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Die chinesische Regierung hat Berichten zufolge seit 2017 mehr als eine Million Muslime willkür­
lich in Umerziehungslagern inhaftiert. Die meisten Inhaftierten sind Uiguren, eine überwiegend 
turksprachige ethnische Gruppe, die hauptsächlich in Chinas nordwestlicher Region Xinjiang 
lebt. Neben den Inhaftierungen sind die Uiguren in der Region unter anderem intensiver Über­
wachung, Zwangsarbeit und unfreiwilligen Sterilisationen ausgesetzt (CFR 29.7.2024).
Die Vereinigten Staaten und mehrere andere ausländische Regierungen haben Chinas Vor­
gehen in Xinjiang als Völkermord bezeichnet, während das UN-Menschenrechtsbüro erklärte, 
die Verstöße könnten Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen. Chinesische Beamte 
haben erklärt, dass sie nicht gegen die Rechte der Uiguren verstoßen haben, und behauptet, 
dass sie die Umerziehungslager 2019 geschlossen haben. Internationale Journalisten und For­
scher haben jedoch anhand von Satellitenbildern, Zeugenaussagen von Einzelpersonen und 
durchgesickerten chinesischen Regierungsdokumenten ein anhaltendes System von Massen­
inhaftierungen in der gesamten Region dokumentiert (CFR 29.7.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814
20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr
epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]
■ CFR - Council on Foreign Relations (29.7.2024): China’s Repression of Uyghurs in Xinjiang, https:
//www.cfr.org/backgrounder/china-xinjiang-uyghurs-muslims-repression-genocide-human-rights , 
Zugriff 30.7.2024
■ DlF - Deutschlandfunk (30.7.2024): Minderheiten in China - Die Lage der Uiguren, https://www.de
utschlandfunk.de/minderheiten-in-china-die-lage-der-uiguren-100.html#volksgruppe , Zugriff 
30.7.2024
■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024
■ HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - China, https://www.ecoi.net/en/docu
ment/2103179.html, Zugriff 9.7.2024
■ Statista - Statista (30.7.2024): Anzahl der Uiguren weltweit, https://de.statista.com/statistik/daten/st
udie/1295639/umfrage/anzahl-der-uiguren-weltweit , Zugriff 30.7.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (15.5.2023): 2022 Report on International Reli­
gious Freedom: China (Includes Hong Kong, Macau, Tibet, and Xinjiang), https://www.ecoi.net/de/
dokument/2091862.html, Zugriff 8.7.2024
16.3 Christen
Letzte Änderung 2025-05-13 10:58
Das Christentum ist in China rasant gewachsen (NZZ 4.10.2023) und umfasst Schätzungen 
zufolge 44 bis 100 Mio. Gläubige (AA 9.8.2024). Eine Schätzung von Open Doors [Anm.: ein in­
ternationales überkonfessionelles christliches Hilfswerk, das jährlich den Weltverfolgungsindex, 
zur Dokumentation der Verfolgung und Diskriminierung von Christen veröffentlicht], basierend 
auf die World Christian Database, geht von 96,7 Mio. Christen aus (OpD 2025). Das US-Außen­
ministerium (USDOS) schätzt, dass der Anteil der christlichen Bevölkerung Chinas zwischen 
5,1 % (USDOS 26.6.2024), entspricht in etwa 72 Mio. Menschen (DFAT 27.12.2024),und 7,4 % 
(106 Mio. Menschen) liegt (USDOS 26.6.2024). Genaue Zahlen von Gläubigen sind jedoch 
schwer zu erheben, da viele ihren Glauben nur zu Hause oder in staatlich nicht anerkannten 
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Kirchen praktizieren (BAMF 1.2024; vgl. Pew 30.8.2023, USDOS 26.6.2024) und somit in der 
amtlichen Statistik nicht geführt werden (BAMF 1.2024; vgl. USDOS 26.6.2024). Selbst amtlich 
anerkannte religiöse Organisationen verfügen über keine exakten Zahlen (USDOS 26.6.2024).  
Als Zentren des Christentums gelten die Provinzen Zhejiang (insbesondere die Stadt Wenzhou), 
Anhui, Henan, Jiangsu und Fujian sowie mit geringeren Anteilen Yunnan, Liaoning und Jilin 
(BAMF 1.2024).
