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■ Standard - Standard, Der (23.3.2025): Istanbuler Bürgermeister Imamoglu abgesetzt, https://www.
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■ Standard - Standard, Der (27.11.2024): Über 200 Festnahmen wegen Terrorvorwürfen in der Türkei, 
https://www.derstandard.at/story/3000000246737/ueber-200-festnahmen-wegen-terrorismus-vor
wuerfen-in-der-tuerkei , Zugriff 28.11.2024
■ SWP/Can - Can, Osman (Autor), Stiftung Wissenschaft und Politik (Herausgeber) (10.6.2021): Der 
Antrag auf das Verbot der prokurdischen HDP beim türkischen Verfassungsgericht, SWP-Aktuell 
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Zugriff 2.3.2022https:/www.tagesspiegel.de/internationales/pro-kurdische-oppositionspartei-erhalt-
doch-geld-turkisches-verfassungsgericht-hebt-blockade-von-hdp-parteikonten-auf-9475943.html, 
Zugriff 22.2.2024 [Login erforderlich]
■ SZ - Süddeutsche Zeitung (25.3.2025): Türkei: Journalisten nach Demonstrationen verhaftet, https:
//www.sueddeutsche.de/politik/journalisten-festnahmen-demonstrationen-tuerkei-li.3225311 , 
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■ SZ - Süddeutsche Zeitung (29.1.2025): Prokurdische Bürgermeisterin abgesetzt, https://www.sued
deutsche.de/politik/tuerkei-prokurdische-buergermeisterin-abgesetzt-li.3192024 , Zugriff 3.2.2025
■ SZ - Süddeutsche Zeitung (7.1.2021): Neue Anklage gegen Demirtaş, https://www.sueddeutsche.d
e/politik/tuerkei-neue-anklage-gegen-demirtas-1.5167137 , Zugriff 22.2.2024
■ TA - Tagesanzeiger (1.7.2025): Erdogan gegen CHP: 120 Festnahmen bei Razzia in Izmir, https:
//www.tagesanzeiger.ch/erdogan-gegen-chp-120-festnahmen-bei-razzia-in-izmir-105236534803 , 
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■ Tagesschau - Tagesschau (1.7.2025): Zehntausende demonstrieren in Istanbul für İmamoğlu, https:
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■ TİHV/HRFT - Türkiye İnsan Hakları Vakfı / Human Rights Foundation Turkey (26.1.2023): 26 January 
2023 HRFT Documentation Center Daily Human Rights Report (1/203), https://en.tihv.org.tr/docum
entation/26-january-2023-hrft-documentation-center-daily-human-rights-report/ , Zugriff 23.2.2024
■ TM - Turkish Minute (7.7.2025a): Turkey moves to lift immunity of 61 MPs amid escalating crackdown 
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■ TM - Turkish Minute (7.7.2025c): Turkish prosecutors open new probe into main opposition leader 
over remarks - Turkish Minute, https://www.turkishminute.com/2025/07/07/turkish-prosecutors-ope
n-new-probe-into-main-opposition-leader-over-remarks , Zugriff 7.7.2025
■ TM - Turkish Minute (28.4.2025): 25 opposition city officials in İstanbul indicted on terrorism financing 
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■ TM - Turkish Minute (17.4.2025): 11 city officials detained in operation targeting opposition-run 
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■ TM - Turkish Minute (26.3.2025): Turkeys CHP elects interim mayor for İstanbul after İmamoğlus 
arrest - Turkish Minute, https://www.turkishminute.com/2025/03/26/turkeys-chp-elect-interim-mayor
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■ TM - Turkish Minute (4.11.2024): 13 detained in eastern Turkey in protests over removal of Kurdish 
mayors - Turkish Minute, https://www.turkishminute.com/2024/11/04/13-detained-in-eastern-turke
y-in-protests-ovr-remval-of-kurdish-mayor , Zugriff 5.11.2024
■ TM - Turkish Minute (25.11.2020): Erdoğan calls Demirtaş a ’terrorist’, denies existence of a Kurdish 
problem in Turkey, https://www.turkishminute.com/2020/11/25/erdogan-calls-demirtas-a-terrorist-d
enies-existence-of-a-kurdish-problem-in-turkey/ , Zugriff 23.2.2024
■ TRT - TRT World (25.1.2018): The many names of the PKK, https://www.trtworld.com/turkey/the-m
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203

■ TR-Today - Türkiye Today (25.10.2024): Drunk man attacks Kurdish-oriented DEM Party headquar­
ters in Türkiye’s Ankara - Türkiye Today, https://www.turkiyetoday.com/turkiye/drunk-man-attacks-k
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■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): Country Report on Human Rights 
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■ WZ - Wiener Zeitung (25.4.2023): Neue Verhaftungswelle in der Türkei, https://www.wienerzeitung.
