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16.4.1 Falun Gong
Letzte Änderung 2025-05-13 10:58
Die Falun Gong-Bewegung ist in China seit 1999 verboten (AA 26.10.2022; vgl. DFAT 
22.12.2021, USDOS 26.6.2024). Vor dem Verbot der Bewegung wurde die Anhängerzahl 
von Falun Gong auf etwa 70 Millionen geschätzt (AA 26.10.2022; vgl. USDOS 26.6.2024). 
Gegenwärtig soll die Bewegung sieben bis 20 Millionen Anhänger haben (USDOS 26.6.2024).
Die Regierung betrachtet Falun Gong als Sekte und kriminelle Organisation, die die Autorität 
der Regierung zu untergraben versucht (ÖB Peking 2024; vgl. USDOS 26.6.2024). Die Kom­
munistische Partei Chinas (KPCh) unterhält einen extralegalen, von der Partei gesteuerten 
Sicherheitsapparat, um die Falun-Gong-Bewegung zu eliminieren (USDOS 26.6.2024). Falun 
Gong-Praktizierende werden mit großer Härte verfolgt (FH 29.2.2024a; vgl. ÖB Peking 2024) 
und inhaftiert (ÖB Peking 2024).
Die Verbreitung von Flugblättern mit Falun Gong-Inhalten gilt als „ staatsfeindliches Verbrechen“
(AA 26.10.2022). Nach Angaben der Bewegung sollen seit dem Verbot mindestens 6.000 Falun 
Gong-Anhänger zu Haftstrafen verurteilt und über 100.000 in Gefängnisse und Umerziehungs­
lager überstellt worden sein (AA 26.10.2022). Außerdem gibt es nach wie vor Berichte, wonach 
die Behörden Mitglieder religiöser Organisationen, insbesondere Mitglieder von Falun Gong und 
ethnische Uiguren, dazu zwingen, als Organspender zu fungieren (USDOS 26.6.2024, vgl. AA 
26.10.2022) auch seitens des Europäischen Parlaments (USDOS 15.5.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814
20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr
epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information 
Report People’s Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-r
eport-china-22122021.pdf, Zugriff 15.2.2023
■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024
■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik 
China (Stand Juli 2024)
■ USDOS - United States Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Reli­
gious Freedom: China, https://www.ecoi.net/en/document/2111843.html, Zugriff 8.7.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (15.5.2023): 2022 Report on International Reli­
gious Freedom: China (Includes Hong Kong, Macau, Tibet, and Xinjiang), https://www.ecoi.net/de/
dokument/2091862.html, Zugriff 8.7.2024
16.4.2 Die Kirche des Allmächtigen Gottes - The Church of Almighty God (CAG)
Letzte Änderung 2025-05-13 10:58
Organisation der Kirche
Die Kirche des Allmächtigen Gottes (Church of the Almighty God, CAG; chin.: Quanneng Shen 
Jiaohui), ist eine Neue Religiöse Bewegung, die dem protestantischen Christentum zugerechnet 
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wird (BAMF 1.2024). Die CAG ist auch bekannt unter dem Namen Eastern Lightning (Dongfang 
Shandian) (BAMF 1.2024; vgl. DFAT 27.12.2024, BW o.D.a). Entstanden ist die CAG 1991 
in der Provinz Henan (BAMF 1.2024) und im November 1995 wurde sie als „ xie jiao“ (DFAT 
27.12.2024; vgl. BW o.D.a), als „ evil cult“ (CECC 1.2.2024) oder „ häretische Lehre“ verboten 
(BAMF 1.2024)  [weitere Informationen zum Begriff xie jiao finden Sie hier].
Die CAG operiert im Geheimen, sowohl um Entdeckung zu vermeiden als auch aus allgemei­
nen Gründen der Glaubensausübung (DFAT 27.12.2024). Als Gründer gilt der administrative 
Leiter der CAG Zhao Weishan. Zhao und dessen Ehefrau Yang Xiangbin erhielten 2001 in den 
Vereinigten Staaten Asyl und leiten die Kirche seitdem von New York aus. Nach unterschiedli­
chen Schätzungen bewegt sich die Zahl ihrer Anhängerinnen und Anhänger zwischen mehreren 
Zehntausend und mehreren Millionen. Offizielle chinesische Quellen gehen von vier Millionen 
Mitgliedern aus, wobei ausländische Beobachtende diese Zahl für zu hoch angesetzt halten. Die 
Mitglieder sind mehrheitlich weiblich, mittleren Alters und entstammen häufig ärmlichen Verhält­
nissen und ländlichen Regionen, wo sie in vielen Fällen allein für Haushalt und Kinderbetreuung 
zuständig sind, während ihre Ehepartner als Binnenmigranten in (weit entfernten) Großstädten 
leben. Die CAG ist aber zunehmend auch in der urbanen Mittelschicht aktiv und in ganz China 
sowie in zahlreichen weiteren Ländern (u. a. in den USA, EU-Ländern, Südkorea, Japan und der 
Schweiz) vertreten (BAMF 1.2024). In China selbst leben die Anhänger überwiegend im Nord-
und Südosten des Landes (DFAT 27.12.2024). Eine Kirchengemeinde umfasst üblicherweise 
20 bis 50 Mitglieder, die Kirchenleiter sind Unterdistrikt- und Distriktleitern unterstellt und diese 
wiederum Leitungspersonen, welche für die Kirchen einer oder mehrerer Provinzen zuständig 
sind. Die Gruppen treffen sich in Privatwohnungen oder an anderen unverdächtigen Orten. Aus 
Geheimhaltungsgründen kennen sich die Mitglieder oft nur unter Aliasnamen (BAMF 1.2024).
