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Obwohl die Gefängnisse nach wie vor überbelegt sind, tragen der Bau neuer Gefängnisse und 
die Anwendung von bestimmten Alternativmaßnahmen (z. B. bedingte Entlassung, gemeinnützi­
ge Arbeit, Hausarrest usw.) dazu bei, die Überbelegung zu reduzieren. Gleichzeitig berichteten 
NGOs, dass die Alternativmaßnahmen von den Richtern nicht ausreichend angewandt werden. 
Die Ausbildung des Gefängnispersonals wurde durch die Zusammenarbeit mit der EU, dem 
Europarat (CoE) und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) 
verbessert (USDOS 20.3.2023; vgl. EK 12.10.2022).
Quellen:
■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik 
Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi
.net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun
g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C
_11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ EK – Europäische Kommission (12.10.2022): Serbia 2022 Report [SWD(2022) 338], https://www.ec
oi.net/en/file/local/2082847/Serbia+Report+2022.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ HRC – UN Human Rights Council (formerly UN Commission on Human Rights) (Autor) (1.3.2023): 
Serbia; Compilation of information prepared by the Office of the United Nations High Commissioner 
for Human Rights [A/HRC/WG.6/43/SRB/2], https://www.ecoi.net/en/file/local/2090002/G2302302.
pdf, Zugriff 13.12.2023
■ USDOS – US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: 
Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.2023
16 Todesstrafe
Letzte Änderung 2024-01-16 10:26
Die Gesetzte sehen für keine Straftat die Todesstrafe vor (AI 16.5.2023).
Die in der serbischen Verfassung integrierte Menschenrechtscharta verbietet die Todesstrafe. 
Das gilt auch für Militärstraftaten (AA 18.10.2021; vgl. AI 26.2.2023).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik 
Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi
.net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun
g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C
_11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ AI - Amnesty International (26.2.2023): Todesstrafe Weltweit, https://amnesty-todesstrafe.de/wp-c
ontent/uploads/325/karte_staaten-mit-und-ohne-todesstrafe-1.pdf , Zugriff 13.12.2023
■ AI - Amnesty International (16.5.2023): Death Sentences and Executions 2022, https://www.amnest
y.org/download/Documents/ACT5037602021ENGLISH.PDF, Zugriff 13.12.2023
17 Religionsfreiheit
Letzte Änderung 2024-01-16 10:35
Serbiens Verfassung (Art. 43) garantiert Religionsfreiheit und gebietet konfessionelle Neutralität 
des Staates (Art. 44) (AA 11.8.2023; vgl. USDOS 15.5.2023; FH 10.3.2023; EK 12.10.2022). 
Diese Rechte werden in der Praxis generell respektiert (FH 10.3.2023).
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Es gibt kein Anzeichen für eine diskriminierende Strafverfolgungs- und Strafzumessungspraxis 
(AA 11.8.2023).
84,6 % der serbischen Bevölkerung sind serbisch-orthodox, rund 5 % römisch-katholisch, 3 % 
muslimisch, 1 % protestantisch, 1,1 % konfessionslos und die verbleibenden 6 % umfassen 
andere Christen, Juden, Buddhisten, Hare Krishna, Zeugen Jehovas, Agnostiker oder Per­
sonen ohne angegebene Religionszugehörigkeit (USDOS 15.5.2023; vgl. CIA 1.11.2023; AA 
11.8.2023).
Das Religionsgesetz differenziert zwischen sieben traditionellen und den übrigen nicht-tradi­
tionellen Religionsgemeinschaften. Die vom Gesetz privilegierten traditionellen Kirchen/Religi­
onsgemeinschaften sind die Serbisch-Orthodoxe Kirche, die Römisch-Katholische Kirche, die 
Slowakisch-Evangelische Kirche, die Reformierte Christliche Kirche, die Evangelische Kirche, 
die Islamische Gemeinde und die Jüdische Gemeinde. Diese sieben Gruppen sind automatisch 
im staatlichen Register für Religionsgemeinschaften eingetragen, können sich die Mehrwert­
steuer erstatten lassen und haben eigene Militärgeistliche. Auch dürfen sie neue Gebäude für 
Gottesdienste errichten, Immobilien besitzen, staatliche Subventionen beantragen, Bankkonten 
eröffnen, Restitutionsansprüche geltend machen und als Arbeitgeber fungieren (AA 11.8.2023; 
vgl. USDOS 15.5.2023).
Die Serbisch-Orthodoxe Kirche (SOK) erhält zusätzliche staatliche Subventionen, und ihre Stel­
lung kommt in der Praxis der einer Staatskirche nahe. Da die bisherigen serbischen Regierungen 
(im Widerspruch zur Verfassung) das kanonische Recht der Serbisch-Orthodoxen Kirche fak­
tisch als Teil der staatlichen Rechtsordnung betrachten, wird eine Reihe anderer orthodoxer 
Kirchen (z. B. ethnischer Minderheiten) die dem Alleinvertretungsanspruch der Serbisch-Ortho­
doxen Kirche entgegenstehen, von Staatsorganen immer wieder in ihrer Betätigung behindert 
(AA 11.8.2023; vgl. USDOS 15.5.2023).
