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Es gibt keine Gesetze oder andere Einschränkungen für Einzelpersonen, die über LGBT­
QI+-Themen sprechen oder in den Medien darüber berichten. Veranstaltungen wie das Pride 
Festival im Juli 2023 in Tbilisi können von gewalttätigen Gruppen gestört werden, ohne dass 
die Behörden ausreichend eingreifen (USDOS 23.4.2024).
Transgender-Personen, welche die Änderung ihres Geschlechts anerkennen lassen wollen, 
müssen sich einem medizinischen Eingriff unterziehen (AA 26.5.2023; vgl. USDOS 23.4.2024). 
Eine erste Umregistrierung des Geschlechts im Zivilregister erfolgte nach Autorisierung durch 
das Justizministerium im März 2021 (AA 26.5.2023). Transgender-Personen erhalten nur wenig 
Schutz, und Staatsanwälte bezeichnen Verbrechen gegen Transgender-Personen oder ande­
re Minderheiten selten als Hassverbrechen, auch wenn es Beweise gibt, die für eine solche 
Einstufung sprechen (FH 2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt,
_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26.
05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich]
■ BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Georgia, https://www.ecoi.net/en/
file/local/2105865/country_report_2024_GEO.pdf, Zugriff 19.8.2024
■ CoE - Council of Europe (25.6.2024): Georgia, Opinion on the Draft Constitutional Law on Protecting 
Family Values and Minors, Adopted by the Venice Commission at its 139th Plenary Session (Venice, 
21-22 June 2024), https://www.venice.coe.int/webforms/documents/default.aspx?pdffile=CDL-A
D(2024)021-e, Zugriff 17.9.2024
■ EEAS - European Union / European External Action Service (4.9.2024): Georgia: Statement by 
the Spokesperson on the legislative package on “family values and protection of minors”, https:
//www.eeas.europa.eu/eeas/georgia-statement-spokesperson-legislative-package-family-values-a
nd-protection-minors_en?s=221, Zugriff 17.9.2024
■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Georgia, https://www.ecoi.net/de/doku
ment/2108040.html, Zugriff 14.8.2024
■ HRC - Human Rights Center (2023): State of Human Rights in Georgia, 2022, https://hrc.ge/files/
reports/245ANNUAL-ENG 2022-FULL.pdf, Zugriff 17.9.2024
■ ILGA - International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association – Europe (29.2.2024): 
Annual Review 2024 of the Human Rights Situation of Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex 
People in Europe and Central Asia 2024, https://www.ilga-europe.org/files/uploads/2024/02/2024_f
ull_annual_review.pdf, Zugriff 17.9.2024
■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (o.D.): Report of the Public Defender 
of Georgia, On the Situation of Protection of Human Rights and Freedoms in Georgia, 2023, https:
//ombudsman.ge/res/docs/2024052911382931838.pdf, Zugriff 6.9.2024
■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (3.4.2023): Parliamentary Report of 
the Public Defender of Georgia: On the situation of Protection of Human Rights and Freedoms in 
Georgia 2022, https://www.ombudsman.ge/res/docs/2023033120380187763.pdf, Zugriff 10.8.2023
■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (29.4.2022): The Rights of LGBT+ 
People in Georgia, https://georgia.unwomen.org/sites/default/files/2022-05/LGBT2-eng.pdf, Zugriff 
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■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Georgia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107700.html, Zugriff 2.9.2024
■ Verf GEOR - Verfassung Georgiens [Georgien] (29.6.2020): Constitution of Georgia, https://matsne
.gov.ge/en/document/view/30346?publication=36, Zugriff 14.8.2024
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18 Bewegungsfreiheit
Letzte Änderung 2024-10-25 14:18
Georgier dürfen frei reisen, im Inland innerhalb des von der Regierung kontrollierten Territoriums 
sowie ins Ausland. Sie dürfen ihren Wohnsitz, ihre Beschäftigung und ihre Ausbildung ohne 
unangemessene Einmischung wechseln (FH 2024).
Es ist nach georgischem Recht illegal, von Russland aus über Südossetien oder Abchasien nach 
Georgien einzureisen, da es keine offiziellen Grenzkontrollen gibt und Reisende strafrechtlich 
verfolgt werden können (DFA 7.8.2024; vgl. FCDO o.D.).
Bei der Ausreise aus Georgien erfolgt eine Pass- und Identitätskontrolle unter Nutzung eines 
EDV-basierten zuverlässigen Systems. Es überprüft die Personalien des Reisedokuments mit 
der im System hinterlegten Datenbank mit durch Georgien gesuchten Personen und gibt Hil­
festellung bei der Echtheitsprüfung des Dokuments. Ziel ist es, aufenthaltsrechtliche Verstöße, 
insbesondere aber mit Haftbefehl gesuchte Straftäter und irreguläre Migranten, zu identifizieren 
(AA 26.5.2023).
