2025-09-12-coi-cms-laenderinformationen-kosovo-version-5-6cc6
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Haushalten sowie mit Behinderungen noch stärker benachteiligt sind (UNICEF 5.3.2024; vgl. EC 27.11.2023). Die Gesundheits- und Bildungssysteme des Kosovo haben aufgrund begrenzter fi nanzieller und personeller Ressourcen Schwierigkeiten, qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen (UNICEF 5.3.2024). Gewalt gegen Kinder bleibt im Kosovo weitgehend unsichtbar - sowohl die Praxis als auch das Schweigen darüber werden durch gesellschaftliche Überzeugungen und Normen aufrechterhal ten. 72 % der Kinder erleben irgendeine Art von gewaltsamer Disziplinierung, einschließlich psychologischer Aggression und/oder körperlicher Bestrafung. 30 % der Kinder werden körper lich bestraft und 24 % der Kinder werden ausschließlich mit gewaltfreien Methoden diszipliniert. Am stärksten gefährdet, Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung zu erfahren, sind Kinder aus Roma-, Aschkali und ägyptischen Gemeinschaften sowie Kinder mit Behinderungen, ins besondere Mädchen (UNICEF 5.3.2024). Frühverheiratung ist nach wie vor weit verbreitet und hat Auswirkungen auf das Leben und die Bildung der Kinder im Kosovo. Eine von 25 Frauen und einer von 50 Männern (im Alter von 20 bis 24 Jahren) wurde vor dem 18. Lebensjahr verheiratet. Bei Kindern aus Roma-, Aschkali und ägyptischen Gemeinschaften ist die Zahl der Eheschließungen vor dem 18. Lebensjahr beson ders hoch: Jede dritte Frau und jeder zehnte Mann (im Alter von 20 bis 24 Jahren) ist verheiratet. Bildung und Haushaltsvermögen spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Entscheidung, wann eine Frau heiratet (UNICEF 5.3.2024). Das Gesetz erlaubt es Personen, im Alter von 16 Jahren zu heiraten. Obwohl keine offiziel len Daten vorliegen, sind frühe Eheschließungen und Zwangsverheiratungen von Kindern in bestimmten ethnischen Gemeinschaften wie etwa unter Roma, Aschkali, Balkan-Ägyptern, Bos niaken und Gorani nach wie vor gängige Praxis. Laut dem Bericht 2020 von UNICEF und dem Statistischen Amt des Kosovo war der Anteil der Frauen zwischen 20 und 24 Jahren, die vor dem 18. Lebensjahr heirateten, zwar insgesamt niedrig, doch war der Anteil der Frauen in den Gemeinschaften der Roma, Aschkali und Balkan-Ägypter mit einer von drei überproportional hoch (USDOS 20.3.2023). Quellen ■ EC - Europäische Kommission (27.11.2023): Kosovo 2023 Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/ 2101212/SWD_2023_692 Kosovo report_0.pdf, Zugriff 12.2.2024 ■ UNICEF - United Nations International Children’s Emergency Fund (5.3.2024): Children in Kosovo, https://www.unicef.org/kosovoprogramme/children-kosovo, Zugriff 5.3.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024 19.3 Homosexuelle Letzte Änderung 2024-04-11 14:12 Die Verfassung verbietet direkte oder indirekte Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientie rung und der Geschlechteridentität (USDOS 20.3.2023; vgl. AA 25.7.2023), sowohl im privaten 25

als auch im öffentlichen Bereich. Wenn Straftaten durch Hass aufgrund von Geschlecht, sexu eller Orientierung usw. motiviert sind, gilt dies als erschwerender Umstand (USDOS 20.3.2023). Das neue Strafgesetzbuch aus dem Jahr 2019 stärkt den Schutz von LGBTQ+-Personen, indem es einen „ Hassakt“ definiert als „ eine Straftat, die gegen eine Person, eine Gruppe von Personen, Eigentum oder die Zugehörigkeit zu Personen aus Gründen der sexuellen Orientierung und Ge schlechtsidentität begangen wird“ (BS 18.3.2022). Es gibt keine Gesetze, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen erwachsenen Personen oder irgendeinen Ausdruck der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität kriminalisieren (USDOS 20.3.2023). Auch wenn das Diskriminierungsverbot seitens des Staates generell beachtet wird (AA 25.7.2023), halten Menschenrechts-NGOs die kosovarische Gesellschaft für relativ homo phob. Sie haben beobachtet, dass Strafverfolgungsbeamte oft nur begrenztes Wissen und Verständnis für die Rechte von LGBTQ+-Personen aufweisen (BS 18.3.2022). Personen, die sich offen zu ihrer Homosexualität bekennen, müssen damit rechnen, sozial aus gegrenzt zu werden und stehen unter entsprechendem psychischem Druck(AA 25.7.2023). Ge walt gegen LGBT-Personen ist weiterhin weit verbreitet. LGBT-Rechtsorganisationen stellten eine Zunahme der häuslichen Gewalt gegen LGBT-Personen fest (USDOS 20.3.2023). Drohungen und diskriminierende Handlungen gegen lesbische, schwule, bisexuelle und transse xuelle Menschen halten an. Nach Angaben der lokalen LGBT-Organisation „ Centre for Equality and Liberty“ (CEL) waren viele LGBT-Personen im Jahr 2023 Drohungen, Einschüchterungen und Gewalt von Familienmitgliedern ausgesetzt; gleichzeitig reagieren die staatlichen Behörden nur unzureichend, wenn ihnen derartige Fälle gemeldet werden. CEL selbst erhält regelmäßig Drohungen und hasserfüllte Kommentare auf seinen Social-Media-Konten (HRW 11.1.2024). Gleichzeitig wurde der gesetzliche Schutz von LGBTI über die Jahre verbessert. Die Regierung führt bewusstseinsbildende Trainings unter anderem für Beamte, Polizisten und Lehrer durch (AA 25.7.2023). Die Polizei zeigte sich in ihrer öffentlichen Kommunikation inklusiv und akzeptierend gegenüber LGBTI und anderen Minderheiten und hohe Polizeibeamte nahmen an der jährlichen Pride-Parade teil. Nach Angaben von LGBT-Rechtsorganisationen ist die Polizei nach wie vor die Institution, der die LGBTQI+-Gemeinschaft am meisten vertraut (USDOS 20.3.2023). Im Jahr 2019 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil eines Gerichts, das die Änderung des Geschlechts in Ausweisdokumenten für bestimmte Personen erlaubt, die ihren Antrag vor Gericht gestellt haben. Insgesamt haben zwei Bürgerinnen und Bürger ihre Ausweisdokumente nach langwierigen Gerichtsverfahren geändert, während die Anträge von vier weiteren Personen auf Änderung der Ausweisdokumente noch nicht entschieden sind (USDOS 20.3.2023). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] 26

■ BS - Bertelsmann Stiftung (18.3.2022): BS - Bertelsmann Stiftung, https://www.ecoi.net/en/file/local /2069803/country_report_2022_RKS.pdf, Zugriff 29.1.2024 ■ HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Serbia/Kosovo, https://www.ecoi.net /de/dokument/2103207.html, Zugriff 16.2.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024 20 Bewegungsfreiheit Letzte Änderung 2024-03-20 06:46 Gesetzlich ist Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes vorgesehen, ebenso wie Auslandsreisen, Emigration und Wiedereinbürgerung. Üblicherweise respektiert die Regierung diese Rechte (USDOS 20.3.2023). Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Inhaber eines kosovarischen Reisepasses ohne Visum für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in die EU reisen. Dies wiederum ermöglicht es auch EU-Bürgern, ohne Visum in den Kosovo zu reisen. Das Abkommen mit dem Kosovo ist Teil eines umfassenderen Beschlusses für die westlichen Balkanstaaten, der allen Bürgern dieser Region die visafreie Einreise in die EU ermöglicht (EC 12.3.2024). Alle Ethnien können sich im Kosovo grundsätzlich frei bewegen. Die Sicherheitskräfte bemü hen sich um einen verstärkten Schutz für Minderheitengebiete und Enklaven. Angehörige von Minderheiten verlassen diese Gebiete – oftmals aufgrund eines subjektiv empfundenen Unsi cherheitsgefühls und auch sprachlicher Barrieren – nur selten. Von der Freizügigkeit wird von Kosovo-Serben und Kosovo-Albanern in jenen Gegenden, wo sich diese Gruppen in der Minder heit befinden, zum Teil kein Gebrauch gemacht. Ziele der Binnenmigration für Kosovo-Serben sind meist mehrheitlich serbisch bewohnte Ortschaften (AA 25.7.2023). Ethnische Minderheiten haben Zugang zu Ausweisdokumenten und die Zahl der Kosovo-Serben, die über solche Dokumente verfügen, nimmt weiter zu. Vertreter der Kosovo-Serben geben an, dass es nach wie vor einige Probleme gibt, insbesondere weil von serbischen Behörden für Kosovo-Serben ausgestellte Dokumente von der Regierung des Kosovo nicht als legal akzeptiert werden (USDOS 20.3.2023). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ EC - Europäische Kommission (12.3.2024): Visa-free travel for Kosovo citizens to the EU, https: //home-affairs.ec.europa.eu/news/visa-free-travel-kosovo-citizens-eu-2024-01-03_en , Zugriff 12.3.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024 27

21 IDPs und Flüchtlinge Letzte Änderung 2024-03-15 13:01 UNHCR berichtet, dass eine große Anzahl von Personen weiterhin durch den Status als Ver triebene (darunter 15.673 Binnenvertriebene) bedingte Bedürfnisse hat, die aus dem Konflikt von 1998-99 und den gewalttätigen Ereignissen von 2004 herrühren. Während UNHCR sei ne interne Datenbank über Rückkehrer und Hilfsanträge weiterführt, richtet das Ministerium für Gemeinschaften und Rückkehr Verfahren zur Einrichtung einer eigenen Datenbank über Vertriebene, Flüchtlinge und Rückkehrer ein. Nach Angaben des Ministeriums bestehen die Hindernisse für die Rückkehr unter anderem in der weitverbreiteten Diskriminierung von An gehörigen von Minderheitengemeinschaften, weiters in der Angst vor Gewalt oder Schikanen, der Nichtdurchsetzung von Gerichtsentscheidungen (insbesondere in Bezug auf Eigentum), der Aneignung von Eigentum, dem fehlenden Zugang zu Bildungs- und Wirtschaftsmöglichkeiten, dem Mangel an öffentlichen Dienstleistungen in einer gemeinsamen Sprache, der begrenzten Vertretung von Minderheitengemeinschaften in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen sowie der begrenzten Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen Regierungsstellen bei der Behandlung von Problemen (USDOS 20.3.2023). Zwischen Januar und August 2023 registrierte das kosovarische Innenministerium 292 Zwangs rückführungen in den Kosovo, die meisten aus Deutschland. Sechzehn davon waren Kinder. Von den zwangsweise zurückgekehrten Personen waren neun Roma, zwei Aschkali, ein Serbe und der Rest ethnische Albaner. Im gleichen Berichtszeitraum registrierte das Ministerium 28 freiwillige Rückkehrer in den Kosovo. Das Ministerium gab an, keine Daten über die ethnische Zugehörigkeit der freiwillig zurückgekehrten Personen zu haben. Bis Mitte August 2023 hatte Kosovo sechs Asylbewerber aus der Ukraine registriert (HRW 11.1.2024). Quellen ■ HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Serbia/Kosovo, https://www.ecoi.net /de/dokument/2103207.html, Zugriff 16.2.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024 21.1 Exkurs: Asylsystem Letzte Änderung 2024-03-18 08:10 Das Gesetz sieht die Zuerkennung des Asyl- oder Flüchtlingsstatus mit subsidiärem Schutz sowie die vorübergehende Aufnahme von Asylwerbern bis zur Entscheidung über ihren Fall vor. Ausländische Staatsangehörige oder Staatenlose können an jedem Einreisepunkt in das Hoheitsgebiet oder innerhalb des Kosovo Asyl beantragen. Der UNHCR berichtet, dass alle Asylbewerber ungehinderten Zugang zum Asylverfahren haben (USDOS 20.3.2023). Allerdings verlassen die meisten das Land, ohne zu ihren Anhörungen zu erscheinen, woraufhin ihre Anträge in Abwesenheit abgeschlossen werden (USDOS 20.3.2023; vgl. AA 25.7.2023). 28

