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2014 wurde auch eine umfassende Reform der Staatsanwaltschaft in Gang gesetzt. In erster 
Linie ging es dabei auch darum, das schwer angeschlagene Vertrauen in die Institution wie­
derherzustellen, weshalb ein großer Teil dieser Reform auch eine Erneuerung des Personals 
vorsieht. Im Juli 2015 begann die vierstufige Aufnahmeprozedur für neue Mitarbeiter der Gene­
ralstaatsanwaltschaft. Durchgesetzt haben sich in erster Linie Kandidaten, welche bereits in der 
Generalstaatsanwaltschaft Erfahrung gesammelt hatten. Weiters wurde der Generalstaatsan­
waltschaft ihre Funktion als allgemeine Aufsichtsbehörde in Folge einer Gesetzesreform 2014 
und der Justizreform 2016 auf Verfassungsebene entzogen. In einer ersten Phase wurde die 
Struktur der Staatsanwaltschaft verschlankt, indem die über 600 Bezirksstaatsanwaltschaften 
auf 178 reduziert wurden. 2017 wurden mit dem Staatsanwaltschaftsrat („ council of prosecu­
tors“) und der Qualifikations- und Disziplinarkommission neue Selbstverwaltungsorgane der 
Staatsanwaltschaft geschaffen. Es gab bereits erste Disziplinarstrafen zu Entlassungen. Unter­
suchungen gegen die Führungsebene der Staatsanwaltschaft wurden jedoch vorerst vermieden. 
Auch eine spezialisierte Antikorruptions-Staatsanwaltschaft wurde geschaffen. Diese Reformen 
wurden vor allem wegen der mangelnden personellen Erneuerung der Staatsanwaltschaft kriti­
siert. Auch erhöhte die Reform die Belastung der Staatsanwälte, welche im Durchschnitt je 100 
Strafverfahren gleichzeitig bearbeiten, was zu einer Senkung der Effektivität der Institution bei­
trägt. Allgemein bleibt, trotz einer signifikanten Reduktion der Anzahl der Staatsanwälte, diese 
im europäischen Vergleich enorm hoch, jedoch ineffizient auf die zentrale, regionale und lokale 
Ebene verteilt (ÖB 5.2021).
Die jüngsten Reforminitiativen, welche sich gegen korrupte und politisierte Gerichte wenden, 
sind ins Stocken geraten oder blieben hinter den Erwartungen zurück (FH 3.3.2021a; vgl. UA 
10.9.2020). Das Hohe Anti-Korruptionsgericht, welches im Jahr 2019 geschaffen wurde, sprach 
im Jahr 2020 Urteile gegen mehrere hochrangige Beamte aus. Obwohl es Garantien für ein 
ordnungsgemäßes Verfahren gibt, können Personen mit finanziellen Mitteln und politischem 
Einfluss in der Praxis einer Strafverfolgung wegen Fehlverhaltens entgehen (FH 3.3.2021a). 
Strafverfolgungs- und Strafzumessungspraxis orientieren sich an westeuropäischen Standards. 
Untersuchungshaft wird nach umfassender Reform des Strafverfahrensrechts (ausgerichtet an 
deutschen Vorbildern) erkennbar seltener angeordnet als früher (AA 30.5.2021). Ca. 37% der 
Gefangenen in der Ukraine sind Untersuchungshäftlinge (Stand 30.7.2020) (WPB o.D.; vgl. FH 
3.3.2021a).
Quellen:
■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (30.5.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Ukraine (Stand: Februar 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053303/Ausw%C3
%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_
Ukraine_%28Stand_Februar_2021%29%2C_30.05.2021.pdf, Zugriff 5.7.2021
■ FH – Freedom House (3.3.2021a): Freedom in the World 2021 - Ukraine, https://www.ecoi.net/de/
dokument/2046545.html, Zugriff 5.7.2021
■ ÖB – Österreichische Botschaften [Österreich] (5.2021): Asylländerbericht - Ukraine, https://www.
ecoi.net/en/file/local/2055500/UKRA_%C3%96B_BERICHT_2020_05.docx, Zugriff 9.7.2021
■ UA – Ukraine-Analysen (Nr. 238) / Maria Popova und Mykhailo Zhernakov (10.9.2020): Das Trugbild 
vom Durchbruch zum Rechtsstaat: Justizreform nach der Revolution der Würde, https://laender-a
nalysen.de/ukraine-analysen/238/UkraineAnalysen238.pdf, Zugriff 26.7.2021
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■ USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021a): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices - Ukraine, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048176.html, Zugriff 5.7.2021
■ WPB – World Prison Brief (o.D.): World Prison Brief Data: Ukraine – Overview, https://www.prisonst
udies.org/country/ukraine, Zugriff 22.7.2021
■ WR – Werchowna Rada [Parlament] [Ukraine] (1.1.2020): Конституція України [Verfassung der 
Ukraine] (in der Fassung vom 1.1.2020), https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/254%D0%BA/96-%
D0%B2%D1%80#Text, Zugriff 12.7.2021 
5 Sicherheitsbehörden
Letzte Änderung 2025-06-26 07:41
In Einklang mit dem Kriegsrechtsgesetz wurden in der Ukraine temporäre Militärverwaltungen 
eingerichtet (KRG UKRA 14.5.2025; vgl. ORF 23.1.2024). Militärverwaltungen sind staatliche 
Organe und verfolgen unter anderem den Zweck, die Funktionsfähigkeit der Verfassung und 
der Gesetze zu gewährleisten; außerdem Maßnahmen für die Verteidigung, den Zivilschutz, 
für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, den Schutz der kritischen Infrastruktur sowie für die 
Bewahrung der Rechte, Freiheiten und der gesetzlichen Interessen der Bürger zu treffen und 
umzusetzen (KRG UKRA 14.5.2025).
