2025-09-10-coi-cms-laenderinformationen-georgien-version-10-333f

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 58
PDF herunterladen
Wohnlösungen werden durchgeführt, wobei 56% der IDP-Familien bereits versorgt sind. Neben 
der Unterbringung bietet die Regierung auch monatliche Zuschüsse und einmalige finanzielle 
Unterstützung für IDPs, basierend auf einer Bedarfseinschätzung (CoE 15.4.2024). Seit dem 
Jänner 2023 sind Änderungen des georgischen Gesetzes „ Über Binnenvertriebene aus den 
besetzten Gebieten Georgiens“ in Kraft getreten, die die Bereitstellung von dauerhaftem Wohn­
raum für Binnenvertriebene vollständig neu regeln und die bisherige Situation grundlegend 
verändern. Die umgesetzten Änderungen spiegeln eine Verschiebung in der Politik bezüglich 
der langfristigen Neuansiedlung von Binnenvertriebenen wider. Eines der Ziele besteht darin, die 
Anzahl der umgesiedelten vertriebenen Familien genau zu bestimmen (PDG o.D.). Die Ombuds­
person erklärte jedoch im Dezember 2023, dass trotz verbesserter Verfahren zur langfristigen 
Umsiedlung von Binnenvertriebenen die Regeln weiterhin mangelhaft sind, einige ablehnen­
de Entscheidungen unbegründet erscheinen und zudem viele der zugewiesenen Unterkünfte 
baufällig sind (PDG 10.12.2023; vgl. HRC 2024).
Binnenvertriebene stellen eine sozioökonomisch gefährdete Gruppe dar, die eine etwa doppelt 
so hohe Arbeitslosenquote im Vergleich zur übrigen Bevölkerung aufweist. Mehr als die Hälfte 
der Binnenvertriebenen lebte vor ihrer Vertreibung in ländlichen Siedlungen und war in der Land­
wirtschaft tätig. Nach der Vertreibung mussten sich 77 % der betroffenen Personen in Städten 
niederlassen, was ein zusätzliches Problem bei der Arbeitssuche darstellt (PDG 23.12.2022).
Zwischen 45.000 und 60.000 IDPs sind nach Abchasien (in die Bezirke Gali, Tqwartscheli und 
Otschamtschire) zurückgekehrt. Allerdings verwehren die De-facto-Behörden den Binnenflücht­
lingen eine Rückkehr in andere Bezirke. In Abchasien verbietet das „ Rechtssystem“ Eigentums­
ansprüche ethnischer Georgier, die Abchasien vor, während oder nach dem Krieg 1992-1993 
verlassen haben, wodurch Binnenvertriebenen ihre Eigentumsrechte in Abchasien entzogen 
werden (USDOS 23.4.2024).
Ausländische Flüchtlinge erfahren in Georgien nur geringe Aufmerksamkeit. Unterstützungsleis­
tungen für Flüchtlinge kommen überwiegend von internationalen Organisationen und Projekten 
(v. a. IOM, UNHCR) (AA 26.5.2023). Die Regierung kooperiert mit UNHCR und anderen hu­
manitären Organisationen (USDOS 23.4.2024). Eine Integration ausländischer Flüchtlinge ist 
wegen Sprachbarrieren und einer distanzierten georgischen Mehrheitsgesellschaft schwierig 
(AA 26.5.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt,
_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26.
05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich]
■ CoE - Council of Europe (15.4.2024): Consolidated report on the conflict in Georgia (October 2023 
– March 2024), https://rm.coe.int/consolidated-report-on-the-conflict-in-georgia-october-2023-mar
ch-2024/1680af593c, Zugriff 2.9.2024
■ HRC - Human Rights Center (2024): State of Human Rights in Georgia, 2023, https://www.hrc.ge/
files/305annual 2023 eng.pdf, Zugriff 10.9.2024
41
46

■ IDMC - Internal Displacement Monitoring Centre (14.5.2024): 2024 Global Report on Internal Dis­
placement (GRID), https://api.internal-displacement.org/sites/default/files/publications/documents/I
DMC-GRID-2024-Global-Report-on-Internal-Displacement.pdf , Zugriff 19.9.2024
■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (o.D.): Report of the Public Defender 
of Georgia, On the Situation of Protection of Human Rights and Freedoms in Georgia, 2023, https:
//ombudsman.ge/res/docs/2024052911382931838.pdf, Zugriff 6.9.2024
■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (10.12.2023): Public Defender’s State­
ment on International Human Rights Day, https://ombudsman.ge/eng/190821112029siakhleebi/23
1210052450sakartvelos-sakhalkho-damtsvelis-gantskhadeba-adamianis-uflebata-datsvis-saertas
horiso-dghestan-dakavshirebit, Zugriff 19.9.2024
■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (23.12.2022): Mobility barriers of In­
ternally Displaced Women and its impact on women’s economic empowerment, https://ombudsman.
ge/res/docs/2023022214160443913.pdf, Zugriff 11.5.2023
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (2.2024): Georgia Fact Sheet, https:
//www.unhcr.org/sites/default/files/2024-03/bi-annual-fact-sheet-2024-02-georgia.pdf , Zugriff 
18.9.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Georgia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107700.html, Zugriff 2.9.2024
20 Grundversorgung und Wirtschaft
Letzte Änderung 2024-10-25 14:18
Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist gewährleistet. Die staatliche 
Sozialhilfe liegt bei bis zu GEL 220 [ca. EUR 73] im Monat. Die soziale Absicherung erfolgt in 
aller Regel durch den Familienverband (AA 26.5.2023).
