2025-09-05-coi-cms-laenderinformationen-tuerkei-version-10-d827
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wie Verschwindenlassen und andere Formen von Folter und Misshandlung (Art. 2, 3, 11–13 und 16) beinhalten“ [Übersetzung des englischen Originalzitates] (CAT 14.8.2024, S. 8). Die UN-Arbeitsgruppe gegen gewaltsames und unfreiwilliges Verschwindenlassen erhielt weiter hin Informationen über Schikanen und Einschüchterungsversuche gegenüber Familienangehöri gen von gewaltsam verschwundenen Personen und Organisationen der Zivilgesellschaft, die an diesen Fällen arbeiten. Die Arbeitsgruppe erinnert an ihren Bericht an die UN-Vollversammlung an die Verpflichtung der türkischen Regierung, das Recht der Familien von Verschwundenen zu wahren, an den Ermittlungsverfahren und der Suche nach verschwundenen Personen beteiligt zu werden und nicht Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt zu sein, die deren staatsbürgerliche und politische Rechte beschneiden (UNHRC/WGEID 26.7.2024, S. 22). Vergleiche hierzu auch das Unter-Kapitel zu: Sicherheitslage / Gülen- oder Hizmet-Bewegung. Quellen ■ AlMon - Al Monitor (17.9.2021): Turkish civic groups protest abductions, forced disappearances, https://www.al-monitor.com/originals/2021/09/turkish-civic-groups-protest-abductions-forced-disap pearances, Zugriff 23.10.2023 ■ AnA - Anadolu Agency (20.11.2024): Turkish intelligence nabs PKK-linked terrorist, https://www.aa .com.tr/en/turkiye/turkish-intelligence-nabs-pkk-linked-terrorist-/3398584 , Zugriff 29.11.2024 ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (28.10.2024): Briefing Notes KW44 / 2024, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNot es/2024/briefingnotes-kw44-2024.html, Zugriff 29.10.2024 ■ BBC - British Broadcasting Corporation (21.10.2024): UN is ’deeply concerned’ Kenya returned refugees to Turkey, https://www.bbc.com/news/articles/cvgwg5n0y0lo, Zugriff 29.10.2024 ■ CAT - UN Committee Against Torture (14.8.2024): Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, Concluding observations on the fifth periodic report of Türkiye [CAT/C/TUR/CO/5], https://digitallibrary.un.org/record/4059747/files/CAT_C_TUR _CO_5-EN.pdf?ln=en, Zugriff 21.3.2025 ■ CoE-PACE - Council of Europe - Parliamentary Assembly (23.6.2023): Transnational repression as a growing threat to the rule of law and human rights [Res. 2509], https://pace.coe.int/en/files/32999/ html, Zugriff 21.11.2023 [Login erforderlich] ■ Correctiv - Correctiv – Recherchen für die Gesellschaft (11.12.2018): BlackSitesTurkey, https://corr ectiv.org/top-stories/2018/12/06/black-sites/, Zugriff 23.10.2023 ■ DlF - Deutschlandfunk (22.6.2021): Türkei entführt systematisch Oppositionelle aus dem Ausland, https://www.deutschlandfunk.de/der-lange-arm-ankaras-tuerkei-entfuehrt-systematisch-100.html , Zugriff 23.10.2023 ■ EC - Europäische Kommission (30.10.2024): Türkiye 2024 Report [SWD(2024) 696 final], ht tps://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/document/download/8010c4db-6ef8-4c85-aa06- 814408921c89_en?filename=Türkiye Report 2024.pdf, Zugriff 5.11.2024 ■ EC - Europäische Kommission (8.11.2023): Türkiye 2023 Report [SWD (2023) 696 final], https:// neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/system/files/2023-11/SWD_2023_696 Türkiye report.pdf, Zugriff 9.11.2023 ■ EP - Europäisches Parlament (7.6.2022): Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2022 zu dem Bericht 2021 der Kommission über die Türkei (2021/2250(ΙΝΙ)), https://www.europarl .europa.eu/doceo/document/TA-9-2022-0222_DE.pdf , Zugriff 12.9.2023 ■ FH - Freedom House (2.2021): Out of Sight, not out of Reach: the Global Scale and Scope of Transnational Repression, https://freedomhouse.org/sites/default/files/2021-02/Complete_FH_Tran snationalRepressionReport2021_rev020221.pdf, Zugriff 23.10.2023 ■ FR - Frankfurter Rundschau (15.2.2021): Mysteriöse Vermisstenfälle in der Türkei: Was hat Erdoğans Regierung damit zu tun?, https://www.fr.de/politik/tuerkei-recep-tayyip-erdogan-vermisste-gewalts ames-verschwindenlassen-putsch-90204396.html , Zugriff 20.10.2023 108

