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■ FAZ - Frankfurter Allgemeiner Zeitung (16.7.2022): Deal mit Bulgarien gebilligt: Nordmazedonien 
nimmt Hürde auf Weg in EU, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/nordmazedonien-auf-weg-i
n-eu-einigung-mit-bulgarien-18178181.html , Zugriff 15.12.2022
■ VB des BM.I für Nordmazedonien [Österreich] (22.12.2022): Auskunft des VB, per E-Mail
4 Sicherheitslage
Letzte Änderung 2023-01-19 12:45
Die Lage im gesamten Land ist insgesamt ruhig. Es kann jedoch zu Protesten und Demons­
trationen in der Hauptstadt Skopje und anderen Städten kommen, die üblicherweise angekün­
digt werden. Die Behörden von Nordmazedonien haben in einigen Gebieten weiterhin nicht 
immer rechtzeitige Hilfs- und Zugriffsmöglichkeit. Die allgemeine Kriminalitätsrate ist niedrig 
(AA 15.12.2022a). Das Risiko von Terroranschlägen kann nicht ausgeschlossen werden (EDA 
15.12.2022).
Die Sicherheitslage in Nordmazedonien wird als stabil mit erhöhter Achtsamkeit bewertet. Eben­
so wird auf das Vorhandensein von religiös radikalisierten Personen, Organisationen und Verei­
nigungen mit extremer Rhetorik, informellen radikalen Gruppen verwiesen, die ein Risikofaktor 
für die nationale Sicherheit sind. Trotz dieser Herausforderungen demonstrieren die Sicherheits­
dienste die erforderlichen Kapazitäten, um diesen zu begegnen. Durch den Krieg in der Ukraine 
wird die globale Sicherheitsarchitektur gestört und Sicherheitsrisiken bestehen auch für Nord­
mazedonien und die gesamte Region. Die NATO-Mitgliedschaft hilft bei der Auseinandersetzung 
mit den Risiken bedeutend, die Bedrohungen bleiben jedoch weiter bestehen. Das Land muss 
die Umsetzung innerer Reformen im Bereich Sicherheit und Sicherheitseinrichtungen angehen 
(KAS 16.3.2022).
Die Europäische Union und die Regierung von Nordmazedonien haben sich auf eine Überwa­
chung der Grenzen des Landes durch die Agentur Frontex geeinigt (EN 26.10.2022).
Die anonymen Bombendrohungen in Skopje gingen im Dezember 2022 unvermindert weiter. Die 
Drohungen richteten sich zunächst gegen Busse und Schulen und ab der zweiten Dezemberwo­
che auch gegen Einkaufszentren, größere Wohnhäuser, Sporthallen und Hotels. Am 17.12.2022 
war der Internationale Flughafen von Skopje aufgrund einer Bombendrohung lahmgelegt. Erst 
zur Mittagszeit kam die Entwarnung und der planmäßige Flugbetrieb wurde wieder aufgenom­
men. Neben Skopje sind mittlerweile auch die Städte Kumanovo und Kavadarci betroffen. Der 
mazedonische Premierminister betonte vor Medienvertretern, die Sicherheitslage im Land sei 
stabil und dass das Innenministerium die Sicherheit der Bürger jederzeit gewährleisten könne. 
Er wies darauf hin, dass sich bisher alle Drohungen als falsch herausgestellt hätten und die 
Drohungen das Ergebnis hybrider Kriegsführung seien. Die amerikanische Botschaft hat auf­
grund der Bombendrohungen eine Sicherheitswarnung für Nordmazedonien herausgegeben 
und von US-Bürgern sensibles Verhalten an öffentlichen Plätzen, Flughäfen, Einkaufszentren, 
Hotels, etc. eingefordert (VB 22.12.2022).