Lehre der Glaubensgemeinschaft
Anhänger der CAG glauben, dass Jesus im 20. Jahrhundert als Frau, genannt „Allmächti­
ger Gott“, auf die Erde zurückkehrte (DFAT 27.12.2024; vgl. BW o.D.a), die die Läuterung 
der Menschheit und die Ankunft des tausendjährigen Königreiches lehrt (BW o.D.a). Über die 
Identität und Existenz der zentralen weiblichen Figur, des „Allmächtigen Gottes“, ist wenig be­
kannt, was möglicherweise an der von der Religion erzwungenen Geheimhaltung liegt (DFAT 
27.12.2024). Während einige Gelehrten davon ausgehen, dass es sich um Yang Xiangbing 
handelt (BAMF 1.2024), wies die CAG selbst die Behauptung zurück, die weibliche Figur sei 
„Yang“ oder „ Deng“ genannt worden, oder dass sie aus der Provinz Henan stamme (DFAT 
27.12.2024). Auch werden weder Yang Xiangbin noch Zhao Weishan im Schrifttum der CAG 
erwähnt und der Name Yang Xiangbin ist vielen (vor allem jüngeren) Mitgliedern nicht bekannt, 
zumal der zivile Name des Allmächtigen Gottes der Lehre nach niemals ausgesprochen wer­
den darf (BAMF 1.2024). Der zentrale Text der CAG heißt „ Das Wort erscheint im Fleisch“, ein 
2.400 Seiten langes Buch mit den Aussprüchen des Allmächtigen Gottes, das jedes Mitglied 
studieren muss. Anhänger der CAG glauben, dass sie sich in einem ständigen tödlichen Kampf 
gegen den „ Großen Roten Drachen“ befinden, der laut Wissenschaftlern ein Hinweis auf die 
Kommunistische Partei Chinas (KPCh) ist, und dass die Mitgliedschaft in der Gruppe Rettung 
vor einer drohenden Apokalypse bringt. Sie glauben, dass der „Allmächtige Gott“ kam, um das 
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„ dritte und letzte Zeitalter der Menschheit“ oder „ das Zeitalter des Königreichs“ einzuläuten, das 
auf das „ Zeitalter des Gesetzes“ (des Alten Testaments) und das „ Zeitalter der Gnade“ (Jesu, 
Zeit des Neuen Testaments) folgt (DFAT 27.12.2024; vgl. BAMF 1.2024). Im Allgemeinen sind 
die Anhängerinnen und Anhänger der CAG jedoch der Meinung, dass die Bibel veraltet, über­
holt und (als Folge von Kopien und Übersetzungen) von menschlichen Irrtümern durchsetzt sei 
(BAMF 1.2024).
Berichterstattung, öffentliche und wissenschaftliche Wahrnehmung
Laut australischem Außen- und Handelsministerium (DFAT) wird die CAG von einer geringen 
Anzahl ausländischer Forscher wissenschaftlich untersucht, wobei die Mehrheit dieser For­
scher der Religion gegenüber wohlwollend eingestellt sei. In den westlichen Medien findet CAG 
gelegentlich Erwähnung, jedoch basieren laut DFAT die Berichte in der Regel auf Informatio­
nen christlicher Gruppierungen, die der Kirche gegenüber häufig kritisch eingestellt sind (DFAT 
27.12.2024). CAG-Mitglieder werden von Staatsmedien fragwürdiger Methoden bei der Missio­
nierung und verschiedener Verbrechen beschuldigt. Demnach soll die CAG insbesondere unter 
protestantischen Christen aggressiv missionieren mit dem Ziel, protestantische Hauskirchen zu 
unterwandern und zu übernehmen, was zu ihrem negativen Bild in chinesischen christlichen 
Gemeinden beiträgt. Wissenschaftliche Untersuchungen entkräften diese Vorwürfe zum Teil und 
legen nahe, dass sie Teil einer behördlichen Desinformationskampagne sind, die den Ruf der 
Glaubensgemeinschaft schädigen und eine Strafverfolgung rechtfertigen soll (BAMF 1.2024).