Aufgrund eines anhaltenden Streits zwischen den beiden muslimischen Vereinigungen des Lan­
des kann keine von ihnen die gesamte muslimische Gemeinschaft in Verhandlungen mit der 
Regierung vertreten. Dies führt zu Schwierigkeiten bei der Koordinierung von Eigentumsrückga­
beforderungen und bei der Auswahl von Lehrkräften für Religionskurse an öffentliche Schulen. 
Nationalistische Gruppen nutzten soziale Medien, um migrantenfeindliche und antimuslimische 
Botschaften zu verbreiten. Landesweit kommt es zu antimuslimischen Äußerungen (z. B. Graffiti, 
Wandbemalungen) (USDOS 15.5.2023).
Vertreter der jüdischen Gemeinde berichteten über keine spezifischen antisemitischen Vorfälle 
im Lauf des Jahres 2022. Im Juli 2022 wurde jedoch eine Freiluftausstellung in Novi Sad mutwil­
lig beschädigt. Antisemitische Literatur ist weiterhin über das Internet bei informellen Verkäufern 
erhältlich (USDOS 15.5.2023). Im Rahmen des im Jahr 2016 verabschiedeten Restitutionsge­
setzes, das die Rückgabe jüdischen Eigentums regelt, das während des Zweiten Weltkrieges 
beschlagnahmt wurde, erhalten die jüdischen Gemeinden seit Jänner 2017 in den kommen­
den 25 Jahren jährlich 950.000 Euro (USDOS 15.5.2023; vgl. GOS/OHCHR-UN 3.10.2023; JA 
18.4.2016; IN 27.7.2018, DS 9.3.2016).
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Die Makedonisch-Orthodoxe Kirche bemühte sich seit 2017 verstärkt um ihre Anerkennung in 
der Weltorthodoxie. Trotz anfänglicher Ablehnung anerkannte die Serbisch-Orthodoxe Kirche im 
Mai 2022 deren Autokephalie. Damit wurde eine seit Langem bestehende Pattsituation zwischen 
den beiden Kirchen beendet (USDOS 15.5.2023; vgl. NÖK 6.2022).
Im Mai 2019 wies der EGMR eine Beschwerde der Baptistengemeinde und der Protestantischen 
Evangelischen Kirche zurück, die sich 2013 vergeblich um Registrierung bemüht hatte. Vor dem 
EGMR anhängig ist derzeit eine Klage der Islamischen Gemeinde Serbiens mit Sitz in Belgrad 
gegen die serbische Regierung. Die 2006 eingetragene Gemeinde klagt gegen die aus ihrer 
Sicht unzulässige Registrierung der Islamischen Gemeinde in Serbien mit Sitz in Novi Pazar im 
Jahr 2007 (AA 11.8.2023).
Einigen Religionsgemeinschaften, z. B. christlichen Freikirchen, wurde die Registrierung bis­
her verwehrt. Dies gilt auch für eine Reihe orthodoxer Kirchen (z. B. die nicht als autokephal 
anerkannte Montenegrinisch-Orthodoxe Kirche). Diese Glaubensgemeinschaften haben nicht 
die Möglichkeit Errichtung eigener Gotteshäuser. Manche andere Religionsgemeinschaften (vor 
allem evangelische Freikirchen) werden von nichtstaatlichen Gruppierungen angefeindet, be­
lästigt oder bedroht. Nicht zuletzt unter dem Einfluss der Serbisch-Orthodoxen Kirche gibt es 
Bestrebungen, die Betätigung von „ Sekten“ (d. h. aller nicht bereits im früheren Königreich Jugo­
slawien registrierten Religionsgemeinschaften, insbesondere jedoch evangelischer Freikirchen) 
einzuschränken. Die kanonisch anerkannte Rumänisch-Orthodoxe Kirche ist nur in der Autono­
men Provinz Vojvodina als „ traditionelle Religionsgemeinschaft“ anerkannt (AA 11.8.2023).
