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Die Präsidentschaftswahlen 2023 waren von erheblichen Unregelmäßigkeiten geprägt, dar­
unter Gewalt in oder bei Wahllokalen, Vorwürfe der Wahlmanipulation und Wahlbehinderung 
sowie technische und verfahrenstechnische Fehler, die die Öffnung der Wahllokale und die 
Bekanntgabe der Ergebnisse verzögerten. Einheimische und internationale Beobachter haben 
sich hinsichtlich der Durchführung der Wahl durch die Unabhängige Nationale Wahlkommission 
(INEC) kritisch geäußert. Die Wahl war durch ein äußerst geringes Vertrauen der Wähler in die 
INEC und durch eine Wahlbeteiligung von nur 27 Prozent - ein Rekordtief - gekennzeichnet (FH 
2025).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (8.1.2025): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Nigeria (Stand: September 2024), https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/app/nodes/30496494, 
Zugriff 23.5.2025 [Login erforderlich]
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (21.12.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Nigeria (Stand: November 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2102769/Auswärtige
s_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Nigeria,_21.12.2023.pdf , 
Zugriff 27.5.2024 [Login erforderlich]
■ APC Nigeria - All Progressives Congress Nigeria (o.D.): All Progressives Congress (APC) Official 
Website, https://apc.com.ng, Zugriff 9.8.2024
■ FH - Freedom House (2025): Nigeria: Freedom in the World 2025, https://freedomhouse.org/count
ry/nigeria/freedom-world/2025, Zugriff 12.5.2025
■ HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Nigeria, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2120043.html, Zugriff 20.1.2025
■ ÖB Abuja - Österreichische Botschaft Abuja [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht Nigeria Oktober 
2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116558/NIGR_ÖB-Bericht_2024_10.docx , Zugriff 
24.10.2024 [Login erforderlich]
■ ÖB Abuja - Österreichische Botschaft Abuja [Österreich] (10.2023): Asylländerbericht Nigeria Oktober 
2023 [Login erforderlich]
3 Sicherheitslage
Letzte Änderung 2025-08-08 07:20
Neben bzw. zum Teil aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage sieht sich Nigeria mit einer 
beispiellosen Welle unterschiedlicher, sich überschneidender Sicherheitskrisen konfrontiert. Fast 
jeder Teil des Landes ist aktuell von Gewalt und Kriminalität betroffen (ÖB Abuja 10.2024; vgl. 
EUAA 6.2024). Dies umfasst Banditentum (EUAA 6.2024), (Kindes)Entführungen (ÖB Abuja 
10.2024; vgl. EUAA 6.2024, FH 2025), Raub, Klein- und Cyberkriminalität (ÖB Abuja 10.2024; 
vgl. EUAA 6.2024), Verbrechen, Terrorismus/Aufstände, Auseinandersetzungen zwischen den 
Volksgruppen, Landstreitigkeiten (ÖB Abuja 10.2024; vgl. EUAA 6.2024, FH 2025), Ausbruch von 
Krankheiten, Proteste und Demonstrationen. In jüngster Zeit konnte eine Eskalation von einigen 
Konflikten beobachtet werden. In vielen Konflikten und Spannungen in Nigeria wird die Religion 
als mobilisierender Faktor eingesetzt. Dies gilt vor allem für den Konflikt im Nordosten mit der 
anhaltenden Präsenz und Gewalt durch Boko Haram und den Islamic State West Africa Province 
(ISWAP) sowie in Zentralnigeria zwischen überwiegend muslimischen, nomadischen Hirten und 
überwiegend christlichen Bauern im Kampf um knappe Ressourcen (ÖB Abuja 10.2024). Den 
nigerianischen Sicherheitskräften wurden Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen, darunter 
wahllose Luftangriffe (EUAA 6.2024).
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Demonstrationen und Proteste sind insbesondere in Abuja und Lagos, aber auch in anderen gro­
ßen Städten möglich und können zu gewalttätigen Auseinandersetzungen führen (AA 7.5.2025). 
