische Kurden (aus der Türkei oder Iran) und lokalen 
Kadern. Sie sind Richtern, Anwälten und sogar den Klägern unter Pseudonymen bekannt und 
überwachen die Richtlinien und Ausschüsse und greifen in den Prozess der Ernennung ein 
(OSS 4.3.2022).
Der Soziale Justizrat etablierte zwei Anti-Terror-Gerichte unter dem Namen „ People’s Defense 
Courts“ (Volksverteidigungsgerichte). Das eine befindet sich in Qamishli, das andere in Kobane 
(NPA 13.6.2023). Amnesty International zufolge wurde auch ein solches Gericht in Afrin etabliert, 
welches aber nach der Besetzung durch die Türkei und die mit ihr affiliierten Gruppierungen 
im Jahr 2018 nicht mehr im Einsatz ist (AI 2024). Als Basis für die Errichtung dieser People’s 
Defense Courts dient das Anti-Terror-Gesetz von 2014 (OSS 4.3.2022). Diese Gerichte verfolgen 
vorwiegend Mitglieder des Islamischen Staates (IS), aber auch Angehörige der pro-türkischen 
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