2025-09-15-coi-cms-laenderinformationen-nigeria-version-13-4eb2

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 91
PDF herunterladen
großer Pool an motivierten Arbeitskräften. Schwächen: schlechte Infrastruktur; Korruption und 
Vetternwirtschaft in der öffentlichen Verwaltung; hohe Standortkosten und steigende Sicher­
heitskosten; Großteil der Bevölkerung mit rückläufiger Kaufkraft (ABG 8.2024). Nigeria verfügt 
über weitreichende, jedoch nicht erschlossene Bodenschätze, weitläufige und fruchtbare Agrar­
flächen und ein günstiges Klima, eine vergleichsweise gut ausgebaute, jedoch unzureichend 
instandgehaltene Infrastruktur sowie einem Binnenmarkt von mehr als 200 Millionen Menschen 
und daher über deutlich bessere Entwicklungschancen als die meisten anderen Staaten West­
afrikas. Zudem wurden in den 1950er- und 1970er-Jahren riesige Öl- und Gasvorkommen im 
Land entdeckt (ÖB Abuja 10.2024).
Gleichzeitig leidet Nigeria, ebenso wie andere ressourcenreiche Entwicklungsländer, unter dem 
sogenannten Erdöl-Fluch. Dieser hat in den letzten 40 Jahren zur Vernachlässigung vieler an­
derer Wirtschaftszweige geführt und die Importabhängigkeit des Landes in vielen Bereichen 
sehr groß werden lassen. Der Erdölsektor erwirtschaftet rund 80 Prozent der Exporteinnahmen 
und über 50 Prozent der Staatseinnahmen Nigerias. Aufgrund des Rückzugs vieler westlicher 
Ölunternehmen, schlechter Wartung und großer Verluste durch Öldiebstahl sank jedoch der 
Beitrag des Erdölsektors zum BIP immer weiter, zuletzt auf rund 5,5 Prozent. Die große Ab­
hängigkeit von Erdöl und Erdgas im Bereich des Exports und damit der Einnahme von Devisen 
war die grundlegende Ursache der nigerianischen Wirtschaftskrisen der Jahre 2016, 2017 und 
2020. Paradoxerweise ist der Import von raffinierten Erdölprodukten trotz der großen Rohöl­
vorkommen einer der gewichtigsten Ausgabenposten Nigerias. Dies ist einerseits durch die 
mangelnde Funktionstüchtigkeit der vier großen staatlichen nigerianischen Raffinerien zu erklä­
ren, andererseits aber durch den Umstand, dass die Stromversorgung von Produktionsbetrieben 
und Infrastruktureinrichtungen sowie von wohlhabenderen Haushalten zum Großteil durch Die­
selgeneratoren erfolgt. Trotz der versprochenen Instandsetzungsarbeiten an den staatlichen 
Ölraffinerien sind diese nach wie vor alle außer Betrieb. Lange Zeit hoffte man auf eine Verbes­
serung der innerstaatlichen Versorgungslage durch die Inbetriebnahme der ersten in Privatbesitz 
der Dangote-Gruppe befindlichen Ölraffinerie, welche auch die größte Einstrangraffinerie der 
Welt ist. Sie ist nun nach Verzögerungen bei der Inbetriebnahme mit eingeschränkten Kapazi­
täten in Betrieb. Ihr Besitzer, der reichste Afrikaner, Aliko Dangote, beschuldigt den staatlichen 
Ölregulator NNPC, die Regierung sowie die großen Ölhändler des Landes regelmäßig, den 
Vollbetrieb absichtlich zu behindern (ÖB Abuja 10.2024).
Neben dem geringen Wirtschaftswachstum und der hohen Inflation ist die Bevölkerung zudem 
mit steigenden Treibstoff- und Elektrizitätskosten (bei gleichzeitig sinkender Versorgung) kon­
frontiert. Die Verarmung des Großteils der nigerianischen Bevölkerung wird sich fortsetzen. Das 
Fehlen wirtschaftlicher Chancen bei gleichzeitig hohem Bevölkerungswachstum gilt als Haupt­
antrieb für Migration. Sozio-ökonomisch betrachtet gehören die Migranten eher zur wachsenden 
gebildeten unteren Mittelklasse und kommen oft aus Städten des Südens und Südwestens Ni­
gerias (vor allem aus dem Bundesstaat Edo). Dort gibt es seit Jahrzehnten eine hohe Mobilität 
landwirtschaftlicher Arbeitskräfte, Schmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke, eine prekäre 
71
76

Arbeitssituation und kaum Aussicht für Jugendliche, das angestrebte Lebensziel zu verwirkli­
chen. Sozio-kulturelle Zwänge sowie ein von sozialen Medien falsches kolportiertes Bild von 
Europa sind weitere Push-Faktoren (ÖB Abuja 10.2024).
