2025-09-09-coi-cms-laenderinformationen-serbien-version-5-462a
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
hochrangigen PolitikerIn häufig Schutz vor Gericht, da sie entweder das Gerichtsverfahren in die Länge ziehen oder günstige Gerichtsentscheidungen erwirken (OCI 2023). Dennoch waren in den letzten Jahren einige Fortschritte zu verzeichnen, da der Rückstand bei den Vollstreckungsverfahren abgebaut und Mechanismen zur Harmonisierung der Gerichtspra xis eingeführt wurden. Darüber hinaus wurden die operativen Kapazitäten der Sonderstaats anwaltschaft durch Schulungen und maßgeschneiderte Lehrpläne gestärkt, die hauptsächlich von internationalen Organisationen wie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSCE) finanziert wurden, sowie durch die internationale Zusammenarbeit mit Eurojust (OCI 2023). Nach einer Volksabstimmung im Jahr 2021 wurden vom Nationalparlament im Februar 2022 Verfassungsänderungen verabschiedet, mit denen diverse Aspekte des Justizwesens an die EU- Standards angepasst wurden. Die Änderungen sehen beispielsweise vor, dass die Richter und Staatsanwälte nicht mehr vom Parlament, sondern vom Hohen Justizrat und vom Hohen Rat der Staatsanwälte gewählt werden. Darüber hinaus beinhalten sie die Umbenennung des Obersten Kassationsgerichts in Oberster Gerichtshof. Gewählt wurden außerdem auch der Vorsitzende und die Mitgliedern der Republikanischen Wahlkommission (RIK), sowie 29 stellvertretende Staatsanwälte und 16 Richter (B92.net 9.2.2022; vgl. SN 16.1.2022; EK 12.10.2022). Kritiker bemängeln, dass die Reform nicht weit genug gehe, um eine wirklich unabhängige Justiz zu schaffen (EN 17.1.2022; vgl. USDOS 20.3.2023). Das Humanitarian Law Center, eine NGO zur Überwachung von Kriegsverbrechen, stellte im Mai 2022 veröffentlichten Jahresbericht über Kriegsverbrecherprozesse im Land fest, dass das Büro des für Kriegsverbrechen zuständigen Staatsawaltes (OWCP) untätig war. Die regionale Zusammenarbeit bei der Aufarbeitung von Kriegsverbrechen bleibt begrenzt. Die Regierung setzte die Umsetzung ihrer nationalen Strategie für Verfolgung von Kriegsverbrechen 2021- 2026 fort; internationale und nationale Überwachungsgremien berichteten jedoch, dass die Schnelligkeit und der Umfang der Ermittlungen und Strafverfolgungen unzureichend sind. Die Behörden bieten verurteilten oder mutmaßlichen Kriegsverbrechern weiterhin Unterstützung und öffentlichen Raum und reagieren nur langsam auf Hassrede oder auf die Leugnung von Kriegsverbrechen. Menschenrechtsorganisationen kritisieren die andauernde Verherrlichung von Kriegsverbrechern und historischem Revisionismus in Bezug auf die Konflikte der 1990er- Jahre im ehemaligen Jugoslawien (USDOS 20.3.2023; vgl. AI 27.3.2023). Quellen: ■ AI – Amnesty International (27.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; The State of the World’s Human Rights; Serbia 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089601.html , Zugriff 13.12.2023 ■ B92.net - serbische Online Tageszeitung (9.2.2022): Promenjen Ustav Srbije (Änderung der serbi schen Verfassung), https://www.b92.net/info/vesti/index.php?yyyy=2022&mm=02&dd=09&nav_cat egory=11&nav_id=2102704, Zugriff 13.12.2023 ■ EK – Europäische Kommission (12.10.2022): Serbia 2022 Report [SWD(2022) 338], https://www.ec oi.net/en/file/local/2082847/Serbia+Report+2022.pdf, Zugriff 13.12.2023 7