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r-ozel-faces-prison-threat-too , Zugriff 4.7.2025
■ Zeit Online - Zeit Online (11.6.2025): Türkei: Erdoğans Partei übernimmt nach Festnahme von 
Bürgermeister dessen Amt, https://www.zeit.de/politik/ausland/2025-06/tuerkei-recep-tayyip-erdog
an-buergermeister-wahl, Zugriff 4.7.2025
■ Zeit Online - Zeit Online (26.4.2025): Türkei: Erneute Festnahmen von Mitarbeitern der Stadtver­
waltung in Istanbul, https://www.zeit.de/politik/ausland/2025-04/tuerkei-festnahmen-mitarbeiter-sta
dtverwaltung-istanbul, Zugriff 29.4.2025
■ Zeit Online - Zeit Online (17.6.2021): Eine Tote bei Angriff auf Büro der pro-kurdischen HDP, https:
//www.zeit.de/politik/2021-06/tuerkei-hdp-kurdisch-oppositionspartei-angriff-tote , Zugriff 23.2.2024
■ Zeit Online - Zeit Online (31.3.2021): Türkei: Verfassungsgericht gibt HDP-Verbotsklage zurück, 
https://www.zeit.de/news/2021-03/31/tuerkei-verfassungsgericht-gibt-hdp-verbotsklage-zurueck , 
Zugriff 23.2.2024
14 Verfolgung fremder Staatsbürger wegen Straftaten im Ausland
Letzte Änderung 2025-08-06 12:59
Der UN-Menschenrechtsrat veröffentlichte Mitte September 2020 einen Bericht der Unabhän­
gigen Internationalen Untersuchungskommission für die Arabische Republik Syrien, wonach 
letztere Informationen erhielt, die darauf hindeuten, dass syrische Staatsangehörige, darunter 
auch Frauen, die von der (pro-türkischen) Syrischen Nationalarmee (SNA) in der Region Ra’s 
al-’Ayn festgenommen wurden, anschließend von türkischen Streitkräften in die Türkei überstellt, 
und dort nach türkischem Strafrecht wegen vermeintlicher Verbrechen in der syrischen Region 
Ra’s al-’Ayn angeklagt wurden, unter anderem wegen Mordes oder der Mitgliedschaft in einer 
terroristischen Vereinigung. Die Kommission stellte ferner fest, dass die Überstellung von Sy­
rern, die von der SNA inhaftiert wurden, auf türkisches Hoheitsgebiet dem Kriegsverbrechen der 
unrechtmäßigen Deportation geschützter Personen gleichkommen kann (UNHRC 14.8.2020). 
Sowohl Araber als auch Kurden wurden zwischen Oktober und Dezember 2019 im Nordosten 
Syriens festgenommen, nachdem die Türkei nach ihrem Einmarsch in Nordsyrien die effekti­
ve Kontrolle über das Gebiet übernommen hatte (HRW 3.2.2021). Die Verhaftungen erfolgten 
hauptsächlich in den Vororten von Tell Abyad und Ra’s al-’Ayn. Bei den Betroffenen handelte 
es sich auch um Personen, die für die Institutionen der Autonomieverwaltung arbeiteten, und 
andere, die keinerlei militärische oder politische Verbindungen zu dieser hatten. Unter den in 
die Türkei Überstellten befanden sich auch Kämpfer der Volksschutzeinheiten (YPG) und der 
199
204

Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) (STJ 16.7.2021; vgl. AlMon 14.5.2020). Die Gefan­
genen wurden in das Hochsicherheitsgefängnis in Hilvan in der türkischen Provinz Şanlıurfa 
transferiert (AlMon 14.5.2020; vgl. HRW 3.2.2021). Augenzeugen berichteten von zahlreichen 
Gefangenen im türkischen Gefängnis in Yaylidağ in der Provinz Hatay, die aus Afrin und um­
liegenden Dörfern sowie aus Kobanê stammten, wobei einige Haftstrafen von acht und mehr 
Jahren ausfassten. Diesen Bericht zufolge gab es auch Syrer die 2018 in die Türkei verbracht, 
unter Misshandlungen verhört wurden und danach wieder nach Syrien transportiert und dort 
eingesperrt wurden (STJ 31.10.2024).
Bereits Ende April 2020, anlässlich der Überstellung von 90 festgenommenen Syrern in die 
Türkei, richteten 41 Organisationen einen Appell an den UN-Generalsekretär und an die UN-
Hochkommissarin für Menschenrechte, u. a. willkürliche Gerichtsverfahren zu verhindern und 
die Freilassung bzw. Rückkehr der Gefangenen zu erwirken (STJ 16.7.2021). Das Violations 
Documentation Centre of the Kurdish-led Autonomous Administration of North and East Syria 
sprach 2024 von annähernd 140 syrischen Bürgern, die aus von Söldnern betriebenen Gefäng­
nissen in den von der Türkei besetzten Gebieten in Gefängnisse in der Türkei illegal überstellt 
wurden (Medya 27.5.2024). Human Rights Watch ging 2021 ursprünglich noch von bis zu 200 
Betroffenen aus. - Im Oktober 2020 wurden 63 Syrer vom Schwurgericht in Şanlıurfa verurteilt, 
fünf von ihnen zu lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit auf Begnadigung (HRW 3.2.2021). 
Ähnliche Urteile folgten 2021. Zu lebenslanger Haft wurden insbesondere Mitglieder der Sy­
rischen Demokratischen Kräfte (SDF) verurteilt (NPA 24.3.2021; Rudaw 30.6.2021). Im März 
2024 wurde über die Festnahme Mehmet Kiliç (Deckname Rizgar Amed) eines Führungskaders 
der YPG in Syrien als Resultat der Kooperation zwischen dem türkischen Geheimdienst MİT und 
der von der Türkei unterstützten Syrian National Army berichtet. Gegen Kiliç hatte die Staats­
anwaltschaft im türkischen Muş einen Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen 
Organisation erlassen (AnA 20.3.2024; vgl. DS 20.3.2024).