Politische Kundgebungen, Proteste und gewalttätige Demonstrationen können im ganzen Land 
unangekündigt stattfinden (FCDO 13.6.2025). Im Zusammenhang mit den #EndBadGovernan­
ce-Protesten war es in der Woche ab dem 1.8.2024 an mehreren Orten in Nigeria zu, zum Teil 
gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften ge­
kommen, bei denen laut Medienberichten mindestens sieben Menschen ums Leben gekommen 
sind. Sicherheitskräfte hatten mehr als 700 Personen festgenommen. Die Bevölkerung Nigerias 
leidet derzeit unter einer Wirtschaftskrise (BAMF 9.9.2024). Medienberichten zufolge haben 
Polizeikräfte am 1.10.2024 Tränengas gegen Hunderte von Personen eingesetzt, die an der 
sogenannten #FearlessInOctober-Demonstration in der Hauptstadt Abuja teilnahmen. Die seit 
Wochen vor allem über soziale Medien angekündigten und organisierten Proteste an Nigerias 
Unabhängigkeitstag sind Teil einer landesweiten Bewegung, die u. a. ein Ende der hohen Le­
benshaltungskosten sowie eine bessere Regierungsführung fordert. Die Demonstrationen vom 
1.10.2024 stehen in Zusammenhang mit den o.g. mehrtägigen #EndBadGovernance-Demons­
trationen, bei denen mehrere Personen zu Tode kamen (BAMF 7.10.2024).
Zwischen Juli 2023 und Juni 2024 wurden in Nigeria in 1.130 registrierten Entführungsfällen 
7.568 Personen entführt (im Vergleich 2023: 3.620 Personen in 582 Fällen). Mehr als die Hälfte 
der Entführungen fand in den drei Bundesstaaten Zamfara und Katsina (beide im Nord-Westen) 
und Kaduna (im Zentrum des Landes) statt. Meist sind die Entführungen mit Lösegeldforderun­
gen verbunden. Die Dunkelziffer der tatsächlichen Entführungen dürfte deutlich höher liegen, 
da Lösegeldzahlungen seit April 2022 unter Strafe stehen und daher Betroffene Entführungen 
oftmals nicht bekannt geben (ÖB Abuja 10.2024).
Im Nordosten, im Nordwesten und im Zentrum Nigerias verschlechtert sich die Sicherheitslage 
(AA 8.1.2025). Die größte terroristische Bedrohung in Nigeria geht von ISWAP (Islamischer Staat 
Westafrika Provinz) und Boko Haram aus, die ihre Basis in den Bundesstaaten Borno, Yobe und 
Adamawa [Anm.: im Nordosten Nigerias] haben. Seit 2021 gibt es auch Angriffe von Terrorgrup­
pen in den Bundesstaaten Niger, Kaduna, Kogi, Bauchi, Ondo, Zamfara, Taraba, Jigawa, Sokoto, 
Edo und Kano, wie auch im Federal Capital Territory (FCT) (FCDO 13.6.2025). ISWAP, Boko 
Haram und Ansaru setzen ihre Angriffe auf nigerianische Regierungs- und Sicherheitskräfte und 
Zivilisten in den nördlichen und zentralen Regionen Nigerias fort. Bei den Angriffen der Boko 
Haram wird offenbar nicht zwischen Zivilisten und Regierungsbeamten unterschieden, während 
die ISWAP ihre Angriffe im Allgemeinen auf die Regierung und die Sicherheitskräfte konzen­
triert und ihre Bemühungen um die Einrichtung von Schattenregierungsstrukturen ausweitet. Im 
Jahr 2022 bekämpften sich Boko Haram und ISWAP weiterhin gegenseitig, wobei Boko Haram 
erheblich geschwächt wurde, während ISWAP seine geografische Präsenz ausgeweitet hat 
(USDOS 30.11.2023).
Im Jahr 2023 wurden im Nordwesten Banditenbanden für Entführungen, sexuelle Gewalt und 
Plünderungen verantwortlich gemacht, während im Nordosten ein Wiedererstarken des ISWAP 
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zu verzeichnen war. Die Nord-Zentral-Region und der Nordwesten waren die beiden geopoliti­
schen Zonen, die am stärksten vom Banditentum betroffen waren (EUAA 6.2024). Im Nordwes­
ten des Landes ist organisierte Bandenkriminalität präsent, v. a. in den Bundesstaaten Zamfara, 
Katsina und Kaduna. Bei schweren Überfällen auf Dörfer werden dabei regelmäßig Zivilisten 
getötet, verschleppt und vertrieben (AA 8.1.2025). Der Nordwesten Nigerias (Bundesstaaten: 
Kaduna, Kano, Jigawa, Kebbi, Sokoto, Zamfara) erlebt einen komplexen, multidimensionalen 
Konflikt, den verschiedene Banden und ethnische Milizen gegen die Regierung führen. Trotz der 
sich konstant verschlechternden Situation infolge der hohen Anzahl an Überfällen mit Schwer­
verletzten und Toten bekommt dieser Konflikt im Vergleich zum Terrorismus-Problem wenig 
Aufmerksamkeit von der internationalen Gemeinschaft (ÖB Abuja 10.2024).
