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■ BS - Bertelsmann Stiftung (18.3.2022): BS - Bertelsmann Stiftung, https://www.ecoi.net/en/file/local
/2069803/country_report_2022_RKS.pdf, Zugriff 29.1.2024
■ HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Serbia/Kosovo, https://www.ecoi.net
/de/dokument/2103207.html, Zugriff 16.2.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024
20 Bewegungsfreiheit
Letzte Änderung 2024-03-20 06:46
Gesetzlich ist Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes vorgesehen, ebenso wie Auslandsreisen, 
Emigration und Wiedereinbürgerung. Üblicherweise respektiert die Regierung diese Rechte 
(USDOS 20.3.2023). Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Inhaber eines kosovarischen Reisepasses 
ohne Visum für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in die EU reisen. Dies 
wiederum ermöglicht es auch EU-Bürgern, ohne Visum in den Kosovo zu reisen. Das Abkommen 
mit dem Kosovo ist Teil eines umfassenderen Beschlusses für die westlichen Balkanstaaten, 
der allen Bürgern dieser Region die visafreie Einreise in die EU ermöglicht (EC 12.3.2024).
Alle Ethnien können sich im Kosovo grundsätzlich frei bewegen. Die Sicherheitskräfte bemü­
hen sich um einen verstärkten Schutz für Minderheitengebiete und Enklaven. Angehörige von 
Minderheiten verlassen diese Gebiete – oftmals aufgrund eines subjektiv empfundenen Unsi­
cherheitsgefühls und auch sprachlicher Barrieren – nur selten. Von der Freizügigkeit wird von 
Kosovo-Serben und Kosovo-Albanern in jenen Gegenden, wo sich diese Gruppen in der Minder­
heit befinden, zum Teil kein Gebrauch gemacht. Ziele der Binnenmigration für Kosovo-Serben 
sind meist mehrheitlich serbisch bewohnte Ortschaften (AA 25.7.2023).
Ethnische Minderheiten haben Zugang zu Ausweisdokumenten und die Zahl der Kosovo-Serben, 
die über solche Dokumente verfügen, nimmt weiter zu. Vertreter der Kosovo-Serben geben an, 
dass es nach wie vor einige Probleme gibt, insbesondere weil von serbischen Behörden für 
Kosovo-Serben ausgestellte Dokumente von der Regierung des Kosovo nicht als legal akzeptiert 
werden (USDOS 20.3.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): 
Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts­
land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local
/2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_
sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login 
erforderlich]
■ EC - Europäische Kommission (12.3.2024): Visa-free travel for Kosovo citizens to the EU, https:
//home-affairs.ec.europa.eu/news/visa-free-travel-kosovo-citizens-eu-2024-01-03_en , Zugriff 
12.3.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024
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21 IDPs und Flüchtlinge
Letzte Änderung 2024-03-15 13:01
UNHCR berichtet, dass eine große Anzahl von Personen weiterhin durch den Status als Ver­
triebene (darunter 15.673 Binnenvertriebene) bedingte Bedürfnisse hat, die aus dem Konflikt 
von 1998-99 und den gewalttätigen Ereignissen von 2004 herrühren. Während UNHCR sei­
ne interne Datenbank über Rückkehrer und Hilfsanträge weiterführt, richtet das Ministerium 
für Gemeinschaften und Rückkehr Verfahren zur Einrichtung einer eigenen Datenbank über 
Vertriebene, Flüchtlinge und Rückkehrer ein. Nach Angaben des Ministeriums bestehen die 
Hindernisse für die Rückkehr unter anderem in der weitverbreiteten Diskriminierung von An­
gehörigen von Minderheitengemeinschaften, weiters in der Angst vor Gewalt oder Schikanen, 
der Nichtdurchsetzung von Gerichtsentscheidungen (insbesondere in Bezug auf Eigentum), der 
Aneignung von Eigentum, dem fehlenden Zugang zu Bildungs- und Wirtschaftsmöglichkeiten, 
dem Mangel an öffentlichen Dienstleistungen in einer gemeinsamen Sprache, der begrenzten 
Vertretung von Minderheitengemeinschaften in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen 
sowie der begrenzten Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen Regierungsstellen bei der 
Behandlung von Problemen (USDOS 20.3.2023).