Quellen:
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■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (15.12.2022a): Republik Nordmazedonien: Reise- und Sicher­
heitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/nordmazedonien-node/
mazedoniensicherheit/207612, Zugriff 15.12.2022
■ EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (15.12.2022): Nord­
mazedonien, Reisehinweise für Nordmazedonien, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertret
ungen-und-reisehinweise/nordmazedonien/reisehinweise-nordmazedonien.html , Zugriff 15.12.2022
■ EN - Euronews (26.10.2022): Sicherung der EU-Außengrenzen: EU schließt Frontex-Abkommen 
mit Nordmazedonien, https://de.euronews.com/my-europe/2022/10/26/sicherung-der-eu-ausseng
renzen-eu-schliesst-frontex-abkommen-mit-nordmazedonien , Zugriff 15.12.2022
■ KAS - Konrad-Adenauer-Stiftung (16.3.2022): Aktuelle Sicherheitsherausforderungen und –risiken 
für Nordmazedonien und die Region - Buchpräsentation und akademische Diskussion, https://www.
kas.de/de/web/nordmazedonien/veranstaltungsberichte/detail/-/content/current-security-challenge
s-and-risks-of-north-macedonia-and-the-region-2 , Zugriff 15.12.2022
■ VB des BM.I für Nordmazedonien [Österreich] (22.12.2022): Auskunft des VB, per E-Mail
5 Rechtsschutz / Justizwesen
Letzte Änderung 2023-01-19 13:32
Die Verfassung sieht autonome und unabhängige Gerichte vor, die von einem unabhängigen 
und autonomen Justizrat unterstützt werden. Die begrenzte Unabhängigkeit der Justiz, die 
Politisierung des Gerichtsaufsichtsorgans und die unzureichende Finanzierung der Justiz be­
hindern weiterhin die Arbeit und die Effizienz der Gerichte. Bis August 2021 erhielt der Justizrat 
479 Bürgerbeschwerden, in denen richterliches Fehlverhalten behauptet wurde. Die Vorwür­
fe umfassten tendenziöses oder unethisches Verhalten, Verfahrensfehler, Abberufungen und 
Überschreitung von Fristen. Bis August 2021 reichten Bürger laut dem Büro des Ombudsmanns 
187 Beschwerden über das Justizsystem ein. Dies stellte einen Anstieg im Vergleich zu 2020 dar. 
Die meisten Beschwerden betrafen die Verweigerung des Rechts auf ein faires Verfahren durch 
wiederholte Verfahrensverzögerungen, richterliche Voreingenommenheit oder Fehlverhalten, 
Verstöße gegen ein ordnungsgemäßes Verfahren, Verweigerung des Zugangs zu wirksamen 
Rechtsmitteln und Nichtbeantwortung von Beweisanträgen. Sowohl die Richterschaft als auch 
die Staatsanwaltschaft sind weiterhin unterfinanziert und personell unterbesetzt. Eine Funkti­
onsanalyse einer NGO ergab, dass die Staatsanwaltschaft mit 20 % weniger Staatsanwälten 
und 31 % weniger Verwaltungspersonal arbeitet als in der Bedarfsanalyse vorgesehen (USDOS 
12.4.2022).
Die mazedonische Regierung arbeitet auch im Justizbereich mit Nachdruck an Reformen, u. a. 
im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit von Strafverfahren sowie die Bekämpfung von Korruption 
und der Organisierten Kriminalität (AA 3.6.2021).
Der Oberste Gerichtshof und die vier Berufungsgerichte setzten ihre Bemühungen, die Ge­
richtspraxis zu harmonisieren und die Ausgeglichenheit der Urteile zu verbessern, weiter fort. 