Nigeria ist im Bereich der Landwirtschaft keineswegs autark, sondern auf Importe, vor allem 
von Reis, angewiesen. Historisch war Lebensmittelknappheit in fast ganz Nigeria aufgrund des 
günstigen Klimas und der hohen agrarischen Tätigkeit so gut wie nicht existent. In einzelnen 
Gebieten im äußersten Norden (Grenzraum zu Niger) gestaltet sich die Landwirtschaft durch 
die fortschreitende Desertifikation allerdings schwierig. Aufgrund der Wetterbedingungen, aber 
auch wegen der Vertriebenenbewegungen als Folge der Attacken durch Boko Haram und IS­
WAP (Islamic State West Africa Province), herrschen lang andauernde Hungerperioden in den 
nördlichen, insbesondere nordöstlichen Bundesstaaten (ÖB Abuja 10.2024).
Obwohl Nigeria die größte Wirtschaft und Bevölkerung Afrikas hat, bietet es den meisten seiner 
Bürger nur begrenzte Möglichkeiten. Ein Nigerianer, der im Jahr 2020 geboren wurde, wird vor­
aussichtlich nur 36 Prozent so produktiv sein, wie er es sein könnte, wenn er uneingeschränkten 
Zugang zu Bildung und Gesundheit hätte - der siebentniedrigste Humankapitalindex der Welt. 
Die schwache Schaffung von Arbeitsplätzen und die schwachen unternehmerischen Aussichten 
erschweren die Aufnahme von 3,5 Millionen Nigerianern, die jedes Jahr ins Erwerbsleben eintre­
ten, in den Arbeitsmarkt, und viele Arbeitnehmer entscheiden sich auf der Suche nach besseren 
Möglichkeiten für die Auswanderung (WB 10.4.2025). Nach dem multidimensionalen Armuts­
index, der Indikatoren zu Bildung, Gesundheit, Lebensstandard und Arbeitslosigkeit umfasst, 
waren im Jahr 2018 63 Prozent der Bevölkerung als arm einzustufen (BS 2024). In Nigeria leben 
etwa 37 Prozent der Bevölkerung unter der Armutsgrenze von zwei US-Dollar pro Tag, rund 
133 Millionen Menschen gelten in Nigeria als multidimensional arm (ÖB Abuja 10.2024). Die 
Armutsquote hat im Jahr 2023 schätzungsweise 38,9 Prozent erreicht, wobei schätzungsweise 
87 Millionen Nigerianer unterhalb der Armutsgrenze leben - die zweitgrößte Gruppe an armer 
Bevölkerung weltweit nach Indien (WB 10.4.2025).
Der gesetzlich vorgesehene nigerianische Mindestlohn liegt bei 70.000 Naira (EUR 39). Die 
Anhebung erfolgte von vormals 30.000 Naira Anfang August 2024 und ist innerhalb der Re­
gionen umstritten und bisher auch nicht flächendeckend umgesetzt. Trotz der Anhebung ist 
es mit diesem Betrag in Anbetracht der Währungsentwertung, der Verringerung von Treibstoff-
und Elektrizitätssubventionen, der Inflation und im Speziellen der Nahrungsmittelinflation kaum 
möglich auch nur die Grundbedürfnisse zu decken. Im landwirtschaftlichen sowie im privaten 
(Haushaltshilfen)Bereich und im Kleingewerbe sind nach wie vor viel kleinere monatliche Zah­
lungen der Regelfall. Im ländlichen Bereich arbeiten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer zum 
Teil auch nur für Kost und Logis bzw. werden für Erntearbeit in Naturalien entlohnt (ÖB Abuja 
10.2024).
In Nigeria arbeitslos zu sein, sollte nicht mit dem europäischen Verständnis dieses Begriffs ver­
wechselt werden. Es gibt keine Arbeitslosenversicherung. Arbeitssuchende sind auf das soziale 
Netz ihrer Großfamilie angewiesen und wandern in drei- bis sechsmonatigen Abständen von 
Verwandten zu Verwandten auf der Suche nach Beschäftigung. „ Work“ wird mit sozial niedrig 
72
77

eingestuften Tätigkeiten (Landwirtschaft, Haushalt) assoziiert und wird kaum angestrebt. Selb­
ständigkeit („ Business“), auch wenn es nur der Straßenverkauf („ Hawking“) von Trinkwasser ist, 
wird als erstrebenswerter erachtet. Anstellungen in Banken oder bei Behörden sind für viele das 
große Ziel. Eine für die Lebensmittelversorgung Nigerias so wichtige Tätigkeit in der Landwirt­
schaft ist aufgrund der schwierigen Sicherheitslage in vielen Teilen des Landes kontinuierlich 
rückläufig (ÖB Abuja 10.2024).
