2025-09-12-coi-cms-laenderinformationen-kosovo-version-5-6cc6
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Asylwerber erhalten Identitätskarten, Lebensmittel, Kleidung, Hygieneartikel und eine kostenlo se medizinische Versorgung. Darüber hinaus können sie eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Laut UNHCR kommt es allerdings immer wieder zu Verzögerungen bei der Bereitstel lung der o. g. Leistungen. Personen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus oder vorübergehendem Schutzstatus erhalten den gleichen Zugang zu Sozialleistungen, staatlicher Gesundheitsversor gung und Bildungseinrichtungen wie kosovarische Staatsangehörige. Für die Dauer von bis zu zwei Jahren wird außerdem eine an den Grundbedürfnissen ausgerichtete Unterkunft gestellt (AA 25.7.2023). Im Zeitraum von Jänner bis August 2023 wurden im Kosovo 113 Asylanträge gestellt (UNHCR o.D.). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (o.D.): Western Balkans - Refugees, asylum-seekers and other people in Mixed Movements - as of end August 2023 - Serbia, https: //reliefweb.int/report/serbia/western-balkans-refugees-asylum-seekers-and-other-people-mixed-m ovements-end-august-2023 , Zugriff 5.3.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024 22 Grundversorgung Letzte Änderung 2024-03-20 06:52 Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist gewährleistet. Das Warenange bot entspricht in der Auswahl, aber nicht immer in der Qualität, westeuropäischen Standards (AA 25.7.2023). Die Entwicklung des Landes wird durch massive soziale und wirtschaftliche Probleme wie eine hohe Arbeitslosigkeit (25 %; unter den 15- bis 24-jährigen knapp 50 %), eine schlechte Infra struktur und Energieversorgung, eine geringe Produktivität, ein unzureichender Zugang zu Fi nanzdienstleistungen sowie durch eine mangelhafte Stabilität und geringen Anreiz für Investoren erschwert. Hinzu kommen gravierende Umweltprobleme, vor allem starke Luftverschmutzung durch Kohlekraftwerke, veraltete Industrieanlagen, den Straßenverkehr und das Verbrennen von Abfällen auf illegalen Mülldeponien (BMZ 5.3.2024). Nach Schätzungen werden etwa 30 % des Bruttoinlandsprodukts im informellen Sektor er wirtschaftet. Arbeitsrecht und fairer Wettbewerb werden dadurch untergraben. Den Betrieben fehlen gut ausgebildete Fachkräfte – junges, qualifiziertes Personal verlässt das Land, häufig in Richtung Deutschland. Das dynamische Wirtschaftswachstum der vergangenen Jahre hat nicht ausgereicht, um die historische Unterentwicklung der Region zu überwinden. Einen herben Rückschlag erlitt Kosovo 2020 durch die Corona-Pandemie – die Wirtschaftsleistung brach um 29

5,3 % ein. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung wird ein wesentlicher Faktor für eine friedliche und stabile Entwicklung des Landes sein. Der Internationale Währungsfonds rechnet in den kommenden Jahren mit Wachstumsraten von drei bis vier Prozent (BMZ 5.3.2024). Kosovo hat in den letzten zehn Jahren stetige wirtschaftliche Fortschritte erzielt, wobei das Pro-Kopf-Einkommen um fast 50 % gestiegen und die Armutsquote um 35 % gesunken ist. Das Land hat sich erfolgreich von einem Wachstumsmodell gelöst, das auf einer hohen Abhän gigkeit von ausländischen Hilfsgeldern basierte, und übertrifft Vergleichsländer mit ähnlichem Pro-Kopf-Einkommen dank eines stetigen Anstiegs von Konsum und Investitionen, der durch den Zustrom