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des Europarates über Korruption. Der Rechtsrahmen zur Korruptionsbekämpfung ist in meh reren nationalen Gesetzen enthalten (DFAT 16.5.2025, S. 9; vgl. USDOS 17.7.2024). Zudem beteiligt sich die Türkei an regionalen Initiativen zur Korruptionsbekämpfung wie der G20-Ar beitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung (USDOS 17.7.2024). Das türkische Strafgesetzbuch (Artikel 247 und 252) stellt verschiedene Formen der Korruption unter Strafe, darunter aktive und passive Bestechung, versuchte Korruption, Erpressung, Bestechung eines ausländischen Beamten, Geldwäsche und Amtsmissbrauch. Die Strafe für Bestechung kann eine Freiheitsstra fe von bis zu zwölf Jahren umfassen (DFAT 16.5.2025, S. 9; vgl. GAN 5.11.2020). Unternehmen müssen mit der Beschlagnahme von Vermögenswerten und dem Entzug staatlicher Betriebsge nehmigungen rechnen. Schmiergeldzahlungen und Geschenke sind zwar illegal, kommen aber dennoch häufig vor (GAN 5.11.2020). Strukturelle Defizite und behördliches Vorgehen gegen Korruptionsberichterstattung Das Land hat keine Schritte unternommen, um einen Rahmen für die Prävention und Kon trolle zu schaffen oder Korruptionsbekämpfungsstellen gemäß den zivil- und strafrechtlichen Übereinkommen des Europarats über Korruption, den Empfehlungen der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) und dem UN-Übereinkommen gegen Korruption einzurichten (EC 30.10.2024, S. 5). Der Rechtsrahmen und die institutionelle Struktur müssen laut Europäischer Kommission verbessert werden, um unzulässige politische Einflussnahme bei der Verfolgung und Entscheidung von Korruptionsfällen zu begrenzen. Die öffentlichen Einrichtungen müssen ihre Rechenschaftspflicht und Transparenz verbessern (EC 30.10.2024, S. 5). Wie in der OECD- Konvention zur Bekämpfung der Bestechung dargelegt, hatte die Türkei mehrere Strategien zur Korruptionsbekämpfung entwickelt, diese jedoch nicht beibehalten oder aktualisiert. Viele davon sind nicht mehr in Kraft und wurden nicht ersetzt, was zu einem Mangel an nationalen strategi schen Maßnahmen sowohl zur Bekämpfung der Korruption im Inland als auch der Bestechung im Ausland führt. Darüber hinaus hat das Land auch keine Fortschritte bei der Einführung von Gesetzen zum Schutz von Whistleblowern erzielt (OECD 10.4.2025, S. 122; vgl. EC 30.10.2024, S. 28). Die Türkei erfüllt 27 % der Kriterien hinsichtlich der Qualität des strategischen Rahmens gemäß den OECD-Standards und 13 % hinsichtlich der Umsetzung der Strategie, verglichen mit dem OECD-Durchschnitt von 45 % bzw. 36 %. Gemessen an den OECD-Standards für das Risiko management, das interne Kontrollen und interne Revisionen umfasst, erfüllt die Türkei 56 % der Kriterien für Vorschriften und 26 % für die Praxis, verglichen mit dem OECD-Durchschnitt von 67 % bzw. 33 %. Die Türkei erfüllt keine Kriterien hinsichtlich der Vorschriften und Praktiken zur Minderung von Korruptionsrisiken im Zusammenhang mit Lobbyismus, da es in diesem Bereich keine Rechtsvorschriften gibt. Gemessen an den OECD-Standards zu Interessenkonflikten er füllt die Türkei 56 % der Kriterien in Bezug auf Vorschriften, erfasst jedoch die erforderlichen Daten in der Praxis nicht. Im Durchschnitt erfüllen die OECD-Länder 76 % der Kriterien für Vorschriften und 40 % für die Praxis. Gemessen an den OECD-Standards zur politischen Fi nanzierung erfüllt die Türkei 40 % der Kriterien in Bezug auf Vorschriften und 43 % in Bezug auf die Praxis, verglichen mit dem OECD-Durchschnitt von 73 % bzw. 58 %. Gemessen an den OECD-Standards zur Information der Öffentlichkeit, die den Zugang zu Informationen und 110

