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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024 8 Korruption Letzte Änderung 2024-03-15 06:49 Korruption ist - auch in der Regierung - weit verbreitet (USDOS 20.3.2023; vgl. BS 18.3.2022). Trotz der Bemühungen der Regierung, diese zu bekämpfen, sind deren Auswirkungen in den öffentlichen Einrichtungen immer noch spürbar. Die Mandate der wichtigsten Antikorruptions stellen überschneiden sich, und eine effiziente Koordinierung der gemeinsamen Bemühungen ist schwierig. Seit der Unabhängigkeit haben die Behörden wenig Engagement bei der straf rechtlichen Verfolgung von Korruption auf höchster Ebene gezeigt, und in den seltenen Fällen, in denen Spitzenbeamte strafrechtlich verfolgt werden, kommt es nur selten zu Verurteilungen. Im Jahr 2022 führte die Regierung Kurti neue Reformen zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität durch. So wurden unter anderem ein Gesetzesentwurf über die Be schlagnahme von durch Korruption erworbenen Vermögenswerten vorgelegt und Reformen der gerichtlichen Überprüfungsverfahren vorangetrieben (FH 9.3.2023). Laut Gesetz steht Korruption von Beamten unter Strafe, aber die Regierung setzt diese Vorgaben nicht effektiv um. Das Fehlen einer wirksamen Justizaufsicht und eine allgemeine Schwäche der Rechtsstaatlichkeit tragen zu diesem Problem bei. Gegen Korruptionsfälle wird routinemäßig wiederholt Berufung eingelegt, und das Justizsystem lässt oft Verjährungsfristen auslaufen, ohne die Fälle vor Gericht zu bringen. Die Antikorruptionsbehörde (ACA) und das Nationale Rechnungsprüfungsamt tragen gemeinsam die Verantwortung für die Bekämpfung staatlicher Korruption. NGOs und internationale Organisationen beklagen zahlreiche Versäumnisse des Justizsystems bei der Verfolgung von Korruption und stellten fest, dass nur sehr wenige Fälle gegen hochrangige Beamte zu Verurteilungen führen. Und selbst bei Verurteilungen fallen die Strafen für hochrangige Beamte oft milde aus (USDOS 20.3.2023). Grundsätzlich geht die Korruptionsbekämpfungspolitik im Kosovo nur selten über politische Rhe torik hinaus. Die Ergebnisse der EULEX-Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung sind dürftig. Hochrangige Korruptionsfälle wurden nicht einmal untersucht, was zu einem weitverbreiteten Eindruck der Straflosigkeit führt. Institutionen und rechtliche Mechanismen zur Korruptionsbe kämpfung sind zwar vorhanden, aber schlecht koordiniert. Wenn politische Interessen im Spiel sind, werden Untersuchungen nicht gründlich durchgeführt. Die Antikorruptionsbehörde ist bei der Bekämpfung von Korruption, in die Mitglieder der politischen Klasse des Kosovo verwickelt sind, unwirksam. EULEX, die oftmals nicht in der Lage war, korrupte bzw. kriminelle Mitglieder der politischen Elite des Kosovo zu verurteilen, beendete ihre Mission im Jahr 2018. Sie hatte 8

479 Verurteilungen in Strafsachen, darunter Korruption, Organisierte Kriminalität, Geldwäsche, Kriegsverbrechen und Menschenhandel, ausgesprochen (BS 18.3.2022). Transparency International (TI) listet den Kosovo in ihrem „ Corruption Perceptions Index“ 2023 auf Platz 84 von insgesamt 180 bewerteten Staaten (TI 9.2.2024). Quellen ■ BS - Bertelsmann Stiftung (18.3.2022): BS - Bertelsmann Stiftung, https://www.ecoi.net/en/file/local /2069803/country_report_2022_RKS.pdf, Zugriff 29.1.2024 ■ FH - Freedom House (9.3.2023): Freedom in the World 2023 - Kosovo, https://www.ecoi.net/de/do kument/2094370.html, Zugriff 2.2.2024 ■ TI - Transparency International (9.2.2024): 2022 Corruption Perceptions Index: Explore the results, https://www.transparency.org/en/cpi/2022, Zugriff 12.2.