2025-09-05-coi-cms-laenderinformationen-tuerkei-version-10-d827
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Die Umsetzung der Kinderrechte entspricht nicht den internationalen Standards und dem EU- Besitzstand. Zwar gibt es nationale Rechtsvorschriften und politische Maßnahmen, die die volle Verwirklichung der Kinderrechte in der Türkei gewährleisten sollen, doch ist ihre Umsetzung unzureichend, was auch auf den Mangel an angemessenen Ressourcen zurückzuführen ist. Der Grundsatz des „ Kindeswohls“ wird zwar in den Rechtsdokumenten anerkannt, seine Umset zung hängt jedoch von subjektiven Einschätzungen ab. Speziell auf die Bedürfnisse von Kindern, die Opfer verschiedener Straftaten geworden sind, zugeschnittene Dienste sind begrenzt. Be sorgniserregend ist nach wie vor die Situation von Jugendlichen, die wegen Mitgliedschaft in terroristischen Organisationen festgenommen und inhaftiert werden (EC 30.10.2024, S. 34). Der Schutz der Rechte des Kindes ist nach wie vor auch in der Jugendgerichtsbarkeit unzureichend. - Im Jänner 2023 wurde eine parlamentarische Kommission zur Untersuchung von Kindesmiss brauch eingesetzt. Es muss jedoch laut Europäischer Kommission ein nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung und Verhinderung von Kinder-, Früh- und Zwangsehen und zur Sensibilisierung für die schädlichen Auswirkungen von Kinderheiraten errichtet werden. Konsequente Anstren gungen sind erforderlich, um Kinderarbeit, insbesondere unter Flüchtlingen, zu beseitigen, so die Kommission (EC 8.11.2023, S. 40f.). Während Kindesmisshandlung eine Straftat darstellt, ist körperliche Züchtigung durch Eltern und andere Betreuungspersonen nicht ausdrücklich verboten. Körperliche Züchtigung kommt nach wie vor vor, insbesondere in der Familie. Laut lokalen Quellen wird körperliche Züchtigung in der Kindererziehung trotz der Bemühungen der Regierung gesellschaftlich und kulturell weitgehend akzeptiert. Körperliche Züchtigung in Schulen ist weniger verbreitet, kommt aber dennoch vor (DFAT 16.5.2025, S. 37). Jugendliche Straftäter im Rechtssystem Kinder können bei strafrechtlichen Streitigkeiten kostenlosen Rechtsbeistand in Anspruch neh men, für zivilrechtliche Fälle und/oder andere Beschwerdemechanismen gibt es jedoch keine solche Regelung. Besorgniserregend ist laut Europäischer Kommission (EK) nach wie vor die Tatsache, dass Jugendliche unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in terroristischen Organisa tionen festgenommen und inhaftiert werden. Die Maßnahmen ohne Freiheitsentzug für Kinder müssen verbessert werden, so die EK. Die Möglichkeiten von NGOs und Anwaltskammern, zu intervenieren, zu überwachen und bei Rechtsstreitigkeiten eingebunden zu werden, sind so wohl rechtlich als auch praktisch begrenzt. Es gibt nicht genügend spezialisierte Kindergerichte, Kindergerichtshöfe und qualifiziertes Personal wie Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Sachverständige. Fast die Hälfte der betroffenen Kinder steht immer noch vor nicht spezialisier ten Gerichten. Derzeit gibt es 81 Jugendgerichte und zwölf hohe Jugendstrafgerichte, was dem Gesetz entspricht, wonach es in jeder Provinz ein Jugendgericht geben muss. Dies reicht jedoch nicht aus, um den Bedürfnissen der Großstädte gerecht zu werden (EC 8.11.2023, S. 41). Jährlich werden rund 1.000 Strafverfahren gegen Minderjährige im Rahmen des Anti-Terror- Gesetzes Nr. 3713 durchgeführt. Laut der Statistik des türkischen Justizministeriums wurden im Jahr 2022 in 762, im Jahr 2021 in 1.414 und im Jahr 2020 in 1.003 Fällen Minderjährige in Verfahren an türkischen Gerichten als Angeklagte nach dem Anti-Terror-Gesetz Nr. 3713 geführt. 288