offenen Daten umfassen, erfüllt die Türkei 44 % der Kriterien für Vorschriften und 54 % für die Praxis, verglichen mit dem OECD-Durchschnitt von 67 % bzw. 62 % (OECD 16.3.2024, S. 4-9): Quelle 4: OECD 16.3.2024, S. 3 Die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) bescheinigte Ende Juni 2024 der Türkei, dass sie die Wirksamkeit ihres Systems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terroris musfinanzierung gestärkt habe, um die in ihrem Aktionsplan eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die von der FATF im Oktober 2021 festgestellten strategischen Schwachstellen zu erfüllen. Infolgedessen hob die FATF die verstärkte Überwachung (increased monitoring) auf (FATF 28.6.2024; vgl. REU 28.6.2024). Allerdings bleibt die Kritik von Wirtschaftswissenschaft lern aufrecht, wonach die Türkei aufgrund der tief verwurzelten Korruption, der wiederholten Amnestieprogramme und der unzureichenden Durchsetzung der Finanzvorschriften zu einer wichtigen Drehscheibe für Geldwäsche geworden ist, wodurch Milliarden von Dollar an illegalen Geldern ins Land gelangen. Ein Schlüsselfaktor für die Verwandlung der Türkei in ein Zentrum der Geldwäsche sei die Aufhebung eines Gesetzes aus dem Jahr 2003, das von Einzelpersonen verlangte, die rechtmäßige Herkunft großer finanzieller Gewinne nachzuweisen. Der ehemalige Vorsitzende der Ermittlungsbehörde für Finanzkriminalität (MASAK), Ramazan Başak, erklärte, dass die Abschaffung des Gesetzes es ermöglicht habe, dass riesige Mengen an nicht-zurück verfolgbarem Vermögen unkontrolliert in das Finanzsystem gelangen konnten. Seit 2008 wurden überdies wiederholt Gesetze zur Vermögensamnestie eingeführt, jüngste Version, im Juli 2022 111

verabschiedet, blieb bis März 2023 in Kraft. Diese Gesetze, die ursprünglich der wirtschaftlichen Erholung dienen sollten, wurden weithin dafür kritisiert, dass sie den Fluss illegaler Gelder ins Land ermöglichen (TM 17.1.2025). Die Antikorruptionsgesetze werden nicht konsequent durchgesetzt, und die Antikorruptionsbe hörden sind ineffektiv oder politisiert (FH 26.2.2025, C2; vgl. USDOS 22.4.2024, S. 58f., US DOS 17.7.2024), was eine Kultur der Straflosigkeit hervorruft (FH 26.2.2025, C2; vgl. USDOS 22.4.2024, S. 58). In der Türkei gibt es nach wie vor kein ständiges, funktional unabhängiges Gremium zur Korruptionsbekämpfung. Die Koordinierung zwischen den verschiedenen Präventi onsstellen ist nach wie vor unzureichend. Der staatliche Aufsichtsrat (State Supervisory Council), der für die Korruptionsbekämpfung zuständig ist, arbeitet nicht als unabhängige Korruptionsbe kämpfungsbehörde, da es ihm an funktionaler Unabhängigkeit mangelt (EC 30.10.2024, S. 28; vgl. OECD 10.4.2025, S. 122, BS 23.2.2022, S. 35). Kritiker behaupten, dass Regierungsbeamte weiterhin große Aufträge an Firmen vergeben, die mit der regierenden Partei AKP befreundet sind, insbesondere für große öffentliche Bauprojekte (USDOS 17.7.2024). Das Parlament betraute den Rechnungshof mit der Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Ein nahmen und Ausgaben der staatlichen Stellen. Außerhalb dieses Rechnungsprüfungssystems gibt es aber keine spezielle Behörde, die ausschließlich für die Untersuchung und Verfolgung von Korruptionsfällen zuständig ist (USDOS 22.4.2024, S. 58). Offizielle Aufsichtsorgane wie der Rechnungshof und die Ombudsperson veröffentlichen Berichte oft verspätet und decken nur selten Korruptionsvorwürfe ab (DFAT 10.9.2020). Sorge besteht auch hinsichtlich der Unparteilichkeit der Justiz in der Handhabe von Korrupti onsfällen, die Justiz ist auch bei den Ermittlungen und der Strafverfolgung in großen Korrupti onsfällen der Einmischung der Regierung ausgesetzt (USDOS 22.4.2024, S.58.) Die Regierung