Zwischen Georgien und der EU besteht seit 2017 ein visafreies Regime (EC 8.11.2023a)   . Der 
Europäischen Kommission nach erfüllt die georgische Grenzkontrolle zwar Mindeststandards, 
benötigt jedoch zusätzliche technische und personelle Ressourcen zur Qualitätsverbesserung. 
Georgien verwendet eine Risikobewertungsmethodik basierend auf dem von Frontex entwi­
ckelten gemeinsamen integrierten Risikoanalysemodell (CIRAM). Die Bekämpfung grenzüber­
schreitender organisierter Kriminalität erfordert Verbesserungen bei Ermittlungen und Strafver­
folgung, insbesondere in Bezug auf Menschenhandel, Migrantenschmuggel und Terrorismus. 
Schließlich kooperiert Georgien aktiv mit internationalen Organisationen wie Europol, Interpol 
und Frontex, um die Grenzsicherheit zu verbessern und den Informationsaustausch zu fördern 
(EC 8.11.2023a). Im Jahr 2025 wird für Reisen nach Europa eine ETIAS-Reisegenehmigung 
(European Travel Information and Authorisation System) benötigt, die auch georgische Staats­
angehörige betreffen wird (EU 7.2024).
Die De-facto-Behörden und russische Streitkräfte in den von Russland besetzten Gebieten 
schränken die Bewegungsfreiheit der lokalen Bevölkerung beim Passieren der administrati­
ven Grenze ein, gleichwohl sie Flexibilität für Reisen zu medizinischen, Pensionsleistungs-, 
religiösen und bildungsbezogenen Zwecken zeigen. In einigen Fällen aber, insbesondere in 
Südossetien, behindern sie den Zugang zu medizinischer Versorgung im von Tiflis verwalte­
ten Gebiet. Der abchasische Hauptgrenzübergang bleibt für alle Einwohner geöffnet, die über 
lokal ausgestellte Reisedokumente verfügen (USDOS 23.4.2024). Personen, die sich der ad­
ministrativen Grenze nähern, riskieren die Inhaftierung durch den Grenzschutz der Russischen 
Föderation oder Misshandlung durch die lokalen Sicherheitskräfte (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 
2024).
In Georgien gibt es kein zentrales Melderegister. Jedoch existiert ein auskunftsfähiges, zen­
trales Personenregister, da jedem georgischen Staatsbürger von Geburt an eine persönliche 
Identitätsnummer zugeteilt wird (AA 26.5.2023; vgl. VB Tiflis 10.8.2022). Adressanmeldungen 
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werden durchgeführt. Diese werden in den sogenannten „ Public Halls“ administriert, welche 
vom Justizministerium verwaltet werden (VB Tiflis 10.8.2022).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt,
_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26.
05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich]
■ DFA - Department of Foreign Affairs [Irland] (7.8.2024): Georgia (current at 17.9.2024), https://www.
ireland.ie/en/dfa/overseas-travel/advice/georgia, Zugriff 17.9.2024
■ EC - Europäische Kommission (8.11.2023a): Georgia 2023 Report, https://neighbourhood-enlarge­
ment.ec.europa.eu/system/files/2023-11/SWD_2023_697 Georgia report.pdf, Zugriff 4.9.2024
■ EU - Europäische Union (7.2024): ETIAS Info Pack, Public Version, June - July 2024, https://www.
bmi.gv.at/202/Fremdenpolizei_und_Grenzkontrolle/Information_zu_ETIAS/files/ETIAS_Info_Pack
_July_2024_Public_nBF_01082024.pdf, Zugriff 18.9.2024
■ FCDO - Foreign, Commonwealth & Development Office [United Kingdom] (o.D.): Georgia travel 
advice - Safety and security, https://www.gov.uk/foreign-travel-advice/georgia/safety-and-security , 
Zugriff 7.6.2023
■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Georgia, https://www.ecoi.net/de/doku
ment/2108040.html, Zugriff 14.8.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Georgia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107700.html, Zugriff 2.9.2024
■ VB Tiflis - Verbindungsbeamter des BMI in Tiflis [Österreich] (10.8.2022): Auskunft per E-Mail
19 IDPs und Flüchtlinge
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Nach Angaben der Beobachtungsstelle für Binnenvertreibung (IDMC) gab es in Georgien mit 
Ende 2023 311.000 Binnenvertriebene (IDP) (IDMC 14.5.2024; vgl. Angaben der Ombudsperson 
„ 295.872 IDPs“ - PDG o.D.). Zu dieser Zahl gehören u. a. Personen, welche nach Abchasien 
und Südossetien zurückgekehrt sind, sowie diejenigen, die im Konflikt von 2008 vertrieben und 
anschließend umgesiedelt wurden oder eine Unterkunft oder Barausgleich erhalten haben. Die 
meisten im Jahr 2008 Vertriebenen erhielten den formellen Status eines Binnenvertriebenen 
gemäß den nationalen Rechtsvorschriften, obwohl einige Personen, welche der Konflikt 2008 
nicht vertrieben hat und die in der Nähe der administrativen Grenze (ABL) lebten, offiziell als in 
einer „ IDP-ähnlichen Situation“ beschrieben wurden (USDOS 23.4.2024).