Das Innenministerium ist für die innere Sicherheit und Ordnung zuständig. Das Ministerium 
beaufsichtigt das Personal der Polizei und anderer Gesetzesvollzugsbehörden. Der Sicher­
heitsdienst der Ukraine (SBU) ist für die Staatssicherheit im weiten Sinne, den nicht-militäri­
schen Nachrichtendienst sowie für Fragen der Spionageabwehr und Terrorismusbekämpfung 
zuständig. Das Innenministerium untersteht dem Ministerkabinett, und der SBU ist direkt dem 
Präsidenten unterstellt. Der Staatliche Grenzschutzdienst ist dem Innenministerium unterstellt 
und setzt staatliche Vorgaben hinsichtlich Grenzsicherheit um. Der dem Innenministerium un­
terstellte Staatliche Migrationsdienst setzt die staatliche Politik in Bezug auf Migration, Staats­
bürgerschaft und Registrierung von Flüchtlingen und anderen Migranten um. Zivile Behörden 
üben im Allgemeinen in den von der Regierung kontrollierten Gebieten eine effektive Kontrolle 
über die Sicherheitskräfte aus (OSAC 27.9.2024).
Interne Kontrollmechanismen und -verfahren weisen Mängel auf. Es fehlen transparente und 
leistungsorientierte Einstellungs- und Auswahlverfahren für leitende Positionen innerhalb der 
Nationalpolizei und des Staatlichen Ermittlungsbüros (EC 30.10.2024). Das Staatliche Ermitt­
lungsbüro ist mit vorgerichtlichen Untersuchungen befasst (SEB UKRA o.D.a) und führt Ermitt­
lungen gegen hochrangige Amtsträger durch, beispielsweise gegen frühere Präsidenten der 
Ukraine (SEB UKRA o.D.b). Innerhalb der Nationalpolizei wurde eine Abteilung für Menschen­
rechtsmonitoring geschaffen. Zu den Zielen dieser Abteilung gehört es zu kontrollieren, ob die 
Polizei bei ihrer Tätigkeit Menschenrechte und grundlegende Freiheiten beachtet und einhält 
(EC 8.11.2023). Aktuell wird die Nationalpolizei von Wyhiwsky Iwan Mychajlowytsch geleitet (NP 
UKRA o.D.).
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Quellen
■ EC - Europäische Kommission (30.10.2024): Commission Staff Working Document - Ukraine 
2024 Report, https://enlargement.ec.europa.eu/document/download/1924a044-b30f-48a2-99c1-
50edeac14da1_en?filename=Ukraine Report 2024.pdf, Zugriff 19.5.2025
■ EC - Europäische Kommission (8.11.2023): Commission Staff Working Document - Ukraine 2023 Re­
port, https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/document/download/bb61ea6d-dda6-4117-
9347-a7191ecefc3f_en?filename=SWD_2023_699 Ukraine report.pdf, Zugriff 20.6.2024
■ KRG UKRA - Kriegsrechtsgesetz [Ukraine] (14.5.2025): ЗАКОН УКРАЇНИ: Про правовий режим 
воєнного стану [Gesetz der Ukraine: Über das Kriegsrechtssystem], https://zakon.rada.gov.ua/la
ws/show/389-19#Text, Zugriff 19.5.2025
■ NP UKRA - Nationalpolizei [Ukraine] (o.D.): Керівництво Національної поліції [Leitung der Natio­
nalpolizei], https://www.npu.gov.ua/persons, Zugriff 19.5.2025
■ ORF - Österreichischer Rundfunk (23.1.2024): Tote bei russischen Angriffen auf Kiew und Charkiw, 
https://orf.at/stories/3346501, Zugriff 10.6.2024
■ OSAC - Overseas Security Advisory Council [USA] (27.9.2024): Ukraine Country Security Report, 
https://www.osac.gov/Content/Report/c227e7ce-c15a-4160-b0d3-1cb077d02830 , Zugriff 2.6.2025
■ SEB UKRA - Staatliches Ermittlungsbüro [Ukraine] (o.D.a): Про Бюро - Хто ми і як ми працюємо 
[Über das Büro – Wer wir sind und wie wir arbeiten], https://dbr.gov.ua/khto-mi-i-yak-mi-pracyuemo , 
Zugriff 5.6.2025
■ SEB UKRA - Staatliches Ermittlungsbüro [Ukraine] (o.D.b): Про Бюро - Підслідність [Über das Büro 
- Zuständigkeiten], https://dbr.gov.ua/pidslidnist, Zugriff 5.6.2025
6 Folter und unmenschliche Behandlung
Letzte Änderung 2025-06-26 07:41
Gemäß der Verfassung sind Folter, grausame, unmenschliche oder entwürdigende Behandlung 
oder Strafe verboten (Verfassung UKRA 1.1.2020). Das Strafgesetzbuch sieht für Folter Frei­
heitsentzug von drei bis sechs Jahren vor. Das Strafmaß erhöht sich auf fünf bis zehn Jahre 
Freiheitsentzug, wenn die Tat wiederholt begangen wurde, durch eine Personengruppe oder mit 
dem Motiv von ethnischer, nationaler oder religiöser Intoleranz. Wird die Tat von einem staat­
lichen Vertreter verübt, beträgt das Strafmaß zwischen sieben und zwölf Jahren (StGB UKRA 
7.6.2025). Die Ukraine hat im Jahr 1987 die UN-Anti-Folter-Konvention (CAT) ratifiziert und 2006 
deren Zusatzprotokoll (OHCHR o.D.). Im Jahr 1997 hat die Ukraine die Anti-Folter-Konvention 
des Europarats ratifiziert. Insgesamt stattete das Anti-Folter-Komitee des Europarats (CPT) der 
Ukraine bisher 18 Besuche ab (CoE 6.2025). Der letzte Besuch fand im Mai/Juni 2025 statt 
(CoE 6.6.2025).