„ Sinisierung“ und Kontrolle christlicher Kirchen
Die staatlich anerkannten Kirchenverbände sind die protestantische Patriotische Drei-Selbst-
Bewegung (TSPM) und die Chinesische Patriotische Katholische Vereinigung (CCPA) (BAMF 
1.2024; vgl. OpD 1.8.2024). Christliche Kirchen, die diesen Kirchenverbänden nicht angehö­
ren, gelten als illegal (OpD 1.8.2024). Nicht registrierte protestantische Kirchen werden als 
„ Hauskirchen“(jiating jiaohui) bezeichnet, für nicht registrierte katholische Gemeinden wird der 
Begriff „ Untergrundkirchen“ (dixia jiaohui) verwendet. Der behördliche Umgang mit Haus- und 
Untergrundkirchen kann sich von Ort zu Ort stark unterscheiden. Ursächlich hierfür sind offene 
Formulierungen in der Verordnung für religiöse Angelegenheiten und die Tatsache, dass jede 
Provinzverwaltung eigene Vorschriften für religiöse Angelegenheiten erlassen kann. So werden 
Aktivitäten bestimmter staatlich nicht anerkannter religiöser Gruppen von einigen Lokalregie­
rungen geduldet, während Behörden andernorts gegen legale Zusammenkünfte zur Pflege des 
Glaubens vorgehen (BAMF 1.2024). Das Missionieren ist generell verboten, und wer es dennoch 
versucht, gerät ins Blickfeld der Behörden (DFAT 27.12.2024).
Die KPCh verfolgt eine Politik der „ Sinisierung“ der Kirchen. Damit werden die Kirchen unter 
die Kontrolle der Partei gestellt, und sie werden verpflichtet, ihre Lehren, Bräuche und Mo­
ral an die traditionelle chinesische Kultur anzupassen (USDOS 26.6.2024; vgl. OpD 1.8.2024, 
China Source 24.3.2025). Es kommt zur Entfernung von Kreuzen und Tafeln mit christlichen 
Begriffen wie „ Jesus“ und „ Christus“ aus und an Kirchengebäuden (CECC 12.2024; vgl. BAMF 
1.2024), und werden wie die Bilder von Jesus Christus oder der Jungfrau Maria durch Bilder 
von Xi Jinping oder kommunistische Propaganda ersetzt (BAMF 1.2024; vgl. USCIRF 9.2024). 
Die Regierung zensiert religiöse Texte, verbreitet von der KPCh genehmigte religiöse Mate­
rialien und ordnet Geistliche an, die Ideologie der KPCh zu predigen. Während die staatlich 
kontrollierten christlichen Religionsgemeinschaften die staatlichen Einschränkungen der Reli­
gion durchsetzen, entscheiden sichMillionen Christen, diesen Organisationen nicht beizutreten 
und stattdessen unabhängig ihren Glauben auszuüben (USCIRF 9.2024). Inzwischen bietet die 
Regierung auch Anreize für Bürger, illegale religiöse Aktivitäten zu melden; Leiter von Kirchen 
und Gemeinden werden zunehmend unter Druck gesetzt, sich staatlich anerkannten Kirchen 
anzuschließen. Registrierungspflichten und Verordnungen zur Religion aus dem Jahr 2018 
werden immer strenger angewandt - einschließlich der zusätzlichen Erweiterungen dieser Ver­
ordnungen aus den Folgejahren, insbesondere der Vorschriften für religiöse Veranstaltungsorte, 
die am 1.9.2023 in Kraft traten. Hinzu kamen außerdem neue Restriktionen in Bezug auf das 
Internet, soziale Medien und NGOs. Insgesamt betrachtet schränken diese Verordnungen die 
Freiheit erheblich ein. Es gab Razzien, und Kirchen wurden geschlossen, Leiter verhaftet und 
christliches Material beschlagnahmt (OpD 1.8.2024).
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Im Jahr 2018 verabschiedeten die katholische und protestantische Kirche unter der Leitung ihrer 
Dachverbände erstmals Fünfjahrespläne zur Sinisierung ihrer eigenen Institutionen. Diese sahen 
u. a. vor, dass Kirchenarchitektur und Gottesdienste, einschließlich der Hymnen und Lieder 
sowie der Kleidung der Geistlichen, „ chinesische Elemente“ enthalten müssen. Am 19.12.2023 
wurde in Beijing ein neuer „ Entwurf des Fünf-Jahres-Arbeitsplans zur tiefgreifenden Förderung 
der Sinisierung des Christentums (2023-2027)“ vorgestellt und gebilligt (BAMF 1.2024).