Die UN-Flüchtlingsagentur (UNHCR) unterstützt Vertriebene und Staatenlose, einschließlich 
ukrainischer Flüchtlinge, und arbeitet mit der Regierung und Partnern in den Bereichen in­
ternationaler Schutz, Staatenlosigkeit und Binnenvertreibung in Georgien. Sie koordiniert die 
Flüchtlingshilfe für die Ukraine, kooperiert bei der Umsetzung der Migrationsstrategie 2021-2030 
und der Verpflichtungen des Globalen Flüchtlingsforums (GFR) und setzt sich gemeinsam mit 
der Regierung und Zivilgesellschaft für den Zugang zu Rechten und Dienstleistungen für Flücht­
linge sowie für den Schutz und die Eigenständigkeit von Binnenvertriebenen in Abchasien ein 
(UNHCR 2.2024). Im Zeitraum Oktober 2023 - März 2024 gab es keine Fortschritte bei der 
freiwilligen und sicheren Rückkehr von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen. Die georgische 
Regierung setzt aktuell einen neuen Aktionsplan für 2023-2024 um, um den Binnenvertriebenen 
dauerhafte Lösungen zu bieten. Verschiedene Programme zur Bereitstellung von dauerhaften 
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Wohnlösungen werden durchgeführt, wobei 56% der IDP-Familien bereits versorgt sind. Neben 
der Unterbringung bietet die Regierung auch monatliche Zuschüsse und einmalige finanzielle 
Unterstützung für IDPs, basierend auf einer Bedarfseinschätzung (CoE 15.4.2024). Seit dem 
Jänner 2023 sind Änderungen des georgischen Gesetzes „ Über Binnenvertriebene aus den 
besetzten Gebieten Georgiens“ in Kraft getreten, die die Bereitstellung von dauerhaftem Wohn­
raum für Binnenvertriebene vollständig neu regeln und die bisherige Situation grundlegend 
verändern. Die umgesetzten Änderungen spiegeln eine Verschiebung in der Politik bezüglich 
der langfristigen Neuansiedlung von Binnenvertriebenen wider. Eines der Ziele besteht darin, die 
Anzahl der umgesiedelten vertriebenen Familien genau zu bestimmen (PDG o.D.). Die Ombuds­
person erklärte jedoch im Dezember 2023, dass trotz verbesserter Verfahren zur langfristigen 
Umsiedlung von Binnenvertriebenen die Regeln weiterhin mangelhaft sind, einige ablehnen­
de Entscheidungen unbegründet erscheinen und zudem viele der zugewiesenen Unterkünfte 
baufällig sind (PDG 10.12.2023; vgl. HRC 2024).
Binnenvertriebene stellen eine sozioökonomisch gefährdete Gruppe dar, die eine etwa doppelt 
so hohe Arbeitslosenquote im Vergleich zur übrigen Bevölkerung aufweist. Mehr als die Hälfte 
der Binnenvertriebenen lebte vor ihrer Vertreibung in ländlichen Siedlungen und war in der Land­
wirtschaft tätig. Nach der Vertreibung mussten sich 77 % der betroffenen Personen in Städten 
niederlassen, was ein zusätzliches Problem bei der Arbeitssuche darstellt (PDG 23.12.2022).
Zwischen 45.000 und 60.000 IDPs sind nach Abchasien (in die Bezirke Gali, Tqwartscheli und 
Otschamtschire) zurückgekehrt. Allerdings verwehren die De-facto-Behörden den Binnenflücht­
lingen eine Rückkehr in andere Bezirke. In Abchasien verbietet das „ Rechtssystem“ Eigentums­
ansprüche ethnischer Georgier, die Abchasien vor, während oder nach dem Krieg 1992-1993 
verlassen haben, wodurch Binnenvertriebenen ihre Eigentumsrechte in Abchasien entzogen 
werden (USDOS 23.4.2024).
Ausländische Flüchtlinge erfahren in Georgien nur geringe Aufmerksamkeit. Unterstützungsleis­
tungen für Flüchtlinge kommen überwiegend von internationalen Organisationen und Projekten 
(v. a. IOM, UNHCR) (AA 26.5.2023). Die Regierung kooperiert mit UNHCR und anderen hu­
manitären Organisationen (USDOS 23.4.2024). Eine Integration ausländischer Flüchtlinge ist 
wegen Sprachbarrieren und einer distanzierten georgischen Mehrheitsgesellschaft schwierig 
(AA 26.5.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt,
_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26.
