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Die Regierung hat schließlich begrenzte Transportmöglichkeiten für diejenigen eingerichtet, die 
aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nach Cox’s Bazar müssen (DFAT 30.11.2022). 
Das Katastrophenmanagement sagte zu, mindestens zwei Fahrten pro Monat von der Insel zu 
den Lagern in Cox’s Bazar für Familienbesuche zuzulassen. Regelmäßige und zuverlässige 
Verbindungen vom und zum Festland für Logistik, Handel, Familienbesuche, medizinische und 
andere Zwecke gibt es allerdings nicht (USDOS 20.3.2023).
Das Memorandum of Understanding (MOU) zwischen den Vereinten Nationen und der Re­
gierung aus dem Jahr 2021 enthält Bestimmungen zur Verbesserung des Schutzes und der 
Dienstleistungen für Rohingya-Flüchtlinge in Bhasan Char (USDOS 20.3.2023).
Rückführungsbemühungen
Die Regierung Bangladeschs will eine dauerhafte Ansiedlung vermeiden. Nach erfolgreichen 
Verhandlungen um eine Repatriierung nach Myanmar lässt die Umsetzung jedoch auf sich war­
ten und verspricht, insbesondere im Lichte der jüngsten politischen Entwicklungen in Myanmar, 
wenig Aussicht auf Erfolg (AA 23.8.2022). Die Bedingungen für eine freiwillige, sichere und 
würdige Rückkehr sind nicht gegeben (HRW 12.1.2023). Aufgrund der bestehenden Gewalt 
und Menschenrechtsverletzungen gegen Rohingyas in Myanmar, war eine sichere und freiwil­
lige Rückkehr in ihr Herkunftsland bisher nicht möglich. Myanmar sagte zwar die Aufnahme 
von Rückkehrern mehrmals zu, unterband diese am Ende jedoch de facto immer mit zahlrei­
chen Hindernissen, allerdings nicht, ohne öffentlich zu verlautbaren, dass man durchaus eine 
Rückkehr wolle (ÖB New Delhi 11.2022).
Registrierung und Dokumente
Einige frühere Rohingya, die seit den 90er-Jahren in Bangladesch leben, wurden damals regis­
triert und verfügen über mehrere Ausweisdokumente, darunter UNHCR-Ausweise, Geburtsur­
kunden, Welternährungsprogrammkarten und andere Dokumente. Bei einer freiwilligen Volks­
zählung im Jahr 2016 wurden viele Neuankömmlinge registriert, und sie erhielten einen lami­
nierten biometrischen Ausweis (DFAT 30.11.2022). Seit 2018 führen UNHCR und die Regierung 
einen gemeinsamen Registrierungsprozess durch. Dabei werden Rohingya als Forcibly Dis­
placed Myanmar Nationals registriert (HRW 15.6.2021; vgl. CoM 5.4.2023). Sind damit nicht 
als Flüchtlinge registriert (CoM 5.4.2023). Hunderttausende wurden dabei erfasst und erhielten 
Identitätsausweise, genannt „ Smart Cards“, mit denen sie zu den Hilfsleistungen, inklusive Ge­
sundheitsdienste, Zugang erhalten. Human Rights Watch kritisierte allerdings, dass die Daten, 
inklusive biometrische Daten, von mindestens 830.000 dabei registrierten Rohingyas im Zuge 
der Rückführungsverhandlungen mit Myanmar geteilt wurden (HRW 15.6.2021).