Zwischen Januar und August 2023 registrierte das kosovarische Innenministerium 292 Zwangs­
rückführungen in den Kosovo, die meisten aus Deutschland. Sechzehn davon waren Kinder. 
Von den zwangsweise zurückgekehrten Personen waren neun Roma, zwei Aschkali, ein Serbe 
und der Rest ethnische Albaner. Im gleichen Berichtszeitraum registrierte das Ministerium 28 
freiwillige Rückkehrer in den Kosovo. Das Ministerium gab an, keine Daten über die ethnische 
Zugehörigkeit der freiwillig zurückgekehrten Personen zu haben. Bis Mitte August 2023 hatte 
Kosovo sechs Asylbewerber aus der Ukraine registriert (HRW 11.1.2024).
Quellen
■ HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Serbia/Kosovo, https://www.ecoi.net
/de/dokument/2103207.html, Zugriff 16.2.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024
21.1 Exkurs: Asylsystem
Letzte Änderung 2024-03-18 08:10
Das Gesetz sieht die Zuerkennung des Asyl- oder Flüchtlingsstatus mit subsidiärem Schutz 
sowie die vorübergehende Aufnahme von Asylwerbern bis zur Entscheidung über ihren Fall 
vor. Ausländische Staatsangehörige oder Staatenlose können an jedem Einreisepunkt in das 
Hoheitsgebiet oder innerhalb des Kosovo Asyl beantragen. Der UNHCR berichtet, dass alle 
Asylbewerber ungehinderten Zugang zum Asylverfahren haben (USDOS 20.3.2023). Allerdings 
verlassen die meisten das Land, ohne zu ihren Anhörungen zu erscheinen, woraufhin ihre 
Anträge in Abwesenheit abgeschlossen werden (USDOS 20.3.2023; vgl. AA 25.7.2023).
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Asylwerber erhalten Identitätskarten, Lebensmittel, Kleidung, Hygieneartikel und eine kostenlo­
se medizinische Versorgung. Darüber hinaus können sie eine rechtliche Beratung in Anspruch 
nehmen. Laut UNHCR kommt es allerdings immer wieder zu Verzögerungen bei der Bereitstel­
lung der o. g. Leistungen. Personen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus oder vorübergehendem 
Schutzstatus erhalten den gleichen Zugang zu Sozialleistungen, staatlicher Gesundheitsversor­
gung und Bildungseinrichtungen wie kosovarische Staatsangehörige. Für die Dauer von bis zu 
zwei Jahren wird außerdem eine an den Grundbedürfnissen ausgerichtete Unterkunft gestellt 
(AA 25.7.2023).
Im Zeitraum von Jänner bis August 2023 wurden im Kosovo 113 Asylanträge gestellt (UNHCR 
o.D.).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): 
Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts­
land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local
/2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_
sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login 
erforderlich]
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (o.D.): Western Balkans - Refugees, 
asylum-seekers and other people in Mixed Movements - as of end August 2023 - Serbia, https:
//reliefweb.int/report/serbia/western-balkans-refugees-asylum-seekers-and-other-people-mixed-m
ovements-end-august-2023 , Zugriff 5.3.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024
22 Grundversorgung
Letzte Änderung 2024-03-20 06:52
Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist gewährleistet. Das Warenange­
bot entspricht in der Auswahl, aber nicht immer in der Qualität, westeuropäischen Standards 
(AA 25.7.2023).
Die Entwicklung des Landes wird durch massive soziale und wirtschaftliche Probleme wie eine 
hohe Arbeitslosigkeit (25 %; unter den 15- bis 24-jährigen knapp 50 %), eine schlechte Infra­
struktur und Energieversorgung, eine geringe Produktivität, ein unzureichender Zugang zu Fi­
nanzdienstleistungen sowie durch eine mangelhafte Stabilität und geringen Anreiz für Investoren 
erschwert. Hinzu kommen gravierende Umweltprobleme, vor allem starke Luftverschmutzung 
durch Kohlekraftwerke, veraltete Industrieanlagen, den Straßenverkehr und das Verbrennen 
von Abfällen auf illegalen Mülldeponien (BMZ 5.3.2024).
