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oder „ Drittes Geschlecht“, wodurch die indische Gesellschaft historisch über einen traditionel­
len Zugang zu Transgender-Themen verfügt (AA 5.6.2023; vgl. DFAT 29.9.2023). Zusätzlich 
haben die Verabschiedung des Gesetzes über den Schutz der Rechte von Transgender-Per­
sonen (Transgender Persons (Protection of Rights) Act 2019, TPRA) und die Einsetzung eines 
Nationalen Rates für Transgender-Personen dazu beigetragen, den Zugang der Transgender-
Gemeinschaft zu Gesundheit, Bildung, Wohnraum und persönlicher Sicherheit zu verbessern. 
Das Gesetz enthält allerdings kein Recht von Transgender-Personen auf Selbstbestimmung (ÖB 
New Delhi 7.2023). 2019 wurde ein Gesetz erlassen, das von Transgender-Personen den Nach­
weis einer geschlechtsangleichenden Operation verlangt, um ihre Geschlechtsidentität rechtlich 
anerkennen zu lassen (DFAT 29.9.2023). Um rechtsgültig zu sein, muss jede Änderung des 
Geschlechts offiziell im wöchentlichen Amtsblatt der Publikationsbehörde der Regierung be­
kannt gegeben werden (USDOS 23.4.2024). Experten der Zivilgesellschaft berichteten über 
Probleme bei der Umsetzung des TPRA, darunter Schwierigkeiten für Transgender-Personen, 
medizinische Behandlung und andere Dienstleistungen zu erhalten (USDOS 23.4.2024).
Quellen
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Lage in Indien, https://www.ecoi.net/en/file/local/2093231/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_a
syl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Indien_(Stand_April_2023),_05.06.2023.pdf , Zugriff 
19.10.2023 [Login erforderlich]
■ AI - Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten Lage 
der Menschenrechte; Indien 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108022.html , Zugriff 
10.7.2024
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Indien, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/fetchcsui/-30081435/Deutschland._Bundesamt_für_Migrati
on_und_Flüchtlinge,_Indien_-_SOGI_(Sexuelle_Orientierung_und_geschlechtliche_Identität)__Sit
uation_von_LGBTIQ-Personen,_01.04.2024._(Länderkurzinformation_–_öffentlich).pdf?nodeid=3
0082433&vernum=-2, Zugriff 18.10.2024
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ATION REPORT INDIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-information-report-india
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■ FH - Freedom House (2025a): Freedom in the World 2025 - India, https://freedomhouse.org/country
/india/freedom-world/2025, Zugriff 4.3.2025
■ FH - Freedom House (16.10.2024): Freedom on the Net 2024 - India, https://www.ecoi.net/en/docu
ment/2116546.html, Zugriff 10.2.2025
■ Hindu - Hindu, The (5.2.2025): LGBTQIA+ Rights in India: Govt issues advisories issued to ensure 
rights of people in queer relationships in Lok Sabha, https://www.thehindu.com/news/cities/Delhi/a
dvisories-issued-to-ensure-rights-of-people-in-queer-relationships-govt-to-lok-sabha/article6918
0089.ece, Zugriff 7.2.2025
■ HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - India, https://www.ecoi.net/de/doku
ment/2120041.html, Zugriff 22.1.2025
■ ILGA Asia - ILGA Asia - the Asian Region of the International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, and 
Intersex Association (19.4.2022): SOGIESC Rights in India, An unfinished agenda, https://www.ilga
asia.org/publications/india-country-report-an-unfinished-agenda , Zugriff 1.4.2025
■ ÖB New Delhi - Österreichische Botschaft New Delhi [Österreich] (7.2023): Asylländerbericht 2023 - 
Indien
■ Sky News - Sky News (28.7.2023): ’I can make you straight in three months’: Inside India’s gay 
conversion industry, https://news.sky.com/story/i-can-make-you-straight-in-three-months-inside-i
ndias-gay-conversion-industry-12928455 , Zugriff 1.4.2025
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: India, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107729.html, Zugriff 3.5.2024
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18 Bewegungsfreiheit und Meldewesen
Letzte Änderung 2025-04-14 08:00
Die Verfassung gewährt den Bürgern das Recht, sich in jedem Teil des indischen Staatsge­
biets aufzuhalten und niederzulassen (FH 2025a; vgl. ÖB New Delhi 7.2023) sowie landesweite 
Bewegungsfreiheit, Auslandsreisen, Auswanderung und Repatriierung werden gesetzlich ge­
währt, und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 23.4.2024; vgl. ÖB 
New Delhi 7.2023). Allerdings verlangen das Innenministerium und die Regierungen der Bun­
desstaaten von ihren Bürgern Sondergenehmigungen, wenn sie in bestimmte Bundesstaaten 
reisen wollen. In den Bundesstaaten Arunachal Pradesh, Nagaland, Mizoram und Manipur sind 
sogenannte Inner Line Permits erforderlich (USDOS 23.4.2024). Die Bewegungsfreiheit wird in 
einigen Teilen des Landes durch aufständische Gewalt oder kommunale Spannungen behindert. 