Laut Aussagen des Vorsitzenden der Menschenrechtsvereinigung (İHD) in Urfa kommt es wei­
terhin zu Misshandlungen und Folter von syrischen Kurden, welche illegal in die Türkei verbracht 
und verurteilt wurden. Es gibt keine offiziellen Zahlen, aber nach Angaben von İHD und Anwälten 
befinden sich insgesamt 128 Gefangene in den Gefängnissen von Urfa und Hatay. Neben dem 
Besuchsrecht haben Häftlinge normalerweise das Recht, zehn Minuten pro Tag zu telefonieren. 
Die Gefangenen aus Nordostsyrien können jedoch keines dieser Rechte in Anspruch nehmen 
(Medya 24.3.2022). In diesem Sinne berichtete die von den Vereinten Nationen eingesetzte 
„ Unabhängige Internationale Untersuchungskommission“ im September 2022, dass auch Fa­
milienangehörige von in die Türkei überstellten Gefangenen keine Informationen über deren 
Verbleib erhalten hatten (UNHRC 14.9.2022, S. 12, Pt. 70).
Das Europäische Parlament verurteilt in einer Entschließung vom März 2021, „ dass die Türkei 
kurdische Syrer aus dem besetzten Nordsyrien zum Zwecke der Inhaftierung und Strafverfolgung 
rechtswidrig in die Türkei überführt und dadurch gegen die internationalen Verpflichtungen des 
Landes im Rahmen der Genfer Konventionen verstößt; fordert nachdrücklich, dass alle syrischen 
Häftlinge, die in die Türkei verbracht wurden, unverzüglich in die besetzten Gebiete in Syrien 
zurückgeführt werden“ (EP 11.3.2021, Pt. 7). Im Juni 2022 verurteilte das EP, „ dass die Türkei 
200
205

syrische Staatsangehörige weiterhin illegal in die Türkei verbringt, um sie dort wegen Terrorismus 
anzuklagen, was eine lebenslange Haftstrafe zur Folge haben kann“ (EP 7.6.2022, S. 27, Pt. 46).
Die pro-kurdische Nachrichten Agentur NPA meldete auch im Herbst 2023, dass die türkischen 
Behörden in Zusammenarbeit mit der von der Türkei unterstützten Militärpolizei der Syrischen 
Nationalarmee (SNA) sieben Gefangene aus der Stadt Ra’s al-’Ayn (kurd.: Sere Kaniye) im 
Norden Syriens im Oktober 2023 in ein Gefängnis in der türkischen Provinz Urfa verlegt hatten. 
Ebenso seien zuvor im September mindestens zweimal syrische Gefangene aus Ra’s al-’Ain 
auf türkisches Hoheitsgebiet verbracht worden, was laut NPA einen Verstoß gegen die Vierte 
Genfer Konvention darstelle (NPA 12.10.2023; vgl. Medya 27.5.2024).
Quellen
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ates say, https://www.al-monitor.com/pulse/originals/2020/05/syria-turkey-detainees-prison-breac
h-international-law.html, Zugriff 25.10.2023
■ AnA - Anadolu Agency (20.3.2024): YPG/PKK terrorist captured in northern Syria, https://www.aa.c
om.tr/en/middle-east/ypg-pkk-terrorist-captured-in-northern-syria/3169517 , Zugriff 5.6.2024
■ DS - Daily Sabah (20.3.2024): Syrian army nabs YPG terrorist trying to infiltrate Turkish op zone, 
https://www.dailysabah.com/politics/war-on-terror/syrian-army-nabs-ypg-terrorist-trying-to-infiltrat
e-turkish-op-zone , Zugriff 5.6.2024
■ EP - Europäisches Parlament (7.6.2022): Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 
2022 zu dem Bericht 2021 der Kommission über die Türkei (2021/2250(ΙΝΙ)), https://www.europarl
.europa.eu/doceo/document/TA-9-2022-0222_DE.pdf , Zugriff 12.9.2023
■ EP - Europäisches Parlament (11.3.2021): Der Konflikt in Syrien: 10 Jahre nach dem Aufstand - 
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2021 zu dem Konflikt in Syrien zehn 
Jahre nach dem Aufstand (2021/2576(RSP)) [P9_TA(2021)0088], https://www.europarl.europa.eu/d
oceo/document/TA-9-2021-0088_DE.pdf , Zugriff 25.10.2022
■ HRW - Human Rights Watch (3.2.2021): Illegal Transfers of Syrians to Turkey, https://www.hrw.org/
news/2021/02/03/illegal-transfers-syrians-turkey , Zugriff 20.9.2023
■ Medya - MedyaNews (27.5.2024): Report exposes illegal transfer of kidnapped Syrians to Turkish 
prisons, https://medyanews.net/report-exposes-illegal-transfer-of-kidnapped-syrians-to-turkish-pri
sons, Zugriff 16.6.2025
■ Medya - MedyaNews (24.3.2022): What happened to Afrin Kurds Imprisoned in Turkey, https://me
dyanews.net/what-happened-to-afrin-kurds-imprisoned-in-turkey/ , Zugriff 25.10.2023
■ NPA - North Press Agency (12.10.2023): Turkey transfers 7 detainees from Syria’s Sere Kaniye to 
Urfa, https://npasyria.com/en/106100, Zugriff 18.1.2024
■ NPA - North Press Agency (24.3.2021): Turkey sentences Syrian Kurdish SDF member to life im­
prisonment, https://npasyria.com/en/56509/, Zugriff 25.10.2023
■ Rudaw - Rudaw Media Network (30.6.2021): Three Syriac fighters from Rojava sentenced to life 