Verfolgungssituation
Nach eigenen, nicht überprüfbaren Angaben der CAG haben chinesische Behörden von 2011 bis 
2022 mehr als 430.000 Kirchenmitglieder festgenommen. 231 Mitglieder sollen seit Gründung 
der CAG im Zusammenhang mit Verfolgungsmaßnahmen gestorben sein. Bereits Ende 2012 
gab es eine Verhaftungswelle, nachdem CAG-Mitglieder Gerüchte über die Apokalypse am 
21. Dezember desselben Jahres verbreitet hatten. Damals wurden 1.300 Kirchenmitglieder in 
16 Provinzen festgenommen. Aus den 161 in diesem Zusammenhang veröffentlichten Urteilen 
geht hervor, dass die meisten Angeklagten zu Haftstrafen von drei Jahren oder mehr verurteilt 
wurden. Weil die chinesischen Behörden im Juni 2021 Millionen von Gerichtsurteile, darunter 
Hunderte gegen CAG-Mitglieder, aus der öffentlichen Datenbank des Obersten Volksgerichts 
entfernen ließen und eine neue restriktive Veröffentlichungspolitik einführten, ist ein Abgleich 
mit offiziellen Zahlen nicht mehr möglich (BAMF 1.2024).
Nach aktuellem Bericht der CAG wurden 2024 mindestens 19.053 Anhänger verhaftet, 2.175 
verurteilt, davon 168 zu sieben bis 14 Jahren, und 24 CAG-Mitglieder verstarben im Zuge der 
Verfolgung. Obwohl es sich beim Jahresbericht um ein Dokument der CAG selbst handelt, 
betrachtet Bitter Winter [Anm.: Online-Magazin über Religionsfreiheit und Menschenrechte in 
China, herausgegeben von CESNUR, dem Zentrum für Studien zu neuen Religionen (Turin, 
Italien)] die Daten als zuverlässig und beruft sich auf die ständige Beobachtung der chinesischen 
Medien, Pressemitteilungen und Bekanntmachungen zur öffentlichen Sicherheit, in denen häu­
fig von Massenverhaftungen und schweren Strafen gegen CAG-Mitglieder berichtet wird (BW 
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28.2.2025). Aus regelmäßig veröffentlichten Berichten des staatlichen Chinesischen Anti-Kult-
Netzwerks (CACA) über „ Bestrafungen nach dem Gesetz“ von Anhängern „ häretischer Lehren“
geht hervor, dass nicht nur Führungspersonen zu Haftstrafen nach Artikel 300 des Strafgesetz­
buchs verurteilt werden, sondern auch einfache Mitglieder, die an „ kriminellen Aktivitäten“ wie 
dem Vervielfältigen und Verbreiten von CAG-Literatur beteiligt sind (BAMF 1.2024).
[Anm.: für Informationen zur Ausreise von Mitgliedern verbotener religiöser Bewegungen siehe 
Kapitel Religiöse Bewegungen, eingestuft als „ xie jiao“ („ häretische Lehren“)]
Quellen
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderkurzinformation 
China - Situation von Christinnen und Christen, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/fetchcsui/-3007793
0/Deutschland._Bundesamt_für_Migration_und_Flüchtlinge,_China_-_Situation_von_Christinnen_
und_Christen,_01.01.2024._(Länderkurzinformation_–_Öffentlich).pdf?nodeid=30077706&vernum
=-2, Zugriff 2.4.2025
■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (o.D.a): The Church of Almighty 
God, https://bitterwinter.org/Vocabulary/the-church-of-almighty-god/?_gl=1*dscnun*_up*MQ..*_ga
*MTc5MzA4ODUwNy4xNzQzNTc5NDQx*_ga_BXXPYMB88D*MTc0MzU3OTQ0MC4xLjEuMTc0M
zU3OTUyMy4wLjAuMA.., Zugriff 3.4.2025
■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (28.2.2025): The Transnational 
Persecution of The Church of Almighty God: An Appeal, https://bitterwinter.org/the-transnational-p
ersecution-of-the-church-of-almighty-god-an-appeal/?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR3XncE2
VoJHpTo5GubAJ1CaAV2tOSrvFqDE2F9PnF90izHwCoEiMg_agg4_aem_aP4Buft_yHgwqWddDB
esWg, Zugriff 15.4.2025
■ CECC - Congressional-Executive Commission on China [USA] (1.2.2024): Testimony of Benedict 
Rogers before the Congressional-Executive Commission on China, https://www.ecoi.net/en/file/local/
2106468/Congressional Executive Commission on China Written Testimony by Benedict Rogers.pdf, 
Zugriff 2.4.2025
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (27.12.2024): DFAT Country Information 
Report People’s Republic of China - 2024, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-infor
mation-report-china.pdf, Zugriff 2.4.2025
16.4.3 Zhaohui oder Ortskirche, Versammlung, auch als Shouters („ Schreier“), Little 
Flock bezeichnet
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Der Begriff „ Zhaohui“ (��) bedeutet übersetzt „ Versammlung“ oder „ Kirche“. Der Begriff Ortskir­
che (Local Church) bezeichnet die Nachfolger einer christlichen religiösen Bewegung aus den 
1920er-Jahren (ACCORD 7.4.2025) bzw. 1960er-Jahren (DFAT 27.12.2024) und wird heute für 
zwei verschiedene chinesische christliche Bewegungen verwendet, die auf der Tradition und 
Idee von Watchman Nee (Ni Tuosheng, 1903-1972) beruhen, dass es in jeder Stadt nur eine 
aktive christliche Kirche geben sollte (BW 2019). Nach Einführung des kommunistischen Re­
gimes habe die Kommunistische Partei Chinas gegen ihn ermittelt und ab 1952 blieb er für den 
Rest seines Lebens inhaftiert (ACCORD 7.4.2025). Sein Mitarbeiter Witness Lee (Li Changshou, 
1905-1997) ging 1949 nach Taiwan und 1962 schließlich nach Kalifornien, wo er die Bewegung 
reorganisierte und mehrere doktrinelle Neuerungen einführte. Nicht alle von Nees Schülern 
nahmen Lees neue Lehren an, sodass es heute de facto zwei unterschiedliche Gruppen gibt, 
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die den Namen Ortskirche verwenden. In China wird manchmal zwischen der „Alten Ortskir­
che“ (Laodifangjiaohui), die Nee anerkennt, Lee jedoch ablehnt, und der „ Neuen Ortskirche“
(Difangjiaohui) unterschieden (BW 2019). Ursprünglich verwendete Lee für seine Organisati­
on in China den Begriff „ The Assembly“ [Anm.: Die Versammlung], während im Westen die 
Bezeichnung Ortskirche verwendet wird (BW 2019; vgl. ACCORD 7.4.2025).
