2025-09-12-coi-cms-laenderinformationen-kosovo-version-5-6cc6
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Die Republik Kosovo genießt die Anerkennung von mehr als 110 Staaten weltweit, jedoch nicht von Serbien. Das ungeklärte Verhältnis zu Serbien beeinträchtigt die Bestrebungen des Kosovo, sich der Europäischen Union (EU) und der NATO anzunähern. Seit 2011 fungiert die EU als Vermittler in einem politischen Dialog zwischen den beiden Ländern. Das übergeordnete Ziel dieses Dialogs ist es, durch ein umfassendes Abkommen eine dauerhafte Normalisierung der Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien zu erreichen und die regionale Stabilität zu fördern (AA 29.1.2024a). Das kosovarische Parlament wird häufig dafür kritisiert, dass es die Politik der Regierung nicht wirksam überwacht. Korruption und Vetternwirtschaft sind in der öffentlichen Verwaltung weit verbreitet. Die Beziehungen zwischen der Regierungskoalition und der Opposition sind seit der Unabhängigkeitserklärung schwierig und polarisiert. Wichtige Debatten im Parlament - z. B. über die Verabschiedung des Haushalts und Entschließungen über den Dialog und die nachbar schaftlichen Beziehungen zu Serbien - wurden durch gewaltsame Proteste der nationalistischen Opposition innerhalb des Parlaments unterbrochen. Die Opposition hat die pro-europäischen Regierungen des Verrats zugunsten Serbiens beschuldigt. Die Konsolidierung der Demokratie im Kosovo wird durch mehrere Faktoren ernsthaft untergraben, darunter die mangelnde Re chenschaftspflicht der politischen Klasse, die ihre Effizienz und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt. Die demokratischen Institutionen werden als undurchsichtig und wenig kooperationsbereit wahr genommen. Die Wähler kritisieren Wahlversprechen, die oft nicht umgesetzt wurden. Dadurch sinkt die Bereitschaft der Bürger, sich zu engagieren und an den Wahlen teilzunehmen (BS 18.3.2022). Seit den Neuwahlen von Februar 2021 wird die Regierung von einer neuen Koalition aus der Partei VV (Vetevendosje – Selbstbestimmung) unter Premierminister Albin Kurti, der Wahlinitia tive der bisherigen Parlamentspräsidentin und aktuellen Staatspräsidentin Vjosa Osmani sowie Parteien der ethnischen Minderheiten getragen (AA 25.7.2023). Im Konflikt zwischen Serbien und Kosovo bestand im Jahr 2023 zweimal die Gefahr einer Eska lation (GTAI 12.12.2023). Dies war beispielsweise im Frühjahr 2023 nach den Kommunalwahlen der Fall. Da diese Wahlen im Norden von der mehrheitlich ethnisch-serbischen Bevölkerung boykottiert wurden, wurden Kosovo-Albaner mit knapper Mehrheit zu Bürgermeistern gewählt, was bei den dort lebenden Serben Unmut auslöste. Die kosovarische Polizei und die KFOR mussten daraufhin die neugewählten Bürgermeister vor serbischen Demonstranten schützen. Ende Mai 2023 kam es neuerlich zu gewalttätigen Ausschreitungen auf beiden Seiten. Als Re aktion darauf beschloss die NATO, die KFOR-Truppe um 700 Soldaten aufzustocken. Im Juni 2023 verschärfte sich der Konflikt weiter, als drei kosovarische Polizisten in einen Vorfall verwi ckelt waren, der zu teilweisen Grenzschließungen durch die kosovarische Regierung führte. Im September 2023 verstärkte Serbien nach erneuten Auseinandersetzungen seine Militärpräsenz an der Grenze (lpb 29.1.2024). Mittlerweile hat sich die Lage etwas entspannt. Die internatio nale Gemeinschaft, allen voran die EU, versucht weiterhin, zwischen Serbien und Kosovo zu vermitteln (GTAI 12.12.2023). 2

