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Seit der Verabschiedung des SSMPA werden Angehörige sexueller Minderheiten noch häufi­
ger Opfer von Mob-Angriffen und Polizeigewalt (AA 8.1.2025). Die Menschenrechtsverletzun­
gen reichen von Massenverhaftungen unter dem Vorwand einer Ehe gleichgeschlechtlicher 
Partner, illegale Durchsuchungen, Erpressung, Entführung, Mob-Gewalt, Erpressung, Körper­
verletzung, Diebstahl, Vergewaltigung, Verletzung der Privatsphäre, Bekehrungspraktiken, ge­
waltsame Zwangsräumung, unrechtmäßige Entlassung, Diskriminierung in allen Bereichen der 
Gesellschaft bis zu verschiedenen Formen der Belästigung durch staatliche und nicht-staatliche 
Akteure. Der Standort und die sozioökonomische Schicht der betroffenen Personen haben einen 
erheblichen Einfluss auf den Umgang mit diesen und das Ausmaß dieser Übergriffe (TIERS 
3.2024). Angehörige sexueller Minderheiten sind Gewalt durch die Polizei ausgesetzt, darun­
ter willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, körperliche Misshandlungen und Erpressung 
(EUAA 6.2024).
Die überwiegende Mehrheit von Menschenrechtsverletzungen gegenüber Angehörigen sexuel­
ler Minderheiten geht jedoch von nicht-staatlichen Akteuren aus. Staatlicher Schutz ist diesbe­
züglich nicht zu erwarten (TIERS 28.6.2021; vgl. STDOK 15.9.2020). Im aktuellen TIERS-Bericht 
für das Jahr 2023 wird erwähnt, dass in 137 Fällen von Menschenrechtsverletzungen im Be­
reich sexueller Minderheiten staatliche Akteure die Täter waren, in 854 Fällen nicht-staatliche 
Akteure (TIERS 3.2024). Zu Ermittlungen kommt es nicht. Dieses Phänomen betrifft aber nicht 
nur Angehörige sexueller Minderheiten, vielmehr ist der Standard der Polizei allgemein niedrig. 
Allerdings kommt es bei dieser Personengruppe mitunter sogar zur Nötigung oder Verhaftung 
des Opfers (STDOK 15.9.2020). Laut TIERS zeigen staatliche Beamte, einschließlich der Straf­
verfolgungsbehörden, oft einen Mangel an Bereitschaft oder Kapazität, Fälle zu bearbeiten, die 
sexuelle Minderheiten betreffen. Opfer suchen keine Hilfe aufgrund von Stigmatisierung und 
Diskriminierung oder aus Angst, angegriffen oder verhaftet zu werden (EUAA 6.2024).
Eine andere Möglichkeit, Gerechtigkeit zu suchen, besteht in der Anrufung der National Hu­
man Rights Commission (NHRC). Zwar bleibt der offizielle staatliche Diskurs bezüglich sexueller 
Minderheiten von Homophobie geprägt. Trotzdem gibt es in staatlichen Bereichen Anknüpfungs­
punkte – v. a. im Gesundheitsbereich und eben bei der NHRC. Positive Trends sind hier sichtbar 
im Bereich der Kooperation mit der NHRC und der Anerkennung von Menschenrechtsverletzun­
gen durch diese Behörde (STDOK 15.9.2020). Im Jahresbericht der NHRC für das Jahr 2022 
heißt es, dass sie mit NGOs zusammenarbeitet, um Schulungen für Strafverfolgungsbeamte zu 
Angelegenheiten sexueller Minderheiten abzuhalten, um deren Schutz zu verbessern (EUAA 
6.2024).
Die Zustimmung der Bevölkerung zum SSMPA und anderen Strafmaßnahmen gegenüber sexu­
ellen Minderheiten ist immer noch hoch, doch ist diese zugleich innerhalb weniger Jahre auch 
drastisch gesunken. Immer mehr Menschen sind zudem bereit, ein homosexuelles Familienmit­
glied zu akzeptieren. Mit vermehrter Toleranz sinkt die Radikalität der Homophobie. Allerdings 
ist die Gewaltschwelle in Nigeria generell niedrig. Während in den Medien eine negative Be­
richterstattung über sexuelle Minderheiten weiterhin vorherrscht, ist auch dort ein Trend zur 
Liberalisierung bemerkbar. Immer wieder kommt es nun zu sachlicher Berichterstattung, auch 
Filme zur Thematik wurden veröffentlicht (STDOK 15.9.2020).
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Das Gesetz verbietet die Diskriminierung durch staatliche oder nicht-staatliche Akteure aufgrund 
der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechtsidentität nicht. Angehörige sexueller Minderhei­
ten berichten von Diskriminierungen bei der Beschäftigung, bei der Wohnungssuche und beim 
Zugang zur Gesundheitsversorgung aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen 
Ausrichtung oder Geschlechtsidentität oder -ausdruck (USDOS 23.4.2024).