Unter der Führung von Lee entstand eine hochintegrierte, theologisch ausgerichtete transna­
tionale Gruppe mit bis zu zwei Mio. Mitgliedern in 65 Ländern. Die Gruppe versteht sich selbst 
als „ Die Genesung des Herrn“ (the Lord’s recovery, zhu de huifu), „ der Kirche“ (the church, 
zhaohui), „ des Christentums“ (Christianity, jidujiao) und „ des Leibes Christi“ (the Body of Christ, 
jidu de shenti). Außenstehende bezeichnen die Gruppe als „ die Ortskirche“ (the Local Church, 
difang jiaohui), „ Die Schreier“ (the Shouters, huhan pai), „ Die Restaurierungskirche“ (the Re­
covery Church, huifu jiaohui), „ Christliche Versammlungshalle“ (Christian Assembly Hall, jidutu 
juhui suo) und als „ Die Kleine Herde“ (the Little Flock, xiao qun). Die Gruppe selbst lehnt diese 
Bezeichnungen allerdings ab und bezeichnet sich selbst global als „ Kirche“ (zhaohui) (Breen/
Social Analysis 3.2021)bzw. als „ Versammlung“ (ACCORD 7.4.2025; vgl. DFAT 27.12.2024) 
sowie Ortskirche (DFAT 27.12.2024), und regional als „ Die Kirche in [Name einer Nation, Stadt 
oder Nachbarschaft]“ (Breen/Social Analysis 3.2021), als Selbstbezeichnung anstelle der Be­
zeichnung „ Schreier“ (DFAT 27.12.2024).
Die Bezeichnung „ Schreier“ bezieht sich auf die lauten und energischen Gottesdienstpraktiken 
der verschiedenen Gruppen (DFAT 27.12.2024; vgl. BW 8.9.2021). In China werden die Begriffe 
Ortskirche (BW 2019) und „ Schreier“ oft synonym (BW 2019; vgl. ACCORD 7.4.2025) für eine 
Vielzahl christlicher Gruppen verwendet, die laut beten, und von denen einige nicht mit der Nee-
Lee-Tradition verbunden sind (ACCORD 7.4.2025). Aufgrund von Verfolgungen und anderen 
Faktoren zersplitterte die Bewegung in China jedoch weiter in mehrere unterschiedliche Zweige, 
und die als „ Schreier“ bezeichneten Gruppen stehen nicht unbedingt in Gemeinschaft mit ande­
ren, im Westen als „ Ortskirche“ bekannten Gruppen (BW 2019). „ Schreier“ sind gemeindebasiert, 
nicht von einer Hierarchie geleitet oder Teil einer Kirchengemeinschaft und haben mehrere Spal­
tungen und Schismen erlebt. Gruppen, die pauschal als „ Schreier“ bezeichnet werden, haben oft 
wenig oder nichts miteinander zu tun, abgesehen vielleicht von einer gemeinsamen Geschichte. 
Sie waren protestantisch-christlichen Ursprungs, sind heute aber möglicherweise nicht mehr 
von anderen kleinen protestantischen Gruppen zu unterscheiden oder weisen nur geringe Ähn­
lichkeiten mit ihnen auf (DFAT 27.12.2024). Die Bezeichnung „ Schreier“ wird als abwertender 
Begriff verwendet (DFAT 27.12.2024; vgl. ACCORD 7.4.2025; vgl. Yang 2018), der aus „ Rufer“
umgewandelt wurde, um den Eindruck zu erwecken, dass die soziale Ordnung gestört werde 
(ACCORD 7.4.2025; vgl. Yang 2018).