Quellen
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Lage in der Volksrepublik China 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2114531/Deutschland._Au
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China - Situation von Christinnen und Christen, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/fetchcsui/-3007793
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■ China Source - China Source (24.3.2025): Faith Under Party Rule - The Sinicization of Religion in 
China, https://www.chinasource.org/resource-library/articles/faith-under-party-rule , Zugriff 9.4.2025
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (27.12.2024): DFAT Country Information 
Report People’s Republic of China - 2024, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-infor
mation-report-china.pdf, Zugriff 2.4.2025
■ NZZ - Neue Zürcher Zeitung (4.10.2023): Christentum in China wächst: Jetzt greift die Regierung 
durch, https://www.nzz.ch/international/christentum-in-china-waechst-jetzt-greift-die-regierung-dur
ch-ld.1753088, Zugriff 4.11.2024
■ OpD - Open Doors (2025): Weltverfolgungsindex 2025: Länderprofil China, https://downloads.open
doors.de/wvi/wvi_2025/country_dossier/china_wvi_2025_laenderprofil.pdf, Zugriff 9.4.2025
■ OpD - Open Doors (1.8.2024): China, https://www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgung
sindex/laenderprofile/china, Zugriff 5.8.2024
■ Pew - Pew Research Center (30.8.2023): Measuring Religion in China, https://www.pewresearc
h.org/wp-content/uploads/sites/20/2023/08/PF_2023.08.30_religion-china_REPORT.pdf , Zugriff 
9.4.2025
■ USCIRF - United States Commission on International Religious Freedom [USA] (9.2024): Sinicization 
of Religion: China’s Coercive Religious Policy, https://www.uscirf.gov/sites/default/files/2024-09/
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■ USDOS - United States Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Reli­
gious Freedom: China, https://www.ecoi.net/en/document/2111843.html, Zugriff 8.7.2024
16.3.1 Katholische Kirche und die katholischen „ Untergrundkirchen“
Letzte Änderung 2025-05-13 10:58
Die Spaltung der katholischen Kirche in China in Kirchen, welche dem CCPA angehören und 
Untergrundkirchen ist das Ergebnis der Ausweisung von Missionaren in den 1950er-Jahren und 
der Aufforderung der chinesischen Regierung an die Kirchen, ihre Beziehungen zum Vatikan 
zu kappen. Vatikantreue Geistliche und Gläubige (Laien) übten ihren Glauben daraufhin im Ge­
heimen aus, während die Regierung 1957 mit mehreren vom Vatikan geweihten Bischöfen die 
CCPA gründete, und in der Folge unabhängig vom Vatikan (nach dem Prinzip der „ Selbstwahl 
und Selbstordination“) Bischöfe ernannte. Laut einem Weißbuch der chinesischen Regierung 
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zur Religionsfreiheit aus dem Jahr 2018 gibt es ca. 6 Mio. Katholiken, 6.000 katholische Kir­
chen in 98 Diözesen und ein religiöses Personal von 8.000 Personen (BAMF 1.2024). Andere 
Quellen schätzen die Zahl der Katholiken auf 10 Mio. (DFAT 27.12.2024) bis 12 Mio., wobei 
zwischen 50% (USDOS 26.6.2024) und 60 % davon zu den unregistrierten, mit dem Heiligen 
Stuhl verbundenen Kirchen gezählt werden. Es gibt keine geeinte unregistrierte Katholische 
Kirche [Anm.: Untergrundkirche], stattdessen sind die einzelnen unregistrierten Kirchen unko­
ordiniert und schwer zu vereinen. Je nach Region und Provinz können nicht registrierte Kirchen 
dominieren oder eng mit registrierten Kirchen zusammenarbeiten (DFAT 27.12.2024).
2018 schlossen China und der Vatikan ein vorläufiges Abkommen zur Beilegung der gegensei­
tigen Spannungen (BAMF 1.2024), das im Oktober 2024 für vier weitere Jahre verlängert wurde 
(REU 23.10.2024). Der Inhalt des Abkommens wurde nie veröffentlicht (BAMF 1.2024; vgl. REU 
23.10.2024), sondern nur von diplomatischen Vertretern beschrieben (REU 23.10.2024). Mit der 
Vereinbarung erkannte der Papst sieben Bischöfe der CCPA an, die ursprünglich ohne seine 
Zustimmung geweiht und deshalb exkommuniziert worden waren. Im Gegenzug soll China wie­
derum den Papst als Oberhaupt der katholischen Kirche anerkennen (BAMF 1.2024) und ihm 
ein Mitsprache- sowie Vetorecht bei der Wahl künftiger Bischöfe einräumen (Hudson 10.2024; 
vgl. BAMF 1.2024). Allerdings hat sich die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) in den letzten 
sechs Jahren nicht konsequent an die Vereinbarung gehalten (Hudson 10.2024). Dies zeigt sich 
z. B. bei den von der State Administration for Religious Affairs (SARA) erlassenen Verwaltungs­
maßnahmen für den religiösen Klerus, die weiterhin kein Mitspracherecht des Heiligen Stuhls 
bei der Auswahl katholischer Bischöfe vorsehen (BAMF 1.2024). Laut Bericht des australischen 
Außen- und Handelsministeriums (Department of Foreign Affairs and Trade, DFAT) erkennt die 
CCPA weder die Autorität des Heiligen Stuhls noch die des Papstes an. Gleichzeitig gibt es 
weiterhin vom Vatikan anerkannte, aber von der CCPA nicht anerkannte Bischöfe, die im „ Unter­
grund“ agieren (DFAT 27.12.2024). Geistliche, die den Beitritt zur CCPA verweigern, sind - auch 
wenn sie vom Vatikan geweiht wurden - nach wie vor Schikanen, Verschwindenlassen und Ver­
haftungen ausgesetzt. Das repressive Vorgehen der Behörden betrifft neben Geistlichen auch 
Minderjährige, denen die Teilnahme an Gottesdiensten und am Religionsunterricht untersagt ist. 