bestraft Strafverfolgungsbeamte, Richter und Staatsanwälte, die korruptionsbe zogene Ermittlungen oder Fälle gegen Regierungsbeamte eingeleitet haben, und behauptet, dass Erstere dies auf Veranlassung der Gülen-Bewegung taten (USDOS 12.4.2022, S. 63f.). Die Bilanz der Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen in Korruptionsfällen ist, ins besondere bei Korruptionsfällen auf höchster Ebene, an denen Politiker und Beamte beteiligt sind, nach wie vor schlecht. Die Urteile sind milde und haben keine abschreckende Wirkung (EC 8.11.2023, S.27; vgl. UNHRCOM 28.11.2024, S. 5). Es gibt nur vereinzelte offizielle Unter suchungen der Korruption in der Regierung (USDOS 22.4.2024, S.58f.). Gesetzliche Privilegien für Beamte, wie z. B. das Erfordernis einer vorherigen Genehmigung durch ihre Vorgesetzten, bevor eine Untersuchung gegen sie wegen eines mutmaßlichen Fehlverhaltens eingeleitet wird, bieten nach wie vor Schutz bei Ermittlungen zur Korruptionsbekämpfung und behindern somit effektiv die Ermittlungen (EC 30.10.2024, S. 28). Kritische Berichte über Korruptionsfälle in der Regierung ziehen im negativen Sinne die Auf merksamkeit der türkischen Behörden auf sich (MBZ 2.3.2022, S. 25). Journalisten und zivil gesellschaftliche Organisationen berichten, dass sie Vergeltungsmaßnahmen für ihre Bericht erstattung über Korruption befürchten (USDOS 22.4.2024, S. 59). So wurde am 1.11.2023 der 112

Journalist Tolga Şardan wegen des Verdachts der Verbreitung von Desinformationen festge nommen. Der Journalist hatte in einem Artikel über mögliche Korruption in der Justiz berichtet. Dabei bezog er sich u. a. auf einen Bericht des Geheimdienstes MİT (Duvar 6.11.2023). Ge richte und der Oberste Radio- und Fernsehrat (RTÜK) blockierten regelmäßig den Zugang zu Presseberichten über Korruptionsvorwürfe (USDOS 22.4.2024, S.59). Verbreitung und Ausmaß von Korruption Trotz eines strengen Rechtsrahmens berichten internationale und inländische Beobachter, dass Korruption im öffentlichen und privaten Sektor der Türkei weit verbreitet ist und sich in den letzten Jahren verschlimmert hat (DFAT 16.5.2025, S. 9; vgl. FH 26.2.2025, C2), auch auf den höchsten Ebenen der Regierung (FH 26.2.2025, C2). Sichtbar wurde die weitverbreitete Korruption angesichts des Erdbebens im Februar 2023 (EP 13.9.2023, Pt.3). Darüber hinaus sind die Finanzierung der politischen Parteien, die Justiz und die öffentliche Verwaltung, die Gemeinden, die Landverwaltung, die Raumordnung und das Bauwesen weiterhin anfällig für Korruption (EC 30.10.2024, S. 28). Obwohl der Umfang der informellen Wirtschaft in den letzten Jahren zurückgegangen ist, macht sie immer noch einen erheblichen Teil der Wirtschaftstätigkeit aus. Die Regierung hat die Um setzung ihres Aktionsplans zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft (2023-2025) fortgesetzt, aber das Fehlen von Leistungsindikatoren erschwert die Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung (EC 30.10.2024, S. 46). Anderen Quellen zufolge soll die Schattenwirtschaft in den letzten Jahren enorm expandiert sein. Der Anstieg der illegalen Einnahmen stammt nicht nur aus dem Untergrundsektor wie Prostitution, Drogenhandel und Kraftstoffschmuggel, sondern auch aus der Einflussnahme durch Bestechung bei öffentlichen Ausschreibungen und Schmier geldzahlungen ausländischer Unternehmen, die in der Türkei Geschäfte machen wollen. Nach dem Putschversuch im Jahr 2016 ist der Fluss illegaler Gelder um einen weiteren Aspekt erwei tert worden. Im Rahmen der politischen Säuberungsaktionen wurden Unternehmen, die sich im Besitz von Gülenisten befanden, beschlagnahmt und dann verkauft, meist an Freunde der regierenden AKP. Wie sich später herausstellte, zahlten viele Geschäftsleute, denen Verbindun gen zu den Gülenisten nachgesagt wurden, hohe Bestechungsgelder, um