Die „ Schreier“ wurden bereits 1983 zu xie jiao erklärt, lange bevor es seit 1995 eine offizielle 
Liste gibt (ACCORD 7.4.2025). Laut australischem Außen und Handelsministerium (Department 
of Foreign Affairs and Trade, DFAT) können „ Schreier“ xie jiao von der chinesischen Regierung 
als  behandelt werden, müssen es aber nicht. Einige Gruppen sind in der Patriotischen-Drei-
Selbst-Bewegung (Three Self Patriotic Movement, TSPM) aufgegangen, während andere unab­
hängig arbeiten (DFAT 27.12.2024). In seinem Atlas der Religion in China aus dem Jahr 2018 
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schreibt Fenggang Yang, dass viele Kirchengemeinden der Ortskirche, die bewusst den Lehren 
und Praktiken von Witness Lee folgen, in einer Grauzone tätig sind und nur gelegentlich Beläs­
tigung durch Polizei ausgesetzt waren (Yang 2018). Die Congressional-Executive Commission 
on China (CECC) schreibt 2024 allerdings, dass, laut der Einschätzung der NGO Christian Soli­
darity Worldwide (CSW), die staatliche Kontrolle über religiöse Aktivitäten verstärkt wurde, womit 
Grauzonen, innerhalb derer nicht-registrierte Kirchen bis dahin von manchen lokalen Behörden 
geduldet wurden, abgeschafft worden wären (CECC 1.2.2024).
Bitter Winter veröffentlichte im Mai 2021 einen Artikel, in dem der amerikanische Wissenschaftler 
J. Gordon Melton behauptete, dass Gruppen, die die Lehren des Gründers Chairman Nee (Alte 
Ortskirche) akzeptierten, keine xie jiao seien, während jene Gruppen, die die Lehren des spä­
teren Führers Watchman Lee oder Witness Lee (Ortskirche oder Neue Ortskirche) anerkennen, 
xie jiao seien (BW 29.5.2021; vgl. DFAT 27.12.2024). Das DFAT war im aktuellen Bericht nicht 
in der Lage, diese Behauptung zu überprüfen, geht jedoch davon aus, dass die Behörden die 
Unterschiede zwischen den verschiedenen Gruppen nicht genau kennen und dass Verhaftun­
gen beider Gruppen möglich sind (DFAT 27.12.2024). Laut Erkenntnis des Vertrauensanwalts 
(VA) der Österreichischen Botschaft in Peking handelt es sich bei Zhaohui um eine in China 
verbotene Sekte. Der VA gibt jedoch zu bedenken, dass Sekten in China unter mehreren Be­
zeichnungen tätig sein können, sodass eine Verwechslung häufig vorkommen kann (VA der ÖB 
Peking 14.2.2025).
In einem Bericht aus dem Jahr 2020, der in den chinesischen Medien im Einklang mit der Anti-
Xie-Jiao-Message stand, wurde die Polizei von Xining (der Hauptstadt von Qinghai im Westen 
Chinas) mit den Worten zitiert, dass die „ Schreier“ illegal seien und „ vorgeben, Christen zu sein“. 
Im Jahr 2020 wurden die in Peking ansässigen Führer von der Versammlung wegen „ Organi­
sation einer Sekte zur Untergrabung der Umsetzung des Gesetzes“ zu drei Jahren Gefängnis 
verurteilt. Bitter Winter berichtete 2021 über ein hartes Vorgehen gegen die „ Schreier“ in Peking, 
Jiangsu und Guangxi. Das DFAT war 2023 nicht in der Lage, diese Behauptungen zu überprüfen, 
hält sie jedoch für plausibel (DFAT 27.12.2024).
Das DFAT geht davon aus, dass Personen, die von den Behörden als „ Schreier“ wahrgenommen 
werden, unabhängig davon, ob sie sich selbst als solche zu erkennen geben oder nicht, einem 
hohen Risiko behördlicher Diskriminierung aufgrund ihrer Religion ausgesetzt sind. Das DFAT 
geht davon aus, dass die Identifizierung als „ Schreier“, unabhängig davon, welcher Kirche ein 
Anhänger angehört, zu staatlicher Beobachtung führen kann, einschließlich einer Inhaftierung 
nach denselben gesetzlichen Bestimmungen wie bei anderen xie jiao. Bekehrungsversuche 
sind illegal, und diejenigen, die dies versuchen, werden von den Behörden genauer beobachtet 
(DFAT 27.12.2024).
Das DFAT ist nicht in der Lage zu überprüfen, ob ein ehemaliges Mitglied oder eine Person, die 
wegen ihrer Mitgliedschaft inhaftiert wurde, auf eine Ausreisekontrollliste gesetzt würde, hält 
es jedoch für plausibel. Das DFAT stellt fest, dass die „ Schreier“ viele verschiedene Gruppen 
widerspiegeln, sodass es schwierig ist, sich zu gesellschaftlicher Diskriminierung als Gruppe 
zu äußern, schätzt aber, dass ein „ Schreier“, wenn er enttarnt wird, aufgrund der anhaltenden 
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öffentlichen Kampagne der Regierung gegen ihn einem mäßigen Risiko gesellschaftlicher Dis­
kriminierung ausgesetzt ist (DFAT 27.12.2024) [weitere Informationen zu xie jiao und verbotene 
religiöse Gruppen finden Sie hier].