Große Teile der georgischen Bevölkerung sind unterbeschäftigt oder arbeitslos. Vor allem die 
Bewohner der ländlichen Bergregionen, aber auch besonders gefährdete Gruppen in Städten, 
wie intern Vertriebene und Alleinerzieher, sind von Armut betroffen. Ländliche Armut führt häufig 
zu Landflucht oder Emigration (ADA 10.2023). Das nationale Statistikbüro Georgiens gibt die 
Arbeitslosenrate für das Jahr 2023 mit 16,4 % an (Geo Stat 15.5.2024). Etwa 15,6 % der Georgier 
leben in Armut (Agenda.ge 29.5.2023; vgl. SJC 20.7.2023, Geo Stat 29.5.2024).
Die meisten Personen sind in der Landwirtschaft, Jagd- und Forstwirtschaft, Fischerei, Groß- 
und Einzelhandel, Reparatur von Kraftfahrzeugen und persönlichen und Haushaltswaren, Bil­
dung, Industrie tätig. Die größte Nachfrage nach Arbeitsplätzen besteht im Dienstleistungssektor. 
Die meisten Erwerbstätigen sind zwischen 25 und 60 Jahre alt (IOM 6.2023). Das monatliche 
Durchschnittseinkommen (nominal) der unselbstständig Beschäftigten lag im zweiten Quartal 
2024 bei den Männern bei ca. GEL 2.413,5 [ca. EUR 800] und bei den Frauen bei GEL 1.590,2 
[ca. EUR 527] (Geo Stat o.D.a).
Das reale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betrug im zweiten Quartal 2024 9,6 % 
(Geo Stat o.D.b). Der Wechselkurs des Lari stabilisiert sich (die Volatilität, die im Jahr 2022 
bestand, hat nachgelassen), das Leistungsbilanzdefizit bleibt aufgrund des wenig entwickelten 
Industriesektors und der hohen Energie- und Rohstoffabhängigkeit weiterhin bestehen. Zusätz­
lich trägt der wachsende Fachkräftemangel zu einem negativen Einfluss auf die Leistungsbilanz 
und das Außenhandelsbilanzdefizit bei. Im Jahr 2022 betrug die Inflation durchschnittlich 2,5 % 
(WKO 5.2024). Im Bankensektor hat sich der Zugang zu Finanzmitteln verbessert (HF 10.2023). 
In der ersten Hälfte 2023 stammte ein Fünftel der internationalen Ankünfte in Georgien aus 
42
47

Russland, doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum. Die Einnahmen aus russischem Touris­
mus, Überweisungen und Exporten nach Russland beliefen sich auf etwa 2 Milliarden USD, 
1,6-mal mehr als im gleichen Zeitraum 2022 (GIP 5.3.2024).
Der Außenhandel Georgiens wuchs 2023 weiter, wobei sowohl Importe (hauptsächlich durch 
den Handel mit Kraftfahrzeugen, Erdöl, Gas und Pharmazeutika) als auch Exporte (vor allem 
Kraftfahrzeuge, Kupfererze und -konzentrate sowie Wein und Spirituosen) zunahmen. Die wich­
tigsten Absatzmärkte verlagerten sich in Richtung GUS-Länder (insbesondere Aserbaidschan 
und Armenien, gefolgt von Kasachstan und Kirgistan), die insgesamt 65,9 % des Gesamtexport­
marktes ausmachten, während die EU trotz eines Exportrückgangs ein bedeutender Handels­
partner nach Aserbaidschan und Armenien blieb. Der Import aus der EU stieg um fast ein Viertel 
auf 3,81 Mrd. USD und macht sich somit zum wichtigsten Beschaffungsmarkt Georgiens. Die 
weiteren bedeutenden Handelspartner im Import waren die Türkei, die USA und Russland. Ein 
wichtiger Wirtschaftsfaktor sind auch die Überweisungen von Gastarbeitern aus dem Ausland, 
die im Jahr 2023 allerdings um 12,8 % auf nach wie vor hohe 3,8 Mrd. zurückgegangen sind 
(WKO 5.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt,
_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26.