Seit vielen Jahren gibt es in Nigeria gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen nomadischen 
Viehhirten (muslimische Hausa und Fulani) und sesshaften Bauern (überwiegend christlich). 
Der Konflikt breitet sich im ganzen Land aus, aber vor allem der „ Middle Belt“ in Zentralnigeria 
ist besonders betroffen (ÖB Abuja 10.2024; vgl. FH 2024). Im Middle Belt und in der Nord-Zen­
tral-Region setzte sich der Konflikt zwischen Bauern und Hirten fort, bei dem es zu Todesfällen 
kommt (EUAA 6.2024). Beide Seiten machen sich Hassreden und Gewaltverbrechen schuldig. 
Standen zu Beginn vor allem die Bundesstaaten Kaduna und Plateau im Zentrum der Aus­
einandersetzungen, haben sich diese südlich nach Nasarawa, Benue, Taraba und Adamawa 
ausgeweitet (AA 8.1.2025). Bei Zusammenstößen um begrenzte Ressourcen wurden bereits 
Tausende Menschen getötet sowie Sachbeschädigungen, Brandschatzungen und Vergewalti­
gungen begangen (ÖB Abuja 10.2024). Es handelt sich hierbei inzwischen um den Konflikt mit 
den meisten Todesopfern im Land (AA 8.1.2025).
Die Lage im Südosten des Landes („ Biafra“) bleibt latent konfliktanfällig. In Nigeria selbst haben 
die Auseinandersetzungen zwischen Regierung und der seit 2017 als „ terroristische Vereini­
gung“ verbotenen IPOB (Indigenous People of Biafra) zugenommen (AA 8.1.2025). Es besteht 
eine hohe Gefahr für Entführungen und bewaffnete Angriffe auf Öl- und Gasanlagen im Ni­
gerdelta. Dies gilt auch für Anlagen auf See (FCDO 13.6.2025). Im Niger-Delta (Zentrum der 
Erdöl- und Erdgasindustrie) klagt die dortige Bevölkerung über massive, auch durch interna­
tionale Ölförderkonzerne verursachte, Umweltdegradation, jahrzehntelange Benachteiligung, 
kaum vorhandene Infrastruktur oder Bildungseinrichtungen und Korruption (AA 8.1.2025).
Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist sehr hoch, die allgemeine Sicherheitslage hat sich in den 
vergangenen Jahren laufend verschlechtert. In allen Regionen können unvorhersehbare lokale 
Konflikte aufbrechen. Ursachen und Anlässe der Konflikte sind meist politischer, wirtschaftlicher, 
religiöser, gesellschaftlicher oder ethnischer Art. Insbesondere die Bundesstaaten Zamfara, das 
westliche Taraba und das östliche Nasarawa, das nördliche Sokoto und die Bundesstaaten 
Plateau, Kaduna, Benue, Niger und Kebbi sind derzeit von bewaffneten Auseinandersetzun­
gen bzw. inner-ethnischen Konflikten zwischen nomadisierenden Viehzüchtern und sesshaften 
Farmern sowie organisierten kriminellen Banden betroffen. In den südöstlichen und südlichen 
Bundesstaaten Imo, Rivers, Anambra, Enugu, Ebonyi und Akwa-Ibom kommt es derzeit gehäuft 
zu bewaffneten Angriffen auf Institutionen staatlicher Sicherheitskräfte. Die nigerianische Poli­
zei hat nach einem erheblichen Anstieg von Sicherheitsvorfällen am 19.5.2021 die „ Operation 
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Restore Peace“ in diesen Bundesstaaten begonnen. Dies kann lokal zu einer höheren poli­
zeilichen Präsenz führen. In den nordöstlichen Landesteilen werden fortlaufend terroristische 
Gewaltakte, wie Angriffe und Sprengstoffanschläge von militanten Gruppen auf Sicherheitskräf­
te, Märkte, Schulen, Kirchen und Moscheen verübt. Auch Angriffe auf dort tätige humanitäre 
Hilfsorganisationen waren zu verzeichnen. In den nördlichen bzw. nordwestlichen Bundesstaa­
ten, insbesondere im Grenzgebiet zu Niger, kommt es verstärkt zu Entführungen und schweren 
Gewaltakten, deren Urheberschaft nicht eindeutig ist, die aber unter Umständen ebenfalls ter­
roristischen Gruppen zuzuschreiben sind (AA 7.5.2025).
