2025-09-15-coi-cms-laenderinformationen-ukraine-version-17-e4d8
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Disclaimer Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt. Das Country of Origin Information - Content Management System (COI-CMS) ist eine Da tenbank mit COI-Inhalten, welche beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (BFA, BVwG etc.) mit Informationen aus vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Quellen und gemäß den Standards der Staatendokumentation befüllt wird. Das COI-CMS gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend rele vanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU-Mitgliedsstaaten. Der jeweilige Bedarfsträger kann aus dem COI-CMS Länder und Themen selektieren und so die für den spezifischen Bedarf relevante Länderinformation zusammenstellen. Das COI-CMS dient den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Es gilt § 5 Abs. 5 BFA-G, d.h. das COI-CMS ist nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen Staatendokumentation. Fallspezifisch relevante Kapitel aus dem COI-CMS werden aber der jeweiligen Partei durch Parteiengehör zugänglich und durch Verwendung in Entscheidungen (Bescheid, Erkenntnis, Urteil) öffentlich gemacht. Wie bereits erwähnt, ist dieses Produkt als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Ge richte entworfen worden. In diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen im Vordergrund. Grundsätzlich wird jede Information mit min destens einer Quelle belegt; aus vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungs findung kein Mehrwert ergibt. Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen kei nen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfol gerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das COI-CMS stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann ins besondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Qualitäts- und Aktualisierungshinweis Die einzelnen Kapitel werden gemäß vorliegenden Ressourcen möglichst aktuell gehalten. Eine Gesamtaktualisierung eines Landes erfolgt alle 12 Monate. Bei bestimmten Ländern wird zu sätzlich eine Teilaktualisierung durchgeführt, die in der Regel sechs Monate nach der Gesamtak tualisierung durchgeführt wird. Sollten es in einem Land zu einer kurzfristigen und maßgeblichen Änderung der Lage kommen, können zusätzliche Aktualisierungen durchgeführt werden. Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Folglich können auch verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden. II

Übersetzungen der Länderinformationen ins Englische Bei den von der Staatendokumentation bereitgestellten Übersetzungen der Länderinformationen ins Englische handelt es sich um Arbeitszusammenfassungen. Anderes als bei den automati schen Übersetzungen (siehe unten) werden diese einer eigenen Überprüfung unterzogen. Die Staatendokumentation ist bemüht, dass die jeweiligen deutsch- und englischsprachigen Versionen (so vorhanden) zum selben Zeitpunkt veröffentlicht werden. Jedoch kann es, aufgrund der umfangreichen Qualitätssicherung vorkommen, dass sich das Datum der Veröffentlichung der beiden Versionen geringfügig unterscheidet. Es sei darauf verwiesen, dass trotz eines möglichen geringfügig unterschiedlichen Veröffentlichungsdatums, der Inhalt der deutsch- und englischsprachigen Version derselbe ist. Automatische Übersetzungen Bei der automatischen Übersetzung handelt es sich um eine maschinelle Übersetzung einer Län derinformation mittels einer Übersetzungssoftware, in eine vom Nutzer festgelegte Zielsprache. Diese Übersetzung wird, da vom Nutzer direkt generiert, weder im Hinblick auf Grammatik und Rechtschreibung noch auf Sinnerhaltung kontrolliert und soll lediglich dazu dienen, einen