Wie alle Menschen in Bangladesch können auch Rohingya Zugang zu gefälschten Pässen 
haben (DFAT 30.11.2022).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (23.8.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik Bangladesch (Stand: Juli 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20780
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61

27/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr
epublik_Bangladesch_(Stand_Juli_2022),_23.08.2022.pdf, Zugriff 12.4.2023 [Login erforderlich]
■ ACAPS - Assessment Capacities Project, The (12.5.2023): Bangladesh: Rising violence, insecurity, 
and protection concerns in Cox’s Bazar refugee camps - Bangladesh, https://reliefweb.int/report/b
angladesh/bangladesh-rising-violence-insecurity-and-protection-concerns-coxs-bazar-refugee-c
amps, Zugriff 24.5.2023
■ AI - Amnesty International (27.3.2023b): Amnesty International Report 2022/23; The State of the 
World’s Human Rights; Bangladesh 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089426.html, Zugriff 
3.5.2023
■ BBC - British Broadcasting Corporation (19.5.2023): Cyclone Mocha death toll rises sharply in 
Myanmar, https://www.bbc.co.uk/news/world-asia-65646054, Zugriff 23.5.2023
■ CoM - Council of Minorities (5.4.2023): Joint Submission to the Human Rights Council at the 44th 
Session of the Universal Periodic Review, https://www.nationalityforall.org/wp-content/uploads/202
3/04/UPR44_Bangladesh_Website.pdf, Zugriff 24.5.2023
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (30.11.2022): DFAT Country Information 
Report Bangladesh, https://www.ecoi.net/en/file/local/2086697/country-information-report-banglad
esh.pdf, Zugriff 18.4.2023
■ FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung (15.5.2023): Zyklon Mocha zerstört Flüchtlingscamps in My­
anmar und Bangladesch, https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/zyklon-mocha-zerstoert-fluechtli
ngscamps-in-myanmar-und-bangladesch-18895334.html , Zugriff 23.5.2023
■ FH - Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Bangladesh, https://www.ecoi.net/d
e/dokument/2088488.html, Zugriff 18.4.2023
■ HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Events of 2022: Bangladesh, https:
//www.hrw.org/world-report/2023/country-chapters/bangladesh, Zugriff 4.5.2023
■ HRW - Human Rights Watch (15.6.2021): UN Shared Rohingya Data Without Informed Consent, 
https://www.hrw.org/news/2021/06/15/un-shared-rohingya-data-without-informed-consent , Zugriff 
24.5.2023
■ IOM - International Organization for Migration (16.5.2023): IOM Bangladesh: Rohingya humanitarian 
crisis response - situation report on cyclone Mocha - 16 May 2023 - Bangladesh, https://reliefweb.in
t/report/bangladesh/iom-bangladesh-rohingya-humanitarian-crisis-response-situation-report-cyclo
ne-mocha-16-may-2023 , Zugriff 23.5.2023
■ ÖB New Delhi - Österreichische Botschaft New Delhi [Österreich] (11.2022): Bangladesch Asyllän­
derbericht, https://www.ecoi.net/en/file/local/2090012/BANG_ÖB-Bericht_2022_11.docx , Zugriff 
12.4.2023 [Login erforderlich]
■ Tagesschau - Tagesschau (5.3.2023): Großbrand in Rohingya-Flüchtlingscamp in Bangladesch, 
https://www.tagesschau.de/ausland/feuer-bangladesch-rohingya-101.html , Zugriff 23.5.2023
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (9.5.2023): UNHCR Bangladesh Opera­
tional Update, March 2023 - Bangladesh, https://reliefweb.int/report/bangladesh/unhcr-banglades
h-operational-update-march-2023 , Zugriff 23.5.2023
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (30.4.2023): Rohingya Refugee Re­
sponse/Bangladesh: Joint Government of Bangladesh - UNHCR Population factsheet (as of 30 Apr 
2023) - Bangladesh, https://reliefweb.int/report/bangladesh/rohingya-refugee-responsebanglades
h-joint-government-bangladesh-unhcr-population-factsheet-30-apr-2023 , Zugriff 24.5.2023
■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Bangladesh, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089131.html, Zugriff 18.4.2023
20.2 IDPs
Letzte Änderung 2023-06-14 16:54
Binnenvertriebene aufgrund von Gewalt
Der Aufstand der indigenen Bevölkerung in den Chittagong Hills Tracts von 1973-97 hat sowohl 
zu internen als auch zu externen Vertriebenen geführt. Auch nach Beilegung des Konflikts be­
richten Indigene weiterhin, dass sich bengalische Siedler ihr Land aneignen (DFAT 30.11.2022). 
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Menschenrechtsorganisationen sprechen von Vertreibungen und kommunalen Übergriffen ge­
gen die lokale Bevölkerung [siehe Kapitel Ethnische Minderheiten - Chittagong Hill Tracts / 
Jumma-Völker]. Die Binnenvertriebenen (IDPs) in den Chittagong Hill Tracts waren in ihrer 
Sicherheit eingeschränkt (USDOS 20.3.2023).
Die Zahl der IDPs in den Chittagong Hills Tracts ist umstritten. NGOs schätzen die Zahl auf über 
500.000, darunter sowohl nicht-indigene als auch indigene Personen. Die Chittagong Hills Tracts 
Kommission schätzt, dass im Jahr 2020 etwas mehr als 90.000 indigene Binnenvertriebene in 
dem Gebiet lebten (USDOS 20.3.2023). Das Internal Displacement Monitoring Center (IDMC) 
schätzt die Zahl der IDPs in den Chittagong Hill Tracts auf 275.000. Die Mehrheit der gewaltbe­
dingten IDPs im Land ist hierher zurückzuführen. Laut Regierung ist ihre Vertriebenensituation 
gelöst, doch nach anderen Informationen haben sie keinen Zugang zu den grundlegenden 
staatlichen Dienstleistungen, ökonomische Möglichkeiten oder Aussicht auf Rückkehr oder Um­
siedlung (IDMC 15.5.2023).