Ende 2021 gab es 473 Richter (26 pro 100.000 Einwohner), 61 % weibliche Richter, und 170 
Staatsanwälte (neun pro 100.000 Einwohner). Nach Angaben der Europäischen Kommission für 
die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) liegt der europäische Durchschnitt bei 21 Richtern und 12 
Staatsanwälten pro 100.000 Einwohner. Das Justizministerium muss das Strafgesetzbuch noch 
ändern, um den Opfern einen umfassenden Schutz vor allen Formen von Gewalt, einschließlich 
Femizid, zu gewährleisten. Das Jugendstrafrecht muss systematisch umgesetzt werden. Der 
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Zugang zur Justiz, die Rechtsvertretung und die Kapazitäten von Beamten, die mit minderjäh­
rigen Opfern, minderjährigen Zeugen und straffälligen Minderjährigen befasst sind, sind noch 
immer unzureichend. Was die Prozesskostenhilfe anbelangt, so hat das Justizministerium seine 
Bemühungen intensiviert, um den Bürgern, die sich keinen Anwalt leisten können, den Zugang 
zu primärem und sekundärem Rechtsbeistand zu ermöglichen. Nordmazedonien ist mäßig auf 
die Umsetzung des EU-Besitzstands vorbereitet. Die Zusammenarbeit mit den EU-Strafverfol­
gungsbehörden ist nach wie vor gut und es wurde ein Verbindungsstaatsanwalt zu EUROJUST 
ernannt. Im Jahr 2021 betrug die durchschnittliche Inhaftierungsdauer zwischen 29 und 50 
Tagen, was als zu lang angesehen wird. Inhaftierte Migranten haben keinen Zugang zu Rechts­
beratung und rechtlicher Unterstützung um wirksamen Zugang zur Justiz und zu Rechtsmitteln 
zu erhalten (EK 12.10.2022).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
15.12.2022
■ EK - Europäische Kommission (12.10.2022): North Macedonia 2022 Report [SWD(2022) 337], https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2082846/North+Macedonia+Report+2022.pdf, Zugriff 14.12.2022
■ USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Prac­
tices: North Macedonia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071148.html, Zugriff 15.12.2022
6 Sicherheitsbehörden
Letzte Änderung 2023-01-19 14:04
Der Präsident ist Oberbefehlshaber der Armee. Die Polizei ist für die innere Sicherheit, Migra­
tion und Grenzschutz zuständig und untersteht dem Innenministerium. Die zivilen Behörden 
üben eine effektive Kontrolle über die Sicherheitskräfte aus. In einigen Eliteeinheiten von Polizei 
und Militär sind ethnische Minderheiten fast nicht vertreten. Die Einheit für Berufsstandards 
des Innenministeriums („ Professional Standards Unit“ - PSU) berichtete, dass sie in den ersten 
sieben Monaten des Jahres 2021 38 Beschwerden über exzessive Gewaltanwendung durch 
Polizeibeamte nachgegangen ist. Die Einheit befand sechs der Beschwerden für unbegründet 
und wies 30 wegen unzureichender Beweise zurück. In zwei Fällen erstattete die PSU-Straf­
anzeige gegen  Polizeibeamte wegen „ Belästigung bei der Ausübung des Dienstes“ (USDOS 
12.4.2022).
Es gibt immer wieder Fälle von physischen Übergriffen durch Polizeibeamte. Entsprechende 
Strafverfahren führen jedoch in der Regel nicht zu Sanktionen gegen die beschuldigten Beamten 
(AA 3.6.2021).
Der zivile externe Kontrollmechanismus über die Polizei, einschließlich der Gefängnispolizei, ist 
noch immer nicht voll funktionsfähig, da die drei Vertreter der zivilgesellschaftlichen Organisa­
tionen noch vom Parlament ausgewählt werden müssen. Im Jahr 2021 bearbeitete der zivile 
Kontrollmechanismus des Ombudsmanns acht Beschwerden (vgl. 21 im Jahr 2021), zwei gegen 
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Polizeibeamte und sechs gegen Angehörige der Gefängnispolizei. Infolge wurde bei der Staats­
anwaltschaft ein Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der strafrechtlichen 
Verantwortlichkeit eingereicht, im Vergleich zu 10 Anträgen im Jahr 2020. Um die Empfehlun­
gen der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) im Bericht der fünften 
Evaluierungsrunde umzusetzen, hat Nordmazedonien im April 2022 Änderungen des Gesetzes 
über innere Angelegenheiten und des Polizeigesetzes verabschiedet. Die Änderungen des ge­
setzlichen Rahmens umfassen die Verpflichtung zur Abgabe von Vermögenserklärungen, das 
Verbot der Mitgliedschaft von Bediensteten in einer politischen Partei oder einem Organ einer 
politischen Partei, eine neue Integritätsprüfung sowie objektive und professionelle Kriterien für 
die Ernennung des Direktors des Büros für öffentliche Sicherheit (Polizeichef) (EK 12.10.2022).
