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Dass es auch zu Haftstrafen kommen kann, zeigt das Beispiel vom Oktober 2023, als ein 
Mann wegen „ Beleidigung der religiösen Werte eines Teils der Öffentlichkeit“ zu 7 1/2 Monaten 
Gefängnis verurteilt, als er in den sozialen Medien ein Foto veröffentlichte, welches Alkohol 
in einer Moschee zeigte. Im selben Monat nahmen die Behörden drei 16-Jährige wegen Be­
leidigung religiöser Werte in den sozialen Medien fest. In einem Fall von behördlicher Zensur 
verbot ein Gericht im Februar die Koranübersetzung des Theologen İhsan Eliaçık, weil sie ver­
meintlich Elemente enthält, die im Hinblick auf die grundlegenden Eigenschaften des Islams zu 
beanstanden seien (USCIRF 5.2024, S. 70).
Die staatliche Religionsverwaltung und Religionspolitik
Das Amt für Religionsangelegenheiten (Diyanet), eine durch die Verfassung eingerichtete staat­
liche Institution, regelt und koordiniert religiöse Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem 
Islam. Laut Gesetz hat das Diyanet den Auftrag, den Glauben, die Praktiken und die morali­
schen Grundsätze des Islams zu ermöglichen und zu fördern - wobei der Schwerpunkt auf dem 
sunnitischen Islam liegt - die Öffentlichkeit über religiöse Fragen aufzuklären und Moscheen zu 
verwalten (USDOS 30.6.2024; SE 2.1.2024). Im Juni 2025 erhielt der Diyanet-Rat per Gesetz 
die Kompetenz, die religiösen Inhalte von Publikationen zu überwachen und Koranüberset­
zungen zu zensieren, welche er als „ unangemessen“ erachtet. Nach dem neuen Gesetz kann 
der Rat, wenn er solche Texte als „ im Sinne der Grundprinzipien des Islam anstößig“ einstuft, 
deren Verbreitung untersagen, bereits vorhandene Exemplare einziehen und die Materialien 
vernichten lassen. Im Falle von Oneline-Publikationen kann das Diyanet per Gerichtsanweisung 
Inhalte entfernen oder blockieren lassen (TM 4.6.2025).
Das Diyanet ist verwaltungstechnisch unter dem Büro des Staatspräsidenten angesiedelt. Der 
Leiter des Diyanet wird vom Staatspräsidenten ernannt und von einem 16-köpfigen Rat verwaltet, 
der von Klerikern und den theologischen Fakultäten der Universitäten gewählt wird. Obwohl 
das Gesetz nicht vorschreibt, dass alle Mitglieder des Rates sunnitische Muslime sein müssen, 
ist dies in der Praxis der Fall (USDOS 30.6.2024; SE 2.1.2024). Diyanet ist eine der größten 
religiösen Institutionen der Welt, die jenseits der Türkei weltweit tätig ist. Sie wird aus dem 
Staatshaushalt finanziert. Im Jahr 2023 wurde das Budget von Diyanet bereits auf 3,18 Milliarden 
US-Dollar aufgestockt (SE 2.1.2024) und für das Jahr 2025 waren bereits 130,1 Milliarden Lira, 
rund 3,8 Milliarden US-Dollar, veranschlagt, was mehr ist als die Budget-Mittel für das Innen- oder 
Außenministerium (Duvar 20.10.2024). Während das Diyanet alle Angelegenheiten bezüglich 
der Ausübung des Islams verwaltet, ist die Generaldirektion für Stiftungen (Vakiflar) für alle 
anderen Religionen zuständig (DFAT 16.5.2025, S. 14).