2021 kam es zu 167 Verurteilungen nach dem Anti-Terrorgesetz, wobei in 23 Fällen 12- bis 14- Jährige und in 50 Fällen 15- bis 17- Jährige zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Nach Artikel 220 des Strafgesetzes, welcher für die Ahndung der vorliegenden Straftat ebenfalls Anwendung finden kann, wurden 2021 in 25 Fällen Minderjährige verurteilt und in sechs Fällen gegen 12- bis 14-Jährige und in acht Fällen gegen 15- bis 17-Jährige eine Freiheitsstrafe ausgesprochen (SFH 13.4.2023; vgl. MoJ - GDJR&S 2022, S.118. 121f.). Gemäß Artikel 107 des Gesetzes Nr. 5275 über die Vollstreckung von Strafen und Sicherheits maßnahmen sind die Bedingungen für eine Entlassung auf Bewährung sehr streng, für Kinder und Minderjährige, die verurteilt wurden, wegen der Gründung oder Führung einer illegalen Organisation, wegen Straftaten im Rahmen der Aktivitäten einer solchen Organisation sowie wegen Straftaten, die unter das Anti-Terror-Gesetz Nr. 3713 fallen. So ist die Bedingung für die Entlassung auf Bewährung, dass zwei Drittel der Strafe verbüßt wurden. Für Minderjährige, die wegen Straftaten im Geltungsbereich des Anti-Terror-Gesetzes verurteilt wurden, werden laut Auskunftsperson der Schweizerischen Flüchtlingshilfe keine erleichternden Entscheidun gen wie zum Beispiel ein Aufschub der Strafe oder weitere Maßnahmen getroffen, nur weil die Betroffenen minderjährig sind (SFH 13.4.2023). Menschenrechtsverletzungen an Kindern Das UN-Komitee für die Rechte des Kindes zeigte sich im Juni 2023 zutiefst besorgt über die anhaltende Unterdrückung der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit von Kindern im Namen der Terrorismusbekämpfung und stellt fest, dass seit 2016 Tausende von Kindern festgenommen, inhaftiert und wegen terroristischer Anschuldigungen verurteilt wurden. Das Komitee verwies auf die Empfehlungen des Menschenrechtsausschusses und empfahl der Türkei außerdem, sicherzustellen, dass das Anti-Terror-Gesetz von 1991 (Gesetz Nr. 3713) nicht zur Unterdrückung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit von Kindern verwendet wird, dass Anti-Terrormaßnahmen verhältnismäßig sind und im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit, den Menschenrechten und den Grundfreiheiten stehen und dass jede Gewalt, die Kindern von den Sicherheitskräften im Zuge von Anti-Terrormaßnahmen zugefügt wird, untersucht wird und die Täter entsprechend verfolgt und bestraft werden. Das UN-Komitee zeigte sich überdies tief besorgt über Berichte von Folter und unmenschlicher und erniedri gender Behandlung und Isolationshaft von Kindern durch Gefängniswärter in geschlossenen Einrichtungen, einschließlich der geschlossenen Strafvollzugsanstalt in Diyarbakır (UN-CRC 2.6.2023b). Die spezifischen Bedürfnisse von inhaftierten Kindern in Bezug auf Bildung, Rehabilitation und Wiedereingliederung in die Gesellschaft werden nicht in vollem Umfang erfüllt, wobei Mädchen am stärksten betroffen sind, da die Regelungen und Einrichtungen nicht geschlechtsspezifisch konzipiert sind. Das Anti-Folter-Komitee der Vereinten Nationen zeigte sich überdies besorgt über das niedrige Mindestalter für die Strafmündigkeit in der Türkei (CAT 14.8.2024, S. 4). Kinderarbeit und Kinderarmut 289