Trotz diverser (darunter rechtlicher) Verbesserungen geben Folter und Misshandlungen in ukrai­
nischen Haftanstalten weiterhin Anlass zur Besorgnis (EC 30.10.2024). Es wird über mehrere 
Fälle von unmenschlicher Behandlung verletzter russischer Soldaten, begangen von ukraini­
schen Streitkräften, berichtet (UIUKU 19.3.2025). Dokumentiert sind außerdem Fälle von Folter 
und Misshandlungen russischer Kriegsgefangener während der ersten Phasen der Gefangen­
schaft (HRW 16.1.2025).
Folter und unmenschliche Behandlung, begangen von Russland in der Ukraine
Der Krieg in der Ukraine verursacht massive Menschenrechtsverletzungen und Verstöße ge­
gen das humanitäre Völkerrecht (OHCHR 12.12.2023; vgl. UIUKU 19.3.2025). Von russischen 
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Streitkräften werden willkürliche Angriffe verübt, welche Tod und Verwundung von Zivilisten zur 
Folge haben (UIUKU 20.10.2023). Zahlreiche Zivilisten wurden durch den Krieg getötet (UIUKU 
19.3.2025). Die meisten Opfer unter der Zivilbevölkerung sind auf Angriffe mit Explosivwaf­
fen zurückzuführen, welche auch Wohngebäude, Spitäler, Schulen usw. beschädigen (HRW 
16.1.2025). Vertreter von russischen Behörden verüben Kriegsverbrechen, beispielsweise Tö­
tung ukrainischer Kriegsgefangener, Foltermethoden wie systematische sexuelle Gewaltverbre­
chen (Vergewaltigung usw.) sowie Deportationen von Zivilisten (UIUKU 19.3.2025), darunter 
die Deportation ukrainischer Kinder (YSPH 3.12.2024). Gemäß OHCHR wurden mehr als 150 
Zivilisten im Schnellverfahren in von russischen Streitkräften kontrollierten Gebieten hingerichtet 
(OHCHR 31.12.2024). Von russischen Behörden werden Folter und erzwungenes Verschwin­
denlassen als weitverbreitete und systematische Angriffe auf die Zivilbevölkerung angewandt 
(UIUKU 19.3.2025). Ukrainische Kriegsgefangene berichten über weitverbreitete Anwendung 
von Folter zur Gewinnung von Geständnissen und Zeugenaussagen (OHCHR 12.12.2023). In 
von Russland besetzten ukrainischen Gebieten werden viele inhaftierte Zivilisten gefoltert und 
misshandelt. Grundlegende Freiheiten werden missachtet (OHCHR 31.12.2024).