Kritiker werfen der AKP vor, sunnitische Muslime zu bevorzugen (FH 26.2.2025, B4) und verwei­
sen auf die Umgestaltung des Bildungssystems, welches den islamischen Unterricht in säkularen 
Schulen begünstigt und den Aufstieg religiöser Schulen gefördert hat. Die AKP baute auch das 
Diyanet aus und nutzte diese Institution als Kanal für politische Klientelpolitik. Neben anderen 
Funktionen nutzt die Partei das Diyanet, um regierungsfreundliche Predigten in Moscheen in 
der Türkei sowie in Ländern, in denen die türkische Diaspora präsent ist, zu verbreiten (FH 
10.3.2023, B4). Seit ihrer Machtübernahme hat die AKP-Regierung eine Reihe von Maßnahmen 
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ergriffen, die ihre Sicht des Islams und der Gesellschaft widerspiegeln. Dazu gehört die Anpas­
sung der Lehrpläne, um Themen wie Darwins Evolutionstheorie zu eliminieren. Darüber hinaus 
versucht die Regierung, den Alkoholkonsum zu reduzieren, indem sie hohe Steuern einführt 
und Werbung für Alkohol verbietet. Die Regierung fördert auch sog. „ nationale und spirituelle 
Werte“ durch die von ihr kontrollierten Medien und unterstützt die islamische Zivilgesellschaft 
mit Ressourcen. Bereits 2010 hob die AKP-Regierung das von einigen türkischen Frauen als 
diskriminierend empfundene Verbot des Tragens eines Kopftuches auf, wenn sie in staatlichen 
Einrichtungen arbeiten oder studieren wollen (MBZ 31.10.2019). Das Kopftuch ist das einzige 
religiöse Symbol, das für Beamte oder Schüler in Grund-, Mittel- oder Oberschulen erlaubt ist. 
Andere religiöse Symbole wie die Kippa, das Kreuz oder der Zulfikar [Symbol von Schiiten, 
Aleviten und Alawiten] sind hingegen nicht erlaubt (NHC-FBI 19.4.2022, S. 39).
Das türkische Bildungssystem garantiert keine Neutralität und Unparteilichkeit gegenüber ver­
schiedenen Religionen, Konfessionen und Glaubensrichtungen, (EC 30.10.2024, S. 31). Die 
Zahl der Religionsschulen, die den sunnitischen Islam fördern, ist unter AKP-Regierungszeit 
gestiegen (MBZ 31.10.2019). Der staatliche Unterricht umfasst einen verpflichtenden Religions­
unterricht, wobei sich die Regierung auch weiterhin nicht an ein Urteil des EGMR aus dem Jahr 
2013 gehalten hat, wonach der von der Regierung verordnete verpflichtende Religionsunter­
richt an öffentlichen Schulen gegen die Bildungsfreiheit verstößt (USDOS 30.6.2024; vgl. EC 
30.10.2024, S. 31). Im Gegenteil. - Im August 2023 erließ die Regierung eine Verordnung, wo­
nach Schüler der Mittelstufe (fünfte bis zehnte Klasse) wöchentlich zwei zusätzliche Stunden 
Religionsunterricht im sunnitischen Islam besuchen müssen. Die Lehrergewerkschaft Eğitim Sen 
bezeichnete diese Änderung als Verstoß gegen die Religions- und Gewissensfreiheit (USDOS 
30.6.2024). Der grundsätzlich verpflichtende Religionsunterricht ist stark sunnitisch-hanafitisch 
geprägt und entspricht nicht pluralistischen Standards (BMZ/AA 22.11.2023, S. 152; vgl. USCIRF 
3.2025, S. 67). Säkularisten, Aleviten, protestantische Christen und andere Gemeinschaften 
äußerten zusätzliche Beschwerden über angeblich „ frei wählbare“ Kurse (z. B. Musik, Sport), 
in denen der Unterricht häufig ausdrücklich auf den sunnitischen Islam Bezug nimmt (USCIRF 
3.2025, S. 67).