Quellen:
■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik 
Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi
.net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun
g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C
_11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ CIA (11.12.2023): The World Factbook, Serbia, Military and Security, https://www.cia.gov/the-world
-factbook/countries/serbia/#people-and-society , Zugriff 13.12.202
■ DS – Der Standard (9.3.2016): 71 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg - Materielle Gerechtigkeit für 
serbische Juden, https://www.derstandard.at/story/2000032508416/71-jahre-nach-dem-zweiten-w
eltkrieg-materielle-gerechtigkeit-fuer-serbische , Zugriff 13.12.202
■ EK – Europäische Kommission (12.10.2022): Serbia 2022 Report [SWD(2022) 338], https://www.ec
oi.net/en/file/local/2082847/Serbia+Report+2022.pdf, Zugriff 13.12.202
■ FH – Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Serbia, 2023, https://www.ecoi.net
/de/dokument/2088554.html, Zugriff 13.12.202
■ GOS/OHCHR-UN – Government of Serbia/UN Office of the High Commissioner for Human Rights 
(3.10.2022): Common core document forming part of the reports of States parties; Serbia [24 June 
2022] [HRI/CORE/SRB/2022], https://www.ecoi.net/en/file/local/2087460/G2251075.pdf , Zugriff 
13.12.202
■ IN – Israel Netz (27.6.20218): Rivlin lobt Serbien für Restitutionsgesetz, https://www.israelnetz.com
/rivlin-lobt-serbien-fuer-restitutionsgesetz/ , Zugriff 13.12.202
■ JA – Jüdische Allgemeine (18.4.2016): Die Regierung gibt der jüdischen Gemeinde mehr als 3000 
Immobilien zurück, https://www.juedische-allgemeine.de/juedische-welt/recht-und-moral/ , Zugriff 
13.12.202
■ NÖK – Nachrichtendienst Östliche Kirchen (6.2022): Kirchenstreit Nordmakedonien - Der lange Weg 
der Makedonischen Orthodoxen Kirche zur Autokephalie, https://noek.info/bilder/dossier/N%C3%
96K_dossier_nordmakedonien_autokephalie3.pdf, Zugriff 13.12.202
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■ USDOS – US Department of State (15.5.2023): 2022 Report on International Religious Freedom: 
Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2091900.html, Zugriff 13.12.202
18 Ethnische Minderheiten
Letzte Änderung 2024-01-16 10:41
Laut der neuesten Volkszählung aus dem Jahr 2022 gibt es in Serbien weiterhin 21 nationale 
und ethnische Minderheiten mit jeweils mehr als 2.000 Angehörigen (VB 6.9.2023).
Die Verfassung garantiert allen in der Republik Serbien lebenden Menschen (insbesondere 
Minderheiten) alle Rechte, im Einklang mit internationalen Standards. Hierbei bestehen zusätz­
liche Rechte, die es Minderheiten ermöglichen, über einzelne Fragen bezüglich ihrer Kultur, 
Ausbildung und amtlichen Verwendung der Sprache und Schrift zu entscheiden (VB14.4.2023).
Der Rechtsrahmen für die Achtung und den Schutz von Minderheiten und kulturellen Rechten 
ist weitgehend vorhanden und wird im Einklang mit den Übereinkommen des Europarats über 
nationale Minderheiten generell eingehalten (EK 12.10.2022; vgl. GOS/OHCHR-UN 3.10.2022).
Ein im März 2009 verabschiedetes allgemeines Antidiskriminierungsgesetz stärkt u. a. auch die 
Rechte nationaler Minderheiten. Probleme ergeben sich aber immer wieder bei der Implemen­
tierung. Im Zuge der EU-Beitrittsverhandlungen ändert bzw. ergänzt Serbien die gesetzlichen 
Rahmenbedingungen für den Minderheitenschutz. Die vollständige Umsetzung steht jedoch 
noch aus (AA 11.8.2023).
Zu den Aufgaben der Mitte 2007 erstmals gewählten Ombudsperson gehört ausdrücklich auch 
das Eintreten für Minderheitenrechte (AA 11.8.2023).
In der Republik Serbien bestehen derzeit 23 nationale Minderheitenräte (einschließlich dem 
Verband der jüdischen Gemeinden Serbiens): Bunjewatzen, Bosniaken, Ungarn, Roma, Rumä­
nen, Russinen, Slowaken, Ukrainer, Kroaten, Albaner, Aschkali, Walachen, Griechen, Ägypter, 
Deutsche, Slowenen, Tschechen, Mazedonier, Montenegriner, Russen, Polen (VB 6.9.2023). 
Die nationalen Minderheitenräte vertreten die ethnischen Minderheiten des Landes und ver­
fügen über eine breite Kompetenz in den Bereichen Bildung, Medien, Kultur und Gebrauch 
von Minderheitensprachen (USDOS 20.3.2023). Bei den Minderheitenratswahlen im November 
2022 wurden insgesamt 474 Mitglieder der 23 Minderheitenräte gewählt (GOS-HRC 20.2.2023).
Laut OSZE bezeichnen die meisten Minderheitenvertreter ihre eigene Situation als grundsätzlich 
zufriedenstellend (AA 11.8.2023).
Trotz der gesetzlichen Verpflichtung, die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung zu 
berücksichtigen, sind nationale Minderheiten in der öffentlichen Verwaltung weiterhin unterre­
präsentiert (EK 12.10.2022).