Nach Schätzungen werden etwa 30 % des Bruttoinlandsprodukts im informellen Sektor er­
wirtschaftet. Arbeitsrecht und fairer Wettbewerb werden dadurch untergraben. Den Betrieben 
fehlen gut ausgebildete Fachkräfte – junges, qualifiziertes Personal verlässt das Land, häufig 
in Richtung Deutschland. Das dynamische Wirtschaftswachstum der vergangenen Jahre hat 
nicht ausgereicht, um die historische Unterentwicklung der Region zu überwinden. Einen herben 
Rückschlag erlitt Kosovo 2020 durch die Corona-Pandemie – die Wirtschaftsleistung brach um 
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5,3 % ein. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung wird ein wesentlicher Faktor für eine friedliche 
und stabile Entwicklung des Landes sein. Der Internationale Währungsfonds rechnet in den 
kommenden Jahren mit Wachstumsraten von drei bis vier Prozent (BMZ 5.3.2024).
Kosovo hat in den letzten zehn Jahren stetige wirtschaftliche Fortschritte erzielt, wobei das 
Pro-Kopf-Einkommen um fast 50 % gestiegen und die Armutsquote um 35 % gesunken ist. 
Das Land hat sich erfolgreich von einem Wachstumsmodell gelöst, das auf einer hohen Abhän­
gigkeit von ausländischen Hilfsgeldern basierte, und übertrifft Vergleichsländer mit ähnlichem 
Pro-Kopf-Einkommen dank eines stetigen Anstiegs von Konsum und Investitionen, der durch 
den Zustrom von Diaspora-Geldern, öffentliche Investitionen in die Infrastruktur und die Ver­
tiefung der Finanzmärkte stark gefördert wurde, sowie einer stabilen Finanzpolitik und einem 
Umfeld niedriger Inflation. Obwohl das Wachstum im Kosovo weitgehend integrativ war, reichte 
es nicht aus, um genügend formelle Arbeitsplätze zu schaffen, insbesondere für Frauen und 
Jugendliche. Um weiter zu wachsen, muss das Kosovo Produktivitätsgewinne freisetzen und 
mehr hochwertige Arbeitsplätze schaffen. Dazu müssen Engpässe in der Infrastruktur beseitigt, 
Investitionen in das Humankapital Priorität eingeräumt und ein Umfeld geschaffen werden, das 
der Entwicklung des Privatsektors förderlich ist (WB o.D.).
Die kosovarische Wirtschaft wuchs 2023 - trotz der widrigen internationalen Umstände - um 
beachtliche 3,2 % und erwies sich damit als erstaunlich widerstandsfähig. Das Wachstum lag 
am gestiegenen privaten Konsum, der von den Überweisungen der Auslandskosovarinnen und 
-kosovaren profitierte, sowie an Exporten von Dienstleistungen, obwohl der Export von Gütern 
leicht rückläufig war. Für 2024 rechnen die Wirtschaftsforscher mit einem Zuwachs des BIP um 
3,5 % und für 2025 um 3,7 %(WKO 12.2.2024).
Kosovos Arbeitslosenquote belief sich im März 2023 auf 11,5 %. Dies stellt einen Rückgang im 
Vergleich zu den Zahlen von 27,00 % für Dezember 2020 dar (CEIC o.D.).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): 
Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts­
land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local
/2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_
sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login 
erforderlich]
■ BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland] 
(5.3.2024): Hohe Arbeitslosigkeit und schwache Infrastruktur, https://www.bmz.de/de/laender/koso
vo/wirtschaftliche-situation-16240, Zugriff 5.3.2024
■ CEIC - Ceicdata.com (o.D.): Kosovo Arbeitslosenquote, https://www.ceicdata.com/de/indicator/ko
sovo/unemployment-rate, Zugriff 5.3.2024
■ WB - Weltbank (o.D.): Overview Kosovo, https://www.worldbank.org/en/country/kosovo/overview , 
Zugriff 5.3.2024
■ WKO - Wirtschaftskammer Österreich (12.2.2024): Kosovo: Wirtschaftslage, https://www.wko.at/a
ussenwirtschaft/kosovo-wirtschaftslage, Zugriff 18.3.2024
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22.1 Sozialbeihilfen
Letzte Änderung 2024-03-14 13:57
Das soziale Sicherheitsnetz des Kosovo ist im Vergleich zu europäischen Standards sehr einfach. 