Das Sicherheits‐ und Nachrichtendienstsystem wurde allgemein reformiert und das System 
funktioniert. Derzeit sind jedoch, insbesondere im Bereich der Aufsicht über die Sicherheits‐ und 
Nachrichtendienste sowie in Bezug auf die physische Trennung des Innenministeriums von der 
National Security Agency (ANB) Verbesserungen erforderlich (VB 22.12.2022).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
15.12.2022
■ EK - Europäische Kommission (12.10.2022): North Macedonia 2022 Report [SWD(2022) 337], https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2082846/North+Macedonia+Report+2022.pdf, Zugriff 14.12.2022
■ USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Prac­
tices: North Macedonia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071148.html, Zugriff 15.12.2022
■ VB des BM.I für Nordmazedonien [Österreich] (22.12.2022): Auskunft des VB, per E-Mail
7 Folter und unmenschliche Behandlung
Letzte Änderung 2023-01-19 15:54
Die Verfassung Nordmazedoniens verbietet ausdrücklich die Anwendung von Folter. Trotzdem 
werden zuweilen Übergriffe durch Polizeibeamte berichtet. Entsprechende Strafverfahren führen 
jedoch in der Regel nicht zu Sanktionen gegen die beschuldigten Beamten. Nordmazedonien 
hat unter anderem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder 
erniedrigende Behandlung oder Strafe (12.12.1994) und das Fakultativprotokoll zur Antifolter­
konvention (13.2.2009) ratifiziert (AA 3.6.2021).
Die Empfehlungen (u.a. Mängel in der Gefängnisverwaltung, beim Personal und bei der Ge­
sundheitsversorgung etc.) des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter (CPT), die im 
Jahr 2021 veröffentlicht wurden, wurden noch nicht umgesetzt. Im Jahr 2021 bearbeitete die 
Abteilung für interne Kontrolle des Innenministeriums 63 Beschwerden über die Anwendung von 
übermäßiger Gewalt durch Polizeibeamte, von denen 19 als unbegründet klassifiziert wurden 
und in 40 Fällen keine Beweise vorlagen. 2021 wurden von den Justizvollzugsanstalten 112 
Berichte über die Anwendung von Zwangsmitteln gegen Strafgefangene an die Direktion für 
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Strafvollzug übermittelt. 27 dieser Fälle betrafen die Anwendung von körperlicher Gewalt und 
führten zu Inspektionen (EK 12.10.2022).
Berichte von Übergriffen betreffen insbesondere den Polizeigewahrsam und Gefängnisse. Die 
Regierung ist tätig geworden, um berechtigte Anschuldigungen zu untersuchen und zu verfolgen. 
Die Einheit für Berufsstandards des Innenministeriums („ Professional Standards Unit“ - PSU) 
berichtete, dass sie in den ersten sieben Monaten des Jahres 2021 38 Beschwerden über 
exzessive Gewaltanwendung durch Polizeibeamte nachgegangen ist. Die Einheit befand sechs 
der Beschwerden für unbegründet und wies 30 wegen unzureichender Beweise zurück. In zwei 
Fällen erstattete die PSU Strafanzeige gegen die Polizeibeamten wegen „ Bedrohung bei der 
Ausübung des Dienstes“ (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
14.12.2022
■ EK - Europäische Kommission (12.10.2022): North Macedonia 2022 Report [SWD(2022) 337], https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2082846/North+Macedonia+Report+2022.pdf, Zugriff 14.12.2022
■ USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Prac­
tices: North Macedonia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071148.html, Zugriff 15.12.2022
8 Korruption
Letzte Änderung 2023-01-19 16:00
Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor und die Regierung 
setzt das Gesetz im Allgemeinen um. Berichten zufolge sind unter anderem oft hohe Beamte in 
Korruption verwickelt, was laut NGOs die dominierende Rolle der Regierung in der Wirtschaft 
ermöglicht hat. Im April 2021 nahm das Parlament die Nationale Strategie 2021-2025 zur Be­
kämpfung von Korruption und Interessenskonflikten zusammen mit dem Aktionsplan zu deren 
Umsetzung an. Im Juli 2022 nahm die Regierung im Rahmen ihres Plans zur Korruptionsbe­
kämpfung eine Nationale Strategie 2021-2023 zur Stärkung der Kapazitäten für Finanzermittlun­
gen und die Beschlagnahme von Eigentum an und setzte eine Kommission zur Überwachung 
der Umsetzung dieser Strategie ein (USDOS 12.4.2022).