Der Unterricht in Minderheitensprachen oder das Studium der Minderheitensprachen wird an 
mehreren Universitäten und höheren Bildungseinrichtungen angeboten. Es gibt 14 Minderhei­
tensprachen, die an fünf Universitäten und vier Berufsschulen unterrichtet werden (GOS-HRC 
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20.2.2023). Im Schuljahr 2019/2020 wurde in 68 lokalen Selbstverwaltungseinheiten der Pri­
märunterricht in acht nationalen Minderheitensprachen angeboten, im Sekundarbereich in 27. 
Das Fach namens Muttersprache mit Elementen der nationalen Kultur wurde in 16 Minderhei­
tensprachen in 374 Schulen in Serbien angeboten (HRC 1.3.2023).
In den öffentlichen Medien wird das Programm in 16 Sprachen der Minderheiten ausgestrahlt, 
die meisten davon auf RTV Vojvodina. Im Jahr 2020 wurden 33 Zeitungen oder Zeitschriften in 
den Minderheitensprachen veröffentlicht, drei davon waren zwei oder mehrsprachige Ausgaben 
(GOS-HRC 20.2.2023). Die öffentlichen Rundfunk- und Fernsehdienste in den Minderheiten­
sprachen sind immer noch nicht ausreichend (EK 12.10.2022).
In der serbischen Öffentlichkeit sind Vorbehalte und Vorurteile gegen Angehörige bestimmter 
Minderheiten (Roma, Albaner, Bosniaken, Muslime, LGBTI) unverändert weit verbreitet (AA 
11.8.2023). Die Regierung unternahm gewisse Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt und 
Diskriminierung gegen Personen, die einer Minderheit angehören (USDOS 21.3.2023). Aller­
dings sind in bestimmten Bereichen auch Fortschritte zu verzeichnen (z. B. höhere Einschu­
lungsquote von Roma-Kindern, Einsatz pädagogischer Assistenten und Roma-Mediatorinnen 
oder Anerkennung von Schulbüchern in Minderheitensprachen) (AA 11.8.2023).
Quellen:
■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik 
Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi
.net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun
g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C
_11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ EK – Europäische Kommission (12.10.2022): Serbia 2022 Report [SWD(2022) 338], https://www.ec
oi.net/en/file/local/2082847/Serbia+Report+2022.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ GOS-HRC – Government of Serbia/UN Human Rights Council (formerly UN Commission on Human 
Rights) (20.2.2023): National report submitted pursuant to Human Rights Council resolutions 5/1 and 
16/21; Serbia [A/HRC/WG.6/43/SRB/1], https://www.ecoi.net/en/file/local/2090000/G2302974.pdf, 
Zugriff 13.12.2023
■ GOS/OHCHR-UN – Government of Serbia/UN Office of the High Commissioner for Human Rights 
(3.10.2022): Common core document forming part of the reports of States parties; Serbia [24 June 
2022] [HRI/CORE/SRB/2022], https://www.ecoi.net/en/file/local/2087460/G2251075.pdf , Zugriff 
13.12.2023
■ USDOS – US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: 
Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.2023
■ VB des BM.I für Serbien und Montenegro [Österreich] (14.4.2023): Auskunft des VB, per E-Mail
■ VB des BM.I für Serbien und Montenegro [Österreich] (6.9..2023): Auskunft des VB, per E-Mail
18.1 Roma
Letzte Änderung 2024-01-16 10:43
Bei der letzten Volkszählung 2022 gaben 131.936 Personen an, der Roma-Minderheit anzu­
gehören (VB 6.9.2023). Die tatsächliche Zahl dürfte laut Schätzungen der OSZE zwischen 
300.000 und 500.000 liegen (Schätzungen von Roma-Verbänden gehen teilweise von 700.000 
bis 800.000 aus). Die Roma sind die offiziell drittgrößte Minderheit in Serbien (AA 11.8.2023).
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Die Vertreter der Roma sind untereinander zerstritten, eine Minderheitenpartei ist derzeit nicht 
im Parlament vertreten (AA 11.8.2023). In der öffentlichen Verwaltung sind Roma ebenfalls 
unterrepräsentiert (EK 12.10.2023). Auch auf nationaler wie lokaler Ebene sind sie so gut wie 
gar nicht vertreten. Dies gefährdet die Ausübung ihrer Grundrechte im Bereich Wohnen, Bildung, 
Beschäftigung und Gesundheitswesen (HRC 10.2.2023).
Es gibt keinerlei systematische staatliche Verfolgungsmaßnahmen gegenüber Roma (AA 
11.8.2023). Berichten zufolge werden Roma jedoch stärker diskriminiert und ausgegrenzt als 
jede andere Minderheitengruppe. Ihnen fehlte es an Informationen über ihre Rechte und an 
die zur Verfügung stehenden Mechanismen zur Bekämpfung von Diskriminierung (USDOS 
21.3.2023; vgl. Praxis 3.1.2023; HRC 1.3.2023; FH 10.3.2023).