Immer wieder lassen Behörden außerdem von nicht registrierten Kirchengemeinden genutzte 
Räumlichkeiten abreißen und im Rahmen einer Ende 2013 gestarteten Kampagne ließen sie 
landesweit Tausende Kreuze von Kirchengebäuden entfernen (BAMF 1.2024). Es kommt vor, 
dass Untergrundbischöfe oder solche, die aus der CCPA ausgetreten sind (DFAT 27.12.2024) 
oder sich weigern der CCPA beitzutreten, gewaltsam verschwinden (USCIRF 9.2024) oder 
verhaftet werden. In anderen Fällen schlossen oder zerstörten lokale Behörden Kirchen oder 
katholische Sozialeinrichtungen mit der Begründung, sie hätten keine Baugenehmigung oder 
Registrierung (DFAT 27.12.2024).
Die Ziele der KPCh in Bezug auf die katholische Kirche umfassen die Sinisierung, die Be­
schränkung des Zugangs zur Religion für Minderjährige, die Ausrichtung der Predigten auf Xi 
Jinpings Gedankengut, die Umsetzung sozialistischer Prinzipien und Werte durch die Kirche, 
die Notwendigkeit einer staatlichen Genehmigung für religiöse Aktivitäten und die Teilnahme 
des Klerus an regelmäßigen „ Umerziehungen“. Des Weiteren ist eine Meldung aller Namen der 
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Gottesdienstbesucher erforderlich. Die KPCh weitet auch ihren Einfluss auf die bislang freie 
katholische Kirche in Hongkong aus. Hier droht China die von der Diözese betriebenen Schulen 
zu übernehmen und die Bischöfe für Absolventen katholischer Schulen zur Verantwortung zu 
ziehen, die für Demokratie protestieren (Hudson 10.2024).
Quellen
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China - Situation von Christinnen und Christen, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/fetchcsui/-3007793
0/Deutschland._Bundesamt_für_Migration_und_Flüchtlinge,_China_-_Situation_von_Christinnen_
und_Christen,_01.01.2024._(Länderkurzinformation_–_Öffentlich).pdf?nodeid=30077706&vernum
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■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (27.12.2024): DFAT Country Information 
Report People’s Republic of China - 2024, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-infor
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■ Hudson - Hudson Institute (10.2024): Ten Persecuted Catholic Bishops in China, https://s3.
amazonaws.com/media.hudson.org/Ten Persecuted Catholic Bishops in China - Nina Shea (2).pdf, 
Zugriff 30.4.2025
■ REU - Reuters (23.10.2024): Vatican and China extend deal over Catholic bishop appointments, 
https://www.reuters.com/world/china-says-it-has-extended-agreement-with-vatican-bishops-202
4-10-22/, Zugriff 5.5.2025
■ USCIRF - United States Commission on International Religious Freedom [USA] (9.2024): Sinicization 
of Religion: China’s Coercive Religious Policy, https://www.uscirf.gov/sites/default/files/2024-09/
2024 China Factsheet Sinicization.pdf, Zugriff 11.4.2025
■ USDOS - United States Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Reli­
gious Freedom: China, https://www.ecoi.net/en/document/2111843.html, Zugriff 8.7.2024
16.3.2 Protestantische Kirche und die protestantischen „ Hauskirchen“
Letzte Änderung 2025-05-13 10:59
Insbesondere der Protestantismus gewinnt viele Anhänger. Nach Angaben der SARA sind un­
ter der „ Drei-Selbst-Bewegung“ (Three Self Patriotic Movement, TSPM) 38 Mio. Protestan­
ten und mehr als 60.000 Kirchen registriert (AA 9.8.2024), mit einem religiösen Personal von 
57.000 Personen. Internationale Schätzungen gehen von 58 Mio. protestantischen Gläubigen 
aus (BAMF 1.2024). Die 1949 gegründete Patriotische Drei-Selbst-Bewegung (TSPM) ist der 
offizielle Dachverband der protestantischen Kirchen in China. Das Wort „ Drei-Selbst“ ist eine 
chinesische Abkürzung für die drei Prinzipien der Kirche: Selbstverwaltung, Selbstfinanzierung 
und Selbstevangelisierung (DFAT 27.12.2024).