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024 9 NGOs und Menschenrechtsaktivisten Letzte Änderung 2024-03-15 06:51 Zahlreiche heimische und internationale Menschenrechtsorganisationen konnten ohne Ein schränkungen durch die Regierung ihren Aufgaben nachgehen, Menschenrechtsfälle untersu chen und die Ergebnisse darüber publizieren (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 9.3.2023), obgleich sie sich dabei gelegentlichem Druck seitens der Regierung ausgesetzt sahen, kritische Aussagen zu beschränken. Die Regierung kann NGOs verbieten, die konstitutionelle Grenzen überschreiten oder zu ethnischem Hass aufrufen (FH 9.3.2023). Quellen ■ FH - Freedom House (9.3.2023): Freedom in the World 2023 - Kosovo, https://www.ecoi.net/de/do kument/2094370.html, Zugriff 2.2.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024 10 Ombudsperson Letzte Änderung 2024-03-14 14:02 Seit November 2000 gibt es die Einrichtung einer Ombudsperson (AA 25.7.2023). In der Verfas sung ist diese als unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution verankert, die den Auftrag hat, Rechte und Freiheiten des Einzelnen vor rechtswidrigen oder unangemessenen Handlun gen oder Unterlassungen von Behörden zu schützen (USDOS 20.3.2023). Sie ist somit für alle Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen oder Amtsmissbrauch durch die zivilen Be hörden in Kosovo zuständig. Darüber hinaus geht sie entsprechenden Hinweisen nach und gibt in einem Jahresbericht an das Parlament Empfehlungen ab, wie Menschenrechtsverletzungen behoben werden können (AA 25.7.2023). Die Ombudsperson hat die Befugnis, Anschuldigun gen wegen Menschenrechtsverletzungen sowie den Missbrauch von staatlicher Autorität zu 9

untersuchen und agiert als nationaler Präventionsmechanismus gegen Folter (National Pre ventive Mechanism against Torture – NPMT). Sie ist überdies die wichtigste Einrichtung zur Überwachung der Gefängnisse und kann, wenn ihre Empfehlungen nicht befolgt werden, die entsprechenden Fälle vor Gericht bringen. Weiters kann die Ombudsperson Empfehlungen zur Vereinbarkeit von Gesetzen und anderen untergesetzlichen oder administrativen Rechtsakten, Richtlinien und Praktiken abgeben (USDOS 20.3.2023). Nach anderen Informationen spielt die Ombudsstelle weiterhin eine wichtige Rolle bei der För derung und dem Schutz der Menschenrechte. Im Berichtszeitraum wurde ein elektronisches System zur Überwachung der Umsetzung ihrer Empfehlungen sowie ein gemeinsames Team für deren Koordinierung und Überwachung eingerichtet. Obwohl die Ombudsstelle ihre Aufga ben schrittweise erweitert hat, wurde sie nicht mit entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet. Trotzdem genießt sie breites öffentliches Vertrauen (EC 27.11.2023). Auch wenn die Unabhängigkeit der Ombudsperson gesetzlich gestärkt wurde, bleiben deren Einflussmöglichkeiten aber insgesamt eher begrenzt (AA 25.7.2023). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ EC - Europäische Kommission (27.11.2023): Kosovo 2023 Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/ 2101212/SWD_2023_692 Kosovo report_0.pdf, Zugriff 12.2.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024 11 Wehrdienst und Rekrutierungen Letzte Änderung 2024-03-15 11:50 Es gibt im Kosovo keinen verpflichtenden Militärdienst (AA 25.7.2023). Voraussetzung, um den freiwilligen Militärdienst anzutreten, sind die kosovarische Staatsbür gerschaft und ein Mindestalter von 18 Jahren. Ein Höchstalter von 30 Jahren für Offiziere und 25 Jahren für alle anderen Ränge darf nicht überschritten werden (CIA 8.2.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (8.2.2024): Kosovo - The World Factbook, https://www.cia. gov/the-world-factbook/countries/kosovo/#military-and-security , Zugriff 13.2.2024 10