Die staatliche Kommission für Korruptionsprävention (SCPC) ist Fälle von Vetternwirtschaft, 
Bestechlichkeit und politischer Einflussnahme bei der Einstellung von Mitarbeitern im öffentli­
chen Sektor und bei der Ernennung von Mitgliedern von Aufsichts- und Verwaltungsräten aktiv 
entgegengetreten. Es wurden diesbezüglich einige Fortschritte erzielt, da das Land seine Leis­
tung bei der Ermittlung, Verfolgung und Aburteilung mehrerer Korruptionsfälle weiter konsolidiert 
hat. Die von der ehemaligen Sonderstaatsanwaltschaft eingeleiteten Verfahren wurden weiter 
vorangetrieben und die Rechenschaftspflicht für die illegalen Abhöraktionen festgestellt; in einer 
Reihe von Fällen wurden erstinstanzliche Urteile gefällt. In Übereinstimmung mit den Empfeh­
lungen aus den Vorjahren hat sich die Staatliche Kommission für Korruptionsprävention aktiv 
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eingesetzt und mehrere Verfahren eingeleitet, darunter auch gegen hochrangige Beamte. Im 
Jahr 2021 bearbeitete der SCPC insgesamt 106 Fälle von mutmaßlichen Interessenkonflikten, 
von denen 17 durch den SCPC selbst und 89 in Auftrag anderer Akteure eingeleitet wurden (EK 
12.10.2022).
Die mazedonische Regierung arbeitet auch im Justizbereich mit Nachdruck an Reformen, u.a. im 
Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit von Strafverfahren sowie die Bekämpfung von Korruption und 
der Organisierten Kriminalität. Die Antikorruptionskommission hat ihre Arbeit aufgenommen und 
zeigte sich bisher als sehr unabhängig und souverän, wodurch sie sich in allen politischen Lagern 
großen Respekt erworben hat. Bekanntestes Beispiel im Rahmen der Korruptionsbekämpfung 
ist die frühere Leiterin der Sonderstaatsanwaltschaft Janeva, die nach Bekanntwerden von 
Bestechungsvorwürfen abgesetzt, in Haft genommen und in erster Instanz zu sieben Jahren 
Freiheitsstrafe verurteilt wurde (AA 3.6.2021).
Im aktuellen Transparency International Corruption Perceptions Index 2021 rangiert Nordma­
zedonien unter 180 Ländern und Territorien an 87. Stelle mit einer Punkteanzahl von 39 von 
bestmöglichen 100 (TI 12.2022).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
14.12.2022
■ EK - Europäische Kommission (12.10.2022): North Macedonia 2022 Report [SWD(2022) 337], https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2082846/North+Macedonia+Report+2022.pdf, Zugriff 14.12.2022
■ TI - Transparency International (12.2022): Corruption Perceptions Index 2021, https://www.transpar
ency.org/en/cpi/2021/index/mkd, Zugriff 15.12.2022
■ USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Prac­
tices: North Macedonia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071148.html, Zugriff 15.12.2022
9 Wehrdienst und Rekrutierungen
Letzte Änderung 2023-01-19 16:01
Nordmazedonien hat keine allgemeine Wehrpflicht. Wer sich als Freiwilliger meldet, durchläuft 
zunächst eine sechsmonatige Dienstzeit, bevor er/sie sich weiter verpflichten kann. Bei der 
Personalauswahl gibt es laut Verfassung und dem Militärgesetz keinen Unterschied zwischen 
Männern, Frauen, Herkunft, Religion oder Zugehörigkeit zu bestimmten sozialen Gruppen. In 
der Realität kann aber festgestellt werden, dass die Minderheiten (Albaner, Roma, etc.) weniger 
Chancen haben, in höhere Ränge aufzusteigen. Auch bei der Anzahl der Zivilbeschäftigten sind 
diese Gruppen unterrepräsentiert. In der Gesamtzahl der Beschäftigten spiegeln sich jedoch 
die ethnischen Bevölkerungsgruppen proportional wieder (in den niedrigeren Rängen mehr 
Minderheiten, in den höheren Rängen mehr Slawo-Mazedonier) (AA 3.6.2021).