Als Hauskirchen (jiating jiaohui) werden nicht registrierte protestantische Kirchen bezeichnet 
(BAMF 1.2024; vgl. BW o.D.c). Einige dieser Kirchen haben Millionen von Mitgliedern, sodass 
die Bezeichnung „ Hauskirchen“ und die alternative Übersetzung „ Familienkirchen“ irreführend 
sein können. Die Hauskirchen weigern sich, der staatlich kontrollierten TSPM beizutreten. Die 
Mehrheit der chinesischen Protestanten gehört den Hauskirchen an (BW o.D.c).
Seit mehreren Jahren geht die chinesische Regierung verstärkt gegen protestantische Hauskir­
chen vor (BAMF 1.2024; vgl. OpD 2025). Tausende Hauskirchen und religiöse Einrichtungen, 
darunter auch christliche Schulen und Hochschulen sowie dem TSPM unterstehende Kirchen, 
wurden seit 2014 geschlossen oder abgerissen(BAMF 1.2024). Zudem werden Gottesdienste 
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unterdrückt sowie Aktivitäten und Teilnehmer überwacht (CECC 12.2024). Dabei geraten grö­
ßere Kirchen eher ins Visier der Behörden, während kleinere Gruppen sich u. U. weiter zu nicht 
genehmigten Treffen zusammenfinden können (BAMF 1.2024). Kirchenleiter (Pfarrer und Ge­
meindeälteste) werden wegen Gesetzesverstößen verhaftet und inhaftiert (DFAT 27.12.2024). 
Auch Frauen leiten häufig Kirchen, insbesondere Hauskirchen und sind daher dem Risiko der 
Inhaftierung genauso ausgesetzt wie Männer. Im Allgemeinen wird berichtet, dass christliche 
Konvertitinnen mit muslimischem und buddhistischem Hintergrund dem größten Druck aus­
gesetzt sind. In einigen Fällen werden ihre Ehemänner unter Druck gesetzt, sich von ihren 
[Anm. konvertierten] Frauen scheiden zu lassen, weil sie als „ Verräterinnen“ an ihrer ethnischen 
Gruppe angesehen werden. Obwohl sie einem ähnlichen Druck ausgesetzt sind wie Frauen, 
sind Männer und Jungen stärker gefährdet, körperlich misshandelt zu werden, z. B. von Po­
lizeibeamten geschlagen zu werden. Männliche christliche Führungspersönlichkeiten werden 
von der Regierung besonders überwacht (OpD 2025). Quellen des australischen Außen- und 
Handelsministeriums (DFAT) in China berichten, dass im Jahr 2023 Gemeindemitglieder nicht 
registrierter Kirchen weniger von Verhaftungen und Inhaftierung betroffen waren und stattdes­
sen eher mündlich verwarnt wurden, ihre Gottesdienste nur in registrierten Kirchen zu besuchen 
(DFAT 27.12.2024).
Harte Verfolgungsmaßnahmen wenden die Behörden auch gegen nicht-han-chinesische pro­
testantische Gläubige an, darunter Nisu- und Nu-Protestanten in der Provinz Yunnan und kirgi­
sische Protestanten in Umerziehungslagern des Autonomen Gebiets Xinjiang (BAMF 1.2024). 
Verhaftungen und Verurteilungen treffen besonders häufig Geistliche, aber auch einfache Kir­
chenmitglieder (BAMF 1.2024; vgl. USCIRF 9.2024) und erfolgen oft unter dem Vorwurf des 
„ Betrugs“ oder „ illegaler Geschäftstätigkeiten“ (BAMF 1.2024; vgl. CECC 12.2024, OpD 2025). 
Auch Auslandsreisen zur Teilnahme an christlichen Konferenzen können eine Strafverfolgung 
auslösen. Mit z. T. langjährigen Haft- und hohen Geldstrafen (eineinviertel bis sieben Jahre 
bzw. umgerechnet ca. 1.400 bis 28.000 €) belegten die Behörden in den vergangenen Jahren 
außerdem Personen, die christliche Medien produzierten und/oder verkauften (BAMF 1.2024). 