■ EN - Euronews (17.1.2023): Schritt Richtung EU: Mehrheit in Serbien für unabhängigere Justiz, https: //de.euronews.com/2022/01/17/schritt-richtung-eu-mehrheit-in-serbien-fur-unabhangigere-justiz , Zugriff 13.12.2023 ■ FH – Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Serbia, 2023, https://www.ecoi.net /de/dokument/2088554.html, Zugriff 13.12.2023 ■ SN - Salzburger Nachrichten (16.1.2022): Referendum in Serbien: Mehrheit für Verfassungsände rungen, https://www.sn.at/politik/weltpolitik/referendum-in-serbien-mehrheit-fuer-verfassungsaend erungen-115592035, Zugriff 13.12.2023 ■ OCI – Organized Crime Index (2023): Serbia, https://ocindex.net/assets/downloads/2023/english/oc index_profile_serbia_2023.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ USDOS – US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.2023 ■ VB des BM.I für Serbien und Montenegro [Österreich] (14.4.2023): Auskunft des VB, per E-Mail 6 Sicherheitsbehörden Letzte Änderung 2024-01-15 14:08 Die Tätigkeit der Polizei (Aufsicht des Innenministeriums), des Sicherheitsdienstes und der Streitkräfte (Verteidigungsministerium) erfolgen auf rechtsstaatlicher Basis und sind gesetz lich geregelt (AA 11.8.2023; vgl. USDOS 20.3.2023). Ohne Einschränkung haben in Serbien lebende Personen, unabhängig von Staatsbürgerschaft und Ethnie, den gleichen Zugang zu Justiz-, Verwaltungs- und Sicherheitsbehörden. Rechtsmittel gegen polizeiliche Übergriffe sind vorgesehen und gesetzlich verankert (VB 14.4.2023). Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, sich wegen rechtswidriger Akte der Sicherheitsbehörden oder des Militärs an die Gerichte oder auch den Ombudsmann oder den Beauftragten für Datenschutz und freien Informationszugang zu wenden (AA 11.8.2023). Bei rechtswidrigem Verhalten wird gegen die Beamten Strafanzeige er stattet und/oder ein Disziplinarverfahren durchgeführt. Bei Übergriffen gegen Minderheiten (z. B. Roma oder Sinti) bestehen keine Ausnahme- oder Sonderregelungen. Sie sind wie alle anderen Staatsbürger vor dem Gesetz gleichgestellt. Es kommt jedoch in Einzelfällen immer noch vor, dass die Sicherheitsbehörden ihre Befugnisse überschreiten oder Anträge und Anfragen nicht ordnungsgemäß bearbeiten (VB 14.4.2023). Die Zivilbehörden übten eine wirksame Kontrolle über die Sicherheitskräfte aus. Im Laufe des Jahres 2022 stellten Experten der Zivilgesellschaft fest, dass sich die Qualität der polizeilichen internen Ermittlungen weiter verbessert hat (USDOS 20.3.2023). Gegenwärtig unterstehen die etwa 28.000 Polizisten des Landes dem Innenministerium und sind u. a. unterteilt in Zoll, Kriminalpolizei, Grenzpolizei sowie zwei Anti-Terroreinheiten, die Special Antiterrorist Unit und die Counterterrorist Unit (BICC 7.2023). Die Strafverfolgung wird in Serbien hauptsächlich von der Polizei durchgeführt. Eine wesentliche Schwäche der Strafverfolgungskapazitäten ist der häufige Wechsel in der Leitung der Ermitt lungsbehörden, der auf politische Loyalität und Einflussnahme zurückzuführen ist. Der Posten des Polizeidirektors ist seit fast zwei Jahren nicht besetzt. Darüber hinaus erschweren die weit verbreitete Korruption und die Verbindungen zwischen kriminellen Netzwerken und Behörden die Ermittlungsbemühungen gegen den Privatsektor und die Wirtschaft. Es gibt keine eigen ständige unabhängige zivile Polizeiaufsichtsbehörde. Beschwerden gegen die Polizei werden von der Abteilung für interne Kontrolle der Polizei bearbeitet (OCI 2023). 8

Misshandlungen durch die Polizei sind weiterhin ein Problem. Berichten zufolge gab es Fälle von Folter und anderen Formen von Misshandlung durch Polizeibeamte gegenüber Festgenom menen (CoE 10.3.2022; vgl. CoE o.D.; CoE-CPT 10.3.2022). Darüber hinaus wird der Polizei unnötige und übermäßige Gewalt gegen Demonstranten vorgeworfen (AI 4.2023). In den ersten acht Monaten des Jahres 2022 hat die Abteilung für interne Kontrolle des Innen ministeriums drei Strafanzeigen gegen Polizeibeamte wegen des begründeten Verdachts der Misshandlung und Folter erstattet. Im gleichen Zeitraum erstattete die Abteilung 128 Strafan zeigen und sieben Zusatzklagen gegen Polizeibeamte und zivile Mitarbeiter des Ministeriums ohne die Einzelheiten dieser Anzeigen zu veröffentlichen (USDOS 20.3.2023). Neben dem Militär sind insbesondere die Polizei und der Geheimdienst Gegenstand der Sicher heitssektorreform. Derzeit verfügt Serbien über drei Geheimdienste: einen zivilen, den Security Information Service (BIA), und zwei militärische, den Military Intelligence Service (VOA) und