Die Bemühungen um den Aufbau von Kapazitäten zur Bekämpfung der Kinderarbeit wurden auf nationaler und lokaler Ebene fortgesetzt. Dennoch gibt es nach wie vor Praktiken der Kinder arbeit, die gegen internationale Normen verstoßen und von denen insbesondere Jugendliche und Buben mit Migrationshintergrund betroffen sind. In der Türkei fehlt es an angemessenen Daten zu Kinderarbeit, welche die nötigen Anhaltspunkte liefern würden, um die Ursachen des Problems zu bekämpfen. Die Umsetzung des Nationalen Programms der Türkei zur Beseitigung der Kinderarbeit ist in einem fortgeschrittenen Stadium. Kinderarbeit ist jedoch immer noch weit verbreitet, insbesondere bei Kindern mit Migrationshintergrund (EC 8.11.2023, S. 100f.). So stieg der Anteil der arbeitenden Kinder in der Altersgruppe der 15-17-Jährigen im Jahr 2023 auf 22,1 % (EC 30.10.2024, S. 68). Die Regierung erklärte 2018 zum Jahr der Abschaffung von Kinderarbeit, machte aber nur mo derate Fortschritte. Darüber hinaus wurden 355 Arbeitsinspektoren, 81 Provinzdirektoren und 320 Lehrer zum Thema Kinderarbeit geschult. Dennoch sind Kinder in der Türkei den schlimms ten Formen von Kinderarbeit ausgesetzt, einschließlich kommerzieller sexueller Ausbeutung und Rekrutierung durch nicht-staatliche bewaffnete Gruppen. Die uneinheitliche Durchsetzung der Gesetze führt zu einem unzureichenden Schutz von Kindern, die Kinderarbeit verrichten. Kinder verrichten etwa in der saisonalen Landwirtschaft und in kleinen und mittleren Produkti onsbetrieben gefährliche Arbeiten (USDOL 26.9.2023). Einem aktuellen Bericht der NGO İSİG über Kinderarbeit zufolge sind in der Türkei in den letzten elf Jahren (seit 2013) mindestens 695 arbeitende Kinder ums Leben gekommen. Laut ISIG starben in den ersten fünf Monaten des Jahres 2024 mindestens 24 arbeitende Kinder (VOA 14.6.2024; vgl. İSİG 11.6.2024). Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte (European Committee of Social Rights) des Europarates stellte in seinem Länderbericht 2023 zur Türkei fest, dass in 27 von 36 Punkten keine Konformität mit der Europäischen Sozialcharta vorlag. Der Ausschuss stellte fest, dass die Situation in der Türkei u. a. aus folgenden Gründen nicht mit der Sozialcharta konform ist: Es wurde nicht nachgewiesen, dass die Arbeit, die von Kindern unter 15 Jahren zu Hause verrichtet wird, behördlich wirksam überwacht wird, und dass das Verbot der Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren in der Praxis gewährleistet ist (Art. 7 §1). Weiters kommt der Ausschuss zum Schluss, dass das Verbot der Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren für gefährliche oder gesundheitsschädliche Tätigkeiten nicht wirksam garantiert ist (Art. 7 § 2); die Dauer der leichten Arbeit, die Kindern während der Schulferien erlaubt ist, übermäßig lang ist und Kinder daher möglicherweise nicht den vollen Nutzen aus der Bildung ziehen können (Art. 7 § 3); die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit für arbeitende Minderjährige unter 16 Jahren übermäßig lang ist (Art. 7 § 4); die Löhne junger Arbeitnehmer nicht fair und die an Lehrlinge gezahlten Zulagen nicht angemessen sind (Ar. 7 § 5) und nicht alle Formen der sexuellen Ausbeutung von Kindern strafbar sind, und Kinder, die selbst Opfer sexueller Ausbeutung sind, strafrechtlich verfolgt werden können (Art. 7 § 10) (CoE-ECSR 3.2024, S. 2-5). Bis zu zwei Millionen leisten in der Türkei Kinderarbeit. Gesetzlich zwar verboten, zwingt die Not Familien oft dazu, ihre Kinder zum Geldverdienen anstatt in die Schule zu schicken, z. B. während der Baumwollernte (ARD 25.10.2020, Min. 1). Obwohl die Kinderarbeit erheblich zu rückgegangen ist, stellt sie in der saisonalen landwirtschaftlichen Produktion immer noch ein 290