05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich]
■ ADA - Austrian Development Agency [Österreich] (10.2023): Länderinformation Georgien, https:
//www.entwicklung.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Laenderinformationen/LI_Georgien_Okt2
023.pdf, Zugriff 19.8.2024
■ Agenda.ge - Agenda.ge (29.5.2023): Georgia’s poverty rate at “historic low” of 15.6% - Gov’t Admin­
istration, https://agenda.ge/en/news/2023/2093, Zugriff 7.6.2023
■ Geo Stat - National Statistics Office of Georgia [Georgien] (o.D.a): Wages, https://www.geostat.ge/e
n/modules/categories/39/wages, Zugriff 3.10.2024
■ Geo Stat - National Statistics Office of Georgia [Georgien] (o.D.b): Gross Domestic Product (GDP), 
https://www.geostat.ge/en/modules/categories/23/gross-domestic-product-gdp , Zugriff 3.10.2024
■ Geo Stat - National Statistics Office of Georgia [Georgien] (29.5.2024): Indicator of Poverty and Gini 
Coefficients 2023, https://www.geostat.ge/media/62702/Indicator-of-Poverty-and-Gini-Coefficient
s---2023.pdf , Zugriff 14.10.2024
■ Geo Stat - National Statistics Office of Georgia [Georgien] (15.5.2024): Indicators of the Labour 
Force (Employment and Unemployment) 2023, https://www.geostat.ge/media/62229/Indicators-of-t
he-Labour-Force-(Employment-and-Unemployment)---2023.pdf , Zugriff 14.10.2024
■ GIP - Georgian Institute of Politics (5.3.2024): The Georgia Governance Index (GGI) 2023, https:
//gip.ge/wp-content/uploads/2024/04/Georgia-Goverance-Index-Report-2023_Eng.pdf , Zugriff 
14.8.2024
■ HF - Heritage Foundation, The (10.2023): 2024 Index of Economic Freedom (Updated October 2023): 
Georgia, https://static.heritage.org/index/pdf/2024/2024_indexofeconomicfreedom_georgia.pdf , 
Zugriff 3.10.2024
■ IOM - International Organization for Migration (6.2023): Georgien: Länderinformationsblatt 2023, 
https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_Georgia_2023_DE.pdf, Zugriff 16.9.2024
■ SJC - Social Justice Center (20.7.2023): The Role of Targeted Social Assistance in the Social 
Protection System and Its Connection with Other Social Support Services, https://socialjustice.org.
ge/uploads/products/pdf/__-_ENG_1692009999.pdf, Zugriff 7.10.2024
■ WKO - Wirtschaftskammer Österreich (5.2024): Wirtschaftsbericht Georgien, https://www.wko.at/o
e/aussenwirtschaft/georgien-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 3.10.2024
43
48

20.1 Sozialbeihilfen
Letzte Änderung 2024-10-25 14:18
Die georgische Regierung hat ein gemischtes System gezielter und universeller beitragsfreier 
Sozialleistungen eingeführt, dessen Gestaltung und Umsetzung noch stark von institutionellem 
Erbe geprägt ist (UN Georgia 14.2.2024). Die georgische Verfassung definiert das Land als 
Sozialstaat, der soziale Gerechtigkeit, gleichmäßige Entwicklung und grundlegende Sozialleis­
tungen gewährleisten muss (Verf GEOR 29.6.2020, Art. 5). Das Gesetz „ Über die Sozialhilfe“
und die Regierungsresolution Nr. 145 „ Über die Sozialhilfe“ bilden die rechtliche Grundlage 
für das System der Sozialhilfe (SJC 20.7.2023). Das Sozialhilfegesetz zielt auf ein faires und 
effektives Unterstützungssystem ab, indem es Sozialhilfebeziehungen regelt, zuständige Be­
hörden festlegt und verschiedene Arten der Hilfeleistung bestimmt. Die Sozialhilfe umfasst 
verschiedene Formen wie Lebensunterhaltszuschüsse, Wiedereingliederungshilfen, Zulagen 
für Pflegefamilien, Beihilfen für die Pflege volljähriger Personen, nicht-monetäre Sozialhilfe und 
ein Sozialpaket, deren Verfahren und Kriterien durch ministerielle Verordnungen oder Regie­
rungsbeschlüsse geregelt werden (GSH GEOR 1.12.2022, Art. 1-121; vgl. CoE 28.12.2023). 
Kritischen Meinungen zufolge betont das nationale Sozialhilfegesetz die gezielte Zuweisung 
von Ressourcen an besonders bedürftige Personen, extrem arme Familien und Obdachlose, 
anstatt ein bedingungsloses Recht auf Sozialhilfe zu gewährleisten (SJC 20.7.2023; vgl. UN 
Georgia 14.2.2024).
