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Hauptforderung, Cemevleri als Gebetsstätten anzuerkennen, nicht enthalten ist (ÖB Ankara 
4.2025, S. 37; vgl. (BMZ/AA 22.11.2023, S.153). Alevitische Verbände sehen die Entwicklung 
außerdem teils sehr kritisch, da sie eine staatliche Kontrolle des Alevitentums befürchten (BMZ/
AA 22.11.2023, S.153).
Im Jänner 2025 traf sich Staatspräsident Erdoğan mit Ahmet Uğurlu, einer führenden Persön­
lichkeit der alevitischen Gemeinde. Uğurlu äußerte mehrere Wünsche, darunter die Einrichtung 
von Schulen, in denen alevitische Geistliche ausgebildet werden könnten und die Bereitstel­
lung finanzieller Mittel zur Bezahlung des Personals von Cemevis (DS 22.1.2025; vgl. AnA 
23.1.2025).
Religionsunterricht
Der nationale Lehrplan schreibt einen obligatorischen Religionsunterricht vor, und obwohl Alevi­
ten (und nicht-muslimische Schüler) offiziell von diesen Kursen befreit sind, können sie sich in 
der Praxis nicht abmelden (FH 26.2.2025, D2). - Alevitische Eltern sind nach wie vor mit Proble­
men konfrontiert, wenn sie ihre Kinder vom sunnitischen Religionsunterricht abmelden wollen, 
da die Behörden die Aleviten nicht als religiöse Minderheit anerkennen (USCIRF 12.2022, S. 3). 
Im April 2024 stellte das Bildungsministerium sein neues Bildungssystem mit einer Reihe von 
Reformen der Lehrpläne für Grund- und weiterführende Schulen vor. Hierzu äußerten sich eini­
ge alevitische Gruppen besorgt über eine falsche Darstellung ihrer Tradition (USCIRF 3.2025, 
S. 67).
Beispiele für Übergriffe
Als zweitgrößte religiöse Gruppe des Landes werden die Aleviten von Teilen der Mehrheitsgesell­
schaft als fremd und unzuverlässig angesehen (BMZ 10.2020). Hassreden und Hassverbrechen 
gegen Aleviten hielten an (EC 30.10.2024, S. 35; vgl. FH 26.2.2025, D2, DFAT 16.5.2025, S. 16). 
Im Jahr 2022 nahmen die gewalttätigen Übergriffe gegen alevitische Einrichtungen deutlich zu. 
Zwischen Juli und August 2022 wurden mindestens fünf alevitische NGOs und Gotteshäuser 
angegriffen und verwüstet (FH 10.3.2023, D2). Nebst Angriffen auf Cem-Häuser wurden auch 
alevitische Religionsführer attackiert (EC 8.11.2023, S.32).
Am 30.7.2022, dem ersten Tag des für die Aleviten heiligen Monats Muharram, wurden in An­
kara gleichzeitig Angriffe auf die alevitschen Gebetshäuser und Vereine Tuzluçayır Ana Fatma 
Djemevi, Ege Mahallesi Şah-ı Merdan Djemevi, Gökçebel Village Association sowie die turk­
menisch-alevitische Bektashi-Stiftung verübt. Beim Angriff auf die Bektashi-Stiftung wurde eine 
Frau durch Messerstiche verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Die übrigen Einrichtun­
gen wurden mit Steinen und Stühlen beworfen. Ein Verdächtiger wurde festgenommen (Duvar 
31.7.2022; vgl. BAMF 8.8.2022, S. 10, USDOS 15.5.2023, USCIRF 5.2023, S.66). Am 5.8.2022 
wurde Selami Sarıtaş, der Leiter der alevitischen Gemeinde Kartal-Cemevi, von zwei unbekann­
ten Tätern vor seinem Wohnhaus in Istanbul körperlich angegriffen und verletzt (BAMF 8.8.2022, 
S. 11; vgl. HDN 8.8.2022). Die Polizei reagierte mit der Aufstellung eines Spezialteams, um die 
Angreifer zu fassen (HDN 8.8.2022). Ein Cemevi und Häuser von Aleviten wurden im November 
2022 mit Schimpfwörtern besprüht (ÖB Ankara 28.12.2023, S.34). Das Gerichtsverfahren im 
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Zusammenhang mit den Angriffen vom Juli 2022 in Ankara wurde im Juli 2023 in erster Instanz 
abgeschlossen, wobei der Haupttäter wegen Beschädigung von Gebetsstätten und vorsätzlicher 
Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt wurde (EC 8.11.2023, S.32). Laut Quellen des 
australischen Außenministeriums gab es auch 2023 religiös motivierte Übergriffe auf Häuser 
von Aleviten (DFAT 16.5.2025, S. 16).