Das Verfassungsgericht entschied im April 2022, dass der obligatorische Religionsunterricht 
gegen die Religionsfreiheit verstößt, und bestätigte damit die beiden früheren Urteile des Euro­
päischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), welcher die Türkei wegen des Prinzips und 
des Inhalts des obligatorischen Religionsunterrichts kritisiert hatte (AlMon 12.4.2022; vgl. BMZ/
AA 22.11.2023, S. 152). Eine Umsetzung des Urteils ist bislang nicht erfolgt (BMZ/AA 22.11.2023, 
S. 152). Das Bildungsministerium hat die Freistellungsmöglichkeit für alle nicht-muslimischen 
Schüler (nicht nur für jene im Lausanner Vertrag genannten) 2009 offiziell eingeräumt, voraus­
gesetzt, die entsprechende Religionszugehörigkeit ist im Personenstandsregister eingetragen 
(BMZ 10.2020). Für Nichtgläubige besteht keine Möglichkeit zur Freistellung. Seit 2016 erscheint 
die Religionszugehörigkeit nicht mehr im Personalausweis (BMZ/AA 22.11.2023, S. 152) wird 
aber weiterhin im Personenstandsregister verpflichtend erfasst und ist für die Verwaltung inklu­
sive der Polizei einsehbar (BMZ/AA 22.11.2023, S. 152; vgl. ÖB Ankara 4.2025, S.30). Atheisten, 
Agnostiker, Baha’i, Jesiden, Hindus, Buddhisten, Aleviten, andere nicht-sunnitische Muslime 
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oder diejenigen, die den Abschnitt „ Religion“ auf ihrem nationalen Personalausweis [vor 2016] 
leer gelassen haben, werden selten vom Religionsunterricht befreit (USDOS 30.6.2024).
Religiöse Einstellungen der Bevölkerung
Während ein Großteil der Bevölkerung an den von der regierenden Partei für Gerechtigkeit 
und Entwicklung (AKP) geförderten Werten des sozialen Konservativismus und der religiösen 
Frömmigkeit festhält, gibt es auch einen großen Teil der Bevölkerung, der Religion in erster Linie 
als Privatsache betrachtet. Zu dieser Gruppe gehören Menschen mit sehr unterschiedlichen 
Hintergründen und Lebensstilen, wobei der Säkularismus der wichtigste gemeinsame Nenner ist. 
Sie fühlen sich durch staatliche Maßnahmen im Sinne einer Islamisierung zunehmend margina­
lisiert (MBZ 31.10.2019). In einer vom Ankara-Institut durchgeführten Studie wurde festgestellt, 
dass 92,3 % der türkischen Bevölkerung sich als Muslime bezeichnen, während 6 % Atheisten 
(2,7%) oder Deisten (3,2%) sind. Die Mehrheit der Teilnehmer, 86 %, glaubt an die Existenz 
Gottes, und 62 % glauben an die Erfüllung religiöser Anforderungen. Diejenigen, die sich als 
religiös bezeichnen, machten 70 % aus (BNN 7.11.2023). Den Ergebnissen einer Umfrage des 
KONDA-Instituts zufolge sank der Anteil der Befragten, die sich als streng gläubig oder fromm 
bezeichneten, von 55 % im Jahr 2008 auf 46 % im Jahr 2025. Im Gegensatz dazu stieg der 
Anteil der Menschen, die sich als Atheisten oder Nichtgläubige bezeichneten, im gleichen Zeit­
raum von 2 % auf 8 %. Der Anteil der Befragten, die sich als „ gläubig“ bezeichneten, sich aber 
nicht als „ streng gläubig“ betrachteten, stieg leicht von 31 % auf 34 %. Die einzige Gruppe, die 
unverändert blieb, waren die „ sehr streng Gläubigen“, deren Anteil in beiden Umfragen bei 12 % 
lag (TM 30.5.2025).
Religiöse Minderheiten als Ziele staatlicher und gesellschaftlicher Anfeindungen
Regierungsvertreter bedienen sich zunehmend einer Rhetorik, die auf religiöse Minderheiten 
abzielt oder diese ausgrenzt (USCIRF 5.2024, S. 70). Neben der Rhetorik gegen Minderhei­
tengruppen geben die aggressive Kampagne seitens der Regierung und der Medien gegen 
Israel im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt Anlass zur Sorge. Die Wortwahl hat sich 
seit dem Terrorangriff der Hamas vom 7.10.2023 und dem darauffolgenden Militäreinsatz Is­
raels in Gaza massiv verschärft. - Staatspräsident Erdoğan hat den Terrorangriff der Hamas 
als Freiheitskämpfer eingestuft. Ein anti-westliches, insbesondere gegen Europa gerichtetes 
Islamophobie-Narrativ dominiert den Diskurs. Das Zusammenspiel dieser Tendenzen begüns­
tigt eine gegenüber religiösen Minderheiten feindliche Stimmung, die auch in Hassreden in 
sozialen Medien Ausdruck findet. Letztere werden von den Justizbehörden oft als Ausdruck 
freier Meinungsäußerung toleriert, was implizit zu Gewalt und Aggression ermutigt (ÖB Ankara 
4.2025, S.33; vgl. EC 30.10.2024, S. 31). Die Anfeindungen richten sich gegen Religions- oder 
Weltanschauungsgemeinschaften und deren Gotteshäuser, zugehörige Einrichtungen, religiö­
se/spirituelle Führer und Mitglieder, und diese Straftaten bleiben zumal ungestraft. Die derzeitige 
Gesetzgebung ist unzureichend, um gegen Hassverbrechen vorzugehen. Die Straftaten werden 
weder ausreichend gemeldet noch von den Behörden ausreichend erfasst (NHC-FBI 19.4.2022, 
S. 37). Es kommt zu Vandalismus und der Zerstörung von Gebetsstätten und Friedhöfen von 
Minderheiten (EC 30.10.2024, S. 31). Im Mai 2025 forderte das Europäische Parlament „ die 
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staatlichen Stellen der Türkei auf, Fälle von Hassdelikten, einschließlich Hetze, gegen Min­
derheiten wirksam zu untersuchen und die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen“ (EP 
7.5.2025, Pt.27).