Problem dar. In der Agrarwirtschaft, mit Ausnahme von Familienbetrieben, wird mobile und sai sonale Landarbeit im Nationalen Programm zur Beseitigung von Kinderarbeit (2017-2023) als eine der schlimmsten Formen der Kinderarbeit eingestuft, nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen, damit verbundenen Risiken. Kinder, die in der landwirtschaftlichen Saisonarbeit beschäftigt sind, stellen eine der am meisten benachteiligten Gruppen dar, was die Arbeits- und Lebensbedin gungen in Verbindung mit Umwelt-, Bildungs- und Gesundheitsproblemen betrifft (ILO 5.3.2021, S. 3). Offiziellen Zahlen zufolge sind 720.000 Kinder gezwungen, zum Haushaltseinkommen ihrer Familien beizutragen. Rund 31 % dieser Kinder arbeiten in der Landwirtschaft, fast 24 % in der Industrie und 45,5 % im Dienstleistungssektor. 20 % der Kinder sind Saisonarbeiter (Du var 7.6.2021b; vgl. ILO 5.3.2021, S. 2). Das US-amerikanische Arbeitsministerium geht in der Altersgruppe der Sechs- bis 14-Jährigen sogar von einem Anteil von 57 % aus, welcher in der Landwirtschaft arbeitet, gefolgt von fast 16 % in der Industrie und 27 % im Dienstleistungs sektor (USDOL 26.9.2023). Der Anteil der arbeitenden Kinder in der Altersgruppe 5-17 Jahre wird von der türkischen Statistikbehörde auf 4,4 % geschätzt. 79,7 % der erwerbstätigen Kin der sind in der Altersgruppe 15-17 Jahre, 15,9 % in der Altersgruppe 12-14 Jahre und 4,4 % in der Altersgruppe 5-11 Jahre. Eine Untersuchung nach Geschlecht zeigt, dass 70,6 % der arbeitenden Kinder männlich und 29,4 % weiblich sind (ILO 5.3.2021, S. 2; vgl. CoE-ECSR 3.2024). 2020 starben 22 Minderjährige unter 14 Jahren und 46 im Alter von 15 bis 17 Jahren bei Arbeitsunfällen (Duvar 11.6.2021). Laut einer Studie der „ Economic Policy Research Foundation of Turkey“ (TEPAV) leben fast zehn Millionen Kinder in der Türkei in Armut. Die Ergebnisse zeigen, dass jüngere Kinder be sonders gefährdet sind, da über 43 % der 0- bis 14-Jährigen im Jahr 2022 in Armut lebten (SCF 9.8.2024; vgl. TEPAV 5.2024). Einem gemeinsamen Bericht von UNICEF und dem türkischen Statistikinstitut aus dem Jahr 2023 zufolge leben etwa sieben Millionen der rund 22,2 Millionen Kinder in der Türkei in Armut. Das bedeutet, dass das Familieneinkommen unter 60 % des nationalen Durchschnitts liegt. 3,5 Millionen dieser Kinder befinden sich in dem für die Entwick lung entscheidenden Alter von 0 - 8 Jahren. Die Daten deuten auf einen stetigen Anstieg der Kinderarmut seit 2017 hin, was die ohnehin drängenden Armutsprobleme des Landes noch verschärft. UNICEF setzte die Türkei auf Platz 38 von 39 Ländern der Europäischen Union und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), mit einer Kinderarmutsquote von 33,8% (TR-Today 26.9.2024; vgl. AP 25.12.2024, VOA 25.12.2024). Die soziale Ausgrenzung von Kindern in der Türkei ist nach wie vor alarmierend hoch, wobei die jüngsten Daten kaum oder gar keine Verbesserung erkennen lassen. Der Bericht weist auch auf erhebliche regionale Unterschiede hin, wobei die südöstliche Region [Anm.: mehrheitlich von Kurden bewohnt] am stärksten von Kinderarmut betroffen ist. Obwohl nur 29,6 % der Kinder in der Türkei in dieser Region leben, sind 48,5 % der Kinder in der Region von Armut betroffen. Allein in den Provinzen Şanlıurfa und Diyarbakır leben 13,1 % der verarmten Jugendlichen der Türkei (SCF 9.8.2024; vgl. TEPAV 5.2024). Abgesehen von der Kinderarbeit nimmt infolge der Wirtschaftskrise auch die allgemeine Armut zu, welche insbesondere Kinder betrifft. - Laut Berichten müssen Millionen Kinder aufgrund der Wirtschaftskrise auf ein grundlegendes Menschenrecht verzichten: das auf ausreichende 291