terms in Turkey, https://www.rudaw.net/english/middleeast/30062021, Zugriff 25.10.2023
■ STJ - Syrians for Truth and Justice (31.10.2024): Syria/Afrin: Illegal Transfer of Syrian Detainees to 
Türkiye and Subjecting Them to Sham Trials - Syrians for Truth and Justice, https://stj-sy.org/en/syr
ia-afrin-illegal-transfer-of-syrian-detainees-to-turkiye-and-subjecting-them-to-sham-trials , Zugriff 
2.12.2024
■ STJ - Syrians for Truth and Justice (16.7.2021): Illegal transfer of Dozens of Syrian detainees into 
Turkey following Operation Peace Spring - Syrians for Truth and Justice, https://stj-sy.org/en/illegal
-transfer-of-dozens-of-syrian-detainees-into-turkey-following-operation-peace-spring/#_ftnref11 , 
Zugriff 25.10.2023
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Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic [A/HRC/51/45], https://documents-dds-ny.un.o
rg/doc/UNDOC/GEN/G22/463/09/PDF/G2246309.pdf?OpenElement, Zugriff 24.10.2023
201
206

■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (14.8.2020): Report of the Independent International 
Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic [A/HRC/45/31], https://www.ecoi.net/en/file/loc
al/2037646/A_HRC_45_31_E.pdf, Zugriff 25.10.2023
15 Haftbedingungen
Letzte Änderung 2025-08-06 13:33
Überblick: Zustand der Gefängnisse und externe Überprüfung
Allgemeingültige Aussagen zu den Haftbedingungen sind schwierig, da seit über fünf Jahren 
keine umfassende Bewertung der Situation in Gefängnissen durch einschlägige Nichtregie­
rungsorganisationen durchgeführt werden konnte. Beurteilungen können sich daher lediglich 
auf Einzelberichte, Informationen von Inhaftierten sowie Beobachtungen von internationalen 
Organisationen oder Botschaften stützen. Die materielle Ausstattung der Haftanstalten wurde in 
den letzten Jahren deutlich verbessert und die Schulung des Personals fortgesetzt (ÖB Ankara 
4.2025, S. 15f.).
Es muss hinsichtlich der Haftbedingungen zwischen der Haft in Polizeigewahrsam und der Un­
tersuchungshaft bzw. dem Strafvollzug unterschieden werden. Zum Polizeigewahrsam gibt es 
weiterhin glaubhafte Berichte, dass Mindestbedingungen der EMRK nicht in allen Fällen erfüllt 
werden, insbesondere Gewalt vorkommt, und Aussagen unter (psychischem) Druck aufgenom­
men werden. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Aussagen vor Polizei 
oder Untersuchungsrichter ohne rechtlichen Beistand durchgeführt oder in Unkenntnis darüber 
geführt werden, dass es sich um eine ermittlungsrelevante Aussage handelt (AA 20.5.2024, 
S. 17f.).
Die Haftbedingungen in der Straf- und Untersuchungshaft nach richterlichen Anordnung sind, 
abhängig vom Alter, Typ und Größe usw. der Anstalt unterschiedlich. Dabei bleibt die Überbele­
gung von Gefängnissen problematisch. Besondere Haftbedingungen gelten z. B. für Häftlinge, 
die nach Einschätzung der türkischen Justiz eine Gefahr für andere Häftlinge darstellen oder 
denen Straftaten mit (vermeintlichem) terroristischem Hintergrund zur Last gelegt werden. In 
vielen Haftanstalten können Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) 
grundsätzlich eingehalten werden. Es gibt insbesondere eine Reihe neuerer oder modernisier­
ter Haftanstalten, bei denen keine Anhaltspunkte für Bedenken bestehen (AA 20.5.2024, S. 18; 
vgl. ÖB Ankara 4.2025, S. 16). Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen nahm 
zwar die beträchtlichen Anstrengungen zur Kenntnis, die Kapazität des Strafvollzugs zu erhöhen, 
war jedoch darüber besorgt, dass die Gefängnisse nach wie vor überfüllt sind und insbesondere 
über Berichte hinsichtlich des mangelnden Zugangs zu angemessener medizinischer Versor­
gung, Trinkwasser, Nahrungsmitteln, Heizung, Belüftung und Beleuchtung sowie über schlechte 
sanitäre Bedingungen (UNHRCOM 28.11.2024, S. 7; vgl. DFAT 16.5.2025, S. 40). Das Europäi­
sche Parlament brachte im Mai 2025 hingegen „ […] seine tiefe Besorgnis über die katastrophale 
Lage in türkischen Gefängnissen zum Ausdruck, die auf die starke Überbelegung und schlechte 
Lebensbedingungen zurückzuführen ist, wobei Berichten, auch des Europarats, zufolge Folter 
und Misshandlung weit verbreitet sind und der Zugang zu grundlegenden Bedürfnissen wie 
Hygiene und Informationen stark eingeschränkt ist; […und war] besorgt über den fortgesetzten 
202
207

Einsatz von erniedrigenden Leibesvisitationen in Gefängnissen und anderen Haftanstalten“ (EP 
7.5.2025, Pt. 21).