Gesellschaftliche Diskriminierung bei offenem Zurschaustellen der sexuellen Orientierung ist 
vorhanden (ÖB Abuja 10.2024) bzw. „ allgegenwärtig“ (EUAA 6.2024). Das gesellschaftliche Kli­
ma Homosexuellen gegenüber ist feindselig (AA 8.1.2025). Konservative religiöse gesellschaft­
liche Normen werden als Hauptgrund für die Homophobie in Nigeria beschrieben. Religiöse 
Institutionen und Persönlichkeiten verbreiten homophobe Botschaften. Homophobe Einstellun­
gen sind in der nigerianischen Gesellschaft tief verwurzelt (EUAA 6.2024).
Es kann nach wie vor riskant sein, sich gegenüber der Familie als homosexuell zu outen. Es kann 
zum Verstoßen, zum Einsperren, zu Gewalt oder zur Zuführung zu einer „ Konversionstherapie“
(„ conversion therapy“) kommen. Allerdings sinkt die Ablehnung homosexueller Familienmitglie­
der und gleichzeitig steigt deren Akzeptanz. Generell gehen viele Nigerianer mit ihrer Sexualität 
nicht offen um. Das gesellschaftliche Umfeld führt zur Geheimhaltung gleichgeschlechtlicher 
Beziehungen. Zahlreiche Angehörige sexueller Minderheiten sind „ normal“ verheiratet. Dies 
dient einerseits der Verschleierung, andererseits dem Entsprechen sozialer Normen (STDOK 
15.9.2020).
Angehörige sexueller Minderheiten werden durch eine kriminelle Praxis namens Kito ins Visier 
genommen, bei der sie über Online-Dating-Apps angelockt und später, meist von einer Gruppe 
von Männern, angegriffen und ausgeraubt werden. Die Angriffe werden manchmal gefilmt und 
zur Erpressung der Opfer verwendet. Einige dieser Videos werden im Internet veröffentlicht 
und können zum Verlust des Arbeitsplatzes, zur Räumung der Wohnung, zur Ablehnung durch 
Familienmitglieder und zur Verschlechterung der psychischen Gesundheit führen. TIERS be­
zeichnete Zwangsräumungen im Anschluss an Erpressungen als einen „ anhaltenden Trend“. Es 
handelt sich bei den Opfern meist um Schwule und queere Männer, aber auch Frauen, die se­
xuellen Minderheiten angehören, werden durch Kito ins Visier genommen, einschließlich Fälle, 
in denen der Täter vorgab, von der Polizei zu sein (EUAA 6.2024).
Praktiken zur Änderung der sexuellen Orientierung sind in Nigeria üblich, einschließlich medi­
zinischer und religiöser Therapien. Laut TIERS praktizieren einige religiöse Führer Konversi­
onstherapien, um homosexuelle Personen zu „ heilen“, während CNN über die Geschichte einer 
lesbischen Frau berichtete, die von ihrer Familie in eine Kirche geschickt wurde, um sie „ von 
Dämonen zu befreien“. Zwischen Dezember 2022 und November 2023 dokumentierte TIERS 
15 Fälle von Konversionspraktiken. Es gibt auch Berichte über unangemessene Operationen, 
die an intersexuellen Menschen vorgenommen wurden, manchmal ohne deren Zustimmung 
(EUAA 6.2024). In Nigeria gibt es weder eine transgenderbezogene Gesetzgebung noch eine 
entsprechende gesellschaftsbezogene Sensibilisierung (AA 8.1.2025).
In mehreren Großstädten können Angehörige und Communities sexueller Minderheiten freier 
leben. Zudem gibt es dort ein größeres Ausmaß an möglicher Unterstützung. Der maßgebliche 
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Vorteil ist die Anonymität. Diese sinkt naturgemäß im ländlichen Raum – aber auch in den Slums 
der Großstädte. Es gibt aber auch konträre Meinungen, wonach nämlich die Gesellschaft in 
bestimmten ländlichen Gebieten toleranter sei als in der Stadt. Die meisten dokumentierten 
Fälle von Menschenrechtsverletzungen betreffen Städte. Dies kann aber freilich auch damit zu 
tun haben, dass dort Vorfälle eher gemeldet und dokumentiert werden (STDOK 15.9.2020).
Homosexuellen-NGOs arbeiten weiter, die Netzwerke sind sogar ausgebaut und sichtbarer ge­
worden. Die Zahl an Organisationen hat sich nahezu verdreifacht. Nur in seltenen – dokumen­
tierten – Ausnahmefällen kam es zu staatlichen Maßnahmen gegen NGOs. Fördergelder werden 
weiterhin gezahlt und sind nach Angaben einer Quelle sogar gestiegen (STDOK 15.9.2020).