2006 wurde das wichtigste Sozialhilfeprogramm des Landes, „ die gezielte Sozialhilfe“ (auch 
bekannt als „Targeted Social Assistance“, TSA), eingeführt (UN Georgia 14.2.2024). Dieses 
kommt extrem armen Familien zugute, die durch ein sozioökonomisches Bewertungssystem 
identifiziert werden, das verschiedene Aspekte wie Beschäftigungsstatus, Einkommen, Wohn­
situation, Nebenkosten und Gesundheitszustand berücksichtigt. Anspruch auf die TSA haben 
jene Familien, die in der einheitlichen Datenbank für sozial gefährdete Familien registriert sind 
und deren Bewertungspunktzahl unter dem gesetzlich festgelegten Schwellenwert liegt (SJC 
20.7.2023; vgl. UN Georgia 14.2.2024). Aktuell arbeitet das Sozialministerium an einer erneuten 
Überarbeitung des Bewertungssystems, um Inklusions- und Exklusionsfehler zu minimieren 
(UN Georgia 14.2.2024). Folgende Familienbeihilfen (TSA) und Kinderbeihilfen (Child Benefit 
Programme, CBP) in der Landeswährung (GEL) lassen sich den Bewertungspunkten zuordnen:
Quelle 3: UN Georgia 14.2.2024
44
49

Familien unterhalb der Armutsgrenze können mit einer Unterstützung von GEL 30-60 [ca. EUR 
10-20] pro Familienmitglied rechnen (IOM 6.2023; vgl. SJC 20.7.2023). Insgesamt erhalten etwa 
40 % der georgischen Bevölkerung mindestens eine Sozialleistung, wobei 42 % der Männer und 
48 % der Frauen abgedeckt sind. Der höhere Anteil weiblicher Leistungsempfänger ist haupt­
sächlich darauf zurückzuführen, dass mehr Frauen eine allgemeine Alterspension beziehen. Bei 
der gezielten Sozialhilfe überwiegen Frauen mit etwa 55 % gegenüber Männern mit etwa 45 % 
(UN Georgia 14.2.2024).
Eine Arbeitslosenunterstützung existiert nicht (UN Georgia 14.2.2024; vgl. IOM 6.2023). Es gibt 
ein staatliches Pensionssystem, und bezugsberechtigt sind Männer ab 65 und Frauen ab 60 
Jahre. Der Pensionsantrag ist bei der nächstgelegenen Sozialdienststelle einzureichen. Die 
Entscheidung fällt innerhalb von zehn Tagen (IOM 6.2023). Die staatliche Pension beträgt 2024 
für unter 70-Jährige GEL 315  [ca. EUR 106] (GEL 378 [ca. EUR 127] in Bergregionen) und 
für über 70-Jährige GEL 415 [ca. EUR 140] (GEL 498 [ca. EUR 168] in Bergregionen), wobei 
eine jährliche Anpassung an Inflation und Wirtschaftswachstum erfolgt (JA o.D.). Seit 2019 
ist ein kumulatives Pensionssystem eingeführt worden, welches für Selbstständige freiwillig 
ist, auch für Arbeitnehmer über 40 Jahre. Die Teilnahme an diesem System ist für georgische 
Staatsbürger unter 40 Jahren, die angestellt und/oder selbstständig erwerbstätig sind, sowie 
für Ausländer, die im Besitz einer Daueraufenthaltsgenehmigung sind, verpflichtend. 2 % des 
Gehalts des Beitragszahlers gehen auf dessen persönliches Pensionskonto. Darüber hinaus 
überweisen die Regierung und der Arbeitgeber 2 % auf das Konto des Beitragszahlers. Bei 
Erreichen des Pensionsalters hat der Beitragszahler Anspruch auf eine Pension auf monatlicher 
Basis (IOM 6.2023).
Im Gesetz ist ein bezahlter Mutterschaftsurlaub von 126 Kalendertagen und im Falle von Kom­
plikationen während der Geburt oder bei der Geburt von Zwillingen ein Mutterschaftsurlaub 
von 143 Kalendertagen festgelegt (AGB GEOR 17.9.2024). Mutterschaftsleistungen gelten aus­
schließlich für formal Beschäftigte, nicht für Frauen im informellen Sektor, Selbstständige oder 
Arbeitslose. Für 126 Tage Mutterschutz wird eine einmalige staatliche Leistung von bis zu GEL 
2.000 [ca. EUR 674] gewährt (UN Georgia 14.2.2024).
Der Staatliche Fonds zum Schutz und Unterstützung für Opfer von Menschenhandel verfügt 
über zwei Unterkünfte in Tiflis und Batumi für Opfer von Menschenhandel und häuslicher Ge­
walt. Betroffene können außerdem in einem Krisenzentrum in Tiflis untergebracht werden und 
erhalten u. a. folgende Dienstleistungen: psychologische Unterstützung, medizinische Hilfe, 
Rechtsbeistand und Übersetzungsdienst (IOM 6.2023).
Quellen
■ AGB GEOR - Arbeitsgesetzbuch [Georgien] (17.9.2024): Organic Law of Georgia – Labour Code of 
Georgia, https://matsne.gov.ge/en/document/view/1155567?publication=26, Zugriff 16.10.2024
■ CoE - Council of Europe (28.12.2023): European Social Charter; Ad hoc report on the cost-of-living 
crisis submitted by the Government of Georgia, https://rm.coe.int/geo-ad-hoc-report-on-the-cost-o
f-living-crisis/1680ae60b7, Zugriff 16.9.2024
45
50

■ GSH GEOR - Gesetz über Sozialhilfe [Georgien] (1.12.2022): Закон Грузии О социальной помощи 
[Gesetz Georgiens über Sozialhilfe], https://www.matsne.gov.ge/ru/document/view/23098?publicati
on=16, Zugriff 4.10.2024
■ IOM - International Organization for Migration (6.2023): Georgien: Länderinformationsblatt 2023, 
https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_Georgia_2023_DE.pdf, Zugriff 16.9.2024
■ JA - Just Advisors (o.D.): Everything we know about pensions in Georgia, https://en.justadvisors.ge
/tpost/lg94uvbcv1-everything-we-know-about-pensions-in-geo , Zugriff 16.10.2024
■ SJC - Social Justice Center (20.7.2023): The Role of Targeted Social Assistance in the Social 
Protection System and Its Connection with Other Social Support Services, https://socialjustice.org.