Der Aufbau eines Sozialschutzsystems wurde von UNMIK und internationalen Organisationen 
unterstützt (BS 18.3.2022).
Staatliche Sozialhilfeleistungen für bedürftige Personen werden auf Grundlage des Gesetzes 
No. 2003/15 und dessen Änderung bzw. Ergänzung No. 04/L-096 gewährt. In jeder Gemeinde 
gibt es ein Zentrum für Soziales, wobei Angehörige der Minderheiten zusätzlich von den in jeder 
Gemeinde eingerichteten Büros für Gemeinschaften und Rückkehrer (Municipal Office for Com­
munities and Return, MOCR) betreut werden. Auch wenn die Sozialhilfesätze im Jänner 2022 
angepasst wurden, bewegt sich Sozialhilfe auf sehr niedrigem Niveau. Die gebotenen Leistun­
gen reichen zur Befriedigung der Grundbedürfnisse kaum aus. Das wirtschaftliche Überleben 
sichert zum einen der Zusammenhalt der Familien, zum anderen die in Kosovo ausgeprägte 
zivilgesellschaftliche Solidargemeinschaft (AA 25.7.2023).
Das System der sozialen Sicherheit im Kosovo umfasst zwei Kategorien von Hilfen: Kategorie I 
umfasst Haushalte, in denen es kein erwerbstätiges Mitglied gibt oder in denen sich der einzige 
erwerbsfähige Erwachsene ständig um eine abhängige Person kümmert. Kategorie II betrifft 
Haushalte mit arbeitslosen erwachsenen Familienmitgliedern und mindestens einem Kind im 
Alter von bis zu fünf Jahren oder einem Waisenkind bis zu 15 Jahren. Nach einer Anhebung der 
Sätze im Jahr 2009 beträgt der Bruttoregelsatz der Sozialhilfe für einen Ein-Personen-Haushalt 
40 EUR pro Monat und für einen Zwei-Personen-Haushalt 55 EUR. Der Höchstsatz für einen 
Haushalt beträgt 80 EUR pro Monat. Personen über 65 Jahre erhalten eine Grundaltersrente, 
die nahe der Armutsgrenze liegt (BS 18.3.2022).
Im September 2021 hat die Weltbank ein mit 47 Mio. EUR dotiertes Projekt zur Reform des 
Sozialhilfesystems im Kosovo genehmigt, womit die Gerechtigkeit und Anpassungsfähigkeit der 
Sozialhilfe- und Sozialschutzprogramme des Landes verbessert werden sollen. Konkret wird 
das Projekt die Regierung dabei unterstützen, die Gestaltung des Sozialhilfesystems (SAS) 
zu reformieren, Investitionen in die Leistungssysteme des SAS zu tätigen und den Wert der 
SAS-Leistungen zu erhöhen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
abzufedern (WB 29.9.2021).
Schließlich sind die Löhne sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor trotz der in letzter 
Zeit erfolgten massiven Preisanstiege nahezu unverändert geblieben. Die Unterbrechung der 
globalen Versorgungskette infolge der Pandemie und des Krieges in der Ukraine hat Kosovo 
aufgrund der hohen Importe erheblich beeinträchtigt. Laut dem Weltbankbericht für den Kosovo 
bezogen 2022 etwa 7 % der Bevölkerung Sozialhilfe, obwohl die offizielle Armutsquote bei etwa 
20 % liegt. Nur eine von vier Personen in der Gruppe mit den niedrigsten Einkommen erhält 
Sozialhilfe (K2.0 30.6.2022).
Ein wichtiger Aspekt der Reform der Sozialhilfe ist die Auswahl der Leistungsempfänger auf 
der Grundlage des Armutsstatus (statt nach Kategorien), die Bereitstellung angemessenerer 
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Leistungen, einschließlich einer Erhöhung der Pro-Kopf-Leistung für größere Haushalte, und 
die Gewährleistung, dass arbeitsfähige Leistungsempfänger von Aktivierungsmaßnahmen pro­
fitieren (WB 29.9.2021).