05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich]
■ CoE - Council of Europe (15.4.2024): Consolidated report on the conflict in Georgia (October 2023 
– March 2024), https://rm.coe.int/consolidated-report-on-the-conflict-in-georgia-october-2023-mar
ch-2024/1680af593c, Zugriff 2.9.2024
■ HRC - Human Rights Center (2024): State of Human Rights in Georgia, 2023, https://www.hrc.ge/
files/305annual 2023 eng.pdf, Zugriff 10.9.2024
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■ IDMC - Internal Displacement Monitoring Centre (14.5.2024): 2024 Global Report on Internal Dis­
placement (GRID), https://api.internal-displacement.org/sites/default/files/publications/documents/I
DMC-GRID-2024-Global-Report-on-Internal-Displacement.pdf , Zugriff 19.9.2024
■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (o.D.): Report of the Public Defender 
of Georgia, On the Situation of Protection of Human Rights and Freedoms in Georgia, 2023, https:
//ombudsman.ge/res/docs/2024052911382931838.pdf, Zugriff 6.9.2024
■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (10.12.2023): Public Defender’s State­
ment on International Human Rights Day, https://ombudsman.ge/eng/190821112029siakhleebi/23
1210052450sakartvelos-sakhalkho-damtsvelis-gantskhadeba-adamianis-uflebata-datsvis-saertas
horiso-dghestan-dakavshirebit, Zugriff 19.9.2024
■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (23.12.2022): Mobility barriers of In­
ternally Displaced Women and its impact on women’s economic empowerment, https://ombudsman.
ge/res/docs/2023022214160443913.pdf, Zugriff 11.5.2023
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (2.2024): Georgia Fact Sheet, https:
//www.unhcr.org/sites/default/files/2024-03/bi-annual-fact-sheet-2024-02-georgia.pdf , Zugriff 
18.9.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Georgia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107700.html, Zugriff 2.9.2024
20 Grundversorgung und Wirtschaft
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Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist gewährleistet. Die staatliche 
Sozialhilfe liegt bei bis zu GEL 220 [ca. EUR 73] im Monat. Die soziale Absicherung erfolgt in 
aller Regel durch den Familienverband (AA 26.5.2023).
Große Teile der georgischen Bevölkerung sind unterbeschäftigt oder arbeitslos. Vor allem die 
Bewohner der ländlichen Bergregionen, aber auch besonders gefährdete Gruppen in Städten, 
wie intern Vertriebene und Alleinerzieher, sind von Armut betroffen. Ländliche Armut führt häufig 
zu Landflucht oder Emigration (ADA 10.2023). Das nationale Statistikbüro Georgiens gibt die 
Arbeitslosenrate für das Jahr 2023 mit 16,4 % an (Geo Stat 15.5.2024). Etwa 15,6 % der Georgier 
leben in Armut (Agenda.ge 29.5.2023; vgl. SJC 20.7.2023, Geo Stat 29.5.2024).
Die meisten Personen sind in der Landwirtschaft, Jagd- und Forstwirtschaft, Fischerei, Groß- 
und Einzelhandel, Reparatur von Kraftfahrzeugen und persönlichen und Haushaltswaren, Bil­
dung, Industrie tätig. Die größte Nachfrage nach Arbeitsplätzen besteht im Dienstleistungssektor. 
Die meisten Erwerbstätigen sind zwischen 25 und 60 Jahre alt (IOM 6.2023). Das monatliche 
Durchschnittseinkommen (nominal) der unselbstständig Beschäftigten lag im zweiten Quartal 
2024 bei den Männern bei ca. GEL 2.413,5 [ca. EUR 800] und bei den Frauen bei GEL 1.590,2 
[ca. EUR 527] (Geo Stat o.D.a).
Das reale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betrug im zweiten Quartal 2024 9,6 % 
(Geo Stat o.D.b). Der Wechselkurs des Lari stabilisiert sich (die Volatilität, die im Jahr 2022 
bestand, hat nachgelassen), das Leistungsbilanzdefizit bleibt aufgrund des wenig entwickelten 
Industriesektors und der hohen Energie- und Rohstoffabhängigkeit weiterhin bestehen. Zusätz­
lich trägt der wachsende Fachkräftemangel zu einem negativen Einfluss auf die Leistungsbilanz 
und das Außenhandelsbilanzdefizit bei. Im Jahr 2022 betrug die Inflation durchschnittlich 2,5 % 
(WKO 5.2024). Im Bankensektor hat sich der Zugang zu Finanzmitteln verbessert (HF 10.2023). 
In der ersten Hälfte 2023 stammte ein Fünftel der internationalen Ankünfte in Georgien aus 
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Russland, doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum. Die Einnahmen aus russischem Touris­
mus, Überweisungen und Exporten nach Russland beliefen sich auf etwa 2 Milliarden USD, 
1,6-mal mehr als im gleichen Zeitraum 2022 (GIP 5.3.2024).