Die Koordinationsstelle zur Überwachung der Umsetzung der Strategie für die soziale Inte­
gration der Roma wurde 2021 eingerichtet, um die Maßnahmen der staatlichen Verwaltung zu 
koordinieren (HRC 1.3.2023). Auf der Ebene der lokalen Selbstverwaltungen wurden sogenann­
te mobile Teams für die Inklusion von Roma eingeführt. Sie bestehen aus einem Koordinator, 
pädagogischen Assistenten, Gesundheitsmediatoren, Vertretern des Arbeitsamtes sowie bei Be­
darf weiteren Vertretern der lokalen Selbstverwaltung. Bisher wurden 56 mobile Teams gebildet, 
die den Zugang zu Versorgungsleistungen erleichtern und die Ausübung der Rechte der Roma 
fördern sollen (GOS/OHCHR-UN 3.10.2022). Innerhalb des Ministeriums für Menschen- und 
Minderheitenrechte und sozialen Dialog wurde die Abteilung für die soziale Inklusion der Roma 
eingerichtet, in der Beamte mit Roma-Nationalität beschäftigt sind (GOS-HRC 20.2.2023). Seit 
2011 organisiert die Regierung in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission alle zwei 
Jahre Seminare zur sozialen Inklusion von Roma (GOS/OHCHR-UN 3.10.2023).
Roma haben, sofern sie mit einem ständigen Wohnsitz registriert sind, Zugang zu allen staat­
lichen Einrichtungen und Dienstleistungen. Allerdings stellt die Registrierung in der Praxis ein 
ernsthaftes Hindernis beim Zugang zu Sozialleistungen, Gesundheitsfürsorge, Bildungseinrich­
tungen und Wohnraum dar (AA 11.8.2023). Ohne die Registrierung des dauerhaften Wohnsitzes 
ist nicht möglich, einen Personalausweis zu erhalten. Eltern, die keinen Personalausweis be­
sitzen, können ihre Kinder nicht unmittelbar nach der Geburt in die Geburtenregister eintragen 
lassen (Praxis 3.1.2023; vgl. USDOS 21.3.2023). Gemäß den geltenden Vorschriften können 
Kinder von Eltern ohne Papiere bis zu einem Jahr ohne Registrierung der Geburt sein. Bis zur 
Registrierung bleiben die betroffenen Kinder sozusagen unsichtbar, sind von Staatenlosigkeit 
bedroht und haben keinen Zugang zu zahlreichen Rechten wie Gesundheitsversorgung und 
Sozialschutz (USDOS 21.3.2023). Serbiens Regierung hat in den vergangenen Jahren den 
Rechtsrahmen verbessert (AA 11.8.2023; vgl. GOS/OHCHR-UN 3.10.2022; EK 12.10.2022; 
GOS-HRC 20.2.2023). Die Maßnahmen führten dazu, dass mittlerweile die meisten Roma in 
Serbien über amtliche Dokumente verfügen (EK 12.10.2022). Eine im Jahr 2019 von UNICEF 
durchgeführte Studie zeigt, dass 99 % der Kinder unter fünf Jahren aus Roma-Siedlungen im 
Geburtenregister eingetragen sind (GOS-CoE-ECSR 28.3.2023).
Der Zugang zu Wohnraum ist für Roma v. a. in den Städten schwierig. Sozialwohnungen sind 
überfüllt. Roma wohnen daher häufig in illegal errichteten Behelfssiedlungen am Stadtrand (AA 
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11.8.2023). Der im Dezember 2020 veröffentlichten Kartierung zufolge gibt es 702 Roma-Sied­
lungen mit einer Bevölkerungszahl von etwa 168.000 Menschen. Fast 20 % der Bevölkerung in 
den kartierten Roma-Siedlungen hatten keinen oder nur unzureichenden Zugang zu sauberem 
Trinkwasser, über 55 % hatten keinen oder nur unzureichenden Zugang zu Kanalisation und 
14,5 % hatten keinen oder nur unzureichenden Zugang zu Strom (EK 12.10.2022; vgl. ERRR 
22.2.2023; HRC 1.3.2023). Obwohl der Rechtsrahmen im Bereich des Wohnungswesens durch 
die Verabschiedung des Gesetzes über das Wohnungswesen und die Instandhaltung von Ge­
bäuden erheblich verbessert wurde, sind dem Bürgerbeauftragten zufolge weitere Maßnah­
men in Zusammenhang mit der Räumung der Roma-Siedlungen erforderlich (GOS/CoE-ECSR 
28.3.2023). Die Bewohner der Roma-Siedlungen sind nach wie vor von Zwangsräumungen be­
troffen. Für die Vertriebenen wird in der Regel keine Ersatzunterkunft angeboten und sie haben 
keinen Zugang zu Rechtsmitteln, um Räumungsbescheide anzufechten (FH 10.3.2023; vgl. EK 
12.10.2022).
Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für Roma grundsätzlich schwierig. Ursächlich hierfür sind nicht 
nur die weitverbreiteten gesellschaftlichen Vorurteile, sondern vor allem das niedrige Bildungs-
und Qualifikationsniveau (AA 11.8.2023; vgl. HRC 10.2.2023). Durch öffentliche Maßnahmen 
konnten 26 junge Roma in 20 lokalen Selbstverwaltungseinheiten angestellt werden (HRC 
20.2.2023).