Asylwerber erhalten Identitätskarten, Lebensmittel, Kleidung, Hygieneartikel und eine kostenlo se medizinische Versorgung. Darüber hinaus können sie eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Laut UNHCR kommt es allerdings immer wieder zu Verzögerungen bei der Bereitstel lung der o. g. Leistungen. Personen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus oder vorübergehendem Schutzstatus erhalten den gleichen Zugang zu Sozialleistungen, staatlicher Gesundheitsversor gung und Bildungseinrichtungen wie kosovarische Staatsangehörige. Für die Dauer von bis zu zwei Jahren wird außerdem eine an den Grundbedürfnissen ausgerichtete Unterkunft gestellt (AA 25.7.2023). Im Zeitraum von Jänner bis August 2023 wurden im Kosovo 113 Asylanträge gestellt (UNHCR o.D.). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (o.D.): Western Balkans - Refugees, asylum-seekers and other people in Mixed Movements - as of end August 2023 - Serbia, https: //reliefweb.int/report/serbia/western-balkans-refugees-asylum-seekers-and-other-people-mixed-m ovements-end-august-2023 , Zugriff 5.3.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024 22 Grundversorgung Letzte Änderung 2024-03-20 06:52 Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist gewährleistet. Das Warenange bot entspricht in der Auswahl, aber nicht immer in der Qualität, westeuropäischen Standards (AA 25.7.2023). Die Entwicklung des Landes wird durch massive soziale und wirtschaftliche Probleme wie eine hohe Arbeitslosigkeit (25 %; unter den 15- bis 24-jährigen knapp 50 %), eine schlechte Infra struktur und Energieversorgung, eine geringe Produktivität, ein unzureichender Zugang zu Fi nanzdienstleistungen sowie durch eine mangelhafte Stabilität und geringen Anreiz für Investoren erschwert. Hinzu kommen gravierende Umweltprobleme, vor allem starke Luftverschmutzung durch Kohlekraftwerke, veraltete Industrieanlagen, den Straßenverkehr und das Verbrennen von Abfällen auf illegalen Mülldeponien (BMZ 5.3.2024). Nach Schätzungen werden etwa 30 % des Bruttoinlandsprodukts im informellen Sektor er wirtschaftet. Arbeitsrecht und fairer Wettbewerb werden dadurch untergraben. Den Betrieben fehlen gut ausgebildete Fachkräfte – junges, qualifiziertes Personal verlässt das Land, häufig in Richtung Deutschland. Das dynamische Wirtschaftswachstum der vergangenen Jahre hat nicht ausgereicht, um die historische Unterentwicklung der Region zu überwinden. Einen herben Rückschlag erlitt Kosovo 2020 durch die Corona-Pandemie – die Wirtschaftsleistung brach um 29

5,3 % ein. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung wird ein wesentlicher Faktor für eine friedliche und stabile Entwicklung des Landes sein. Der Internationale Währungsfonds rechnet in den kommenden Jahren mit Wachstumsraten von drei bis vier Prozent (BMZ 5.3.2024). Kosovo hat in den letzten zehn Jahren stetige wirtschaftliche Fortschritte erzielt, wobei das Pro-Kopf-Einkommen um fast 50 % gestiegen und die Armutsquote um 35 % gesunken ist. Das Land hat sich erfolgreich von einem Wachstumsmodell gelöst, das auf einer hohen Abhän gigkeit von ausländischen Hilfsgeldern basierte, und übertrifft Vergleichsländer mit ähnlichem