von Diaspora-Geldern, öffentliche Investitionen in die Infrastruktur und die Ver tiefung der Finanzmärkte stark gefördert wurde, sowie einer stabilen Finanzpolitik und einem Umfeld niedriger Inflation. Obwohl das Wachstum im Kosovo weitgehend integrativ war, reichte es nicht aus, um genügend formelle Arbeitsplätze zu schaffen, insbesondere für Frauen und Jugendliche. Um weiter zu wachsen, muss das Kosovo Produktivitätsgewinne freisetzen und mehr hochwertige Arbeitsplätze schaffen. Dazu müssen Engpässe in der Infrastruktur beseitigt, Investitionen in das Humankapital Priorität eingeräumt und ein Umfeld geschaffen werden, das der Entwicklung des Privatsektors förderlich ist (WB o.D.). Die kosovarische Wirtschaft wuchs 2023 - trotz der widrigen internationalen Umstände - um beachtliche 3,2 % und erwies sich damit als erstaunlich widerstandsfähig. Das Wachstum lag am gestiegenen privaten Konsum, der von den Überweisungen der Auslandskosovarinnen und -kosovaren profitierte, sowie an Exporten von Dienstleistungen, obwohl der Export von Gütern leicht rückläufig war. Für 2024 rechnen die Wirtschaftsforscher mit einem Zuwachs des BIP um 3,5 % und für 2025 um 3,7 %(WKO 12.2.2024). Kosovos Arbeitslosenquote belief sich im März 2023 auf 11,5 %. Dies stellt einen Rückgang im Vergleich zu den Zahlen von 27,00 % für Dezember 2020 dar (CEIC o.D.). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland] (5.3.2024): Hohe Arbeitslosigkeit und schwache Infrastruktur, https://www.bmz.de/de/laender/koso vo/wirtschaftliche-situation-16240, Zugriff 5.3.2024 ■ CEIC - Ceicdata.com (o.D.): Kosovo Arbeitslosenquote, https://www.ceicdata.com/de/indicator/ko sovo/unemployment-rate, Zugriff 5.3.2024 ■ WB - Weltbank (o.D.): Overview Kosovo, https://www.worldbank.org/en/country/kosovo/overview , Zugriff 5.3.2024 ■ WKO - Wirtschaftskammer Österreich (12.2.2024): Kosovo: Wirtschaftslage, https://www.wko.at/a ussenwirtschaft/kosovo-wirtschaftslage, Zugriff 18.3.2024 30

22.1 Sozialbeihilfen Letzte Änderung 2024-03-14 13:57 Das soziale Sicherheitsnetz des Kosovo ist im Vergleich zu europäischen Standards sehr einfach. Der Aufbau eines Sozialschutzsystems wurde von UNMIK und internationalen Organisationen unterstützt (BS 18.3.2022). Staatliche Sozialhilfeleistungen für bedürftige Personen werden auf Grundlage des Gesetzes No. 2003/15 und dessen Änderung bzw. Ergänzung No. 04/L-096 gewährt. In jeder Gemeinde gibt es ein Zentrum für Soziales, wobei Angehörige der Minderheiten zusätzlich von den in jeder Gemeinde eingerichteten Büros für Gemeinschaften und Rückkehrer (Municipal Office for Com munities and Return, MOCR) betreut werden. Auch wenn die Sozialhilfesätze im Jänner 2022 angepasst wurden, bewegt sich Sozialhilfe auf sehr niedrigem Niveau. Die gebotenen Leistun gen reichen zur Befriedigung der Grundbedürfnisse kaum aus. Das wirtschaftliche Überleben sichert zum einen der Zusammenhalt der Familien, zum anderen die in Kosovo ausgeprägte zivilgesellschaftliche Solidargemeinschaft (AA 25.7.2023). Das System der sozialen Sicherheit im Kosovo umfasst zwei Kategorien von Hilfen: Kategorie I umfasst Haushalte, in denen es kein erwerbstätiges Mitglied gibt oder in denen sich der einzige erwerbsfähige Erwachsene ständig um eine abhängige Person kümmert. Kategorie II betrifft Haushalte mit arbeitslosen erwachsenen Familienmitgliedern und mindestens einem Kind im Alter von bis zu fünf