Roma-Kinder sind in Serbiens Schulen weiterhin unterrepräsentiert. Während 98 % aller Kinder 
die Grundschule besuchen, sind es bei Kindern der Roma-Minderheit rund 84 %. Unter den 
18-21-jährigen Roma haben nur rund zwei Drittel die achtjährige Grundschule abgeschlossen, 
14 % der 22 - 25-Jährigen die vierjährige Mittelschule und 1 % der 26 - 29-Jährigen eine Hoch­
schule (Nicht-Roma: 94 % - 89 % - 23 %). Diese Zahlen sind bis auf den Hochschulbereich für 
Roma-Mädchen noch niedriger. Die Schulabbrechquote ist nach wie vor hoch, insbesondere bei 
Roma-Mädchen. Gleichzeitig besucht rund jedes zehnte Roma-Kind zwischen 7 und 15 Jahren 
eine Sonderschule. Damit sind sie laut dem European Roma Rights Centre (ERRC) deutlich 
überrepräsentiert: 21 % der Kinder, die in solche Schulen gingen, seien Roma (AA 11.8.2023; vgl. 
EK 12.10.2022; HRC 1.3.2023). Um die Zahl der Schulabbrecher im Primarbereich vollständig 
zu reduzieren, wurde ein Instrument zur Erkennung von Schülern, bei denen die Gefahr eines 
vorzeitigen Schulabbruchs besteht, eingeführt. Der Unterricht in der Roma-Sprache mit Elemen­
ten der nationalen Kultur wurde im Schuljahr 2019/2020 von 2.467 Schülern (1.163 Mädchen 
und 1.304 Jungen) in 68 Schulen besucht. Um Risikoschülern zu ermöglichen, ihre Ausbildung 
fortzusetzen, werden Stipendien und ein Mentorensystem für Schüler angeboten, die an För­
dermaßnahmen teilnehmen. In den letzten fünf Schuljahren wurden 5.419 Stipendien aus dem 
Staatshaushalt und aus Spendegeldern für Roma (65 % Mädchen) an Sekundarschulen verge­
ben. Änderungen des Schulgesetzbuches über Schüler- und Studiendarlehen und -stipendien 
aus dem Jahr 2017 ermöglichen Roma Anspruch auf Darlehen und Stipendien ohne Erfolgskri­
terien. Darüber hinaus wurden 200 Mentoren eingestellt, um Schüler der nationalen Minderheit 
der Roma zu unterstützen (GOS/OHCHR-UN 3.10.2022; vgl. EK 12.10.2022; GOS/CoE-ECSR 
28.3.2023).
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32

Früh- und Kinderehen unter Roma sind weiterhin ein Problem, sind aber keine legalen Eheschlie­
ßungen. 2022 waren 56 % aller Eheschließungen in Roma-Siedlungen Kinderehen (USDOS 
21.3.2023; vgl. EK 12.10.2022; HRC 1.3.32023; CoE-GRETA 16.6.2023). Im März 2022 verab­
schiedete die Nationale Minderheitenrat der Roma eine Deklaration über die Abschaffung der 
Kinderehen in Serbien, in der die Anführer der Roma aufgefordert werden, die Praxis und den 
Glauben, dass Kinderehen Teil des kulturellen Erbes der Roma sind, zu überdenken (USDOS 
21.3.2023; vgl. EK 12.10.2022).
Roma sind besonders anfällig für Zwangsheirat, sexuelle Ausbeutung, Zwangskriminalität und 
Zwangsbettelei (HRC 1.3.2023; vgl. CoE-GRETA 16.6.2023).
Insgesamt hat sich in den letzten Jahren die Situation der Roma verbessert. Staatliche Program­
me wie die Beschäftigung von Roma-GesundheitsmediatorInnen, Zugang zum Gesundheitssys­
tem auch für nicht registrierte Personen sowie die Einstellung von pädagogischen Assistenten 
an Schulen zeigen Erfolge (AA 11.8.2023; vgl. GOS/OHCHR-UN 3.10.2022; ERRC 22.2.2023). 
Die Kindersterblichkeit wurde gesenkt, wenn sie auch mit 13 % bei Babys und 14 % bei den 
unter 5-Jährigen immer noch doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung ist (AA 11.8.2023; 
vgl. HRC 1.3.2023).