Lokale NGOs sammeln Informationen zu Menschenrechtsverletzungen an Angehörigen sexuel­
ler Minderheiten. Ein Beispiel für eine umfangreiche Datensammlung dieser Art stellt der jährlich 
aktualisierte Menschenrechtsbericht von TIERs und kooperierenden NGOs dar. Einige NGOs 
betreiben Hotlines bzw. stellen Telefonnummern für Notfälle zur Verfügung. Die meisten Quellen 
gehen davon aus, dass etwa in Polizeigewahrsam geratene Personen wissen, wen sie zur Unter­
stützung anrufen können. Die Unterstützung wird in erster Linie zwecks Kautionszahlung („ bail 
out“) geleistet (STDOK 15.9.2020). Dennoch sind Organisationen, die sich für die Rechte sexu­
eller Minderheiten einsetzen, in Nigeria faktisch verboten, mit Ausnahme von Organisationen, 
die Rechtsberatung anbieten oder über HIV und AIDS aufklären. Die Initiative für Frauenge­
sundheit und Gleichberechtigung (Women’s Health and Equal Rights Initiative, WHER) bietet 
psychosoziale Unterstützung für lesbische, bisexuelle und queere Frauen, während Love Is a 
Crime auch rechtliche und psychologische Unterstützung für Angehörige sexueller Minderheiten 
bietet, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen sind (EUAA 6.2024).
Einige Anwälte und Vereinigungen stellen Angehörigen sexueller Minderheiten Rechtshilfe zur 
Verfügung. Diese kommt u. a. beim sogenannten „ bail out“ aus dem Polizeigewahrsam zu tragen. 
Gelangt ein Fall tatsächlich vor Gericht, kommt es üblicherweise zur (juristischen) Intervention 
von NGOs (STDOK 15.9.2020).
Netzwerke sexueller Minderheiten sind v. a. in großen Städten präsent und aktiv. Vormals gab 
es im ländlichen Bereich wenn, dann aus dem Gesundheitsbereich heraus aktive Organisatio­
nen. Nunmehr versuchen einige städtische Netzwerke, ihre Arbeit auch auf ländliche Gegenden 
auszudehnen. Insgesamt hat sich die Reichweite der Netzwerke in den letzten Jahren verbes­
sert. Sprachgrenzen und Infrastruktur stellen allerdings Barrieren dar. In den meisten Fällen 
wissen Angehörige sexueller Minderheiten, wen bzw. welche Organisation sie bei Bedarf kon­
taktieren können. Angehörige sexueller Minderheiten können sich durch einen Umzug in eine 
(andere) Stadt oder einen anderen Stadtteil aus einer direkten Risikolage befreien. Netzwerke 
und NGOs der Community unterstützen Personen bei diesem Schritt. In einigen Städten gibt 
es auch von NGOs organisierte Notquartiere (safe house / shelter). Es kommt mitunter auch zu 
„ Zuweisungen“ bedrohter Personen von einer Stadt in eine andere (STDOK 15.9.2020).
Grundsätzlich ist weibliche Homosexualität weniger stark tabuisiert als männliche. Homosexu­
elle Frauen sind in geringerem Ausmaß von Verhaftungen und Menschenrechtsverletzungen 
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bedroht und betroffen. Allerdings sind ihre Netzwerke schwächer. Mitunter kommt es zu Ver­
gewaltigungen und anderen Formen von Gewalt. Manche Frauen werden von ihren Familien 
eingesperrt oder zwangsweise zu „Therapien“ gezwungen (STDOK 15.9.2020).
Sichtbarkeit im Auftreten und im Verhalten stellt einen Risikofaktor dar. Dies betrifft insbesondere 
Männer, die sich feminin geben, doch auch Frauen, die diesbezüglich gegen gesellschaftliche 
Normen verstoßen, können betroffen sein. Das gemeinsame Wohnen alleine stellt für gleich­
geschlechtliche Personen kein Problem dar, dies ist in Nigeria – von der Wohnung bis hin zum 
Hotelzimmer – aus Kostengründen nicht unüblich. Der Einfluss des Alters oder des Familienstan­
des auf die Frage des persönlichen Risikos von Angehörigen sexueller Minderheiten ist unklar. 
Einen maßgeblichen Einfluss hat hingegen der sozio-ökonomische Status einer Person. Mit 
zunehmender Finanzkraft, Bildung und Vernetzung – also mit zunehmenden Privilegien – sinkt 
das Risiko gegen null. Hauptrisikogruppe sind hingegen jene Personen, deren Alltag in einem 
Umfeld mit niedrigem sozialen und ökonomischen Status verankert ist (STDOK 15.9.2020).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (8.1.2025): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Nigeria (Stand: September 2024), https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/app/nodes/30496494, 
Zugriff 23.5.2025 [Login erforderlich]
■ EUAA - European Union Agency for Asylum (6.2024): Nigeria - Country Focus, https://www.ecoi.net
/en/file/local/2112320/2024_07_EUAA_COI_Report_Nigeria_Country_Focus.pdf, Zugriff 29.7.2024
■ HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Nigeria, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2120043.html, Zugriff 20.1.2025
■ ÖB Abuja - Österreichische Botschaft Abuja [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht Nigeria Oktober 
2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116558/NIGR_ÖB-Bericht_2024_10.docx , Zugriff 
24.10.2024 [Login erforderlich]
■ STDOK - Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] 
(15.9.2020): Analyse zur Lage sexueller Minderheiten unter Hinzunahme der Informationen der FFM 
Nigeria 2019, Update der Analyse sexuelle Minderheiten vom 30.9.2016, https://www.ecoi.net/en/fi
le/local/2038276/NIGR_Analyse_Homosexuelle_2020_09_15_KE.pdf, Zugriff 24.7.2024
■ TIERS - The Initiative for Equal Rights Nigeria (3.2024): 2023 Human Rights Violations Report - 
based on real or perceived sexual orientation, gender identity / expression and sex characteristics 
in Nigeria, https://theinitiativeforequalrights.org/wp-content/uploads/2024/03/2023-Human-Rights-V
iolation-Report-2.pdf, Zugriff 24.7.2024
■ TIERS - The Initiative for Equal Rights Nigeria (28.6.2021): Answer via E-Mail
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Nigeria, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107771.html, Zugriff 3.6.2024
19 Bewegungsfreiheit
Letzte Änderung 2025-08-08 07:18
Die Verfassung sowie weitere gesetzliche Bestimmungen gewährleisten Bewegungsfreiheit im 
gesamten Land (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2025) sowie Auslandsreisen, Emigration und Wie­
dereinbürgerung. Die Behörden respektieren diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 23.4.2024).