ge/uploads/products/pdf/__-_ENG_1692009999.pdf, Zugriff 7.10.2024
■ UN Georgia - UN Georgia (14.2.2024): Readiness to implement the action plan to strengthen regional 
cooperation on social protection : Georgia, https://georgia.un.org/en/download/153834/260563 , 
Zugriff 14.10.2024
■ Verf GEOR - Verfassung Georgiens [Georgien] (29.6.2020): Constitution of Georgia, https://matsne
.gov.ge/en/document/view/30346?publication=36, Zugriff 14.8.2024
21 Medizinische Versorgung
Letzte Änderung 2024-10-25 14:18
Gemäß der georgischen Gesetzgebung sorgt das georgische Ministerium für Arbeit, Gesundheit 
und Soziales für die Verfolgung der staatlichen Gesundheitspolitik. Es erarbeitet und erlässt in 
seinem Zuständigkeitsbereich entsprechende Rechtsakte. Einer der Grundsätze der staatlichen 
Gesundheitspolitik ist die allgemeine und gleichberechtigte Zugänglichkeit zur Gesundheits­
versorgung für die Bevölkerung im Rahmen der staatlichen Verpflichtungen, die in den staatli­
chen Gesundheitsprogrammen vorgesehen sind. Der Staat ist für die Zertifizierung von Ärzten, 
Zulassung medizinischer Tätigkeiten und Erteilung von Genehmigungen für medizinische Ein­
richtungen zuständig (GGW GEOR 28.6.2017, Art. 4f, 15). Die Weltgesundheitsorganisation 
betont, dass Georgien der Stärkung der primären Gesundheitsversorgung durch verschiedene 
Reformen und Programme stets Priorität einräumt. Diese werden jedoch von uneinheitlicher 
Umsetzung, unvollendeten Agenden und mangelnder Abstimmung zwischen den verschiedenen 
Akteuren des Gesundheitssystems beeinträchtigt (WHO 27.7.2023).
Im Februar 2013 wurde das staatlich verwaltete Universelle Gesundheitsversorgungsprogramm 
(Universal Health Care Program, UHCP) mit überwiegend privaten medizinischen Einrichtun­
gen eingeführt (MIdpLHSA o.D.; vgl. EOHSP 12.9.2022) und ermöglichte Personen, die zuvor 
nicht versichert waren, den Anspruch auf ein „ Mindestleistungspaket“, nachdem sie sich bei 
einer Primärversorgungseinrichtung ihrer Wahl angemeldet hatten. Dies wurde im Juli 2013 
auf nicht notfallmedizinische Operationen, Herzoperationen, Chemotherapie, Hormontherapie, 
Strahlentherapie und Entbindungen ausgeweitet. Im Jahr 2020 wurde eine neue nationale Ge­
sundheitsbehörde eingerichtet, um das UHCP und die meisten anderen Gesundheitsprogramme 
zu verwalten (EOHSP 12.9.2022). Das UHCP bietet Gesamt- und Basispakete von Leistungen 
(IOM 6.2023), welche nach Einkommen und anderen vorrangigen Gruppen unterteilt werden 
(EOHSP 12.9.2022; vgl. IOM 6.2023). Für einige medizinische Leistungen müssen verschie­
dene Nutzerkategorien eine Zuzahlung leisten. Das UHCP gewährleistet die finanzielle und 
geografische Zugänglichkeit der wichtigsten medizinischen Leistungen für alle Nutzer (MId­
pLHSA o.D.). Die medizinische Versorgung ist durch das staatlich finanzierte UHCP sowie 
zusätzlich durch bestehende staatliche Gesundheitsprogramme für bestimmte Krankheitsbilder 
46
51

(z. B. Diabetes, Hepatitis C, Tuberkulose) je nach sozialer Lage kostenlos oder mit Zuzahlungen 
gewährleistet. Mit privater Krankenversicherung kann die Leistungsübernahme medizinischer 
Behandlungen beitragsabhängig erweitert werden (AA 26.5.2023). In dringenden Fällen wendet 
sich der UHCP-Teilnehmer an eine beliebige medizinische Einrichtung des UHCP. Für eine 
geplante stationäre Behandlung darf die Agentur für soziale Dienste mit einem Formular der 
medizinischen Einrichtung kontaktiert werden, in der die Behandlung erfolgen soll (MIdpLHSA 
o.D.).
Das georgische Gesundheitsministerium hat ein Punktesystem entwickelt, um festzustellen, ob 
eine Person als sozioökonomisch gefährdet einzustufen ist. Die Höhe der Punktzahl hängt vom 
Vermögen, Einkommen und der Haushaltszusammensetzung ab und bestimmt, ob eine Person 
Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen und auf das öffentliche Krankenversicherungssystem 
hat (EUAA MedCOI 3.8.2022).