Ab 2019 intensivierten die Provinzbehörden in ganz China außerdem die „ Bekämpfung der 
christlichen Infiltration aus dem Ausland“. Die Maßnahme richtet sich insbesondere gegen in 
China aktive US-amerikanische und südkoreanische Gemeinden und verfolgt das Ziel, diese 
ausfindig zu machen und zu eliminieren (BAMF 1.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik China 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2114531/Deutschland._Au
swärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_
China,_09.08.2024.pdf, Zugriff 9.4.2025 [Login erforderlich]
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderkurzinformation 
China - Situation von Christinnen und Christen, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/fetchcsui/-3007793
0/Deutschland._Bundesamt_für_Migration_und_Flüchtlinge,_China_-_Situation_von_Christinnen_
und_Christen,_01.01.2024._(Länderkurzinformation_–_Öffentlich).pdf?nodeid=30077706&vernum
=-2, Zugriff 2.4.2025
■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (o.D.c): House Churches, 
https://bitterwinter.org/Vocabulary/house-churches/?_gl=1*r1v8l1*_up*MQ..*_ga*MTc5MzA4ODU
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45

wNy4xNzQzNTc5NDQx*_ga_BXXPYMB88D*MTc0MzY4MTU5My4zLjEuMTc0MzY4MTgxMS4wL
jAuMA.., Zugriff 3.4.2025
■ CECC - Congressional-Executive Commission on China [USA] (12.2024): Annual Report 2024, https:
//www.cecc.gov/sites/evo-subsites/cecc.house.gov/files/2024-12/2024-CECC-Annual-Report.pdf , 
Zugriff 10.4.2025
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (27.12.2024): DFAT Country Information 
Report People’s Republic of China - 2024, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-infor
mation-report-china.pdf, Zugriff 2.4.2025
■ OpD - Open Doors (2025): Weltverfolgungsindex 2025: Länderprofil China, https://downloads.open
doors.de/wvi/wvi_2025/country_dossier/china_wvi_2025_laenderprofil.pdf, Zugriff 9.4.2025
■ USCIRF - United States Commission on International Religious Freedom [USA] (9.2024): Sinicization 
of Religion: China’s Coercive Religious Policy, https://www.uscirf.gov/sites/default/files/2024-09/
2024 China Factsheet Sinicization.pdf, Zugriff 11.4.2025
16.4 Religiöse Bewegungen, eingestuft als „ xie jiao“ („ häretische Lehren“)
Letzte Änderung 2025-05-13 10:58
Einige in der Fachliteratur auch als „ Neue Religiöse Bewegungen“ bezeichnete Gruppen sind 
als „ häretische [auch heterodoxe] Lehren“ (xie jiao) ausdrücklich verboten (BAMF 1.2024; DFAT 
27.12.2024). Der Ausdruck xie jiao, der seit der späten Ming-Ära verwendet wird, wird oft fälsch­
licherweiseals „ evil cults“ („ böse Sekten“) übersetzt (BW 24.3.2025). Eine weitere Bezeichnung 
ist auch„ illegal cults“ („ illegale Sekten“) (DFAT 27.12.2024). Tatsächlich bedeutet der Begriff „ Or­
ganisationen, die heterodoxe Lehren fördern“ (BW 24.3.2025) und bezeichnet die Bewegungen, 
die von den Behörden als regierungsfeindlich, sozial gefährlich (DFAT 27.12.2024) und nicht 
„ wirklich“ religiös angesehen werden (BW 24.3.2025).
Die China Anti-xie-jiao Association (außerhalb Chinas auch als China Anti-Cult Association, 
CACA [Anm.: dt.: Chinesischen Anti-Kult-Vereinigung] bezeichnet) (BW o.D.b) veröffentlicht 
eine inoffizielle Liste von xie jiao, die 23 Bewegungen umfasst. Daneben soll es auch eine 
offizielle Liste der xie jiao geben, die von der Regierung veröffentlicht wird. Diese Liste kann 
sich schnell ändern, sodass es schwierig ist, jederzeit festzustellen, ob eine bestimmte religiöse 
Bewegung verboten ist (DFAT 27.12.2024). Laut einer anderen Quelle liegen dagegen keine 
offiziellen Regierungs- oder Rechtsdokumente vor, die der Öffentlichkeit zugänglich sind und 
eine bestimmte Gruppe als xie jiao definieren (CSW 16.1.2024). Die CACA gilt zwar offiziell als 
private Vereinigung, ist aber in Wirklichkeit eng mit der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) 
verbunden und wird allgemein als Teil ihres Apparats angesehen (BW o.D.b). Neben der CACA 
und dem Anti-Xie-Jiao-Büro des Ministeriums für öffentliche Sicherheit ist auch die Zentrale 
Kommission für politische und rechtliche Angelegenheiten für die „ häretische Lehren“ zuständig 
(BAMF 1.2024).
Die Liste der CACA ist in vier Kategorien unterteilt: Bewegungen, die Qigong verwenden (oder, 
der Liste zufolge, missbrauchen), Buddhismus, Christentum und Ufologie. Für jede Kategorie 
werden die Bewegungen in unterschiedlichen Reihen angeordnet, und zwar nach abnehmender 
„ Gefährlichkeit“ (BW 31.8.2022):
Qigong
1. Falun Gong; Riyue Qigong
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Buddhismus
1. Guanyin Method oder Supreme Master Ching Hai International Association;
True Buddha School
2. Yuandunfamen; Huazang Zongmen
Christentum
1. The Church of Almighty God (Die Kirche des Allmächtigen Gottes);
Association of Disciples (Mentu Hui*); Shouters
2. Three Grades of Servants (San Ban Puren*); Bloody Holy Spirit
3. Full Scope Church (Quan Fanwei Jiaohui*); Unification Church
4. Mainland China Administrative Deacon Station (eine Abspaltung der Shouters, deren 
Anführer Wang Yongmin voraussichtlich bis 2028 im Gefängnis bleiben wird);
Lingling Sect (aka Efficacious Spirit Movement)
5. South China Church; Anointed King
6. World Mission Society Church of God (eine südkoreanische Gruppe mit Präsenz in 
China)
7. Taiwan’s New Testament Church; Dami Mission
8. Lord God’s Teachings Church;
Children of God/The Family (international und in China kaum noch existent)
Ufologie
1. Galactic Federation
Quelle 1:  BW 31.8.2022; vgl. *USDOS 26.6.2024
Rechtliche Lage
Zum Verbot von Sekten regelt der „ Runderlass des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zu 
bestimmten Fragen der Identifizierung und des Verbots von Sekten“ (Gong Tong Zi [2000] Nr. 