Der Außenhandel Georgiens wuchs 2023 weiter, wobei sowohl Importe (hauptsächlich durch 
den Handel mit Kraftfahrzeugen, Erdöl, Gas und Pharmazeutika) als auch Exporte (vor allem 
Kraftfahrzeuge, Kupfererze und -konzentrate sowie Wein und Spirituosen) zunahmen. Die wich­
tigsten Absatzmärkte verlagerten sich in Richtung GUS-Länder (insbesondere Aserbaidschan 
und Armenien, gefolgt von Kasachstan und Kirgistan), die insgesamt 65,9 % des Gesamtexport­
marktes ausmachten, während die EU trotz eines Exportrückgangs ein bedeutender Handels­
partner nach Aserbaidschan und Armenien blieb. Der Import aus der EU stieg um fast ein Viertel 
auf 3,81 Mrd. USD und macht sich somit zum wichtigsten Beschaffungsmarkt Georgiens. Die 
weiteren bedeutenden Handelspartner im Import waren die Türkei, die USA und Russland. Ein 
wichtiger Wirtschaftsfaktor sind auch die Überweisungen von Gastarbeitern aus dem Ausland, 
die im Jahr 2023 allerdings um 12,8 % auf nach wie vor hohe 3,8 Mrd. zurückgegangen sind 
(WKO 5.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt,
_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26.
05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich]
■ ADA - Austrian Development Agency [Österreich] (10.2023): Länderinformation Georgien, https:
//www.entwicklung.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Laenderinformationen/LI_Georgien_Okt2
023.pdf, Zugriff 19.8.2024
■ Agenda.ge - Agenda.ge (29.5.2023): Georgia’s poverty rate at “historic low” of 15.6% - Gov’t Admin­
istration, https://agenda.ge/en/news/2023/2093, Zugriff 7.6.2023
■ Geo Stat - National Statistics Office of Georgia [Georgien] (o.D.a): Wages, https://www.geostat.ge/e
n/modules/categories/39/wages, Zugriff 3.10.2024
■ Geo Stat - National Statistics Office of Georgia [Georgien] (o.D.b): Gross Domestic Product (GDP), 
https://www.geostat.ge/en/modules/categories/23/gross-domestic-product-gdp , Zugriff 3.10.2024
■ Geo Stat - National Statistics Office of Georgia [Georgien] (29.5.2024): Indicator of Poverty and Gini 
Coefficients 2023, https://www.geostat.ge/media/62702/Indicator-of-Poverty-and-Gini-Coefficient
s---2023.pdf , Zugriff 14.10.2024
■ Geo Stat - National Statistics Office of Georgia [Georgien] (15.5.2024): Indicators of the Labour 
Force (Employment and Unemployment) 2023, https://www.geostat.ge/media/62229/Indicators-of-t
he-Labour-Force-(Employment-and-Unemployment)---2023.pdf , Zugriff 14.10.2024
■ GIP - Georgian Institute of Politics (5.3.2024): The Georgia Governance Index (GGI) 2023, https:
//gip.ge/wp-content/uploads/2024/04/Georgia-Goverance-Index-Report-2023_Eng.pdf , Zugriff 
14.8.2024
■ HF - Heritage Foundation, The (10.2023): 2024 Index of Economic Freedom (Updated October 2023): 
Georgia, https://static.heritage.org/index/pdf/2024/2024_indexofeconomicfreedom_georgia.pdf , 
Zugriff 3.10.2024
■ IOM - International Organization for Migration (6.2023): Georgien: Länderinformationsblatt 2023, 
https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_Georgia_2023_DE.pdf, Zugriff 16.9.2024
■ SJC - Social Justice Center (20.7.2023): The Role of Targeted Social Assistance in the Social 
Protection System and Its Connection with Other Social Support Services, https://socialjustice.org.
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■ WKO - Wirtschaftskammer Österreich (5.2024): Wirtschaftsbericht Georgien, https://www.wko.at/o
e/aussenwirtschaft/georgien-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 3.10.2024
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20.1 Sozialbeihilfen
Letzte Änderung 2024-10-25 14:18
Die georgische Regierung hat ein gemischtes System gezielter und universeller beitragsfreier 
Sozialleistungen eingeführt, dessen Gestaltung und Umsetzung noch stark von institutionellem 
Erbe geprägt ist (UN Georgia 14.2.2024). Die georgische Verfassung definiert das Land als 
Sozialstaat, der soziale Gerechtigkeit, gleichmäßige Entwicklung und grundlegende Sozialleis­
tungen gewährleisten muss (Verf GEOR 29.6.2020, Art. 5). Das Gesetz „ Über die Sozialhilfe“
und die Regierungsresolution Nr. 145 „ Über die Sozialhilfe“ bilden die rechtliche Grundlage 
für das System der Sozialhilfe (SJC 20.7.2023). Das Sozialhilfegesetz zielt auf ein faires und 
effektives Unterstützungssystem ab, indem es Sozialhilfebeziehungen regelt, zuständige Be­
hörden festlegt und verschiedene Arten der Hilfeleistung bestimmt. Die Sozialhilfe umfasst 
verschiedene Formen wie Lebensunterhaltszuschüsse, Wiedereingliederungshilfen, Zulagen 
für Pflegefamilien, Beihilfen für die Pflege volljähriger Personen, nicht-monetäre Sozialhilfe und 
ein Sozialpaket, deren Verfahren und Kriterien durch ministerielle Verordnungen oder Regie­
rungsbeschlüsse geregelt werden (GSH GEOR 1.12.2022, Art. 1-121; vgl. CoE 28.12.2023). 