die Military Security Agency (VBA). Eine Reform des Geheimdienstes ist weiterhin aufgrund der gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Verflechtungen nur äußerst begrenzt mög lich. Durch eine unsystematische Umsetzung der Reform, ohne größeren Plan und Strategie, sind die eigentlichen Ziele, die Polizei zu de-kriminalisieren, de-politisieren, de-militarisieren de-zentralisieren, bis heute nur bedingt erreicht (BICC 7.2023). Außer den staatlichen Sicherheitskräften gibt es ebenfalls einen großen Markt privater Sicher heitsanbieter, der im letzten Jahrzehnt deutlich gewachsen ist. Mit dem Beginn der Sicher heitssektorreformen und der damit verbundenen Verkleinerung der Streitkräfte und der Polizei drängten viele Menschen auf den Markt, um ihre Fähigkeiten anzubieten. Schätzungen zufolge gibt es derzeit etwa 3.000 private Sicherheitsunternehmen, die annähernd 30.000 Menschen beschäftigen (BICC 7.2023). Quellen: ■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi .net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C _11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ AI – Amnesty International (4.2023): Submission for European Union Enlargement Package/Opinion, 2023 [EUR 70/6688/2023], https://www.ecoi.net/en/file/local/2090571/EUR7066882023ENGLISH. pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ BICC – Bonn International Center for Conversion (7.2023): Serbien - Länderinformationen zu den Europäischen Kriterien für Rüstungsexporte, https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laend erberichte/serbien/2023_Serbien.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ CoE - Council of Europe (o.D.): Serbia - Executive Summary (CPT/Inf (2022) 03 - part), https: //rm.coe.int/1680a5c8a5, Zugriff 13.12.2023 ■ CoE - Council of Europe (10.3.2022): Antifolterkomitee: Misshandlung durch die Polizei in Serbien weiter ein großes Problem, doch Fortschritt in Gefängnissen feststellbar, https://www.coe.int/de/w eb/portal/-/anti-torture-committee-police-ill-treatment-in-serbia-remains-a-serious-problem-but-s ome-progress-observed-in-prisons , Zugriff 13.12.2023 ■ CoE-CPT - Council of Europe - European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (10.3.2022): Report to the Serbian Government on the periodic visit to Serbia carried out by the European Committee for the Prevention of Torture and 9

Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT) from 9 to 19 March 2021 [CPT/Inf (2022) 03], https://www.ecoi.net/en/file/local/2069493/2022-3-inf-eng.pdf , Zugriff 13.12.2023 ■ OCI – Organized Crime Index (2023): Serbia, https://ocindex.net/assets/downloads/2023/english/oc index_profile_serbia_2023.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ USDOS - US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.2023 ■ VB des BM.I für Serbien und Montenegro [Österreich] (14.4.2023): Auskunft des VB, per E-Mail 7 Folter und unmenschliche Behandlung Letzte Änderung 2024-01-15 15:00 Seit 2006 ist Folter im serbischen Strafgesetzbuch ein Straftatbestand (AA 11.8.2023; vgl. BCHR 2023). Obwohl die Verfassung solche Praktiken verbietet, gab es Berichte darüber, dass die Polizei Gefangene schlug und Verdächtigte schikanierte (USDOS 20.3.2023; vgl. AA 11.8.2023). In einzelnen Fällen wurden die Polizisten vom Dienst suspendiert. In mehreren Fällen wurde Folteropfern von serbischen Gerichten staatliche Entschädigung zugesprochen (AA 11.8.2023). Der Ombudsmann führte Besuche im Rahmen des nationalen Präventionsmechanismus gegen Folter in den relevanten Einrichtungen durch. Außerdem wurden Schulungen zur Methodologie der Ermittlung von Folterfällen fortgesetzt (EK 12.10.2022). Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT) berichtete nach seinem Besuch serbischer Polizeistationen und Gefängnisse im Jahr 2021 von anhaltenden Misshandlungen durch die Polizei, die teilweise Folter gleichkamen, sowie vom Fehlen wirksamer Maßnahmen zur Umsetzung früherer Empfehlungen des CPT (CoE-CPT 10.3.2022; vgl. CoE 10.3.2022; BCHR 2023; AI 27.3.2023). Der CPT stellte auch fest, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in sehr vielen Fällen nicht den Effizienzkriterien der 2018 angenommenen Methodik für die Untersuchung von Misshandlungsfällen entsprachen. Weiters äußerte er Bedenken hinsichtlich der milden Strafen gegen Polizeibeamte, die wegen Misshandlung verurteilt wurden (CoE-CPT 10.3.2022). Das Belgrader Zentrum für Menschenrechte erklärte im Juni 2022, dass Straftaten, die angeblich mit Folter und anderen Formen des Missbrauchs verbunden sind, in Serbien in hohem Maße straffrei bleiben (USDOS 20.3.2023). Im Laufe des Jahres 2022 stellten Expterten der Zivilgesellschaft fest, dass sich die Qualität der internen polizeilichen Ermittlungen weiter verbessert hat. In den ersten acht Monaten des Jahres erhob die Abteilung für interne Kontrolle des Innenministeriums drei Strafanzeigen gegen Polizis ten, die im begründeten Verdacht standen, ein Missbrauchs- oder Folterverbrechen begangen zu haben. Im gleichen Zeitraum erstattete die Abteilung weitere 128 Strafanzeigen und sieben zusätzliche Anzeigen gegen Polizeibeamte und andere zivile Mitarbeiter des Ministeriums, ohne Einzelheiten zu veröffentlichen (USDOS 20.3.2023). Quellen: ■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi 10

.net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C _11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ AI – Amnesty International (27.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; The State of the World’s Human Rights; Serbia 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089601.html , Zugriff 13.12.202 ■ BCHR – Belgrade Centre for Human Rights (2023): Human Rights in Serbia 2022, https://www.bgce ntar.org.rs/wp-content/uploads/2023/03/Human-Rights-in-Serbia-2022-web.pdf , Zugriff 13.12.202 ■ CoE – Council of Europe (10.3.2022): Antifolterkomitee: Misshandlung durch die Polizei in Serbien weiter ein großes Problem, doch Fortschritt in Gefängnissen feststellbar, https://www.coe.int/de/w eb/portal/-/anti-torture-committee-police-ill-treatment-in-serbia-remains-a-serious-problem-but-s ome-progress-observed-in-prisons , Zugriff 13.12.202 ■ CoE-CPT – Council of Europe - European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (10.3.2022): Report to the Serbian Government on the periodic visit to Serbia carried out by the European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT) from 9 to 19 March 2021 [CPT/Inf (2022) 03], https://www.ecoi.net/en/file/local/2069493/2022-3-inf-eng.pdf , Zugriff ■ EK – Europäische Kommission (12.10.2022): Serbia 2022 Report [SWD(2022) 338], https://www.ec oi.net/en/file/local/2082847/Serbia+Report+2022.pdf, Zugriff 13.12.202 ■ USDOS – US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.202 8 Korruption Letzte Änderung 2024-01-15 15:59 Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor, aber die Regierung setzte das Gesetz generell nicht wirksam um (USDOS 20.3.2023). Der Korruptionsindex (CPI) von Transparency International berichtete über ein hohes Maß an Korruption im Land, obwohl sich die Regierung zur Korruptionsbekämpfung verpflichtet hat (USDOS 20.3.2023; vgl. AA 11.8.2023). Serbien erreichte im CPI 2022 einen Indexwert von 36 (von 100) Punkten (0=highly corrupt, 100=very clean) und belegte damit Platz 101 von 180 untersuchten Staaten (je höher, desto schlechter) (TI 2023). Serbien verfügt generell über eine angemessene Politik zur Korruptionsbekämpfung, Präven tion von Kriminalität und Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, aber die größte Heraus forderung bleibt deren Umsetzung. Die Behörden zur Korruptionsprävention entsprechen im Wesentlichen internationalen Standards (OCI 2023; vgl. BCHR 2023). Die Wirksamkeit dieser Institutionen wird jedoch durch begrenzte Personalressourcen, ineffizienten Datenaustausch und mangelnde Zusammenarbeit