In Gebieten, die häufig von Angriffen oder Plünderungen durch Boko Haram, ISWAP (Islami­
scher Staat Westafrika Provinz), mit ihnen verbundenen Gruppen, oder aber von Kriminellen 
betroffen sind, sehen sich die Bewohner häufig Straßensperren, Durchsuchungen und anderen 
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restriktiven Sicherheitsmaßnahmen durch Behörden und andere bewaffnete Gruppen ausge­
setzt (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2025).
Bürger dürfen sich in jedem Teil des Landes niederlassen (USDOS 23.4.2024). Grundsätz­
lich besteht in den meisten Fällen die Möglichkeit, staatlicher Verfolgung, Repressionen Dritter 
sowie Fällen massiver regionaler Instabilität durch Umzug in einen anderen Teil des Landes 
auszuweichen (AA 8.1.2025). In den vergangenen Jahrzehnten hat eine fortgesetzte Durchmi­
schung der Wohnbevölkerung auch der „ Kern“-Staaten der drei Hauptethnien (Hausa-Fulani, 
Yoruba, Igbo) stattgefunden. So ist insbesondere eine starke Nord-Süd-Wanderung feststellbar, 
wodurch Metropolen wie Lagos heute weitgehend durchmischt sind. Es bestehen daher inner­
staatliche Fluchtalternativen (ÖB Abuja 10.2024). Ein innerstaatlicher Umzug kann allerdings 
mit gravierenden wirtschaftlichen und sozialen Problemen verbunden sein, wenn sich Einzel­
personen an einen Ort begeben, an dem keine Mitglieder ihrer (erweiterten) Familie oder der 
Dorfgemeinschaft leben. Angesichts der Wirtschaftslage, ethnischem Ressentiment und der 
Bedeutung großfamiliärer Bindungen in der Gesellschaft ist es für viele Menschen schwer, an 
Orten ohne ein bestehendes soziales Netz erfolgreich Fuß zu fassen. Für alleinstehende Frauen 
besteht zudem die Gefahr, bei einem Umzug in die Großstadt von der eigenen Großfamilie keine 
wirtschaftliche Unterstützung mehr zu erhalten (AA 8.1.2025).
Bundesstaats- und Lokalregierungen diskriminieren regelmäßig ethnische Gruppen, die in ihrem 
Gebiet nicht einheimisch sind. Dies nötigt gelegentlich Personen dazu, in jene Regionen zu­
rückzukehren, aus denen ihre ethnische Gruppe abstammt, obwohl sie dort über keine familiäre 
Bindung mehr verfügen (USDOS 23.4.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (8.1.2025): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Nigeria (Stand: September 2024), https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/app/nodes/30496494, 
Zugriff 23.5.2025 [Login erforderlich]
■ FH - Freedom House (2025): Nigeria: Freedom in the World 2025, https://freedomhouse.org/count
ry/nigeria/freedom-world/2025, Zugriff 12.5.2025
■ ÖB Abuja - Österreichische Botschaft Abuja [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht Nigeria Oktober 
2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116558/NIGR_ÖB-Bericht_2024_10.docx , Zugriff 
24.10.2024 [Login erforderlich]
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Nigeria, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107771.html, Zugriff 3.6.2024
19.1 Meldewesen
Letzte Änderung 2025-08-08 07:18
Ein Meldewesen ist nicht vorhanden (ÖB Abuja 10.2024; vgl. AA 8.1.2025). Straßennamen 
und Hausnummern sind nur in großen Städten und dort auch nicht flächendeckend zu finden. 
Üblicherweise dienen bei Wegbeschreibungen und Adressangaben bedeutende Gebäude oder 
Wegpunkte in der Nähe (z. B. Kirchen, Moscheen oder Kreuzungen) als Orientierungspunkte. 
Eine Erfassung einzelner Personen unter Angabe von Namen und Anschrift erfolgt nicht. Die 
Lokalisierung von Einzelpersonen ist ohne genaue Angabe des Aufenthaltsortes oder einer 
präzisen Wegbeschreibung in Nigeria daher erheblich erschwert bis unmöglich (AA 8.1.2025).