Mehrere Bundesstaaten verlangen von Unternehmen zudem, Arbeitsplätze für Einheimische 
freizuhalten, was die Möglichkeiten der zwischenstaatlichen Migration einschränkt. Die Durch­
setzung der Quoten ist jedoch nach Berichten nur bedingt gewährleistet (FH 2025a).
Es gibt weder ein zentralisiertes Melde- oder Registrierungssystem, noch ein Personenstands-
oder auch kein Strafregister, sodass ein Großteil der Bevölkerung keinen Ausweis besitzt. Die 
Einführung der Aadhaar-Karte im Jahre 2009, ein digitales Identitätssystem für die fast 1,4 Milli­
arden Menschen des Landes (UCLA 13.4.2022), hat hieran nichts geändert, da die Registrierung 
nach wie vor auf freiwilliger Basis erfolgt. Dies begünstigt die Niederlassung in einem anderen 
Landesteil im Falle von Verfolgung (AA 5.6.2023). Auch bei laufender strafrechtlicher Verfolgung 
ist nicht selten ein unbehelligtes Leben in ländlichen Bezirken eines anderen Landesteils mög­
lich (AA 5.6.2023; vgl. ÖB New Delhi 7.2023), ohne dass die Person ihre Identität verbergen 
muss (ÖB New Delhi 7.2023).
Das Aadhaar-Programm weist jedem Einwohner (auch ausländische Staatsbürger ÖB New De­
lhi 7.2023) freiwillig eine eindeutige 12-stellige Nummer zu, die mit den biometrischen Daten 
der Person, alle 10 Fingerabdrücke und ein Iris-Scan sowie einem digitalen Foto, verknüpft ist 
(DFAT 29.9.2023; vgl. ÖB New Delhi 7.2023, UCLA 13.4.2022). Mit der Speicherung der biome­
trischen Daten soll eine Doppelvergabe an ein und dieselbe Person reduziert bzw. verhindert 
werden. Obwohl die Beantragung einer Aadhaar-Karte kostenlos und das System freiwillig ist, 
ist die Registrierung für alltägliche Aktivitäten in der Praxis durchaus erforderlich. Für den Erhalt 
einer Aadhaar-Karte sind keine umfangreichen Unterlagen notwendig, und es stehen mehrere 
Optionen zur Verfügung, sodass sie auch für ärmere Bürger ohne Papiere oder Analphabeten 
zugänglich ist. In der Praxis wird die Aadhaar-Karte oft als Personalausweis verwendet (DFAT 
29.9.2023). Mittlerweile wurden über 1,3 Milliarden Aadhaar-Registrierungen vorgenommen, 
womit ein Großteil der indischen Bevölkerung erfasst ist. Durch die Verknüpfung vieler Dienst­
leistungen mit der biometrischen Aadhaar-Karte wird die Auffindbarkeit einzelner Personen für 
Behörden erleichtert (ÖB New Delhi 7.2023).
Darüber hinaus gibt es mehrere Initiativen der Regierung zum Aufbau nationaler Register. Das 
Nationale Bevölkerungsregister (National Population Register, NPR) ist seit 2010 eine Daten­
bank, die Angaben zu allen Einwohnern Indiens enthält, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. 
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Ein „ gewöhnlicher Einwohner“ ist definiert als eine Person, die seit mindestens sechs Mona­
ten in einem Gebiet wohnt oder die beabsichtigt, in den nächsten sechs Monaten in diesem 
Gebiet zu wohnen. Alle gewöhnlichen Einwohner müssen sich im NPR registrieren. Das NPR 
ist ein vorbereitender Schritt zur Entwicklung des Nationalen Registers indischer Staatsbürger 
(National Register of Indian Citizens, NRIC), wie es im Staatsbürgerschaftsgesetz vorgesehen 
ist. Das NRIC ist eine detaillierte Aufzeichnung indischer Staatsbürger, die sowohl innerhalb als 
auch außerhalb Indiens leben (VaRa 14.12.2024).