Pro-Kopf-Einkommen dank eines stetigen Anstiegs von Konsum und Investitionen, der durch den Zustrom von Diaspora-Geldern, öffentliche Investitionen in die Infrastruktur und die Ver tiefung der Finanzmärkte stark gefördert wurde, sowie einer stabilen Finanzpolitik und einem Umfeld niedriger Inflation. Obwohl das Wachstum im Kosovo weitgehend integrativ war, reichte es nicht aus, um genügend formelle Arbeitsplätze zu schaffen, insbesondere für Frauen und Jugendliche. Um weiter zu wachsen, muss das Kosovo Produktivitätsgewinne freisetzen und mehr hochwertige Arbeitsplätze schaffen. Dazu müssen Engpässe in der Infrastruktur beseitigt, Investitionen in das Humankapital Priorität eingeräumt und ein Umfeld geschaffen werden, das der Entwicklung des Privatsektors förderlich ist (WB o.D.). Die kosovarische Wirtschaft wuchs 2023 - trotz der widrigen internationalen Umstände - um beachtliche 3,2 % und erwies sich damit als erstaunlich widerstandsfähig. Das Wachstum lag am gestiegenen privaten Konsum, der von den Überweisungen der Auslandskosovarinnen und -kosovaren profitierte, sowie an Exporten von Dienstleistungen, obwohl der Export von Gütern leicht rückläufig war. Für 2024 rechnen die Wirtschaftsforscher mit einem Zuwachs des BIP um 3,5 % und für 2025 um 3,7 %(WKO 12.2.2024). Kosovos Arbeitslosenquote belief sich im März 2023 auf 11,5 %. Dies stellt einen Rückgang im Vergleich zu den Zahlen von 27,00 % für Dezember 2020 dar (CEIC o.D.). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland] (5.3.2024): Hohe Arbeitslosigkeit und schwache Infrastruktur, https://www.bmz.de/de/laender/koso vo/wirtschaftliche-situation-16240, Zugriff 5.3.2024 ■ CEIC - Ceicdata.com (o.D.): Kosovo Arbeitslosenquote, https://www.ceicdata.com/de/indicator/ko sovo/unemployment-rate, Zugriff 5.3.2024 ■ WB - Weltbank (o.D.): Overview Kosovo, https://www.worldbank.org/en/country/kosovo/overview , Zugriff 5.3.2024 ■ WKO - Wirtschaftskammer Österreich (12.2.2024): Kosovo: Wirtschaftslage, https://www.wko.at/a ussenwirtschaft/kosovo-wirtschaftslage, Zugriff 18.3.2024 30

22.1 Sozialbeihilfen Letzte Änderung 2024-03-14 13:57 Das soziale Sicherheitsnetz des Kosovo ist im Vergleich zu europäischen Standards sehr einfach. Der Aufbau eines Sozialschutzsystems wurde von UNMIK und internationalen Organisationen unterstützt (BS 18.3.2022). Staatliche Sozialhilfeleistungen für bedürftige Personen werden auf Grundlage des Gesetzes No. 2003/15 und dessen Änderung bzw. Ergänzung No. 04/L-096 gewährt. In jeder Gemeinde gibt es ein Zentrum für Soziales, wobei Angehörige der Minderheiten zusätzlich von den in jeder Gemeinde eingerichteten Büros für Gemeinschaften und Rückkehrer (Municipal Office for Com munities and Return, MOCR) betreut werden. Auch wenn die Sozialhilfesätze im Jänner 2022 angepasst wurden, bewegt sich Sozialhilfe auf sehr niedrigem Niveau. Die gebotenen Leistun gen reichen zur Befriedigung der Grundbedürfnisse kaum aus. Das wirtschaftliche Überleben sichert zum einen der Zusammenhalt der Familien, zum anderen die in Kosovo ausgeprägte zivilgesellschaftliche Solidargemeinschaft (AA 25.7.2023). Das System der sozialen Sicherheit im Kosovo umfasst zwei Kategorien von Hilfen: Kategorie I umfasst Haushalte, in denen es kein erwerbstätiges Mitglied gibt oder in denen sich der einzige erwerbsfähige Erwachsene ständig um eine abhängige Person kümmert. Kategorie II betrifft Haushalte mit arbeitslosen erwachsenen Familienmitgliedern und mindestens einem Kind im Alter von bis zu fünf Jahren oder einem Waisenkind bis zu 15 Jahren. Nach einer Anhebung der Sätze im Jahr 2009 beträgt