Im Kosovo sind einige internationale Missionen tätig: Die NATO-Mission KFOR mit ca. 3.700 Soldaten, die EU-Rechtsstaatlichkeitsmission (EULEX), die Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen (UNMIK) sowie die OSZE-Mission (OMmiK) (AA 29.1.2024a). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (29.1.2024a): Politisches Porträt, https://www.auswaertiges-a mt.de/de/service/laender/kosovo-node/politisches-portraet/207468, Zugriff 29.1.2024 ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ BS - Bertelsmann Stiftung (18.3.2022): BS - Bertelsmann Stiftung, https://www.ecoi.net/en/file/local /2069803/country_report_2022_RKS.pdf, Zugriff 29.1.2024 ■ GTAI - Germany Trade and Invest (12.12.2023): Kosovos Wirtschaft trotzt den Krisen, https://ww w.gtai.de/de/trade/kosovo/wirtschaftsumfeld/kosovos-wirtschaft-trotzt-den-krisen-263994 , Zugriff 29.1.2024 ■ lpb - Landeszentrale für politische Bildung - Baden Würtemberg - Infoportal östliches Europa (29.1.2024): Kosovo Geschichte - Kosovo Serbien Konflikt aktuell 2023 - Kosovo-Krieg - Unabhän gigkeit des Kosovo - Übersicht - Zusammenfassung, https://osteuropa.lpb-bw.de/kosovo-geschichte, Zugriff 29.1.2024 4 Sicherheitslage Letzte Änderung 2024-04-26 11:28 Im Norden Kosovos bleibt die Situation angespannt. Nach dem Rückzug der Kosovo-Serben aus den kosovarischen Institutionen im Herbst 2022 kam es mehrfach zu gewaltsamen Zwi schenfällen, bei denen auch Zivilpersonen verletzt wurden. Selbst die verstärkte Präsenz der internationalen Schutzmissionen EULEX und KFOR konnte dies nicht verhindern. Das Risiko weiterer Vorfälle, die auch Ausländer betreffen und die Bewegungsfreiheit einschränken könnten, kann nicht ausgeschlossen werden (AA 29.1.2024b; vgl. BMEIA 29.1.2024). Besonders in der zwischen den kosovo-serbischen und kosovo-albanischen Bevölkerungsgrup pen geteilten Stadt Mitrovicë (Mitrovica) und in den Gemeinden Leposaviq (Leposavic), Zubin Potoku (Zubin Potok) und Zvecan kam es vermehrt zu Spannungen zwischen den kosovo-ser bischen und kosovo-albanischen Bevölkerungsgruppen. Diese können unvermittelt aufflammen und in gewaltsame Unruhen ausarten. Kurzfristige Schließungen der beiden Grenzübergänge nach Serbien Brnjak und Jarinje sind möglich (EDA 30.1.2024). Im September 2023 kam es nach Darstellung der kosovarischen Regierung zu einem Angriff von Serben auf eine kosovarische Polizeieinheit - ein Polizist wurde getötet. Im Zuge der Ge genoperationen kamen drei Serben zu Tode. In der Folge marschierte die serbische Armee an der serbisch-kosovarischen Grenze auf. Die Situation konnte schließlich auf politischer Ebene gelöst werden (Tagesschau 2.10.2023a). Ethnisch motivierte Spannungen können sich ohne oder nur mit kurzer Vorwarnung in Form von Unruhen oder einzelnen, gezielten Gewaltakten entladen (EDA 30.1.2024). 3

Während in Pristina und anderen Städten des Landes gelegentliche Demonstrationen die Bewe gungsfreiheit beeinträchtigen können, herrschen in den übrigen Teilen Kosovos grundsätzlich Ruhe und Stabilität. Seit dem ersten Halbjahr 2016 hat es keine gewalttätigen Protestaktionen der Opposition gegen die Regierung gegeben (AA 29.1.2024b). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (29.1.2024b): Kosovo: Reise- und Sicherheitshinweise, https: //www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/kosovosicherheit/207442, Zugriff 29.1.2024 ■ BMEIA - Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] (29.1.2024): Kosovo, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/kosovo, Zugriff 29.1.2024 ■ EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (30.1.2024): Rei sehinweise für Kosovo, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/k osovo/reisehinweise-fuerkosovo.html, Zugriff 30.1.2024 ■ Tagesschau - Tagesschau (2.10.2023a): Warum die Spannungen im Kosovo wieder aufflammen, https://www.tagesschau.de/ausland/europa/serbien-kosovo-124.html, Zugriff 30.1.2024 5 Rechtsschutz / Justizwesen Letzte Änderung 2024-03-18 07:25 Laut Verfassung ist Kosovo eine demokratische Republik, die auf dem Grundsatz der Gewalten teilung und der gegenseitigen Kontrolle beruht; diese Kontrolle ist in der Praxis jedoch schwach und ineffizient. Die Legislativgewalt wird vom Parlament (120 Abgeordnete, darunter 20 Minder heitenvertreter), die Exekutivgewalt von der Regierung (Premierminister und Minister) und die Judikative von den Gerichten, darunter dem Obersten Gerichtshof und dem Verfassungsgericht, ausgeübt. Das Verfassungsgericht hat sich jedoch als unabhängige Institution erwiesen und mehr als einmal gegen die Interessen der Regierungsparteien entschieden (BS 18.3.2022). Die Verfassung sieht eine unabhängige Justiz vor, diese gewährleistete aber nicht immer ord nungsgemäße Verfahren. Nach Angaben der Ombudsstelle war die Justizverwaltung langsam und verfügte nicht über die Mittel, um die Rechenschaftspflicht der Justizbeamten zu gewähr leisten (USDOS 20.3.2023). Die Justizstrukturen waren Gegenstand politischer Einmischung (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 9.3.2023), strittiger Ernennungen und unklarer Mandate (USDOS 20.3.2023). Kosovo befindet sich generell in einem frühen Stadium der Entwicklung eines gut funktionieren den Justizsystems. Fortschritte werden trotz einer Zunahme der Anzahl produktiver Gerichtsver handlungen, einer schnelleren Anberaumung von Gerichtsverhandlungen und Verbesserungen bei der Einstellung von Richtern und Staatsanwälten, nur langsam erzielt. Die Personalsituation und die Organisation der Verwaltung im gesamten Justizwesen sind nach wie vor von Ineffi zienz geprägt. Das nationale, zentralisierte Strafregistersystem wurde eingerichtet und ist seit Dezember 2022 online zugänglich und ermöglicht es der Öffentlichkeit, Strafregisterauszüge online zu erhalten (EC 27.11.2023). Die Unabhängigkeit der Justiz wird durch die politischen Behörden und ein hohes Maß an Korruption beeinträchtigt. Die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union (EULEX) 4

und die kosovarischen Institutionen haben einige Fortschritte in Bezug auf Nachhaltigkeit, Re chenschaftspflicht, Freiheit von politischer Einmischung und Gewährleistung der Integration in eine multiethnische Gesellschaft erzielt, einschließlich der Einhaltung bewährter europäischer Verfahren und internationaler Standards. Gesetze zur Regelung der disziplinarischen Haftung von Richtern und Staatsanwälten wurden eingeführt, weiters bewährte Verfahren zur Mediation sowie ein elektronisches Fallverwaltungssystem und ein zentrales Strafregister. Das langsame und häufig unterbesetzte Gerichtssystem des Landes wurde durch die Coronavirus-Pandemie weiter beeinträchtigt. Nach dem Strafgesetzbuch müssen Strafverfahren neu aufgerollt werden, wenn sie nicht nach einer bestimmten Zeit wieder aufgenommen werden. Besser ausgebildetes Personal sollte es nun ermöglichen, mehr Fortschritte bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zu