12 Allgemeine Menschenrechtslage Letzte Änderung 2024-03-15 12:43 Das Bekenntnis zu unveräußerlichen Menschenrechten ist in der Verfassung verankert. Ver schiedene internationale Menschenrechtsabkommen gelten unmittelbar und haben Anwen dungsvorrang (AA 25.7.2023). Die gesetzlichen Rahmenbedingungen garantieren den Schutz der Menschenrechte sowie der fundamentalen Rechte gemäß europäischer Standards. Die behördliche Überwachung der Um setzung der Grundrechtspolitik und der Rechtsvorschriften hat sich ebenso verbessert wie die Umsetzungsrate der Empfehlungen der Ombudsperson. Allerdings stellen die Umsetzung der Menschenrechtsvorschriften sowie die Überwachung und Koordinierung der bestehenden Men schenrechtsmechanismen nach wie vor eine Herausforderung dar. Laut Europäischer Kom mission stehen Menschenrechtsfragen immer noch nicht weit genug oben auf der politischen Agenda der Regierung (EC 27.11.2023). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ EC - Europäische Kommission (27.11.2023): Kosovo 2023 Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/ 2101212/SWD_2023_692 Kosovo report_0.pdf, Zugriff 12.2.2024 13 Meinungs- und Pressefreiheit Letzte Änderung 2024-03-18 07:48 Meinungs- und Pressefreiheit sind durch die kosovarische Verfassung garantiert und in eigenen Gesetzen verankert (AA 25.7.2023; vgl. USDOS 20.3.2023, FH 9.3.2023). Die Rechte auf Mei nungs- und Pressefreiheit können generell ohne staatliche Einschränkungen wahrgenommen werden (AA 25.7.2023; vgl. USDOS 20.3.2023), wenngleich es durch einzelne Staatsbeamte, Politiker, Unternehmen und radikale religiöse Gruppen zu Einschüchterungsversuchen von Me dienvertretern und zu Bedrohung bzw. versuchter Einflussnahme durch Politik, Wirtschaft und religiöse Gruppierungen kommt (USDOS 20.3.2023). Unabhängige Journalisten stehen nach wie vor unter Druck, und der Staat reagiert nur unzureichend (HRW 11.1.2024). In Kosovo ist eine Vielzahl von Medien tätig (FH 9.3.2023; vgl. AA 25.7.2023). Es gibt jedoch Fälle von unzulässiger Einflussnahme auf die redaktionelle Linie, auch bei Radio Television Kosovo (RTK), dem öffentlichen Sender. Journalisten berichten über Schikanen und Einschüchterungen, insbesondere in den sozialen Medien (FH 9.3.2023). Minderheitenfeindliche Propaganda erfolgt in kosovarischen Medien nicht (AA 25.7.2023). Es gibt keine Berichte über eine direkte Zensur von Print- oder Rundfunkmedien, obwohl Journa listen behaupten, dass der Druck von Politikern und organisierten kriminellen Gruppen häufig zur 11

Selbstzensur führt. Einige Journalisten verzichten aus Angst um ihre körperliche oder berufliche Sicherheit auf eine kritische investigative Berichterstattung. Journalisten erhalten gelegentlich Angebote finanzieller Vorteile als Gegenleistung für eine positive Berichterstattung oder für den Abbruch einer Untersuchung. Andere Journalisten beschweren sich darüber, dass Medi enbesitzer und -manager sie daran hindern, regierungskritische Beiträge über die Regierung, politische Parteien oder bestimmte Funktionäre zu veröffentlichen oder zu senden. In einigen Fällen drohen die Eigentümer