Kritischen Meinungen zufolge betont das nationale Sozialhilfegesetz die gezielte Zuweisung 
von Ressourcen an besonders bedürftige Personen, extrem arme Familien und Obdachlose, 
anstatt ein bedingungsloses Recht auf Sozialhilfe zu gewährleisten (SJC 20.7.2023; vgl. UN 
Georgia 14.2.2024).
2006 wurde das wichtigste Sozialhilfeprogramm des Landes, „ die gezielte Sozialhilfe“ (auch 
bekannt als „Targeted Social Assistance“, TSA), eingeführt (UN Georgia 14.2.2024). Dieses 
kommt extrem armen Familien zugute, die durch ein sozioökonomisches Bewertungssystem 
identifiziert werden, das verschiedene Aspekte wie Beschäftigungsstatus, Einkommen, Wohn­
situation, Nebenkosten und Gesundheitszustand berücksichtigt. Anspruch auf die TSA haben 
jene Familien, die in der einheitlichen Datenbank für sozial gefährdete Familien registriert sind 
und deren Bewertungspunktzahl unter dem gesetzlich festgelegten Schwellenwert liegt (SJC 
20.7.2023; vgl. UN Georgia 14.2.2024). Aktuell arbeitet das Sozialministerium an einer erneuten 
Überarbeitung des Bewertungssystems, um Inklusions- und Exklusionsfehler zu minimieren 
(UN Georgia 14.2.2024). Folgende Familienbeihilfen (TSA) und Kinderbeihilfen (Child Benefit 
Programme, CBP) in der Landeswährung (GEL) lassen sich den Bewertungspunkten zuordnen:
Quelle 3: UN Georgia 14.2.2024
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Familien unterhalb der Armutsgrenze können mit einer Unterstützung von GEL 30-60 [ca. EUR 
10-20] pro Familienmitglied rechnen (IOM 6.2023; vgl. SJC 20.7.2023). Insgesamt erhalten etwa 
40 % der georgischen Bevölkerung mindestens eine Sozialleistung, wobei 42 % der Männer und 
48 % der Frauen abgedeckt sind. Der höhere Anteil weiblicher Leistungsempfänger ist haupt­
sächlich darauf zurückzuführen, dass mehr Frauen eine allgemeine Alterspension beziehen. Bei 
der gezielten Sozialhilfe überwiegen Frauen mit etwa 55 % gegenüber Männern mit etwa 45 % 
(UN Georgia 14.2.2024).
Eine Arbeitslosenunterstützung existiert nicht (UN Georgia 14.2.2024; vgl. IOM 6.2023). Es gibt 
ein staatliches Pensionssystem, und bezugsberechtigt sind Männer ab 65 und Frauen ab 60 
Jahre. Der Pensionsantrag ist bei der nächstgelegenen Sozialdienststelle einzureichen. Die 
Entscheidung fällt innerhalb von zehn Tagen (IOM 6.2023). Die staatliche Pension beträgt 2024 
für unter 70-Jährige GEL 315  [ca. EUR 106] (GEL 378 [ca. EUR 127] in Bergregionen) und 
für über 70-Jährige GEL 415 [ca. EUR 140] (GEL 498 [ca. EUR 168] in Bergregionen), wobei 
eine jährliche Anpassung an Inflation und Wirtschaftswachstum erfolgt (JA o.D.). Seit 2019 
ist ein kumulatives Pensionssystem eingeführt worden, welches für Selbstständige freiwillig 
ist, auch für Arbeitnehmer über 40 Jahre. Die Teilnahme an diesem System ist für georgische 
Staatsbürger unter 40 Jahren, die angestellt und/oder selbstständig erwerbstätig sind, sowie 
für Ausländer, die im Besitz einer Daueraufenthaltsgenehmigung sind, verpflichtend. 2 % des 
Gehalts des Beitragszahlers gehen auf dessen persönliches Pensionskonto. Darüber hinaus 
überweisen die Regierung und der Arbeitgeber 2 % auf das Konto des Beitragszahlers. Bei 
Erreichen des Pensionsalters hat der Beitragszahler Anspruch auf eine Pension auf monatlicher 
Basis (IOM 6.2023).
Im Gesetz ist ein bezahlter Mutterschaftsurlaub von 126 Kalendertagen und im Falle von Kom­
plikationen während der Geburt oder bei der Geburt von Zwillingen ein Mutterschaftsurlaub 
von 143 Kalendertagen festgelegt (AGB GEOR 17.9.2024). Mutterschaftsleistungen gelten aus­
schließlich für formal Beschäftigte, nicht für Frauen im informellen Sektor, Selbstständige oder 
Arbeitslose. Für 126 Tage Mutterschutz wird eine einmalige staatliche Leistung von bis zu GEL 
2.000 [ca. EUR 674] gewährt (UN Georgia 14.2.2024).