Häftlingsstatistik
In der Türkei gibt es drei Kategorien von Häftlingen: verurteilte Häftlinge, Untersuchungshäftlinge 
und Häftlinge, die noch kein rechtskräftiges Urteil erhalten haben, aber mit der Verbüßung einer 
Haftstrafe im Voraus begonnen haben (CoE 30.3.2021, S. 38). Zum 1.1.2025 gab es insgesamt 
405 Strafvollzugsanstalten, darunter 273 geschlossene und 99 offene Strafvollzugsanstalten, 
vier Kindererziehungszentren, zwölf geschlossene und acht offene Frauenvollzugsanstalten, und 
neun geschlossene Jugendvollzugsanstalten. Die Kapazität dieser Anstalten betrug 301.397 
Plätze (ABC-TGM 1.1.2025). Die tatsächliche Zahl der Insassen betrug laut Behörden mit Stand 
2.6.2025 416.927, davon waren 13,8% Untersuchungshäftlinge (nur „ pre-trial“). Mit Stand Juni 
2025 ergab die Schätzung 488 Inhaftierte pro 100.000 Einwohner [zum Vergleich: Österreich: 
104]. Die Belegung machte im April 2025 132,9 % [April 2024 noch 109,2%] aus. Rund 57.700 
Häftlinge befanden sich 2025 (2020: 41.890) in Untersuchungshaft oder einer anderen Form 
der Inhaftierung ohne abgeschlossenen Prozess. 4,5% waren Frauen und 1 % Insassen unter 
18 Jahren (ICPR 6.2025).
Menschenrechtssituation
Die auf Zuständen in Gefängnissen spezialisierte NGO Prison Insider stellte die Lage in den 
türkischen Gefängnissen 2024 zusammenfassend folgendermaßen dar: Fälle von Folter und 
Misshandlung wurden von Überwachungsorganen, der Zivilgesellschaft, den Medien sowie in­
ternationalen Organisationen und Institutionen umfassend dokumentiert. Diese Praktiken sind 
systemisch und weit verbreitet. Es werden hierbei verschiedene psychologische und physische 
Methoden angewendet. Die in der nationalen Gesetzgebung festgelegten Grundrechte werden 
nicht respektiert. Sie werden oft als Privilegien angesehen und Gefangenen, die sich nicht daran 
halten, willkürlich entzogen. Der Zugang zu einem Anwalt, Vertraulichkeit und das Recht auf Be­
rufung können von den Behörden behindert werden. Es werden häufig willkürliche Sanktionen 
verhängt und Gefangene, die dagegen Beschwerde einlegen, können Repressalien ausgesetzt 
sein (Prison Insider 2024). Die Gefängnisse in der Türkei sind seit jeher Orte, an denen Folter 
und Misshandlung weit verbreitet sind. Der Menschenrechtsstiftung der Türkei (TİHV) zufolge ist 
seit dem Wiederaufflammen des Konfliktes mit der PKK (2015) und dem Putschversuch (2016) 
und dem darauf folgenden Ausnahmezustand ein außerordentlicher Anstieg der Folter- und 
Misshandlungspraktiken gegenüber Gefangenen zu verzeichnen. Die TİHV gibt an, dass 2.729 
von 5.553 ihrer Beschwerdeführer zwischen dem 1.1.2016 und dem 31.12.2023 in der Haft ge­
foltert und misshandelt wurden (TİHV/HRFT 11.2024, S. 23f.). Das Anti-Folter-Komitee der UNO 
zeigte sich 2024 besorgt über die Vorwürfe, dass Folter und Misshandlung weiterhin in großem 
Umfang vorkommen, insbesondere in Haftanstalten, einschließlich der Vorwürfe von Schlägen 
und sexuellen Übergriffen und Drangsalierungen durch Strafverfolgungs- und Geheimdienst­
beamte sowie der Verwendung von Elektroschocks und Waterboarding in einigen Fällen (CAT 
14.8.2024, S. 6). Nebst der Anwendung von Folter und Misshandlung gab es weitere Vorwürfe 
203
208

wegen Menschenrechtsverletzungen in den Gefängnissen, darunter willkürliche Einschränkun­
gen der Rechte der Häftlinge, Verweigerung des Zugangs zu medizinischer Versorgung, die 
Verhinderung offener Besuche und Isolationshaft (EP 7.6.2022, S. 19f., Pt. 32; vgl. ÖB Ankara 
4.2025, S. 16).
Die materiellen und hygienischen Bedingungen sind in mehreren Gefängnissen unzureichend. 