Antisemitische und antichristliche Ressentiments gehören nicht nur in der (regierungsnahen) 
Boulevardpresse und in sozialen Medien zum Standardrepertoire. Auch hochrangige Politiker 
bis in die Staatsspitze und Führung der Opposition greifen in ihren öffentlichen Äußerungen 
gelegentlich auf antisemitische bzw. antiarmenische Verschwörungstheorien zurück(BMZ/AA 
22.11.2023, S. 154; vgl. USDOS 30.3.2021, S.90).
Siehe auch: Religionsfreiheit und religiöse Minderheiten / Christen und Juden
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17.1 Aleviten
Letzte Änderung 2025-08-06 13:34
Alevi ist die Bezeichnung für eine große Zahl von heterodoxen schiitischen Gemeinschaften 
mit unterschiedlichen Merkmalen. Damit bilden die Aleviten die größte religiöse Minderheit in 
der Türkei. Technisch gesehen fallen sie unter die schiitische Konfession des Islam, folgen 
aber einer grundlegend anderen Interpretation als die schiitischen Gemeinschaften in anderen 
Ländern. Sie unterscheiden sich auch erheblich in ihrer Praxis und Interpretation des Islam von 
der sunnitischen Mehrheit (MRG 6.2018a; vgl. BPB 14.9.2014, MBZ 2.2025a, S. 67). Während 
die meisten Aleviten ihren Glauben als eigenständige Religion betrachten, identifizieren sich 
einige als Schiiten oder Sunniten oder sehen ihre alevitische Identität überwiegend in einem 
kulturellen und nicht religiösen Rahmen. Aleviten sind meist säkular orientiert und unterstützen 
eine strikte Trennung von Religion und Politik. Aleviten berichten, dass sie religiöse Zeremonien 
und Feste im Allgemeinen ohne behördliche Einmischung durchführen konnten (DFAT 16.5.2025, 
S.15; vgl. MBZ 2.2025a, S. 67).
Die Zahl der Aleviten im Land ist umstritten. Schätzungen aus verschiedenen Quellen variieren 
beträchtlich, von etwa 10 % bis zu 40 % der Gesamtbevölkerung. Aktuelle Zahlen deuten auf eine 
235
240

Zahl von zehn bis 25 Millionen hin (USCIRF 3.2025, S.67; vgl. MRG 6.2018a, DFAT 16.5.2025, 
S.15).
Die Aleviten haben traditionell ein problematisches Verhältnis zum türkischen Staat. - Ein Grund 
sind die historischen staatlichen oder gesellschaftlichen Gewalttaten. Tragische Höhepunkten 
waren die Zerstörung der alevitischen Provinz Dersim (heute Tunceli) 1938, die Tausende Todes­
opfer forderte, die Pogrome in Kahramanmaraş 1978 und Çorum 1980 (BPB 14.9.2014) sowie 
das Massaker von Sivas am 2.7.1993, bei dem, während eines alevitischen Festivals, ein Hotel 
durch sunnitische Fundamentalisten in Brand gesetzt wurde, in dessen Folge 37 Menschen den 
Tod fanden (BPB 14.9.2014; vgl. DFAT 16.5.2025, S.16).