Für das Jahr 2023 hat Nigeria Watch berichtet, dass die Hauptursachen für Gewalt und Todes­
fälle im Land kriminelle Aktivitäten gewesen sind [Anm.: mit Abstand], gefolgt von politischen 
und religiösen Problemen und Verkehrsunfällen. Im Jahr 2023 forderten kriminelle Vorfälle 5.356 
Menschenleben, insbesondere in den Bundesstaaten Niger, Kaduna, Zamfara, Benue und Pla­
teau. Im Jahr 2023 verzeichnete der Bundesstaat Borno die höchste Zahl an Todesfällen (2.123), 
gefolgt von Benue (872), Niger (731), Plateau (708), Kaduna (672) und Zamfara (573), während 
Ekiti, Jigawa (36), Bayelsa (51), Gombe (55) und Adamawa (85) die niedrigsten Zahlen meldeten 
(NiWa 2024).
Auch für das Jahr 2024 berichtet Nigeria Watch, dass die Hauptursachen für Gewalt und Todes­
fälle im Land kriminelle Aktivitäten gewesen sind [Anm.: mit Abstand], gefolgt von politischen 
Problemen, Verkehrsunfällen und religiösen Problemen. Auch im Jahr 2024 war Kriminalität für 
die höchste Zahl an Todesfällen durch tödliche Gewalt in Nigeria verantwortlich. Sie forderte 
6.018 Todesopfer, was einen Anstieg gegenüber den 5.356 Todesfällen im Jahr 2023 darstellt. 
Die Bundesstaaten Katsina, Zamfara und Kaduna waren aufgrund von Banditentum in ländli­
chen Gebieten am stärksten betroffen. Die Zahl der Todesfälle durch gewalttätige Vorfälle in 
Nigeria stieg 2024 auf 12.162, wodurch sich die Gesamtzahl seit 2006 auf 208.998 Todesfälle 
beläuft. Der Bundesstaat Borno war 2024 am stärksten von tödlichen Konflikten betroffen. Er 
verzeichnete die höchste absolute Zahl an Todesfällen (1.263) und die zweithöchste relative 
Zahl an Todesfällen pro 100.000 Einwohner (17). Zamfara, Niger, Kastina und Benue stehen 
ebenfalls auf der Liste der fünf gefährlichsten Bundesstaaten Nigerias (NiWa 2025).
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Quelle 1: NiWa 2025
Die Zahl der Todesopfer im Zusammenhang mit Entführungen ging von 536 im Jahr 2023 auf 425 
im Jahr 2024 zurück. Der Bundesstaat Kaduna verzeichnete die meisten Todesfälle (86), gefolgt 
vom FCT (43), Delta (41), Taraba (33) und Rivers (23), wie in Abbildung 4 dargestellt. Einige der 
Vorfälle ereigneten sich an den Schauplätzen der Entführung oder in der Gefangenschaft. Bei 
den Opfern handelte es sich um Ausländer, Politiker, Dozenten, Studenten, Geistliche, traditio­
nelle Herrscher und Sicherheitskräfte, bei den Tätern um Banditen, Kultisten, Hirten, Piraten, 
Internetbetrüger und Pro-Biafra-Agitatoren (NiWa 2025).