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Auch ein funktionierendes nationales polizeiliches Fahndungssystem existiert nicht (ÖB Abu­
ja 10.2024; vgl. AA 8.1.2025). Verschiedene staatliche nigerianische Behörden führen eigene 
Strafverfolgungsdatenbanken, die untereinander nicht adäquat vernetzt sind, um effektiv In­
formationen zwischen ihren Strafregisterdatenbanken auszutauschen (AA 8.1.2025). Daraus 
resultiert, dass eine Ausforschung einmal untergetauchter Personen kaum mehr möglich ist. 
Das Fehlen von Meldeämtern und bundesweiten polizeilichen Fahndungsbehörden ermöglicht 
es in den allermeisten Fällen, bereits in der näheren Umgebung unterzutauchen (ÖB Abuja 
10.2024).
Im Sheriffs and Civil Process Act Chapter 407, Laws of the Federation of Nigeria 1990 sind 
Ladungen vor Gericht geregelt. Der Sheriff oder von ihm bestellte Gerichtsvollzieher (Bailiffs) 
müssen die Ladungen in ganz Nigeria persönlich zustellen (ÖB Abuja 10.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (8.1.2025): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Nigeria (Stand: September 2024), https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/app/nodes/30496494, 
Zugriff 23.5.2025 [Login erforderlich]
■ ÖB Abuja - Österreichische Botschaft Abuja [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht Nigeria Oktober 
2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116558/NIGR_ÖB-Bericht_2024_10.docx , Zugriff 
24.10.2024 [Login erforderlich]
20 IDPs und Flüchtlinge
Letzte Änderung 2025-08-08 07:18
In Nigeria lebten mit Stand 1.5.2025 rund 3.680.000 IDPs [Anm. Intern Vertriebene] (UNHCR 
1.5.2025). Im Jahr 2024 wurden schätzungsweise 295.000 Binnenvertriebene im Zusammen­
hang mit Konflikten und Gewalt gemeldet. Wie in den letzten Jahren waren die nordwestlichen 
Bundesstaaten Katsina, Sokoto und Zamfara Schauplatz krimineller Gewalt im Zusammenhang 
mit Viehdiebstahl, Entführungen und Erpressung, die zu fast 123.000 Vertreibungen geführt ha­
ben. Konflikte und Gewalt in mehreren Bundesstaaten, darunter Borno, Katsina und Yobe, lösten 
57.000 Vertreibungen aus, kommunale Gewalt in Benue 43.000. Vertreibungen aufgrund von 
Naturkatastrophen wurden in allen Bundesstaaten verzeichnet, alle infolge von Überschwem­
mungen, die sich teilweise mit Konflikten überschnitten (IDMC 14.5.2025).
Der nordöstliche Bundesstaat Borno, wo rund 121.000 Menschen vertrieben wurden, war ein 
typisches Beispiel dafür und warf die Bemühungen um eine dauerhafte Lösung für Binnenver­
triebene zurück. Etwa die Hälfte der Vertreibungen ereignete sich in der Hauptstadt Maiduguri 
statt, nachdem heftige Regenfälle und strukturelle Schäden im September 2024 den Alau-Damm 
überflutet und etwa 40 Prozent der Stadt überschwemmt hatten. Einige Vertriebenenlager wa­
ren tagelang von der Außenwelt abgeschnitten, während in anderen neue Menschen ankamen, 
was zu Überbelegung und einer Verschärfung der Ernährungsunsicherheit sowie zu Problemen 
mit der Wasserversorgung und der sanitären Versorgung geführt hat. Die Überschwemmun­
gen ereigneten sich vor dem Hintergrund einer Initiative der Regierung, alle Vertriebenenlager 
in Borno bis Ende 2024 zu schließen. Bis Juni 2024 waren 17 Lager geschlossen worden, 
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einige mussten jedoch wieder geöffnet werden, um Menschen aufzunehmen, die vor den Über­
schwemmungen geflohen sind, was die Bereitstellung humanitärer Hilfe erleichterte. Selbst 
nach dem Rückgang der Fluten mussten einige Binnenvertriebene in den Lagern bleiben, da 
sie Schwierigkeiten hatten, ihre Lebensgrundlage wiederherzustellen - insbesondere diejenigen, 
die von der Landwirtschaft und informeller Arbeit lebten. Andere gaben an, dass die Unsicher­
heit ein Hindernis für den Zugang zu Märkten in ihren Herkunftsgebieten darstelle. Es wurde 
über eine Zunahme von Streitigkeiten um Wohnraum, Land und Eigentum berichtet, darunter 
Zwangsräumungen und Konflikte zwischen Gemeinschaften. Die Auswirkungen der Katastro­
phe behinderten auch die Bemühungen der Binnenvertriebenen, ihre Situation nachhaltig zu 
verbessern (IDMC 14.5.2025).