erzielen, wobei der Norden Kosovos nach wie vor ein Problem darstellt. Kosovo hat im Juli 2020 eine Arbeitsvereinbarung mit Europol unterzeichnet (BS 18.3.2022). Die Ombudsstelle äußerte allgemeine Besorgnis über die Nichtdurchsetzung von Gerichts entscheidungen, was zu einer Zunahme der Vollstreckungsforderungen führte und zu einem erhöhten Rückstau von Fällen beitrug, und meldete weiters einen Mangel an wirksamen, recht zeitigen Rechtsbehelfen, um Verstöße gegen ein ordnungsgemäßes Verfahren zu beheben (USDOS 20.3.2023). Eine komplexe Mischung aus Gesetzen, Regulierungen, verwaltungstechnischen Anweisungen und Gerichtspraktiken, sowie die illegale Beschlagnahmung oder mehrere Ansprüche auf das selbe Grundstück erschweren die Lösung von Eigentumsstreitigkeiten infolge des Krieges. Mehr als 95 % der diesbezüglichen Anträge stammt von ethnischen Serben (USDOS 20.3.2023). Die European Rule of Law Mission in Kosovo (EULEX) besteht seit 2008. EULEX‘s Hauptauf gabe ist die Unterstützung relevanter rechtsstaatlicher Institutionen auf ihrem Weg in Richtung verbesserter Effektivität, langfristiger Funktionsfähigkeit und Verantwortung, frei von politischer Einmischung und unter Beachtung internationaler Menschenrechtsstandards und -praktiken. Die Mission führt Beobachtungstätigkeiten aus, hat aber nur begrenzte exekutive Befugnisse. Beobachtung ist eine Säule der Aktivitäten von EULEX, operationelle Aktivitäten bilden die ande re Säule. EULEX bietet Unterstützung der kosovarischen Polizei im Bereich der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit durch die Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen der kosovarischen Polizei und Interpol, Europol oder dem serbischen Innenministerium, er leichtert. Die Mission unterstützt auch die Fachkammern und die Fachstaatsanwaltschaft des Kosovo durch logistische und operative Unterstützung im Einklang mit den einschlägigen koso varischen Rechtsvorschriften. Darüber hinaus arbeiten die EULEX-Experten weiterhin mit ihren einheimischen Kollegen am Institut für Gerichtsmedizin zusammen, um das Schicksal vermiss ter Personen zu klären, indem sie Fachwissen und Beratung bei der Identifizierung möglicher illegaler Gräber sowie bei der Exhumierung und Identifizierung von Opfern des Kosovo-Konflikts anbieten. Nicht zuletzt verwaltet die Mission auch weiterhin ihr eigenes Zeugenschutzprogramm (EULEX 12.2.2024). 5

Quellen ■ BS - Bertelsmann Stiftung (18.3.2022): BS - Bertelsmann Stiftung, https://www.ecoi.net/en/file/local /2069803/country_report_2022_RKS.pdf, Zugriff 29.1.2024 ■ EC - Europäische Kommission (27.11.2023): Kosovo 2023 Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/ 2101212/SWD_2023_692 Kosovo report_0.pdf, Zugriff 12.2.2024 ■ EULEX - European Union Rule of Law Mission in Kosovo (12.2.2024): What is EULEX? - EULEX - European Union Rule of Law Mission in Kosovo, https://www.eulex-kosovo.eu/?page=2,16, Zugriff 12.2.2024 ■ FH - Freedom House (9.3.2023): Freedom in the World 2023 - Kosovo, https://www.ecoi.net/de/do kument/2094370.html, Zugriff 2.2.