2025-09-09-coi-cms-laenderinformationen-serbien-version-5-462a
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Disclaimer Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt. Das Country of Origin Information - Content Management System (COI-CMS) ist eine Da tenbank mit COI-Inhalten, welche beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (BFA, BVwG etc.) mit Informationen aus vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Quellen und gemäß den Standards der Staatendokumentation befüllt wird. Das COI-CMS gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend rele vanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU-Mitgliedsstaaten. Der jeweilige Bedarfsträger kann aus dem COI-CMS Länder und Themen selektieren und so die für den spezifischen Bedarf relevante Länderinformation zusammenstellen. Das COI-CMS dient den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Es gilt § 5 Abs. 5 BFA-G, d.h. das COI-CMS ist nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen Staatendokumentation. Fallspezifisch relevante Kapitel aus dem COI-CMS werden aber der jeweiligen Partei durch Parteiengehör zugänglich und durch Verwendung in Entscheidungen (Bescheid, Erkenntnis, Urteil) öffentlich gemacht. Wie bereits erwähnt, ist dieses Produkt als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Ge richte entworfen worden. In diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen im Vordergrund. Grundsätzlich wird jede Information mit min destens einer Quelle belegt; aus vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungs findung kein Mehrwert ergibt. Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen kei nen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfol gerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das COI-CMS stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann ins besondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Qualitäts- und Aktualisierungshinweis Die einzelnen Kapitel werden gemäß vorliegenden Ressourcen möglichst aktuell gehalten. Eine Gesamtaktualisierung eines Landes erfolgt alle 12 Monate. Bei bestimmten Ländern wird zu sätzlich eine Teilaktualisierung durchgeführt, die in der Regel sechs Monate nach der Gesamtak tualisierung durchgeführt wird. Sollten es in einem Land zu einer kurzfristigen und maßgeblichen Änderung der Lage kommen, können zusätzliche Aktualisierungen durchgeführt werden. Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Folglich können auch verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden. II

Übersetzungen der Länderinformationen ins Englische Bei den von der Staatendokumentation bereitgestellten Übersetzungen der Länderinformationen ins Englische handelt es sich um Arbeitszusammenfassungen. Anderes als bei den automati schen Übersetzungen (siehe unten) werden diese einer eigenen Überprüfung unterzogen. Die Staatendokumentation ist bemüht, dass die jeweiligen deutsch- und englischsprachigen Versionen (so vorhanden) zum selben Zeitpunkt veröffentlicht werden. Jedoch kann es, aufgrund der umfangreichen Qualitätssicherung vorkommen, dass sich das Datum der Veröffentlichung der beiden Versionen geringfügig unterscheidet. Es sei darauf verwiesen, dass trotz eines möglichen geringfügig unterschiedlichen Veröffentlichungsdatums, der Inhalt der deutsch- und englischsprachigen Version derselbe ist. Automatische Übersetzungen Bei der automatischen Übersetzung handelt es sich um eine maschinelle Übersetzung einer Län derinformation mittels einer Übersetzungssoftware, in eine vom Nutzer festgelegte Zielsprache. Diese Übersetzung wird, da vom Nutzer direkt generiert, weder im Hinblick auf