einer Untersuchung oder einem Prozess zu entgehen (AlMon 21.5.2021). Transparency International reihte die Türkei im Korruptionswahrnehmungsindex 2024 wie 2023 mit einem Punktewert von 34 von 100 (bester Wert) auf Platz 107 (2023: 115) von 180 unter suchten Ländern und Territorien ein. Den besten Wert in der vergangenen Dekade erreichte das Land 2013 mit 50 von 100 Punkten (TI 11.2.2025; vgl. TI 30.1.2024). World Justice Project verlieh der Türkei für das Jahr 2024 einen Skalenwert von 0,45 (1 = statistischer Bestwert), welcher unter dem globalen Durchschnittswert von 0,51 lag, wodurch das Land auf Rang 78 von 142 Ländern rangierte (WJP 10.2024). 113

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entscheidende Beiträge leistete. Einige CSO sind nach wie vor besorgt über die übermäßige Zahl der vom Innenministerium durchgeführten Prüfungen und Inspektionen. CSO, insbesondere solche, die sich mit Frauen, LGBTIQ-Personen und Menschenrechten befassen, werden unter Druck gesetzt, unter anderem durch den systematischen Einsatz von Gerichtsverfahren, auch aufgrund der weit gefassten Definition von Terrorismus (EC 30.10.2024, S. 4, 20, 38). Die vormalige Menschenrechtskommissarin des Europrates, Dunja Mijatović, stellte bereits 2020 fest, dass der Rechtsrahmen für die Arbeit der NGOs streng, komplex und über viele Gesetze verstreut ist und dass er mehrere Fragen zur Vereinbarkeit mit den einschlägigen europäischen Normen aufwirft (CoE-CommDH 5.3.2024, S. 7). Zivilgesellschaftliche Organisationen, insbesondere regierungskritische Menschenrechtsorga nisationen und demokratiefördernde NGOs, werden nach wie vor an den Rand gedrängt und weder bei der Formulierung noch bei der Umsetzung politischer Maßnahmen in Konsultations prozesse seitens der Regierung einbezogen. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen sind weit davon entfernt, die autoritäre Regierung der Türkei zur Rechenschaft zu ziehen. Die Exe kutive setzt verschiedene Mittel ein, um die Zivilgesellschaft zu unterdrücken und den Raum für zivilgesellschaftliche Kritik zu begrenzen. Zu diesen Mitteln gehören die Änderung des gesetzli chen Rahmens, die Kriminalisierung von Aktivitäten, die Einschüchterung und Stigmatisierung von Aktivisten, die Verwendung einer aggressiven Rhetorik durch hohe Regierungsbeamte und das wiederholte Verbot von Demonstrationen. - Generell ist die Kultur der Zivilgesellschaft nach wie vor schwach, und die Autokratisierung der Türkei nach dem gescheiterten Putsch von 2016 hat zivilgesellschaftliche Organisationen aus der politischen Szene der Türkei verdrängt (BS 19.3.2024, S. 17, 39). Das Europäische Parlament bedauerte in seiner Entschließung zur Türkei vom September 2023, „ dass die türkische Regierung mit einem Arsenal von Gesetzen, darunter das Gesetz über die sozialen Medien von 2020, das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche von 2021 und das Gesetz zur Bekämpfung von Desinformation von 2022, ein komplexes Geflecht von Rechtsvorschriften geschaffen hat, das als Instrument genutzt wird, um […] Organisationen der Zivilgesellschaft […] systematisch zu kontrollieren und mundtot zu machen“ (EP 13.9.2023, Pt. 9). Menschenrechtsverteidiger, etwa der türkischen „ Menschenrechtsvereinigung“ (İHD), sowie zi vilgesellschaftliche Akteure werden in der Türkei seit Langem von Regierungsvertretern und regierungsnahen Medien als Verfechter ausländischer Interessen porträtiert, welche eine Bedro hung für die nationale Sicherheit darstellen und/oder die Ziele „ terroristischer Organisationen“ fördern (FIDH/OMCT/İHD/HRA 5.2021, S. 11). Seit 2016 hat die Regierung mehr als 1.500 Stif tungen und Vereine geschlossen. Leiter der verbleibenden NGOs werden schikaniert, verhaftet und strafrechtlich verfolgt. Ein Gesetz aus dem Jahr 2020 unterwirft die NGOs jährlichen Prü fungen und gibt dem Innenministerium die Befugnis, Treuhänder für die Vorstände von NGOs zu ernennen, gegen die strafrechtlich ermittelt wird (FH 26.2.2025, E2; vgl. USDOS 22.4.2024, S. 41). 2021 fror die Regierung das Vermögen von 770 NGOs mit der Begründung der Ter rorismusfinanzierung ein. Organisationen, die sich für die Rechte von Angehörigen sexueller 116