39) (VA der ÖB Peking 14.2.2025):
• dass sich Organisatoren, Planer, Befehlshaber und Mitglieder in Schlüsselpositionen, die 
verdächtigt werden, Sekten zu organisieren oder für kriminelle Aktivitäten zu nutzen, straf­
rechtlich zu verantworten haben, wobei Selbstanzeigen strafmildernd oder im Einzelfall auch 
strafbefreiend wirken können;
• Personen, die zur Teilnahme an Sektenaktivitäten verleitet oder gezwungen wurden, werden 
nicht als Sektenmitglieder behandelt und müssen nicht registriert werden;
• Die überwiegende Mehrheit der einfachen Personen, die sich an Sektenaktivitäten beteiligen, 
sollen erzogen werden, damit sie sich der Gefahren von Sekten vollständig bewusst werden 
und sich bewusst gegen die Kontrolle und den Einfluss von Sekten stellen, sich davon 
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befreien und ihnen widerstehen, ihre Vorstellung von der Rechtsordnung verbessern und 
die Gesetze des Landes einhalten (VA der ÖB Peking 14.2.2025).
Aktivitäten im Namen von verbotenen Sekten werden aufgelöst und die Organisatoren straf­
rechtlich verfolgt. Der bloße Glaube an die Ideen der entsprechenden Sekten ist nicht verboten 
- jedoch gibt es das Primat, dass die Verwaltung auf entsprechende Anhänger von Sekten er­
zieherisch einwirkt. Das würde es beispielsweise ausschließen, dass sie in der öffentlichen 
Verwaltung oder bei sonstigen staatlichen Arbeitgebern angestellt werden, wenn sie sich nicht 
von der verbotenen Sekte lossagen. Aufgrund des Erziehungsprimates ist es vorstellbar, dass 
lokale Verwaltungen auf Personen, die einer Sekte anhängen, bei Behördengängen erzieherisch 
einwirken und dadurch Verwaltungsvorgänge erschwert oder bei entsprechend „ uneinsichtigem“
Verhalten auch unmöglich gemacht werden. Es geht indes nicht um bestimmte Glaubensinhal­
te, sondern die Anhängerschaft zu einer gesetzlich verbotenen Sekte steht im Vordergrund. 
Sanktioniert werden dabei die nach außen gerichteten Aktivitäten für eine solche verbotene 
Vereinigung (VA der ÖB Peking 14.2.2025).
Allerdings nach Artikel 300 des Strafgesetzbuches können sowohl Führungspersonal als auch 
einfache xie jiao-Mitglieder für religiöse Aktivitäten jeglicher Art mit drei bis sieben Jahren Haft 
und einer Geldstrafe, in schweren Fällen mit bis zu lebenslanger Haft und einer Geldstrafe 
geahndet werden. In minder schweren Fällen kann u. a. eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren 
und/oder eine Geldstrafe verhängt werden. Missionierung im persönlichen Umfeld, die Ver­
sammlung in privaten Räumen oder der Besitz von Schrifttum einer als xie jiao eingestuften 
Glaubensgemeinschaft können für eine Strafverfolgung ausreichen (BAMF 1.2024). Artikel 300 
kann allerdings auch für Bewegungen angewendet werden, die nicht in der xie-jiao-Liste auf­
geführt sind; oder auf Bewegungen, die zwar auf lokaler Ebene als xie jiao eingestuft werden 
können, aber keine nationale oder internationale Bedeutung haben (BW 31.8.2022).
Ausreise von Mitgliedern (z. B. wenn polizeilich bekannt)
Die bloße Teilnahme an Veranstaltungen einer verbotenen Sekte hindert die Ausreise nicht, 
maßgeblich ist, was als „ Mitgliedschaft“ angesehen wird. Erst wenn eine Person Aktivitäten 
einer verbotenen Sekte fördert (z. B. durch Finanzierung von Sektenaktivitäten, Organisation 
von Veranstaltungen, Verbreitung von Werbung für die Sekte u. Ä.), kann die Ausreise be­
schränkt werden (VA der ÖB Peking 14.2.2025) [für die Regelung von Ausreiseverboten siehe 
Kapitel Regulierung der Aus- und EinreiseundGesetzliche Grundlagen für die Verweigerung der 
Ausreise].