untergraben. Darüber hinaus hindert sie die mangelnde Prio ritätensetzung der Regierung daran, das Problem effektiv anzugehen. Daneben behindern weit verbreitete Korruption und die Verbindungen zwischen kriminellen Netzwerken und Behörden die Effektivität der Ermittlungen im Privatsektor und in der Wirtschaft (OCI 2023). Im Laufe des Jahres gab es zahlreiche Korruptionsvorwürfe gegen die Regierung. Sporadische Ermittlungen durch die Behörden und strafrechtliche Verfolgung von Beamten der unteren bis mittleren Ebene wurden weiterhin durchgeführt. Allerdings gab es keine Ermittlungen zu Korrup tionsvorwürfen, an denen hochrangige RegierungsmitgliederInnen, einschließlich Minister oder Personen mit politischen Verbindungen beteiligt waren. Dies führte dazu, dass der Eindruck ent stand, dass die Mächtigen oder gut Vernetzten straffrei davonkommen (USDOS 20.3.2023; vgl. 11

FH 10.3.2023; OCI 2023). Kritiker haben Präsidenten Vučić und die SNS-Regierung beschuldigt, Beziehungen zur organisierten Kriminalität zu haben. Weiters ist Berichten zufolge Vetternwirt schaft durch Vergabe von Arbeitsplätzen an Vertraute des Präsidenten und der Regierungspartei weit verbreitet. Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Korruptionsfällen wurde auf verschie dene Staatsanwälte verteilt, die der Polizei in der Regel vorwerfen, in Prozessen gegen Minister keine ausreichenden Beweismittel zu liefern. Die Arbeit des Rechnungshofs wird zum Teil auch durch die unklare Verteilung der Zuständigkeiten auf andere mit der Korruptionsbekämpfung beauftragte Stellen beeinträchtigt (FH 10.3.2023; vgl. OCI 2023). Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) forderte weitere Maßnahmen zur Prävention von Korruption bei Personen in Spitzenpositionen, einschließlich des Präsidenten, der Minister, der stellvertretenden Minister, der Staatssekretäre, der Kabinettschefs und der politischen Berater sowie der Mitglieder der Polizei (GRECO 5.7.2022; vgl. CoE 5.7.2022). NGOs wiesen darauf hin, dass bei mutmaßlichen Korruptionsfällen, in die Beamte der niedri geren Führungsebene verwickelt sind, nach wie vor zu oft Anklagepunkte wie Amtsmissbrauch oder Beeinflussung erhoben werden, und erklärten, dass Verurteilungen aufgrund dieser Ankla gepunkte nicht besonders abschreckend wirkten. Sowohl der Antikorruptionsrat des Landes, als auch die NGO Transparency Serbia, wiesen auf einen erheblichen Mangel an staatlicher Trans parenz hin. NGO-Berichten zufolge kamen die Behörden die Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten an den Öffentlichkeitsbeauftragten häufig nicht nach, wenn Bürger um Informationen baten (USDOS 20.3.2023; vgl. BCHR 2023). Im Laufe des Jahres 2022 wurden laut dem Innenministerium 635 Strafanzeigen gegen 1.109 Personen wegen des Vorwurfs der Korruption erstattet. Die meisten Anklagen wurden wegen Einflussnahme, Amtsmissbrauchs, Betrugs bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Geldwä sche erhoben. Zwischen März 2018 und 30. Juni 2022 meldeten die Spezialabteilungen für Korruptionsbekämpfung der Oberstaatsanwaltschaft 2.644 Verurteilungen wegen Korruption und Finanzdelikten. Von Jänner bis Dezember 2022 registrierten die Antikorruptionsabteilungen der Oberstaatsanwaltschaft in Belgrad, Novi Sad und Kraljevo 671 Anklagen und 519 Urteile wegen Korruptionsdelikten (USDOS 20.3.2023). Quellen: ■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi .net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C _11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ BCHR – Belgrade Centre for Human Rights (2023): Human Rights in Serbia 2022, https://www.bgce ntar.org.rs/wp-content/uploads/2023/03/Human-Rights-in-Serbia-2022-web.pdf , Zugriff 13.12.2023 ■ CoE – Council of Europe (5.7.2022): GRECO: Publication of report on measures to take concerning top executive functions and the police in Serbia, https://www.coe.int/en/web/human-rights-rule-of-l aw/-/serbia-council-of-europe-anti-corruption-body-publishes-report-on-measures-to-take-concern ing-top-executive-functions-and-the-police , Zugriff 13.12.2023 ■ FH – Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Serbia, 2023, https://www.ecoi.net /de/dokument/2088554.html, Zugriff 13.12.2023 12