Grammatik und Rechtschreibung noch auf Sinnerhaltung kontrolliert und soll lediglich dazu dienen, einen Ein druck über den Inhalt des Originaldokuments bzw. der verwendenten Quellen zu erlangen. Die Staatendokumentation übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der maschinellen Über setzung. Sollte das Produkt vom Nutzer für eine weitere Verwendung herangezogen werden, insbesondere für eine behördliche Entscheidung, so wird dringend empfohlen die Übersetzung durch einen professionellen Übersetzer kontrollieren bzw. durchführen zu lassen. Qualitätssicherung der maschinellen Übersetzung von DeepL Die Übersetzung, welche nicht als „ automatische Übersetzung“ ausgewiesen wird, wurde von einer/einem professionellen Übersetzer/in qualitätsgesichert. Etwaige in der Übersetzung ent stehende Unstimmigkeiten oder Differenzen sind nicht bindend und haben keine rechtliche Wirkung für Compliance- oder Durchsetzungszwecke. Sollten Fragen zur Richtigkeit der quali tätsgesicherten Übersetzung entstehen, nehmen sie bitte Kontakt mit der Staatendokumentation des BFA unter BFA-Staatendokumentation@bmi.gv.at auf. III

Inhalt 1 Länderspezifische Anmerkungen 1 2 COVID-19 1 3 Politische Lage 1 4 Sicherheitslage 4 5 Rechtsschutz / Justizwesen 6 6 Sicherheitsbehörden 8 7 Folter und unmenschliche Behandlung 10 8 Korruption 11 9 NGOs und Menschenrechtsaktivisten 13 10 Ombudsmann 14 11 Wehrdienst und Rekrutierungen 15 12 Allgemeine Menschenrechtslage 16 13 Meinungs- und Pressefreiheit 17 14 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition 18 15 Haftbedingungen 20 16 Todesstrafe 21 17 Religionsfreiheit 21 18 Ethnische Minderheiten 24 18.1 Roma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 18.2 Albaner (Südserbien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 18.3 Bosniaken (Sandzak) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 19 Relevante Bevölkerungsgruppen 32 19.1 Frauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 19.2 Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 19.3 Homosexuelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 20 Bewegungsfreiheit 40 21 IDPs und Flüchtlinge 41 IV

22 Grundversorgung / Wirtschaft 42 22.1 Sozialbeihilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 23 Medizinische Versorgung 46 24 Rückkehr 48 24.1 Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 25 Impressum 50 25.1 Urheberrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 25.2 Hinweis zum Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 25.3 Veröffentlichte Versionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 V

1 Länderspezifische Anmerkungen Letzte Änderung 2024-01-09 08:19 Hinweis: Die Republik Serbien wird in Österreich laut Herkunftsstaaten-Verordnung (HStV) derzeit als sicherer Herkunftsstaat geführt. Vom länderkundlichen Standpunkt aus, geben die jüngsten Aktualisierungen der Länderinformationen zu Serbien keinen Anlass zur Ände rung der länderkundlichen Einschätzung zur Eigenschaft als sicherer Herkunftsstaat im Sinne der HStV. COVID-19: Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: https://www.who.int/ emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports. Für historische Daten bis zum 10.3.2023 s. die Datenbank der Johns-Hopkins-Universität: https: //gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/bda7594740fd40299423467b4 8e9ecf6. 