Minderheiten, Frauen und ethnischen oder religiösen Minderheiten einsetzen, werden häufig mit zivil- oder strafrechtlichen Verfahren überzogen (FH 26.2.2025, E2). Im kurdisch geprägten Südosten des Landes sind die Betätigungsmöglichkeiten von Menschenrechtsorganisationen durch vermehrt ausgeübten Druck staatlicher Stellen noch wesentlich stärker eingeschränkt als im Rest des Landes (AA 20.5.2024, S. 6). Menschenrechtsorganisationen, beispielsweise solche, die sich für Frauen- und Kinderrechte einsetzen, werden gegenüber regierungsnahen Organisationen benachteiligt. Zahlreiche NGOs mit Schwerpunkt auf Menschenrechten berichten, dass sie nicht in den Genuss öffentlicher Förderungen kommen. Sie sehen sich auch bürokratischen Hürden bei der Spendensammlung und der Finanzierung durch EU-Gelder ausgesetzt. Weitere Probleme ergeben sich auch aus der nebulösen Rechtslage betreffend die Errichtung und Tätigkeit von NGOs (ÖB Ankara 4.2025, S.44). Laut Menschenrechtskommissarin des Europarates sind diese NGOs gezwungen, sich weitgehend auf das Fund-Raising zu stützen, da öffentliche Mittel offenbar ausschließlich an NGOs vergeben werden, die dieselben Werte wie die Regierung vertreten und die offizielle Politik nicht kritisieren, und zwar in einer intransparenten Weise (CoE-CommDH 5.3.2024, S. 7). Laut offiziellen Zahlen waren mit Stand Februar 2025 von allen eingetragenen Vereinigungen nur 1,13% (1.552 Vereinigungen) in den Bereichen Menschenrechte und Anwaltschaft aktiv (ICNL 25.3.2025). Menschenrechtsorganisationen können gegründet und betrieben werden, unterliegen jedoch wie alle Vereine nach Maßgabe des Vereinsgesetzes der rechtlichen Aufsicht durch das In nenministerium. Ihre Aktivitäten werden von Sicherheitsbehörden und Staatsanwaltschaften beobachtet (AA 20.5.2024, S. 5). Vor allem Organisationen, die sich für die Wahrung von Rech ten einsetzen, werden immer wieder überprüft, kontrolliert und mit Geldstrafen belegt, während einige ihrer Mitglieder systematisch mit juristischen Mitteln verfolgt werden. Infolgedessen ha ben einige Organisationen erhebliche Schwierigkeiten, ihre Mitglieder zu halten, einschließlich derjenigen, die in ihren Vorständen sitzen (CoE-CommDH 5.3.2024, S. 7). Allgemein fehlen transparente und objektive Kriterien und Verfahren in Bezug auf die öffentliche Finanzierung, die Konsultation von und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie für deren Inspektion und Überprüfung (CoE-CommDH 19.2.2020). Am 27.12.2020 wurde ein Gesetz - Gesetz über die Verhinderung der Finanzierung der Ver breitung von Massenvernichtungswaffen - verabschiedet, das angeblich der Bekämpfung der Terrorfinanzierung dienen soll (AP 27.12.2020; vgl. DW 27.12.2020, NZZ 30.12.2020). Das Gesetz Nr. 7262 war offiziell geschaffen worden, um konkreten Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) nachzukommen, einer internationalen Organisation zum Monitoring von Geldwäsche und Terrorfinanzierung, deren Mitglied die Türkei ist (FNS 17.5.2022). - Die FATF gab ursprünglich Empfehlungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und der Geldwäsche ab und wies auf die potenziellen Risiken im Zusammenhang mit gemeinnützigen Organisationen hin. Ihre Empfehlung Nr. 8 sah eine unabhängige, risikobasierte Bewertung von gemeinnützigen Organisationen vor, um zu verhindern, dass ihre legitimen Aktivitäten ins Visier genommen, unterbrochen oder bestraft werden. Nach diesem Gesetz gelten jedoch alle 117