Quellen
■ CoE - Council of Europe (6.6.2025): Council of Europe anti-torture Committee visits Ukraine, https:
//www.coe.int/en/web/cpt/-/council-of-europe-anti-torture-committee-visits-ukraine , Zugriff 
13.6.2025
■ CoE - Council of Europe (6.2025): The CPT and Ukraine, https://www.coe.int/en/web/cpt/ukraine , 
Zugriff 13.6.2025
■ EC - Europäische Kommission (30.10.2024): Commission Staff Working Document - Ukraine 
2024 Report, https://enlargement.ec.europa.eu/document/download/1924a044-b30f-48a2-99c1-
50edeac14da1_en?filename=Ukraine Report 2024.pdf, Zugriff 19.5.2025
■ HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Ukraine, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2120127.html, Zugriff 20.5.2025
■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (o.D.): Ukraine - Status 
of Ratification - Interactive Dashboard, https://indicators.ohchr.org, Zugriff 12.6.2025
■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (31.12.2024): Report 
on the human rights situation in Ukraine, 1 September to 30 November 2024, https://www.ohchr.org/
sites/default/files/documents/countries/ukraine/2024-12-31-pr41-ukraine-en.pdf , Zugriff 20.5.2025
■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (12.12.2023): Report 
on the human rights situation in Ukraine, 1 August to 30 November 2023, https://www.ohchr.org/site
s/default/files/2023-12/23-12-12-OHCHR-37th-periodic-report-ukraine-en.pdf , Zugriff 20.6.2024
■ StGB UKRA - Strafgesetzbuch [Ukraine] (7.6.2025): Кримінальний кодекс України [Strafgesetzbuch 
der Ukraine], https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/2341-14#Text, Zugriff 12.6.2025
■ UIUKU - Unabhängige Internationale Untersuchungskommission zur Ukraine (19.3.2025): Report 
of the Independent International Commission of Inquiry on Ukraine to the Human Rights Council 
(A/HRC/58/67), https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/sessions-r
egular/session58/advance-version/a-hrc-58-67-auv-en.pdf , Zugriff 20.5.2025
■ UIUKU - Unabhängige Internationale Untersuchungskommission zur Ukraine (20.10.2023): Report 
of the Independent International Commission of Inquiry on Ukraine to the UN General Assembly 
(Advance Unedited Version; A/78/540), https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodi
es/hrcouncil/coiukraine/A-78-540-AEV.pdf , Zugriff 20.6.2024
■ Verfassung UKRA - Verfassung [Ukraine] (1.1.2020): Конституція України [Verfassung der Ukraine], 
https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/254к/96-вр#Text, Zugriff 11.6.2024
■ YSPH - Yale School of Public Health (3.12.2024): Russia’s Systematic Program of Coerced Adoption 
and Fostering of Ukraine’s Children, https://files-profile.medicine.yale.edu/documents/a7cf7b6a-3
418-4e74-a716-3f049323d728 , Zugriff 3.6.2025
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7 Korruption
Letzte Änderung 2021-10-18 15:34
Die Gesetze sehen strafrechtliche Sanktionen für Korruption vor, aber die Behörden setzen 
die gesetzlichen Vorgaben nicht effektiv um. Viele Beamte sind ungestraft korrupt, weniger in 
der Regierung, jedoch auf allen Ebenen der Exekutive, Legislative und der Justizbehörden. 
Trotz Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption durch die Regierung bleibt Korruption ein 
ernsthaftes Problem für Bürger und Unternehmen (USDOS 30.3.2021a; vgl. FH 3.3.2021a).
Korruption ist in der Ukraine weit verbreitet und stellt seit vielen Jahren ein inhärentes Pro­
blem dar. Korruption war ein zentrales Thema während der Proteste in Kiew im Herbst/Winter 
2013/2014, welche im Februar 2014 mit einem Regimewechsel endeten. In den Jahren 2014 
und 2015 wurden im Rahmen einer nationalen Antikorruptionsstrategie mehrere neue Gremien 
zur Bekämpfung der Korruption auf verschiedenen Ebenen des Regierungsapparats eingerich­
tet. Darüber hinaus wurden Reformen in Polizei und Justiz eingeleitet, welche beide stark von 
Korruption befallen waren. Es existiert je nach Zuständigkeitsbereich eine Reihe von Stellen, 
welche Korruptionsfälle untersuchen und strafrechtlich verfolgen (Landinfo 2.3.2020; vgl. UA 
27.11.2020). Bis vor Kurzem gab es keine separaten Gesetze zum Schutz von Informanten, 
weshalb viele Bürger Korruption nicht anzeigen wollten. Im Jänner 2020 trat ein neues bzw. ge­
ändertes Gesetz zum Schutz von Informanten bezüglich Korruption in Kraft (Landinfo 2.3.2020; 
vgl. ÖB 5.2021).
Das Hohe Antikorruptionsgericht (HACC) nahm im Jahr 2019 seine Arbeit auf. Mit der Schaf­
fung des HACC wurde das System der Organe des Landes zur Bekämpfung der Korruption auf 
höheren Ebenen vervollständigt. Das HACC ergänzt die zwei zuvor geschaffenen Antikorrup­
tionsbehörden, das Nationale Antikorruptionsbüro (NABU) und die Sonderstaatsanwaltschaft 
für Korruptionsbekämpfung (SAPO) (USDOS 30.3.2021a; vgl. UA 27.11.2020). Die neuen un­
abhängigen Antikorruptionsbehörden sehen sich politischem Druck durch Antireformeliten und 
Oligarchen ausgesetzt, was das Vertrauen der Öffentlichkeit untergräbt, Bedenken hinsichtlich 
des Engagements der Regierung im Kampf gegen die Korruption aufkommen ließ und die Zu­
kunftsfähigkeit der Institutionen bedroht (USDOS 30.3.2021a). Mit der Errichtung des Hohen 
Antikorruptionsgerichts wurde der Aufbau des institutionellen Rahmens für die Bekämpfung der 
endemischen Korruption abgeschlossen (AA 30.5.2021). Im ersten Jahr seiner Tätigkeit fällte 
das HACC 20 Urteile, davon 19 Schuldsprüche (darunter 9 Haftstrafen) und einen Freispruch. 
Mit Stand September 2020 war das HACC im Besitz von 756 Millionen UAH (27 Millionen USD) 
an Kautionsgeldern, was mehr als dem Doppelten des Jahresbudgets des HACC entspricht 
(USDOS 30.3.2021a). Das NABU untersucht derzeit 986 Fälle von Großkorruption (ACAC o.D.). 
Antikorruptionsbehörden waren wiederholt in politisch aufgeladene Konflikte mit anderen staat­
lichen Stellen und gewählten Vertretern verwickelt (FH 3.3.2021a).
Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass öffentlich Bedienstete elektronische Einkommens- und Aus­
gabenerklärungen vorlegen müssen und dass diese öffentlich eingesehen werden dürfen. Die 
Nicht-Vorlage von Erklärungen oder die Einreichung von Falscherklärungen steht unter Strafe. 
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Die Nationale Behörde für Korruptionsprävention (NAPC) ist für die Überprüfung dieser Finan­
zerklärungen und auch für die Kontrolle der Parteienfinanzierung zuständig. Beobachter stellen 
jedoch zunehmend infrage, ob die NAPC die Fähigkeit und Unabhängigkeit besitzt, diese Funkti­
on zu erfüllen (USDOS 30.3.2021a; vgl. ÖB 5.2021, FH 3.3.2021a). Im Oktober 2020 befand das 
Verfassungsgericht, dass Teile des Gesetzes über finanzielle Offenlegung verfassungswidrig 
seien, und entzog der NAPC den Großteil ihrer Befugnisse. Dadurch wurde ein Eckpfeiler der 
Antikorruptionsreform ausgehebelt. Infolge der Entscheidung des Verfassungsgerichts brach 
das Nationale Antikorruptionsbüro 110 Verfahren zu Falscherklärungen ab, und das Hohe Anti­
korruptionsgericht stoppte 17 laufende Gerichtsverfahren. Im Dezember 2020 verabschiedete 
das Parlament gesetzliche Vorgaben zur Wiedereinführung des Vermögenserklärungssystems, 
und Präsident Selenskij stimmte diesem später zu (USDOS 30.3.2021a; vgl. UA 27.11.2020, 
RFE/RL 27.3.2021). Das System der Vermögenserklärungen existiert weiter, die Befugnisse 
der Nationalen Behörde für Korruptionsprävention wurden wiederhergestellt, jedoch konnte die 
strafrechtliche Verantwortung für Falschangaben bislang nicht in vollem Ausmaß wiederher­
gestellt werden (ÖB 5.2021; vgl. FH 3.3.2021a). Die Zivilgesellschaft übt starken Druck aus, 
um die Korruptionsbekämpfung voranzutreiben (FH 3.3.2021a). Der Präsident der Ukraine, hat 
sich vor allem den Kampf gegen die Korruption auf die Fahnen geschrieben (AA 30.5.2021; vgl. 
BAMF 2.11.2020).
In den vergangenen Jahren hat die Ukraine Fortschritte bei der Förderung der Transparenz 
erzielt, zum Beispiel durch die Verpflichtung der Banken, die Identität ihrer Eigentümer zu veröf­
fentlichen (FH 3.3.2021a). Auch die Einführung eines neuen öffentlichen Beschaffungssystems 
(ProZorro) hat zur Transparenzsteigerung beigetragen (EN 15.4.2021). Korruption bleibt im Wirt­
schaftsbereich ein ernstzunehmendes Problem (AC 19.6.2021) und auch im Gesundheitssektor 
(EASO 2.2021). Trotz der Bemühungen um eine Reform des Justizwesens und der Gene­
ralstaatsanwaltschaft bleibt Korruption unter Richtern und Staatsanwälten verbreitet (USDOS 
30.3.2021a; vgl. EN 15.4.2021).
Gemäß dem Corruption Perceptions Index 2020 von Transparency International wird die Ukrai­
ne mit 33 von 100 Punkten bewertet (0=sehr korrupt, 100=sehr wenig korrupt). Ukraine liegt auf 
Rang 117 von 180 untersuchten Staaten, gleichauf mit beispielsweise Sierra Leone und Sambia. 
(Der Corruption Perceptions Index misst das von Experten und Geschäftsleuten wahrgenom­
mene Korruptionsniveau im öffentlichen Sektor.) (TI 2021).
Quellen:
■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (30.5.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Ukraine (Stand: Februar 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053303/Ausw%C3
%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_
Ukraine_%28Stand_Februar_2021%29%2C_30.05.2021.pdf, Zugriff 5.7.2021
■ AC – Atlantic Council / Willem Buiter (19.6.2021): Ukraine’s choice: corruption or growth, https:
//www.atlanticcouncil.org/blogs/ukrainealert/ukraines-choice-corruption-or-growth/ , Zugriff 
16.7.2021
■ ACAC – Anti-Corruption Action Centre (o.D.): реальність — результати: Ключові результати нашої 
роботи [Realität - Resultate: Zentrale Ergebnisse unserer Tätigkeit], https://antac.org.ua/,  Zugriff 
16.7.2021
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■ BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (2.11.2020): Briefing Notes, https:
//www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2020/briefi
ngnotes-kw45-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Zugriff 16.7.2021
■ EASO – European Asylum Support Office [EU] (2.2021): Ukraine FFM report – healthcare reform 
and economic accessibility (Medical Country of Origin Information Report), https://www.ecoi.net/en/
file/local/2045259/2021_02_EASO_MedCOI_Ukraine_FFM_report_healthcare_system_and_econ
omic_accessibility.pdf, Zugriff 13.7.2021   
■ EN – EurasiaNet (15.4.2021): Ukraine’s anti-corruption effort struggles, but soldiers on, https://www.