Für ganz Bangladesch schätzt IDMC die Zahl der gewaltbedingten IDPs mit Stand Ende 2022 
insgesamt auf 427.000. Die meisten sind bereits seit Jahrzehnten in dieser Situation. Die Zahl 
der IDPs unter den Biharis schätzt es auf 151.000 [siehe Kapitel Ethnische Minderheiten - 
Biharis]. Alle Schätzungen basieren auf älteren Erhebungen, da es keine Organisationen gibt, 
die Datenerhebungen vornehmen. Politische bzw. gesellschafltiche Gewalt lösen jedes Jahr 
lokal begrenzte Vertreibungen aus. So wurden im Oktober 2021 Dutzende Häuser bei lokalen 
Ausschreitungen zwischen Muslimen und Hindus zerstört (IDMC 15.5.2023). Für 2022 gibt IDMC 
560 neue aufgrund von Gewalt vertriebene Personen an (IDMC 11.5.2023).
Naturkatastrophen, inklusive Zyklon Mocha (14. Mai 2023)
Aufgrund seiner Lage und der hohen Bevölkerungsdichte ist Bangladesch eines der für Ka­
tastrophen anfälligsten Länder der Welt. Naturkatastrophen sind auch der Hauptauslöser für 
Vertreibungen in dem Land, insbesondere während der Monsunzeit von Juni bis September, 
wenn Überschwemmungen jedes Jahr durchschnittlich eine Million Menschen vertreiben. Durch 
Wirbelstürme werden durchschnittlich 110.000 Menschen pro Jahr vertrieben. Die Katastrophen 
betreffen jedes Jahr dieselben Gebiete (IDMC 15.5.2023).
Die Fluten von 2020 gehörten zu den zerstörerischsten in der Landesgeschichte. 1,9 Millionen Menschen 
mussten ihre Häuser verlassen. Doch zeigten erfolgreiche Vorbereitungen, dass die Folgen für die Ver­
triebenen reduziert werden können. Die Regierung verabschiedete im Jahr 2021 eine nationale Strategie 
zum Umgang mit klimabedingten Binnenvertreibungen, die einen wichtigen Schritt zur Bewältigung und 
Verhinderung von Katastrophenvertreibungen darstellt (IDMC 15.5.2023).
2022 verursachten Monsunfluten mindestens 482.000 Vertreibungen im Land. Im Oktober mussten außerdem 1 
Million Menschen aufgrund des Zyklons Sitrang evakuiert werden, alle konnten innerhalb von Tagen zu­
rückkehren. Insgesamt wurden im Jahr 2022 über 1.5 Millionen Menschen durch Naturkatastrophen 
vertrieben. 8.600 waren am Jahresende weiterhin in der Situation (IDMC 11.5.2023).
Im Mai 2023 verursachte der Zyklon Mocha starke Schäden. Am meisten betroffen war das Gebiet Cox’s 
Bazar, wo um die 930,000 Rohingya Flüchtlinge in 33 Camps leben (IOM 22.5.2023). Laut den ersten 
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Informationen der nationalen Katastrophenschutzbehörde waren 429.337 bangladeschische Staatsan­
gehörige in den 4 Distrikten Cox’s Bazar, Chattogram, Noakhali und Feni betroffen. 2.052 Häuser wurden 
völlig zerstört und 10.692 teilweise. Rohingya Flüchtlinge in den Camps von Teknaf sowie den benachbar­
ten bangladeschischen Gemeinschaften waren am stärksten betroffen. Sofort nach dem Sturm wurden 
die Unterstützungsleistungen durch die Regierung und humanitäre Organisationen sowie die Räumung 
der Straßen durch das Militär und lokale Behörden begonnen. Es dürfte keine Todesopfer gegeben ha­
ben (UNHCR 17.5.2023). Laut einem Update des World Food Programm waren 780.000 Menschen in 
Bangladesch vom Zyklon betroffen. Alle Flüchtlingscamps waren betroffen und dort 536.000 Flüchtlinge. 
In den umliegenden Gemeinden waren 243.000 Bangladescher betroffen (WFP 24.5.2023).