Die Ereignisse in Borno im Jahr 2024 zeigen, wie die sich überschneidenden Auswirkungen 
von Konflikten und Katastrophen den Fortschritt bei der Lösung von Vertreibungen behindern 
können. Um diese Herausforderungen anzugehen, hat die Landesregierung die Strategie des 
Bundesstaates Borno für dauerhafte Lösungen für Binnenvertreibungen für den Zeitraum 2025-
2027 verabschiedet, in der die wichtigsten Prioritäten und Maßnahmen zur Deckung der kurz-
und langfristigen Bedürfnisse von Binnenvertriebenen und Aufnahmegemeinden dargelegt sind 
(IDMC 14.5.2025).
Berichten zufolge begehen Angehörige des Militärs schwere Menschenrechtsverletzungen in 
den Lagern von Binnenflüchtlingen. Dort kommt es immer wieder zu Vergewaltigungen, oder 
Soldaten erteilen den Bewohnern Freigang und Lebensmittelrationen nur gegen sexuelle Gegen­
leistungen. Die Regierung bestreitet dies, ohne die Fälle untersuchen zu lassen (AA 8.1.2025).  
Binnenvertriebene, insbesondere im Nordosten des Landes, sind mit schwerwiegenden Schutz­
problemen konfrontiert, darunter Terror- oder Bombenanschläge, fehlender Rechenschaftspflicht 
für humanitäre Hilfe und deren Verteilung, Drogenmissbrauch, Feindseligkeit, Unsicherheit und 
geschlechtsspezifische Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt, sexueller Ausbeutung und Miss­
brauch. Die Sicherheitsbehörden nehmen weiterhin mutmaßliche Boko-Haram- und ISWAP 
(Islamic State West Africa Province) - Mitglieder in den Lagern für Binnenvertriebene und in 
den Aufnahmegemeinden fest und inhaftieren diese, manchmal willkürlich und ohne ausrei­
chende Beweise, und sie schränken den Zugang der Familien zu den Inhaftierten ein (USDOS 
23.4.2024).
Die Nationale Kommission für Flüchtlinge, Migranten und IDPs arbeitet bei der Unterstützung von 
Flüchtlingen und Asylsuchenden mit dem UNHCR und humanitären Organisationen zusammen 
(USDOS 23.4.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (8.1.2025): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Nigeria (Stand: September 2024), https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/app/nodes/30496494, 
Zugriff 23.5.2025 [Login erforderlich]
■ IDMC - Internal Displacement Monitoring Centre (14.5.2025): Country Profile Nigeria, https://www.
internal-displacement.org/countries/nigeria, Zugriff 17.6.2025
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (1.5.2025): Operational Data Portal - 
Nigeria, https://data.unhcr.org/en/country/nga, Zugriff 17.6.2025
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■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Nigeria, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107771.html, Zugriff 3.6.2024
21 Grundversorgung
Letzte Änderung 2025-08-08 07:20
Nigeria ist als bevölkerungsreichstes Land Afrikas (ÖB Abuja 10.2024; vgl. ABG 8.2024) mit 
offiziell 224 Millionen Einwohnern (geschätzt werden jedoch mehr als 230 Millionen) eine der 
größten Volkswirtschaften des Kontinents (ÖB Abuja 10.2024). Zwar hat es seinen Rang als 
größte Volkswirtschaft des Kontinents eingebüßt, wird aber auch weiterhin neben Südafrika und 
Ägypten zu den Top-Drei gehören. Trotz der zahlreichen Herausforderungen ist das Land ein 
vielversprechender Wirtschaftsstandort. Neben Öl und Gas spielen der Handel und vermehrt 
der Konsumgüterbereich eine Rolle. Alleine aufgrund seiner Bevölkerungsgröße ist Nigeria 
ein interessanter Verbrauchermarkt (ABG 8.2024) - die Vereinten Nationen gehen von einer 
Verdoppelung der Einwohnerzahl auf 400 Millionen bis zum Jahr 2050 aus (ABG 8.2024; vgl. 
ÖB Abuja 10.2024).
Zwischen 2000 und 2014 verzeichnete die nigerianische Wirtschaft ein breit angelegtes und 
nachhaltiges Wachstum von durchschnittlich über sieben Prozent pro Jahr, das von günstigen 
globalen Bedingungen sowie makroökonomischen und strukturellen Reformen der ersten Stufe 
profitiert hat (WB 21.3.2024). Im Zeitraum 2015-2022 gingen die Wachstumsraten zurück und 
das Pro-Kopf-BIP flachte ab, was auf politische Fehlentscheidungen zurückzuführen war, die 
durch Schocks verstärkt wurden. Die Wirtschaft wurde auch durch externe Schocks wie die CO­
VID-19-Pandemie und höhere weltweite Lebensmittel- und Düngemittelpreise nach Russlands 
Einmarsch in der Ukraine sowie durch inländische Schocks wie die zerstörerische Demoneti­
sierungspolitik Anfang 2023 und die verheerenden Überschwemmungen im Oktober 2022 und 
September 2024 erschüttert (WB 10.4.2025).