der Bruttoregelsatz der Sozialhilfe für einen Ein-Personen-Haushalt 40 EUR pro Monat und für einen Zwei-Personen-Haushalt 55 EUR. Der Höchstsatz für einen Haushalt beträgt 80 EUR pro Monat. Personen über 65 Jahre erhalten eine Grundaltersrente, die nahe der Armutsgrenze liegt (BS 18.3.2022). Im September 2021 hat die Weltbank ein mit 47 Mio. EUR dotiertes Projekt zur Reform des Sozialhilfesystems im Kosovo genehmigt, womit die Gerechtigkeit und Anpassungsfähigkeit der Sozialhilfe- und Sozialschutzprogramme des Landes verbessert werden sollen. Konkret wird das Projekt die Regierung dabei unterstützen, die Gestaltung des Sozialhilfesystems (SAS) zu reformieren, Investitionen in die Leistungssysteme des SAS zu tätigen und den Wert der SAS-Leistungen zu erhöhen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzufedern (WB 29.9.2021). Schließlich sind die Löhne sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor trotz der in letzter Zeit erfolgten massiven Preisanstiege nahezu unverändert geblieben. Die Unterbrechung der globalen Versorgungskette infolge der Pandemie und des Krieges in der Ukraine hat Kosovo aufgrund der hohen Importe erheblich beeinträchtigt. Laut dem Weltbankbericht für den Kosovo bezogen 2022 etwa 7 % der Bevölkerung Sozialhilfe, obwohl die offizielle Armutsquote bei etwa 20 % liegt. Nur eine von vier Personen in der Gruppe mit den niedrigsten Einkommen erhält Sozialhilfe (K2.0 30.6.2022). Ein wichtiger Aspekt der Reform der Sozialhilfe ist die Auswahl der Leistungsempfänger auf der Grundlage des Armutsstatus (statt nach Kategorien), die Bereitstellung angemessenerer 31

Leistungen, einschließlich einer Erhöhung der Pro-Kopf-Leistung für größere Haushalte, und die Gewährleistung, dass arbeitsfähige Leistungsempfänger von Aktivierungsmaßnahmen pro fitieren (WB 29.9.2021). Eine Reform der Sozialsysteme war Teil des Gesetzgebungsprogramms für 2021, wurde aber von der Regierung nicht angenommen. Der Gesetzentwurf war auch Teil des Legislativpro gramms für 2022 und sollte Ende November 2022 von der Regierung gebilligt werden (K2.0 30.6.2022). [Anm. Staatendokumentation: Im Jänner 2024 konnten keine Informationen gefun den werden, dass eine Reform des Sozialsystems in Kosovo tatsächlich durchgeführt wurde]. Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ BS - Bertelsmann Stiftung (18.3.2022): BS - Bertelsmann Stiftung, https://www.ecoi.net/en/file/local /2069803/country_report_2022_RKS.pdf, Zugriff 29.1.2024 ■ K2.0 - Kosovo 2.0 (30.6.2022): Poor help to the poor - K2.0, https://kosovotwopointzero.com/en/po or-help-to-the-poor , Zugriff 12.3.2024 ■ WB - Weltbank (29.9.2021): Kosovo to Improve its Social Assistance System, with World Bank Support, https://www.worldbank.org/en/news/press-release/2021/09/29/kosovo-to-improve-its-soc ial-assistance-system-with-world-bank-support , Zugriff 12.3.2024 23 Medizinische Versorgung Letzte Änderung 2024-03-18 08:33 Das Gesundheitssystem in Kosovo gehört zu den schlechtesten in ganz Südosteuropa. Ins besondere hohe Pflegekosten, Diskriminierung und Korruption behindern das Funktionieren des Systems (EDA 8.3.2024). Die medizinische Grundversorgung ist zwar kostenlos, allerdings müssen Diagnoseleistungen und Medikamente privat bezahlt werden. Die Säuglings-, Kinder- und Müttersterblichkeit ist in Kosovo wesentlich höher als im europäischen Durchschnitt und insbesondere auch höher als in den umliegenden Regionen (BMZ 11.3.2024). Die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung ist mangels eines öffentlichen Kranken versicherungssystems weiterhin staatlich finanziert. Das