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024 5.1 Der Kanun / Blutrache Letzte Änderung 2024-03-18 07:27 Die albanische Tradition der Blutrache wird heute nur mehr selten praktiziert, wenngleich Ra cheakte - auch unter Verwendung von Schusswaffen - vor allem außerhalb der größeren Städte auch heute noch vorkommen. Diese werden zwar oft als „ Blutrache“ bezeichnet, tatsächlich aber häufig ohne Beachtung der Regeln des Kanun, der normalerweise den Ablauf und die Be endigung solcher Racheakte regelt, durchgeführt. Personen, die sich durch Racheakte bedroht fühlen, können sich an die Polizei um Hilfe wenden. Diese ist verpflichtet, Schutz zu gewährleis ten so wie der kosovarische Staat grundsätzlich bereit und in der Lage ist, Schutz vor Blutrache zu bieten. Obwohl der Begriff „ Blutrache“ nicht ausdrücklich im kosovarischen Strafgesetzbuch erwähnt wird, werden damit in Zusammenhang stehende Morde untersucht und strafrechtlich verfolgt, die Täter üblicherweise zu 15-25 Jahren Haft verurteilt (AA 25.7.2023). Quelle ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] 6 Sicherheitsbehörden Letzte Änderung 2024-03-15 07:09 Die innere Sicherheit der Republik Kosovo beruht auf drei Komponenten: der Kosovo Polizei (KP), den unterstützenden internationalen EULEX-Polizeikräften (EU-Rechtstaatlichkeitsmissi on, Anm.) und den KFOR-Truppen. Die KP galt bislang als gutes Beispiel für gelungene Inte gration von Kosovo-Albanern und Kosovo-Serben (AA 25.7.2023), leidet aber seit Ende 2022 infolge weiter ungelöster Streits zwischen Kosovo und Serbien an dem massenhaften Rückzug kosovo-serbischer Polizisten (ca. 500) im Norden des Landes. In der Folge haben EULEX und 6

KFOR ihre Präsenz im Norden verstärkt, können das entstandene Sicherheitsvakuum aber nicht füllen (AA 25.7.2023; vgl. EC 27.11.2023). KFOR (Kosovo Force) besteht seit Kriegsende 1999 auf Grundlage eines unbefristeten Mandats der Vereinten Nationen (VN) (VN SR-Resolution 1244). KFOR hat derzeit eine Ist-Stärke von insgesamt über 4.000 Soldatinnen und Soldaten und Zivilbeschäftigten. Nach wie vor übernimmt KFOR die Funktion des security responders für die kosovarische und die EULEX-Polizei, falls diese Unterstützung anfragen. In direkter Verantwortung übernimmt KFOR weiterhin den Schutz für das Kloster Dečani. Mit dem Beratungs- und Verbindungsteam, dem NATO Advisory and Liaison Team (NALT), begleitet die NATO den Fähigkeitsaufbau der kosovarischen Sicherheits kräfte (KSF). Das NALT-Büro untersteht direkt dem NATO-Hauptquartier. NALT berät die KSF im Rahmen des Mandats für Sicherheits- und Zivilschutzaufgaben (AA 25.7.2023). Die Polizei des Kosovo hat 437 Polizeibeamte pro 100.000 Einwohner, verglichen mit einem EU-Durchschnitt von 335,3 pro 100 000 Einwohner (Eurostat, 2019-2021); 85 % der Beamten sind Männer und 15 % sind Frauen. Die „ Kosovo Academy for Public Safety“ gewährleistet die Ausbildung der Polizeibeamten. Die Kosovo-Polizei verfügt über angemessene Grundkapazitä ten und -fähigkeiten zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Die Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität sind jedoch nach wie vor durch Korruption und unrechtmäßige Eingriffe gefährdet (EC 27.11.2023). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ EC - Europäische Kommission (27.11.2023): Kosovo 2023 Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/ 2101212/SWD_2023_692 Kosovo report_0.pdf, Zugriff 12.2.2024 7 Folter und unmenschliche Behandlung Letzte Änderung 2024-03-15 12:41 Das Verbot von Folter sowie grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ist in der kosovarischen Verfassung festgeschrieben (USDOS 20.3.2023; vgl.AA 25.7.2023). Die Gesetze werden aber uneinheitlich umgesetzt (USDOS 20.3.2023). Bis Oktober 2022 führte der unter der Ombudsstelle angesiedelte Nationale Präventionsme chanismus gegen Folter (NPMaT) 56 Besuche an verschiedenen Orten wie Gefängnissen, psychiatrischen Einrichtungen, Sozialpflegeheimen und Polizeistationen durch. Zudem schloss die Regierung Kooperationsvereinbarungen mit verschiedenen NGOs ab, die unangekündigte Besuche in Haftanstalten ermöglichten. Weder die Ombudsstelle noch das Kosovo-Rehabilita tionszentrum für Folteropfer (KRCT) berichteten im Jahr 2022 von glaubwürdigen Beweisen für Folter durch Sicherheitskräfte (USDOS 20.3.2023). 7

Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024 8 Korruption Letzte Änderung 2024-03-15 06:49 Korruption ist - auch in der Regierung - weit verbreitet (USDOS 20.3.2023; vgl. BS 18.3.2022). Trotz der Bemühungen der Regierung, diese zu bekämpfen, sind deren Auswirkungen in den öffentlichen Einrichtungen immer noch spürbar. Die Mandate der wichtigsten Antikorruptions stellen überschneiden sich, und eine effiziente Koordinierung der gemeinsamen Bemühungen ist schwierig. Seit der Unabhängigkeit haben die Behörden wenig Engagement bei der straf rechtlichen Verfolgung von Korruption auf höchster Ebene gezeigt, und in den seltenen Fällen, in denen Spitzenbeamte strafrechtlich verfolgt werden, kommt es nur selten zu Verurteilungen. Im Jahr 2022 führte die Regierung Kurti neue Reformen zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität durch. So wurden unter anderem ein Gesetzesentwurf über die Be schlagnahme von durch Korruption erworbenen Vermögenswerten vorgelegt und Reformen der gerichtlichen Überprüfungsverfahren vorangetrieben (FH 9.3.2023). Laut Gesetz steht Korruption von Beamten unter Strafe, aber die Regierung setzt diese Vorgaben nicht effektiv um. Das Fehlen einer wirksamen Justizaufsicht und eine allgemeine Schwäche der Rechtsstaatlichkeit tragen zu diesem Problem bei. Gegen Korruptionsfälle wird routinemäßig wiederholt Berufung eingelegt, und das Justizsystem lässt oft Verjährungsfristen auslaufen, ohne die Fälle vor Gericht zu bringen. Die Antikorruptionsbehörde (ACA) und das Nationale Rechnungsprüfungsamt tragen gemeinsam die Verantwortung für die Bekämpfung staatlicher Korruption. NGOs und internationale Organisationen beklagen zahlreiche Versäumnisse des Justizsystems bei der Verfolgung von Korruption und stellten fest, dass nur sehr wenige Fälle gegen hochrangige Beamte zu Verurteilungen führen. Und selbst bei Verurteilungen fallen die Strafen für hochrangige Beamte oft milde aus (USDOS 20.3.2023). Grundsätzlich geht die Korruptionsbekämpfungspolitik im Kosovo nur selten über politische Rhe torik hinaus. Die Ergebnisse der EULEX-Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung sind dürftig. Hochrangige Korruptionsfälle wurden nicht einmal untersucht, was zu einem weitverbreiteten Eindruck der Straflosigkeit führt. Institutionen und rechtliche Mechanismen zur Korruptionsbe kämpfung sind zwar vorhanden, aber schlecht koordiniert. Wenn politische Interessen im Spiel sind, werden Untersuchungen nicht gründlich durchgeführt. Die Antikorruptionsbehörde ist bei der Bekämpfung von Korruption, in die Mitglieder der politischen Klasse des Kosovo verwickelt sind, unwirksam. EULEX, die oftmals nicht in der Lage war, korrupte bzw. kriminelle Mitglieder der politischen Elite des Kosovo zu verurteilen, beendete ihre Mission im Jahr 2018. Sie hatte 8