■ GRECO – Group of States agains Corruption (5.7.2022): FIFTH EVALUATION ROUND - Preventing corruption and promoting integrity in central governments (top executive functions) and law enforce ment agencies - EVALUATION REPORT SERBIA, https://rm.coe.int/fifth-evaluation-round-prevent ing-corruption-and-promoting-integrity-i/1680a7216b , Zugriff 13.12.2023 ■ OCI – Organized Crime Index (2023): Serbia, https://ocindex.net/assets/downloads/2023/english/oc index_profile_serbia_2023.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ TI – Transparency International (2023): Serbia, https://www.transparency.org/en/countries/serbia , Zugriff 13.12.2023 ■ USDOS – US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.2023 9 NGOs und Menschenrechtsaktivisten Letzte Änderung 2024-01-15 15:59 Seit 2010 existiert in Serbien eine Regierungsstelle für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesell schaft (AA 11.8.2023). Landesweit bestehen zahlreiche NGOs, welche sich mit Rechtsschutz befassen, u. a. Helsinki Committee for Human Rights, The Humanitarian Law Centre, The La wyers Committee for Human Rights, Belgrade Centre for Human Rights, als auch zahlreiche Roma Organisationen (VB 14.4.2023). Die Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Gruppen und staatlichen Institutionen bleibt jedoch begrenzt (USDOS 20.3.2023). Ausländische und inländische NGOs können im Allgemeinen frei arbeiten, aber diejenigen, die offen kritische Positionen gegenüber der Regierung vertreten oder sich mit sensiblen oder kontroversen Themen befassen, wurden in den letzten Jahren bedroht und schikaniert. Daneben sind zivilgesellschaftliche Gruppen und einzelne Aktivisten weiterhin Kritik, Ermittlungen und Drohungen seitens einiger Staatsbeamter und nicht staatlicher Akteure ausgesetzt, darunter auch regierungsnahe Medien und mehrere mutmaßlich von der Regierung unterstützte NGOs. Hinzu kommt die anhaltende Straffreiheit bei Drohungen und Angriffen gegenüber Aktivisten. 2022 registrierte das Anwaltskomitee für Menschenrechte (YUCOM) insgesamt 43 Vorfälle, bei denen Personen und Organisationen, die sich für die Menschenrechte einsetzten, von Angriffen und Schikanen betroffen waren (FH 10.3.2023; vgl. CoE-CommDH 6.9.2023; USDOS 20.3.2023; BCHR 2023). Im Februar 2022 hat Serbien seine Strategie 2022-2030 zur Schaffung eines attraktiven Umfelds für die Entwicklung der Zivilgesellschaft sowie einen entsprechenden Aktionsplan verabschiedet. Einige prominente NGOs verweigerten jedoch die Mitwirkung daran (CoE-CommDH 6.9.2023; vgl. USDOS 20.3.2023; BCHR 2023) und bezeichneten die Strategie als Versuch der Regierung ihr internationales Image zu verbessern (BCHR 2023). Es fanden landesweit mehrere themenspezifische Sitzungen in Kooperation mit NGOs statt; es wurden Leitlinien vom zuständigen Ministerium für die Konsultation von NGOs zu bevorstehen den Gesetzesinitiativen entwickelt; es wurde über die Praxis informiert, wobei darum geht, in den Berichten der Regierungsbehörden, die internationalen Menschenrechtsgremien vorgelegt werden, Stellungnahmen von NGOs beizufügen (CoE-CommDH 6.9.2023). 13