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17.2 Christen und Juden
Letzte Änderung 2025-08-06 13:34
Die Türkei schränkt den Anwendungsbereich des Lausanner Vertrages von 1923 auf drei eth­
nisch-religiöse Minderheitengruppen ein (ÖB Ankara 4.2025, S.30). Zudem greift der Staat stark 
in die Angelegenheiten der drei nicht-islamischen, sogenannten „ Lausanner“ Religionsgemein­
schaften ein. Das Innenministerium genehmigt die Wahl des jeweiligen Gemeinschaftsober­
haupts und beansprucht dabei ein Veto-Recht. Oberhäupter und Klerus (sowie Wahlgremien) 
der drei „ Lausanner“ Gemeinschaften müssen türkische Staatsangehörige sein. 2011 wurde die 
Einbürgerungspraxis für die Betroffenen allerdings vereinfacht (BMZ/AA 22.11.2023, S.153). An­
dere christliche Minderheiten, wie Protestanten, Römisch-Katholische oder Syrisch-Orthodoxe, 
sind ohne Status (ÖB Ankara 4.2025, S. 31).
Neue Vorschriften schränken die Stiftungen religiöser Minderheiten ein. - So müssen Personen, 
die für das Leitungsgremium einer Minderheitenstiftung kandidieren, schon mindestens sechs 
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Monate in einem bestimmten Gebiet gewohnt haben, unabhängig davon, ob dort überhaupt 
andere Angehörige ihrer Glaubensgemeinschaft leben. Z. B. haben die griechisch-orthodoxen 
Gemeinden zum Teil nur wenige Wähler und erreichen nicht die Vorgaben der neuen Wahl­
ordnung. Damit können sie kein eigenes Leitungsgremium einsetzen und müssen ihre Stiftung 
notgedrungen aufgeben. Assyrische und jüdische Gemeinden stehen vor demselben Problem, 
weil ihre Stiftungen nicht am gleichen Ort wie die Gemeinden angesiedelt sind. Die fehlenden 
Ausbildungsstätten für Priester sind ein weiteres großes Problem aller christlichen Glaubens­
gemeinschaften in der Türkei (ACN 2023).
Diese Entwicklungen verursachen bei Angehörigen der christlichen Minderheiten ein Gefühl 
permanenter Unsicherheit und der Bedrohung. Sie verstärken zudem die Befürchtung, dass der 
Raum für christliche Religionsgemeinschaften in der Türkei weiter schrumpft (Christen machen 
weniger als 1 % der Bevölkerung aus) (ÖB Ankara 4.2025, S.36).
Nicht-sunnitische Personen haben in der Praxis erschwerten Zugang zu einer Laufbahn im 
öffentlichen Dienst (BMZ/AA 22.11.2023, S.153). Der Zugang zu Arbeitsplätzen im öffentlichen 
Dienst, dem Sicherheitsapparat des Staates und den Ordnungskräften wird Christen verwehrt, 
ebenso wie Beförderungen in der Armee. Generell haben Christen nur begrenzten Zugang zu ei­
ner Anstellung im öffentlichen Dienst; und in der privaten Wirtschaft erfahren sie Diskriminierung, 
insbesondere wenn Arbeitgeber Verbindungen zur Regierung unterhalten. Die Religionszuge­
hörigkeit wird auf den neuen Ausweisen zwar nicht mehr sichtbar angezeigt, sie wird aber 
weiterhin auf dem Chip in der Karte registriert. Somit ist es ein Leichtes, christliche Bewerber 
zu diskriminieren (OpD 1.2024, S. 7, 39).