479 Verurteilungen in Strafsachen, darunter Korruption, Organisierte Kriminalität, Geldwäsche, Kriegsverbrechen und Menschenhandel, ausgesprochen (BS 18.3.2022). Transparency International (TI) listet den Kosovo in ihrem „ Corruption Perceptions Index“ 2023 auf Platz 84 von insgesamt 180 bewerteten Staaten (TI 9.2.2024). Quellen ■ BS - Bertelsmann Stiftung (18.3.2022): BS - Bertelsmann Stiftung, https://www.ecoi.net/en/file/local /2069803/country_report_2022_RKS.pdf, Zugriff 29.1.2024 ■ FH - Freedom House (9.3.2023): Freedom in the World 2023 - Kosovo, https://www.ecoi.net/de/do kument/2094370.html, Zugriff 2.2.2024 ■ TI - Transparency International (9.2.2024): 2022 Corruption Perceptions Index: Explore the results, https://www.transparency.org/en/cpi/2022, Zugriff 12.2.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024 9 NGOs und Menschenrechtsaktivisten Letzte Änderung 2024-03-15 06:51 Zahlreiche heimische und internationale Menschenrechtsorganisationen konnten ohne Ein schränkungen durch die Regierung ihren Aufgaben nachgehen, Menschenrechtsfälle untersu chen und die Ergebnisse darüber publizieren (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 9.3.2023), obgleich sie sich dabei gelegentlichem Druck seitens der Regierung ausgesetzt sahen, kritische Aussagen zu beschränken. Die Regierung kann NGOs verbieten, die konstitutionelle Grenzen überschreiten oder zu ethnischem Hass aufrufen (FH 9.3.2023). Quellen ■ FH - Freedom House (9.3.2023): Freedom in the World 2023 - Kosovo, https://www.ecoi.net/de/do kument/2094370.html, Zugriff 2.2.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024 10 Ombudsperson Letzte Änderung 2024-03-14 14:02 Seit November 2000 gibt es die Einrichtung einer Ombudsperson (AA 25.7.2023). In der Verfas sung ist diese als unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution verankert, die den Auftrag hat, Rechte und Freiheiten des Einzelnen vor rechtswidrigen oder unangemessenen Handlun gen oder Unterlassungen von Behörden zu schützen (USDOS 20.3.2023). Sie ist somit für alle Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen oder Amtsmissbrauch durch die zivilen Be hörden in Kosovo zuständig. Darüber hinaus geht sie entsprechenden Hinweisen nach und gibt in einem Jahresbericht an das Parlament Empfehlungen ab, wie Menschenrechtsverletzungen behoben werden können (AA 25.7.2023). Die Ombudsperson hat die Befugnis, Anschuldigun gen wegen Menschenrechtsverletzungen sowie den Missbrauch von staatlicher Autorität zu 9

untersuchen und agiert als nationaler Präventionsmechanismus gegen Folter (National Pre ventive Mechanism against Torture – NPMT). Sie ist überdies die wichtigste Einrichtung zur Überwachung der Gefängnisse und kann, wenn ihre Empfehlungen nicht befolgt werden, die entsprechenden Fälle vor Gericht bringen. Weiters kann die Ombudsperson Empfehlungen zur Vereinbarkeit von Gesetzen und anderen untergesetzlichen oder administrativen Rechtsakten, Richtlinien und Praktiken abgeben (USDOS 20.3.2023). Nach anderen Informationen spielt die Ombudsstelle weiterhin eine wichtige Rolle bei der För derung und dem Schutz der Menschenrechte. Im Berichtszeitraum wurde ein elektronisches System zur Überwachung der Umsetzung ihrer Empfehlungen sowie ein gemeinsames Team für deren Koordinierung und Überwachung eingerichtet. Obwohl die Ombudsstelle ihre Aufga ben schrittweise erweitert hat, wurde sie nicht mit entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet. Trotzdem genießt sie breites öffentliches Vertrauen (EC 27.11.2023). Auch wenn die Unabhängigkeit der Ombudsperson gesetzlich gestärkt wurde, bleiben deren Einflussmöglichkeiten aber insgesamt eher begrenzt (AA 25.7.2023). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ EC - Europäische Kommission (27.11.2023): Kosovo 2023 Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/ 2101212/SWD_2023_692 Kosovo report_0.pdf, Zugriff 12.2.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024 11 Wehrdienst und Rekrutierungen Letzte Änderung 2024-03-15 11:50 Es gibt im Kosovo keinen verpflichtenden Militärdienst (AA 25.7.2023). Voraussetzung, um den freiwilligen Militärdienst anzutreten, sind die kosovarische Staatsbür gerschaft und ein Mindestalter von 18 Jahren. Ein Höchstalter von 30 Jahren für Offiziere und 25 Jahren für alle anderen Ränge darf nicht überschritten werden (CIA 8.2.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (8.2.2024): Kosovo - The World Factbook, https://www.cia. gov/the-world-factbook/countries/kosovo/#military-and-security , Zugriff 13.2.2024 10

12 Allgemeine Menschenrechtslage Letzte Änderung 2024-03-15 12:43 Das Bekenntnis zu unveräußerlichen Menschenrechten ist in der Verfassung verankert. Ver schiedene internationale Menschenrechtsabkommen gelten unmittelbar und haben Anwen dungsvorrang (AA 25.7.2023). Die gesetzlichen Rahmenbedingungen garantieren den Schutz der Menschenrechte sowie der fundamentalen Rechte gemäß europäischer Standards. Die behördliche Überwachung der Um setzung der Grundrechtspolitik und der Rechtsvorschriften hat sich ebenso verbessert wie die Umsetzungsrate der Empfehlungen der Ombudsperson. Allerdings stellen die Umsetzung der Menschenrechtsvorschriften sowie die Überwachung und Koordinierung der bestehenden Men schenrechtsmechanismen nach wie vor eine Herausforderung dar. Laut Europäischer Kom mission stehen Menschenrechtsfragen immer noch nicht weit genug oben auf der politischen Agenda der Regierung (EC 27.11.2023). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ EC - Europäische Kommission (27.11.2023): Kosovo 2023 Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/ 2101212/SWD_2023_692 Kosovo report_0.pdf, Zugriff 12.2.2024 13 Meinungs- und Pressefreiheit Letzte Änderung 2024-03-18 07:48 Meinungs- und Pressefreiheit sind durch die kosovarische Verfassung garantiert und in eigenen Gesetzen verankert (AA 25.7.2023; vgl. USDOS 20.3.2023, FH 9.3.2023). Die Rechte auf Mei nungs- und Pressefreiheit können generell ohne staatliche Einschränkungen wahrgenommen werden (AA 25.7.2023; vgl. USDOS 20.3.2023), wenngleich es durch einzelne Staatsbeamte, Politiker, Unternehmen und radikale religiöse Gruppen zu Einschüchterungsversuchen von Me dienvertretern und zu Bedrohung bzw. versuchter Einflussnahme durch Politik, Wirtschaft und religiöse Gruppierungen kommt (USDOS 20.3.2023). Unabhängige Journalisten stehen nach wie vor unter Druck, und der Staat reagiert nur unzureichend (HRW 11.1.2024). In Kosovo ist eine Vielzahl von Medien tätig (FH 9.3.2023; vgl. AA 25.7.2023). Es gibt jedoch Fälle von unzulässiger Einflussnahme auf die redaktionelle Linie, auch bei Radio Television Kosovo (RTK), dem öffentlichen Sender. Journalisten berichten über Schikanen und Einschüchterungen, insbesondere in den sozialen Medien (FH 9.3.2023). Minderheitenfeindliche Propaganda erfolgt in kosovarischen Medien nicht (AA 25.7.2023). Es gibt keine Berichte über eine direkte Zensur von Print- oder Rundfunkmedien, obwohl Journa listen behaupten, dass der Druck von Politikern und organisierten kriminellen Gruppen häufig zur 11