Laut dem National Bureau of Statistics in Nigeria (NBS) betrug die Arbeitslosigkeit im 3. Quartal 
2023 5,0 Prozent und 4,2 Prozent im 2. Quartal. Diese sehr niedrigen Zahlen sind auf eine Än­
derung der Methodik im August 2023 zurückzuführen, laut der jene Personen als erwerbstätig 
gelten, die innerhalb der letzten Woche zumindest eine Stunde einer bezahlten Arbeit nach­
gegangen sind. Zuvor betrug die statistische Arbeitslosenrate noch 33 Prozent (WKO 5.2024) 
[Anm.: Zahlen beim NBS überprüft - nicht als Quelle angegeben, da die Zahlen nur in der Goog­
le-Suche aufscheinen, die Website des NBS selbst aber einen Ladefehler aufwies.], wie die 
Statistik des nigerianischen National Bureau of Statistics für das vierte Quartal 2020 zeigte. Hin­
zukamen 2020 noch 22,8 Prozent Unterbeschäftigte. Demnach waren Ende 2020 56,1 Prozent 
der arbeitsfähigen nigerianischen Bevölkerung entweder arbeitslos oder unterbeschäftigt. Damit 
hatte sich 2020 die Arbeitslosigkeit laut offiziellen Daten innerhalb von fünf Jahren [Anm.: seit 
2015] mehr als vervierfacht. - Zumindest jeder zweite erwerbsfähige nigerianische Bürger ist 
völlig ohne Arbeit oder unterbeschäftigt. Verschiedene Programme auf Ebene der Bundesstaa­
ten aber auch der Zentralregierung zielen auf die Steigerung der Jugendbeschäftigung ab. Die 
Effekte dieser Maßnahmen sind jedoch bisher zumeist bestenfalls temporär. Heute ist davon 
auszugehen, dass die Arbeitslosenzahl weiter gestiegen ist (ÖB Abuja 10.2024).
Die Großfamilie unterstützt beschäftigungslose Angehörige. Die Chancen, einen sicheren Ar­
beitsplatz im öffentlichen Dienst, staatsnahen Betrieben oder Banken zu finden, sind gering, au­
ßer man verfügt über eine europäische Ausbildung und über Beziehungen (ÖB Abuja 10.2024).
Verdienstmöglichkeiten für Rückkehrerinnen: Eine der Berufsmöglichkeiten für Rückkehrerin­
nen ist die Eröffnung einer mobilen Küche für „ peppersoup“, „ garri“ oder „ pounded yam“, für 
die man lediglich einen großen Kochtopf und einige Suppenschüsseln benötigt. Die Grundaus­
stattung für eine mobile Küche ist für einen relativ geringen Betrag erhältlich. Hauptsächlich 
im Norden ist auch der Verkauf von bestimmten Holzstäbchen zur Zahnhygiene eine Möglich­
keit, genügend Einkommen zu erlangen. In den Außenbezirken der größeren Städte und im 
ländlichen Bereich bietet auch „ mini-farming“ eine Möglichkeit, selbstständig erwerbstätig zu 
sein. Schneckenfarmen sind auf 10 m² Grund einfach zu führen und erfordern lediglich entwe­
der das Sammeln der in Nigeria als „ bushmeat“ gehandelten Wildschnecken zur Zucht oder 
den Ankauf einiger Tiere. Ebenso werden nun „ grasscutter“ (Bisamratten-ähnliche Kleintiere) 
gewerbsmäßig in Kleinkäfigen als „ bushmeat“ gezüchtet. Großfarmen bieten Tagessemina­
re zur Aufzucht dieser anspruchslosen und sich rasch vermehrenden Tiere samt Verkauf von 
Zuchtpaaren an. Rascher Gewinn und gesicherte Abnahme des gezüchteten Nachwuchses 
sind gegeben. Schnecken und „ grasscutter“ finden sich auf jeder Speisekarte einheimischer 
Lokale. Für handwerklich geschickte Frauen bietet auch das Einflechten von Kunsthaarteilen auf 
öffentlichen Märkten eine selbstständige Erwerbsmöglichkeit. Für den Verkauf von Wertkarten 
73
78

erhält eine Verkäuferin wiederum pro 1.000 Naira Wert eine Provision von 50 Naira. Weiters 
werden im ländlichen Bereich Mobiltelefone für Gespräche verliehen; pro Gespräch werden 
zehn Prozent des Gesprächspreises als Gebühr berechnet (ÖB Abuja 10.2021).