Nach einem Beschluss des türkischen Hochschulrates von 1990 sind nur Kinder aus christlichen 
und jüdischen Familien vom islamischen Religionsunterricht befreit. Das Recht auf Befreiung 
kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Religionszugehörigkeit im Bevöl­
kerungsregister offengelegt wird. Die Angabe hierzu ist somit obligatorisch. Die wesentlichen 
Grundsätze und Praktiken des Christentums und des Judentums sind zwar im Lehrbuch der 
11. Klasse weitgehend enthalten, doch beruhen diese, nicht zuletzt infolge einer Interpretation 
aus islamischer Sicht, nach Ansicht von christlichen und jüdischen Theologen auf Ungenau­
igkeiten und sind mit den grundlegenden Lehren des Christentums und des Judentums nicht 
vereinbar (NHC-FBI 19.4.2022, S. 56f).
Es kommt immer noch zu Vandalenakten gegen religiöse Stätten. Obwohl viele Angriffe auf 
Friedhöfe in der Türkei offenbar das Werk nicht-staatlicher Akteure sind, ist auch die türkische 
Regierung in die Zerstörung von Grabstätten religiöser Minderheiten verwickelt. Darüber hinaus 
gelingt es den Behörden oft nicht, nicht-staatliche Akteure, die für diese Taten verantwortlich 
sind, zu fassen oder strafrechtlich zu verfolgen, wodurch ein Klima der Straflosigkeit entsteht. 
Ebenso versäumt es die türkische Regierung häufig, Bauprojekte zu stoppen, die Friedhöfe 
bedrohen (USCIRF 12.2021, S. 2f.).
[Anm.: zum Punkt Konversion, siehe Kapitel Religionsfreiheit und religiöse Minderheiten.]
Christen
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Es gibt etwa 165.000 Christen verschiedener Konfessionen, darunter vor allem armenisch-apos­
tolische Orthodoxe, syrisch-orthodoxe Christen, römisch-katholische Christen und Protestanten 
(diese Zahlen schließen russische und ukrainische Orthodoxe aus, die seit dem Einmarsch 
Russlands in die Ukraine im Jahr 2022 Berichten zufolge in großer Zahl in die Türkei gezogen 
sind). Kleinere christliche Gemeinschaften sind griechisch-orthodoxe Christen, Zeugen Jehovas, 
armenisch-katholische Christen und chaldäische Christen (DFAT 16.5.2025, S. 15).
Die zunehmende Islamisierung des Landes unter Präsident Erdoğan hat für christliche Gläu­
bige eine Reihe von Einschränkungen und Formen struktureller Diskriminierung bewirkt, die 
verschiedene Gruppen auf unterschiedliche Weise betreffen. Der überwiegende Teil der christli­
chen Gemeinden befinden sich in den Städten an der Westküste, wo eine moderate, säkularere 
Atmosphäre herrscht, während die Mehrheitsgesellschaft im eher konservativ, islamisch gepräg­
ten Landesinneren Christen sowie christlichen Konvertiten feindseliger gegenübersteht. Dem 
höchsten Druck sind christliche Gruppen im Südosten der Türkei ausgesetzt, wo sie seit Jahr­
zehnten Opfer des Konflikts zwischen der Armee und kurdisch-nationalistischen Gruppen sind 
(BAMF 4.11.2024c, S. 3).
Der in der Gesellschaft sehr stark ausgeprägte religiöse Nationalismus übt einen großen Druck 
auf die Christen aus. Nationalismus und Islam sind in der Türkei untrennbar miteinander verbun­
den. Wer kein Muslim oder sogar Konvertit ist, beziehungsweise wer einen von der Mehrheitsre­
ligion abweichenden Glauben offen zum Ausdruck bringt, wird nicht als loyaler Türke angesehen. 
Das gilt sowohl für Konvertiten mit muslimischem Hintergrund als auch für Christen, die meist 
einer nationalen Minderheit, beispielsweise Griechen, Syriakische Christen [Anm.: Aramäer und 
Assyrer] oder Armenier (OpD 1.2024, S. 6, 33; vgl. EC 30.10.2024, S.35) Aleviten oder Juden 
angehören (EC 30.10.2024, S.35).