Eine Reform der Sozialsysteme war Teil des Gesetzgebungsprogramms für 2021, wurde aber 
von der Regierung nicht angenommen. Der Gesetzentwurf war auch Teil des Legislativpro­
gramms für 2022 und sollte Ende November 2022 von der Regierung gebilligt werden (K2.0 
30.6.2022). [Anm. Staatendokumentation: Im Jänner 2024 konnten keine Informationen gefun­
den werden, dass eine Reform des Sozialsystems in Kosovo tatsächlich durchgeführt wurde].
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): 
Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts­
land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local
/2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_
sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login 
erforderlich]
■ BS - Bertelsmann Stiftung (18.3.2022): BS - Bertelsmann Stiftung, https://www.ecoi.net/en/file/local
/2069803/country_report_2022_RKS.pdf, Zugriff 29.1.2024
■ K2.0 - Kosovo 2.0 (30.6.2022): Poor help to the poor - K2.0, https://kosovotwopointzero.com/en/po
or-help-to-the-poor , Zugriff 12.3.2024
■ WB - Weltbank (29.9.2021): Kosovo to Improve its Social Assistance System, with World Bank 
Support, https://www.worldbank.org/en/news/press-release/2021/09/29/kosovo-to-improve-its-soc
ial-assistance-system-with-world-bank-support , Zugriff 12.3.2024
23 Medizinische Versorgung
Letzte Änderung 2024-03-18 08:33
Das Gesundheitssystem in Kosovo gehört zu den schlechtesten in ganz Südosteuropa. Ins­
besondere hohe Pflegekosten, Diskriminierung und Korruption behindern das Funktionieren 
des Systems (EDA 8.3.2024). Die medizinische Grundversorgung ist zwar kostenlos, allerdings 
müssen Diagnoseleistungen und Medikamente privat bezahlt werden. Die Säuglings-, Kinder-
und Müttersterblichkeit ist in Kosovo wesentlich höher als im europäischen Durchschnitt und 
insbesondere auch höher als in den umliegenden Regionen (BMZ 11.3.2024).
Die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung ist mangels eines öffentlichen Kranken­
versicherungssystems weiterhin staatlich finanziert. Das öffentliche dreistufige Gesundheitssys­
tem besteht aus Erstversorgungszentren, Krankenhäusern auf regionaler Ebene sowie einer 
spezialisierten medizinischen Versorgung durch die Universitätsklinik Pristina (SHSKUK) (AA 
25.7.2023).
Primäre Gesundheitsversorgung:
Eine ambulante Grundversorgung durch Allgemeinmediziner, Fachärzte sowie medizinisches 
Assistenzpersonal erfolgt in sogenannten Familien-Gesundheitszentren. Diese werden von den 
jeweiligen Gemeinden betrieben und von diesen auch kofinanziert. Die erforderlichen Sach­
mittel werden von den Gemeinden, die Personalkosten vom Gesundheitsministerium finanziert. 
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Insgesamt 458 Einrichtungen in Form von Ambulanzen für Familienmedizin, Zentren für Famili­
enmedizin und medizinische Hauptzentren garantieren die Erstversorgung der Bevölkerung. In 
28 regionalen Gesundheitshäusern werden Patienten durch Ärzte für Allgemeinmedizin sowie 
durch weitere Fachärzte, wie Ärzte für Pädiatrie, Dermatologie, Ophthalmologen, Gynäkologen 
und Zahnärzte, behandelt. Der Bereich der staatlichen Erstversorgung wird seit 2022 durch 
häusliche Palliativversorgung sowie häusliche Versorgung von Schwangeren und Kindern er­
gänzt (AA 25.7.2023).
Sekundäre Gesundheitsversorgung:
Die staatliche Sekundärversorgung beinhaltet die ambulante und stationäre Gesundheitsver­
sorgung in acht Regionalkrankenhäusern, wobei für die Bevölkerung der Region Pristina die 
Universitätsklinik Pristina (SHSKUK) zuständig ist und dementsprechend stark frequentiert wird 
(AA 25.7.2023; vgl. ITA 8.3.2024).
Tertiäre Gesundheitsversorgung:
Die tertiäre Gesundheitsversorgung erfolgt durch die Universitätsklinik Pristina (SHSKUK). Diese 
bietet umfassende, auch komplexe medizinische Dienstleistungen an (AA 25.7.2023).