Quellen
■ ABG - Africa Business Guide (8.2024): Länderprofil Wirtschaft in Nigeria, https://www.africa-busin
ess-guide.de/de/maerkte/nigeria, Zugriff 9.1.2025
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (10.3.2025): Briefing Notes KW 11, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2025/
briefingnotes-kw11-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 27.6.2025
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (2.9.2024b): Briefing Notes KW 36, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2024/
briefingnotes-kw36-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 10.1.2025
■ BFA - Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (1.2025): Socio-economic report Nigeria 2024
■ BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Nigeria Country Report, https://bti-project.org/en/report
s/country-report/NGA, Zugriff 3.6.2024
■ HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Nigeria, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2120043.html, Zugriff 20.1.2025
■ ÖB Abuja - Österreichische Botschaft Abuja [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht Nigeria Oktober 
2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116558/NIGR_ÖB-Bericht_2024_10.docx , Zugriff 
24.10.2024 [Login erforderlich]
■ ÖB Abuja - Österreichische Botschaft Abuja [Österreich] (10.2021): Asylländerbericht Nigeria Oktober 
2021
■ WB - Weltbank (10.4.2025): Nigeria - Overview, https://www.worldbank.org/en/country/nigeria/ove
rview, Zugriff 17.6.2025
■ WB - Weltbank (21.3.2024): Nigeria - Overview, https://www.worldbank.org/en/country/nigeria/ove
rview, Zugriff 25.7.2024
■ WKO - Wirtschaftskammer Österreich (3.2025): Nigeriea Wirtschaftsbericht, https://www.wko.at/wie
n/aussenwirtschaft/nigeria-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 17.6.2025
■ WKO - Wirtschaftskammer Österreich (5.2024): Wirtschaftsbericht Nigeria, https://www.wko.at/wie
n/aussenwirtschaft/nigeria-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 25.7.2024
22 Medizinische Versorgung
Letzte Änderung 2025-08-08 07:19
Nigeria verfügt über ein pluralistisches Gesundheitssystem, in dem die Gesundheitsfürsorge ge­
meinsam vom öffentlichen und privaten Sektor sowie durch moderne und traditionelle Systeme 
erbracht wird. Die Verwaltung des nationalen Gesundheitssystems ist dezentralisiert in einem 
dreistufigen System zwischen Bundes-, Landes- und Lokalregierungen (EUAA 4.2022). Die 
medizinische Versorgung in den Haupt- und größeren Städten in Nigeria sowohl im öffentlichen 
als auch im privaten Sektor hat sich verbessert. So ist mittlerweile insbesondere für Privatzahler 
eine medizinische Versorgung für viele Krankheiten und Notfälle erhältlich. Trotzdem ist die 
Gesundheitsversorgung - vor allem auf dem Land - mangelhaft (AA 8.1.2025). Die Bundesre­
gierung gibt weniger für Gesundheit und Bildung aus als fast jedes andere Land der Welt (fünf 
Prozent - 1,33 Billionen Naira - des Staatshaushaltes für Gesundheit) (ÖB Abuja 10.2024).
Im April 2025 haben Meldungen zu sowohl positiven Aspekten als auch Herausforderungen im 
nigerianischen Gesundheitswesen für Aufsehen gesorgt. Die folgende Auswahl erhebt keinen 
Anspruch auf Vollständigkeit. Medien haben berichtet, dass sich die Zahl der Personen in Nige­
ria, die mit HIV leben, auf über zwei Mio. beläuft. Besorgniserregend sei ferner, dass das Land 
74
79

die weltweit höchste Zahl ungeimpfter Kinder aufweist. Andererseits seien seit Oktober 2023 
rund 61,5 Mio. Nigerianerinnen und Nigerianer, insbesondere Kinder, gegen Malaria, Gelbfieber, 
HPV und andere Krankheiten geimpft worden. Der Gesundheitssektor wird demnach derzeit 
dadurch gestärkt, dass die Regierung landesweit 18 medizinische Fakultäten für 110 Mrd. Naira 
[Anm.: rd. 62. Mio EUR, Stand: 18.7.2025] saniert. Ferner seien im Jahr 2024 insgesamt 901 
Primary Healthcare Centres (PHCs) revitalisiert worden und bis Ende 2025 sei die Moderni­
sierung von 2.700 weiteren geplant. Obgleich Medienberichten aus und über Nigeria mit einer 
gewissen Regelmäßigkeit Fortschritte und positive Entwicklungen im Gesundheitssystem, z. B. 
hinsichtlich erfolgreicher Impfkampagnen, Präventionsmaßnahmen und Therapiemöglichkei­
ten, zu entnehmen sind, gilt das öffentliche Gesundheitswesen als unterfinanziert und geprägt 
von zum Teil sehr begrenzter Infrastruktur. Auch besteht bzgl. medizinischer Versorgung ein 
Leistungsgefälle zwischen städtischen und ländlichen Gebieten (BAMF 19.5.2025).
Obwohl die durchschnittliche Lebenserwartung bei der Geburt gestiegen ist (53,6 Jahre laut 
Human Development Report 2023/24), hat die Verbesserung des Zugangs zu einer angemes­
senen Gesundheitsversorgung in Nigeria keine hohe Priorität. Aufgrund von Konflikten, Ter­
roranschlägen, sozioökonomischen Bedingungen, Unterernährung, Klimawandel, Zugang zu 
Wasser, sanitären Einrichtungen und Hygiene gibt es nach wie vor große Unterschiede im Ge­
sundheitszustand zwischen den Bundesstaaten und geopolitischen Zonen (ÖB Abuja 10.2024).
Es gibt sowohl staatliche als auch zahlreiche privat betriebene Krankenhäuser. Rückkehrer 
finden in den Großstädten eine medizinische Grundversorgung vor, die im öffentlichen Gesund­
heitssektor allerdings in der Regel unter europäischem Standard liegt. Der private Sektor bietet 
hingegen in einigen Krankenhäusern (z. B. in Abuja, Ibadan, Lagos) westlichen Medizinstandard 
(AA 8.1.2025).