Laut einer Auskunft der Wissenschaftler Massimo Introvigne und John Gordon Meltonwurden 
viele „ Schreier“ unter Anwendung von Artikel 300 zu Gefängnisstrafen verurteilt. Zur Verteidi­
gung im Gerichtsverfahren berufen sich die Angeklagten darauf, dass die Regierung zwar die 
„ Schreier“, nicht aber die „ Versammlung“ verboten hat. In diesem Zusammenhang wird argu­
mentiert, dass jede Gemeinde in der Lee-Tradition unabhängig ist und man einer Gemeinde 
angehört, die nicht zu den als regierungsfeindlich beschriebenen „ Schreiern“ zählt, sondern zur 
„ Versammlung“, welche nicht gegen die Regierung ist. Laut Erkenntnissen der Wissenschaftler 
Introvigne und Melton, wird dieses Argument von einigen chinesischen Gelehrten, die der Kom­
munistischen Partei Chinas nahestehen, mit Sympathie betrachtet, von chinesischen Gerichten 
jedoch nicht akzeptiert. Für die Gerichte ist jedoch jeder, der den Lehren von Witness Lee folgt, 
Teil desselben xie jiao (ACCORD 7.4.2025).
Quellen
■ ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation 
(7.4.2025): Anfragebeantwortung zu China: Informationen zur Glaubensgemeinschaft der „Zhaohui 
Versammlung”, Lage der Mitglieder, Vorgehen des Staates [a-12614], https://www.ecoi.net/en/docu
ment/2123746.html, Zugriff 15.4.2025
■ Breen/Social Analysis - Breen, Gareth Paul (Autor), Social Analysis: The International Journal of 
Anthropology (Herausgeber) (3.2021): Oneness and ‘the church in Taiwan’: Anthropology Is Possible 
without Relations but Not without Things, https://www.berghahnjournals.com/downloadpdf/view/jour
nals/social-analysis/65/1/sa650103.pdf, Zugriff 14.4.2025
■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (8.9.2021): Shouter Christians 
in Beijing Sentenced to Three Years in Jail, https://bitterwinter.org/shouter-christians-in-beijing-sen
tenced-to-three-years-in-jail , Zugriff 11.4.2025
■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (29.5.2021): Shouters: Crack­
down Continues, Devotee Sentenced in Beijing, https://bitterwinter.org/shouters-crackdown-conti
nues-devotee-sentenced-in-beijing/?_gl=1*1gk7fic*_up*MQ..*_ga*ODM3ODY1NTU2LjE3NDQzN
zUyMzk.*_ga_BXXPYMB88D*MTc0NDM3NTIzOC4xLjAuMTc0NDM3NTIzOC4wLjAuMA.., Zugriff 
11.4.2025
■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (2019): Local Church, https:
//bitterwinter.org/Vocabulary/local-church/?_gl=1*17ue6hf*_up*MQ..*_ga*NzAyNjI5OTc5LjE3NDQ
yMTczMjU.*_ga_BXXPYMB88D*MTc0NDIxNzMyNS4xLjAuMTc0NDIxNzMyNS4wLjAuMA.., Zugriff 
11.4.2025
■ CECC - Congressional-Executive Commission on China [USA] (1.2.2024): Testimony of Benedict 
Rogers before the Congressional-Executive Commission on China, https://www.ecoi.net/en/file/local/
2106468/Congressional Executive Commission on China Written Testimony by Benedict Rogers.pdf, 
Zugriff 2.4.2025
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (27.12.2024): DFAT Country Information 
Report People’s Republic of China - 2024, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-infor
mation-report-china.pdf, Zugriff 2.4.2025
■ VA der ÖB Peking - Vertrauensanwalt der Österreichischen Botschaft Peking (14.2.2025): BFA; 
Anfrage der Staatendokumentation zur „ ZHAOHUI“ (Hauskirche) und Kirche des allmächtigen Gottes 
in China
■ Yang - Fenggang Yang (2018): Chapter 3 The Black Market: Illegal Religions. In Yang, F. (Hg.): 
Atlas of Religion in China: Social and Geographical Contexts. Brill: S. 60-69, https://brill.com/down
loadpdf/display/book/9789004369900/BP000015.pdf, Zugriff 15.4.2025
51
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17 Minderheiten
Letzte Änderung 2024-11-28 10:41
Nach der chinesischen Verfassung ist China ein einheitlicher, multiethnischer Staat. Die Be­
völkerung Chinas setzt sich aus 56 ethnischen Gruppen zusammen, wobei die Han mehr als 
91 % der Gesamtbevölkerung ausmachen (BS 2.7.2024). Angehörige der 55 nationalen Min­
derheiten machen insgesamt nur etwa 8% der Bevölkerung der Volksrepublik China aus. Der 
größte Teil lebt in den fünf Autonomen Regionen mit Provinzstatus. Offiziellen Angaben zufol­
ge haben 53 der 55 ethnischen Minderheiten ihre eigene Sprache, 29 eine eigene Schrift. Art. 