In Serbien halten sich weiterhin 196.140 aus dem Kosovo vertriebene Personen auf, von de­
nen mehr als 68.500 mehr als 20 Jahre nach der Vertreibung immer noch keine dauerhafte 
Lösung gefunden werden konnte (HRC 1.3.2023). Nach Angaben des UNHCR sind die 20.000 
vertriebene Roma nach wie vor die am stärksten gefährdete und marginalisierte geflüchtete 
Bevölkerungsgruppe des Landes. Binnenvertriebene Roma leben in informellen Siedlungen 
unter miserablen Bedingungen, ohne grundlegende Infrastruktur und in extremer Armut (US­
DOS 21.2023; vgl. HRC 1.3.2023). Das Kommissariat für Flüchtlinge und Migration organisiert 
Programme zur Verbesserung der Lebensbedingungen der intern vertriebenen Roma-Bevöl­
kerung und der Roma-Rückkehrer. Seit 2018 führt das UNHCR ein Projekt in Partnerschaft 
mit der NGO A11 namens Initiative für wirtschaftliche und soziale Rechte durch, das sich auf 
die Beratung der vertriebenen Roma-Bevölkerung im Bereich der sozialen und wirtschaftlichen 
Rechte konzentriert. Zwischen Jänner 2018 und Juli 2021 wurden 2.414 Beratungstätigkeiten 
durchgeführt und 167 Verwaltungs- und Gerichtsverfahren eingeleitet (ERRC 22.2.2023).
Quellen:
■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik 
Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf
_die_Einstufung_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29
a_AsylG%2C_11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ CoE-GRETA – Council of Europe - Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings 
(16.6.2023): Evaluation Report Serbia; Third Evaluation Round; Access to justice and effective 
remedies for victims of trafficking in human beings [GRETA(2023)09], https://www.ecoi.net/en/file/l
ocal/2094791/GRETA_2023_09_FGR_SRB_en.docx.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ EK – Europäische Kommission (12.10.2022): Serbia 2022 Report [SWD(2022) 338],https://www.ec
oi.net/en/file/local/2082847/Serbia+Report+2022.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ FH – Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Serbia, 2023, https://www.ecoi.net
/de/dokument/2088554.htm, Zugriff 13.12.2023
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■ ERRC – European Roma Rights Center (22.2.2023): Justice Denied: Roma in the criminal justice 
system of Serbia, 22. Februar 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local/2088475/5468_file1_justice-d
enied-roma-in-the-criminal-justice-system-of-serbia.pdf , Zugriff 13.12.2023
■ GOS-CoE-ECSR – Government of Serbia/Council of Europe - European Committee of Social Rights 
(28.3.2023): 12th National Report on the implementation of the European Social Charter submitted 
by the Government of Serbia; Articles 7, 8, 16, 17, and 19 of the European Social Charter for the 
period 01/01/2018 – 31/12/2021; Cycle 2023 [RAP/RCha/SRB/12(2023) ], https://www.ecoi.net/en/
file/local/2090265/RAP_Rcha_SRB_12_2023.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ GOS-HRC – Government of Serbia/UN Human Rights Council (formerly UN Commission on Human 
Rights) (20.2.2023): National report submitted pursuant to Human Rights Council resolutions 5/1 and 
16/21; Serbia [A/HRC/WG.6/43/SRB/1], https://www.ecoi.net/en/file/local/2090000/G2302974.pdf, 
Zugriff 13.12.2023
■ GOS/OHCHR-UN – Government of Serbia/UN Office of the High Commissioner for Human Rights 
(3.10.2022): Common core document forming part of the reports of States parties; Serbia [24 June 
2022] [HRI/CORE/SRB/2022], https://www.ecoi.net/en/file/local/2087460/G2251075.pdf , Zugriff 
13.12.2023
■ HRC – UN Human Rights Council (formerly UN Commission on Human Rights) (Autor) (1.3.2023): 
Serbia; Compilation of information prepared by the Office of the United Nations High Commissioner 
for Human Rights [A/HRC/WG.6/43/SRB/2], https://www.ecoi.net/en/file/local/2090002/G2302302.
pdf, Zugriff 13.12.2023
■ HRC – UN Human Rights Council (formerly UN Commission on Human Rights) (10.2.2023): Sum­
mary of stakeholders’ submissions on Serbia; Report of the Office of the United Nations High Com­
missioner for Human Rights [A/HRC/WG.6/43/SRB/3], https://www.ecoi.net/en/file/local/2090003/G
2302284.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ PRAXIS (3.1.2023): Submission concerning Serbia to Human Rights Committee; For Consideration 
at the 137th session (27 February to 24 March 2023), https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/Treat
yBodyExternal/DownloadDraft.aspx?key=Z2evgg/KQitPmEcSGMucoPuJlDtlGdnRv1k5e0bFv948p
0nKMq6lQ41/rGuCfXPV2HvYGySKG6nnM2k9dXuCzw==, Zugriff 13.12.2023
■ USDOS – US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: 
Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.2023
■ VB des BM.I für Serbien und Montenegro [Österreich] (6.9.2023): Auskunft des VB, per E-Mail
18.2 Albaner (Südserbien)
Letzte Änderung 2024-01-16 10:44
Bei der letzten Volkszählung 2022 gaben 61.687 Personen an, der albanischen Minderheit 
anzugehören (VB 6.9.2023).