Wie die meisten afrikanischen Länder leidet auch Nigeria unter einem kritischen Mangel an Fach­
kräften beim Gesundheitspersonal (human resources for health - HRH). Obwohl das Land einen 
der größten Bestände an Gesundheitspersonal hat, ist die Dichte an Ärzten, Krankenschwestern 
und Hebammen unzureichend (1,95 pro 1.000). Nach Schätzungen der Weltbank kamen im Jahr 
2018 etwa 0,4 Ärzte auf 1.000 Einwohner, während die Zahl der Krankenschwestern und Heb­
ammen im Jahr 2019 auf 1,5 pro 1.000 Einwohner geschätzt wurde. Weitere Herausforderungen 
im Bereich der Humanressourcen sind die ungleiche Verteilung des Gesundheitspersonals auf 
die Bundesstaaten, Finanzierungslücken und Abwanderung von qualifiziertem Gesundheitsper­
sonal in andere Länder (EUAA 4.2022).
Bei einer im Jahr 2024 durchgeführten Studie mittels Befragung eines repräsentativen Samples 
in drei Städten kamen folgende Ergebnisse heraus:
Was medizinische Grundversorgung, z. B. durch einen Hausarzt, betrifft, so haben 24 Pro­
zent der Befragten immer Zugang und können sich einen Besuch leisten, während 37 Prozent 
Zugang haben, sich diesen aber nicht leisten können. 37 Prozent haben keinen Zugang zur 
medizinischen Grundversorgung. ZweiProzent haben keine Antwort gegeben. 54 Prozent der 
Umfrageteilnehmer haben immer Zugang zu Medikamenten und Arzneimitteln und können sie 
75
80

sich leisten, während 32 Prozent zwar Zugang haben, sie sich aber nicht leisten können. Zwölf­
Prozent haben überhaupt keinen Zugang zu Medikamenten oder Arzneimitteln. ZweiProzent 
haben keine Antwort gegeben. 20 Prozent der Teilnehmer haben immer Zugang zu einem Fach­
arzt (Zahnarzt, Augenarzt, Gynäkologe, Urologe und Kinderarzt) und können sich diesen leisten, 
während 38 Prozent Zugang zu einem Facharzt haben, sich den Besuch aber nicht leisten kön­
nen. 39 Prozent haben überhaupt keinen Zugang zu einem Facharzt. 3 Prozent haben keine 
Antwort gegeben. ZehnProzent der Teilnehmer haben immer Zugang zu fortgeschrittenen Be­
handlungen wie Operationen oder Krebsbehandlungen und können sie sich leisten. 38 Prozent 
haben Zugang zu fortschrittlichen Behandlungen, können sie sich aber nicht leisten, während 
44 Prozent überhaupt keinen Zugang haben. AchtProzent haben keine Antwort gegeben. 43Pro­
zent der Befragten (n = 608) haben immer Zugang zu Impfungen und können sie sich leisten, 
während 28Prozent zwar Zugang haben, aber nicht in der Lage sind, sie sich zu leisten. 25Pro­
zent haben keinen Zugang zu Impfungen. VierProzent haben nicht geantwortet (BFA 1.2025).
Trendentwicklungen in den Jahren 2023 und 2024 (diese werden nur angegeben, wenn ein 
signifikanter, also mehr als vier Prozentpunkte ausmachender Unterschied feststellbar ist):
Medizinische Grundversorgung, z. B. durch einen Hausarzt: Ein Anstieg ist bei denjenigen 
festzustellen, die Zugang zur medizinischen Grundversorgung haben, sich diese aber nicht 
leisten können (26Prozent im Jahr 2023 gegenüber 37Prozent im Jahr 2024). Ein Rückgang 
ist bei denjenigen festzustellen, die nie Zugang zur medizinischen Grundversorgung hatten 
(47Prozent im Jahr 2023 gegenüber 37Prozent im Jahr 2024) (BFA 1.2025).
Facharzt: Ein Anstieg ist bei denjenigen zu verzeichnen, die Zugang zu Fachärzten haben, sich 
diese aber nicht leisten können: 2023 traf dies auf 31Prozent zu, während der Anteil im Jahr 
2024 auf 38Prozent gestiegen ist. Der Anteil derjenigen, die keinen Zugang haben, ist dagegen 
von 48Prozent im Jahr 2023 auf 39Prozent im Jahr 2024 gesunken (BFA 1.2025).
Fortgeschrittene Behandlungen: Bei denjenigen, die Zugang zu einer fortgeschrittenen Behand­
lung haben, sich diese aber nicht leisten können, ist ein Anstieg zu verzeichnen: 2023 traf dies 
auf 31Prozent zu, während dieser Anteil 2024 auf 38Prozent gestiegen ist. Der Anteil derjenigen, 
die nie Zugang zu einer fortgeschrittenen Behandlung haben, ist dagegen von 52Prozent im 
Jahr 2023 auf 44Prozent im Jahr 2024 zurückgegangen (BFA 1.2025).