Zu den gemeldeten Problemen gehören u. a.: schlechter Zugang zu Belüftung, natürlichem 
Licht, Temperaturregelung, sauberem Trinkwasser und hochwertigen Lebensmitteln. Einige 
Einrichtungen sind von Nagetieren und Insekten befallen (Prison Insider 2024; vgl. UNHRCOM 
28.11.2024, S. 6f.).
Als in vielen Aspekten, insbesondere aufgrund gravierender Menschenrechtsverletzungen, nicht 
den Erfordernissen der EMRK entsprechende Haftanstalten gelten u. a. die Einrichtungen in: 
Ankara Sincan (Strafvollzugsanstalt für Frauen, welche bei einer Kapazität von 400 Personen 
700 Frauen und 46 Kinder beherberg), Amasya (Typ E), Aksaray (Typ T), Kayseri, Malatya, Mer­
sin Tarsus (geschlossene Strafvollzugsanstalt für Frauen) und Van (Hochsicherheitsgefängnis). 
Die Strafvollzugsanstalten in Adana-Mersin, Elazığ, Izmir, Kocaeli Gebze, Maltepe, Osmaniye, 
Şakran, Silivri und Urfa sind wiederum chronisch überbelegt (ÖB Ankara 4.2025, S. 16).
Insbesondere werden von NGOs, aber auch von der Türkischen Medizinischen Vereinigung 
(TTB) die Zustände in den, oft neu errichteten, Gefängnissen der Typen S und Y sowie Hochsi­
cherheitsgefängnissen angeprangert und deren Schließung gefordert, da diese berüchtigt für 
Folter, Misshandlungen und anderen Menschenrechtsverletzungen seien. In einer Erklärung 
vom 31.5.2024 wurde betont, dass diese Einrichtungen darauf ausgelegt sind, soziale Isolation 
und Entmenschlichung zu fördern, was sich stark auf die psychische und physische Gesundheit 
der Insassen auswirkt. Die Menschenrechtsvereinigung (İHD), die Menschenrechtsstiftung der 
Türkei (TİHV) und die Menschenrechtsabteilung der Türkischen Ärztekammer (TTB) verwiesen 
auf zahlreiche Berichte und Briefe von Gefangenen, in denen die harten Bedingungen wie der 
Mangel an Sonnenlicht, unzureichende Belüftung und extreme Isolation, die zu psychischen 
und physischen Gesundheitsproblemen führen, detailliert beschrieben werden. Prof. Dr. Fin­
cancı von der TTB betonte, dass die Bedingungen in diesen Gefängnissen die Entwicklung 
von psychischen Störungen und anderen Gesundheitsproblemen begünstigen. Die Gefange­
nen verbringen bis zu 22,5 Stunden am Tag in Einzelhaft, was einer sensorischen Deprivation 
gleichkommt und zu einer schweren Verschlechterung der psychischen Gesundheit führt. Sie 
wies auch darauf hin, dass die Insassen oft Misshandlungen ausgesetzt sind, hinzu kommen 
die Verweigerung des Zugangs zu Büchern oder Aktivitäten im Freien, was die Isolation und 
den Stress der Häftlinge noch verstärkt (Medya 2.6.2024; vgl. İHD/HRA 31.5.2024).
Die Gefängnisse erfüllen im Allgemeinen die baulichen Standards, d. h. Infrastruktur und Grund­
ausstattung, aber erhebliche Probleme mit der Überbelegung führen in vielen Gefängnissen 
zu Bedingungen, die nach Ansicht des Europäisches Komitees zur Verhütung von Folter und 
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Committee for the Prevention of Torture - 
CPT) des Europarats als unmenschlich und erniedrigend angesehen werden können (USDOS 
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20.3.2023, S. 9). Diese Überbelegung führt zu Gesundheitsproblemen, einschließlich der Aus­
breitung von Krankheiten wie Tuberkulose, Hepatitis, Hautkrankheiten und COVID-19 (MBZ 
2.2025a, S. 39).
Kontrollorgane
Mehrere nationale und internationale Gremien verfügen über die Befugnis oder ein spezifisches 
Mandat zur Inspektion von Haftanstalten. Dazu gehören der Sonderberichterstatter, das CPT, 
Staatsanwälte, die Ombudsstelle und die Menschenrechts- und Gleichstellungsbehörde der 
Türkei (TİHEK, engl.: HREI). Polizeistationen und Arrestzellen unterliegen der Kontrolle durch 
Gouverneure, Bürgermeister und zivile Inspektoren. Häftlinge können sich beim Leiter ihrer 
Haftanstalt oder bei Institutionen wie dem Ombudsmann oder der TİHEK beschweren, obwohl 
laut Angaben nur selten auf diese Beschwerden reagiert wird (DFAT 16.5.2025, S. 41; vgl. ÖB 
Ankara 4.2025, S. 15).
Im September 2022, beispielsweise, zeigten sich Experten des UN-Unterausschusses zur Ver­
hütung von Folter (SPT) nach ihrem Besuch besorgt wegen der Lebensbedingungen in Haftein­
richtungen, einschließlich der Überbelegung, sowie über die Situation von Migranten in Abschie­
bezentren (OHCHR 21.9.2022). Mitunter berichten auch zuständige türkische Institutionen über 
Missstände. - Zum Beispiel deckte der Bericht der TİHEK - siehe dazu Kapitel: Ombudsperson 
und die Nationale Institution für Menschenrechte und Gleichstellung  - die Mängel im Gefängnis 
von Aydın auf, das eine starke Überbelegung und schlechte Lebensbedingungen aufweist. So 
sind aufgrund der Überbelegung einige Insassen gezwungen, auf dem Boden zu schlafen. Die 
Behörden haben außerdem eine Werkstatt auf dem Dachboden, die nicht ausreichend belüf­
tet ist, in eine Krankenstation umgewandelt. In diesem Raum sind 37 Insassen untergebracht. 