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Die Wehrpflicht wurde 2007 abgeschafft. Im Alter ab 18 Jahren kann freiwilliger Militärdienst 
geleistet werden. Im Jahr 2022 machen Frauen etwa 10 % des Vollzeitpersonals des Militärs 
aus. Nordmazedonien wurde 2020 das 30. Mitglied der NATO (CIA 16.5.2022).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
14.12.2022
■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (16.5.2022): The World Factbook - North Macedonia, Military 
and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/north-macedonia/#military-and-sec
urity, Zugriff 15.12.2022
10 Allgemeine Menschenrechtslage
Letzte Änderung 2023-01-19 16:03
Die Verfassung von Nordmazedonien garantiert alle demokratischen Grundrechte und setzt im 
Bereich der Menschen- und Minderheitenrechte hohe Standards. Die Minderheitenrechte sind 
umfassend durch die Verfassung gewährleistet, insbesondere seit dem Ohrider Rahmenabkom­
men vom August 2001, das einen bewaffneten innerstaatlichen Konflikt zwischen ethnischen 
Mazedoniern und Albanern beendete (AA 1.4.2022b).
Die Republik Nordmazedonien ist seit ihrer Unabhängigkeit (1991) eine parlamentarische De­
mokratie, deren Verfassung demokratische Prinzipien, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit 
garantiert. Sie war das erste Land auf dem Balkan, das am 9. April 2001 ein Stabilisierungs- und 
Assoziierungsabkommen (SAA) mit der EU unterzeichnete. Gemäß Artikel 2 des Abkommens 
sind die Achtung demokratischer Prinzipien und der Menschenrechte wesentliche Elemente des 
Abkommens. Nordmazedonien ist dem Europarat am 9. November 1995 beigetreten und hat 
am 10. April 1997 die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert und deren Einhaltung 
in der Verfassung verankert (AA 3.6.2021).
Zu den wichtigsten Mängeln im Bereich der Menschenrechtsfragen gehören Folter durch Ge­
fängnispersonal, Eingriffe in die Privatsphäre, Drohungen und Belästigungen gegen Journalisten, 
mangelnde Unabhängigkeit der Justiz, Korruption und Gewalt gegen LGBTI-Personen. Die Re­
gierung unternimmt Schritte, um Beamte, welche solche Übergriffe begehen, zu identifizieren, 
strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen. Der Ombudsmann ist der Ansicht, dass die Straflo­
sigkeit der Polizei weiterhin ein Problem darstellt, allerdings in geringerem Ausmaß als in der 
Vergangenheit. Die Aufgaben des Ombudsmannes bestehen im Schutz der Bürger vor staatli­
chen Eingriffen in ihre Grundrechte, der Verringerung der Diskriminierung von Minderheiten, der 
Förderung einer Minderheitenquote im öffentlichen Dienst und dem Schutz von Kinderrechten 
(USDOS 12.4.2022).
Nordmazedonien kämpft weiterhin mit Korruption und Klientelismus. Medien und die Zivilge­
sellschaft sind aktiv, Journalisten und Aktivisten sehen sich Einschüchterungen ausgesetzt. Der 
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Menschenhandel ist weiterhin ein Problem. Unter der SDSM-geführten Regierung sind die NGOs 
im Allgemeinen in einem freieren und sichereren Umfeld tätig, und die öffentlichen Einrichtun­
gen sind für die Arbeit der Zivilgesellschaft empfänglicher geworden. Allerdings sind NGOs, 
insbesondere solche, die aus dem Ausland finanziert werden, dem Druck der VMRO-DPMNE 
und ihrer Unterstützer ausgesetzt. Die Regierung hat einige Schritte unternommen, um Opfer 
von Menschenhandel besser zu erkennen, insbesondere in den von der Regierung betriebenen 
Transitzentren, in denen Migranten und Flüchtlinge untergebracht sind. Die Unterstützung der 
Regierung für NGOs, welche Opfern von Menschenhandel helfen, hat jedoch abgenommen (FH 
28.2.2022).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
14.12.2022
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (1.4.2022b): Nordmazedonien: Politisches Porträt, https://www.
auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/nordmazedonien-node/politisches-portraet/207650 , 
Zugriff 16.12.2022
■ FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - North Macedonia, https://freedomh
ouse.org/country/north-macedonia/freedom-world/2022, Zugriff 16.12.2022
■ USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Prac­
tices: North Macedonia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071148.html, Zugriff 14.12.2022
11 Meinungs-, Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit/Opposition
Letzte Änderung 2023-01-19 16:35
Die Verfassung garantiert Meinungs- und Pressefreiheit und die Regierung respektiert dieses 
Recht im Allgemeinen. Die Regierung hat Fortschritte bei der Achtung der Medienfreiheit und 
der freien Meinungsäußerung gemacht, jedoch gibt es nach wie vor Probleme bezüglich echter 
Unabhängigkeit der Medien sowie Gewalt und Einschüchterung gegenüber Journalisten. Nach 
Angaben des mazedonischen Journalistenverbands (AJM) reagierten die Strafverfolgungs- und 
Justizbehörden nur langsam und ineffizient auf Fälle von Gewalt und Einschüchterung durch 
Dritte gegen Journalisten. Die Zahl der unabhängigen Medien, die aktiv eine Vielzahl von An­
sichten ohne offene Einschränkungen zum Ausdruck bringen, nimmt weiter zu. Das Gesetz 
verbietet Äußerungen, die zu nationalem, religiösem oder ethnischem Hass aufstacheln und 
sieht Strafen für diesbezügliche Verstöße vor, was auch für Print- und Rundfunkmedien, Buch­
veröffentlichungen sowie für Online-Zeitungen und Zeitschriften gilt. Einzelpersonen können die 
Regierung öffentlich oder privat kritisieren. Das Helsinki-Komitee für Menschenrechte und ande­
re Menschenrechts- und Medienfreiheitsaktivisten berichten über eine Zunahme von Hassrede 
(USDOS 12.4.2022).
Laut Europäischer Kommission (EK) hat das Land im Berichtszeitraum insgesamt begrenzte 
Fortschritte bei der Umsetzung der früheren Empfehlungen gemacht. Der allgemeine Kontext 
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ist zwar günstig für die Medienfreiheit und erlaubt eine kritische Medienberichterstattung, den­
noch bleiben viele noch umzusetzende Maßnahmen in Richtung Selbstregulierung der Medien, 
Förderung professioneller journalistischer Standards und die Stärkung der Reform der öffent­
lich-rechtlichen Rundfunkanstalt hinsichtlich ihrer Unabhängigkeit, professionellen Standards 
und finanziellen Nachhaltigkeit noch offen. Der Reformprozess der öffentlich-rechtlichen Rund­
funkanstalt, der im Rahmen ihrer fünfjährigen Entwicklungsstrategie stattfinden soll, wird u.a. 
auch durch Verzögerungen bei der Ernennung der Mitglieder des Programmrates beeinträchtigt 
(EK 12.10.2022).
Nordmazedonien hat weiterhin mit Korruption und Klientelismus zu kämpfen. Medien und Zivil­
gesellschaft beteiligen sich zwar an einem lebhaften öffentlichen Diskurs, doch sind Journalisten 
und Aktivisten nach wie vor Druck und Einschüchterung ausgesetzt. Die Medienlandschaft ist 
entlang politischer Linien stark polarisiert, und private Medienunternehmen sind häufig an politi­
sche oder wirtschaftliche Interessen gebunden, die ihren Inhalt beeinflussen. Es gibt jedoch eine 
Vielzahl kritischer und unabhängiger Medien, die vor allem online tätig sind. In einem Bericht des 
mazedonischen Journalistenverbands vom Juni 2021 wurden für das Jahr 2020 14 Drohungen 
und körperliche Angriffe gegen Journalisten gezählt, während 2019 nur vier derartige Vorfälle 
verzeichnet wurden. Mehr als die Hälfte der Zielpersonen waren Journalistinnen (FH 28.2.2022).
Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ist in Nordmazedonien nicht eingeschränkt (AA 
28.8.2020). Die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 12.4.2022). Dies 
zeigen zahlreiche Demonstrationen und Proteste der vergangenen Jahre über alle politischen 
Parteien hinweg (AA 3.6.2021).