Es existiert kein mit westlichen Standards vergleichbares Psychiatriewesen (AA 8.1.2025). Es 
gibt so gut wie keine Dienste für die psychische Gesundheit (ÖB Abuja 10.2024). Im ambulanten 
Bereich gibt es in Einzelfällen in den größeren Städten qualifizierte Psychiater, die nicht einwei­
sungspflichtige Patienten mit klassischen Psychosen und Persönlichkeitsstörungen behandeln 
können (AA 8.1.2025). Es gibt weniger als 300 Psychiater für eine Bevölkerung von mehr als 
200 Millionen Menschen, und angesichts der geringen Kenntnisse über psychische Störungen 
in der Primärversorgung sind die Familien in den ländlichen Gebieten auf sich allein gestellt, 
wenn es darum geht, ihre betroffenen Familienmitglieder zu versorgen. Auch die Zahlen für 
psychosoziale Fachkräfte sind niedrig, denn die Gesamtzahl der Fachkräfte im Bereich der psy­
chischen Gesundheit liegt bei 0,9 pro 100.000 Einwohner, aufgeschlüsselt (jeweils pro 100.000 
Einwohner) in 0,70 Krankenschwestern, 0,02 Psychologen, 0,10 Psychiater, 0,04 Sozialarbeiter 
76
81

und 0,01 Ergotherapeuten (EUAA 4.2022). Das in Lagos befindliche Federal Neuro Psychiatric 
Hospital Yaba bietet sich als erste Anlaufstelle für die Behandlung psychisch kranker Rückkeh­
rer an. Die Kosten für den Empfang durch ein medizinisches Team des Krankenhauses direkt 
am Flughafen sollten im Einzelfall vorher erfragt werden. Die Behandlungskosten sind je nach 
Schwere der Krankheit unterschiedlich (AA 8.1.2025).
Es gibt eine allgemeine Kranken- und Rentenversicherung, die allerdings nur für Beschäftigte im 
formellen Sektor gilt. Die meisten Nigerianer arbeiten jedoch im informellen Sektor. Leistungen 
der Krankenversicherung kommen schätzungsweise nur zehn Prozent der Bevölkerung zugute 
(AA 8.1.2025).
Apotheken und in geringerem Maße private Kliniken verfügen über essenzielle Medikamente. Die 
staatliche Gesundheitsversorgung gewährleistet keine kostenfreie Medikamentenversorgung. 
Für Medikamente muss man selbst aufkommen. Das Preisniveau ist insgesamt uneinheitlich. 
Selbst Generika können bisweilen durchaus teurer als in, zum Beispiel, deutschen Apothe­
ken sein (AA 8.1.2025). Die Kosten medizinischer Behandlung und Medikamente müssen im 
Regelfall selbst getragen werden; die Kosten für Medikamente sind hoch und für die meisten 
Nigerianer unerschwinglich. Medikamente gegen einige weitverbreitete Infektionskrankheiten 
wie Malaria und HIV/AIDS können teilweise kostenlos in Anspruch genommen werden, wer­
den jedoch nicht landesweit flächendeckend ausgegeben (ÖB Abuja 10.2024). Gemäß einer 
weiteren Quelle werden Medikamente für sogenannte vorrangige Krankheiten in staatlichen 
Gesundheitseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt, darunter antiretrovirale Medika­
mente sowie Medikamente gegen Tuberkulose und multiresistente Tuberkulose. Probleme in 
der Versorgungskette haben zur Bildung informeller Arzneimittelmärkte geführt. Die Medika­
mentenpreise variieren in den nördlichen und südlichen Regionen; sie sind im Norden höher, 
weil die Verteilung von den südlichen Häfen in die nördlichen Regionen kostenintensiver ist 
(EUAA 4.2022).
Die Qualität der Produkte auf dem freien Markt ist zweifelhaft, da viele gefälschte Produkte 
vertrieben werden (bis zu 25 Prozent aller verkauften Medikamente), die nur eingeschränkt 
wirken (AA 8.1.2025). Der unerlaubte Verkauf von Medikamenten und die schlechte Qualität 
von gefälschten Arzneimitteln sind weitere große Herausforderungen (ÖB Abuja 10.2024).
Gerade im ländlichen Bereich werden „ herbalists“ und traditionelle Heiler aufgesucht (ÖB Abuja 
10.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (8.1.2025): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Nigeria (Stand: September 2024), https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/app/nodes/30496494, 
Zugriff 23.5.2025 [Login erforderlich]
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (19.5.2025): Briefing Notes KW 21, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2025/
briefingnotes-kw21-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 27.6.2025
■ BFA - Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (1.2025): Socio-economic report Nigeria 2024
77
82

■ EUAA - European Union Agency for Asylum (4.2022): Medical Country of Origin Report - Nigeria, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2071828/2022_04_EUAA_MedCOI_Report_Nigeria.pdf , Zugriff 
23.7.2024
■ ÖB Abuja - Österreichische Botschaft Abuja [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht Nigeria Oktober 
2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116558/NIGR_ÖB-Bericht_2024_10.docx , Zugriff 
24.10.2024 [Login erforderlich]
22.1 HIV/AIDS
Letzte Änderung 2025-08-08 07:20
In Nigeria lebten im Jahr 2023 circa 2,0 Millionen Menschen, die mit HIV infiziert sind. Von 
den Menschen zwischen 15 und 49 Jahren haben 1,3 Prozent HIV. Die Prävalenzrate war 
bei Männern (0,9 Prozent) niedriger als bei Frauen (1,7 Prozent). Frauen sind in Nigeria also 
überproportional von HIV betroffen, circa 1,2 Millionen Erkrankte sind weiblich. Frauen befinden 
sich jedoch eher in Behandlung (mehr als 92 Prozent der erwachsenen Frauen im Vergleich zu 
85 Prozent der erwachsenen Männer). Von den HIV-infizierten schwangeren Frauen unterziehen 
sich etwa 33 Prozent einer Therapie, um die Übertragung auf ihr Kind zu verhindern (UNAIDS 
2024).