Ernährung. Einer von vier Schülern geht hungrig zur Schule (FAZ 15.12.2022). In der Türkei brechen die Kinder die Schule in einem noch nie dagewesenen Ausmaß ab, weil sich die Eltern einen Schulbesuch, dazu gehört insbesondere die Verpflegung, nicht mehr leisten können. Laut Omer Yilmaz, Vorsitzender der Schülerelternvereinigung, waren offiziellen Statistiken zufolge im Zeitraum 2021-2022 rund 1,2 Millionen Kinder im Alter von fünf bis 17 Jahren in keiner Schule eingeschrieben. Nimmt man die Schüler hinzu, die Berufsschulen und offene Schulen besuchen, in denen sie vier Tage die Woche arbeiten, so sind heute fast vier Millionen Kinder außerhalb des regulären Bildungssystems und arbeiten entweder für einen geringen Lohn oder suchen nach einem Arbeitsplatz, so Yilmaz (AlMon 23.11.2022). Laut einer UNICEF-Studie, welche 43 Länder der EU bzw. OECD und G7-Staaten umfasste, lag die Türkei bei der Lebenszufriedenheit der 15-Jährigen an letzter Stelle, wobei sich der Wert zwischen 2018 und 2022 um mehr als 10 % verschlechtert hatte. Als einziges Land lag die Lebenszufriedenheit in der Türkei bei unter 50 % (UNICEF 5.2025, S. 17). Eheschließungen von Kindern und Minderjährigen Obwohl Kinderehen illegal sind, werden sie häufig geschlossen, vor allem im Rahmen inof fizieller religiöser Zeremonien oder durch die Erlangung von Heiratslizenzen mit gefälschten Ausweisen (FH 26.2.2025, G4). Die sog. „ Kinderehen“ stellen weiterhin ein großes Problem, insbesondere in den ländlichen Gebieten und den südöstlichen Provinzen, dar. Unter außeror dentlichen Umständen (meist eine Schwangerschaft) kann ein Richter 16-Jährigen die Erlaubnis zur Verehelichung erteilen, sofern die Eltern zustimmen, ansonsten sind Eheschließungen von Minderjährigen unter 17 Jahren verboten. Verehelichung von Kindern unter 16 Jahren ist unter keinen Umständen rechtlich erlaubt. Ehen können nur durch das Standesamt bestätigt werden. Das Parlament verabschiedete allerdings am 18.10.2017 ein Gesetz, das es auch Muftis [isla mische Rechtsgelehrte] erlaubt, Trauungen vorzunehmen. Laut Statistikamt ist der Anteil der Eheschließungen von minderjährigen Mädchen auf 3,8 % gesunken (2018). Die offenkundige Problematik dieser Zahl liegt darin, dass nur amtlich geschlossene Ehen erfasst werden. Die meisten Eheschließungen von Kindern werden aber nur vor einem Imam vollzogen (ÖB Anka ra 10.2019; vgl. DFAT 16.5.2025, S. 29). NGOs kritisieren, dass das Alter von minderjährigen Mädchen durch Behörden nach oben „ korrigiert“ werde, um eine zivilrechtliche Heirat zu ermög lichen. Insbesondere bei von Muftis geschlossenen Zivil-Ehen wird von fehlender Kontrolle der Altersvorschriften berichtet und damit von der Möglichkeit, diese Vorschrift zu umgehen. Staat liche Statistiken zu rein religiösen Eheschließungen gibt es ebenso wenig wie Daten zu Ehen mit Minderjährigen oder zu Zwangsverheiratungen (AA 20.5.2024, S. 14). Die Geburtenstatistik des türkischen Statistikinstituts (TÜİK) führt an, dass 2021 insgesamt 7.190 Mädchen selbst ein Kind zur Welt brachten (Duvar 29.6.2022, vgl. BirGün 27.6.2022), davon waren 117 Kinder unter 15 Jahren und 7.073 in der Altersgruppe der 15- bis 17-Jährigen (BirGün 27.6.2022). Siehe auch das Kapitel: Relevante Bevölkerungsgruppen / Frauen Auch wenn die Türkei über einen soliden Rechtsrahmen zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeu tung von Kindern, einschließlich Mädchen verfügt, so werden laut der „ UN-Sonderberichterstat terin über Gewalt gegen Frauen ihre Ursachen und Folgen“ einige der jüngsten Änderungen der 292