Derzeit hat nur Assam ein solches Nationales Staatsbürgerschaftsregister (National Register of 
Citizens, NRC), das 2014 vom Obersten Gerichtshof [Anm. Supreme Court of India] angeordnet 
und überwacht wurde. Das NRC ist ein Versuch der indischen Regierung, illegale Einwanderer 
zu identifizieren und abzuschieben. Im Falle von Assam bedeutet dies, echte Staatsbürger zu 
identifizieren, die bis zum 24.3.1971 in Assam wohnhaft waren. Das endgültige NRC für Assam 
wurde am 31. August 2019 veröffentlicht, wobei mehr als 1,9 Millionen Antragsteller, ein großer 
Anteil davon Muslime, nicht auf die Liste aufgenommen wurden. Einwohner, die nicht auf der 
Liste stehen, können bei den Ausländergerichten (Foreigners Tribunals) sowie dem Oberge­
richt [Anm. High Court, Höchstgericht eines Bundesstaates] und dem Obersten Gerichtshof 
Berufung einlegen. Im Jahr 2021 wurde beim Obersten Gerichtshof eine Petition eingereicht, in 
der eine erneute Überprüfung der Liste von 2019 gefordert wurde; der Antrag ist noch immer 
anhängig. Die Anforderung spezifischer Dokumente stellte für viele Menschen eine Heraus­
forderung dar, was zu einer möglichen Ausgrenzung während der Erstellung des Assam-NRC 
führte. Viele Menschen aus marginalisierten und armen Bevölkerungsgruppen haben noch kei­
ne legalen und gültigen Dokumente, was sie staatenlos machen kann. Darüber hinaus haben 
weder der Staat noch die Zentralregierung festgelegt, was mit denjenigen geschieht, die ihre 
Fälle vor den Ausländertribunalen verlieren. Auch wurde nicht festgelegt, ob sie festgenommen 
oder abgeschoben werden oder ob ihnen gestattet wird, ohne die Rechte und Privilegien der 
Staatsbürgerschaft im Land zu bleiben. Zudem verfügt Indien über kein formelles Rückführungs­
abkommen mit Bangladesch, was den Abschiebeprozess erschwert (VaRa 5.9.2024; vgl. DFAT 
29.9.2023).
Die Regierung kann jedem Antragsteller einen Reisepass verweigern, wenn er sich außerhalb 
des Landes an Aktivitäten beteiligt, die „ der Souveränität und Integrität der Nation schaden“
(USDOS 23.4.2024). Eine Ausreiseverweigerung ist aus Gründen der nationalen Sicherheit 
möglich (AA 5.6.2023; vgl. ÖB New Delhi 7.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (5.6.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Indien, https://www.ecoi.net/en/file/local/2093231/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_a
syl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Indien_(Stand_April_2023),_05.06.2023.pdf , Zugriff 
19.10.2023 [Login erforderlich]
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (29.9.2023): DFAT COUNTRY INFORM­
ATION REPORT INDIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-information-report-india
.pdf, Zugriff 19.10.2023
■ FH - Freedom House (2025a): Freedom in the World 2025 - India, https://freedomhouse.org/country
/india/freedom-world/2025, Zugriff 4.3.2025
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■ ÖB New Delhi - Österreichische Botschaft New Delhi [Österreich] (7.2023): Asylländerbericht 2023 - 
Indien
■ UCLA - University of California Los Angeles Anderson Review (13.4.2022): Addressing Its Lack of 
an ID System, https://anderson-review.ucla.edu/addressing-its-lack-of-an-id-system-india-registers
-1-2-billion-in-a-decade/ , Zugriff 14.11.2023
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: India, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107729.html, Zugriff 3.5.2024
■ VaRa - Vajiram & Ravi (14.12.2024): National Population Register, NPR, Significance, Challenges, 
https://vajiramandravi.com/quest-upsc-notes/national-population-register-npr , Zugriff 27.1.2025
■ VaRa - Vajiram & Ravi (5.9.2024): National Register of Citizens, Importance, NRC in Assam, Chal­
lenges, https://vajiramandravi.com/quest-upsc-notes/national-register-of-citizens , Zugriff 27.1.2025
19 Binnenflüchtlinge und Flüchtlinge
Letzte Änderung 2025-04-14 08:00
Indien hat die UN-Konvention über die Anerkennung von Flüchtlingen von 1951 und das Protokoll 
von 1967 nicht unterzeichnet (AA 5.6.2023). Obwohl das Land über kein spezielles Gesetz zur 
Regelung der Flüchtlingspolitik verfügt (USDOS 23.4.2024; vgl. AA 5.6.2023), arbeitet das Amt 
des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) nach eigenen Angaben 
eng mit der Regierung und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen,  
zurückkehrenden Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie anderen Personen ein Mindestmaß 
an Schutz und Unterstützung zu bieten. In Ermangelung eines Rechtsrahmens gewährt die 
Regierung manchmal situationsbedingt Asyl aus humanitären Gründen im Einklang mit dem 
Völkerrecht. Dieser Ansatz führt zu unterschiedlichen Schutzstandards für verschiedene Grup­
pen von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Der Begriff „ Flüchtling“ ist im Gesetz nicht enthalten. 
Flüchtlinge werden wie alle anderen Ausländer behandelt. Wer sich ohne gültige Papiere im 
Land aufhält, macht sich strafbar. Personen ohne Papiere müssen mit Inhaftierung, Zwangsrück­
führung und Misshandlung rechnen (USDOS 23.4.2024). Der UN-Menschenrechtsausschuss 
des UN-Zivilpakts (CCPR) äußert Bedenken hinsichtlich der Haftbedingungen und der nicht 
absehbaren Haftdauer von Migranten (CCPR 2.9.2024).