Betätigungsmöglichkeiten der politischen Opposition sind nicht eingeschränkt. Hetzkampagnen 
gegen Oppositionspolitiker, wie sie in der Vergangenheit durch die von der Vorgängerregierung 
dominierten Medien praktiziert wurden, gehören der Vergangenheit an. Besonders positiv wird 
die Einbindung der Opposition und Zivilgesellschaft in den politischen Entscheidungsprozess 
sowie das historische Prespa-Abkommen (Lösung der Namensfrage) bewertet (AA 3.6.2021).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
14.12.2022
■ EK - Europäische Kommission (12.10.2022): North Macedonia 2022 Report [SWD(2022) 337], https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2082846/North+Macedonia+Report+2022.pdf, Zugriff 14.12.2022
■ FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - North Macedonia, https://freedomh
ouse.org/country/north-macedonia/freedom-world/2022, Zugriff 15.12.2022
■ USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Prac­
tices: North Macedonia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071148.html, Zugriff 14.12.2022
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12 Haftbedingungen
Letzte Änderung 2023-01-23 10:08
Die Haftbedingungen in Gefängnissen Nordmazedoniens reflektieren die allgemeinen Lebens­
verhältnisse in einem der ärmsten Staaten Europas wider und wurden in der Vergangenheit 
immer wieder vom europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder 
erniedrigender Behandlung oder Strafe des Europarates in Straßburg gerügt. Dennoch haben 
sich die Bedingungen seit Juni 2017 unter der Regierung Zaev verbessert und entsprechen nun 
dem EU-Mindeststandard. Nicht zuletzt aufgrund dieser Verbesserungen konnte der bilaterale 
Auslieferungsverkehr mit Nordmazedonien im Jahr 2019 wieder aufgenommen werden (AA 
3.6.2021).
Die wichtigsten Mängel des Gefängnissystems bleiben bestehen: das schlechte Gefängnisver­
waltungssystem, geringe Personalausstattung, schlechte Qualität der Gesundheitsversorgung 
der Insassen, Gewalt zwischen den Gefangenen, schlechte materielle Bedingungen, ein Mangel 
an zielgerichteten Aktivitäten und endemische Korruption. Inhaftierte Migranten haben keinen 
Zugang zu Rechtsberatung und rechtlicher Unterstützung um wirksamen Zugang zur Justiz und 
zu Rechtsmitteln zu erhalten (EK 12.10.2022).
Trotz baulicher Verbesserungen in einigen Einrichtungen wurden im Idrizovo-Gefängnis, in dem 
etwa 45 % der Gefängnisinsassen des Landes untergebracht sind, weiterhin Abteilungen be­
trieben, die baufällig und stark überbelegt sind und in denen einige Insassen unmenschlichen 
und erniedrigenden Bedingungen ausgesetzt waren. Die weitverbreitete Korruption des Ge­
fängnispersonals stellte ein erhebliches Problem im Gefängnissystem dar. Bei seinem letzten 
Ad-hoc-Besuch im Dezember 2020 berichtete das Komitee des Europarats zur Verhütung von 
Folter (CPT), dass die Haftbedingungen in den neuen offenen und halboffenen Bereichen des 
Idrizovo-Gefängnisses im Allgemeinen akzeptabel waren, während in der zweistöckigen Ambu­
lanzabteilung des Gefängnisses weiterhin erbärmliche, baufällige und überfüllte Bedingungen 
herrschten (USDOS 12.4.2022; vgl. AI 29.3.2022).
Das Gefängnissystem leidet insgesamt weiterhin unter Überbelegung, Geldmangel und Per­
sonal-Unterbesetzung. Die Direktion für den Vollzug von Sanktionen (DES) des Justizminis­
teriums meldete, dass bis zum 17. August 2021 fünf Personen in der Haft gestorben seien. 
Der Ombudsmann leitete Ermittlungen zu den Todesfällen aller fünf Personen ein. Gemäß ei­
ner Absichtserklärung aus dem Jahr 2018 gewährte die Regierung dem Helsinki-Komitee für 
Menschenrechte uneingeschränkten Zugang zu verurteilten Häftlingen. Der Ombudsmann be­
suchte die Gefängnisse des Landes monatlich und untersuchte glaubwürdige Vorwürfe über 
problematische Bedingungen und Behandlung der Insassen. Das Justizministerium berichte­
te über Verbesserungen im Idrizovo-Gefängnis; die Jugendstrafanstalt in der Frauenabteilung 
des Idrizovo-Gefängnisses wurde renoviert, um die jugendlichen Insassen vollständig von den 
Erwachsenen zu trennen (USDOS 12.4.2022).
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