öffentliche dreistufige Gesundheitssys tem besteht aus Erstversorgungszentren, Krankenhäusern auf regionaler Ebene sowie einer spezialisierten medizinischen Versorgung durch die Universitätsklinik Pristina (SHSKUK) (AA 25.7.2023). Primäre Gesundheitsversorgung: Eine ambulante Grundversorgung durch Allgemeinmediziner, Fachärzte sowie medizinisches Assistenzpersonal erfolgt in sogenannten Familien-Gesundheitszentren. Diese werden von den jeweiligen Gemeinden betrieben und von diesen auch kofinanziert. Die erforderlichen Sach mittel werden von den Gemeinden, die Personalkosten vom Gesundheitsministerium finanziert. 32

Insgesamt 458 Einrichtungen in Form von Ambulanzen für Familienmedizin, Zentren für Famili enmedizin und medizinische Hauptzentren garantieren die Erstversorgung der Bevölkerung. In 28 regionalen Gesundheitshäusern werden Patienten durch Ärzte für Allgemeinmedizin sowie durch weitere Fachärzte, wie Ärzte für Pädiatrie, Dermatologie, Ophthalmologen, Gynäkologen und Zahnärzte, behandelt. Der Bereich der staatlichen Erstversorgung wird seit 2022 durch häusliche Palliativversorgung sowie häusliche Versorgung von Schwangeren und Kindern er gänzt (AA 25.7.2023). Sekundäre Gesundheitsversorgung: Die staatliche Sekundärversorgung beinhaltet die ambulante und stationäre Gesundheitsver sorgung in acht Regionalkrankenhäusern, wobei für die Bevölkerung der Region Pristina die Universitätsklinik Pristina (SHSKUK) zuständig ist und dementsprechend stark frequentiert wird (AA 25.7.2023; vgl. ITA 8.3.2024). Tertiäre Gesundheitsversorgung: Die tertiäre Gesundheitsversorgung erfolgt durch die Universitätsklinik Pristina (SHSKUK). Diese bietet umfassende, auch komplexe medizinische Dienstleistungen an (AA 25.7.2023). Die Bettenkapazität zur stationären Behandlung von Patienten in den Krankenhäusern ist laut Gesundheitsministerium ausreichend. Gemessen am Durchschnittsverdienst in Kosovo liegen die Gehälter des medizinischen Personals im unteren Bereich. Korruption stellt im öffentlichen Gesundheitswesen ein Problem dar; Geldzahlungen an medizinisches Personal sind, beispiels weise eine vorrangige Behandlung zu erhalten, bekannt. Trotz der Ermöglichung von Fort bildungsmaßnahmen auch an ausländischen Kliniken mangelt es, insbesondere für herz- und neurochirurgische sowie orthopädische Operationen, an ausgebildeten Fachärzten und entspre chendem medizinischen Personal. Das Problem wird durch die Abwanderung von medizinischen Fachkräften ins (EU-) Ausland zusätzlich verschärft (AA 25.7.2023). Der Entwurf des Gesundheitsgesetzes und der Entwurf des Krankenversicherungsgesetzes, mit denen die Reformen des Gesundheitssektors gesteuert werden sollen, wurden nicht geändert; die neue Strategie für den Gesundheitssektor 2023-2030 wurde bereits ausgearbeitet, muss aber noch genehmigt werden. Die Gesundheitsausgaben belaufen sich auf rund 3 % des BIP, das ist der zweitniedrigste Wert in der Region und mehr als dreimal niedriger als der EU-Durch schnitt von rund 11 %. Für das Jahr 2023 hat das Kosovo ein rekordverdächtig hohes Budget für den Gesundheitssektor vorgesehen (rund 300 Mio. EUR), was einem Anstieg von rund 15,6 % gegenüber 2022 entspricht. Trotz eines relativ gut ausgebauten Netzes von Einrichtungen der primären Gesundheitsversorgung, die ihre Dienste kostenlos anbieten, sind die Kosten, die aus eigener Tasche zu zahlen sind, weiterhin sehr hoch. Kosovo verfügt über ein auf den europäischen Kerngesundheitsindikatoren basierendes E-Health-Informationssystem, das die virtuelle Kommunikation zwischen Nutzern/Patienten und Allgemeinmedizinern ermöglicht, Be ratungsdienste anbietet und Daten über die Aufnahme, Entlassung und Verlegung von Patienten 33