In dieser Beziehung lassen sich zwei Hauptthemen, nämlich Anerkennung der Aleviten als 
Religionsgemeinschaft und die Befreiung vom Religionsunterricht ausmachen (MBZ 2.2025a, 
S. 68). - Aleviten werden nicht als religiöse Minderheit anerkannt und genießen daher keine 
Minderheitenrechte (BMZ/AA 22.11.2023, S. 151; vgl. GfbV o.D., USCIRF 5.2024, S. 70). Die 
türkische Regierung stuft das Alevitentum als eine Glaubensrichtung innerhalb des sunnitischen 
Islam ein, daher werden Aleviten in den Meldeämtern offiziell als „ islamisch“ gekennzeichnet 
(BMZ/AA 22.11.2023, S. 151; vgl. GfbV o.D., DFAT 16.5.2025, S.16, USCIRF 3.2025, S. 66).
Viele Aleviten sind auch ethnische Kurden, wobei die Schätzungen ihrer Anzahl zwischen einer 
halben und mehreren Millionen liegen (DFAT 16.5.2025, S.15). Einer anderen Quelle zufolge, 
welche von der Sprache ausgeht, sind ungefähr zwei Drittel türkischsprachig, das restliche 
Drittel spricht eine der beiden nordwestiranischen Sprachen Kurmanci [eine der Varianten des 
Kurdischen] und Zazaki [Anm.: gilt laut manchen Linguisten als eigene Sprache, getrennt vom 
Kurdischen] (BPB 14.9.2014). Kurdische Aleviten identifizieren sich primär eher als Aleviten 
(DFAT 16.5.2025, S.15). Politisch stehen die kurdischen Aleviten vor dem Dilemma, ob sie ihrer 
ethnischen oder ihrer religiösen Gemeinschaft gegenüber loyal sein sollen. Einige kümmern sich 
mehr um die religiöse Solidarität mit den türkischen Aleviten als um die ethnische Solidarität 
mit den Kurden, zumal viele sunnitische Kurden sie missbilligen (MRG 6.2018a). Während 
die Aleviten über die ganze Türkei verstreut sind, konzentrieren sich die alevitischen Kurden 
auf Zentral- und Ost-Anatolien, Istanbul und andere Großstädte. Tunceli (Dersim) [östliche 
Zentraltürkei] ist das Zentrum des alevitischen Glaubens. Seine Bevölkerung ist überwiegend 
(zu 95 %) alevitisch. Durchschnittliche Aleviten verhalten sich in der Gesellschaft in der Regel 
unauffällig und betonen ihre religiöse Identität nicht (DFAT 16.5.2025, S.15f.).
Aleviten sind von einer systemischen Diskriminierung in Schulen und im öffentlichen Bereich 
betroffen (FH 26.2.2025, F4; vgl. USCIRF 5.2024, S. 70). Aktivitäten alevitischer Vereine und 
Stiftungen werden nicht selten durch bürokratische Hürden erschwert. In Regierung, Verwal­
tung und Parlament sind Aleviten unterrepräsentiert. Ihre Bemühungen, sich politisch Gehör 
zu verschaffen, werden oft als Versuch gewertet, künstlich eine Minderheit zu schaffen und die 
territoriale Einheit und Integrität der türkischen Nation zu gefährden (BAMF 4.11.2024c, S. 1).
Religionspolitik bez. alevitischer Kultstätten - Cemevis
236
241

Das Alevitentum wird offiziell weiterhin als heterodoxe muslimische „ Sekte“ oder kulturelle Grup­
pe behandelt, nicht jedoch als religiöses Bekenntnis anerkannt. Dies führt dazu, dass alevitische 
Gebetshäuser (Cemevis oder Cemevleri) in vielen Gemeinden nicht als Gotteshäuser anerkannt 
sind, und dies trotz anderslautender Urteile des Obersten Berufungsgerichtes (Kassationsge­
richt) vom November 2018 und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) 
(USDOS 30.6.2024; vgl. ÖB Ankara 4.2025, S.37, AA 20.5.2024, S. 11). Infolgedessen stehen 
die Gebetshäuser nicht unter dem Schutz des türkischen Strafgesetzes (ÖB Ankara 4.2025, 
S.37). Ende September 2021 sah das Ministerkomitee des Europarates laut eigenen Angaben 
in der ungerechtfertigten und diskriminierenden Weigerung, den Glauben der alevitischen Ge­
meinschaft als Religion anzuerkennen, einen Grund, das Monitoring der Türkei fortzusetzen 
(CoE 15.6.2023, S.2).