Bedrohungen und auch Gewalt gegen Angehörige christlicher Minderheiten finden, wenn auch 
nicht in verbreitetem Ausmaß, so doch regelmäßig statt. Nach wie vor werden auch Pries­
ter, Ordensleute, Kirchen und Klöster der in der Türkei verbliebenen christlichen Minderheiten 
drangsaliert oder bedroht (ÖB Ankara 4.2025, S.33f.). Nebst dem Terroranschlag auf die Ma­
rienkirche in Istanbul durch den IS-Khorasan Provinz im Jänner 2024 mit einem Todesopfer - 
siehe: Sicherheitslage / Terroristische Gruppierungen: sog. IS – Islamischer Staat (alias Daesh) 
/ Islamischer Staat – Provinz Khorasan (ISKP) - eröffnete ein Bewaffneter in der Silvesternacht 
2024 das Feuer auf das Gebäude eines Vereins, der mit der Kurtuluş-Kirche im Istanbuler 
Stadtteil Çekmeköy verbunden ist, und rief dabei offenbar Slogans, die auf religiöse Intoleranz 
hindeuten. Laut Medienberichten schrie er: „ Wir werden nicht zulassen, dass ihr unsere musli­
mische Jugend einer Gehirnwäsche unterzieht! Ihr Ungläubigen werdet besiegt und in die Hölle 
getrieben werden!“ Dem Verein widerfuhren schon zuvor ähnliche Übergriffe (SCF 2.1.2025; 
vgl. Haberler 1.1.2025). Nebst Übergriffen nicht-staatlicher Akteure werden auch Übergriffe und 
Verhaftungen von Religionsvertretern und Übergriffe gegen Einrichtungen vermeldet. Mitunter 
werden Verletzungen von Besitzrechten im Zuge von Bauprojekten offiziell geduldet (ÖB Ankara 
30.11.2021, S. 25; vgl. USCIRF 4.2020). So wurde der Bau eines Geschäftskomplexes auf dem 
Areal eines armenisch-katholischen Friedhofs in Ankara ungeachtet von Protesten auch der 
dortigen Architektenkammer gestattet (ÖB Ankara 30.11.2021, S. 25). Positive Entwicklungen 
242
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waren die Einweihung der syrisch-orthodoxen Kirche Mor Ephrem am 8.10.2023 in Istanbul, des 
ersten Kirchenneubaus seit Gründung der Republik Türkei 1923, die Renovierung und Weihe 
der armenisch-orthodoxen Kirche Üç Horan am 29.8.2021 in Malatya (ÖB Ankara 4.2025, S. 36; 
vgl. USCIRF 5.2024, S. 71) und die Ankündigung der Reparatur der vom Erdbeben beschä­
digten griechisch-orthodoxen St. Georg-Kirche in Antakya (USCIRF 5.2024, S. 71) sowie die 
beginnende Renovierung der armenischen Kirche Surp Sarkis in Diyarbakır im Frühjahr 2024 
(USCIRF 3.2025, S. 66; vgl. AnA 30.5.2024).
Es kommt weiterhin zu Hassverbrechen und Hassreden gegen Christen und Juden (EC 
8.11.2023, S. 33; vgl. EC 30.10.2024, S. 35). Antisemitische und antichristliche Ressentiments 
gehören nicht nur in der (regierungsnahen) Boulevardpresse und in sozialen Medien zum 
Standardrepertoire. Auch hochrangige Politiker und Politikerinnen bis in die Staatsspitze und 
die Führung der Opposition greifen in ihren öffentlichen Äußerungen gelegentlich auf antisemiti­
sche bzw. antiarmenische Verschwörungstheorien zurück (BMZ/AA 22.11.2023, S. 154). Im Mai 
2021 beispielsweise verwendete der türkische Präsident Erdğan in einer Fernsehansprache 
ebenfalls antisemitische Formulierungen (USCIRF 4.2022, S. 62). Die COVID-19-Pandemie 
hatte zusätzlich zu einer Zunahme von Antisemitismus und antisemitischer Rhetorik in der 
Türkei geführt. Im März 2021 wurde das Tor der historischen Kasturya-Synagoge in Istanbul 
in Brand gesetzt (USCIRF 12.2021, S. 4) und Mitte Juli 2022 verwüsteten unbekannte Täter 
jüdische Gräber auf dem Hasköy-Friedhof in Beyoğlu, Istanbul. Nach Angaben der Stiftung des 
Oberrabbinats der Türkei wurden bei dem Anschlag sechsunddreißig Grabsteine beschädigt 
(Bianet 15.7.2022).