UHCP-Versicherte müssen ihren Hausarzt kontaktieren, um eine Überweisung für einen Fach­
arzt zu erhalten (IOM 6.2023). Für Behandlungskosten, welche von Patienten selbst getragen 
werden müssen, kann bei der zuständigen Kommission des Ministeriums um Kostenersatz an­
gesucht werden. Die Unterstützungsleistungen hängen sowohl von der Art der Erkrankung bzw. 
Therapie als auch von der Bedürftigkeit der Person selbst ab. Bei manchen Therapien gibt es 
z. B. für „ Veteranen“ 100 % Vergütung, bei anderen Erkrankungen nur 50 % oder gar keine 
Unterstützung. Manches Mal sind die Unterstützungsleistungen auch zeitlich begrenzt. Aus 
diesem Grund muss betreffend Unterstützung bei Behandlungskosten jede Erkrankung/Medika­
ment/Therapie separat betrachtet werden (VB Tiflis 30.8.2022). Die Kosten für die Behandlung 
von Kindern bis zu einem Alter von 5 Jahren sind teilweise gedeckt, abhängig von der Art der 
Erkrankung (IOM 6.2023). Das Recht auf medizinische Versorgung haben georgische Staats­
bürger und Staatenlose mit entsprechendem Status in Georgien (GGW GEOR 28.6.2017, Art. 
5; vgl. EUAA MedCOI 9.5.2023, AA 26.5.2023). Die Abteilung für medizinische Länderinforma­
tionen der European Union Agency for Asylum (EUAA MedCOI) geht davon aus, dass es keine 
Beschränkungen für Bürger gibt, die seit mehreren Jahren nicht mehr in Georgien aufhältig sind 
(EUAA MedCOI 9.5.2023). Das UHCP steht weiters Einwohnern Abchasiens und Südossetiens, 
welche ein sogenanntes neutrales Reisedokument besitzen (MIdpLHSA o.D.), sowie Asylbewer­
bern und Personen mit humanitärem oder Flüchtlingsstatus offen (IOM 6.2023; vgl. MIdpLHSA 
o.D.).
Die Anspruchsberechtigung für das UHCP und die Höhe der Zuzahlung für diejenigen Personen, 
die keine private Versicherung haben, sind einkommensabhängig (EOHSP 12.9.2022). Sozial 
schwache Gruppen haben Anspruch auf das Gesamtpaket des UHCP. Erwerbstätige, deren 
Bruttogehalt GEL 1.000 [ca. EUR 339] übersteigt, aber das Jahreseinkommen weniger als 
GEL 40.000 [ca. EUR 13.543] beträgt, haben Anspruch auf das UHCP mit eingeschränkten 
Leistungen. Die einkommensstärksten Haushalte sind seit 2017 von den meisten Leistungen 
des UHCP ausgeschlossen, haben aber weiterhin Anspruch auf einige Leistungen (IOM 6.2023; 
vgl. MIdpLHSA o.D.), die durch vertikale Programme angeboten werden - es gibt 22 vertikale 
nationale Gesundheitsprogramme, die die gesamte Bevölkerung für bestimmte Krankheiten oder 
47
52

Behandlungen abdecken. Es wird von ihnen erwartet, dass sie eine private Krankenversicherung 
abschließen (EOHSP 12.9.2022).
In Georgien werden drei Arten von Paketen der staatlichen medizinischen Versorgung angebo­
ten: ein Standard- und Minimalpaket sowie ein Paket für bestimmte Alters- und Risikogruppen. Im 
Standardpaket sind geplante ambulante Gesundheitsdienste (70 bis 100 % finanziert), verschie­
dene Fachärzte, mehrere geplante Operationen, nicht-chirurgische Behandlung onkologischer 
Erkrankungen, Entbindungen sowie diagnostische Verfahren eingeschlossen. Im Minimalpaket, 
das bis dato privat versicherte Personen vorsieht, die ihren Vertrag mit der privaten Versiche­
rungsanstalt kündigen, stehen Allgemeinmediziner, kostenlose Pflegedienste, eine vollständige 
Finanzierung von Blut- und Urintests sowie ambulante und stationäre Behandlungen für mehr 
als 450 spezifische Indikationen des UHCP zur Verfügung (Kostengrenze GEL 15.000 [ca. EUR 
5.334]). Schließlich gilt beim Paket für bestimmte Alters- und Risikogruppen eine hundertpro­
zentige Abdeckung der UHCP-Leistungen (einschließlich der medizinischen Grundversorgung), 
jedoch mit gewissen Einschränkungen. Darüber hinaus ist hierin eine hundertprozentige Kosten­
übernahme für diagnostische Verfahren wie Fluoroskopie, Radio- und Mammografie vorgesehen 
(UNHCR 6.2020).
Georgien bietet staatliche Programme zur Behandlung verschiedener Krankheiten wie bei­
spielsweise Hepatitis C, HIV/AIDS und Drogenabhängigkeit (MIdpLHSA o.D.; vgl. IOM 6.2023). 