Führungspersönlichkeiten der Aleviten nannten die Anzahl der 2.500 bis 3.000 Gebetshäuser 
als unzureichend, um die Bedürfnisse der Gläubigen zu befriedigen. Die Regierung erklärte wei­
terhin, dass die vom Religionsamt Diyanet finanzierten sunnitischen Moscheen den Aleviten und 
allen Muslimen zur Verfügung stünden, unabhängig von ihrer religiösen Überzeugung (USDOS 
30.6.2024). Diyanet gibt das staatlich zugeteilte Geld ausschließlich zugunsten des sunnitischen 
Islam aus. Da die Aleviten von der türkischen Regierung nicht als Religionsgemeinschaft aner­
kannt werden, kann die alevitische Gemeinschaft eben nicht auf die finanzielle Unterstützung 
von Diyanet zählen (MBZ 2.2025a, S. 68). - Abweichend von der Regierungslinie, wurden den 
Aleviten vereinzelt auf lokaler Ebene Rechte und Unterstützung eingeräumt. In İzmir erhielten 
sieben Cemevis den Status einer Kultstätte. In Istanbul wurden kostenlose kommunale Dienst­
leistungen wie den anderen Religionsgemeinschaften auch den Gebetshäusern der Aleviten 
zugestanden (USDOS 12.5.2021). Der Stadtrat von Istanbul hat im September 2024 Cemevis 
(und Gebetsstätten anderer Religionen) als Teil der Verantwortlichkeiten der zuständigen Abtei­
lung der Stadtverwaltung offiziell anerkannt, trotz der Gegnerschaft seitens der AKP-Fraktion in 
der Stadtvertretung (Duvar 13.9.2024; vgl. USCIRF 3.2025, S. 67).
Die Regierung hat den Aktionsplan betreffend die Entscheidungen des EGMR über Cem-Häu­
ser und obligatorischen Religionsunterricht, der 2016 dem Ministerkomitee des Europarates 
vorgelegt worden war, bis heute nicht umgesetzt (ÖB Ankara 4.2025, S.37; vgl. AA 20.5.2024, 
S. 11). Andere Urteile des EGMR, wonach nur alevitische Führer über die Religionszugehörig­
keit ihrer Gemeinschaft entscheiden dürfen und dass alevitische Schüler vom obligatorischen 
Religionsunterricht durch sunnitische Imame befreit werden sollten, wurden laut Vertretern der 
alevitischen Gemeinschaft nicht umgesetzt (DFAT 16.5.2025, S. 16).
Durch das Präsidialdekret Nr. 112 (vom 9.11.2022) wurde ein Präsidium für Alevitische Kul­
tur und Gebetshäuser im Ministerium für Kultur und Tourismus eingerichtet, das u.a. für die 
Koordinierung der effektiven und effizienten Durchführung von Dienstleistungen in Cemevleri 
zuständig ist. Parallel dazu wurde Gesetz Nr. 7421 (vom 8.11.2022) vom Parlament beschlossen, 
durch welches die Errichtung, Instandhaltung und Reparatur von Cemevleri durch Gemeinden 
übernommen werden können und die Kosten für Beleuchtung der Cemevleri vom Ministerium für 
Kultur und Tourismus übernommen werden. Dagegen wurde von zahlreichen alevitischen Ver­
bänden und CHP- und HDP-Abgeordneten protestiert. Hauptkritikpunkt ist, dass die alevitische 
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Hauptforderung, Cemevleri als Gebetsstätten anzuerkennen, nicht enthalten ist (ÖB Ankara 
4.2025, S. 37; vgl. (BMZ/AA 22.11.2023, S.153). Alevitische Verbände sehen die Entwicklung 
außerdem teils sehr kritisch, da sie eine staatliche Kontrolle des Alevitentums befürchten (BMZ/
AA 22.11.2023, S.153).