In städtischen Gebieten ist die HIV-Prävalenz mit 1,3 Prozent niedriger als in ländlichen (1,5 
Prozent). Es gibt regionale Unterschiede in der HIV-Prävalenz; die Süd-Süd-Zone weist die 
höchste regionale Prävalenz (3,1 Prozent) unter Erwachsenen im Alter von 15-49 Jahren auf - 
im Vergleich zu den Zonen Nord-Zentral (2,0 Prozent), Süd-Ost (1,9 Prozent), Süd-West (1,1 
Prozent), Nord-Ost (1,1 Prozent) und Nord-West (0,6 Prozent) (EUAA 4.2022).
85 Prozent der HIV-Infizierten kannten ihren Status, und 85 Prozent der mit HIV infizierten Per­
sonen nehmen antiretrovirale Medikamente ein (UNAIDS 2024). Medikamente gegen HIV/Aids 
können teilweise kostenlos in Anspruch genommen werden, werden jedoch nicht landesweit 
flächendeckend ausgegeben (ÖB Abuja 10.2024).
Medienberichten vom 3.11.2023 zufolge haben Nigerias Bundesregierung und das United Sta­
tes Center for Disease Control and Prevention (US CDC) den Kampf gegen die Ausbreitung 
von HIV durch die Forcierung entsprechender Gesundheitsinitiativen verstärkt. Konkrete Ver­
besserungen sind die erweiterte Bereitstellung von HIV-Tests sowie von Behandlungs- und 
Pflegediensten (BAMF 13.11.2023).
Quellen
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (13.11.2023): Briefing Notes KW 46 
2023, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes
/2023/briefingnotes-kw46-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Zugriff 23.7.2024
■ EUAA - European Union Agency for Asylum (4.2022): Medical Country of Origin Report - Nigeria, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2071828/2022_04_EUAA_MedCOI_Report_Nigeria.pdf , Zugriff 
23.7.2024
■ ÖB Abuja - Österreichische Botschaft Abuja [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht Nigeria Oktober 
2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116558/NIGR_ÖB-Bericht_2024_10.docx , Zugriff 
24.10.2024 [Login erforderlich]
78
83

■ UNAIDS - UNAIDS (2024): Nigeria Country Factsheets, https://www.unaids.org/en/regionscountries
/countries/nigeria, Zugriff 18.6.2025
23 Rückkehr
Letzte Änderung 2025-08-08 07:19
Zum Zeitpunkt der Berichtslegung kann kein ungerechtfertigter Eingriff von erheblicher Intensität 
in die zu schützende persönliche Sphäre des Einzelnen festgestellt werden, welcher geeignet 
wäre, die Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme des Schutzes des Heimatstaates zu begründen. 
Die allgemein herrschende Situation in Nigeria stellt keine Bedrohung i.S.v Art. 2 MRK, 3 MRK 
oder des Protokolls Nr. 6 oder 13 der EMRK dar. Außerdem kann allgemein festgestellt werden, 
dass eine nach Nigeria zurückgeführte Person, die in keinem privaten Verband soziale Sicherheit 
finden kann, keiner lebensbedrohlichen Situation überantwortet wird. Sie kann ihre existenziellen 
Grundbedürfnisse aus selbstständiger Arbeit sichern, insbesondere dann, wenn Rückkehrhilfe 
angeboten wird (ÖB Abuja 10.2024).
Die Österreichische Botschaft in Abuja unterstützt regelmäßig die Vorbereitung und Durchfüh­
rung von Joint Return Operations (JRO) gemeinsam mit FRONTEX und anderen EU-Mitglied­
staaten (ÖB Abuja 10.2024).