Nigerias Wirtschaft konnte im vierten Quartal 2024 das stärkste Wachstum seit drei Jahren 
verzeichnen. Laut Medienberichten, die sich auf das Nationale Statistikamt beziehen, ist dies 
insbesondere auf positive Tendenzen im Dienstleistungssektor zurückzuführen. Das Bruttoin­
landsprodukt Nigerias ist demnach im Jahresvergleich um 3,84 Prozent gestiegen und damit 
stärker als im dritten Quartal (3,46 Prozent), im zweiten Quartal (3,19 Prozent) und im ersten 
Quartal (2,98 Prozent). Der Dienstleistungssektor ist im vierten Quartal 2024 im Vergleich zum 
Vorjahr um 5,37 Prozent gewachsen. Das Wirtschaftswachstum für das ganze Kalenderjahr hat 
von 2,74 Prozent im Jahr 2023 auf 3,40 Prozent im Jahr 2024 zugelegt (BAMF 10.3.2025).
Insgesamt ist Nigerias Wirtschaft 2024 um 3,4 Prozent gewachsen, für 2025 wird ein Wachstum 
von 4,1 Prozent prognostiziert. Im Februar 2025 wurde das größte Budget in Nigerias Geschichte 
verabschiedet. Viele makroökonomische Indikatoren zeigen nach zwei schwierigen Jahren eine 
leicht positive Tendenz. Die Ölproduktion soll von 1,34 mbpd [Anm.: million barrels per day] im 
Jahr 2024 auf durchschnittlich 1,5 mbpd steigen. Die Inflation ist nach Rekordwerten 2024 mit 
einer Lebensmittelinflation von über 40 Prozent wieder niedriger, wenn auch auf noch immer 
hohem Niveau. Die Währungsreserven sollen 2025 steigen, ebenso wie die Konsumausgaben 
und Investitionen (WKO 3.2025).
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Nach einem Regierungswechsel [Anm.: Machtübernahme durch Präsident Tinubu] im Mai 2023 
hat Nigeria mutige Reformen auf den Weg gebracht, um die makroökonomischen Voraussetzun­
gen für Stabilität und Wachstum wiederherzustellen. Die Benzinsubventionen wurden vollständig 
abgeschafft, der Wechselkurs vereinheitlicht und an den Markt angepasst, wodurch die Par­
allelmarktprämie entfiel und erhebliche fiskalische und gesamtwirtschaftliche Vorteile erzielt 
wurden. Die Zentralbank von Nigeria hat die Geldpolitik angemessen gestrafft, sich wieder auf 
ihr Preisstabilitätsmandat konzentriert und die Defizitfinanzierung eingestellt. Diese Maßnahmen 
tragen zwar dazu bei, dass die nigerianische Wirtschaft die Talsohle durchschritten hat, doch 
die Inflation bleibt hoch, sodass die Behörden ihren Kurs mit einer straffen Geldpolitik, Wechsel­
kursflexibilität und Haushaltsdisziplin unbedingt beibehalten müssen. Nach Jahren langsamen 
Wachstums und hoher Inflation sind Armut und Not nach wie vor groß. Um die ärmsten und 
wirtschaftlich am stärksten gefährdeten Haushalte zu unterstützen, hat die Regierung geziel­
te, befristete Geldtransfers eingeführt, die beschleunigt und ausgeweitet werden sollten (WB 
10.4.2025).
Die makroökonomischen Reformen schaffen, sofern sie nachhaltig sind, eine neue Grundlage 
für inklusives Wachstum und Armutsbekämpfung, erfordern jedoch auch tiefgreifende Strukturre­
formen. Die neue politische Ausrichtung Nigerias stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit, 
erhöht die Attraktivität des Landes für in- und ausländische Investitionen und hat begonnen, die 
schuldenbedingten fiskalischen Risiken zu verringern und den fiskalischen Spielraum wieder 
zu vergrößern. Die Beseitigung tief verwurzelter Hindernisse ist jedoch entscheidend für ein 
nachhaltigeres Wachstum in Nigeria. Dies erfordert den Abbau von Handelshemmnissen, die 
Erleichterung des Handels, die Verbesserung des Zugangs zu einer zuverlässigen Stromver­
sorgung und die Verbesserung des Geschäftsumfelds (WB 10.4.2025).
Der Naira hat seit Juni 2023 rund 70 Prozent seines Wertes im Vergleich zum USD verloren. Das 
Floaten des Naira war zwar eine notwendige Maßnahme für längerfristiges Wirtschaftswachstum, 
trieb die Inflation aber noch mehr an. Für 2025 deuten einige Anzeichen darauf hin, dass sich 
die Währung stabilisiert. Der Wertverlust stellt Nigerianer aus allen Einkommensschichten vor 
Herausforderungen, importierte Produkte sind spürbar teurer geworden. Im Jänner(24,5 Prozent) 
und Februar 2025 (23,3 Prozent) war die Inflation erstmals wieder rückfläufig (Dezember 2024: 
34,8 Prozent). Teils ist das auch darauf zurückzuführen, dass das Jahr 2024 nun als neues 
Basisjahr für die Berechnung herangezogen wird. Nach 34,6 Prozent im Jahr 2024 wird für 2025 
eine Inflation von 17,9 Prozent prognostiziert (WKO 3.2025).