TİHEK berichtete von alten, abgenutzten Betten und dem Fehlen einer Wäscherei für die Insas­
sen. Darüber hinaus haben die Insassen nur zwei Stunden am Tag Zugang zu heißem Wasser. 
Die schlechten Bedingungen führten zu einem Ausbruch von Krätze. Die infizierten Insassen 
wurden nicht von den anderen isoliert, wodurch sich die Krankheit ausbreitete (SCF 8.8.2024; 
vgl. BirGün 4.8.2024). Zudem gab es Insektenbefall. - Mehrere Überwachungskameras funktio­
nierten nicht, Aufnahmen gingen verloren und es gab örtlich tote Winkel (BirGün 4.8.2024). Der 
TİHEK-Bericht wies auf mehrere weitere Probleme hin, darunter die mangelnde Schulung des 
Personals in Menschenrechten und Kommunikation sowie die fehlende Schulung zum Verbot 
von Folter und Misshandlung (SCF 8.8.2024; vgl. BirGün 4.8.2024).
Bildungs-, Rehabilitations- und Resozialisierungsprogramme blieben begrenzt (EC 30.10.2024, 
S.30f.). Praktiken wie das Verprügeln von Gefangenen aus verschiedenen Gründen, wie z. B. 
wegen Verweigerung der Leibesvisitation, medizinischen Untersuchungen in Handschellen, er­
zwungener Anwesenheit bei Standesappellen oder die Titulierung von Personen, die wegen 
politischer Vergehen inhaftiert wurden, als „Terroristen“ und das Verprügeln aus diesem Grund 
haben, İHD zufolge, ein noch nie da gewesenes Ausmaß erreicht (İHD/HRA 6.11.2022b, S. 14). 
Laut Rechtsanwaltskammer Ankara sollen Festgehaltene in der Polizeidirektion Ankara regel­
mäßig Leibesvisitationen, Folter und Misshandlungen ausgesetzt sein. Das Verfassungsgericht 
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stellte am 16.9.2024 im Fall Naif Bal fest, dass dieser einer mit der Menschenwürde unverein­
baren Behandlung durch Justizwachebeamte ausgesetzt war, und ordnete eine Schadenersatz­
zahlung in Höhe von 25.000 Lira (ca. 660 EUR) an (ÖB Ankara 4.2025, S. 16).
Mangel an unabhängiger Überwachung
Die Regierung gestattet es unabhängigen NGOs nicht, Gefängnisse zu inspizieren (USDOS 
22.4.2024, S.7; vgl. İHD/HRA 26.7.2024, S. 6, OMCT 2022). NGOs, wie die World Organisation 
Against Torture (OMCT), orten ein Fehlen einer unabhängigen Überwachung der Gefängnisse, 
wodurch die Situation in diesen verschleiert wird. Hinzu kommt, dass die verfügbaren nationalen 
Mechanismen wie die TİHEK, die die Türkei als nationalen Präventionsmechanismus (NPM) im 
Rahmen des OPCAT eingerichtet hatte, und die 2011 eingerichteten Gefängnisüberwachungs­
ausschüsse, aufgrund der Defizite bei den Nominierungsverfahren ihrer Mitglieder und des 
Mangels an politischer Unabhängigkeit sowie einer soliden Methodik, unwirksam sind (OMCT 
2022). Auch die Europäische Kommission charakterisierte die für die Gefängnisse vorgesehe­
nen Monitoring-Institutionen als weitgehend wirkungslos und speziell die TİHEK als nicht voll 
funktionsfähig, wodurch es keine Aufsicht über Menschenrechtsverletzungen in Gefängnissen 
gibt. Obwohl mit der Rolle des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) betraut, erfüllt die 
TİHEK nicht die wichtigsten Anforderungen des Fakultativprotokolls zum UN-Übereinkommen 
gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe 
(OPCAT) und hat Fälle, die an sie verwiesen wurden, nicht wirksam bearbeitet (EC 8.11.2023, 
S.30f.).
Sanktionen und Diskriminierung bestimmter Gruppen
Disziplinarstrafen, einschließlich Einzelhaft, werden exzessiv und unverhältnismäßig eingesetzt 
(DIS 31.3.2021, S. 1; vgl. İHD/HRA 6.11.2022b, S. 14). Die Gefängnisverwaltungen reagieren 
auf alle Arten von Forderungen nach Rechten oder Reaktionen auf Rechtsverletzungen, indem 
sie Aufzeichnungen führen und Disziplinarverfahren einleiten. Als Ergebnis dieser Disziplinar­
verfahren können Gefangene Strafen erhalten, die ihr Recht auf Kommunikation verbieten oder 
sie in Einzelhaft stecken. Noch wichtiger ist jedoch, dass Gefangene unter dem Vorwand dieser 
Untersuchungen und Strafen nicht von einer bedingten Entlassung profitieren dürfen. Diszipli­
narstrafen sind zu einer Bedrohung geworden, insbesondere für benachteiligte Gefangene, wie 
Minderjährige, ältere und behinderte Gefangene. Sie haben es den Häftlingen erschwert, ihre 
Stimme gegen die Rechtsverletzungen zu erheben, denen sie in Gefängnissen ausgesetzt sind. 