2 COVID-19 Letzte Änderung 2024-01-09 08:19 Serbien ist nicht länger von der Pandemie betroffen; mit 13.3.2022 wurden alle COVID-Maß nahmen aufgehoben (VB 14.4.2023). Das Tragen von Masken in Innenräumen wird weiterhin empfohlen. In Gesundheitseinrichtungen ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz verpflichtend (BMEIA 12.12.2023). Quellen: ■ BMEIA - Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (12.12.2023): Republik Serbien, Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisei nformation/land/serbien/, Zugriff 12.12.2023 ■ VB des BM.I für Serbien und Montenegro [Österreich] (14.4.2023): Auskunft des VB, per E-Mail 3 Politische Lage Letzte Änderung 2024-01-12 13:36 Serbien ist eine parlamentarische Demokratie mit kompetitiven Mehrparteienwahlen, aber in den letzten Jahren hat die regierende Serbische Fortschrittspartei (SNS) die politischen Rechte und bürgerlichen Freiheiten kontinuierlich eingeschränkt und Druck auf unabhängige Medien, die politische Opposition und zivilgesellschaftliche Organisationen ausgeübt (FH 10.3.2023; vgl. LPB o.D.). Seit Jahren wird im Land immer wieder gegen den autokratischen Regierungsstil von Präsident Vučić demonstriert. Die Opposition in Serbien ist schwach und zersplittert (LPB o.D.). 1

Die 250 Abgeordneten des Parlaments werden für vier Jahre gewählt. Der Präsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt und die Amtszeit des Präsidenten ist auf maximal zwei Amtsperioden begrenzt (OSZE 29.12.2021). Die Volksvertretung der Republik Serbien ist ein Einkammerparlament (Narodna Skupština, 250 Abgeordnete). Der aktuelle Staatspräsident Aleksandar Vučić verfügt über eine sehr starke Stellung gegenüber Parlament und Regierung und hat de facto ein Präsidialsystem geschaf fen. Strategisches Ziel Serbiens ist der Beitritt zur EU. Gleichzeitig pflegt Serbien seine engen Beziehungen zu China und Russland, auch wenn die serbische Regierung Letztere seit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine auf den Prüfstand stellt. 2007 hat sich Serbien durch Parlamentsbeschluss zur militärischen Neutralität verpflichtet. Serbien beteiligt sich am von der Bundesregierung 2014 initiierten Berlin-Prozess, der die regionale Kooperation, u. a. durch wirtschaftliche Zusammenarbeit vertieft. Haupthindernis bleibt die aus serbischer Sicht ungelöste Kosovo-Frage: Nachdem Serbien den sogenannten Ahtisaari-Plan im Rahmen einer internationalen Vermittlung abgelehnt hatte, erklärte die Republik Kosovo am 17.2.2008 ih re Unabhängigkeit von Serbien. Serbien betrachtet „ Kosovo und Metochien“ gemäß Verfassung von 2006 weiter als autonome serbische Provinz. Maßgebliches Verhandlungsformat für eine umfassende Normalisierung des Verhältnisses ist der Normalisierungsdialog zwischen Kosovo und Serbien, in dem der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) seit 2011/13 vermittelt. Seit 2.4.2020 gibt es einen Sonderbeauftragten für den Normalisierungsdialog (AA 9.10.2023). Am 3.4.2022 fanden in Serbien u. a. Präsidentschaftswahlen und Parlamentswahlen statt. Die von der Serbischen Fortschrittspartei (SNS) geführte Liste „Aleksandar Vučić - Gemeinsam kön nen wir alles schaffen“ gewann die Parlamentswahlen mit 42,9 % der Stimmen. Die Präsident schaftswahlen gewann Aleksandar Vučić mit 58,8 % (KAS 5.2022; vgl. BPB 5.4.2022). Aufgrund von Beschwerden ordnete die Republikanische Wahlkommission (RIK) eine Wiederholung der Präsidentschaftswahlen in 54 Wahllokalen und der Parlamentswahlen in 35 Wahllokalen an (KAS 5.2022). Eine Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) hat bei den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in Serbien am 3.4.2022 eine Reihe von Unregelmäßigkeiten und Defiziten im gesamten Wahlprozess festgestellt (Euractiv 21.6.2022; vgl. OSCE 2022). Der serbische Präsident Aleksandar Vučić, dem vorgeworfen wird mit autoritären Methoden zu regieren und über Vertraute Medien, Justiz und