Quellen
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (30.11.2022): DFAT Country Information 
Report Bangladesh, https://www.ecoi.net/en/file/local/2086697/country-information-report-banglad
esh.pdf, Zugriff 18.4.2023
■ IDMC - Internal Displacement Monitoring Centre (15.5.2023): Bangladesh Country Profile, https:
//www.internal-displacement.org/countries/bangladesh#displacement-data, Zugriff 19.5.2023
■ IDMC - Internal Displacement Monitoring Centre (11.5.2023): 2023 Global Report on Internal Dis­
placement, https://www.internal-displacement.org/global-report/grid2023, Zugriff 24.5.2023
■ IOM - International Organization for Migration (22.5.2023): Myanmar & Bangladesh: Cyclone Mocha 
Response Situation Report (May 15 - 18th) - Bangladesh, https://reliefweb.int/report/bangladesh/io
m-myanmar-bangladesh-cyclone-mocha-response-situation-report-may-15-18th , Zugriff 25.5.2023
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (17.5.2023): Bangladesh: Cyclone Mocha 
Humanitarian Response, Situation Report (As of 15 May 2023) - Bangladesh, https://reliefweb.int/re
port/bangladesh/bangladesh-cyclone-mocha-humanitarian-response-situation-report-15-may-202
3, Zugriff 25.5.2023
■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Bangladesh, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089131.html, Zugriff 18.4.2023
■ WFP - World Food Programme (24.5.2023): Myanmar and Bangladesh Situation Report, Cyclone 
Mocha (24 May 2023) - Myanmar, https://reliefweb.int/report/myanmar/wfp-myanmar-and-banglad
esh-situation-report-cyclone-mocha-24-may-2023 , Zugriff 25.5.2023
21 Grundversorgung
Letzte Änderung 2023-06-13 14:20
Die Grundversorgung mit Nahrungsmitteln hat sich in den vergangenen Jahren wesentlich ver­
bessert (AA 23.8.2022). Bangladesch hat in den letzten Jahren ein beträchtliches Wirtschafts­
wachstum erzielt und die Armut im Land erheblich reduzieren können (GIZ 31.12.2022). Den 
Rückschlag durch die Corona-Pandemie konnte Bangladesch sehr schnell wieder aufholen 
(BMZ 14.2.2023a; vgl. WB 6.4.2023). Im Durchschnitt ist die Wirtschaft in den letzten zwei Jahr­
zehnten jährlich um etwa sechs Prozent gewachsen (CIA 14.4.2023; vgl. WB 6.4.2023).Laut 
Weltbank erreichte Bangladesch 2015 den Status eines Landes mit niedrigem mittlerem Ein­
kommen und es ist am Weg, 2026 von der UN-Liste der am wenigsten entwickelten Länder 
gestrichen zu werden (WB 6.4.2023).
Die Armutsbekämpfung bleibt jedoch eine der wichtigsten Aufgaben für die Regierung. Obwohl 
die Armutsquote in den letzten zwei Dekaden zurückging, leben weiterhin mindestens 20,5 
Prozent der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze (BMZ 14.2.2023a). Staatlicherseits gibt 
es Nahrungsmittel-, Düngemittel- und Treibstoffsubventionen. Außerdem gibt es ein ebenfalls 
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extrem ineffizientes System der Nahrungsmittelausgabe mittels Rationskarten. Oft werden die 
für Arme vorgesehenen preisgestützten Lebensmittel aber illegal zu Marktpreisen verkauft.
Die Bevölkerung ist auf die Versorgung durch ihre Familie und ihre Ersparnisse angewiesen (ÖB 
11.2022). Gemäß Welthunger-Index 2022 (WHI) belegt Bangladesch Platz 84 von 121 Ländern 
und mit einem Wert von 19,6 auf dem WHI fällt es in die Schweregradkategorie „ mäßig“ (WHI 
10.2022).
Bei der Grundversorgung der Bevölkerung sind somit noch große Defizite zu verzeichnen. Nur 
59 Prozent der Menschen in Bangladesch Zugang zu einer sicher betriebenen Trinkwasserver­
sorgung. Etwa ein Viertel der Erwachsenen kann nicht lesen und schreiben, etwa 25 Prozent 
der Bevölkerung nutzen das Internet (BMZ 14.2.2023a). Zur Stromnachfrage hat sich seit 2009 
die Zahl der Haushalte mit Stromanschluss auf rund 43 Millionen fast vervierfacht - womit etwa 
77 Prozent der rund 170 Millionen Einwohner Zugang zu Strom haben. Vor allem in den ländli­
chen Regionen sind aber viele Haushalte noch nicht an das Stromnetz angeschlossen (GTAI 
28.6.2022).
2017 trugen die Landwirtschaft, Industrie und der Dienstleistungssektor jeweils geschätzt 14,2 
Prozent, 29,3 Prozent und 56,5 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei. Der landwirtschaftliche 
Sektor beschäftigt knapp die Hälfte der Gesamtbevölkerung (CIA 14.4.2023). Die offizielle Ar­
beitslosenrate lag 2022 laut der Internationalen Arbeitsorganisation bei lediglich 4,7 Prozent 
(ILO 11.2022). Formelle und organisierte Beschäftigung gibt es allerdings lediglich im staatlichen 
Bereich sowie bei größeren Unternehmen. 85 Prozent der Beschäftigten arbeiten im informellen 
Sektor. Für diese gibt es keine mit europäischen Verhältnissen vergleichbare soziale Absiche­
rung, sei es durch ein System der Kranken-, Unfall-, Pensions- oder Arbeitslosenversicherung. 
Von ca. 70 Millionen Beschäftigten sind nur rund zwei Millionen gewerkschaftlich organisiert. Die 
Gewerkschaften sind stark politisiert oder von einzelnen Führern oder Unternehmen abhängig.  
Ein Streikrecht gibt es in Bangladesch nicht (ÖB 11.2022).