Quellen: ■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi .net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C _11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ BCHR – Belgrade Centre for Human Rights (2023): Human Rights in Serbia 2022, https://www.bgce ntar.org.rs/wp-content/uploads/2023/03/Human-Rights-in-Serbia-2022-web.pdf , Zugriff 13.12.2023 ■ CoE-CommDH – Council of Europe - Commissioner for Human Rights (6.9.2023): Commissioner for Human Rights of the Council of Europe, Dunja Mijatovic; Report following her visit to Serbia from 13 to 17 March 2023 [CommHR(2023)25], https://www.ecoi.net/en/file/local/2097832/CommHR% 282023%2925_Report+on+Serbia_EN.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ FH – Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Serbia, 2023, https://www.ecoi.net /de/dokument/2088554.html, Zugriff 13.12.2023 ■ USDOS – US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.2023 ■ VB des BM.I für Serbien und Montenegro [Österreich] (14.4.2023): Auskunft des VB, per E-Mail 10 Ombudsmann Letzte Änderung 2024-01-15 16:00 Seit 2007 gibt es eine vom Parlament gewählte Ombudsperson für Menschenrechte, auch wenn der derzeitige Amtsträger selten kritisch gegenüber der Regierung auftritt (AA 11.8.2023). Der Ombudsmann ist ein unabhängiges und selbstständiges Staatsorgan. Auf der lokalen Ebene können sich Bürger im Falle erlittenen bzw. behaupteten Unrechts an die lokalen Büros des Ombudsmanns in den Orten Presevo, Bujanovac und Medvedja wenden. Daneben bestehen auch zahlreiche NGOs, welche sich mit Rechtsschutz befassen, u. a. Helsinki Committee for Human Rights, The Humanitarian Law Centre, The Lawyers Committee for Human Rights, Belgrade Centre for Human Rights, als auch zahlreiche Roma Organisationen in ganz Serbien (VB 14.4.2023; vgl. AA 11.8.2023). Die Ombudsperson, klagt über mangelhafte finanzielle wie personelle Ausstattung. Ihre Jahres berichte werden seit 2019 wieder vom Parlament zur Kenntnis genommen (AA 11.8.2023). Das Parlament setzte seine Praxis fort, die Empfehlungen des Bürgerbeauftragten als irrelevant zu betrachten, da die letzten beiden Jahresberichte des Ombudsmanns erst am Ende des Jah res geprüft wurden. Der Bürgerbeauftragte veröffentlichte 2022 neben seinem regelmäßigen Jahresbericht insgesamt zwei Sonderberichte; der eine beschäftigt sich mit den Präventions- und Kontrollmaßnahmen bezüglich COVID-19 und der andere mit den Rechten der Kinder. Es wird auch kritisch betrachtet, dass die jahrelange Praxis des Bürgerbeauftragten im Jahr 2022 eingestellt wurde, statistische Daten auf seiner Webseite zu veröffentlichen und regelmäßig zu aktualisieren, die unter anderem über die Anzahl von Bürgeranfragen und -beschwerden, Verfah ren, und über die eigenen Initiativen und Empfehlungen des Bürgerbeauftragten Auskunft gaben. Seitdem werden (statistische) Daten in Zusammenhang mit der Arbeit des Ombudsmannes auf Anfrage (sofern die zuständige Stelle darauf reagiert) vorgelegt und in seinen Jahresberichten veröffentlicht. Kritisiert werden auch die fehlende finanzielle Unabhängigkeit und die Qualität der 14

Empfehlungen des Ombudsmannes. Es wird darüber hinaus bemängelt, dass die Anzahl der be schäftigten Mitarbeiter bei der Ombudsstelle niedriger ist, als vorgeschrieben (laut Jahresbericht 2021 waren 82 von 106 Stellen besetzt) (BCHR 2023). 2021 verabschiedete die Regierung eine Gesetzesnovelle, mit der der Ombudsmann offiziell zum nationalen Berichterstatter für Menschenhandel ernannt wurde (USDOS 20.3.2023). Quellen: ■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023),https://www.ecoi.n et/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_ der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C_11. 08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ BCHR – Belgrade Centre for Human Rights (2023): Human Rights in Serbia 2022, https://www.bgce ntar.org.rs/wp-content/uploads/2023/03/Human-Rights-in-Serbia-2022-web.pdf , Zugriff 13.12.2023 ■ USDOS – US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.2023 ■ VB des BM.I für Serbien und Montenegro [Österreich] (14.4.2023): Auskunft des VB, per E-Mail 11 Wehrdienst und Rekrutierungen Letzte Änderung 2024-01-15 16:26 Die Wehrpflicht wurde 2011 abgeschafft. Es gibt nur noch Berufssoldaten und freiwillig Wehrdienstleistende. Der freiwillige Militärdienst kann ab 18 Jahren abgeleistet werden (CIA 20.11.2023; vgl. AA 11.8.2023). Einberufungen zu Wehrübungen sind aber bis zum 60. Lebensjahr möglich. Wehrstraftaten