ecoi.net/de/dokument/2049604.html, Zugriff 16.7.2021
■ FH – Freedom House (3.3.2021a): Freedom in the World 2021 - Ukraine, https://www.ecoi.net/de/
dokument/2046545.html, Zugriff 5.7.2021
■ Landinfo [Norwegen] (2.3.2020): Ukraina: Korrupsjonsbekjempelse og beskyttelse for varslere av 
korrupsjon,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2025536/Temanotat-Ukraina-Korrupsjonsbekjempels
e-og-varslere-02032020.pdf , Zugriff 15.7.2021
■ ÖB – Österreichische Botschaften [Österreich] (5.2021): Asylländerbericht - Ukraine, https://www.
ecoi.net/en/file/local/2055500/UKRA_%C3%96B_BERICHT_2020_05.docx, Zugriff 9.7.2021
■ RFE/RL – Radio Free Europe / Radio Liberty (27.3.2021): Ukraine’s President Sacks Constitutional 
Court Head In Deepening Crisis Over Anti-Graft Reform, https://www.ecoi.net/de/dokument/20478
93.html, Zugriff 16.7.2021
■ TI – Transparency International (2021): Corruption Perceptions Index 2020, https://images.transpa
rencycdn.org/images/2020_Report_CPI_EN.pdf, Zugriff 15.7.2021
■ UA – Ukraine-Analysen (Nr. 243) / Andrii Nekoliak (27.11.2020): Das ukrainische Verfassungsgericht 
kippt Teile der Antikorruptionsreform in der Ukraine, https://www.laender-analysen.de/ukraine-analy
sen/243/UkraineAnalysen243.pdf, Zugriff 15.7.2021
■ USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021a): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices - Ukraine, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048176.html, Zugriff 5.7.2021
8 Wehrdienst und Rekrutierungen
Letzte Änderung 2025-06-26 07:41
Am 24.2.2022 verkündete der ukrainische Präsident Selensky per Erlass eine Generalmobil­
machung, welche mittlerweile mehrmals verlängert wurde (EPGM UKRA 9.5.2025). Der Mo­
bilisierung unter Zwang unterliegen ukrainische Männer im Alter zwischen 25 und 60 Jahren 
(BBC 18.5.2024). Staatsbürger im Alter zwischen 18 und 25 Jahren dürfen ausschließlich frei­
willig mobilisiert werden (BBC 18.5.2024; vgl. GMOB UKRA 1.1.2025). Männlichen ukrainischen 
Staatsbürgern im Alter von 18 bis 60 Jahren ist seit der Generalmobilmachung die Ausreise 
aus der Ukraine verboten (AA 14.10.2024; vgl. SGSB UKRA 19.3.2022). Um ihre Heimatregion 
verlassen zu dürfen, benötigen sie eine Erlaubnis des zugehörigen Kreiswehramts (Zeit On­
line 5.7.2022; vgl. UKRA-Botschaft Wien 18.6.2024). Gemäß gesetzlichen Vorgaben sind unter 
anderem folgende Personengruppen von einer Mobilmachung ausgenommen bzw. haben ein 
Recht auf einen Mobilisierungsaufschub (GMOB UKRA 1.1.2025):
• Personen, die aus gesundheitlichen Gründen kampfuntauglich sind (beispielsweise Men­
schen mit Behinderungen);
• Personen mit mindestens drei Kindern im Alter von bis zu 18 Jahren;
• Alleinerziehende;
• pflegende Angehörige;
• Personen, die höhere öffentliche Ämter bekleiden, wie Leiter von Ministerien, Parlaments­
abgeordnete und Richter des Verfassungsgerichtshofs;
18
22

• Studierende;
• wissenschaftliches und pädagogisches Personal; sowie
• nahe Familienangehörige von Personen bzw. Kämpfern, die während des Ukraine-Kriegs 
getötet wurden oder vermisst werden (GMOB UKRA 1.1.2025).
Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine im Jahr 2022 wurden alle wehrfähigen Män­
ner im Alter zwischen 18 und 60 Jahren aufgefordert, sich in den örtlichen Rekrutierungsbü­
ros registrieren zu lassen und sich einer ärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung zu unterziehen 
(CIA 16.6.2025). Im Militärregister aufscheinende Frauen können zum Militärdienst einberu­
fen oder auf freiwilliger Basis zur Erfüllung von Landesverteidigungstätigkeiten zu Kriegszeiten 
herangezogen werden. Zu Friedenszeiten dürfen Frauen freiwillig auf Vertragsbasis Militär­
dienst leisten (GWD UKRA 10.5.2025). Es gibt in etwa 70.000 weibliche Militärbedienstete (CIA 
16.6.2025).
Die allgemeine Wehrpflicht wurde im Jahr 2012 abgeschafft, jedoch zwei Jahre später wieder 
eingeführt (CIA 16.6.2025; vgl. AA 30.5.2021). Danach erfolgten mehrere Mobilisierungswel­
len, welche hauptsächlich Reservisten, aber auch Grundwehrdienstleistende (Letztere zu einer 
sechsmonatigen Ausbildung) erfassten (AA 30.5.2021). Seit 24.2.2022 findet kein befristeter 
Militärdienst mehr statt (Connection 5.9.2022; vgl. ÖB Kyjiw 3.6.2025, EBCO 5.6.2025).