türkischen Rechtsvorschriften zum sexuellen Missbrauch von Kindern (vom Dezember 2016) als Verstoß gegen die internationalen Verpflichtungen des Landes angesehen (OHCHR 27.7.2022b, S. 4). Früh- und Zwangsverheiratungen sind vor allem im Südosten weit verbreitet. Frauenrechtle rinnen berichten, dass das Problem nach wie vor gravierend ist. Überdies gibt es Brautentfüh rungen, insbesondere in ländlichen Gebieten, obwohl diese Praktiken nicht weit verbreitet sind. NGOs berichten von Kindern im Alter von zwölf Jahren, die in inoffiziellen religiösen Zeremonien verheiratet werden, insbesondere in armen und ländlichen Regionen und unter der syrischen Gemeinschaft (USDOS 22.4.2024, S. 70f.; vgl. DFAT 16.5.2025, S. 29). Siehe auch das Un terkapitel: Relevante Bevölkerungsgruppen / Kinder und minderjährige Jugendliche (bis 18) / Flüchtlingskinder und minderjährige Flüchtlinge Sexueller Missbrauch, Gewalt und Ausbeutung Das Gesetz stellt die sexuelle Ausbeutung von Kindern unter Strafe und sieht eine Mindeststrafe von acht Jahren Gefängnis vor. Die Strafe für eine Verurteilung wegen Förderung oder Beihil fe zur kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern beträgt bis zu zehn Jahre Gefängnis. Wenn Gewalt oder Druck im Spiel sind, kann ein Richter die Strafe verdoppeln. Weibliche Flücht linge und Asylsuchende sind besonders gefährdet, von kriminellen Organisationen ausgebeutet und zu kommerziellem Sex gedrängt zu werden. Diese Praxis ist besonders unter adoleszenten Mädchen verbreitet. Laut NGOs sind besonders junge syrische weibliche Flüchtlinge gefährdet, von kriminellen Organisationen ausgebeutet und zur Sexarbeit gedrängt zu werden (USDOS 22.4.2024, S.71f.). Hinsichtlich Kindesmissbrauchs ermächtigt das Gesetz die Polizei und die lokalen Behörden, Kindern, die Opfer von Gewalt geworden oder von Gewalt bedroht sind, verschiedene Schutz- und Unterstützungsleistungen zu gewähren. Dennoch berichten Kinderrechtsaktivisten über eine uneinheitliche Umsetzung und fordern eine Ausweitung der Unterstützung für die Op fer. Das Gesetz verpflichtet die Regierung, den Opfern Dienstleistungen, wie Unterkünfte und vorübergehende finanzielle Unterstützung, zur Verfügung zu stellen, und ermächtigt Familien gerichte, Sanktionen gegen die für die Gewalt verantwortlichen Personen zu verhängen. Ist das Opfer des Missbrauchs zwischen zwölf und 18 Jahren alt, so wird auf sexuelle Belästigung eine Freiheitsstrafe von drei bis acht Jahren, auf sexuellen Missbrauch eine Freiheitsstrafe von acht bis 15 Jahren und auf Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von mindestens 16 Jahren verhängt. Ist das Opfer jünger als zwölf Jahre, so wird auf Belästigung eine Mindeststrafe von fünf, auf sexuellen Missbrauch eine Mindeststrafe von zehn und auf Vergewaltigung eine Mindeststrafe von 18 Jahren verhängt. (USDOS 22.4.2024, S.70). Das UN-Komitee für die Rechte des Kindes war ernsthaft besorgt über die mangelnde Anerken nung, die unzureichende Berichterstattung und die unzureichende Untersuchung von Gewalt gegen Kinder, einschließlich körperlicher Züchtigung und häuslicher Gewalt, sowie über die begrenzten professionellen Kapazitäten und Verfahren, um solche Fälle zu verhindern, zu iden tifizieren, zu melden und in einer kindgerechten Weise darauf zu reagieren, einschließlich der Bereitstellung von Opferhilfe und des Zugangs zu Rechtsmitteln. In Anbetracht der Tatsache, 293