Der Staatliche Fonds zum Schutz und Unterstützung für Opfer von Menschenhandel verfügt 
über zwei Unterkünfte in Tiflis und Batumi für Opfer von Menschenhandel und häuslicher Ge­
walt. Betroffene können außerdem in einem Krisenzentrum in Tiflis untergebracht werden und 
erhalten u. a. folgende Dienstleistungen: psychologische Unterstützung, medizinische Hilfe, 
Rechtsbeistand und Übersetzungsdienst (IOM 6.2023).
Quellen
■ AGB GEOR - Arbeitsgesetzbuch [Georgien] (17.9.2024): Organic Law of Georgia – Labour Code of 
Georgia, https://matsne.gov.ge/en/document/view/1155567?publication=26, Zugriff 16.10.2024
■ CoE - Council of Europe (28.12.2023): European Social Charter; Ad hoc report on the cost-of-living 
crisis submitted by the Government of Georgia, https://rm.coe.int/geo-ad-hoc-report-on-the-cost-o
f-living-crisis/1680ae60b7, Zugriff 16.9.2024
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■ GSH GEOR - Gesetz über Sozialhilfe [Georgien] (1.12.2022): Закон Грузии О социальной помощи 
[Gesetz Georgiens über Sozialhilfe], https://www.matsne.gov.ge/ru/document/view/23098?publicati
on=16, Zugriff 4.10.2024
■ IOM - International Organization for Migration (6.2023): Georgien: Länderinformationsblatt 2023, 
https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_Georgia_2023_DE.pdf, Zugriff 16.9.2024
■ JA - Just Advisors (o.D.): Everything we know about pensions in Georgia, https://en.justadvisors.ge
/tpost/lg94uvbcv1-everything-we-know-about-pensions-in-geo , Zugriff 16.10.2024
■ SJC - Social Justice Center (20.7.2023): The Role of Targeted Social Assistance in the Social 
Protection System and Its Connection with Other Social Support Services, https://socialjustice.org.
ge/uploads/products/pdf/__-_ENG_1692009999.pdf, Zugriff 7.10.2024
■ UN Georgia - UN Georgia (14.2.2024): Readiness to implement the action plan to strengthen regional 
cooperation on social protection : Georgia, https://georgia.un.org/en/download/153834/260563 , 
Zugriff 14.10.2024
■ Verf GEOR - Verfassung Georgiens [Georgien] (29.6.2020): Constitution of Georgia, https://matsne
.gov.ge/en/document/view/30346?publication=36, Zugriff 14.8.2024
21 Medizinische Versorgung
Letzte Änderung 2024-10-25 14:18
Gemäß der georgischen Gesetzgebung sorgt das georgische Ministerium für Arbeit, Gesundheit 
und Soziales für die Verfolgung der staatlichen Gesundheitspolitik. Es erarbeitet und erlässt in 
seinem Zuständigkeitsbereich entsprechende Rechtsakte. Einer der Grundsätze der staatlichen 
Gesundheitspolitik ist die allgemeine und gleichberechtigte Zugänglichkeit zur Gesundheits­
versorgung für die Bevölkerung im Rahmen der staatlichen Verpflichtungen, die in den staatli­
chen Gesundheitsprogrammen vorgesehen sind. Der Staat ist für die Zertifizierung von Ärzten, 
Zulassung medizinischer Tätigkeiten und Erteilung von Genehmigungen für medizinische Ein­
richtungen zuständig (GGW GEOR 28.6.2017, Art. 4f, 15). Die Weltgesundheitsorganisation 
betont, dass Georgien der Stärkung der primären Gesundheitsversorgung durch verschiedene 
Reformen und Programme stets Priorität einräumt. Diese werden jedoch von uneinheitlicher 
Umsetzung, unvollendeten Agenden und mangelnder Abstimmung zwischen den verschiedenen 
Akteuren des Gesundheitssystems beeinträchtigt (WHO 27.7.2023).