In der Armee herrscht ein Personalmangel (BAMF 15.4.2024). Mittlerweile dürfen auch In­
haftierte als freiwillige Kämpfer am Krieg teilnehmen. Als Gegenleistung für ihre vertragliche 
Verpflichtung als Soldat wird ihnen eine bedingte Haftstrafe gewährt. Ausgenommen von einem 
Kriegseinsatz sind unter anderem Mehrfachmörder, Vergewaltiger und Personen, die wegen 
Korruption, sexueller Gewalt oder Gefährdung der nationalen Sicherheit der Ukraine verurteilt 
wurden (Prawda UKRA 17.5.2024).
Ukrainische Zivilisten besetzter Gebiete sind Zwangsrekrutierungen durch russische „ Behörden“
ausgesetzt, um sie so in die russische Armee einzugliedern (HRW 16.1.2025).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.10.2024): Ukraine: Reisewarnung/Ausreiseaufforderung 
(Reisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/ukraine-node/ukrainesicherh
eit/201946, Zugriff 13.6.2025
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (30.5.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Ukraine (Stand: Februar 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053303/Auswärtige
s_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Ukraine_(Stand_Febr
uar_2021),_30.05.2021.pdf, Zugriff 10.6.2024 [Login erforderlich]
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (15.4.2024): Briefing Notes, https:
//www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2024/briefi
ngnotes-kw16-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 12.8.2024
■ BBC - British Broadcasting Corporation (18.5.2024): В Україні починається мобілізація по-новому: 
10 ключових питань [In der Ukraine beginnt Mobilisierung auf neue Art und Weise: 10 zentrale 
Fragen], https://www.bbc.com/ukrainian/articles/cd1315gz1qvo, Zugriff 27.6.2024
■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (16.6.2025): The World Factbook - Ukraine, https://www.ci
a.gov/the-world-factbook/countries/ukraine/#military-and-security , Zugriff 20.6.2025
19
23

■ Connection - Connection e. V. (5.9.2022): Ukraine setzt Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus, 
https://de.connection-ev.org/article-3613, Zugriff 1.7.2024
■ EBCO - European Bureau for Conscientious Objection (5.6.2025): Annual Report - Conscientious 
Objection to Military Service in Europe 2024, https://ebco-beoc.org/sites/ebco-beoc.org/files/2025
-06-05-EBCO_Annual_Report_2024.pdf , Zugriff 18.6.2025
■ EPGM UKRA - Erlass des Präsidenten: Generalmobilmachung [Ukraine] (9.5.2025): Указ Президента 
України: Про загальну мобілізацію [Erlass des Präsidenten der Ukraine: Über die Generalmobili­
sierung], https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/65/2022#Text, Zugriff 20.5.2025
■ GMOB UKRA - Gesetz zur Mobilisierung [Ukraine] (1.1.2025): ЗАКОН УКРАЇНИ: Про мобілізаційну 
підготовку та мобілізацію [Gesetz der Ukraine: Über die Mobilisierungsvorbereitung und die Mobi­
lisierung], https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/3543-12#Text, Zugriff 18.6.2025
■ GWD UKRA - Gesetz zum Wehrdienst [Ukraine] (10.5.2025): ЗАКОН УКРАЇНИ: Про військовий 
обов’язок і військову службу [Gesetz der Ukraine: Über die Wehrpflicht und den Wehrdienst], 
https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/2232-12#Text, Zugriff 18.6.2025
■ HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Ukraine, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2120127.html, Zugriff 20.5.2025
■ ÖB Kyjiw - Österreichische Botschaft Kyjiw [Österreich] (3.6.2025): Auskunft der Botschaft, per 
E-Mail
■ Prawda UKRA - Ukrajinska prawda (17.5.2024): Зеленский подписал закон о добровольной мо­
билизации осужденных [Selenskij unterzeichnete Gesetz zur freiwilligen Mobilisierung Verurteilter], 
https://www.pravda.com.ua/rus/news/2024/05/17/7456275, Zugriff 12.8.2024
■ SGSB UKRA - Staatliche Grenzschutzbehörde [Ukraine] (19.3.2022): До кого з чоловіків, громадян 
України віком від 18 до 60 років, не застосовується обмеження виїзду за кордон [Für welche 
ukrainischen Staatsbürger im Alter zwischen 18 und 60 Jahren die Ausreisebeschränkung nicht gilt], 
https://dpsu.gov.ua/ua/news/do-kogo-z-cholovikiv-gromadyan-ukraini-vikom-vid-18-do-60-rokiv-n
e-zastosovutsya-obmezhennya-viizdu-za-kordon- , Zugriff 28.6.2024
■ UKRA-Botschaft Wien - Ukrainische Botschaft Wien [Ukraine] (18.6.2024): Auskunft der Botschaft, 
per E-Mail
■ Zeit Online - Zeit Online (5.7.2022): Russland und Ukraine verschärfen Gesetze – das war der Tag, 
https://www.zeit.de/politik/ausland/2022-07/ukraine-ueberblick-russland-kriegswirtschaft-wehrpflic
htige-slowjansk-nato, Zugriff 28.6.2024
8.1 Wehrersatzdienst
Letzte Änderung 2025-06-26 07:40
Gesetzlich darf das Recht der Bürger auf einen alternativen Dienst (Wehrersatzdienst) einge­
schränkt werden, wenn das Kriegsrecht oder ein Ausnahmezustand herrscht (GAND UKRA 
23.4.2021). Seit 24.2.2022 gilt in der Ukraine das Kriegsrecht (EPEK UKRA 19.4.2025). Auf­
grund des Kriegsrechts wurde das Recht auf einen alternativen Zivildienst (Wehrersatzdienst) 
ausgesetzt (EBCO 5.6.2025; vgl. Connection 30.4.2024, AI 29.4.2025). In der Praxis können 
Personen, welche bestimmten Religionsgemeinschaften angehören und keine Waffen tragen 
können/dürfen, zu relativ friedlichen Tätigkeiten in der Armee herangezogen (mobilisiert) werden, 
beispielsweise als Köche, Fahrer und Ingenieure (KLRH 18.1.2023).