Jahren oder einem Waisenkind bis zu 15 Jahren. Nach einer Anhebung der Sätze im Jahr 2009 beträgt der Bruttoregelsatz der Sozialhilfe für einen Ein-Personen-Haushalt 40 EUR pro Monat und für einen Zwei-Personen-Haushalt 55 EUR. Der Höchstsatz für einen Haushalt beträgt 80 EUR pro Monat. Personen über 65 Jahre erhalten eine Grundaltersrente, die nahe der Armutsgrenze liegt (BS 18.3.2022). Im September 2021 hat die Weltbank ein mit 47 Mio. EUR dotiertes Projekt zur Reform des Sozialhilfesystems im Kosovo genehmigt, womit die Gerechtigkeit und Anpassungsfähigkeit der Sozialhilfe- und Sozialschutzprogramme des Landes verbessert werden sollen. Konkret wird das Projekt die Regierung dabei unterstützen, die Gestaltung des Sozialhilfesystems (SAS) zu reformieren, Investitionen in die Leistungssysteme des SAS zu tätigen und den Wert der SAS-Leistungen zu erhöhen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzufedern (WB 29.9.2021). Schließlich sind die Löhne sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor trotz der in letzter Zeit erfolgten massiven Preisanstiege nahezu unverändert geblieben. Die Unterbrechung der globalen Versorgungskette infolge der Pandemie und des Krieges in der Ukraine hat Kosovo aufgrund der hohen Importe erheblich beeinträchtigt. Laut dem Weltbankbericht für den Kosovo bezogen 2022 etwa 7 % der Bevölkerung Sozialhilfe, obwohl die offizielle Armutsquote bei etwa 20 % liegt. Nur eine von vier Personen in der Gruppe mit den niedrigsten Einkommen erhält Sozialhilfe (K2.0 30.6.2022). Ein wichtiger Aspekt der Reform der Sozialhilfe ist die Auswahl der Leistungsempfänger auf der Grundlage des Armutsstatus (statt nach Kategorien), die Bereitstellung angemessenerer 31

Leistungen, einschließlich einer Erhöhung der Pro-Kopf-Leistung für größere Haushalte, und die Gewährleistung, dass arbeitsfähige Leistungsempfänger von Aktivierungsmaßnahmen pro fitieren (WB 29.9.2021). Eine Reform der Sozialsysteme war Teil des Gesetzgebungsprogramms für 2021, wurde aber von der Regierung nicht angenommen. Der Gesetzentwurf war auch Teil des Legislativpro gramms für 2022 und sollte Ende November 2022 von der Regierung gebilligt werden (K2.0 30.6.2022). [Anm. Staatendokumentation: Im Jänner 2024 konnten keine Informationen gefun den werden, dass eine Reform des Sozialsystems in Kosovo tatsächlich durchgeführt wurde]. Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ BS - Bertelsmann Stiftung (18.3.2022): BS - Bertelsmann Stiftung, https://www.ecoi.net/en/file/local /2069803/country_report_2022_RKS.pdf, Zugriff 29.1.2024 ■ K2.0 - Kosovo 2.0 (30.6.2022): Poor help to the poor - K2.0, https://kosovotwopointzero.com/en/po or-help-to-the-poor , Zugriff 12.3.2024 ■ WB - Weltbank (29.9.2021): Kosovo to Improve its Social Assistance System, with World Bank Support, https://www.worldbank.org/en/news/press-release/2021/09/29/kosovo-to-improve-its-soc ial-assistance-system-with-world-bank-support , Zugriff 12.3.2024 23 Medizinische Versorgung Letzte Änderung 2024-03-18 08:33 Das Gesundheitssystem in Kosovo gehört zu den schlechtesten in ganz Südosteuropa. Ins besondere hohe Pflegekosten, Diskriminierung und Korruption behindern das Funktionieren des Systems (EDA 8.3.2024). Die medizinische Grundversorgung ist zwar kostenlos, allerdings müssen Diagnoseleistungen und Medikamente privat bezahlt werden. Die Säuglings-, Kinder- und Müttersterblichkeit