Die nigerianische Regierung hat am 27.8.2024 unter Berufung auf eine Studie mehrerer inter­
nationaler Organisationen bekannt gegeben, dass mehr als 31,8 Mio. Nigerianer von akuter 
Ernährungsunsicherheit betroffen sind. Besonders Frauen und Kinder sind Medienberichten zu­
folge betroffen. Die Ergebnisse eines internationalen Berichts deuten auf einen starken Anstieg 
der Anzahl an Betroffenen hin. Nach Angaben des WFP waren zwischen Oktober und Dezem­
ber 2023 noch rd. 18,6 Mio. Nigerianer von akuter Ernährungsunsicherheit bedroht. U. a. durch 
Überfälle von Mitgliedern bewaffneter Gruppen sind demnach sesshafte Landwirte gezwungen 
worden, ihre Felder zu verlassen, was zu höheren Lebensmittelpreisen und einer steigenden 
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Inflation beigetragen hat. Nigeria ist mit der stärksten Lebenshaltungskostenkrise seit einer 
Generation konfrontiert (BAMF 2.9.2024b).
Die Regierung hat wenig getan, um die Auswirkungen der 2023 eingeführten Wirtschaftsrefor­
men abzufedern. Diese Reformen, darunter die Abschaffung der Subventionierung des Kraft­
stoffverbrauchs und die Liberalisierung der Wechselkurse, trugen zu einer hohen Inflation bei 
und führten zur schlimmsten Lebenskostenkrise in Nigeria seit 30 Jahren. Im Februar 2024 
nahm die Regierung ein Bargeldtransferprogramm zur Unterstützung von Familien wieder auf, 
nachdem es aufgrund von Unregelmäßigkeiten ausgesetzt worden war. Das Programm wurde 
im Oktober 2023 ins Leben gerufen und sollte letztlich 15 Millionen Familien zugutekommen, 
indem 25.000 Naira (USD 15) über einen Zeitraum von drei Monaten, von Oktober bis Dezember 
2023, an jeden Begünstigten verteilt wurden. Bis Dezember 2023 hatten jedoch nur 1,7 Millionen 
Menschen davon profitiert (HRW 16.1.2025).
Bei einer im Jahr 2024 durchgeführten Studie mittels Befragung eines repräsentativen Samples 
in drei Städten kamen folgende Ergebnisse heraus:
16 Prozent der Befragten (n = 608) schaffen es, ihre Familie ausreichend mit Lebensmitteln zu 
versorgen, während 27 Prozent der Befragten es gerade so schaffen, ihre Familie ausreichend 
zu versorgen. 49 Prozent der Befragten schaffen es kaum, ihre Familie ausreichend zu ernäh­
ren, während achtProzent ihre Familie nicht ausreichend ernähren können. NeunProzent der 
befragten Teilnehmer (n = 608) schaffen es, ihre Familie mit grundlegenden Konsumgütern wie 
Kleidung oder Schuhen zu versorgen, während 23 Prozent es gerade so schaffen, ihre Familie 
mit grundlegenden Konsumgütern zu versorgen. 51 Prozent schaffen es kaum, ihre Familie 
mit grundlegenden Konsumgütern zu versorgen, während 17 Prozent ihre Familie nicht mit 
grundlegenden Konsumgütern versorgen können. 68 Prozent der Teilnehmer (n = 608) haben 
immer Zugang zu sauberem Trinkwasser, während 20 Prozent manchmal Zugang zu sauberem 
Trinkwasser haben. Im Gegensatz dazu haben siebenProzent der Umfrageteilnehmer selten 
Zugang zu sauberem Trinkwasser, während fünfProzent nie Zugang zu sauberem Trinkwasser 
haben (BFA 1.2025).
Trendentwicklungen in den Jahren 2023 und 2024 (diese werden nur angegeben, wenn ein 
signifikanter, also mehr als vier Prozentpunkte ausmachender Unterschied feststellbar ist):
Der Anteil derjenigen, die sich die Lebensmittel für die Familie leisten können, ist von 21 Prozent 
im Jahr 2023 auf 16 Prozent im Jahr 2024 gesunken. Ein positiver Trend beim Zugang zu 
sauberem Trinkwasser ist im Vergleich zwischen 2023 und 2024 zu erkennen: 2023 hatten 
60 Prozent immer Zugang zu sauberem Trinkwasser, während dies 2024 für 68 Prozent gilt. Eine 
Verschlechterung in Bezug auf die Fähigkeit, die Familie mit grundlegenden Verbrauchsgütern 
zu versorgen, ist zwischen 2023 und 2024 festzustellen: Während 2023 17 Prozent in der Lage 
waren, die Familie mit grundlegenden Verbrauchsgütern zu versorgen, ist dieser Anteil im Jahr 
2024 auf neunProzent gesunken (BFA 1.2025).
Stärken der nigerianischen Wirtschaft: Reiche Erdöl- und Gasvorkommen; relativ breit aufgestell­
te Industrie in Lagos; größter Verbrauchermarkt Afrikas mit mehr als 220 Millionen Einwohnern; 
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