erfasst. Es wird jedoch nicht von allen Gesundheitseinrichtungen genutzt, und weitere Funk tionen (für Pathologie, Radiologie, Bluttransfusionen, Impfungen und andere Eingriffe) müssen noch hinzugefügt werden (EC 27.11.2023). Da die öffentlichen Mittel nicht genügen, um den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden, muss eine gute medizinische Versorgung oft privat finanziert werden. Dies wiederum können sich insbesondere Menschen aus Randgruppen oftmals nicht leisten. Verschiedene Studien haben z. B. gezeigt, dass Impfraten bei den Roma nur 30 % betragen, bei der Ge samtbevölkerung hingegen 78 %. Benachteiligten Bevölkerungsgruppen bleiben medizinische Leistungen aufgrund wirtschaftlicher und sozialer Hürden teilweise verwehrt (EDA 8.3.2024). Neben den öffentlichen Gesundheitseinrichtungen im Kosovo gibt es zahlreiche private Kliniken und Krankenhäuser, die ein breites Spektrum von allgemeinen bis hin zu spezialisierten Leis tungen anbieten. Obwohl sie teurer sind als die öffentliche Gesundheitsversorgung, sind private Gesundheitszentren nach wie vor eine beliebte Wahl für diejenigen, die im Kosovo medizinische Behandlung suchen. Diejenigen, die es sich leisten können, geben als Hauptgründe für die In anspruchnahme privater statt öffentlicher Krankenhäuser und Kliniken die bessere Qualität der Versorgung und die effizienteren Dienstleistungen an (Borgen Project 20.8.2020). Das 2015 er öffnete American Hospital bietet modernste Technologie und Ausrüstung sowie fortschrittlichere Verfahren als die üblicherweise vor Ort angebotenen (ITA 8.3.2024). Bereits im Dezember 2012 wurde ein Gesetz zur Reform des Gesundheitssystems verabschie det, im April 2014 ergänzend das Gesetz über die Krankenversicherung. Das Krankenversi cherungsgesetz sieht eine staatliche, für alle kosovarischen Bürger obligatorische Krankenver sicherung vor. Viele Einzelheiten sind aber nach wie vor ungeklärt. Die Implementierung der Krankenversicherung wird deshalb immer wieder verschoben. Eine sofortige Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung nach Einführung des öffentlichen Krankenversicherungssystems wird derzeit als nicht realistisch eingestuft (AA 25.7.2023). Die Medikamentenversorgung und -beschaffung im staatlichen Gesundheitssystem wird zentral vom Gesundheitsministerium gesteuert. Das Ministerium veröffentlicht auf seiner Homepage die aktuelle „ Essential Drug List“, in der alle als Basismedikamente und -wirkstoffe, Verbrauchsma terialien sowie Zytostatika deklarierten Medikamente aufgelistet werden. Diese Medikamente stehen theoretisch allen Patienten kostenlos zur Verfügung. Wenn das entsprechende Jahres budget aber bereits zu einem früheren Zeitpunkt erschöpft ist - und dies war in den vergangenen Jahren meist schon gegen Mitte des Jahres der Fall - müssen die entsprechenden Medikamente von Betroffenen trotzdem privat gekauft und bezahlt werden. Gerade Neuerkrankte kommen aus dem genannten Grund oftmals nicht in den Genuss eines kostenlosen Bezugs staatlich finanzier ter Medikamente (AA 25.7.2023). Die kosovarischen Apotheken und Gesundheitseinrichtungen sind auf importierte medizinische Geräte und Arzneimittel angewiesen. Vor Ort werden nur in sehr begrenztem Umfang generische Arzneimittel hergestellt. Die Arzneimittelbehörde Kosovos ist für die Zulassung von Importeuren und die Qualitätskontrolle zuständig. EU-Marktzulas sungen für Arzneimittel werden nicht immer akzeptiert; Importeure benötigen zum Teil auch 34