ist in Kosovo wesentlich höher als im europäischen Durchschnitt und insbesondere auch höher als in den umliegenden Regionen (BMZ 11.3.2024). Die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung ist mangels eines öffentlichen Kranken versicherungssystems weiterhin staatlich finanziert. Das öffentliche dreistufige Gesundheitssys tem besteht aus Erstversorgungszentren, Krankenhäusern auf regionaler Ebene sowie einer spezialisierten medizinischen Versorgung durch die Universitätsklinik Pristina (SHSKUK) (AA 25.7.2023). Primäre Gesundheitsversorgung: Eine ambulante Grundversorgung durch Allgemeinmediziner, Fachärzte sowie medizinisches Assistenzpersonal erfolgt in sogenannten Familien-Gesundheitszentren. Diese werden von den jeweiligen Gemeinden betrieben und von diesen auch kofinanziert. Die erforderlichen Sach mittel werden von den Gemeinden, die Personalkosten vom Gesundheitsministerium finanziert. 32

Insgesamt 458 Einrichtungen in Form von Ambulanzen für Familienmedizin, Zentren für Famili enmedizin und medizinische Hauptzentren garantieren die Erstversorgung der Bevölkerung. In 28 regionalen Gesundheitshäusern werden Patienten durch Ärzte für Allgemeinmedizin sowie durch weitere Fachärzte, wie Ärzte für Pädiatrie, Dermatologie, Ophthalmologen, Gynäkologen und Zahnärzte, behandelt. Der Bereich der staatlichen Erstversorgung wird seit 2022 durch häusliche Palliativversorgung sowie häusliche Versorgung von Schwangeren und Kindern er gänzt (AA 25.7.2023). Sekundäre Gesundheitsversorgung: Die staatliche Sekundärversorgung beinhaltet die ambulante und stationäre Gesundheitsver sorgung in acht Regionalkrankenhäusern, wobei für die Bevölkerung der Region Pristina die Universitätsklinik Pristina (SHSKUK) zuständig ist und dementsprechend stark frequentiert wird (AA 25.7.2023; vgl. ITA 8.3.2024). Tertiäre Gesundheitsversorgung: Die tertiäre Gesundheitsversorgung erfolgt durch die Universitätsklinik Pristina (SHSKUK). Diese bietet umfassende, auch komplexe medizinische Dienstleistungen an (AA 25.7.2023). Die Bettenkapazität zur stationären Behandlung von Patienten in den Krankenhäusern ist laut Gesundheitsministerium ausreichend. Gemessen am Durchschnittsverdienst in Kosovo liegen die Gehälter des medizinischen Personals im unteren Bereich. Korruption stellt im öffentlichen Gesundheitswesen ein Problem dar; Geldzahlungen an medizinisches Personal sind, beispiels weise eine vorrangige Behandlung zu erhalten, bekannt. Trotz der Ermöglichung von Fort bildungsmaßnahmen auch an ausländischen Kliniken mangelt es, insbesondere für herz- und neurochirurgische sowie orthopädische Operationen, an ausgebildeten Fachärzten und entspre chendem medizinischen Personal. Das Problem wird durch die Abwanderung von medizinischen Fachkräften ins (EU-) Ausland zusätzlich verschärft (AA 25.7.2023). Der Entwurf des Gesundheitsgesetzes und der Entwurf des Krankenversicherungsgesetzes, mit denen die Reformen des Gesundheitssektors gesteuert werden sollen, wurden nicht geändert; die neue Strategie für den Gesundheitssektor 2023-2030 wurde bereits ausgearbeitet, muss aber noch genehmigt werden. Die Gesundheitsausgaben belaufen sich auf rund 3 % des BIP, das ist der zweitniedrigste Wert in der Region und mehr als dreimal niedriger als der EU-Durch schnitt von rund 11 %. Für das Jahr 2023 hat das Kosovo ein rekordverdächtig hohes Budget für den Gesundheitssektor vorgesehen (rund 