Berichten zufolge damit, Journalisten zu entlassen, wenn sie kri tische Berichte verfassen. Journalisten beschweren sich auch darüber, dass die Eigentümer sie daran hindern, über Korruption auf hoher Regierungsebene zu berichten (USDOS 20.3.2023). Während die Medienvielfalt durch die Expansion der Kabelnetzbetreiber zugenommen hat, be klagen Mitarbeiter von regierungskritischen Fernsehsendern, dass die Kabelnetzbetreiber ihre Signale nicht übertragen. Der Staat finanziert das öffentliche Radio und Fernsehen des Kosovo (RTK) direkt; dies hat eine ausgesprochen regierungsfreundliche Berichterstattung zur Folge. Journalisten wurden der Verleumdung von Regierungsbeamten beschuldigt. Da es den privaten Medien an stabilen und ausreichenden Einnahmen aus Verkäufen und Anzeigen mangelt, sind sie stark von ihren Eigentümern abhängig und müssen deren politische oder wirtschaftliche Interessen berücksichtigen. Neue Medienformate haben das Bewusstsein für strittige politische und soziale Fragen geschärft, die bisher nicht öffentlich diskutiert wurden, wie Homosexualität oder Korruption (BS 18.3.2022), Online-Inhalte werden nicht zensiert und es gibt keine glaub würdigen Berichte, dass die Regierung private Online-Kommunikation ohne entsprechende rechtliche Befugnisse überwacht hätte (USDOS 20.3.2023). Der öffentlich-rechtliche Fernseh- und Rundfunksender RTK strahlt Sendungen in den Minder heitensprachen Serbisch, Türkisch, Romanes, Goranisch und Bosnisch aus, während RTK 2 sein Programm ausschließlich in serbischer Sprache ausstrahlt (AA 25.7.2023). Im Dezember 2022 meldete die Journalistenvereinigung des Kosovo 29 Fälle, in denen Regie rungsbeamte, politische Führer, Justizmitarbeiter, kommunale oder religiöse Gruppen Journa listen körperlich angriffen oder verbal bedrohten oder Cyberangriffe auf Medieneinrichtungen durchführten (USDOS 20.3.2023). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ BS - Bertelsmann Stiftung (18.3.2022): BS - Bertelsmann Stiftung, https://www.ecoi.net/en/file/local /2069803/country_report_2022_RKS.pdf, Zugriff 29.1.2024 ■ FH - Freedom House (9.3.2023): Freedom in the World 2023 - Kosovo, https://www.ecoi.net/de/do kument/2094370.html, Zugriff 2.2.2024 ■ HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Serbia/Kosovo, https://www.ecoi.net /de/dokument/2103207.html, Zugriff 16.2.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024 12

14 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition Letzte Änderung 2024-03-18 07:54 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sind durch die kosovarische Verfassung garantiert (AA 25.7.2023; vgl.: USDOS 20.3.2023) und werden im Allgemeinen von der Regierung (US DOS 20.3.2023), EULEX und KFOR gewährleistet. Demonstrationen wurden allerdings aus Sicherheitsgründen gelegentlich eingeschränkt (BS 18.3.2022). Die politische Opposition kann sich frei betätigen (AA 25.7.2023). Die zahlreichen politischen Parteien sind in den meisten Teilen des Landes keinen Einschränkungen unterworfen (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 9.3.2023) und es gab keine nennenswerten Hindernisse für deren Regis trierung. Die Parteizugehörigkeit spielt jedoch häufig eine Rolle beim Zugang zu staatlichen Dienstleistungen und sozialen und beruflichen Möglichkeiten (USDOS 20.3.2023). In den kosovo-serbischen Gebieten hingegen wurden Berichten zufolge Druck und Einschüch terungstaktiken eingesetzt, um die kosovo-serbische Bevölkerung zur Unterstützung der Srpska Liste zu bewegen (USDOS 20.3.2023). Es wird weiterhin über Einschüchterungen und Schika nen gegenüber Parteivertretern berichtet. Die Srpska Liste, die dominierende kosovo-serbische Partei, wurde beschuldigt, konkurrierende Parteien zu schikanieren und ein Umfeld zu schaf fen, in dem die Wähler Konsequenzen für die Unterstützung alternativer Gruppen fürchten (FH 9.3.2023). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ BS - Bertelsmann Stiftung (18.3.2022): BS - Bertelsmann Stiftung, https://www.ecoi.net/en/file/local /2069803/country_report_2022_RKS.pdf, Zugriff 29.1.2024 ■ FH - Freedom House (9.3.2023): Freedom in the World 2023 - Kosovo, https://www.ecoi.net/de/do kument/2094370.html, Zugriff 2.2.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024 15 Haftbedingungen Letzte Änderung 2024-03-21 13:24 Die Bedingungen in den Gefängnissen und Haftanstalten haben sich in den letzten Jahren zwar verbessert (FH 9.3.2023) und entsprechen zum Teil internationalen Standards, aber in den Strafvollzugsanstalten gibt es weiterhin Probleme, wobei USDOS Korruption, die Verbreitung radikaler religiöser oder politischer Ansichten,Gewalt zwischen Gefangenen und unzureichen de Behandlung von Gefangenen mit psychischen Erkrankungen erwähnt (USDOS 20.3.2023), Freedom House hingegen eine mangelhafte medizinische Versorgung und die fallweise Miss handlung inhaftierter Personen durch die Polizei nennt (FH 9.3.2023). 13

Das KRCT (Kosova Rehabilitation Centre for Torture Victims) berichtet, dass Konflikte und Ge walt zwischen den Gefangenen weiterhin ein Problem darstellen. Weiters herausfordernd sind Fälle von Schmuggel, in die Justizvollzugsbeamte verwickelt waren, trotz der Verpflichtung der Regierung, diesen durch transparente Disziplinarmaßnahmen zu bekämpfen. Justizvollzugs beamte bestätigten, dass mutmaßliche Korruptionsfälle der Polizei Kosovos zur Untersuchung gemeldet wurden. Die Einrichtungen und die Behandlung von Insassen mit Behinderungen ent sprechen weiterhin nicht dem Standard. Die Kapazitäten des forensisch-psychiatrischen Instituts Kosovos für die Behandlung und Unterbringung von inhaftierten Personen mit psychischen Er krankungen sind weiterhin begrenzt. Das KRCT berichtet, dass Inhaftierte mit psychischen Störungen - entgegen der gesetzlichen Bestimmungen - aus Platzmangel in psychiatrischen An stalten zusammen mit gesunden Gefängnisinsassen untergebracht werden. Das Justizministeri um leitete Schritte ein, um die Unterbringung und Behandlung von Gefangenen mit psychischen Störungen anzupassen (USDOS 20.3.2023). Die Behörden führen nicht immer ordnungsgemäße Untersuchungen von Misshandlungsvor würfen durch. Außerdem funktioniert der gesetzlich vorgeschriebene interne Beschwerdeme chanismus nicht, da zu spät oder gar nicht auf die Beschwerden reagiert wird. Zudem liegen Berichte vor, dass Beschwerdeformulare fehlten bzw. den Insassen der Haftanstalten nicht zur Verfügung standen. Es kommt oft vor, dass Häftlinge Missbräuche aus mangelndem Vertrauen und Angst vor Vergeltung nicht melden. Die Regierung gestattet Besuche unabhängiger Men schenrechtsbeobachter, aber nur die nationale Institution der Ombudsperson und EULEX hatten das ganze Jahr über kontinuierlichen und ungehinderten Zugang zu den Haftanstalten (USDOS 20.3.2023). Quellen ■ FH - Freedom House (9.3.2023): Freedom in the World 2023 - Kosovo, https://www.ecoi.net/de/do kument/2094370.html, Zugriff 2.2.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024 16 Todesstrafe Letzte Änderung 2024-03-20 06:40 Die Todesstrafe ist im Kosovo seit 1999 gesetzlich verboten (AI 20.10.2023). Das Verbot der Anwendung der Todesstrafe ist in der Verfassung verankert (AA 25.7.2023). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] 14