Die Förderung illegaler Sekten wird möglicherweise als Straftat oder als Gefährdung nationaler 
Interessen angesehen. Insbesondere bei in China verbotenen, aber im Ausland aktiven Sekten, 
die in China eine große Zahl von Menschen erreichen, ist davon auszugehen, dass die chine­
sische Verwaltung aktive Förderer solcher in China illegaler Sekten als Gefährdung nationaler 
Interessen ansehen würde. Es kann deshalb vermutet werden, dass Personen, die als ein­
flussreich innerhalb der verbotenen Sekte gelten und Personen, die als erfolgreiche Agitatoren 
aufgefallen und polizeibekannt sind, an der Ausreise gehindert werden. Da die Verwaltung hier 
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einen Ermessensspielraum hat, der nur schwer nachprüfbar ist, kann es im Einzelfall schwer 
sein, eine Prognose abzugeben (VA der ÖB Peking 14.2.2025).
Nach einer Auskunft der Menschenrechtsorganisation ChinaAid aus dem Jahr 2021 können 
Personen, die wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zu einer nicht registrierten Kirche bei der 
Polizei vorgeladen wurden, „ technisch“ immer noch mit ihrem eigenen Reisepass ausreisen, da 
eine Vorladung allein nicht automatisch die Verhängung eines Ausreiseverbots nach sich zieht. 
Hierfür müsste ChinaAid zufolge die Aufnahme in das Warnsystem des Büros für öffentliche 
Sicherheit erfolgen, was in der Regel bei Personen mit hohem Bekanntheitsgrad passiert. Es 
seien sogar Fälle bekannt, in denen es lokale Behörden gerade Personen, die als im „ politi­
schen Sinne problematisch“ gelten, ermöglichten, das Land dauerhaft zu verlassen, um sich 
des „ Problems“ so zu entledigen. Ebenso gebe es aber zahlreiche Fälle, in denen Personen, 
welchen Verbindungen zu illegalen Glaubensgemeinschaften unterstellt werden, keine Reise­
pässe ausgestellt bekommen oder sich Ausreisekontrollen unterziehen müssen. Dies kann laut 
ChinaAid und der Organisation Christian Solidarity Worldwide sowohl religiöses Führungsper­
sonal und deren Familien als auch einfache Mitglieder betreffen. Eine weitere Maßnahme, von 
der nach einer Auskunft aus dem Jahr 2023 jedoch auch im Falle polizeilicher Ermittlungen nicht 
einheitlich Gebrauch gemacht wird, ist die Konfiszierung von Reisepässen (BAMF 1.2024).
Quellen
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderkurzinformation 
China - Situation von Christinnen und Christen, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/fetchcsui/-3007793
0/Deutschland._Bundesamt_für_Migration_und_Flüchtlinge,_China_-_Situation_von_Christinnen_
und_Christen,_01.01.2024._(Länderkurzinformation_–_Öffentlich).pdf?nodeid=30077706&vernum
=-2, Zugriff 2.4.2025
■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (o.D.b): China Anti-Xie jiao 
Association, https://bitterwinter.org/Vocabulary/china-anti-xie-jiao-association , Zugriff 4.4.2025
■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (24.3.2025): Xie Jiao, https:
//bitterwinter.org/Vocabulary/xie-jiao/?_gl=1*hegwyp*_up*MQ..*_ga*NjA5MTgzNTc5LjE3NDM3N
zUzNDc.*_ga_BXXPYMB88D*MTc0Mzc3NTM0Ni4xLjAuMTc0Mzc3NTM0Ni4wLjAuMA.. , Zugriff 
7.4.2025
■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (31.8.2022): Xie Jiao: China 
Updates the List—With Some New Entries, https://bitterwinter.org/xie-jiao-china-updates-the-list-s
ome-new-entries, Zugriff 7.4.2025
■ CSW - Christian Solidarity Worldwide (16.1.2024): china: Briefing: ’Socialist rule of law’ in China, 
https://www.csw.org.uk/2024/01/16/report/6149/article.htm, Zugriff 7.4.2025
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (27.12.2024): DFAT Country Information 
Report People’s Republic of China - 2024, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-infor
mation-report-china.pdf, Zugriff 2.4.2025
■ USDOS - United States Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Reli­
gious Freedom: China, https://www.ecoi.net/en/document/2111843.html, Zugriff 8.7.2024
■ VA der ÖB Peking - Vertrauensanwalt der Österreichischen Botschaft Peking (14.2.2025): BFA; 
Anfrage der Staatendokumentation zur „ ZHAOHUI“ (Hauskirche) und Kirche des allmächtigen Gottes 
in China
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