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Quelle 2: NiWa 2025
Die nigerianische Armee ist in allen 36 Bundesstaaten des Landes im Einsatz; im Nordosten 
führt sie Operationen zur Aufstandsbekämpfung und Terrorismusbekämpfung gegen die Terror­
gruppen Boko Haram und ISWAP durch, wo sie zeitweise bis zu 70.000 Soldaten eingesetzt 
hat und seit 2009 schätzungsweise 35-40.000 Menschen, zumeist Zivilisten, durch dschihadis­
tische Gewalt getötet worden sind; im Nordwesten sieht sie sich einer wachsenden Bedrohung 
durch kriminelle Banden - im Volksmund Banditen genannt - und Gewalt im Zusammenhang 
mit langjährigen Konflikten zwischen Bauern und Hirten sowie durch Boko Haram- und ISWAP-
Terroristen ausgesetzt. Die Zahl der Banditen im Nordwesten Nigerias wird auf etwa 30.000 
geschätzt, und die Gewalt dort hat seit Mitte der 2010er-Jahre mehr als 14.000 Menschen getö­
tet. Das Militär schützt auch weiterhin die Ölindustrie in der Region des Nigerdeltas vor militanten 
und kriminellen Aktivitäten; seit 2021 wurden zusätzliche Truppen und Sicherheitskräfte in den 
Osten Nigerias entsandt, um die erneute Agitation für einen Staat Biafra zu unterdrücken (CIA 
21.5.2025).
Nach Angaben des Verteidigungshauptquartiers (Defence Headquarters, DHQ) vom 29.8.2024 
haben Mitglieder des nigerianischen Militärs seit Anfang August 2024 landesweit rd. 1.170 als 
Terroristen bezeichnete Mitglieder bewaffneter Gruppierungen getötet und rd. 1.100 Verdächti­
ge festgenommen. Außerdem haben sie Medienberichten zufolge insgesamt rd. 720 entführte 
Personen befreit sowie eine Vielzahl an Waffen und Munition sichergestellt. Unter den Getöteten 
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sind auch Anführer der bewaffneten Gruppierungen. Im Nordosten sollen Mitglieder der Trup­
pen der Militäroperation Hadin Kai im August 2024 rd. 300 Mitglieder gewaltbereiter Gruppen 
getötet, rd. 260 festgenommen und über 200 Entführte befreit haben. Über 30 Mitglieder von 
der für eine Abspaltung Südostnigerias eintretenden Gruppierung Indigenous People of Biafra 
(IPOB) und deren bewaffnetem Flügel Eastern Security Network (ESN) seien außerdem getötet 
worden. Zudem hätten sich insgesamt rd. 2.700 Mitglieder der islamistischen Gruppierungen 
Boko Haram und Islamic State West Africa Province (ISWAP) ergeben. Truppen der Operation 
Safe Haven, der Operation Whirl Stroke, der Operation Hadarin Daji, der Operation UDO KA 
sowie der Operation Whirl Punch seien im ganzen Land im Einsatz gewesen. Die getöteten Per­
sonen werden in den offiziellen Verlautbarungen des DHQ als Terroristen bezeichnet. Das DHQ 
verbreitet mit einer gewissen Regelmäßigkeit Erfolgsmeldungen dieser Art (BAMF 2.9.2024a).
Im Jahr 2024 war der Bundesstaat Zamfara mit 19,52 Todesopfern pro 100 000 Einwohner 
der gefährlichste Bundesstaat Nigerias, was vor allem auf Banditentum zurückzuführen ist. Der 
Bundesstaat Borno folgt mit 16,57 Todesopfern auf dem zweiten Platz, was vor allem auf den 
Boko-Haram-Konflikt zurückzuführen ist. Niger (12,99), Katsina (11,39) und Benue (11,17) folgen 
dahinter. Im krassen Gegensatz dazu erwies sich der Bundesstaat Gombe mit 0,33 Todesopfern 
pro 100 000 Einwohner als der friedlichste Staat, gefolgt von Cross River (0,37), Akwa Ibom 
(0,89), Kano (1,37) und Ekiti (1,4) (NiWa 2025).
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Quelle 3: NiWa 2025
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (7.5.2025): Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreise­
warnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/nigeria-node/nigeriasicherheit/2057
88#content_5, Zugriff 23.6.2025
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (8.1.2025): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Nigeria (Stand: September 2024), https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/app/nodes/30496494, 
Zugriff 23.5.2025 [Login erforderlich]
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (7.10.2024): Briefing Notes KW 41 
2024, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes
/2024/briefingnotes-kw41-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 13.1.2025
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (9.9.2024): Briefing Notes KW 37 
2024
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (2.9.2024a): Briefing Notes KW 36 
2024
■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (21.5.2025): Nigeria - The World Factbook, https://www.cia.