Im Jahr 2024 gab es laut UNHCR in Indien 292.440 Flüchtlinge, Asylwerber und Staatenlose 
(UNHCR 2024), davon sind 47.630 bei UNHCR Indien registriert (UNHCR 12.2024). Die meisten 
Personen stammen aus Sri Lanka, Myanmar, China, Afghanistan und Sudan (UNHCR 2024). 
Dazu kamen im Jahr 2023 circa 703.000 Binnenflüchtlinge (Internally displaced people, IDPs) 
aufgrund von Konflikten, Gewalt und Katastrophen (IDMC o.D.).
USDOS berichtet, dass Flüchtlinge und Asylbewerber Zugang zu Wohnraum, Grund- und Se­
kundarschulbildung sowie Gesundheitsversorgung haben (USDOS 23.4.2024). Der CCPR zeigt 
sich jedoch über den mangelnden Zugang von Migranten zu Gesundheitsdiensten, Arbeitsplät­
zen, Bildung und Wohnraum sowie über die prekäre Lage von Migrantenkindern, einschließlich 
unbegleiteter Minderjähriger, besorgt (CCPR 2.9.2024). Die Mehrheit der Flüchtlinge, die beim 
UNHCR registriert sind, findet eine Anstellung im informellen Sektor. Laut UNHCR ist es für 
Flüchtlinge schwierig, eine formelle Beschäftigung zu finden, da sie keine von der Regierung 
ausgestellten Dokumente wie Langzeitvisa besitzen, die die Regierung seit 2017 nicht mehr an 
Flüchtlinge ausstellt (USDOS 23.4.2024).
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Gemäß der am 10.1.2020 in Kraft getretenen Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes (Ci­
tizenship Amendment Act, 2019), erhalten Migranten, die vor dem 31.12.2014 als Flüchtlinge 
aus den Nachbarländern Afghanistan, Bangladesch und Pakistan kamen, vereinfacht die in­
dische Staatsbürgerschaft. Ausgenommen sind Muslime. Grundsätzlich kann jeder Flüchtling 
nach zwölfjährigem Aufenthalt in Indien indischer Staatsangehöriger werden [Anm.: weitere 
Informationen im Kapitel Staatsbürgerschaft] (AA 5.6.2023).
Der Großteil der Tibeter lehnen die indische Staatsbürgerschaft jedoch ab, getragen von der 
Hoffnung, eines Tages in die Heimat zurückzukehren. Gerade tibetische Flüchtlinge haben 
mithilfe von NGOs (teils mit ausländischer Unterstützung) sowie Bemühungen der tibetischen 
Exilregierung und Institutionen Möglichkeiten zur Schul-/Berufsausbildung sowie Zugang zu 
Startkapital und sind dementsprechend wirtschaftlich aktiv (AA 5.6.2023).
Indien teilt Flüchtlingen Siedlungsgebiete zu, Flüchtlinge aus Afghanistan erhielten etwa Land 
in Lajpat Nagar in Delhi (AA 5.6.2023). Im ganzen Land gibt es Siedlungen von Binnenver­
triebenen. Für das Wohlergehen der Binnenvertriebenen sind in der Regel die Regierungen 
der Bundesstaaten und die lokalen Behörden zuständig, und es gab Berichte über Lücken 
bei den Dienstleistungen und mangelnde Rechenschaftspflicht. Die Zentralregierung gewährte 
den Binnenvertriebenen nur begrenzte Unterstützung, gestattete aber NGOs und Menschen­
rechtsorganisationen den Zugang zu einigen Binnenvertriebenen; weder der Zugang noch die 
Unterstützung waren für alle Binnenvertriebenen oder alle Situationen einheitlich. Genaue Zah­
len über die durch Gewalt vertriebenen Menschen waren schwer zu ermitteln. Während die 
Behörden die Bewohner der Lager registrierten, lebte eine unbekannte Zahl von Vertriebenen 
außerhalb der Lager (USDOS 23.4.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (5.6.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Indien, https://www.ecoi.net/en/file/local/2093231/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_a
syl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Indien_(Stand_April_2023),_05.06.2023.pdf , Zugriff 
19.10.2023 [Login erforderlich]
■ CCPR - UN Human Rights Committee (CCPR) of the International Covenant on Civil and Political 
Rights (2.9.2024): Human Rights Committee - Concluding observations on the fourth periodic report 
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VJRAevfxu95By/Jr9YGrTBH/xTYVrl8YtqU l q0N0QsGW1ag0v7qHmCRF8Q==, Zugriff 17.2.2025
■ IDMC - Internal Displacement Monitoring Centre (o.D.): Global Internal Displacement Database, 
https://www.internal-displacement.org/database/displacement-data, Zugriff 19.3.2025
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (12.2024): UNHCR India: Factsheet, 
https://reporting.unhcr.org/india-factsheet-10315, Zugriff 19.3.2025
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (2024): UNHCR Global Focus - India, 
https://reporting.unhcr.org/operational/operations/india?year=2024, Zugriff 19.3.2025
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: India, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107729.html, Zugriff 3.5.2024
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20 Grundversorgung und Wirtschaft
Letzte Änderung 2025-04-09 07:21
Indien ist im Wirtschaftsjahr 2023/24, welches im März 2024 zu Ende gegangen ist, um beachtli­
che 8,2 % des BIP gewachsen - damit wurde der COVID-19-Pandemie bedingte Wirtschaftsein­
bruch überwunden und die indische Wirtschaft befindet sich wieder auf einem positiven Wachs­
tumspfad. Indien ist damit die am stärksten wachsende Volkswirtschaft aller G20 Staaten. Diese 
Dynamik wird von einem wieder erstarkten Privatkonsum und einem enormen Investitionspro­
gramm der Regierung getragen. Externe Faktoren wie der Ukraine-Krieg, Lieferkettenprobleme, 
ein hohes Ölpreisniveau sowie auch die weltweite Zinswende führten zu einer höheren Inflation 
v.a. bei Lebensmitteln und Energie. Die Inflation hat sich mittlerweile von 6,7 % (2022/23) auf 
5,7 % (2023/24) reduziert (WKO 9.2024). Die österreichische Botschaft in New Delhi hatte die 
indische Wirtschaft in ihrem Bericht von 2023 als resilient eingestuft (ÖB New Delhi 7.2023).