Die Behörden gehen in letzter Zeit verstärkt gegen evangelikale Prediger und deren Familien 
vor. Seit 2019 mussten über 200 Prediger und ihre Angehörigen die Türkei verlassen (Stand: Au­
gust 2022). Während immer wieder ausländische Protestanten des Landes verwiesen werden,  
werden in den meisten Fällen die Aufenthaltstitel der Betroffenen selbst nach jahrzehntelan­
gem Aufenthalt im Land nicht mehr verlängert. Anderen wird die Wiedereinreise nach einem 
Auslandsaufenthalt verwehrt. Der Vorwurf lautet, dass sie als Missionare die öffentliche Sicher­
heit gefährden würden. Die Begründung, missionarische Tätigkeiten würden eine Gefahr der 
öffentlichen Sicherheit darstellen, wird auch vom Verfassungsgericht bestätigt. Grundlage sind 
in vielen Fällen Berichte des türkischen Geheimdienstes MİT. Diese können jedoch auch bei 
Gericht nicht eingesehen werden, sodass unklar ist, worauf sich die Vorwürfe stützen (ÖB An­
kara 4.2025, S. 34; vgl. AlMon 23.3.2022). Die Protestanten hatten weiterhin Probleme mit der 
offiziellen Anerkennung ihrer Gotteshäuser (EC 8.11.2023, S. 33).
Juden
In der Türkei leben schätzungsweise 16.000 bis 17.000 Juden. Die Besorgnis über Antisemitis­
mus in der Türkei hat zugenommen, insbesondere nach den Terroranschlägen der Hamas vom 
7.10.2023 und dem darauf folgenden Krieg zwischen Israel und der Hamas. Zu den Vorfällen 
im Jahr 2023 gehörten beispielsweise ein Taxifahrer, der sich weigerte, jüdische Fahrgäste zu 
befördern, ein Buchhändler, der ein Schild mit der Aufschrift „ Keine Juden erlaubt“ in seinem 
Schaufenster aufhängte, und die Verwüstung der Etz Hayim-Synagoge in Izmir (DFAT 16.5.2025, 
243
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S. 17; vgl. Algemeiner 27.10.2023). Am 17.10.2023 griff die regierungsnahe islamistische Tages­
zeitung Yeni Akit die jüdischen Türken mit der Schlagzeile „ Deportiert die zionistischen Diener 
aus der Staatsbürgerschaft“ auf ihrer Titelseite an. Yeni Akit behauptete, jüdische Türken seien 
„ von Natur aus Bürger Israels“ und warf ihnen vor, in den jüdischen Staat zu reisen, um sich an 
dessen Kriegsbemühungen zu beteiligen. Am folgenden Tag titelte die regierungsnahe Tages­
zeitung Yeni Şafak auf ihrer Titelseite: „ Dieser Terrorstaat muss zerstört werden“ (Algemeiner 
27.10.2023). Die türkisch-jüdische Gemeinde hat ihre Besorgnis über antisemitische Äußerun­
gen in den Medien und von hochrangigen Regierungsvertretern zum Ausdruck gebracht (DFAT 
16.5.2025, S. 17).
Während jüdische Gemeinden in Istanbul und Ankara ihre Dankbarkeit für den Polizeischutz bei 
ihren Gottesdiensten zum Ausdruck brachten, haben die hetzerischen Äußerungen politischer 
Führer über Israel, darunter auch Verfälschungen des Holocaust, an historische antisemitische 
Narrative angeknüpft und zu einer Stimmung in der Bevölkerung gegen Juden beigetragen 
(USCIRF 3.2025, S. 67).