Quellen
■ AI - Amnesty International (29.4.2025): Amnesty Report 2024/25: Zur Lage der Menschenrechte 
weltweit; Ukraine 2024, https://www.ecoi.net/de/dokument/2124771.html, Zugriff 21.5.2025
■ Connection - Connection e. V. (30.4.2024): Ukraine: Antworten auf Fragen zu Kriegsdienstverwei­
gerung, Rekrutierung und Aufenthalt in Deutschland, https://de.connection-ev.org/article-4010 , 
Zugriff 12.6.2024
20
24

■ EBCO - European Bureau for Conscientious Objection (5.6.2025): Annual Report - Conscientious 
Objection to Military Service in Europe 2024, https://ebco-beoc.org/sites/ebco-beoc.org/files/2025
-06-05-EBCO_Annual_Report_2024.pdf , Zugriff 18.6.2025
■ EPEK UKRA - Erlass des Präsidenten: Einführung des Kriegsrechts [Ukraine] (19.4.2025): Указ 
Президента України: Про введення воєнного стану в Україні [Erlass des Präsidenten der Ukraine: 
Über die Einführung des Kriegsrechts in der Ukraine], https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/64/202
2#Text, Zugriff 20.5.2025
■ GAND UKRA - Gesetz zum alternativen (nicht-militärischen) Dienst [Ukraine] (23.4.2021): ЗАКОН 
УКРАЇНИ: Про альтернативну (невійськову) службу [Gesetz der Ukraine: Über den alternativen 
(nicht-militärischen) Dienst], https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/1975-12#Text, Zugriff 12.6.2024
■ KLRH - Kostenlose Rechtshilfe [Ukraine] (18.1.2023): Чи існує альтернативна (невійськова) 
служба під час воєнного стану та хто має на неї право ? [Existiert ein Wehrersatzdienst zu 
Kriegszeiten, und wer ist dazu berechtigt?], https://legalaid.gov.ua/publikatsiyi/chy-isnuye-alternaty
vna-nevijskova-sluzhba-pid-chas-voyennogo-stanu-ta-hto-maye-na-neyi-pravo , Zugriff 14.8.2024
8.2 Wehrdienstverweigerung / Desertion
Letzte Änderung 2025-06-26 07:40
Wehrdienstverweigerung
Laut dem ukrainischen Strafgesetzbuch zieht unbegründetes Nichterscheinen bzw. nicht recht­
zeitiges Erscheinen zum Dienst während des Kriegszustandes oder in einer Gefechtssituation 
eine Freiheitsstrafe von 5-10 Jahren nach sich. Verweigerung der Erfüllung militärischer Pflichten 
sowie Umgehung des Militärdienstes durch Selbstverstümmelung, Vortäuschung einer Krank­
heit, Dokumentenfälschungen oder durch andere Betrugsformen werden mit Freiheitsentzug 
von 5-10 Jahren bestraft, wenn die Taten während des Kriegszustandes oder in einer Gefechtssi­
tuation begangen wurden. Eigenmächtiges Verlassen des Kriegsschauplatzes oder Weigerung, 
während des Kampfes die Waffe zu gebrauchen, wird mit Freiheitsentzug von 5-10 Jahren be­
straft. Die Umgehung der Einberufung zum Militärdienst während einer Mobilmachung wird mit 
Freiheitsentzug von 3-5 Jahren bestraft (StGB UKRA 7.6.2025).
Desertion
Gemäß dem ukrainischen Strafgesetzbuch wird der Begriff der Desertion folgendermaßen defi­
niert: eigenmächtiges Verlassen der Militäreinheit oder des Dienstorts sowie Nichterscheinen 
zum Dienst mit dem Ziel, sich dem Militärdienst zu entziehen. Desertion während des Kriegszu­
stands oder in einer Gefechtssituation wird mit Freiheitsentzug von 5-12 Jahren bestraft (StGB 
UKRA 7.6.2025).
Angesichts der Mobilisierungsbemühungen der ukrainischen Streitkräfte sind zahlreiche wehr­
pflichtige Männer untergetaucht, um den immer häufigeren Kontrollen im öffentlichen Bereich 
zu entgehen (BAMF 15.7.2024). Genaue Zahlen über Desertion, Kriegsdienstverweigerung und 
Militärdienstentziehung in der Ukraine sind nicht verfügbar (Connection 2.10.2022).
Quellen
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (15.7.2024): Briefing Notes, https:
//www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2024/briefi
ngnotes-kw29-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=3, Zugriff 8.8.2024
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