Selbst der Versuch von Gefangenen, die Verletzung ihrer Rechte durch Briefe an die Außenwelt 
öffentlich zu machen, ist ein Grund für eine Disziplinarstrafe wegen „ Schädigung des Rufs der 
Einrichtung“ (İHD/HRA 26.7.2024, S. 25).
NGOs bestätigten, dass bestimmte Gruppen von Gefangenen diskriminiert werden, darunter 
Kurden, religiöse Minderheiten, politische Gefangene, Frauen, Jugendliche, LGBT-Personen, 
kranke Gefangene und Ausländer (DIS 31.3.2021, S. 1).
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Die Überbelegung der Gefängnisse ist nicht nur problematisch in Hinblick auf den persönlichen 
Bewegungsfreiraum, sondern auch in Bezug auf die Aufrechterhaltung der persönlichen Hygie­
ne. Darüber hinaus haben sich viele Gefangene über die Ernährung sowie über den Umstand 
beschwert, dass das Taggeld für die Gefangenen nicht ausreicht, um selbst eine gesunde Ernäh­
rung zu gewährleisten (DIS 31.3.2021, S. 1; vgl. EC 8.11.2023, S. 26). - Gefangene unterliegen 
strengen wöchentlichen Ausgabenbeschränkungen, die nicht die Kosten für ihre Grundbedürf­
nisse widerspiegeln. Sie müssen für Körperpflegeprodukte, Reinigungsmittel, Strom (außer für 
die Beleuchtung) und zusätzliche Lebensmittel aufkommen, falls die Portionen bei den Mahl­
zeiten nicht ausreichen. Bedürftige Gefangene erhalten keine finanzielle Unterstützung (Prison 
Insider 2024).
Kontakte zur Außenwelt
Im Allgemeinen haben die Gefangenen Kontakt zu ihren Familien und Anwälten, allerdings be­
steht die Tendenz, Personen weit entfernt von ihren Herkunftsregionen und in abgelegenen 
Gegenden zu inhaftieren, was den unmittelbaren Kontakt mit der Familie oder den Anwälten er­
schwert (DIS 31.3.2021, S. 1; vgl. EC 30.10.2024, S.30, DFAT 16.5.2025, S. 40). Im September 
2019 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass die Überstellung 
von Häftlingen in weit von ihrem Wohnort entfernte Gefängnisse eine Verletzung der „ Verpflich­
tung zur Achtung des Schutzes des Privat- und Familienlebens“ darstellt (EC 6.10.2020, S. 32). 
Eines der prominentesten Beispiele ist der ehemalige Ko-Vorsitzende der pro-kurdischen De­
mokratischen Partei der Völker - HDP, Selahattin Demirtaş, der seit 2016 im Gefängnis von 
Edirne in der Westtürkei sitzt, dass sich über 1.700 von seiner Heimatstadt Diyarbakır befindet 
(Stand: Juni 2025). Seine Frau Başak Demirtaş muss jede Woche 3.500 Kilometer für einen 
einstündigen Besuch zurücklegen (3Sat 6.5.2023; vgl. DTJ 4.12.2020).
Laut İHD können auch (potenzielle) Besucher Opfer von Behördenvorgehen werden. - Es kommt 
zu polizeilichen Untersuchungen über die Personen, die die Gefangenen sehen wollen, die mit 
einem Besuchsverbot enden können, wenn sie als „ gefährlich“ einstuft werden. In jüngster Zeit 
wurden zudem Entscheidungen gegen Personen gefällt, die Gefangene besucht und ihnen Geld 
überwiesen haben. Nicht nur, dass den Häftlingen externe Geldzuwendungen versperrt wurden, 
was zu körperlichen und psychischen Problemen führt, wurden mitunter Familienangehörige 
und Freunde wegen solcher (versuchter) Geldüberweisungen strafrechtlich verfolgt, inklusive 
Inhaftierung (İHD/HRA 26.7.2024, S. 29).
Politische Gefangene
Seit dem gescheiterten Putschversuch im Jahr 2016 und dem darauf folgenden Ausnahmezu­
stand wurden immer mehr Menschen nach dem ursprünglich 1991 eingeführten Anti-Terrorge­
setz verurteilt. Zu diesen Gefangenen gehören ausgesprochene Regierungskritiker, politische 
Gegner, Aktivisten, Journalisten, Anwälte und kurdische Aktivisten. Schätzungen zufolge fallen 
mehr als 10 % der Gefängnisinsassen in diese Kategorie (Prison Insider 2024). Einer Quelle 
des niederländischen Außenministeriums zufolge gab es mit Stand April 2024 zwischen 20.000 
und 25.000 politische Gefangene, wobei die meisten Kurden - Schätzungen gehen von bis 
zu 80 % aus - (MBZ 2.2025a, S. 39f.). In diesem Sinne äußerte sich Ende November auch 
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