Prangerte Staatspräsident Erdoğan den Antisemitismus als „ Verbrechen gegen die Mensch­
lichkeit“ vor US-amerikanischen Juden am selben Tag seines Treffens mit dem israelischen 
Premierminister Benjamin Netanjahu an (Haaretz 21.9.2023), so änderte sich das ab dem 
7.10.2023 radikal. - Erdoğan hat seit dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel 
am 7. Oktober und dem darauffolgenden Gaza-Krieg mehrfach für Irritationen und Empörung 
gesorgt. Erdogan rügte den israelischen „ Faschismus“ und zweifelte Existenzrecht des Staates 
Israel offen an, den er wörtlich auch als Terrorstaat titulierte, der in Gaza einen Genozid verübe 
(MM 17.11.2023; vgl. AnA 22.11.2023). Mit der Eskalation des Konflikts zwischen Israel und 
der Hamas erlebt die Türkei einen beunruhigenden Anstieg antisemitischer Äußerungen, die 
vor allem durch die Medienberichterstattung und den politischen Diskurs verschärft werden, die 
u. a. Adolf Hitler und die Nazi-Ideologie verherrlichen (DW 26.10.2023; vgl. FAZ 26.10.2023, 
USCIRF 5.2024, S. 70).
Die jüdische Gemeinde in der Türkei hat angesichts des anhaltenden Konflikts zwischen Israel 
und der Hamas ihre Besorgnis über den zunehmenden Antisemitismus zum Ausdruck gebracht. 
Karel Valansi, Kolumnist u. a. für die türkisch-jüdische Zeitung Şalom, erklärte gegenüber der 
Deutschen Welle, dass Juden in der Türkei zunehmend mit der israelischen Politik in Verbindung 
gebracht werden. In der Wahrnehmung, so Valansi, werden Juden völlig aus der Position von 
Bürgern der Türkei entfernt und zu Botschaftern und zum verlängerten Arm Israels gemacht, 
und die Wut gegen diesen Staat richtet sich dann gegen türkische Juden (DW 26.10.2023). Um 
kein Aufsehen zu erregen, hat die türkisch-jüdische Gemeinschaft beispielsweise das jüdische 
Chanukka-Fest seit dem 7.10.2023 nicht mehr öffentlich gefeiert (MBZ 2.2025a, S. 73).
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17.3 Atheisten, Agnostiker und andere nicht-religiöse Personengruppen
Letzte Änderung 2025-08-06 13:32
Eine Umfrage des Konda-Instituts  vom Oktober 2024 zeigte, dass seit 2008 der Prozentsatz der 
Atheisten und Nicht-Gläubigen von 2 % auf 8 % gestiegen ist (TM 30.5.2025). Und 2022 sahen 
sich laut Konda 12,4 % der Teenager als ungläubig oder gleich als Atheisten (TA 27.9.2024).
Zwar haben Atheisten das Recht, ihre Überzeugungen frei zu äußern, und einige tun dies auch 
aktiv online und in den Medien, doch werden Atheisten häufig von religiösen Türken kritisiert und 
beschimpft (DFAT 16.5.2025, S. 18). Hasstiraden und Beleidigungen gegen Atheisten und De­
isten gingen laut Europäischer Kommission auch 2023 weiter (EC 8.11.2023, S. 33). - Atheisten, 
Agnostiker und Deisten werden am Arbeitsplatz, in der Familie und im Bildungssystem in ihrem 
Recht auf Gedanken- und Glaubensfreiheit diskriminiert. Wer sich kritisch über Religion oder 
Glauben im Allgemeinen oder über bestimmte Auslegungen, insbesondere des Islams, äußert, 
muss mit einer Anzeige rechnen und läuft Gefahr, nach dem türkischen Strafgesetzbuch verfolgt 
zu werden. Dies geschieht insbesondere nach Artikel 216/3: „ öffentliche Herabsetzung der reli­
giösen Werte eines Teils der Bevölkerung“. Umgekehrt wird Artikel 216/3 nicht angewandt, um 
diese Minderheiten vor hasserfüllten oder verleumderischen Äußerungen zu schützen (NHC-FBI 
19.4.2022, S. 6; vgl. DFAT 16.5.2025, S. 18).
Am 23.10.2020 hielt der Leiter der staatlichen Religionsbehörde (DIYNET), Ali Erbaş, eine 
Rede anlässlich der Eröffnung einer Moschee in Patnos/Ağrı durch Staatspräsident Erdoğan. 