Verwaltung größtenteils zu kontrollieren, löste im Herbst 2023 das Parlament auf und setzte für den 17.12.2023 vorgezogene Wahlen an. Vorgezogene Neuwahlen sind in Serbien häufig (Zeit 13.10.2023; vgl. EN 4.11.2023; DS 1.11.2023). Die SNS von Präsident Vučić gewann die Wahl deutlich mit 46 % der Stimmen. Damit hätte sie mit 128 von 250 Mandaten eine absolute Mehrheit in der Volksversammlung (Skupstina) erreicht (FR 18.12.2023). Eine internationale Beobachtermission aus Vertretern der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), des EU-Parlaments und des Europarats stellte eine Reihe von Unregelmäßigkeiten fest, darunter Fälle von Gewalt, Stimmenkauf und gefälschte Stimmzettel(Zeit 18.12.2023; vgl. DS 18.12.2023; FR 18.12.2023). 2

Die Premierministerin Brnabić (SNS) wurde nach Neuwahlen am 21.6.2020, am 3.4.2022 und am 26.10.2022 bereits zum dritten Mal im Amt bestätigt. Ihre Regierung bekennt sich weiterhin zum EU-Kurs des Landes, betont aber auch ein gutes Verhältnis zu Russland und China (AA 11.8.2023). Am 21.1.2014 wurden EU-Beitrittsverhandlungen mit Serbien aufgenommen (AA 11.8.2023). Der EU‐Fortschrittsbericht vom 12.10.2022 konstatiert – wie auch in den Jahren davor – nur mä ßige Ergebnisse Serbiens in der Annäherung an den EU Aquis (ER-REU 18.1.2023; vgl. VB 14.4.2023). Quellen: ■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.10.2023): Serbien: Politisches Porträt, https://www.auswae rtiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/serbien-node/politisches-portraet/207554?view= , Zugriff 12.12.2023 ■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi .net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C _11.08.2023.pdf, Zugriff 12.12.2023 ■ BPB – Bundeszentrale für politische Bildung (5.4.2022): Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in Serbien 2022, https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/506842/parlaments-und-praes identschaftswahlen-in-serbien-2022/#node-content-title-1 , Zugriff 12.12.2023 ■ DS – Der Standard (18.12.2023): Regierungspartei SNS von Präsident Vučić bei Wahl in Serbien an erster Stelle, https://www.derstandard.at/story/3000000200072/sns-laut-laut-eigenen-angaben -klaren-wahlsieg-in-serbien , Zugriff 18.12.2023 ■ DS – Der Standard (1.11.2023): Präsident Vučić löste serbisches Parlament auf und beraumt Neu wahlen an, https://www.derstandard.at/story/3000000193392/praesident-vucic-loeste-serbisches-p arlament-auf-und-beraumt-neuwahlen-an ■ EN – Euronews (4.11.2023): Serbische pro-europäische Opposition bildet Bündnis vor Neuwahlen, https://de.euronews.com/2023/11/04/serbische-pro-europaische-opposition-bildet-bundnis-vor-neu wahlen, Zugriff 12.12.2023 ■ ER-REU – Europäischer Rat – Rat der Europäischen Union (18.1.2023): Serbien, https://www.cons ilium.europa.eu/de/policies/enlargement/serbia/, Zugriff 12.12.2023 ■ Euractiv (21.6.2022): Europarat stellt Mängel im serbischen Wahlprozess fest, https://www.euractiv .de/section/innenpolitik/news/europarat-stellt-maengel-im-serbischen-wahlprozess-fest/?_ga=2.7 4845975.480487687.1678175876-378562376.1676973570, Zugriff 12.12.2023 ■ FH – Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 – Serbia, https://www.ecoi.net/de/do kument/2088554.html, Zugriff 12.12.2023 ■ FR – Frankfurter Rundschau (18.12.2023): Wahl in Serbien: Hinweise auf Betrug – Russland und Ungarn gratulieren, https://www.fr.de/politik/umfragen-wahl-serbien-vucic-rechtspopulisten-sns-eur opa-eu-russland-ergebnisse-manipulation-betrug-zr-92732896.html , Zugriff 12.12.2023 ■ KAS – Konrad Anenauer-Stiftung (5.2022): Parlamentswahlen in Serbien 2022, https://www.ecoi.n