4 der Verfassung verankert die Gleichheit aller Nationalitäten in der Volksrepublik China (AA 
26.10.2022).
Das Autonomiegesetz sieht in Siedlungsgebieten ethnischer Minderheiten eine örtliche Selbst­
verwaltung sowie das Recht der Pflege der eigenen Sprache und Kultur vor. Es stellt zugleich klar, 
dass die Wahrung der Einheit der Volksrepublik das übergeordnete Ziel der Nationalitätenpolitik 
ist und dass alle Nationalitäten und Autonomen Regionen der Führung der Kommunistischen 
Partei Chinas (KPC) unterstehen. Die effektive Ausübung der Selbstverwaltungsrechte ist in der 
Praxis durch die Vorherrschaft der Partei jedoch stark begrenzt (ÖB Peking 2024). Angehörige 
ethnischer Minderheiten wie Tibeter, Uiguren und Mongolen sind zwar in Partei- und Staatsgre­
mien wie dem Nationalen Volkskongress vertreten, ihre Rolle ist jedoch weitgehend symbolisch 
(FH 29.2.2024a).
Die Verfassung und die Gesetze enthalten Bestimmungen, die Angehörige ethnischer Minder­
heiten oder Volksgruppen vor Gewalt und Diskriminierung schützen, doch die Regierung setzt 
diese nicht effektiv durch (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 29.2.2024a). In der Praxis werden die 
Schutzbestimmungen häufig verletzt (FH 29.2.2024a). Die Behörden üben Gewalt und Diskri­
minierung gegen Angehörige ethnischer Minderheiten aus und begünstigen diese auch, indem 
in offiziellen staatlichen Medien Angehörige von Minderheiten als rückständig, gewalttätig und 
minderwertig dargestellt werden (USDOS 23.4.2024).
Obwohl die meisten Bürger die Volksrepublik China als legitimen, souveränen Nationalstaat zu 
akzeptieren scheinen, wird China von den ethnischen Minderheiten, die nicht den Han ange­
hören, als ein Staat für Han-Chinesen wahrgenommen. Es kommt zu ethnischen Spannungen, 
da die nicht-han-chinesischen Ethnien versuchen, ihre eigene Identität zu behaupten und ihre 
eigenen ethnischen Gemeinschaften zu bewahren (BS 2.7.2024).
Die Minderheiten in den Grenz- aber auch in anderen Regionen haben weniger Zugang zu Bil­
dung als Han-Chinesen, sind mit Diskriminierung bei der Vergabe von Arbeitsplätzen zugunsten 
der Han konfrontiert und verdienen im Vergleich zu anderen Gebieten des Landes weniger. Die 
Entwicklungsprojekte der Regierung hemmen oft die traditionelle Lebensart und sind oftmals mit 
Zwangsumsiedlungen der Minderheiten verbunden (USDOS 23.4.2024). Eine wirtschaftliche 
und soziale Diskriminierung ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten hält damit an 
(BS 2.7.2024).
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Die Regierung verfolgt eine Politik, die dazu führt, dass sich die Bevölkerungszusammensetzung 
in den Regionen der ethnischen Minderheiten verändert, vor allem in Xinjang, Tibet und der 
Inneren Mongolei. Angehörige ethnischer Minderheiten werden in „Ausbildungslagern“ inhaftiert. 
Es gibt Berichte über Misshandlungen und Zwangsmaßnahmen (Indoktrination und politische 
Re-Edukation), die dort gesetzt werden (FH 29.2.2024a).
Erklärtes Ziel der Parteiführung ist die „ Sinisierung“; d. h. die eigenständigen Identitäten der 
ethnischen und religiösen Minderheiten des Landes sollen abgeschwächt und damit eine An­
passung an die Han-chinesische Mehrheitskultur bewirkt werden. Dies soll zudem die Loyalität 
zur Parteiführung stärken (AA 26.10.2022). Die „ Sinisierung“ führt zu ethnisch begründeten 
Bewegungseinschränkungen, zu verstärkter Überwachung und bewaffneter Polizeipräsenz in 
den Gemeinden ethnischer Minderheiten sowie zu gesetzlichen Einschränkungen kultureller 
und religiöser Praktiken (USDOS 23.4.2024).
Anfang Mai 2020 trat das vom regionalen Volkskongress der TAR verabschiedete „ Ethnische 
Einheitsgesetz“ in Kraft. Das Gesetz soll unter anderem durch patriotische Erziehung ethnische 
Einheit fördern. Zwar sollen die Rechte ethnischer Minderheiten gesichert werden, insgesamt 
wird mit diesem Gesetz jedoch der Rahmen für ethnische und kulturelle Autonomie noch en­
ger gesteckt und die Repressionen der vergangenen Jahrzehnte weiter festgeschrieben (AA 
26.10.2022).