Die Bettenkapazität zur stationären Behandlung von Patienten in den Krankenhäusern ist laut 
Gesundheitsministerium ausreichend. Gemessen am Durchschnittsverdienst in Kosovo liegen 
die Gehälter des medizinischen Personals im unteren Bereich. Korruption stellt im öffentlichen 
Gesundheitswesen ein Problem dar; Geldzahlungen an medizinisches Personal sind, beispiels­
weise eine vorrangige Behandlung zu erhalten, bekannt. Trotz der Ermöglichung von Fort­
bildungsmaßnahmen auch an ausländischen Kliniken mangelt es, insbesondere für herz- und 
neurochirurgische sowie orthopädische Operationen, an ausgebildeten Fachärzten und entspre­
chendem medizinischen Personal. Das Problem wird durch die Abwanderung von medizinischen 
Fachkräften ins (EU-) Ausland zusätzlich verschärft (AA 25.7.2023).
Der Entwurf des Gesundheitsgesetzes und der Entwurf des Krankenversicherungsgesetzes, mit 
denen die Reformen des Gesundheitssektors gesteuert werden sollen, wurden nicht geändert; 
die neue Strategie für den Gesundheitssektor 2023-2030 wurde bereits ausgearbeitet, muss 
aber noch genehmigt werden. Die Gesundheitsausgaben belaufen sich auf rund 3 % des BIP, 
das ist der zweitniedrigste Wert in der Region und mehr als dreimal niedriger als der EU-Durch­
schnitt von rund 11 %. Für das Jahr 2023 hat das Kosovo ein rekordverdächtig hohes Budget 
für den Gesundheitssektor vorgesehen (rund 300 Mio. EUR), was einem Anstieg von rund 15,6 
% gegenüber 2022 entspricht. Trotz eines relativ gut ausgebauten Netzes von Einrichtungen 
der primären Gesundheitsversorgung, die ihre Dienste kostenlos anbieten, sind die Kosten, 
die aus eigener Tasche zu zahlen sind, weiterhin sehr hoch. Kosovo verfügt über ein auf den 
europäischen Kerngesundheitsindikatoren basierendes E-Health-Informationssystem, das die 
virtuelle Kommunikation zwischen Nutzern/Patienten und Allgemeinmedizinern ermöglicht, Be­
ratungsdienste anbietet und Daten über die Aufnahme, Entlassung und Verlegung von Patienten 
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erfasst. Es wird jedoch nicht von allen Gesundheitseinrichtungen genutzt, und weitere Funk­
tionen (für Pathologie, Radiologie, Bluttransfusionen, Impfungen und andere Eingriffe) müssen 
noch hinzugefügt werden (EC 27.11.2023).
Da die öffentlichen Mittel nicht genügen, um den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu 
werden, muss eine gute medizinische Versorgung oft privat finanziert werden. Dies wiederum 
können sich insbesondere Menschen aus Randgruppen oftmals nicht leisten. Verschiedene 
Studien haben z. B. gezeigt, dass Impfraten bei den Roma nur 30 % betragen, bei der Ge­
samtbevölkerung hingegen 78 %. Benachteiligten Bevölkerungsgruppen bleiben medizinische 
Leistungen aufgrund wirtschaftlicher und sozialer Hürden teilweise verwehrt (EDA 8.3.2024).
Neben den öffentlichen Gesundheitseinrichtungen im Kosovo gibt es zahlreiche private Kliniken 
und Krankenhäuser, die ein breites Spektrum von allgemeinen bis hin zu spezialisierten Leis­
tungen anbieten. Obwohl sie teurer sind als die öffentliche Gesundheitsversorgung, sind private 
Gesundheitszentren nach wie vor eine beliebte Wahl für diejenigen, die im Kosovo medizinische 
Behandlung suchen. Diejenigen, die es sich leisten können, geben als Hauptgründe für die In­
anspruchnahme privater statt öffentlicher Krankenhäuser und Kliniken die bessere Qualität der 
Versorgung und die effizienteren Dienstleistungen an (Borgen Project 20.8.2020). Das 2015 er­
öffnete American Hospital bietet modernste Technologie und Ausrüstung sowie fortschrittlichere 
Verfahren als die üblicherweise vor Ort angebotenen (ITA 8.3.2024).