Ein druck über den Inhalt des Originaldokuments bzw. der verwendenten Quellen zu erlangen. Die Staatendokumentation übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der maschinellen Über setzung. Sollte das Produkt vom Nutzer für eine weitere Verwendung herangezogen werden, insbesondere für eine behördliche Entscheidung, so wird dringend empfohlen die Übersetzung durch einen professionellen Übersetzer kontrollieren bzw. durchführen zu lassen. Qualitätssicherung der maschinellen Übersetzung von DeepL Die Übersetzung, welche nicht als „ automatische Übersetzung“ ausgewiesen wird, wurde von einer/einem professionellen Übersetzer/in qualitätsgesichert. Etwaige in der Übersetzung ent stehende Unstimmigkeiten oder Differenzen sind nicht bindend und haben keine rechtliche Wirkung für Compliance- oder Durchsetzungszwecke. Sollten Fragen zur Richtigkeit der quali tätsgesicherten Übersetzung entstehen, nehmen sie bitte Kontakt mit der Staatendokumentation des BFA unter BFA-Staatendokumentation@bmi.gv.at auf. III

Inhalt 1 Länderspezifische Anmerkungen 1 2 Politische Lage 2 3 Sicherheitslage 6 4 Rechtsschutz / Justizwesen 11 5 Sicherheitsbehörden 13 6 Folter und unmenschliche Behandlung 14 7 Korruption 16 8 Wehrdienst und Rekrutierungen 18 8.1 Wehrersatzdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 8.2 Wehrdienstverweigerung / Desertion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 9 Allgemeine Menschenrechtslage 22 10 Haftbedingungen 25 11 Todesstrafe 27 12 Ethnische Minderheiten 28 12.1 Ethnische Russen / russischsprachige Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 13 Relevante Bevölkerungsgruppen 32 13.1 Sexuelle Minderheiten / LGBTI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 13.2 Frauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 13.3 Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 14 Bewegungsfreiheit 37 15 Binnenvertriebene (IDPs) 39 16 Grundversorgung und Wirtschaft 42 17 Medizinische Versorgung 52 18 Rückkehr 56 19 Dokumente 58 20 Impressum 59 20.1 Urheberrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 20.2 Hinweis zum Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 20.3 Veröffentlichte Versionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 IV

1 Länderspezifische Anmerkungen Letzte Änderung 2025-06-26 07:39 WICHTIGE HINWEISE ZUR GÜLTIGKEIT DER LÄNDERINFORMATION Aufgrund des großflächigen russischen Angriffs auf die Ukraine (Beginn: Februar 2022) war eine umfassende Überarbeitung der vorliegenden Länderinformation erforderlich. Folgende Kapitel, für welche valide Informationen zur Verfügung standen, wurden aktualisiert: • Länderspezifische Anmerkungen • Politische Lage • Sicherheitslage • Sicherheitsbehörden • Folter und unmenschliche Behandlung • Wehrdienst und Rekrutierungen • Wehrersatzdienst • Wehrdienstverweigerung / Desertion • Haftbedingungen • Todesstrafe • Bewegungsfreiheit • Binnenvertriebene (IDPs) • Grundversorgung und Wirtschaft • Medizinische Versorgung • Rückkehr • Dokumente Die übrigen Kapitel wurden mangels bislang vorhandener valider Informationen auf dem Vor kriegsstand (siehe Aktualisierungsdatum am Anfang der einzelnen Kapitel) belassen. Diese Kapitel werden, sobald ausreichende Informationen verfügbar sind, zeitnah aktualisiert wer den. Es sei darauf hingewiesen, dass die aktuelle Lage volatil und von einer nicht absehbaren Dynamik sowie plötzlichen Veränderungen gekennzeichnet ist. Dies hat zur Folge, dass man che Informationen sehr rasch veralten können. Die Staatendokumentation des BFA wird darauf mit einer Aktualisierung der Länderinformation im COI-CMS oder einer Kurzinformation (KI) reagieren. Es darf auf die allgemeine Bedeutung der UNHCR-Guidelines hingewiesen werden. Am 3.3.2022 wurde von den Innenministern der EU die Aktivierung der „ Massenzustrom-Richtli nie“ (Richtlinie über vorübergehenden Schutz) beschlossen. Diese Richtlinie ermöglicht es den 1