Erkenntnisse darüber, ob abgelehnte Asylbewerber bei Rückkehr nach Nigeria allein wegen der 
Beantragung von Asyl mit staatlichen Repressionen zu rechnen haben, liegen nicht vor. Verhaf­
tung aus politischen Gründen oder andere außergewöhnliche Vorkommnisse bei der Einreise 
von abgeschobenen oder freiwillig rückkehrenden Asylwerbern sind nicht bekannt. Abgeschobe­
ne Personen werden im Allgemeinen nach ihrer Ankunft in Lagos von der zuständigen Behörde 
(Nigerian Immigration Service), manchmal auch von der NDLEA (National Drug Law Enforce­
ment Agency) befragt und können danach das Flughafengelände verlassen (AA 8.1.2025). Die 
Rückgeführten verlassen nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung durch die nigeria­
nischen Behörden das Flughafengebäude und steigen zumeist in ein Taxi oder werden von 
ihren Familien abgeholt. Es kann aufgrund von fehlenden Erfahrungen jedoch nicht mit gänz­
licher Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die abgeschobenen Personen keine weiteren 
Probleme mit den Behörden zu gewärtigen haben. Das fehlende Meldesystem in Nigeria lässt 
allerdings darauf schließen, dass nach Verlassen des Flughafengeländes eine Ausforschung 
Abgeschobener kaum mehr möglich ist (ÖB Abuja 10.2024).
Wegen Drogendelikten im Ausland verurteilte Nigerianer werden nach Rückkehr an die NDLEA 
überstellt. Ein zweites Strafverfahren in Nigeria wegen derselben Straftat haben diese Personen 
jedoch trotz anderslautender Vorschriften im „ Decree 33“ nicht zu befürchten (AA 8.1.2025). 
Aus menschenrechtlichen Erwägungen wird gegenüber nigerianischen Behörden als Grund für 
Abschiebungen stets „ overstay“ angegeben, da dieser kein strafrechtliches Delikt darstellt (ÖB 
Abuja 10.2024).
Staatliche oder sonstige Aufnahmeeinrichtungen für zurückkehrende unbegleitete Minderjährige 
sind in Lagos und anderen Landesteilen grundsätzlich vorhanden. Sie sind jedoch in schlech­
tem Zustand, sodass z. B. die Angebote nicht bekannt sind oder eine ausreichende Versorgung 
79
84

dort nicht ohne Weiteres gewährleistet ist. Internationale Akteure betreiben Rückkehrer- bzw. 
Migrationsberatungszentren. Eine entsprechende Einrichtung von IOM in Benin-City, Edo State, 
wurde 2018 eröffnet. IOM ist ebenfalls in Abuja und Lagos vertreten. Gleichermaßen haben in 
Lagos, Abuja und Benin City und ländlichen Gebieten von Edo State und Nassarwa Migrati­
onsberatungszentren der GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) ihren 
Betrieb aufgenommen. Gemeinsam mit dem nigerianischen Arbeitsministerium wird dort über 
berufliche Perspektiven in Nigeria informiert und es werden Aus- oder Weiterbildungsprojekte 
angeboten (AA 8.1.2025).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (8.1.2025): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Nigeria (Stand: September 2024), https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/app/nodes/30496494, 
Zugriff 23.5.2025 [Login erforderlich]
■ ÖB Abuja - Österreichische Botschaft Abuja [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht Nigeria Oktober 
2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116558/NIGR_ÖB-Bericht_2024_10.docx , Zugriff 
24.10.2024 [Login erforderlich]
23.1 Rückkehrunterstützung des österreichischen Staates
Letzte Änderung 2025-08-08 07:19
[Dieses Kapitel basiert auf Informationen, die von der Bundesagentur für Betreuungs- und Un­
terstützungsleistungen (BBU GmbH) mit Stand November 2024 zur Verfügung gestellt worden 
sind (BMI 3.11.2024). Im Bereich der Rückkehrunterstützung kann es zu kurzfristigen Änderun­
gen kommen. Für weitere Informationen sei auf die entsprechende Seite der BBU verwiesen].
Die Mitarbeiter der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) 
informieren individuell über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr bzw. die verfügbaren 
Unterstützungsleistungen.
Die freiwillige Rückkehr hat für das Bundesministerium für Inneres (BMI) oberste Priorität. Sie 
stellt im Sinne einer effektiven und humanen Rückkehrpolitik sowie entsprechend der EU-Rück­
führungsrichtlinie den Grundpfeiler der nationalen Rückkehrstrategie dar. Aus diesem Grund 
werden seitens des BMI seit Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die freiwillige Rückkehr 
intensiv zu unterstützen und zu fördern. Die Maßnahmen bauen dabei auf ein umfassendes 4 
Säulenmodell bestehend aus Informationstools, Rückkehrberatung, Rückkehrunterstützung und 
Reintegrationsangeboten auf und erfolgen unter bestmöglicher Nutzung von Ko-Finanzierungs­
möglichkeiten durch bestehende EU-Fördertöpfe des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 
(AMIF). Eine Kooperation besteht dabei seitens des BMI bereits seit Jahren mit anerkannten 
Partnern im Migrationsbereich wie der Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache 
(Frontex)  , der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sowie der Caritas. Grundsätzlich 
ist eine freiwillige Rückkehr in jedem Verfahrensstadium möglich. Besteht ein behördlicher Auf­
trag zur Ausreise, hat diese innerhalb der festgelegten Frist zu erfolgen, da ansonsten Zwangs­
maßnahmen von der zuständigen Behörde ergriffen werden. Auch Personen, die sich in einem 
laufenden asyl- oder fremdenrechtlichen Verfahren befinden oder rechtmäßig im Bundesgebiet 
80
85

Go to next pages