Arbeitsmigration, vornehmlich in die Golfstaaten und Malaysia, ist stark ausgeprägt (AA 
23.8.2022; vgl. CIA 14.4.2023) und wird von der Regierung gefördert. Etwa zehn Millionen 
bangladeschische Staatsangehörige arbeiten im Ausland (AA 23.8.2022). Pro Jahr verlas­
sen schätzungsweise bis zu 400.000 Personen Bangladesch zur legalen Beschäftigung im 
Ausland (hauptsächlich in Indien, Pakistan, Malaysia, Jordanien und den Golfstaaten). Nach 
Schätzungen des Germany Trade & Invest dürften die für den privaten Konsum wichtigen 
Rücküberweisungen von im Ausland arbeitenden bangladeschischen Staatsbürgern im Jahr 
2022 rund 21 Milliarden USD betragen (GTAI 16.12.2022). Die Migration wird durch das „ Bureau 
of Manpower, Employment and Training“ gesteuert. Daneben existieren weitere Organisationen, 
die sich der Bedürfnisse der Wanderarbeiter vor Ausreise und nach Rückkehr annehmen (z.B. 
„ BRAC“, „ Welfare Association of Bangladeshi Returnee Employees“, „ Bangladesh Migrant Cent­
re“, „ Bangladesh Women Migrants Association“). Dachverband ist das „ Bangladesh Migration 
Development Forum“. Diese Organisationen werden aber auch bei zurückgeführten Personen 
aktiv (AA 23.8.2022).
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Zunehmend ziehen mehr Menschen in die Städte. Die rasche Urbanisierung setzt die Städ­
te unter Druck. Zugleich ist das Land vom Klimawandel betroffen. Überschwemmungen und 
Wirbelstürme treten öfter und stärker auf (GIZ 31.12.2022). Insbesondere informelle urbane 
Siedlungsgebiete (Slums) sind überschwemmungsgefährdet und es fehlt an Wohn- und Versor­
gungsinfrastruktur (BMZ 14.2.2023b). Darüber hinaus führen der Klimawandel und die Über­
nutzung von Ökosystemen zum Verlust der Artenvielfalt und zur Degradierung der Biotope. Der 
Nutzungsdruck auf die Land- und Meeresflächen steigt (GIZ 31.12.2022).
Quellen:
■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (23.8.2022): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik Bangladesch (Stand: Juli 2022), https://www.ecoi
.net/en/file/local/2078027/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_ab
schiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_Bangladesch_%28Stand_Juli_2022%29%2C_2
3.08.2022.pdf, Zugriff 26.4.2023
■ BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland] 
(14.2.2023a): Soziale Situation, Das Wachstum erreicht nicht alle,
https://www.bmz.de/de/laender/bangladesch/soziale-situation-10692, Zugriff 26.4.2023
■ BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland] 
(14.2.2023b): Kernthema „ Klima und Energie, Just Transition“, Energie effizienter nutzen und er­
neuerbare Energien ausbauen, https://www.bmz.de/de/laender/bangladesch/klima-und-energie-jus
t-transition-10738, Zugriff 26.4.2023
■ CIA – Central Intelligence Agency [USA] (14.4.2023): The World Factbook – Bangladesh, https:
//www.cia.gov/the-world-factbook/countries/bangladesh/#economy, Zugriff 26.4.2023
■ GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (31.12.2022): Bangladesch, https:
//www.giz.de/de/weltweit/351.html, Zugriff 26.4.2023
■ GTAI - Germany Trade & Invest [Deutschland] (16.12.2022): Globale Krisen bremsen die Konjunktur, 
https://www.gtai.de/de/trade/bangladesch/wirtschaftsumfeld/globale-krisen-bremsen-die-konjunktu
r-255380, Zugriff 26.4.2023
■ GTAI - Germany Trade & Invest [Deutschland] (28.6.2022): Auf der Suche nach dem richtigen Mix, 
https://www.gtai.de/de/trade/bangladesch/branchen/auf-der-suche-nach-dem-richtigen-mix-85141
4, Zugriff 26.4.2023
■ ILO - International Labour Organization (11.2022): Unemployment rate by sex and age – ILO mo­
delled estimates, Nov. 2022 (%) - Annual, https://www.ilo.org/shinyapps/bulkexplorer41/?lang=en&
segment=indicator&id=UNE_2EAP_SEX_AGE_RT_A, Zugriff 26.4.2023
■ ÖB New Delhi – Österreichische Botschaft New Delhi [Österreich] (11.2022): Asylländerbericht zu 
Bangladesch, https://www.ecoi.net/en/document/2090012.html, Zugriff 11.5.2023
■ WB - World Bank (6.4.2023): The World Bank in Bangladesh, https://www.worldbank.org/en/country
/bangladesh/overview, Zugriff 24.4.2023
■ WHI - Welthunger-Index (10.2022): Welthunger-Index 2022: Bangladesch, https://www.globalhung
erindex.org/pdf/de/2022/Bangladesh.pdf, Zugriff 26.4.2023
21.1 Sozialbeihilfen
Letzte Änderung 2023-06-13 14:23
Bei regionaler Nahrungsmittelknappheit werden von der Regierung Bezugsscheine für staatliche 
Nothilferationen bzw. subventionierte Lebensmittel ausgegeben. Sonstige staatliche Hilfe für 
bedürftige Personen gibt es nicht (AA 23.8.2022).Aufgrund des Fehlens eines staatlichen Sozi­
alversicherungssystems muss allgemein auf Hilfe innerhalb von Familienstrukturen zurückge­
griffen werden. Dies gilt auch für die Absicherung alter und behinderter Menschen (ÖB 11.2022). 