et/en/file/local/2078732/Parlamentswahlen+in+Serbien+2022.pdf, Zugriff 12.12.2023 ■ LPB – Landeszentrale für politische Bildung Baden-Wütemberg (o.D.): Infoportal östliches Europa, Politisches System und aktuelle Politik in Serbien, https://osteuropa.lpb-bw.de/serbien-politisches-s ystem, Zugriff 12.12.2023 ■ OSZE – Organization for Security and Co-operation in Europe (2022): International Election Obser vation Mission, Republic of Serbia – Presidential and Early Parliamentary Elections, 3 April 2022, https://www.osce.org/files/f/documents/f/1/515177.pdf, Zugriff 12.12.2023 ■ OSZE - Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (29.12.2021): Serbia, Presi dential and Early Parliamentary Elections, 3 April 2022: Needs Assessment Mission Report, https: //www.osce.org/files/f/documents/9/0/509426.pdf, Zugriff 15.4.2022 ■ VB des BM.I für Serbien und Montenegro [Österreich] (14.4.2023): Auskunft des VB, per E-Mail 3

■ Zeit (18.12.2023): Tausende demonstrieren in Belgrad gegen Wahlverlauf in Serbien, https://www. zeit.de/politik/ausland/2023-12/serbien-wahl-vucic-sns-demonstration , Zugriff 19.12.2023 ■ Zeit (13.10.2023): Serbiens Präsident kündigt Neuwahl an, https://www.zeit.de/politik/ausland/2023 -10/serbien-aleksandar-vucic-neuwahl-proteste-kosovo , Zugriff 12.12.2023 4 Sicherheitslage Letzte Änderung 2024-01-12 15:00 Die politische Lage ist stabil (AA 1.12.2023; vgl. EDA 6.6.2023). Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Serbien nicht ausgeschlossen werden (EDA 6.6.2023). Zwei Amokläufe im Mai 2023 mit 18 Toten haben wöchentliche Demonstrationen gegen die Regierung ausgelöst. Die Menschen werfen den von Vučić kontrollierten Medien vor, im Lande ein Klima des Hasses und der Gewaltverherrlichung zu schüren (MDR 6.11.2023; vgl. Zeit 4.6.2023; Merkur 13.10.2023). Als Reaktion auf die beiden Amokläufe hat Präsident Vučić eine Verschärfung des Waffen rechtes angekündigt. Eine 30‐tägige Amnestie bei freiwilliger Abgabe von illegalen Waffen und Sprengmittel wurden verfügt (VB 5.12.2023). Darüber hinaus löste Vučić das Parlament im Herbst 2023 auf und kündigte für Dezember 2023 vorgezogene Wahlen an. Diese fanden am 17.12.2023 statt (DS 1.11.2023; vgl. MDR 6.11.2023; DS 18.12.2023). Die serbischen Oppositionsparteien und zivilgesellschaftlichen Or ganisationen setzten am 28. Oktober 2023 ihre wöchentlichen Proteste gegen die Regierung und gegen Gewalt im Land fort, nachdem sie sich auf die Teilnahme an den vorgezogenen Wahlen im Dezember 2023 auf einer gemeinsamen Liste geeinigt hatten (VB 5.12.2023; vgl. MDR 6.11.2023) Die im Norden der Republik Serbien gelegene Provinz Vojvodina zeichnet sich durch eine eigenständige, durch jahrhundertealte Koexistenz der Serben mit verschiedenen nationalen Minderheiten (u. a. Ungarn, Rumänen, Ruthenen, Kroaten, Deutschen) geprägte Tradition aus (AA 11.8.2023). In der teils mehrheitlich von der albanischen Volksgruppe bewohnten Grenzregion Südserbiens zu Kosovo und Nordmazedonien im Preševo-Tal (Gebiet der Gemeinden Bujanovac, Preševo, Medvedja) ist die Lage stabil. Die albanische Bevölkerung Südserbiens orientiert sich teils stark nach Kosovo. Mitunter wird über etwaige Grenzanpassungen spekuliert, die das Gebiet betreffen würden (AA 11.8.2023). Die Beziehungen Serbiens zu seinen Nachbarn sind nach wie vor angespannt (BICC 7.2023). Zwischen Serbien und dem Kosovo schwelt seit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung ein offener Grenzkonflikt (BICC 7.2023; vgl. AA 1.12.2023; EDA 6.6.2023). Die Spannungen halten bis heute an und führen trotz der Bemühungen seitens der EU um eine Beilegung der Streitig keiten, immer wieder zum Aufflammen des Konflikts wie jüngst im Streit um Autokennzeichen und Ausweispapiere oder im Falle von bewaffneten Auseinandersetzungen im Dezember 2022 oder im Laufe des Jahres 2023. Aktuell wirft die kosovarische Regierung der serbischen Armee 4