Darin richtete Erbaş sich gegen die Ungläubigen und sagte: „ Von Menschen, die nicht an das 
Leben nach dem Tod glauben, wird alles Böse erwartet“. Die Vereinigung der Atheisten in der 
246
251

Türkei reagierte mit einer Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul wegen offener 
Beleidigung nicht-gläubiger Bürger (AD 6.12.2020). Unbeeindruckt von der Klage verkündigte 
Erbaş Ende März 2021: „ Schützen wir unsere Kinder vor anderen Ideologien als dem Islam 
und verschiedenen Organisationen und Strukturen, die Unglauben, Atheismus, Deismus und 
Zoroastrismus fördern. Wir würden eine Sünde begehen, wenn wir sie nicht schützen würden“
(Duvar 29.3.2021).
Die Türkische Atheismus Vereinigung berichtet, dass der Begriff „Atheist“ als Beleidigung ver­
wendet oder mit Satanismus oder Terrorismus gleichgesetzt wird. Die potenzielle Diskriminierung 
am Arbeitsplatz führt dazu, dass sich nicht-religiöse Menschen nicht als solche zu erkennen 
geben. Im Jahr 2020 reichte die Vereinigung zwei einschlägige Klagen ein, die durch abfällige 
Äußerungen gegen Atheisten ausgelöst wurden, darunter gegen einen Lehrer, der seinen Schü­
lern beibrachte, dass „ [A]theismus einen zu einer bösartigen Person macht. Atheismus führt 
zu Satanismus. Atheismus führt dazu, Tiere zu quälen. Atheismus führt dazu, Selbstmord zu 
begehen“, und gegen die Zeitung Yeni Akit, die einen Artikel veröffentlichte, indem behauptet 
wurde, Atheisten seien potenzielle Serienmörder (HumInt 28.10.2022).
Nicht-religiöse Personen geraten in Konflikt mit den Behörden, wenn sie Religionskritik üben. 
- Im September 2022 beispielsweise, leiteten die Behörden eine Untersuchung gegen einen 
Gelehrten und Atheisten ein, der die Existenz bestimmter religiöser Figuren als „ Märchen“ be­
zeichnete. Eine weitere Person wurde wegen Aufwiegelung angeklagt, nachdem er während 
des heiligen Monats Ramadan ein Foto von sich und anderen beim Trinken von Alkohol mit der 
Bildunterschrift „ Möge der Herr es annehmen“ postete (USCIRF 5.2023, S. 67).
Ein Bericht über eine Umfrage zur Polarisierung in der Türkei, die von KONDA, einem For­
schungs- und Beratungsunternehmen in der Türkei 2019 durchgeführt wurde, ergab, dass der 
Anteil der Atheisten, die der Meinung sind, dass ihre Rechte als Bürger angemessen gewahrt 
werden, nur bei 7 % lag. 63 % der Atheisten fühlten sich als Bürger zweiter Klasse behandelt, und 
69% stimmten der Aussage zu, sich wie ein Ausländer im eigenen Land zu fühlen. Umgekehrt 
ergab eine Umfrage des Center for American Progress (CAP) und des türkischen Meinungsfor­
schungsinstituts Metropoll im Oktober 2019, dass 32 % Prozent der Türken Deismus/Atheismus 
als gefährlicher als religiösen Extremismus betrachteten (IRB 25.11.2021).
Atheistische und agnostische Schüler, aber auch Deisten können sich nicht vom obligatorischen 
(sunnitischen) Religionsunterricht m Fach „ Religiöse Kultur und Ethik“ befreien lassen (MBZ 
2.2025a, S. 68; vgl. NHC-FBI 19.4.2022, S. 6, DFAT 16.5.2025, S. 18). In türkischen Grund- und 
Sekundarschulen ist Religion ein Pflichtfach (MBZ 2.2025a, S. 68)
Quellen
■ AD - Ateizm Derneği [Atheismus Vereinigung] (6.12.2020): Criminal Complaint, https://www.ateizm
dernegi.org.tr/blog/2020/12/06/criminal-complaint/, Zugriff 8.1.2024
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (16.5.2025): DFAT Country Information 
Report; Türkiye, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-information-report-turkey.pdf , 
Zugriff 21.5.2025
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