Nicht-staatliche Unterstützung durch religiös ausgerichtete Wohltätigkeitsvereine und andere 
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NGOs kann in Anbetracht der hohen Bevölkerungszahl nur einem kleinen Teil der Bedürftigen 
geleistet werden. Eine flächendeckende soziale Absicherung besteht nicht (AA 23.8.2022).
Eine Alterspension in der Höhe von monatlich 500 Taka [ca. 4 Euro] wird an Männer über 65 und 
Frauen über 62 Jahren mit Wohnsitz in Bangladesch ausgezahlt, wobei nur ein Familienmitglied 
eine Pension beziehen kann. Eine Behindertenpension beträgt monatlich 700 Taka [ca. 6 Euro], 
wobei die Bezugsberechtigung durch eine Kommission festgestellt wird. Im Falle einer Krankheit 
wird das Gehalt zu 100 Prozent für insgesamt 14 Tage jährlich ausbezahlt. Mütter erhalten den 
Durchschnitt ihres Gehalts der letzten drei Monate vor der Ankündigung der Schwangerschaft 
für den Zeitraum von acht Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt, für insgesamt zwei 
Lebendgeburten, ausbezahlt; ab der dritten Geburt ist keine Unterstützung vorgesehen. Bei 
temporärer Behinderung nach einem Arbeitsunfall werden 100 Prozent des Gehaltes für zwei 
Monate, danach 2/3 für die nächsten zwei Monate, danach die Hälfte des Gehaltes bis zu einem 
Zeitraum von zwei Jahren bezahlt. Bei permanenter Behinderung in Folge eines Arbeitsun­
falles wird ein Fixbetrag von 125.000 Taka [ca. 1.074 Euro] bezahlt. Es gibt keine staatliche 
Arbeitslosenunterstützung, Unternehmen müssen eine Kündigungsabfindung in der Höhe von 
30 Tagesgehältern pro Jahr Firmenzugehörigkeit bezahlen (USSSA 3.2019). 85 Prozent der 
Beschäftigten arbeiten allerdings im informellen Sektor. Für diese gibt es keine mit europäischen 
Verhältnissen vergleichbare soziale Absicherung (ÖB 11.2022)
Quellen:
■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (21.6.2020): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik Bangladesch (Stand: Juli 2022), https://www.ecoi
.net/en/file/local/2078027/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_ab
schiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_Bangladesch_%28Stand_Juli_2022%29%2C_2
3.08.2022.pdf,  Zugriff 26.4.2026
■ ÖB – Österreichische Botschaft New Delhi [Österreich] (11.2022): Asylländerbericht zu Bangladesch, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2090012/BANG_%C3%96B-Bericht_2022_11. docx, Zugriff 
26.4.2023
■ USSSA – United States Social Security Administration [USA] (3.2019): Social Security Programs 
Throughout the World: Asia and the Pacific, 2018, https://www.ecoi.net/en/file/local/2005488/bangl
adesh.pdf, Zugriff 26.4.2023
22 Medizinische Versorgung
Letzte Änderung 2023-06-13 14:29
Alle Bürger Bangladeschs haben das Recht auf den Zugang zu öffentlichen Gesundheitsein­
richtungen (WHO 2021a). Die Finanzierung des Gesundheitswesens erfolgt vollständig über 
das allgemeine Steuersystem der Regierung (ANN 23.9.2022). Doch ein staatliches Kranken­
versicherungssystem existiert nicht (AA 23.8.2022; vgl. ÖB 11.2022).