Auch bestehen staatliche Programme betreffend eine Reihe von Behandlungen psychischer 
Krankheiten, spezielle Medikamente für spezifische Erkrankungen wie unter anderem Diabetes, 
angeborene Zerebralparese und Downsyndrom, Medikamente für Brustkrebs im Frühstadium, 
Behandlung von Tuberkulose, Dialyse und Nierentransplantation, palliativmedizinische Versor­
gung und nicht zuletzt Notfallversorgung und Krankentransport (MIdpLHSA o.D.).
Große Apotheken bieten eine Vielzahl von Medikamenten an. Die Verfügbarkeit gewisser Me­
dikamente kann online oder telefonisch überprüft werden. Die meisten Medikamentenkosten 
werden nicht von staatlichen Programmen abgedeckt (IOM 6.2023). Seit März 2023 gilt in Ge­
orgien eine Preisobergrenze für 300 Medikamente zur Behandlung onkologischer und verschie­
dener chronischer Krankheiten. Für insgesamt 1.100 Arzneimittel gelten derzeit Festbeträge. 
Das Gesundheitsministerium verspricht, dass die Liste schrittweise erweitert werden soll (NG 
18.3.2023; vgl. EK 18.3.2023).
Der Weltgesundheitsorganisation zufolge hat Georgien den Zugang zu grundlegenden Diens­
ten verbessert, vor allem bei Infektionskrankheiten, insbesondere bei der Behandlung von HIV, 
Tuberkulose und Hepatitis C. Herausforderungen bestehen beim Zugang zur Behandlung chro­
nischer Erkrankungen und bei vorbeugenden Behandlungen von Herz-Kreislauf-Erkrankungen 
(WHO 27.7.2023).
Medizinische Einrichtungen gibt es landesweit, jedoch mit stark voneinander abweichender 
Qualität (AA 26.5.2023). Die medizinische Versorgung, insbesondere außerhalb von Tiflis, ist 
unzureichend. Außerhalb von Städten kann sie häufig nicht gewährleistet werden (AA 4.6.2024). 
Für manche überlebensnotwendigen Eingriffe und Maßnahmen ist allein eine Behandlung in 
Tiflis möglich. Medikamente werden weitgehend importiert, zumeist aus der Türkei und Russland, 
48
53

aber auch aus EU-Ländern (AA 26.5.2023). Die öffentlichen Krankenhäuser, vor allem außerhalb 
der Hauptstadt, entsprechen nicht dem europäischen Standard. In Tiflis, Batumi und Kutaissi 
gibt es einige private Einrichtungen, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen 
und fachlichen Ausstattung modern und auf dem neuesten Stand sind (BMEIA 24.9.2024; vgl. 
AA 4.6.2024). Viele Gesundheitsleistungen sind noch nicht von der staatlichen Versicherung 
abgedeckt. Im Rahmen des UHCP ist die Notfallversorgung zu 70-100 % abgedeckt (IOM 
6.2023).
Im Jahr 2022 wurde das Verfahren Diagnosis Related Groups (DRG) im Bereich der Gesund­
heitsversorgung vorgestellt. Das DRG-System dient der Überprüfung der Sätze für medizinische 
Leistungen, der Übertragung von Budgetbeträgen, der Klassifizierung von Leistungen und der 
Erstellung gemeinsamer Tarife. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben können Krankenhäuser vom 
UHCP ausgeschlossen werden (GIP 1.2.2023). Die Einführung des DRG-Systems und die Re­
gulierung der Arzneimittelpreise haben den Zugang der Bürger zur Gesundheitsversorgung 
verbessert, aber auch das Risiko einer Verschlechterung der Qualität von Dienstleistungen und 
Medikamenten mit sich gebracht (GIP 5.3.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (4.6.2024): Georgien: Reise- und Sicherheitshinweise (Stand: 
3.9.2024), https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/georgiensicherheit/201918#co
ntent_4, Zugriff 3.9.2024
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt,
_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26.