Bereits im Dezember 2012 wurde ein Gesetz zur Reform des Gesundheitssystems verabschie­
det, im April 2014 ergänzend das Gesetz über die Krankenversicherung. Das Krankenversi­
cherungsgesetz sieht eine staatliche, für alle kosovarischen Bürger obligatorische Krankenver­
sicherung vor. Viele Einzelheiten sind aber nach wie vor ungeklärt. Die Implementierung der 
Krankenversicherung wird deshalb immer wieder verschoben. Eine sofortige Verbesserung der 
gesundheitlichen Versorgung nach Einführung des öffentlichen Krankenversicherungssystems 
wird derzeit als nicht realistisch eingestuft (AA 25.7.2023).
Die Medikamentenversorgung und -beschaffung im staatlichen Gesundheitssystem wird zentral 
vom Gesundheitsministerium gesteuert. Das Ministerium veröffentlicht auf seiner Homepage die 
aktuelle „ Essential Drug List“, in der alle als Basismedikamente und -wirkstoffe, Verbrauchsma­
terialien sowie Zytostatika deklarierten Medikamente aufgelistet werden. Diese Medikamente 
stehen theoretisch allen Patienten kostenlos zur Verfügung. Wenn das entsprechende Jahres­
budget aber bereits zu einem früheren Zeitpunkt erschöpft ist - und dies war in den vergangenen 
Jahren meist schon gegen Mitte des Jahres der Fall - müssen die entsprechenden Medikamente 
von Betroffenen trotzdem privat gekauft und bezahlt werden. Gerade Neuerkrankte kommen aus 
dem genannten Grund oftmals nicht in den Genuss eines kostenlosen Bezugs staatlich finanzier­
ter Medikamente (AA 25.7.2023). Die kosovarischen Apotheken und Gesundheitseinrichtungen 
sind auf importierte medizinische Geräte und Arzneimittel angewiesen. Vor Ort werden nur in 
sehr begrenztem Umfang generische Arzneimittel hergestellt. Die Arzneimittelbehörde Kosovos 
ist für die Zulassung von Importeuren und die Qualitätskontrolle zuständig. EU-Marktzulas­
sungen für Arzneimittel werden nicht immer akzeptiert; Importeure benötigen zum Teil auch 
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kosovospezifische Marktzulassungen, deren Beschaffung mehrere Monate dauern kann (ITA 
8.3.2024).
Für medizinische Leistungen zahlen Patienten Eigenbeteiligungen, die nach vorgegebenen 
Sätzen pauschal erhoben werden. Von der Zuzahlungspflicht befreit sind Invaliden und Empfän­
ger von Sozialhilfeleistungen, Schwangere, chronisch Kranke, Kinder bis zum 15. Lebensjahr, 
Schüler und Studenten bis zum Ende der Regelausbildungszeit, Kriegsveteranen, Rentner und 
Personen über 65 Jahren (AA 25.7.2023).
Die Bürger des Kosovo, sowohl ethnische Albaner als auch Serben, hegen aufgrund der schwie­
rigen interethnischen Geschichte Kosovos grundsätzlich erhebliche Vorurteile und Misstrauen 
gegenüber einer Behandlung durch medizinisches Fachpersonal der jeweils anderen Ethnie. 