Im Jänner 2025 traf sich Staatspräsident Erdoğan mit Ahmet Uğurlu, einer führenden Persön­
lichkeit der alevitischen Gemeinde. Uğurlu äußerte mehrere Wünsche, darunter die Einrichtung 
von Schulen, in denen alevitische Geistliche ausgebildet werden könnten und die Bereitstel­
lung finanzieller Mittel zur Bezahlung des Personals von Cemevis (DS 22.1.2025; vgl. AnA 
23.1.2025).
Religionsunterricht
Der nationale Lehrplan schreibt einen obligatorischen Religionsunterricht vor, und obwohl Alevi­
ten (und nicht-muslimische Schüler) offiziell von diesen Kursen befreit sind, können sie sich in 
der Praxis nicht abmelden (FH 26.2.2025, D2). - Alevitische Eltern sind nach wie vor mit Proble­
men konfrontiert, wenn sie ihre Kinder vom sunnitischen Religionsunterricht abmelden wollen, 
da die Behörden die Aleviten nicht als religiöse Minderheit anerkennen (USCIRF 12.2022, S. 3). 
Im April 2024 stellte das Bildungsministerium sein neues Bildungssystem mit einer Reihe von 
Reformen der Lehrpläne für Grund- und weiterführende Schulen vor. Hierzu äußerten sich eini­
ge alevitische Gruppen besorgt über eine falsche Darstellung ihrer Tradition (USCIRF 3.2025, 
S. 67).
Beispiele für Übergriffe
Als zweitgrößte religiöse Gruppe des Landes werden die Aleviten von Teilen der Mehrheitsgesell­
schaft als fremd und unzuverlässig angesehen (BMZ 10.2020). Hassreden und Hassverbrechen 
gegen Aleviten hielten an (EC 30.10.2024, S. 35; vgl. FH 26.2.2025, D2, DFAT 16.5.2025, S. 16). 
Im Jahr 2022 nahmen die gewalttätigen Übergriffe gegen alevitische Einrichtungen deutlich zu. 
Zwischen Juli und August 2022 wurden mindestens fünf alevitische NGOs und Gotteshäuser 
angegriffen und verwüstet (FH 10.3.2023, D2). Nebst Angriffen auf Cem-Häuser wurden auch 
alevitische Religionsführer attackiert (EC 8.11.2023, S.32).
Am 30.7.2022, dem ersten Tag des für die Aleviten heiligen Monats Muharram, wurden in An­
kara gleichzeitig Angriffe auf die alevitschen Gebetshäuser und Vereine Tuzluçayır Ana Fatma 
Djemevi, Ege Mahallesi Şah-ı Merdan Djemevi, Gökçebel Village Association sowie die turk­
menisch-alevitische Bektashi-Stiftung verübt. Beim Angriff auf die Bektashi-Stiftung wurde eine 
Frau durch Messerstiche verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Die übrigen Einrichtun­
gen wurden mit Steinen und Stühlen beworfen. Ein Verdächtiger wurde festgenommen (Duvar 
31.7.2022; vgl. BAMF 8.8.2022, S. 10, USDOS 15.5.2023, USCIRF 5.2023, S.66). Am 5.8.2022 
wurde Selami Sarıtaş, der Leiter der alevitischen Gemeinde Kartal-Cemevi, von zwei unbekann­
ten Tätern vor seinem Wohnhaus in Istanbul körperlich angegriffen und verletzt (BAMF 8.8.2022, 
S. 11; vgl. HDN 8.8.2022). Die Polizei reagierte mit der Aufstellung eines Spezialteams, um die 
Angreifer zu fassen (HDN 8.8.2022). Ein Cemevi und Häuser von Aleviten wurden im November 
2022 mit Schimpfwörtern besprüht (ÖB Ankara 28.12.2023, S.34). Das Gerichtsverfahren im 
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Zusammenhang mit den Angriffen vom Juli 2022 in Ankara wurde im Juli 2023 in erster Instanz 
abgeschlossen, wobei der Haupttäter wegen Beschädigung von Gebetsstätten und vorsätzlicher 
Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt wurde (EC 8.11.2023, S.32). Laut Quellen des 
australischen Außenministeriums gab es auch 2023 religiös motivierte Übergriffe auf Häuser 
von Aleviten (DFAT 16.5.2025, S. 16).
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