gov/the-world-factbook/countries/nigeria/#military-and-security , Zugriff 23.5.2025
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■ EUAA - European Union Agency for Asylum (6.2024): Nigeria - Country Focus, https://www.ecoi.net
/en/file/local/2112320/2024_07_EUAA_COI_Report_Nigeria_Country_Focus.pdf, Zugriff 29.7.2024
■ FCDO - Foreign, Commonwealth & Development Office [United Kingdom] (13.6.2025): Safety and 
security - Nigeria travel advice, https://www.gov.uk/foreign-travel-advice/nigeria/safety-and-security , 
Zugriff 23.6.2025
■ FH - Freedom House (2025): Nigeria: Freedom in the World 2025, https://freedomhouse.org/count
ry/nigeria/freedom-world/2025, Zugriff 12.5.2025
■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Nigeria, https://www.ecoi.net/de/dokume
nt/2105060.html, Zugriff 3.6.2024
■ NiWa - Nigeria Watch (2025): Forteenth Report on Violence in Nigeria, https://www.nigeriawatch.o
rg/media/html/Reports/NGA-Watch-Report24.pdf, Zugriff 23.6.2025
■ NiWa - Nigeria Watch (2024): Thirteenth report on violence in Nigeria, https://www.nigeriawatch.org
/media/html/Reports/NGA-Watch-Report23VF.pdf, Zugriff 29.7.2024
■ ÖB Abuja - Österreichische Botschaft Abuja [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht Nigeria Oktober 
2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116558/NIGR_ÖB-Bericht_2024_10.docx , Zugriff 
24.10.2024 [Login erforderlich]
■ USDOS - United States Department of State [USA] (30.11.2023): Country Report on Terrorism 2022 
- Chapter 1 - Nigeria, https://www.ecoi.net/de/dokument/2101586.html, Zugriff 29.7.2024
3.1 Nigerdelta
Letzte Änderung 2025-08-08 07:16
Im Nigerdelta (Zentrum der Erdöl- und Erdgasindustrie) klagt die dortige Bevölkerung über 
massive, auch durch internationale Ölförderkonzerne verursachte, Umweltdegradation, jahr­
zehntelange Benachteiligung, kaum vorhandene Infrastruktur oder Bildungseinrichtungen und 
Korruption. Die politische Bewegung für das Überleben der Ogoni, MOSOP („ Movement for 
the Survival of the Ogoni People“), oder der Rat der Ijaw-Jugend, IYC („ Ijaw Youth Council“) 
erheben Forderungen nach größerer Autonomie und Entschädigung für verursachte Umwelt­
schäden. Erst im August 2021 hat ein niederländisches Gericht die Firma Shell verurteilt, 111 
Millionen US-Dollar für in den 1970er-Jahren verursachte Umweltschäden durch Ölförderungen 
an betroffene Gemeinden im Süden Nigerias zu zahlen (AA 8.1.2025).
Das Nigerdelta (Bundesstaaten: Abia, Akwa Ibom, Bayelsa, Cross River, Delta, Edo, Imo, Ondo 
und Rivers) ist zu einem Zentrum von Gewalt mit mehreren aktiven Terrorgruppen geworden, 
beispielsweise die Niger Delta Avengers, Niger Delta Revolutionary Crusade, Movement for the 
Emancipation of Niger Delta, Reformed Niger Delta Avengers und Niger Delta Greenland Jus­
tice Movement. Diese Milizen sind für die Bombardierung wichtiger Ölpipelines, Entführungen, 
Erpressungen und Morde verantwortlich. Ihr Ziel ist es, das Nigerdelta und seine Erdölvorkom­
men, die Haupteinnahmequelle des Staates, zu kontrollieren. Entführungen zur Erpressung von 
Lösegeld stehen auf der Tagesordnung, wobei Geschäftsleute, Verwandte von politisch expo­
nierten Personen und Expats die Hauptziele sind. Zudem sind die Bundesstaaten Abia und Imo 
geprägt von Spill-Over-Aktivitäten des radikalen Flügels der seperatistischen Indigenous People 
of Biafra (IPOB), der bestrebt ist, die Erdölvorkommen in seinen Einflussbereich zu bekommen. 
Das Niger-Delta dient als operative Basis für die Piraterie-Angriffe im Golf von Guinea. Verstärkt 
wird die Gewalt in der Region durch irreguläre Migrationsrouten und Menschenhandel sowie 
neuerdings durch Entführungen für rituelle Tötungen (ÖB Abuja 10.2024).