Dies kann bis zur Weigerung führen, sich durch ärztliches Fachpersonal der anderen Ethnie 
behandeln zu lassen (BIRN 8.11.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): 
Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts­
land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local
/2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_
sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login 
erforderlich]
■ BIRN - Balkan Investigative Reporting Network / Balkan Insight (8.11.2023): Share Your Experience: 
Medical Treatment in Kosovo’s Divided Healthcare System, https://balkaninsight.com/2023/11/08/s
hare-your-experience-medical-treatment-in-kosovos-divided-healthcare-system , Zugriff 8.3.2024
■ BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland] 
(11.3.2024): Defizite im Bildungs- und Gesundheitswesen, https://www.bmz.de/de/laender/kosovo/s
oziale-situation-16242, Zugriff 11.3.2024
■ Borgen Project - Borgen Project, The (20.8.2020): An Overview of Healthcare in Kosovo - The 
Borgen Project, https://borgenproject.org/healthcare-in-kosovo, Zugriff 11.3.2024
■ EC - Europäische Kommission (27.11.2023): Kosovo 2023 Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/
2101212/SWD_2023_692 Kosovo report_0.pdf, Zugriff 12.2.2024
■ EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (8.3.2024): Besserer 
Zugang zu hochwertigen medizinischen Leistungen im Kosovo, https://www.eda.admin.ch/deza/de
/home/laender/kosovo.html/content/dezaprojects/SDC/de/2013/7F08891/phase1, Zugriff 8.3.2024
■ ITA - International Trade Administration [USA] (8.3.2024): Kosovo - Health, https://www.trade.gov/
country-commercial-guides/kosovo-health , Zugriff 8.3.2024
23.1 Diabetes/Dialyse
Letzte Änderung 2024-03-18 08:36
Es gibt in Kosovo sieben Dialysezentren, die Patienten mit Hämodialyse oder Peritonealdialyse 
behandeln. Begleitmedikamente wie etwa gegen Herzerkrankungen oder Anämie können wegen 
der beschränkten finanziellen Möglichkeiten des öffentlichen Gesundheitssystems meist nicht 
zur Verfügung gestellt werden und müssen deshalb privat in den Apotheken gekauft werden. 
Die Kosten hierfür sind mit etwa 70-90 EUR pro Monat zu veranschlagen (AA 25.7.2023).
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Quelle
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): 
Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts­
land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local
/2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_
sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login 
erforderlich]
23.2 HIV/Aids
Letzte Änderung 2024-03-18 08:38
Die Regierung übernimmt vollständig die Kosten für Methadon für das Drogen-Substitutions­
programm (OST-Programm), die Kosten für antiretrovirale Medikamente und die Kosten für das 
Testen von Bluteinheiten auf sexuell übertragbare Infektionen, auch auf HIV. Die HIV-Bekämp­
fung im Kosovo orientiert sich am Nationalen Strategischen HIV/AIDS-Plan (NSAP) 2018-2022. 
Die Ziele dieses Plans bestehen darin, die HIV-Prävalenz in der Allgemeinbevölkerung unter 
0,1 % und in Schlüsselpopulationen unter 1 % zu halten und die Lebensqualität der von AIDS 
betroffenen Menschen im Kosovo zu verbessern (Optima 5.12.2023).
Kosovo ist ein Land mit niedriger HIV-Prävalenz (Optima 5.12.2023). Diskriminierung von Per­
sonen mit HIV ist verboten, aber die Regierung setzt dieses Gesetz nicht wirksam um (USDOS 
20.3.2023).
Quellen
■ Optima - Optima Decision Science (5.12.2023): Improving the allocative efficiency of Kosovo’s HIV 
response, https://optimamodel.com/pubs/2019 - Kosovo HIV.pdf, Zugriff 11.3.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024
24 Rückkehr
Letzte Änderung 2024-04-26 11:28
Kosovo hat Rückübernahmeabkommen mit 24 Ländern unterzeichnet; darunter befinden sich 
20 EU-Mitgliedstaaten und Mitglieder des Schengen-Raums. Mit der EU als Ganzes gibt es 
kein Rücknahmeabkommen. Asylanträge kosovarischer Bürger in der EU sinken seit 2015, 
dementsprechend sinken auch die Rückführungen. Die Zahl der aus den EU-Staaten in den 
Kosovo zurückgeführten Personen ist von 18.789 im Jahr 2015 auf 625 im Jahr 2020 und 849 im 
Jahr 2021 gefallen. Im Jahr 2021 lag die Rückkehrrate der in der EU aufhältigen kosovarischen 
Bürger, die seitens der Gastländer zum Verlassen des Territoriums angehalten wurden, in den 
Kosovo bei 39 % (EC 27.11.2023).
Der gesamte Reintegrationsprozess wird von der im Innenministerium angesiedelten Abteilung 
für die Reintegration von Rückkehrern (Department for Reintegration of Repatriated Persons, 
DRRP) geleitet, die direkt am internationalen Flughafen Adem Jashari Pristina in der Nähe des 
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