Im Februar 2013 wurde das staatlich verwaltete Universelle Gesundheitsversorgungsprogramm 
(Universal Health Care Program, UHCP) mit überwiegend privaten medizinischen Einrichtun­
gen eingeführt (MIdpLHSA o.D.; vgl. EOHSP 12.9.2022) und ermöglichte Personen, die zuvor 
nicht versichert waren, den Anspruch auf ein „ Mindestleistungspaket“, nachdem sie sich bei 
einer Primärversorgungseinrichtung ihrer Wahl angemeldet hatten. Dies wurde im Juli 2013 
auf nicht notfallmedizinische Operationen, Herzoperationen, Chemotherapie, Hormontherapie, 
Strahlentherapie und Entbindungen ausgeweitet. Im Jahr 2020 wurde eine neue nationale Ge­
sundheitsbehörde eingerichtet, um das UHCP und die meisten anderen Gesundheitsprogramme 
zu verwalten (EOHSP 12.9.2022). Das UHCP bietet Gesamt- und Basispakete von Leistungen 
(IOM 6.2023), welche nach Einkommen und anderen vorrangigen Gruppen unterteilt werden 
(EOHSP 12.9.2022; vgl. IOM 6.2023). Für einige medizinische Leistungen müssen verschie­
dene Nutzerkategorien eine Zuzahlung leisten. Das UHCP gewährleistet die finanzielle und 
geografische Zugänglichkeit der wichtigsten medizinischen Leistungen für alle Nutzer (MId­
pLHSA o.D.). Die medizinische Versorgung ist durch das staatlich finanzierte UHCP sowie 
zusätzlich durch bestehende staatliche Gesundheitsprogramme für bestimmte Krankheitsbilder 
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(z. B. Diabetes, Hepatitis C, Tuberkulose) je nach sozialer Lage kostenlos oder mit Zuzahlungen 
gewährleistet. Mit privater Krankenversicherung kann die Leistungsübernahme medizinischer 
Behandlungen beitragsabhängig erweitert werden (AA 26.5.2023). In dringenden Fällen wendet 
sich der UHCP-Teilnehmer an eine beliebige medizinische Einrichtung des UHCP. Für eine 
geplante stationäre Behandlung darf die Agentur für soziale Dienste mit einem Formular der 
medizinischen Einrichtung kontaktiert werden, in der die Behandlung erfolgen soll (MIdpLHSA 
o.D.).
Das georgische Gesundheitsministerium hat ein Punktesystem entwickelt, um festzustellen, ob 
eine Person als sozioökonomisch gefährdet einzustufen ist. Die Höhe der Punktzahl hängt vom 
Vermögen, Einkommen und der Haushaltszusammensetzung ab und bestimmt, ob eine Person 
Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen und auf das öffentliche Krankenversicherungssystem 
hat (EUAA MedCOI 3.8.2022).
UHCP-Versicherte müssen ihren Hausarzt kontaktieren, um eine Überweisung für einen Fach­
arzt zu erhalten (IOM 6.2023). Für Behandlungskosten, welche von Patienten selbst getragen 
werden müssen, kann bei der zuständigen Kommission des Ministeriums um Kostenersatz an­
gesucht werden. Die Unterstützungsleistungen hängen sowohl von der Art der Erkrankung bzw. 
Therapie als auch von der Bedürftigkeit der Person selbst ab. Bei manchen Therapien gibt es 
z. B. für „ Veteranen“ 100 % Vergütung, bei anderen Erkrankungen nur 50 % oder gar keine 
Unterstützung. Manches Mal sind die Unterstützungsleistungen auch zeitlich begrenzt. Aus 
diesem Grund muss betreffend Unterstützung bei Behandlungskosten jede Erkrankung/Medika­
ment/Therapie separat betrachtet werden (VB Tiflis 30.8.2022). Die Kosten für die Behandlung 
von Kindern bis zu einem Alter von 5 Jahren sind teilweise gedeckt, abhängig von der Art der 
Erkrankung (IOM 6.2023). Das Recht auf medizinische Versorgung haben georgische Staats­
bürger und Staatenlose mit entsprechendem Status in Georgien (GGW GEOR 28.6.2017, Art. 
5; vgl. EUAA MedCOI 9.5.2023, AA 26.5.2023). Die Abteilung für medizinische Länderinforma­
tionen der European Union Agency for Asylum (EUAA MedCOI) geht davon aus, dass es keine 
Beschränkungen für Bürger gibt, die seit mehreren Jahren nicht mehr in Georgien aufhältig sind 
(EUAA MedCOI 9.5.2023). Das UHCP steht weiters Einwohnern Abchasiens und Südossetiens, 
welche ein sogenanntes neutrales Reisedokument besitzen (MIdpLHSA o.D.), sowie Asylbewer­
bern und Personen mit humanitärem oder Flüchtlingsstatus offen (IOM 6.2023; vgl. MIdpLHSA 
o.D.).
Die Anspruchsberechtigung für das UHCP und die Höhe der Zuzahlung für diejenigen Personen, 
die keine private Versicherung haben, sind einkommensabhängig (EOHSP 12.9.2022). Sozial 
schwache Gruppen haben Anspruch auf das Gesamtpaket des UHCP. Erwerbstätige, deren 
Bruttogehalt GEL 1.000 [ca. EUR 339] übersteigt, aber das Jahreseinkommen weniger als 
GEL 40.000 [ca. EUR 13.543] beträgt, haben Anspruch auf das UHCP mit eingeschränkten 
Leistungen. Die einkommensstärksten Haushalte sind seit 2017 von den meisten Leistungen 
des UHCP ausgeschlossen, haben aber weiterhin Anspruch auf einige Leistungen (IOM 6.2023; 
vgl. MIdpLHSA o.D.), die durch vertikale Programme angeboten werden - es gibt 22 vertikale 
nationale Gesundheitsprogramme, die die gesamte Bevölkerung für bestimmte Krankheiten oder 
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