300 Mio. EUR), was einem Anstieg von rund 15,6 % gegenüber 2022 entspricht. Trotz eines relativ gut ausgebauten Netzes von Einrichtungen der primären Gesundheitsversorgung, die ihre Dienste kostenlos anbieten, sind die Kosten, die aus eigener Tasche zu zahlen sind, weiterhin sehr hoch. Kosovo verfügt über ein auf den europäischen Kerngesundheitsindikatoren basierendes E-Health-Informationssystem, das die virtuelle Kommunikation zwischen Nutzern/Patienten und Allgemeinmedizinern ermöglicht, Be ratungsdienste anbietet und Daten über die Aufnahme, Entlassung und Verlegung von Patienten 33

erfasst. Es wird jedoch nicht von allen Gesundheitseinrichtungen genutzt, und weitere Funk tionen (für Pathologie, Radiologie, Bluttransfusionen, Impfungen und andere Eingriffe) müssen noch hinzugefügt werden (EC 27.11.2023). Da die öffentlichen Mittel nicht genügen, um den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden, muss eine gute medizinische Versorgung oft privat finanziert werden. Dies wiederum können sich insbesondere Menschen aus Randgruppen oftmals nicht leisten. Verschiedene Studien haben z. B. gezeigt, dass Impfraten bei den Roma nur 30 % betragen, bei der Ge samtbevölkerung hingegen 78 %. Benachteiligten Bevölkerungsgruppen bleiben medizinische Leistungen aufgrund wirtschaftlicher und sozialer Hürden teilweise verwehrt (EDA 8.3.2024). Neben den öffentlichen Gesundheitseinrichtungen im Kosovo gibt es zahlreiche private Kliniken und Krankenhäuser, die ein breites Spektrum von allgemeinen bis hin zu spezialisierten Leis tungen anbieten. Obwohl sie teurer sind als die öffentliche Gesundheitsversorgung, sind private Gesundheitszentren nach wie vor eine beliebte Wahl für diejenigen, die im Kosovo medizinische Behandlung suchen. Diejenigen, die es sich leisten können, geben als Hauptgründe für die In anspruchnahme privater statt öffentlicher Krankenhäuser und Kliniken die bessere Qualität der Versorgung und die effizienteren Dienstleistungen an (Borgen Project 20.8.2020). Das 2015 er öffnete American Hospital bietet modernste Technologie und Ausrüstung sowie fortschrittlichere Verfahren als die üblicherweise vor Ort angebotenen (ITA 8.3.2024). Bereits im Dezember 2012 wurde ein Gesetz zur Reform des Gesundheitssystems verabschie det, im April 2014 ergänzend das Gesetz über die Krankenversicherung. Das Krankenversi cherungsgesetz sieht eine staatliche, für alle kosovarischen Bürger obligatorische Krankenver sicherung vor. Viele Einzelheiten sind aber nach wie vor ungeklärt. Die Implementierung der Krankenversicherung wird deshalb immer wieder verschoben. Eine sofortige Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung nach Einführung des öffentlichen Krankenversicherungssystems wird derzeit als nicht realistisch eingestuft (AA 25.7.2023). Die Medikamentenversorgung und -beschaffung im staatlichen Gesundheitssystem wird zentral vom Gesundheitsministerium gesteuert. Das Ministerium veröffentlicht auf seiner Homepage die aktuelle „ Essential Drug List“, in der alle als Basismedikamente und -wirkstoffe, Verbrauchsma terialien sowie Zytostatika deklarierten Medikamente aufgelistet werden. Diese Medikamente stehen theoretisch allen Patienten kostenlos zur Verfügung. Wenn das entsprechende Jahres budget aber bereits zu einem früheren Zeitpunkt erschöpft ist - und dies war in den vergangenen Jahren meist schon gegen Mitte des Jahres der Fall - müssen