dass die Türkei ein Ziel- und Transitland für den Menschenhandel ist, zeigte sich das UN-Ko mitee besonders besorgt über den hohen Anteil von Kindern in der Türkei, die zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Ausbeutung der Arbeitskraft gehandelt werden, sowie über Be richte über Mittäterschaft offizieller Stellen (UN-CRC 2.6.2023b). Dass die Türkei in den letzten Jahren verstärkt ein Zielland für Menschenhandel ist, zeigen auch die Vergleichszahlen. In der Periode 2014-2018 zählten die Behörden 775 Opfer, während zwischen 2019 und 2023 die Zahl bereits 1466 stieg. - 2023 waren hiervon 29 % (422) Kinder (CoE - GRETA 22.10.2024, S. 6). Aus der Strafregisterstatistik des Justizministeriums geht hervor, dass die Strafgerichte in der Türkei im Jahr 2021 einen Anstieg von 32,55 % von Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs gegen über dem Vorjahr verzeichnete. Dementsprechend gab es Verurteilungen in 16.161 der 29.822 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch, darunter sowohl Freiheits- als auch Geldstrafen (Duvar 29.6.2022, vgl. BirGün 27.6.2022). Der negative Trend setzte sich fort. - Ende März 2023 gab das Justizministerium bekannt, dass die Zahl der eingeleiteten Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr wiederum um 33 % gestiegen war. Kindesmissbrauchsdelikte verzeichneten 2023 den zweitstärksten Anstieg aller Strafta ten. Menschenrechtsorganisationen werfen der türkischen Regierung vor, keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz von Kindern etabliert zu haben, obwohl das Land das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (sog. Lanzarote-Konvention) im Jahr 2011 ratifiziert hat (BAMF 3.4.2023, S. 9). Laut dem Zentrum für Kinderrechte (FISA) wurden in den vergangenen zweieinhalb Jahren seit Herbst 2024 mindestens 64 Kinder ermordet, oft infolge häuslicher Gewalt. Das Zentrum sammelt seine Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen, denn seit 2016 veröffentlichen die Behörden keine offiziellen Daten mehr zu getöteten oder vermissten Kindern. Den letzten veröf fentlichten Statistiken zufolge wurden im Zeitraum von 2008 bis 2016 landesweit 104.531 Kinder als vermisst gemeldet. Experten kritisieren die mangelnde Transparenz und fehlende präven tive Politik in diesem Bereich und fordern eine systematische Sammlung und Veröffentlichung von Informationen zu den vermissten Kindern. Auch der UN-Ausschuss für Kinderrechte (CRC) appelliert schon seit Jahren an die türkischen Behörden, die entsprechenden Informationen bereitzustellen (DW 24.9.2024). Kindersoldaten Die USA setzten am 1.7.2021 die Türkei, und somit erstmalig ein NATO-Land, auf die Liste jener Staaten, die 2020 in den Einsatz von Kindersoldaten verwickelt waren, und zwar in die Rekru tierung und den Einsatz von Kindersoldaten in Syrien und Libyen (USDOS 1.7.2021; vgl. BAMF 5.7.2021, S. 15, MEE 1.7.2021). Laut dem Trafficking in Persons Report von 2024 des US-Au ßenministeriums, hat die türkische Regierung Elemente der Syrischen Nationalarmee (SNA), einer Koalition nicht-staatlicher bewaffneter Gruppen in Syrien, die Kindersoldaten rekrutiert und einsetzt, unterstützt. Auch die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) rekrutierte und entführte Kinder, um sie als Kindersoldaten einzusetzen (USDOS 24.6.2024). Auswirkungen des Erdbebens vom Februar 2023 294