vor, Militär und Polizeieinheiten entlang der Grenze zum Kosovo verlegt zu haben. Auch die USA beobachteten eine neuerliche große Militärpräsenz Serbiens an den Grenzen zum Ko sovo und forderten die serbische Regierung auf, ihre dort stationierten Truppen abzuziehen (LPB o.D.a; vgl. LPD o.D.b). Zu diesem Spannungs- und Konfliktpotenzial kommt die Befürch tung von vermehrten russischen hybriden Destabilisierungsversuchen im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine (B90 26.5.2023). Zwischen Serbien und Kroatien gab es gleichfalls ungelöste Grenzfragen. Nach kontinuierlicher Verbesserung der Beziehung zwischen den beiden Ländern konnte im Juni 2016 ein als histo risch bezeichneter Pakt beschlossen werden, durch den die Grenzkonflikte beigelegt wurden und den jeweiligen Minderheiten in den Ländern mehr Rechte zugesprochen werden sollen. Die Beziehung gilt jedoch weiterhin als angespannt und die langfristige Anerkennung der Einigung als ungewiss (BICC 7.2023). Bosnien und Herzegowina und Serbien streiten sich ebenfalls über ungelöste Grenz- und Ter ritorialfragen entlang der Flüsse Drina und Lim. Serbien hat einen Landtausch vorgeschlagen, eine Einigung konnte aber noch nicht gefunden werden (BICC 7.2023). Im Zusammenhang mit den Migrationsbewegungen nach Europa kam es vermehrt auch zu Spannungen zwischen Ungarn und Serbien (BICC 7.2023). Serbien hat ein gewisses Maß an Vorbereitung bei der Umsetzung des Rechtsbestands der EU unter anderem im Bereich Sicherheit erreicht. Serbien trägt als Transitland weiterhin erheblich zur Steuerung der gemischten Migrationsströme in die EU bei (EK 12.10.2022). Quellen: ■ AA - Auswärtiges Amt (1.12.2023): Serbien: Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaert iges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/serbien-node/serbiensicherheit/207502, Zugriff 13.12.2023 ■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi .net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C _11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ B90 - Bündnis 90 (26.5.2023): Bundeswehr-Mandat für Kosovo wird verlängert, https://www.gruene-bundestag.de/themen/europa/bundeswehr-mandat-fuer-kosovo-wird-verlaen gert, Zugriff 13.12.2023 ■ BICC – Bonn International Center for Conversion (7.2023): Serbien - Länderinformationen zu den Europäischen Kriterien für Rüstungsexporte, https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laend erberichte/serbien/2023_Serbien.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ DS - Der Standard (18.12.2023): Regierungspartei SNS von Präsident Vučić bei Wahlen in Serbien an erster Stelle, https://www.derstandard.at/story/3000000200072/sns-laut-laut-eigenen-angaben -klaren-wahlsieg-in-serbien , Zugriff 13.12.2023 ■ DS - Der Standard (1.11.2023): https://www.derstandard.at/story/3000000193392/praesident-vucic -loeste-serbisches-parlament-auf-und-beraumt-neuwahlen-an , Zugriff 13.12.2023 ■ EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (6.6.2023): Reisehinweise für Serbien, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/serbien/reisehi nweise-fuerserbien.html, Zugriff 13.12.2023 ■ EK – Europäische Kommission (12.10.2022): Serbia 2022 Report [SWD(2022) 338], https://www.ec oi.net/en/file/local/2082847/Serbia+Report+2022.pdf, Zugriff 13.12.2023 5