Im Wirtschaftsjahr 2023/24 stieg im Vergleich zum Vorjahrdie Landwirtschaft um 1,4 % (14 % 
BIP-Anteil), der wiedererstarkende Industriesektor um 9,5 % (31 % BIP-Anteil) sowie der Dienst­
leistungsbereich um 7,6 % (55 % BIP-Anteil), wobei hier die IT-Services dominieren. Die indische 
Mittelschicht ist von 19 % im Jahr 2015 auf 32 % im Jahr 2024 gewachsen. Damit verändert sich 
nicht nur das Konsumverhalten der Menschen, sondern es steigen auch die Anforderungen an 
Infrastruktur sowie Gesundheitssysteme. Über 40 Mio. Studenten beginnen jährlich eine höhere 
Ausbildung, damit wächst der Talent- und Fachkräfte-Pool. Die wirtschaftliche Entwicklung führt 
zu einem Gesellschaftswandel mit einer Änderung der traditionellen Werte (WKO 9.2024).
Quellen
■ ÖB New Delhi - Österreichische Botschaft New Delhi [Österreich] (7.2023): Asylländerbericht 2023 - 
Indien
■ WKO - Wirtschaftskammer Österreich (9.2024): Indien - Wirtschaftsbericht September 2024, https:
//www.wko.at/oe/aussenwirtschaft/indien-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 29.1.2025
20.1 Arbeitsmarkt
Letzte Änderung 2025-04-14 08:00
Im Jahr 2024 hatte Indien eine Erwerbsquote von 55,8 % (IOM 7.2024) und 2023 eine Arbeits­
losenrate von 4,2% (WB 7.1.2025) bis 4,7% (IOM 7.2024). Die indische Regierung berichtet 
im Zeitraum 2022-23 eine Arbeitslosenrate von 3,2 % (GovI-MOSPI 9.10.2024), während der 
Thinktank Centre for Monitoring Indian Economy (CMIE) für August 2024 eine Rate von 8,51 % 
meldete. Es besteht Uneinigkeit darüber, wie die Arbeitslosigkeit in Indien gemessen werden 
soll. Nach Ansicht der Analysten ist die Diskrepanz auf die Definition von Arbeit zurückzuführen, 
die auch Teilzeitarbeit in der Landwirtschaft einschließt (FT 2.10.2024). In der arbeitenden Be­
völkerung liegt der Anteil der Frauen bei 22 % und jener der Männer bei 74,6 % (IOM 7.2024). 
Es besteht im Wesentlichen eine umfassende und internationalen Standards entsprechende Ar­
beits- und Sozialgesetzgebung, allerdings nur für Beschäftigte in formellen Arbeitsverhältnissen 
(AA 5.6.2023). 2023 betrug der informelle Sektor 90 % (ÖB New Delhi 7.2023; vgl. AA 5.6.2023). 
Von den 10 % Beschäftigten im formellen Sektor, die über eine formelle soziale Absicherung und 
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Arbeitsschutz verfügen, arbeiten 70 % im staatlichen Bereich. Nur 5 % der Gesamtarbeitskräfte 
sind ausgebildete Fachkräfte. Nicht mehr ganz die Hälfte der arbeitenden Bevölkerung ist in der 
Landwirtschaft tätig (ÖB New Delhi 7.2023). Der Großteil der im informellen Sektor beschäftigten 
Arbeitskräfte ist in der Privatwirtschaft tätig (IOM 7.2024). Im informellen Sektor sind geregelte 
Arbeitsverhältnisse mit angemessenen und regelmäßigen Einkünften die Ausnahme und die 
soziale Absicherung ist praktisch unbekannt. Gewerkschaften konzentrieren sich immer noch 
ganz überwiegend auf den (kleinen) formellen Sektor und sind zumeist parteipolitisch gebunden 
(AA 5.6.2023).