■ AI - Amnesty International (20.10.2023): Map of death penalties and execution around the world - Amnesty International, https://amnestywebsite.github.io/amnesty-death-penalty/?lang=en , Zugriff 16.2.2024 17 Religionsfreiheit Letzte Änderung 2024-03-15 11:36 Die Republik Kosovo ist gemäß Verfassung ein säkularer Staat und verhält sich in religiö sen Angelegenheiten neutral. Religionsfreiheit wird nach Art. 38 der Verfassung garantiert (AA 25.7.2023; vgl. USDOS 15.5.2023); Einschränkungen sind nicht bekannt (AA 25.7.2023) und könnten grundsätzlich nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder zum Schutz der Gesundheit oder der Rechte anderer verhängt werden (USDOS 15.5.2023). Weder Apostasie [Abfall vom Glauben; Anm.] noch Konversion oder Mission stehen unter Strafe (AA 25.7.2023). Jegliche Diskriminierung aufgrund der Religion ist aufgrund der Verfassung verboten (USDOS 15.5.2023). Das Gesetz über Religionsfreiheit legt fest, dass allen Religionen und ihren Gemeinden im Kosovo, darunter die islamische Gemeinde, die serbisch- orthodoxe Kirche, die katholische Kirche, die jüdische Gemeinde und die evangelische Kirche jede Art von Schutz und Gelegenheit geboten werden sollen, um die in diesem Gesetz vorgesehenen Rechte und Freiheiten zu genießen. Glaubensgemeinschaften wird zugestanden, religiöse Schulen und gemeinnützige Organisationen zu gründen sowie Zugang zu den öffentlichen Medien zu erhalten (USDOS 15.5.2023). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ USDOS - United States Department of State [USA] (15.5.2023): 2022 Report on International Reli gious Freedom: Kosovo, https://www.ecoi.net/de/dokument/2091897.html, Zugriff 20.2.2024 17.1 Religiöse Gruppen Letzte Änderung 2024-03-15 11:48 Die Weltreligionsdatenbank 2020 der Universität Boston schätzt, dass 93 % der Bevölkerung (insbesondere der Ashkali, Bosniaken, Ägypter, Gorani, Roma und Türken) Muslime sind. Der Großteil bekennt sich zur hanafi-sunnitischen Schule; daneben bestehen auch Derwisch-Orden wie eine Sufi-Tarikat- und eine Sufi-Bektashi-Gemeinschaft. 6 % sind Christen und 1 % Atheis ten oder Agnostiker oder gehören anderen Religionen an. Beinahe alle kosovarischen Serben gehören der serbisch orthodoxen Kirche (SOC) an; die meisten ethnischen Montenegriner und ein Teil der Roma sind christlich orthodox (USDOS 15.5.2023). 15

Schätzungsweise etwa 2,2 % der albanischen Kosovaren bekennen sich zum römisch-katholi schen Glauben (CIA 8.2.2024), wobei sich die größten katholischen Gemeinden auf Gjakove, Janjeve/Janjevo, Kline/Klina, Pristina und Prizren konzentrieren (USDOS 15.5.2023). Zudem bestehen kleinere evangelikale Gemeinden. Es gibt sehr kleine jüdische Gemeinden mit einer Gesamtzahl von weniger als 100 Personen (AA 25.7.2023), in Prizren und Pristina. Die Zeugen Jehovas haben etwa 260 Mitglieder und die Kirche Jesu Christi etwa 145 Mitglieder (USDOS 15.5.2023). Laut kosovarischer Polizei wurden im Laufe des Jahres 2022 64 Vorfälle gemeldet, die sich gegen religiöse Stätten richteten, verglichen mit 87 Vorfällen im Jahr 2021. Die Vorfälle betra fen 42 muslimische, 21 serbisch-orthodoxe und ein römisch-katholisches Gebäude (USDOS 15.5.2023). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (8.2.2024): Kosovo - The World Factbook, https://www.cia. gov/the-world-factbook/countries/kosovo/#military-and-security , Zugriff 13.2.