■ LPD - Landeszentrale für politische Bildung (o.D.a.): Politisches System und aktuelle Politik in Serbien, https://osteuropa.lpb-bw.de/serbien-politisches-system , Zugriff 13.12.2023 ■ LPD - Landeszentrale für politische Bildung (o.D.b.): Geschichte des Kosovo, https://osteuropa.lp b-bw.de/kosovo-geschichte, Zugriff 13.12.2023 ■ Merkur (13.10.2023): „ Wendepunkt“ in Serbien: Präsident Vučić kündigt nach massiven Protesten Neuwahlen an, https://www.merkur.de/politik/serbien-vucic-proteste-neuwahlen-kosovo-ukraine-b alkan-zr-92575427.html, Zugriff 13.12.2023 ■ MDR - Mitteldeutsche Rundfunk (6.11.2023): Superwahlen in Serbien: Eine Chance für die Opposi tion?, https://www.mdr.de/nachrichten/welt/osteuropa/politik/serbien-neuwahlen-chancen-oppositio n-100.html#sprung0, Zugriff 13.12.2023 ■ Zeit (4.6.2023): Zehntausende in Belgrad demonstrieren erneut gegen die Regierung, https://www. zeit.de/politik/ausland/2023-06/serbien-belgrad-proteste-zehntausende , Zugriff 13.12.2023 ■ VB des BM.I für Serbien und Montenegro [Österreich] (5.12.2023): Auskunft des VB, per E-Mail 5 Rechtsschutz / Justizwesen Letzte Änderung 2024-01-15 14:02 Die Verfassung und die Gesetze sehen das Recht auf einen fairen und öffentlichen Prozess vor, und die Justiz setzt dieses Recht im Allgemeinen durch (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 10.3.2023). Prinzipiell kann sich jede Person in Serbien, die sich privaten Verfolgungshandlungen ausge setzt sieht, sowohl an die Polizei wenden als auch direkt bei der Staatsanwaltschaft persönlich oder schriftlich Anzeige erstatten. Auch können entsprechende Beschwerden an die Institutionen des Ombudsmanns gerichtet werden. Darüber hinaus besteht auch für Personen, die sich an den Ombudsmann gewandt haben, die Möglichkeit der Aufnahme in das Zeugen- bzw. Opfer schutzprogramm. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, sich wegen rechtswidrigem Verhalten der Sicherheitsbehörden an den serbischen Ombudsmann oder den serbischen Datenschutzbeauf tragten zu wenden. Ohne Einschränkung haben in Serbien lebende Personen, unabhängig von Staatsbürgerschaft und Ethnie, den gleichen Zugang zu Justiz-, Verwaltungs- und Sicherheits behörden. Rechtsmittel gegen polizeiliche Übergriffe sind vorgesehen und gesetzlich verankert. Bei rechtswidrigem Verhalten wird gegen die Beamten Strafanzeige erstattet und/oder ein Dis ziplinarverfahren durchgeführt. Bei Übergriffen gegen Minderheiten (z. B. Roma oder Sinti) bestehen keine Ausnahme- oder Sonderregelungen. Sie sind wie alle anderen Staatsbürger vor dem Gesetz gleichgestellt (VB 14.4.2023). Trotz verfassungsmäßiger und anderer gesetzlicher Bestimmungen zur Unabhängigkeit der Justiz berichten Aufsichtsgremien, internationale und nationale NGOs, dass die Justiz anfällig für Korruption und politische Einflussnahme ist (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 10.3.2023). Darüber hinaus sind die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden in Serbien nicht in der Lage, Kor ruptionsfälle auf hoher Ebene neutral und operativ unabhängig zu untersuchen und zu verfol gen. Zu den Haupthindernissen in diesem Bereich gehören das durchsetzungsstarke Vorgehen der Regierung und Handlungsspielraum der Gerichtspräsidenten und Leiter der Staatsanwalt schaften bei der Arbeit der einzelnen Richter und stellvertretenden Staatsanwälten (OCI 2023). Regierungsbeamte und Parlamentsabgeordnete äußerten sich weiterhin öffentlich zu laufenden Ermittlungen, Gerichtsverfahren oder zur Arbeit einzelner Richter und Staatsanwälte. Dadurch entsteht der Eindruck der politischen Einflussnahme auf die Gerichte (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 10.3.2023; OCI 2023). Akteure des Privatsektors genießen je nach ihren Beziehungen zu 6