Der Zugang zu Grundbedürfnissen wie Nahrung, Wasser und Unterkünften war die wichtigs te Herausforderung nach dem Erdbeben, wobei Kinder häufig am stärksten gefährdet waren. Kinder in den betroffenen Gemeinden hatten aufgrund der obligatorischen Schulschließungen keinen Zugang mehr zu Bildung. Schließlich hatte das Erdbeben die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Kinder ausgebeutet und missbraucht werden (KRF 20.2.2023). Mehrere Menschenrechts verletzungen gegen Kinder wurden aus den Erdbebengebieten vermeldet (EC 8.11.2023, S. 40). Es wurde in dem Zusammenhang über Fälle von Kinderhandel und Kinderarbeit berichtet (KRF 20.2.2023). Hinsichtlich Kindern und Minderjährigen in Gefängnissen siehe den Abschnitt zu Kindern und Minderjährigen im Kapitel: Haftbedingungen . Informationen zu Roma-Kindern finden sich in einem eigenen Abschnitt im Unterkapitel: Ethnische Minderheiten / Roma. Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (20.5.2024): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und ab schiebungsrelevante Lage in der Republik Türkei (Stand: Januar 2024), https://www.ecoi.net/en/file /local/2110308/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_ der_Republik_Türkei,_20.05.2024.pdf, Zugriff 27.6.2024 [Login erforderlich] ■ AlMon - Al Monitor (23.11.2022): Deepening poverty fuels mass school dropout in Turkey, https: //www.al-monitor.com/originals/2022/11/deepening-poverty-fuels-mass-school-dropout-turkey , Zugriff 29.1.2024 ■ AP - Associated Press (25.12.2024): Turkey’s soaring costs are creating a ’lost generation’ of kids forced to help their families get by, https://apnews.com/article/turkey-inflation-children-poverty-635 51d2d589550666cb06ffcb7a8c18e, Zugriff 16.1.2025 ■ ARD - Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (25.10.2020): Türkei: Kinderarbeit geduldet, https://www.daserste.de/informatio n/politik-weltgeschehen/weltspiegel/sendung/tuerkei-kinderarbeit-landwirtschaft-100.html , Zugriff 29.1.2024 ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (3.4.2023): Briefing Notes, KW 14/2023, Anstieg von Kindesmissbrauchsfällen, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Be hoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2023/briefingnotes-kw14-2023.pdf?__blob=publication File&v=3, Zugriff 29.1.2024 ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (5.7.2021): Briefing Notes, KW 27/2021, Einsatz von Kindersoldaten, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Inf ormationszentrum/BriefingNotes/2021/briefingnotes-kw27-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2 , Zugriff 29.1.2024 ■ BirGün - BirGün (27.6.2022): Cinsel istismardan 16 bin mahkûmiyet [16.000 Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs], https://www.birgun.net/haber/cinsel-istismardan-16-bin-mahkumiyet-393 369, Zugriff 29.1.2024 ■ CAT - UN Committee Against Torture (14.8.2024): Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, Concluding observations on the fifth periodic report of Türkiye [CAT/C/TUR/CO/5], https://digitallibrary.un.org/record/4059747/files/CAT_C_TUR _CO_5-EN.pdf?ln=en, Zugriff 21.3.2025 ■ CoE-ECSR - Council of Europe - European Committee of Social Rights (3.2024): European Social Charter (Revised); European Committee of Social Rights Conclusions 2023; Türkiye, https://www. ecoi.net/de/quelle/11060.html, Zugriff 13.9.2024 ■ CoE - GRETA - Council of Europe - Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings (22.10.2024): Report concerning the implementation of the Council of Europe Convention on Action against Trafficking in Human Beings by Türkiye (SECOND EVALUATION ROUND), https://rm.coe .int/greta-evaluation-report-on-the-implementation-of-the-council-of-europe/1680b20b66 , Zugriff 20.11.2024 295

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