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (15.5.2023): 2022 Report on International Reli gious Freedom: Kosovo, https://www.ecoi.net/de/dokument/2091897.html, Zugriff 20.2.2024 17.2 Radikaler Islamismus Letzte Änderung 2024-04-11 14:15 Die Regierung Kosovos legt großen Wert auf die Bekämpfung von religiösem Extremismus. Nur eine kleine Minderheit folgt einem radikalen, fundamentalistischen oder gewaltbereiten Islam; laut dem deutschen Auswärtigen Amt gibt es keine Hinweise auf Zwangsrekrutierungen oder Repressionen durch den IS (AA 25.7.2023). Verschiedene Institutionen kämpfen gegen Terrorismus und gewaltbereiten Extremismus und setzen sich für die Reintegration von zurückkehrenden Foreign Terrorist Fighters (FTF) ein. Kosovo hat einen strategischen Handlungsplan gegen Terrorismus (2018-2023), der an die Anti-Terror-Strategie der EU angepasst ist. Die Polizei geht Fällen von radikalem Islamismus nach, Verdächtige werden vor Gericht gebracht und im Jahr 2022 wurden 12 Untersuchungen abgeschlossen (EC 27.11.2023). Trotz aller Bemühungen bleiben Herausforderungen bei der Bekämpfung des Terrorismus und gewaltbereiten Extremismus bestehen. Militante salafistische Bewegungen und ethnonationale Bewegungen bleiben in der Region, und damit auch im Kosovo aktiv (EC 27.11.2023). Unter jungen Kosovo-Albanern und vor allem in der Diaspora üben der mystische Sufismus, der radi kale Salafismus oder charismatische Prediger oft mehr Anziehungskraft aus als der traditionelle kosovarische Islam (BS 18.3.2022). 16

Die Behörden des Kosovo haben eine führende Rolle bei der Rehabilitation und Wiedereinglie derung von Rückkehrern aus ausländischen Konflikten übernommen. Zahlreiche Kosovaren wurden repatriiert und erhielten Angebote für psychosoziale Unterstützung sowie zur wirtschaft lichen Wiedereingliederung. Seit Beginn des Bürgerkriegs in Syrien im Jahr 2012 sind 257 kosovarische Bürger zurückgekehrt (133 Männer, 39 Frauen, 85 Kinder). Nach einer Aktion im Mai 2022 (EC 27.11.2023), in deren Rahmen die kosovarischen Behörden mit internationaler Unterstützung die vierte kontrollierte Rückführungsaktion von zwei ausländischen terroristi schen Kämpfern aus dem Kosovo aus dem Konfliktgebiet in Syrien durchgeführt hatten (EC 28.11.2022), gab es keine weiteren Entwicklungen zur Rückführung der 51 verbleibenden ter roristischen Kämpfer aus Syrien (EC 27.11.2023). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ BS - Bertelsmann Stiftung (18.3.2022): BS - Bertelsmann Stiftung, https://www.ecoi.net/en/file/local /2069803/country_report_2022_RKS.pdf, Zugriff 29.1.2024 ■ EC - Europäische Kommission (27.11.2023): Kosovo 2023 Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/ 2101212/SWD_2023_692 Kosovo report_0.pdf, Zugriff 12.2.2024 ■ EC - Europäische Kommission (28.11.2022): Kosovo 2022 Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/ 2082844/Kosovo Report 2022.pdf, Zugriff 18.3.2024 18 Ethnische Minderheiten Letzte Änderung 2024-03-20 06:45 Die Bevölkerung Kosovos setzt sich wie folgt zusammen: Albaner (92,9 %), Bosniaken (1,6 %), Serben (1,5 %), Türken (1,1 %), Ashkali (0,9 %), Ägypter (0,7 %), Gorani (0,6 %), Roma (0,5 %) und andere (0,2 %). Diese Schätzungen beruhen auf dem Zensus von 2011, der den stark von Serben bewohnten nördlichen Kosovo nicht mit einschloss und überdies teilweise in den von Serben und Roma bewohnten Gemeinden im Süden boykottiert wurde (CIA 8.2.2024). 17