Die nationale Arbeitsvermittlungsagentur, welche beim Ministerium für Arbeit und dem Direkto­
rat für Arbeit und Training angesiedelt ist, bietet Arbeitssuchenden Stellen. Dort müssen sich 
Arbeitssuchende selbst registrieren und werden sofort informiert, sobald eine passende Stelle 
verfügbar ist. Einige Staaten in Indien bieten Arbeitssuchenden eine finanzielle Unterstützung 
für die Dauer von 3 Jahren. Für weitere Informationen sollte die jeweilige lokale Vermittlungs­
agentur kontaktiert werden. Diese bieten auch Beratungen an, bei denen Informationen über 
die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen und die Verbesserung der Fähigkeiten entsprechend der 
Marktnachfrage zur Verfügung gestellt werden. (IOM 7.2024).
Durch das Gesetz zur nationalen Beschäftigungsgarantie im ländlichen Raum (Mahatma Gandhi 
National Rural Employment Guarantee Act - MGNREGA) existiert ein Arbeitsplatzgarantiesys­
tem, mit einer gesetzlichen Jobgarantie für 100 Tage im Jahr. Dies betrifft Erwachsene jedes 
ländlichen Haushalts, die bereit sind, ungelernte Handarbeit im öffentlichen Dienst zum gesetz­
lichen Mindestlohn pro Tag zu verrichten. Das Kommissariat oder Direktorat der Industrie bietet 
Unterstützung zur Geschäftsgründung in den verschiedenen Staaten an (IOM 7.2024).
Das Gesetz verbietet Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Geschlecht, Behinderung, Sprache, 
sexueller Ausrichtung, Geschlechtsidentität oder sozialem Status in Bezug auf Beschäftigung 
und Beruf (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz verbietet alle Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit, 
aber Zwangsarbeit, einschließlich Schuldknechtschaft für Erwachsene und Kinder, ist weiterhin 
weit verbreitet (USDOS 24.6.2024; vgl. FH 2024).
Die Gesetze der Bundesstaaten legen Mindestlöhne und Arbeitszeiten fest. Der tägliche Min­
destlohn variierte, lag aber über dem offiziell geschätzten Armutseinkommen. Die Regierun­
gen der Bundesstaaten legten einen gesonderten Mindestlohn für Landarbeiter fest (USDOS 
23.4.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (5.6.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Indien, https://www.ecoi.net/en/file/local/2093231/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_a
syl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Indien_(Stand_April_2023),_05.06.2023.pdf , Zugriff 
19.10.2023 [Login erforderlich]
■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - India, https://www.ecoi.net/de/dokument
/2105032.html, Zugriff 22.5.2024
■ FT - Financial Times (2.10.2024): India’s economic mismatch: not enough jobs and not enough 
workers, https://www.ft.com/content/14fc147e-8f11-45d7-9e7f-2ee97f899eea?utm_source=chatgpt
.com, Zugriff 5.3.2025
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■ GovI-MOSPI - Government of India - Ministry of Statistics and Programme Implementation [Indien] 
(9.10.2024): Periodic Labour Force Survey (PLFS) JULY 2022 - JUNE 2023, https://mospi.gov.in/sit
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■ IOM - International Organization for Migration (7.2024): Indien - Länderinformationsblatt 2024, https:
//files.returningfromgermany.de/files/CFS_India_2024_DE.pdf, Zugriff 29.1.2025
■ ÖB New Delhi - Österreichische Botschaft New Delhi [Österreich] (7.2023): Asylländerbericht 2023 - 
Indien
■ USDOS - United States Department of State [USA] (24.6.2024): 2024 Trafficking in Persons Report: 
India, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111685.html, Zugriff 30.1.2025
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: India, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107729.html, Zugriff 3.5.2024
■ WB - Weltbank (7.1.2025): Unemployment, total (% of total labor force), https://data.worldbank.org/i
ndicator/SL.UEM.TOTL.ZS?locations=IN, Zugriff 5.3.2025
20.2 Armut und Nahrungsmittelsicherheit
Letzte Änderung 2025-04-14 08:00
Nach den letzten verfügbaren Zahlen lebten 2021 12,9 % der Bevölkerung unter der absoluten 
Armutsgrenze (WB 10.2024a; vgl. UNDP 2024). Dies ist eine signifikante Verbesserung, 2004 
waren es noch ca. 40 % und 2011 noch 22,5 % (ÖB New Delhi 7.2023). Erweitert man den 
Armutsbegriff um weitere Dimensionen, so zeigt sich, dass rund 34 % aller Inder von multidimen­
sionaler Armut gefährdet (18,7 %) (AA 5.6.2023; vgl. UNDP 2024) oder betroffen (16,4 %) sind 
(AA 5.6.2023; vgl. UNDP 2024, WB 10.2024a). Der Begriff der multidimensionalen Armut bezieht 
sich hierbei auf Armut, die nicht nur das Einkommen, sondern auch weitere Dimensionen, wie 
Bildung, Gesundheit und Lebensbedingungen umfasst, während die internationale Armutsgren­
ze (USD 2,15 pro Tag Kaufkraft) lediglich eine Einkommensgrenze festlegt, ab der Menschen als 
arm gelten. Aufgrund dieser breiteren Definition von Armut ist der Anteil der multidimensionalen 
Armut höher als bei ausschließlicher Betrachtung der täglichen Armutsgrenze (WB 10.2024b). In 
einigen Bundesstaaten, insbesondere im Norden und Osten Indiens (Bihar, Jharkhand, Uttar 
Pradesh), ist ein höheres Maß an multidimensionaler Armut festzustellen, während die südlichen 
Bundesstaaten (Kerala, Tamil Nadu) niedrigere Armutsraten aufweisen (WB 10.2024a).