EU-Mitgliedstaaten, ukrainischen Kriegsvertriebenen rasch und unbürokratisch eine befristete Aufenthaltserlaubnis innerhalb der EU zu gewähren. Die Richtlinie wurde ursprünglich für ein Jahr aktiviert und mittlerweile bis 4.3.2026 verlängert (https://eur-lex.europa.eu/legal-content /DE/TXT/?uri=CELEX:32024D1836 ). Die Währungsumrechnung erfolgte mit folgendem Kurs: 1 UAH = 0.020879977 (Stand 18.6.2025; https://www.xe.com/ ) Sollte spezifischer Informationsbedarf bestehen, möge bitte mit der Staatendokumentation Kon takt aufgenommen werden (BFA-Staatendokumentation@bmi.gv.at ). Geltungsbereich der Länderinformation Grundsätzliche Aussagen zur Ukraine in diesem Produkt gelten nicht für die von Russland völ kerrechtswidrig annektierten ukrainischen Gebiete (Halbinsel Krim, Donezk, Luhansk, Cherson, Saporischschja), außer es wird ausdrücklich anderes angemerkt. Hinweis zur in dieser Länderinformation verwendeten ACLED-Quelle In der Vorfallsdatenbank von ACLED (Armed Conflict Location & Event Data Project) werden Informationen zu Art, Akteuren, Ort, Datum und anderen Merkmalen von Ereignissen politischer Gewalt, von Demonstrationen und ausgewählten politisch relevanten gewaltfreien Ereignissen codiert. Die ACLED-Daten stammen aus einer Vielzahl lokaler, regionaler und nationaler Quellen, und die Informationen werden von geschulten Datenexperten auf der ganzen Welt gesammelt. Weitergehende Informationen zur Vorgehensweise von ACLED bei der Datensammlung und Codierung können unter anderem dem Codebuch von ACLED entnommen werden. Länderspe zifische Anmerkungen zu Codierentscheidungen bezüglich des Konflikts in der Ukraine sind in einem separaten Dokument zu finden. Diese und weitere Dokumente können der Website von ACLED entnommen werden. 2 Politische Lage Letzte Änderung 2025-06-26 07:41 Die Ukraine ist eine parlamentarisch-präsidiale Republik (AA 19.3.2025; vgl. BS 2024). Der Prä sident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren direkt gewählt. Maximal möglich sind zwei Amts perioden (FH 2025). Staatsoberhaupt ist seit 20. Mai 2019 Präsident Wolodymyr Selensky (AA 19.3.2025; vgl. Präsident UKRA o.D.). Am 20. Mai 2024 endete die formelle Amtszeit Selenskys. Ende März 2024 hätten neue Präsidentschaftswahlen stattfinden sollen, aber da das ukrainische Kriegsrecht sämtliche Wahlen verbietet, hat das Parlament diese nicht angesetzt. Lautder Ver fassung der Ukraine enden die Befugnisse des Präsidenten nicht automatisch, sondern mit der Amtseinführung des neu gewählten Präsidenten, also erst nach erneuten Präsidentschaftswah len. Somit bleibt Selensky weiter im Amt (DW 19.5.2024). Wahlbeobachtern zufolge verlief die Präsidentschaftswahl am 31. März und 21. April 2019 friedlich (OSCE/ODIHR 20.11.2019a) und ließ Wettbewerb zu. Grundfreiheiten wurden respektiert (OSCE/ODIHR 20.11.2019a; vgl. OSCE/ ODIHR 22.4.2019). Kritisiert wurden unter anderem die unklare Wahlkampffinanzierung und die Medienberichterstattung in der Wahlauseinandersetzung (OSCE/ODIHR 20.11.2019a). Auf der 2