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In den südöstlichen und südlichen Bundesstaaten Imo, Rivers, Anambra, Enugu, Ebonyi und 
Akwa-Ibom kommt es derzeit gehäuft zu bewaffneten Angriffen auf Institutionen staatlicher 
Sicherheitskräfte. Die nigerianische Polizei hat nach einem erheblichen Anstieg von Sicher­
heitsvorfällen 2021 die „ Operation Restore Peace“ in diesen Bundesstaaten begonnen. Dies 
kann lokal zu einer höheren polizeilichen Präsenz führen (AA 7.5.2025).
Das Militär hat auch die Federführung bei der zivilen Bürgerwehr Civilian Joint Task Force inne, 
die u. a. gegen militante Gruppierungen im Nigerdelta eingesetzt wird. Auch wenn sie stellen­
weise recht effektiv vorgeht, begeht diese Gruppe häufig selbst Menschenrechtsverletzungen 
oder denunziert willkürlich persönliche Feinde bei den Sicherheitsorganen (AA 8.1.2025).
Die separatistische Gruppe Indigenous People of Biafra (IPOB) strebt die Abspaltung von eini­
gen Bundesstaaten im Südosten (einschließlich dem ölreichen Nigerdelta), die hauptsächlich 
aus Angehörigen der ethnischen Gruppe der Igbo (Christen) besteht, und die Ausrufung der 
unabhängigen Nation Biafra an (ÖB Abuja 10.2024).
Seit dem Beginn der Militäroperation Operation Python Dance im Jahr 2016 und der Exercise 
Golden Dawn haben sich die gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen der IPOB, ihrem 
paramilitärischen Arm ESN, und den nigerianischen Sicherheitskräften in der Region verschärft 
(ÖB Abuja 10.2024). 2020 wurde der bewaffnete Arm der IPOB, das Eastern Security Network 
(ESN), gegründet. Das ESN wird mit zahlreichen tödlichen Anschlägen auf Polizeistationen und 
andere öffentliche Einrichtungen in Verbindung gebracht (AA 8.1.2025). Im Jahr 2020 und 2021 
gab es eine Welle von Angriffen auf Polizeistationen und öffentliche Gebäude im Südwesten 
Nigerias, die dem ESN zugeschrieben werden (BBC 4.7.2021; vgl. AA 8.1.2025). Nigerianische 
Regierungsstellen und andere Behörden sehen die Verantwortung für Gewalttaten im Südosten 
des Landes regelmäßig bei der Gruppierung IPOB und deren bewaffnetem Flügel ESN. Entspre­
chende Vorwürfe werden von diesen jedoch ebenso regelmäßig abgestritten. Bei immer wieder 
vorkommenden Sit-at-home-Anordnungen der IPOB handelt es sich um eine Art von „ freiwilligen“
Ausgangssperren (Lockdown) der Bevölkerung in bestimmten Regionen Südostnigerias, die 
immer wieder angeordnet werden. Mit solchen Maßnahmen versuchte IPOB bereits in der Ver­
gangenheit, Druck auf die nigerianische Regierung auszuüben. Wer Sit-at-home-Anordnungen 
missachtet, riskiert Repressalien. Meldungen bzgl. in der Region zerstörter Separatistenlager 
kamen in den Jahren 2023 und 2024 mehrfach vor (BAMF 3.6.2024b).
Am 18.3.2025 hat Präsident Bola Tinubu im ölreichen südnigerianischen Bundesstaat Rivers 
den Ausnahmezustand ausgerufen und den Gouverneur, seine Stellvertreterin und alle Abgeord­
neten des Landesparlaments für sechs Monate suspendiert. Laut Medienberichten hat Nigerias 
Parlament die Maßnahme am 20.3.2025 gebilligt. Hintergrund dieses Vorgehens sind Berichte 
über die schwere Beschädigung einer besonders wichtigen Pipeline durch Militante. Tinubu 
wirft den Politikern von Rivers vor, zu wenig für die Unterbindung solcher Vorfälle zu unterneh­
men. Beobachter zeigen sich angesichts einer im Zuge dieser Entwicklungen möglicherweise 
eskalierenden politischen Krise besorgt (BAMF 24.3.2025).
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