Die Förderung der chinesischen Sprache insbesondere an Schulen ethnischer Minderheiten 
stellt eine der Prioritäten der Regierung dar, um eine gemeinsame nationale Identität sowie Ein­
heit zwischen den verschiedenen ethnischen Minderheiten und den Han-Chinesen zu erzeugen 
(ÖB Peking 2024). In den letzten Jahren hat das Bildungsministerium Vorschulen in ganz China 
dazu verpflichtet, Mandarin als Unterrichtssprache zu verwenden. Dies ist Ausdruck des Bestre­
bens, Chinesisch als vorherrschende Sprache auf allen Bildungsebenen durchzusetzen und die 
kulturelle Identität ethnischer Minderheitengruppen und Einzelpersonen weiter zu schwächen 
(USDOS 23.4.2024).
Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten werden in unverhältnismäßig hohem Maße 
von den Sicherheitskräften und der Strafjustiz verfolgt und misshandelt (FH 29.2.2024a). Im 
Kampf gegen vermeintlichen Separatismus, religiös motivierten Extremismus und Terrorismus 
und vor dem Hintergrund einiger terroristischer Anschläge (2014 – 2016) ist zu beobachten, dass 
es insbesondere seit Ende 2016 v. a. in der Autonomen Region Xinjiang zu einer alarmierenden 
Zunahme von Repressionsmaßnahmen kommt (AA 26.10.2022). Alle von der Regierung als Se­
paratismus eingestuften Tätigkeiten zur Unterstützung der Rechte von Angehörigen ethnischer 
Minderheiten sind Staatsverbrechen (ÖB Peking 2024). Alle Bestrebungen, die den chinesischen 
Herrschaftsanspruch auf die von den Minderheiten bewohnten Gebiete infrage stellen könnten, 
wie beispielsweise oppositionelle Meinungsäußerungen, werden massiv verfolgt. Forderungen 
nach größerer Autonomie werden reflexhaft als Bedrohung durch „ Separatismus“ aufgefasst 
und streng verfolgt (AA 26.10.2022).
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Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814
20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr
epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]
■ BS - Bertelsmann Stiftung (2.7.2024): BTI 2024 China Country Report, https://bti-project.org/en/re
ports/country-report/CHN, Zugriff 2.7.2024
■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024
■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik 
China (Stand Juli 2024)
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024
17.1 Tibeter
Letzte Änderung 2024-11-26 15:45
Die etwa 6 Millionen ethnischen Tibeter leben in der „Autonomen Region Tibet“ sowie in den 
Nachbarprovinzen Qinghai, Gansu, Sichuan und Yunnan (AA 26.10.2022; vgl. ÖB Peking 2024). 
Ihr Lebensstandard hat sich zwar erheblich verbessert, doch bleibt Tibet eine der ärmsten Re­
gionen Chinas. Bei durchschnittlichem Jahreseinkommen, Lebenserwartung, Säuglings- und 
Kindersterblichkeit sowie Analphabeten-Rate schneiden Tibeter nach wie vor signifikant schlech­
ter ab als der Landesdurchschnitt. Im Rahmen der Strategie der wirtschaftlichen Entwicklung 
und engeren Anbindung Tibets ist eine wirtschaftlich motivierte, oftmals zeitlich begrenzte, Zu­
wanderung von Han-Chinesen nach Tibet, v. a. nach Lhasa, zu beobachten (AA 26.10.2022).
Ethnische Tibeter sind mit einer Reihe von sozioökonomischen Nachteilen und diskriminie­
render Behandlung durch Arbeitgeber, Strafverfolgungsbehörden und andere offizielle Stellen 
konfrontiert. Die vorherrschende Rolle der chinesischen Sprache in Bildung und Beschäftigung 
schränkt die Möglichkeiten der ländlichen Tibeter ein, von denen 80% keine oder nur begrenzte 
Mandarin-Kenntnisse haben. Die zunehmenden Mandarin-Sprachtests für die Beschäftigung 
haben ethnische Tibeter benachteiligt, die eine feste Anstellung in lukrativeren Positionen an­
streben. Obwohl Tibeter bei den Zulassungsprüfungen für Universitäten bevorzugt behandelt 
werden sollen, stoßen tibetische Studenten oft auf unüberwindbare Hindernisse, wenn sie zu 
den besten nationalen Sekundarschulen zugelassen werden wollen. Von Tibetern, die sich um 
eine Stelle im öffentlichen Dienst bewerben, wird verlangt, dass sie den Dalai Lama verleug­
nen, ihren religiösen Überzeugungen abschwören und ihre politische Loyalität in einer Weise 
demonstrieren, die ihre ethnische und kulturelle Identität grundlegend negiert (FH 29.2.2024b).
In den letzten Jahren hat die chinesische Regierung eine Politik forciert, die den Anteil der 
Tibeter in der tibetischen Autonomen Region verringert und ihre kulturelle und religiöse Identität 
untergräbt - als Teil der landesweiten Kampagne zur „ Sinisierung“ der religiösen und ethnischen 
Minderheiten (FH 29.2.2024b).
Die Behörden sind besonders rigoros bei der Unterdrückung jeglicher Anzeichen von Dissens 
unter den Tibetern, einschließlich der Manifestation tibetischer religiöser Überzeugungen und 
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