Die albanische Minderheit ist seit den Parlamentswahlen 2007 im serbischen Parlament ver­
treten (AA 11.8.2023). Nach den letzten Wahlen im April 2022 wurden 13 Sitze nationalen Min­
derheitenlisten (darunter eine albanische Liste) zugeteilt (EK 12.10.2022; vgl. FH 10.3.2023). 
Trotz Bemühungen sind ethnische Albaner in Justizwesen, Polizei und öffentlichem Sektor der 
Gemeinden weiterhin unterrepräsentiert (AA 11.8.2023; vgl. EK 12.10.2022; HRC 10.2.2023; 
USDOS 20.3.2023).
Die albanische Bevölkerung Südserbiens orientiert sich teils stark nach Kosovo. Derzeit werben 
Politiker der albanischen Minderheit für die Einrichtung eines albanischen Gemeindeverbands 
in Serbien im Gegenzug zu einer (bislang weiter ausstehenden) Umsetzung des Verbands 
serbischer Gemeinden in Kosovo, zu dem sich Kosovo im Brüsseler Abkommen verpflichtet 
hatte (AA 11.8.2023; vgl. TS 8.9.2023).
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Ethnische Albaner werden Berichten zufolge diskriminiert und sind unverhältnismäßig hohem 
Maße von Arbeitslosigkeit betroffen. Sie behaupten, dass sie bei der Beschäftigung und Ein­
stellung in öffentlichen und privaten Einrichtungen weiterhin benachteiligt werden (USDOS 
20.3.2023).
In der teils mehrheitlich von der albanischen Volksgruppe bewohnten Grenzregion Südserbiens 
zu Kosovo und Nordmazedonien im Preševo-Tal (Gebiet der Gemeinden Bujanovac, Preševo, 
Medvedja) ist die Lage stabil (AA 11.8.2023). Das Tal ist die wohl am wenigsten entwickelte 
Region Serbiens, es herrscht eine Arbeitslosigkeit von schätzungsweise 70 % (TS 8.9.2023). 
Einer Studie zufolge kommt es seit einigen Jahren zur gezielten Unterdrückung der albanischen 
Bevölkerung, vor allem im Preševo-Tal, um die offizielle Zahl der in Serbien lebenden ethnischen 
Albaner zu verringern. Die dafür angewandte Praxis nennt sich Passivierung der Wohnadres­
se und wurde 2011 ursprünglich eingeführt, um Wahlbetrug zu unterbinden (TS 8.9.2023; vgl. 
USDOS 20.3.2023). Nach Artikel 18 des Gesetzes über den Aufenthalt von Staatsbürgern in 
Serbien können Personen aus dem Melderegister gelöscht (passiviert) werden, wenn festgestellt 
wird, dass sie derzeit nicht an ihrer registrierten Adresse wohnhaft sind (USDOS 20.3.2023). 
Ethnische Serben sind davon kaum betroffen. Durch die Passivierung der Adresse werden die 
Betroffenen faktisch staatenlos, da sämtliche Dokumente wie Personalausweis oder Reisepass 
an Gültigkeit verlieren. Dadurch ist es beispielsweise nicht mehr möglich, bei Wahlen abzu­
stimmen, Eigentum zu erwerben, Gesundheitsversorgung oder Sozialleistungen (einschließlich 
Pension) in Anspruch zu nehmen, Immobilien zu kaufen und zu verkaufen oder einer Arbeit nach­
zugehen. Besonders dramatisch ist die Situation in Medvedja, wo in den Jahren 2011 bis 2020 
insgesamt 4.214 Menschen passiviert wurden – bei einer Einwohnerzahl von 7.438. Die überwäl­
tigende Mehrheit davon waren Albaner (TS 8.9.2023; vgl. FFS 2023; KD 18.12.2020). Berichte 
bezeichneten dies als ethnische Säuberung durch administrative Mittel (USDOS 20.3.2023; vgl. 
TS 8.9.2023). Betroffene berichten, dass sie nicht über ihre Passivierung informiert wurden, 
sondern erst davon erfuhren, als sie versuchten, ihre Ausweispapiere zu erneuern (USDOS 
20.3.2023).
Albanisch ist in einigen lokalen Selbstverwaltungseinheiten im offiziellen Gebrauch (GOS/OH­
CHR 3.10.2022), ebenso laut Gesetz im Unterricht in der Primar- und Sekundarstufe (HRC 
10.2.2023; vgl. GOS/OHCHR 3.10.2022). Dies wird jedoch nicht immer respektiert (USDOS 
20.3.2023). Für die Sekundarstufe gibt es keine Lehrbücher in albanischer Sprache (USDOS 
20.3.2023).
Im öffentlichen Rundfunk wurden einige Verbesserungen festgestellt, darunter die Einführung 
zusätzlicher Programme in albanischer Sprache auf RTS (EK 12.10.2022).
Quellen:
■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik 
Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi
.net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun
g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C
_11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023
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