die entsprechenden Medikamente von Betroffenen trotzdem privat gekauft und bezahlt werden. Gerade Neuerkrankte kommen aus dem genannten Grund oftmals nicht in den Genuss eines kostenlosen Bezugs staatlich finanzier ter Medikamente (AA 25.7.2023). Die kosovarischen Apotheken und Gesundheitseinrichtungen sind auf importierte medizinische Geräte und Arzneimittel angewiesen. Vor Ort werden nur in sehr begrenztem Umfang generische Arzneimittel hergestellt. Die Arzneimittelbehörde Kosovos ist für die Zulassung von Importeuren und die Qualitätskontrolle zuständig. EU-Marktzulas sungen für Arzneimittel werden nicht immer akzeptiert; Importeure benötigen zum Teil auch 34

kosovospezifische Marktzulassungen, deren Beschaffung mehrere Monate dauern kann (ITA 8.3.2024). Für medizinische Leistungen zahlen Patienten Eigenbeteiligungen, die nach vorgegebenen Sätzen pauschal erhoben werden. Von der Zuzahlungspflicht befreit sind Invaliden und Empfän ger von Sozialhilfeleistungen, Schwangere, chronisch Kranke, Kinder bis zum 15. Lebensjahr, Schüler und Studenten bis zum Ende der Regelausbildungszeit, Kriegsveteranen, Rentner und Personen über 65 Jahren (AA 25.7.2023). Die Bürger des Kosovo, sowohl ethnische Albaner als auch Serben, hegen aufgrund der schwie rigen interethnischen Geschichte Kosovos grundsätzlich erhebliche Vorurteile und Misstrauen gegenüber einer Behandlung durch medizinisches Fachpersonal der jeweils anderen Ethnie. Dies kann bis zur Weigerung führen, sich durch ärztliches Fachpersonal der anderen Ethnie behandeln zu lassen (BIRN 8.11.2023). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ BIRN - Balkan Investigative Reporting Network / Balkan Insight (8.11.2023): Share Your Experience: Medical Treatment in Kosovo’s Divided Healthcare System, https://balkaninsight.com/2023/11/08/s hare-your-experience-medical-treatment-in-kosovos-divided-healthcare-system , Zugriff 8.3.2024 ■ BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland] (11.3.2024): Defizite im Bildungs- und Gesundheitswesen, https://www.bmz.de/de/laender/kosovo/s oziale-situation-16242, Zugriff 11.3.2024 ■ Borgen Project - Borgen Project, The (20.8.2020): An Overview of Healthcare in Kosovo - The Borgen Project, https://borgenproject.org/healthcare-in-kosovo, Zugriff 11.3.2024 ■ EC - Europäische Kommission (27.11.2023): Kosovo 2023 Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/ 2101212/SWD_2023_692 Kosovo report_0.pdf, Zugriff 12.2.2024 ■ EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (8.3.2024): Besserer Zugang zu hochwertigen medizinischen Leistungen im Kosovo, https://www.eda.admin.ch/deza/de /home/laender/kosovo.html/content/dezaprojects/SDC/de/2013/7F08891/phase1, Zugriff 8.3.2024 ■ ITA - International Trade Administration [USA] (8.3.2024): Kosovo - Health, https://www.trade.gov/ country-commercial-guides/kosovo-health , Zugriff 8.3.2024 23.1 Diabetes/Dialyse Letzte Änderung 2024-03-18 08:36 Es gibt in Kosovo sieben Dialysezentren, die Patienten mit Hämodialyse oder Peritonealdialyse behandeln. Begleitmedikamente wie etwa gegen Herzerkrankungen oder Anämie können wegen der beschränkten finanziellen Möglichkeiten des öffentlichen Gesundheitssystems meist nicht zur Verfügung gestellt werden und müssen deshalb privat in den Apotheken gekauft werden. Die Kosten hierfür sind mit etwa 70-90 EUR pro Monat zu veranschlagen (AA 25.7.2023). 35