Krim und in den damals von Separatisten kontrollierten Gebieten im Donbas fanden keine Wah len statt (FH 2025; vgl. FH 24.2.2022). Seit 4. März 2020 ist Denys Schmyhal Ministerpräsident und somit Regierungschef (AA 19.3.2025; vgl. Regierung UKRA o.D.). Das Parlament ist ein Einkammerparlament (FH 2025). Nach der Inauguration des Präsidenten Selensky wurde das Parlament aufgelöst. Die vorgezogenen Parlamentswahlen fanden am 21. Juli 2019 statt (Zeit Online 21.5.2019; vgl. OSCE/ODIHR 20.11.2019b). Die Wahlbeteiligung betrug knapp 50 % (OSCE/ODIHR 20.11.2019b). Die OSZE sprach trotz des klaren Ergebnisses von einer fairen Konkurrenz. Zwar bemängelte sie fehlende Transparenz bei der Wahlkampffi nanzierung, insgesamt registrierten die Wahlbeobachter bei der Abstimmung allerdings keine gröberen Verstöße (Standard 22.7.2019; vgl. OSCE/ODIHR 20.11.2019b). Bei den Parlaments wahlen gewann Selenskys Partei „ Diener des Volkes“ 43,16 % der Stimmen bzw. 254 Sitze, die Oppositionsplattform „ Für das Leben“ 13,05 % bzw. 43 Sitze, „ Vaterland“ 8,18 % bzw. 26 Sitze, „ Europäische Solidarität“ (Poroschenko-Block) 8,10 % bzw. 25 Sitze und die Partei „ Stimme“ 5,82 % bzw. 20 Sitze (OSCE/ODIHR 20.11.2019b; vgl. FH 2025). Auf der Krim und in den da mals von Separatisten kontrollierten Teilen des Donbas konnten die Wahlen nicht stattfinden (FH 24.2.2022; vgl. FH 2024). Folglich wurden nur 424 der 450 Sitze im Parlament besetzt (FH 2024; vgl. OSCE/ODIHR 20.11.2019b). Darüber hinaus war rund eine Million Bürger nicht wahlberechtigt, weil sie keine registrierte Adresse hatte (FH 2025). Das ukrainische Parlament (Werchowna Rada) wurde bisher über ein Mischsystem zur Hälfte nach Verhältniswahlrecht und zur anderen Hälfte nach Mehrheitswahlrecht in Einerwahlkrei sen gewählt. Das gemischte Wahlsystem wird als anfällig für Manipulation und Stimmenkauf kritisiert. Im Dezember 2019 wurde vom Parlament ein neues Wahlgesetz beschlossen. Es sieht teils ein Verhältniswahlsystem mit offenen Parteilisten sowohl für Parlaments- als auch für Kommunalwahlen vor. Oligarchen üben einen beträchtlichen Einfluss auf die Politik aus und greifen politischen Parteien finanziell unter die Arme. Die Kommunistische Partei sowie russ landfreundliche politische Parteien sind in der Ukraine verboten. Von dem Verbot betroffen ist beispielsweise die Oppositionsplattform „ Für das Leben“ (FH 2025). Das Parteiensystem ist sehr instabil und volatil (BS 2024). Die nach der „ Revolution der Würde“ auf dem Majdan in Kyjiw im Winter 2013/2014 und der Flucht des damaligen Präsidenten Janukowytsch von Präsident Poroschenko begonnene euro pafreundliche Reformpolitik wird durch Präsident Selensky fortgesetzt (AA 30.5.2021). Präsident Selensky erfreut sich großer Beliebtheit (BS 2024; vgl. KIIS 27.3.2025). Nachdem die Ukraine im Februar 2022 einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt hatte, hat im Juni 2022 der Eu ropäische Rat der Ukraine den Status eines Bewerberlandes zuerkannt. Am 1.9.2017 ist das Assoziierungsabkommen zur Annäherung zwischen der Ukraine und der EU in Kraft getreten (Rat der EU 9.4.2025). 2014 wurde die ukrainische Schwarzmeerhalbinsel Krim von Russland annektiert (SWP/Fischer 8.2.2019; vgl. Russland-Analysen/Jilge 27.2.2015, UN News 27.3.2014). Der Krim-Annexion war im März 2014 ein „ Referendum“ vorausgegangen, welches von den pro-russischen Macht habern durchgeführt worden war. Angeblich hatten hierbei mehr als 96 % der Wähler für eine 3

Angliederung der Krim an Russland gestimmt. Tatsächlich war das „ Referendum“ rechtswidrig gewesen, da es eine freie Willensäußerung nicht ermöglicht hatte und das in der UN-Charta ver briefte allgemeine Gewaltverbot verletzt worden war (Russland-Analysen/Jilge 27.2.2015). Die „ Volksabstimmung“ und die Krim-Annexion werden international nicht anerkannt (BPB 18.3.2019; vgl. UNGA 1.4.2014, Rat der EU 20.6.2022, UN 8.9.2023). Im Februar 2022 begann Russland mit der Führung eines großflächigen Angriffskriegs gegen die Ukraine (CoE-PACE 22.6.2023; vgl. UNGA 18.3.2022). Im September 2022 fanden in den beiden ukrainischen „ Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk sowie in den von Russland besetzten ukrainischen Regionen Cherson und Saporischschja „ Referenden“ über eine Eingliederung in die Russische Föderation statt (Lenta 27.9.2022). Diese Scheinreferenden werden von den Vereinten Nationen als völkerrechtswidrig bezeichnet (UN News 27.9.2022) und international nicht anerkannt (Standard 30.9.2022). Die „ Stimmabgabe“ erfolgte unter Zwang und Zeitdruck (Rat der EU 28.9.2022). Demokratische Min deststandards wurden nicht eingehalten (Standard 30.9.2022). Im Kreml fand am 30.9.2022 die Unterzeichnung der Verträge zur Russland-Eingliederung der ukrainischen „ Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk sowie der Regionen Saporischschja und Cherson statt (Kreml 30.9.2022). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (19.3.2025): Ukraine: Steckbrief, https://www.auswaertiges-a mt.de/de/service/laender/ukraine-node/steckbrief/201830, Zugriff 19.5.2025 ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (30.5.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Ukraine (Stand: Februar 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053303/Auswärtige s_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Ukraine_(Stand_Febr uar_2021),_30.05.2021.pdf, Zugriff 10.6.2024 [Login erforderlich] ■ BPB - Bundeszentrale für politische Bildung [Deutschland] (18.3.2019): 18. März 2014: Russlands Annexion der Krim, https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/287565/18-maerz-2014-rus slands-annexion-der-krim , Zugriff 17.11.2023 ■ BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI (Bertelsmann Stiftung’s Transformation Index) 2024 Country Report — Ukraine, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105835/country_report_2024_UKR.pdf , Zugriff 10.6.2024 ■ CoE-PACE - Council of Europe - Parliamentary Assembly (22.6.2023): Political consequences of the Russian Federation’s war of aggression against Ukraine (Resolution 2506), https://pace.coe.int /en/files/32994/html, Zugriff 31.1.2024 ■ DW - Deutsche Welle (19.5.2024): Ukraine: Warum Selenskyj ohne Wahlen im Amt bleiben kann, https://www.dw.com/de/ukraine-warum-selenskyj-ohne-wahlen-im-amt-bleiben-kann/a-68775868 , Zugriff 20.8.2024 ■ FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 - Ukraine, https://www.ecoi.net/de/doku ment/2125456.html, Zugriff 19.5.2025 ■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Ukraine, https://www.ecoi.net/de/doku ment/2105037.html, Zugriff 7.6.2024 ■ FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Ukraine, https://www.ecoi.net/de/do kument/2068660.html, Zugriff 7.6.2024 ■ KIIS - Kyjiwer Internationales Institut für Soziologie (27.3.2025): Динаміка довіри Президенту В. Зеленському в 2019-2025 роках та ставлення до проведення виборів [Dynamik des dem Präsi denten W. Selensky geschenkten Vertrauens 2019-2025 sowie Einstellung zur Durchführung von Wahlen], https://kiis.com.ua/?lang=ukr&cat=reports&id=1510&page=1, Zugriff 18.6.2025 ■ Kreml - Kreml [Russland] (30.9.2022): Подписание договоров о принятии ДНР , ЛНР , Запорожской и Херсонской областей в состав России [Unterzeichnung der Verträge zur Russland-Eingliederung der DVR, LVR, der Regionen Saporischschja und Cherson], http://kremlin.ru/events/president/news /69465, Zugriff 31.1.2024 4

■ Lenta - Lenta (27.9.2022): Объявлены окончательные результаты референдума в ДНР [Verkündet wurden die Endresultate des Referendums in der DVR], https://lenta.ru/news/2022/09/27/dnrr/ , Zugriff 31.1.2024 ■ OSCE/ODIHR - Organization for Security and Co-operation in Europe / Office for Democratic Insti tutions and Human Rights (20.11.2019a): UKRAINE - PRESIDENTIAL ELECTION 31 March and 21 April 2019 - ODIHR Election Observation Mission Final Report, https://www.osce.org/files/f/docum ents/8/3/439631_0.pdf, Zugriff 7.6.2024 ■ OSCE/ODIHR - Organization for Security and Co-operation in Europe / Office for Democratic Insti tutions and Human Rights (20.11.2019b): UKRAINE - EARLY PARLIAMENTARY ELECTIONS 21 JULY 2019 - ODIHR Election Observation Mission Final Report, https://www.osce.org/files/f/docum ents/6/9/439634_0.pdf, Zugriff 7.6.2024 ■ OSCE/ODIHR - Organization for Security and Co-operation in Europe / Office for Democratic In stitutions and Human Rights (22.4.2019): INTERNATIONAL ELECTION OBSERVATION MISSION Ukraine – Presidential Election, Second Round, 21 April 2019 - STATEMENT OF PRELIMINARY FINDINGS AND CONCLUSIONS, https://www.osce.org/files/f/documents/8/d/417821_2.pdf, Zugriff 7.6.2024 ■ Präsident UKRA - Präsident der Ukraine [Ukraine] (o.D.): Startseite, https://www.president.gov.ua, Zugriff 19.5.2025 ■ Rat der EU - Rat der EU (9.4.2025): Ukraine, https://www.consilium.europa.eu/de/policies/easter n-partnership/ukraine, Zugriff 19.5.2025 ■ Rat der EU - Rat der EU (28.9.2022): Ukraine: Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der Euro päischen Union zu den illegalen Scheinreferenden Russlands in den Regionen Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja, https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/09/ 28/ukraine-declaration-by-the-high-representative-on-behalf-of-the-european-union-on-the-illeg al-sham-referenda-by-russia-in-the-donetsk-kherson-luhansk-and-zaporizhzhia-regions/ , Zugriff 31.1.2024 ■ Rat der EU - Rat der EU (20.6.2022): Pressemitteilung: Rechtswidrige Annexion der Krim und von Sewastopol: EU verlängert Sanktionen gegen Russland um ein Jahr, https://www.consilium.europa .eu/de/press/press-releases/2022/06/20/crimea-and-the-city-of-sevastopol-eu-extends-sanctions -over-russia-s-illegal-annexation-by-one-year/ , Zugriff 31.1.2024 ■ Regierung UKRA - Regierung [Ukraine] (o.D.): Шмигаль Денис Анатолійович [Schmyhal Denys Anatoliowytsch], https://www.kmu.gov.ua/profile/denis-shmigal, Zugriff 19.5.2025 ■ Russland-Analysen/Jilge - Jilge, Wilfried (Autor), Russland-Analysen (Herausgeber) (27.2.2015): Geschichtspolitik statt Völkerrecht: Anmerkungen zur historischen Legitimation der Krim-Annexion in Russland (Russland-Analysen Nr. 291), https://laender-analysen.de/russland-analysen/291/Russ landAnalysen291.pdf, Zugriff 16.11.2023 ■ Standard - Standard, Der (30.9.2022): Annexion: Putins Propaganda-Rede im Kreml, https://www. derstandard.at/story/2000139593596/putin-zu-annektierten-ukrainischen-gebietenfuer-immer-uns ere-buerger, Zugriff 17.11.2023 ■ Standard - Standard, Der (22.7.2019): Diener des Volkes werden Kiew regieren, https://www.dersta ndard.at/story/2000106566433/diener-des-volkes-werden-kiew-regieren , Zugriff 7.6.2024 ■ SWP/Fischer - Stiftung Wissenschaft und Politik (Herausgeber), Fischer, Sabine (Autor) (8.2.2019): Der Donbas-Konflikt. Widerstreitende Narrative und Interessen, schwieriger Friedensprozess (SWP- Studie 3), https://www.swp-berlin.org/publications/products/studien/2019S03_fhs.pdf , Zugriff 16.11.2023 ■ UN - United Nations (8.9.2023): So-Called Elections in Occupied Areas of Ukraine ’Have No Legal Grounds’, Undermine Peace Prospects, United Nations Official Tells Security Council, https://press. un.org/en/2023/sc15405.doc.htm, Zugriff 17.11.2023 ■ UNGA - United Nations General Assembly (18.3.2022): Resolution adopted by the General Assembly on 2 March 2022: Aggression against Ukraine (A/RES/ES-11/1), https://daccess-ods.un.org/access .nsf/Get?OpenAgent&DS=A/RES/ES-11/1&Lang=E, Zugriff 31.1.2024 ■ UNGA - United Nations General Assembly (1.4.2014): Resolution adopted by the General Assembly on 27 March 2014: Territorial integrity of Ukraine (A/RES/68/262), https://www.securitycouncilreport. org/atf/cf/\{65BFCF9B-6D27-4E9C-8CD3-CF6E4FF96FF9\}/a_res_68_262.pdf , Zugriff 17.11.2023 ■ UN News - United Nations News (27.9.2022): So-called referenda in Russian-controlled Ukraine „ cannot be regarded as legal“: UN political affairs chief, https://news.un.org/en/story/2022/09/11281 61, Zugriff 17.11.2023 5