Das Gesundheitssystem in Bangladesch besteht aus vier Hauptkomponenten: dem öffentlichen 
(staatlichen) Sektor, dem privaten Sektor, den Nichtregierungsorganisationen und einem „ infor­
mellen“ Sektor (UKHO 7.2022; vgl. WHO 11.1.2023). Das staatliche Gesundheitssystem ist vor 
allem in der Primärversorgung mit kleinen - meist schlecht ausgestatteten - ambulanten Klini­
ken (Upazila Health Complexes) aktiv (GTAI 1.7.2022; vgl. WHO 11.1.2023), wobei jede von 
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ihnen etwa 6.000 Menschen versorgt (WHO 11.1.2023). Die nächste Ebene sind die Gesund­
heits- und Familienfürsorgezentren der Union, die Gesundheitsdienste für Mütter und Kinder 
sowie eine begrenzte kurative Versorgung anbieten. Auf der Upazila- und Distriktebene gibt es 
Upazila-Gesundheitskomplexe (Krankenhäuser mit 50 Betten) und Distriktkrankenhäuser (250 
Betten). Auf tertiärer Ebene bieten medizinische Hochschulen und Postgraduierten-Institute ein 
breites Spektrum an spezialisierten Dienstleistungen an (WHO 11.1.2023).  Überlebensnot­
wendige Maßnahmen können in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen 
in der Hauptstadt Dhaka sowie in Sylhet, Chittagong und Barishal durchgeführt werden (AA 
23.8.2022).
Einige teure Privatkliniken, die bei der sekundären und tertiären Versorgung (GTAI 1.7.2022) 
dominieren, bieten bessere Dienstleistungen (DFAT 30.11.2022) nach internationalem Ausstat­
tungsstand an. Die Behandlung in diesen Krankenhäusern ist den zahlungsfähigen Patienten 
vorbehalten (AA 23.8.2022; vgl. ÖB 11.2022). Ferner bestehen private Arztpraxen, deren In­
haber häufig im Ausland ausgebildet wurden (AA 23.8.2022). Viele Gesundheitseinrichtungen 
werden auch von Entwicklungspartnern und NGOs bereitgestellt (DFAT 30.11.2022; vgl. AA 
23.8.2022, WHO-SEAJPH 2.2021).
Ende 2019 wurden 5.300 private Kliniken und Krankenhäuser mit insgesamt 91.000 Betten 
verzeichnet. Darüber hinaus gab es 2019 rund 250 staatliche Krankenhäuser mit 55.000 Betten. 
Zwar lag Bangladesch mit 0,8 Klinikbetten pro 1.000 Einwohner knapp über dem Durchschnitt 
aller LDC (Least Developed Countries)-Staaten, aber noch weit unter dem globalen Mittelwert 
von drei Betten pro 1.000 Personen (GTAI 1.7.2022; vgl. BIDA o.D.).
Außerhalb der Städte ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet (BMEIA 9.3.2023; vgl. 
DFAT 30.11.2022). Schätzungsweise erreichen lediglich 12 Prozent aller schweren Krankheits­
fälle  das staatliche Gesundheitssystem (ÖB 11.2022). Der Großteil der armen Landbevölkerung 
ist auf Selbsthilfe oder private Hilfsinitiativen angewiesen (ÖB 11.2022), während wohlhaben­
de Bangladescher und westliche Ausländer bei Erkrankungen häufig das regionale Ausland 
vorziehen (AA 23.8.2022).
Gemäß Schätzung der WHO sind etwa 68 Prozent der gesamten Gesundheitsdienstleister 
qualifiziert und anerkannt. Im Gegensatz dazu machen unqualifizierte bzw. nicht anerkannte 
Gesundheitsdienstleister, wie z. B. traditionelle Heiler oder Verkäufer von Heilmitteln und ähn­
liche Anbieter, die verbleibenden 32 Prozent des nationalen Gesundheitspersonals aus. Laut 
WHO stehen für das gesamte Land 531.454 anerkannte Gesundheitsfachkräfte (staatliche und 
nicht-staatliche), davon 184.691 Ärzte, 276.684 medizinisch-technische Fachkräfte und 53.204 
persönliche Pflegekräfte zur Verfügung. Davon werden die Beschäftigten im staatlichen Sektor 
auf rund 137.932  und im nicht-staatlichen auf 393.522 geschätzt. Im Jahr 2020 wies Bangla­
desch eine Dichte von 9,9 Ärzten, Krankenschwestern und Hebammen pro 10.000 Einwohner 
auf: eine Zahl, die weit unter dem weltweiten Durchschnitt von 48,6 liegt. Die Dichte des an­
erkannten Gesundheitspersonals (sowohl staatlich als auch nicht-staatlich) ist in städtischen 
Gebieten höher als in ländlichen Gebieten (WHO 2021b). Es sind mehr Ärzte als Kranken­
schwestern im Dienst. Mit einem Verhältnis von 1:0,6 zwischen Ärzten und Krankenschwestern 
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liegt das Land  unter dem internationalen Standard von 1:3 für die Krankenschwestern-/Heb­
ammendichte(WHO 11.1.2023).
Die Qualität der Gesundheitsversorgung ist im Allgemeinen dürftig  (DFAT 30.11.2022; vgl. 
USDOS 20.3.2023). Sie entspricht nicht den europäischen Standards (BMEIA 9.3.2023; vgl. 