Quelle ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] 23.2 HIV/Aids Letzte Änderung 2024-03-18 08:38 Die Regierung übernimmt vollständig die Kosten für Methadon für das Drogen-Substitutions programm (OST-Programm), die Kosten für antiretrovirale Medikamente und die Kosten für das Testen von Bluteinheiten auf sexuell übertragbare Infektionen, auch auf HIV. Die HIV-Bekämp fung im Kosovo orientiert sich am Nationalen Strategischen HIV/AIDS-Plan (NSAP) 2018-2022. Die Ziele dieses Plans bestehen darin, die HIV-Prävalenz in der Allgemeinbevölkerung unter 0,1 % und in Schlüsselpopulationen unter 1 % zu halten und die Lebensqualität der von AIDS betroffenen Menschen im Kosovo zu verbessern (Optima 5.12.2023). Kosovo ist ein Land mit niedriger HIV-Prävalenz (Optima 5.12.2023). Diskriminierung von Per sonen mit HIV ist verboten, aber die Regierung setzt dieses Gesetz nicht wirksam um (USDOS 20.3.2023). Quellen ■ Optima - Optima Decision Science (5.12.2023): Improving the allocative efficiency of Kosovo’s HIV response, https://optimamodel.com/pubs/2019 - Kosovo HIV.pdf, Zugriff 11.3.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024 24 Rückkehr Letzte Änderung 2024-04-26 11:28 Kosovo hat Rückübernahmeabkommen mit 24 Ländern unterzeichnet; darunter befinden sich 20 EU-Mitgliedstaaten und Mitglieder des Schengen-Raums. Mit der EU als Ganzes gibt es kein Rücknahmeabkommen. Asylanträge kosovarischer Bürger in der EU sinken seit 2015, dementsprechend sinken auch die Rückführungen. Die Zahl der aus den EU-Staaten in den Kosovo zurückgeführten Personen ist von 18.789 im Jahr 2015 auf 625 im Jahr 2020 und 849 im Jahr 2021 gefallen. Im Jahr 2021 lag die Rückkehrrate der in der EU aufhältigen kosovarischen Bürger, die seitens der Gastländer zum Verlassen des Territoriums angehalten wurden, in den Kosovo bei 39 % (EC 27.11.2023). Der gesamte Reintegrationsprozess wird von der im Innenministerium angesiedelten Abteilung für die Reintegration von Rückkehrern (Department for Reintegration of Repatriated Persons, DRRP) geleitet, die direkt am internationalen Flughafen Adem Jashari Pristina in der Nähe des 36

Ankunftsbereichs das sogenannte „ Rückkehrbüro“ betreibt. Für medizinische Notfälle steht ein 24-Stunden-Bereitschaftsdienst zur Verfügung. In Folge weiterhin bestehender Probleme bei der Zusammenarbeit zwischen dem Innenministerium (DRRP) und den zuständigen, auf Gemein deebene ansässigen Büros für Minderheiten und Rückkehr (MOCR) kommt es immer wieder zu Verzögerungen bei der Bereitstellung von Reintegrationsleistungen auf Gemeindeebene. Dies zeigt sich insbesondere bei der Bereitstellung von Hygiene- und Lebensmittelpaketen. Gründe für die Verzögerungen sind u. a. die langwierige Registrierung von rückgeführten Personen, feh lende Unterlagen wie z. B. Geburtsurkunden sowie der Personalmangel auf Gemeindeebene (AA 25.7.2023). IOM Kosovo implementiert mehrere Programme, die neben den Kernaufgaben wie Einwan derungs- und Rückkehrhilfe - hier erwähnenswert insbesondere das Programm zur Unterstüt zung der freiwilligen Rückkehr und Reintegration (AVRR) - auch Projekte zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und zur Sicherung eines angenehmeren Lebensumfelds umfassen (IOM 11.3.2024a; vgl. IOM 11.3.2024b). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ EC - Europäische Kommission (27.11.2023): Kosovo 2023 Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/ 2101212/SWD_2023_692 Kosovo report_0.pdf, Zugriff 12.2.2024 ■ IOM - International Organization for Migration (11.3.2024a): IOM in Kosovo, https://kosovo.iom.int/i om-kosovo, Zugriff 11.3.2024 ■ IOM - International Organization for Migration (11.3.2024b): IOM Kosovo continues to support return and reintegration of migrants, https://kosovo.iom.int/news/iom-kosovo-continues-support-return-a nd-reintegration-migrants, Zugriff 11.3.2024 24.1 Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF)/alleinstehende Frauen Letzte Änderung 2024-03-14 13:23 In Kosovo gibt es keine klassischen staatlichen Kinderheime für Kinder ohne elterliche Fürsorge. In Klina existiert ein kirchlich getragenes Kinderheim und in Pristina ein SOS Kinderdorf. Für unbegleitete Minderjährige ist das „Amt für soziale Angelegenheiten“ jener Gemeinde zuständig, in der die Minderjährigen zuletzt registriert waren. Dort wird zunächst geprüft, inwieweit diese bei Verwandten aufgenommen werden können. Mit einer Aufnahmekapazität von 10 Personen existiert ein Haus vom Ministry of Labour and Social Welfare (MLSW) für Waisenkinder bzw. für Kinder mit Behinderungen (AA 25.7.2023). Alleinstehende oder alleinerziehende Frauen sind - wenn sie nicht von Angehörigen unterstützt werden - nicht zuletzt wegen der hohen Arbeitslosenquote zumeist unmittelbar von Sozialhilfe bzw. von Hilfsleistungen durch Nichtregierungsorganisationen abhängig. Dies bedingt in weiterer Folge eine zunehmende Verschlechterung ihrer sozialen Stellung. Eine solch prekäre Situation 37

kann eintreten, wenn Frauen nach einer Scheidung oder der Geburt eines unehelichen Kindes von deren Familienangehörigen verstoßen werden (AA 25.7.2023). In Kosovo gibt es acht Frauenhäuser, die von Nichtregierungsorganisationen betrieben werden. Im Durchschnitt werden innerhalb eines Jahres allein im Frauenhaus in Pristina etwa 120-140 Frauen, Mädchen und Kinder, die von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betrof fen und bedroht sind, untergebracht (DW 8.9.2021). Gemäß USDOS stellt die Regierung 10 NGO-Unterkünften, die Frauen und Kinder unterstützen, die Opfer von häuslicher Gewalt und Menschenhandel geworden sind, eine Teilfinanzierung zur Verfügung. Die Frauenhäuser un terstützen die Frauen und ihre Kinder bis zu sechs Monate lang. Buben über 12 Jahren dürfen nicht zusammen mit ihren Müttern in den Unterkünften wohnen, sondern werden separat in Unterkünften für Kinder untergebracht, die Missbrauch überlebt haben (USDOS 20.3.2023). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ DW - Deutsche Welle (8.9.2021): Frauenhäuser als Zufluchtsort, https://www.dw.com/de/kosovo-f rauenhäuser-als-zufluchtsort/a-59116194 , Zugriff 11.3.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024 25 Dokumente Letzte Änderung 2024-03-14 12:51 Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz in Kosovo oder im Ausland lebende Kosovaren, die im zentralen Zivilregister erfasst sind, erhalten seit Ende Juli 2008 bis zu zehn Jahre gültige koso varische Reisepässe (seit November 2011 auch mit biometrischen Merkmalen) (AA 25.7.2023). Quelle ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] 25.1 Serbische Pässe Letzte Änderung 2024-03-14 12:54 Alle Bewohner Kosovos haben die Möglichkeit, biometrische Pässe der Republik Serbien zu erhalten, da Serbien Kosovo nach wie vor nicht als eigenständigen Staat anerkennt. Hierzu 38