■ UN News - United Nations News (27.3.2014): Backing Ukraine’s territorial integrity, UN Assembly de clares Crimea referendum invalid, https://news.un.org/en/story/2014/03/464812, Zugriff 16.11.2023 ■ Zeit Online - Zeit Online (21.5.2019): Ukrainer wählen am 21. Juli ein neues Parlament, https: //www.zeit.de/politik/ausland/2019-05/ukraine-wolodymyr-selenskyj-parlament-neuwahlen , Zugriff 7.6.2024 3 Sicherheitslage Letzte Änderung 2025-06-26 07:41 Am 24.2.2022 haben russische Streitkräfte die Ukraine angegriffen (AA 14.10.2024), und es begann ein großflächiger Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine (CoE-PACE 22.6.2023; vgl. UNGA 18.3.2022). In der Ukraine wurde der Notstand verhängt (BMEIA 16.6.2025) bzw. das Kriegsrecht ausgerufen (EPEK UKRA 19.4.2025). Sicherheitsmaßnahmen sind regional und lokal unterschiedlich und können beinhalten: Ausgangssperren, Einschränkungen der Bewe gungsfreiheit, Personenkontrollen usw. (USDOS 14.11.2024). Die Sicherheitslage in der Ukraine ist unberechenbar (OSAC 27.9.2024; vgl. EDA 10.4.2025). Im ganzen Land kommt es zu re gelmäßigen Raketen- und Drohnenangriffen, wodurch ein beträchtlicher Schaden an der zivilen Infrastruktur entsteht, beispielsweise in Wohngegenden und Energie- und Industrieanlagen (GOV.UK 13.5.2025). Täglich fordern Angriffe aus der Luft und durch Bodentruppen Todesopfer und Verletzte, auch unter der Zivilbevölkerung (EDA 10.4.2025). Die UN Human Rights Monito ring Mission gibt an, dass seit 24. Februar 2022 in der Ukraine mehr als 13.000 Zivilisten getötet und beinahe 33.000 verletzt wurden. Die Dunkelziffer dürfte um einiges höher sein (OHCHR 12.6.2025). Der Krieg in der Ukraine verursacht massive Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht (OHCHR 12.12.2023; vgl. UIUKU 19.3.2025). Ver treter von russischen Behörden verüben Kriegsverbrechen, beispielsweise Tötung ukrainischer Kriegsgefangener, Foltermethoden wie systematische sexuelle Gewaltverbrechen (Vergewal tigung usw.) sowie Deportationen von Zivilisten (UIUKU 19.3.2025), darunter die Deportation ukrainischer Kinder (YSPH 3.12.2024). Überall im Land besteht Gefahr durch nicht explodier te Munition, im Küstenbereich zudem durch Seeminen (AA 14.10.2024). Die ehemaligen und aktiven Kampfgebiete sind teilweise stark vermint (EDA 10.4.2025). Der Luftraum über der Ukraine ist geschlossen (EDA 10.4.2025). Ein- und Ausreisen sind nur auf dem Landweg möglich. Alle Eisenbahnverbindungen sind durch die kriegerischen Aus einandersetzungen stark beeinträchtigt. Der Straßenverkehr ist durch Beschädigungen und Kontrollstellen verlangsamt. Auf der ukrainischen Schwarzmeerhalbinsel Krim sind Häfen und Flughäfen geschlossen (AA 14.10.2024). Die folgende Tabelle illustriert, dass (regional betrachtet) die meisten Sicherheitsvorfälle/To desopfer im Zeitraum 1.7.2024-30.5.2025 in Donezk geschahen, gefolgt von den Regionen Cherson, Sumy, Charkiw, Saporischschja und Tschernihiw (ACLED 6.2025). Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle und Todesopfer in der Ukraine in den Zeiträu men 1.1.-30.5.2025 und 1.7.-31.12.2024 nach Regionen (Oblaste) gemäß ACLED-Daten (Darstellung der Staatendokumentation) 6

Quelle 1: ACLED 6.2025 Die nachfolgende Grafik verdeutlicht ebenfalls, dass Donezk (gefolgt von der Region Sumy) im Vergleich mit anderen ukrainischen Regionen die meisten Sicherheitsvorfälle hinnehmen musste (ACLED 6.2025). Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle in ukrainischen Regionen (Oblaste) im Zeitraum Juli 2024 bis Mai 2025 im Monatsverlauf gemäß ACLED-Daten (Darstellung der Staatendokumentation) 7