05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich]
■ BMEIA - Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(24.9.2024): Georgien, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/georgien , 
Zugriff 17.10.2024
■ EK - Echo Kawkasa (18.3.2023): Верхний порог цен включен еще на 300 медицинских пре­
паратов в Грузии [Preisobergrenze für 300 weitere Arzneimittel in Georgien eingeführt], https:
//www.ekhokavkaza.com/a/32323996.html, Zugriff 17.10.2024
■ EOHSP - European Observatory on Health Systems and Policies (12.9.2022): Health Systems in 
Action; Georgia, 2022 Edition, https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/362341/9789289059121
-eng.pdf?sequence=1, Zugriff 17.10.2024
■ EUAA MedCOI - Medical Country of Origin Information by EUAA (European Agency for Asylum) 
(9.5.2023): Question & Answer ACC 7781, https://medcoi.euaa.europa.eu/Source/DownloadAttac
hment/23559?RepositoryId=20604, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich]
■ EUAA MedCOI - Medical Country of Origin Information by EUAA (European Agency for Asylum) 
(3.8.2022): Question & Answer ACC 7659, https://medcoi.euaa.europa.eu/Source/DownloadAttac
hment/21886?RepositoryId=20439, Zugriff 8.9.2023 [Login erforderlich]
■ GGW GEOR - Gesetz über das Gesundheitswesen [Georgien] (28.6.2017): Law of Georgia on 
Health Care, https://matsne.gov.ge/en/document/view/29980?publication=37, Zugriff 17.10.2024
■ GIP - Georgian Institute of Politics (5.3.2024): The Georgia Governance Index (GGI) 2023, https:
//gip.ge/wp-content/uploads/2024/04/Georgia-Goverance-Index-Report-2023_Eng.pdf , Zugriff 
14.8.2024
■ GIP - Georgian Institute of Politics (1.2.2023): The Georgia Governance Index (GGI) 2022, https:
//gip.ge/wp-content/uploads/2023/02/Georgia-Goverance-Index-Report-2022_Eng_Web.pdf , 
Zugriff 17.10.2024
■ IOM - International Organization for Migration (6.2023): Georgien: Länderinformationsblatt 2023, 
https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_Georgia_2023_DE.pdf, Zugriff 16.9.2024
49
54

■ MIdpLHSA - Ministry of Internally Displaced Persons from the Occupied Territories, Labour, Health 
and Social Affairs of Georgia [Georgien] (o.D.): Healthcare State Programs, https://www.moh.gov.
ge/en/706/, Zugriff 6.9.2023
■ NG - Nowosti-Grusija (18.3.2023): Верхний порог цен включен еще на 300 медицинских препа­
ратов в Грузии – опубликован список [Preisobergrenze für 300 weitere Arzneimittel in Georgien - 
Liste veröffentlicht], https://www.newsgeorgia.ge/verhnij-porog-cen-vkljuchen-eshhe-na-300-medic
inskih-preparatov-v-gruzii-opublikovan-spisok , Zugriff 17.10.2024
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (6.2020): State Universal Healthcare 
Programme in Georgia, https://help.unhcr.org/georgia/wp-content/uploads/sites/47/2021/06/UNHC
R-Healthcare-Brochure_ENGL.pdf, Zugriff 17.10.2024
■ VB Tiflis - Verbindungsbeamter des BMI in Tiflis [Österreich] (30.8.2022): Auskunft per E-Mail
■ WHO - World Health Organization (27.7.2023): Primary health care policy paper series; Georgia: 
Moving from policy to actions to strengthen primary health care, https://iris.who.int/bitstream/handle/
10665/371854/WHO-EURO-2023-7565-47332-69449-eng.pdf?sequence=1 , Zugriff 17.10.2024
22 Rückkehr
Letzte Änderung 2024-10-25 14:18
Georgische Rückkehrer/Rückgeführte können die allgemeinen, wenn auch in der Regel ins­
gesamt unzureichenden Sozialleistungen in Anspruch nehmen, darunter eine kostenlose me­
dizinische Grundversorgung. Traditionell bietet der Familienverband eine soziale Absicherung. 
Internationale Organisationen wie die Internationale Organisation für Migration (IOM) und das 
International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) bieten Beratung und finanzielle 
Unterstützung für Rückkehrer an. Das Ministerium für Binnenvertriebene, Arbeit, Gesundheit 
und Soziales koordiniert das staatliche Reintegrationsprogramm (State Reintegration Program­
me). Hier wird Beratung und auch finanzielle Hilfe zur Reintegration in den Arbeitsmarkt (auch 
Hilfe zur Selbstständigkeit) und bei Bedarf auch Erst- bzw. Zwischenunterkunft zur Verfügung 
gestellt. Staatliche Repressalien gegen Rückkehrer sind nicht bekannt. Auch die Tatsache einer 
Asylantragstellung im Ausland ist für die Behandlung durch staatliche Stellen ohne Bedeutung.  
Georgien hat Rückübernahme-Abkommen mit der EU und weiteren europäischen Ländern ge­
schlossen. Die georgische Regierung stellt sich zunehmend den Problemen von Rückkehrern 
(AA 26.5.2023).
Das staatliche Programm zur Reintegration von Rückkehrern sieht die Unterstützung des Re­
integrationsprozesses georgischer Staatsbürger, die aus der Emigration zurückkehren, vor. Das 
Programm sieht die Bereitstellung von Zuschüssen, Berufsausbildung, medizinischer Hilfe und 
vorübergehendem Wohnraum zur Schaffung einer Einkommensquelle und zur Förderung der 
Selbstständigkeit vor. Teilnahmeberechtigt sind georgische Staatsbürger (oder staatenlose Per­
sonen, die dauerhaft in Georgien leben), welche sich seit mehr als 12 Monaten unrechtmäßig 
im Ausland aufhalten oder im Ausland Asyl beantragt oder erhalten haben (GDA o.D.).
IOM bietet Rückkehrern Unterstützung im Rahmen des AVRR-Programms an (Assisted Vol­
untary Return and Reintegration). Im Rahmen von Programmen zur unterstützten Rückkehr 
erhalten Migranten administrative, logistische und finanzielle Unterstützung (IOM o.D.).
50
55

Go to next pages