AA 4.5.2023). Zu den Problemen, die den Zugang zur Gesundheitsversorgung beeinträchtigen, 
zählen u. a. die geringe Personalausstattung, fehlende finanzielle Mittel, Korruption, fehlende 
Einrichtungen, hohe Kosten aus eigener Tasche und ein hohes Maß an Armut (DFAT 30.11.2022). 
Die medizinische Versorgung im Lande ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch 
problematisch (AA 4.5.2023).
Im Zuge der COVID-Krise hat sich das Gesundheitssystem des Landes, obwohl die Pandemie 
erst sehr spät in Bangladesch ankam und somit genügend Zeit zur Vorbereitung bestand, als 
völlig überlastet erwiesen bzw. als unfähig, mit der Pandemie umzugehen (ÖB 11.2022; vgl. 
DFAT 30.11.2022). Impfstoffe und Sauerstoff wurden von Entwicklungspartnern gespendet, aber 
waren nicht für alle Bangladescher verfügbar (DFAT 30.11.2022). Doch auch schon vor der 
Coronakrise wurden die meisten öffentlichen Krankenhäuser jenseits ihrer Kapazitätsgrenzen 
betrieben (GTAI 1.7.2022).
Bangladesch produziert preisgünstige Medikamente (Generika) für den lokalen Markt sowie für 
den Export. Der heimische Markt wird weitgehend von den lokalen Produzenten bedient (AA 
23.8.2022). Die lokale Pharmaindustrie liefert 98 Prozent aller für das Land wichtigen Arzneimittel 
(WHO 11.1.2023). Die Versorgung mit Medikamenten ist aber auch durch Importmöglichkei­
ten gewährleistet (AA 23.8.2022).  
Für Menschen mit Behinderungen, ob Kinder oder Erwachsene, gibt es wenige Dienste. Die 
Vorhandenen sind oft nicht barrierefrei. Die Einrichtungen der psychischen Gesundheit und zur 
Behandlung psychischer Erkrankungen - inklusive grundlegender psychiatrischer Medikamente 
- sind unzureichend (DFAT 30.11.2022; vgl. AA 23.8.2022). Es gibt zwei spezialisierte psychia­
trische Krankenhäuser: das Pabna Mental Hospital mit 500 Betten und das National Institute 
of Mental Health mit 400 Betten. In allgemeinen Krankenhäusern, medizinischen Hochschulen 
und Universitäten befinden sich 62 stationäre psychiatrische Abteilungen mit insgesamt 195 
Betten. Es gibt 15 Betten in forensischen Abteilungen und einige Tausend Betten in stationären 
Einrichtungen wie Heimen für Mittellose, stationären Entgiftungszentren und Heimen für Men­
schen mit chronischen psychischen Erkrankungen und neurologischen Behinderungen. Gemäß 
dem Atlas der psychischen Gesundheit 2020 und dem Nationalen Strategieplan für psychische 
Gesundheit 2020-2030 gibt es im Land ambulante Einrichtungen für psychische Gesundheit. 
Die psychosozialen Dienste im Rahmen der Primärversorgung müssen WHO zufolge ausge­
baut werden. Shishu Bikash Kendras (SBKs) sind in 34 medizinischen Universitätskliniken und 
einem Bezirkskrankenhaus eingerichtet. Diese konzentrieren sich auf die umfassende Versor­
gung von Autismus und neurologischen Entwicklungsstörungen, einschließlich Einrichtungen 
für die Diagnose und Behandlung von Epilepsie, wie sie im Nationalen Strategieplan für neu­
rologische Entwicklungsstörungen vorgesehen sind. Schließlich befassen sich auch NGOs wie 
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die Shuchona Foundation in Zusammenarbeit mit den Gemeinden mit Autismus, psychischer 
Gesundheit und Behinderungen (WHO 6.9.2022).
Quellen:
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schiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik Bangladesch (Stand: Juli 2022), https://www.ecoi.n
et/en/file/local/2078027/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_absc
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08.2022.pdf, Zugriff 10.5.2023
■ AA - Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland [Deutschland] (4.5.2023): Bangladesch: 
Reise- und Sicherheitshinweise (Stand: 10.5.2023), https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/l
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■ ANN - Asia News Network (23.9.2022): How Bangladesh can achieve universal health coverage, 
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Fdocs%2FELECTRONIC%2F76402%2F110637%2FF-1265526237%2FBGD76402%2520Eng.pdf
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■ BIDA- Bangladesh Investment Development Authority (o.D.): Healthcare, https://bida.gov.bd/health
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■ BMEIA - Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] 
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10.5.2023
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (30.11.2022): DFAT Country Information 
Report Bangladesh, https://www.ecoi.net/en/file/local/2086697/country-information-report-banglad
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■ GTAI - Germany Trade & Invest [Deutschland] (1.7.2022): Der Gesundheitssektor wird ausgebaut, 
https://www.gtai.de/de/trade/bangladesch/branchen/der-gesundheitssektor-wird-ausgebaut-85067
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