Es gibt in Indien einen politischen Konsens zum Recht auf Nahrung. Zwei Drittel der indischen 
Bevölkerung haben einen entsprechenden gesetzlichen Anspruch auf fünf Kilogramm Getrei­
de und Hülsenfrüchte pro Monat (AA 5.6.2023; vgl. NFSP o.D.). Zusätzlich werden Preise für 
gewisse Nahrungsmittel staatlich gestützt (ÖB New Delhi 7.2023). Vorübergehende Notlagen 
können durch Armenspeisungen im Tempel, insbesondere der Sikh-Tempel, die auch gegen 
kleinere Dienstleistungen Unterkunft gewähren, ausgeglichen werden (AA 5.6.2023). Nach offi­
ziellen Angaben sind 36 % der unter 5-Jährigen untergewichtig (AA 5.6.2023). Schwangere und 
stillende Mütter sowie Kinder im Alter von 6 Monaten bis 14 Jahren haben Anspruch auf kosten­
lose Mahlzeiten, die über Kinderentwicklungszentren (Integrated Child Development Services 
- ICDS-Zentren), den sogenannten Anganwadi-Zentren sowie über Schulen, im Rahmen des 
Mid-Day Meal-Programms (MDM), verteilt werden. Können berechtigte Personen nicht mit den 
zustehenden Nahrungsmitteln oder Mahlzeiten beliefert werden, haben diese Personen einen 
Anspruch auf eine Nahrungsmittelbeihilfe durch jeweilige Landesregierung in den Bundesstaa­
ten (NFSP o.D.).
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Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (5.6.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Indien, https://www.ecoi.net/en/file/local/2093231/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_a
syl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Indien_(Stand_April_2023),_05.06.2023.pdf , Zugriff 
19.10.2023 [Login erforderlich]
■ NFSP - National Food Security Portal [Indien] (o.D.): National Food Security Act, (NSFA) 2013, 
https://nfsa.gov.in/portal/NFSA-Act, Zugriff 30.1.2025
■ ÖB New Delhi - Österreichische Botschaft New Delhi [Österreich] (7.2023): Asylländerbericht 2023 - 
Indien
■ UNDP - United Nations Development Programme (2024): Global Multidimensional Poverty Index 
2024, https://hdr.undp.org/system/files/documents/hdp-document/mpireport2024en.pdf , Zugriff 
30.1.2025
■ WB - Weltbank (10.2024a): Poverty & Equity Brief - India
■ WB - Weltbank (10.2024b): Multidimensional Poverty Measure, https://www.worldbank.org/en/topic
/poverty/brief/multidimensional-poverty-measure, Zugriff 5.3.2025
20.3 Wohnraum und Sozialwesen
Letzte Änderung 2025-04-09 07:31
In den Großstädten sind Preise für Eigentumswohnungen vergleichbar mit denen anderer Groß­
städte der Welt. Die Mietpreise sind in Städten relativ höher als in Dörfern. Die meisten Häuser 
werden durch Immobilienagenturen vermietet, die im Allgemeinen unorganisiert sind und einen 
kleinen Ort abdecken. Eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete ist üblich. Für den Aufenthalt in 
einem Haus sind der Personalausweis und eine polizeiliche Überprüfung erforderlich, die jedoch 
in kleinen Städten und Dörfern kaum praktiziert wird (IOM 7.2024).
Zahlreiche Sozialprogramme sollen die Lebensbedingungen der Bevölkerung verbessern (AA 
5.6.2023). Die Kriterien für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen sind jedoch komplex und 
variieren je nach Ort und der Zugang zu solchen Leistungen sollte nicht als selbstverständlich 
betrachtet werden. Selbst wenn ein Anspruch besteht, ist es nicht möglich, allein von Sozial­
leistungen zu leben (DFAT 29.9.2023). Die Regierung bietet eine Vielzahl von Programmen zur 
Finanzierung von Wohnungen an. Diese richten sich meist an benachteiligte Personenkreise, 
wie beispielsweise Personen, die unterhalb der Armutsgrenze leben. Die Programme werden 
grundsätzlich durch die lokalen Verwaltungen umgesetzt (Panchayat) (IOM 7.2024).