unterliegen dem serbischen Strafgesetzbuch (StGB). Wehrdienstentziehung wird nach Art. 394 StGB mit Geld- oder mehrjähriger Freiheitsstrafe geahndet. Seit 1996 hat Serbien insgesamt 4 Amnestiegesetze erlassen, die für die Zeit von 1982 bis zum 23. März 2010 Verzicht auf Strafverfolgung bei Wehrdienstentziehung und zum Teil auch bei Desertion beinhalten (AA 11.8.2023). Die Wiedereinführung des verpflichtenden Wehrdienstes wird von Präsident Aleksandar Vučić und Verteidigungsminister Milos Vucevic befürwortet. Dies bedarf jedoch einer gründlichen Analyse und eine derartige Entscheidung wurde bis dato nicht getroffen (VB 14.4.2023). Quellen: ■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi .net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C _11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ CIA [USA] (20.11.2023): The World Factbook, Serbia, Military and Security, https://www.cia.gov/th e-world-factbook/countries/serbia/, Zugriff 13.12.2023 ■ VB des BM.I für Serbien und Montenegro [Österreich] (14.4.2023): Auskunft des VB, per E-Mail 15

12 Allgemeine Menschenrechtslage Letzte Änderung 2024-01-16 08:34 Serbiens Verfassung von 2006 garantiert Menschenrechte und Grundfreiheiten, die mit ca. ei nem Drittel der Bestimmungen breiten Raum einnehmen (AA 11.8.2023; vgl. EK 12.10.2022; BICC 7.2023). Serbien muss seine Menschenrechtsinstitutionen stärken, in dem es die erforder lichen finanziellen und personellen Ressourcen bereitstellt und Verfahren einführt, welche die Einhaltung der Maßnahmen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, einschließlich einstweiliger Maßnahmen, gewährleisten (EK 12.10.2022; vgl. BCHR 2023). Anzeichen für staatliche Repressionen liegen nicht vor. Seit 2020 gibt es ein Ministerium für Menschenrechte, Minderheitenrechte und Dialog, welches derzeit von einem Vertreter der kroa tischen Minderheit geführt wird, jedoch mit wenig Personal ausgestattet ist (AA 11.8.2023). Probleme existieren in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz, die Korruption in der Regierung, den Minderheitenschutz, den Kampf gegen Diskriminierung, die Missachtung von Rechten durch die Polizei und in den staatlichen Gefängnissen. Hinzu kommen Einschränkungen der freien Meinungsäußerung und der Pressefreiheit einschließlich des unzureichenden Schutzes von Journalisten und Menschenrechtsaktivisten (BICC 7.2023; vgl. FH 10.3.2023; AI 27.3.2023; USDOS 20.3.2023). In Serbien befinden sich derzeit im Rahmen der OSZE-Mission ausländische Kräfte zur Unter stützung in den Bereichen Demokratisierung, Menschenrechte, Minderheitenschutz und Ent wicklung der Medienlandschaft (BICC 7.2023). Quellen: ■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi .net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C _11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ AI – Amnesty International (27.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; The State of the World’s Human Rights; Serbia 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089601.html , Zugriff 13.12.2023 ■ BCHR – Belgrade Centre for Human Rights (2023): Human Rights in Serbia 2022, https://www.bgce ntar.org.rs/wp-content/uploads/2023/03/Human-Rights-in-Serbia-2022-web.pdf , Zugriff 13.12.2023 ■ BICC – Bonn International Center for Conversion (7.2023): Serbien - Länderinformationen zu den Europäischen Kriterien für Rüstungsexporte, https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laend erberichte/serbien/2023_Serbien.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ EK – Europäische Kommission (12.10.2022): Serbia 2022 Report [SWD(2022) 338], https://www.ec oi.net/en/file/local/2082847/Serbia+Report+2022.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ FH – Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Serbia, 2023, https://www.ecoi.net /de/dokument/2088554.html, Zugriff 13.12.2023 ■ USDOS – US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.2023 16