De facto ist der Zugang zu Sozial- und Gesundheitsleistungen in vielen Teilen Indiens noch 
wegen gravierender qualitativer und quantitativer Mängel, Korruption und Missmanagement 
beschwerlich bzw. oft verwehrt. Mit der Einführung der Identifikationsnummer Aadhaar und 
der davon unabhängigen Eröffnung von Bankkonten für jeden Haushalt in Indien konnten ers­
te Erfolge bei der Eindämmung von Korruption und beim „ verlustfreien“ Transfer staatlicher 
Sozialleistungen verbucht werden (AA 5.6.2023). Die Aadhaar-Karte bietet eine Plattform für 
Sozialleistungen, Vergünstigungen und Subventionen (DFAT 29.9.2023) [für weitere Informa­
tionen zu Aadhaar siehe Bewegungsfreiheit und Meldewesen]. Mit dem Haushaltsgesetz 2018 
wurde die Einführung einer Krankenversicherung für rund 100 Mio. Familien bzw. etwa 500 Mio. 
Menschen beschlossen (AA 5.6.2023).
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Die Einzahlung in die Rentenkasse ist für Arbeitnehmer verpflichtend und mit der Arbeitsstel­
le verknüpft. Das staatliche Rentensystem National Pension System (NPS) ist ein freiwilliges, 
beitragsbasiertes System, welches den Teilnehmern ermöglicht, systematisch Ersparnisse wäh­
rend ihres Arbeitslebens anzulegen. Seit 2009 wird NPS allen Bürgern auf freiwilliger Basis zur 
Verfügung gestellt (IOM 7.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (5.6.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Indien, https://www.ecoi.net/en/file/local/2093231/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_a
syl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Indien_(Stand_April_2023),_05.06.2023.pdf , Zugriff 
19.10.2023 [Login erforderlich]
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (29.9.2023): DFAT COUNTRY INFORM­
ATION REPORT INDIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-information-report-india
.pdf, Zugriff 19.10.2023
■ IOM - International Organization for Migration (7.2024): Indien - Länderinformationsblatt 2024, https:
//files.returningfromgermany.de/files/CFS_India_2024_DE.pdf, Zugriff 29.1.2025
21 Medizinische Versorgung
Letzte Änderung 2025-03-19 08:16
Das indische Gesundheitssystem bietet ein komplexes (Kumar/Cureus 16.5.2023) und viel­
fältiges Netzwerk von (Kumar/Cureus 16.5.2023; vgl. IOM 7.2024) öffentlichen und privaten 
Anbietern an. Es hat sich im Laufe der Jahre erheblich verändert, steht aber immer noch vor 
zahlreichen Herausforderungen (Kumar/Cureus 16.5.2023). Nach der indischen Verfassung 
sind die einzelnen Bundesstaaten für die meisten Aspekte des Gesundheitswesens, einschließ­
lich des öffentlichen Gesundheitswesens und der Krankenhäuser, zuständig. Ein besonderes 
Merkmal des öffentlichen Gesundheitswesens ist, dass es Massengesundheitsprogramme gibt, 
von denen die meisten präventiver und fördernder Natur sind, wie z. B. ausgewählte Programme 
zur Krankheitsbekämpfung, zur Familienplanung und zur Gesundheit von Mutter und Kind (Emp­
fängnisverhütung, Impfungen, Schwangerenvorsorge usw.) (IOM 7.2024). Nichtübertragbare 
Krankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs nehmen in Indien zu und be­
lasten das Gesundheitssystem zusätzlich. Trotz der in den letzten Jahren erzielten Fortschritte 
steht Indien nach wie vor vor der Herausforderung, übertragbare Krankheiten wie Tuberkulose, 
Malaria und HIV/AIDS unter Kontrolle zu bringen (Kumar/Cureus 16.5.2023).
Der öffentliche Sektor umfasst primäre, sekundäre und tertiäre Gesundheitseinrichtungen, die 
von der Zentralregierung und den Regierungen der Bundesstaaten verwaltet werden. Die primä­
re Gesundheitsversorgung ist die erste Anlaufstelle für den Einzelnen (Kumar/Cureus 16.5.2023) 
und wird von primären Gesundheitszentren, kommunalen Gesundheitszentren und Subzentren 
bereitgestellt (Kumar/Cureus 16.5.2023; vgl. IOM 7.2024). Die Kliniken der primären Gesund­
heitsversorgung sind Teil des staatlich finanzierten öffentlichen Gesundheitssystems des Lan­
des (IOM 7.2024). Obwohl diese Kliniken weitgehend in der Nähe aller Dörfer vorhanden sind 
(IOM 7.2024), kommt es dennoch noch immer zu einem Mangel an Gesundheitseinrichtungen, 
insbesondere in ländlichen Gebieten (Kumar/Cureus 16.5.2023). Die sekundäre Gesundheits­
versorgung konzentriert sich auf Akut- und Spezialleistungen, die von Bezirkskrankenhäusern 
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