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■ FH – Freedom House (3.3.2021a): Freedom in the World 2021 - Ukraine, https://www.ecoi.net/de/
dokument/2046545.html, Zugriff 5.7.2021
■ HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - Ukraine, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2043737.html, Zugriff 5.7.2021 
■ ILGA – International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (16.2.2021): Annual 
Review of the Human Rights Situation of Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex People in Europe 
and Central Asia 2021, https://www.ecoi.net/en/file/local/2045688/Annual-Review-Full-2021.pdf , 
Zugriff 3.5.2021 
■ NLPU – Nationales LGBT-Portal der Ukraine (23.1.2021): ЄСПЛ розгляне скаргу гей-пари на 
відсутність в Україні одностатевих партнерств [EGMR wird Beschwerde eines homosexuellen 
Paares bzgl. Nicht-Existenz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der Ukraine prüfen], https:
//www.lgbt.org.ua/news/show_4833/, Zugriff 14.7.2021
■ ÖB – Österreichische Botschaften [Österreich] (5.2021): Asylländerbericht - Ukraine, https://www.
ecoi.net/en/file/local/2055500/UKRA_%C3%96B_BERICHT_2020_05.docx, Zugriff 9.7.2021 
■ USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021a): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices - Ukraine, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048176.html, Zugriff 5.7.2021
■ WR – Werchowna Rada [Parlament] [Ukraine] (1.1.2020): Конституція України [Verfassung der 
Ukraine] (in der Fassung vom 1.1.2020), https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/254%D0%BA/96-%
D0%B2%D1%80#Text, Zugriff 12.7.2021 
13.2 Frauen
Letzte Änderung 2021-10-19 12:22
Die Verfassung schreibt die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ausdrücklich vor 
(AA 30.5.2021; vgl. WR 1.1.2020). Auch im Übrigen gibt es keine rechtlichen Benachteiligun­
gen. Nach ukrainischem Arbeitsrecht genießen Frauen dieselben Rechte wie Männer. Tatsäch­
lich werden sie jedoch schlechter bezahlt und sind in Spitzenpositionen unterrepräsentiert (AA 
30.5.2021). Veranstaltungen, die von Frauenrechtsaktivisten organisiert werden, werden re­
gelmäßig von Mitgliedern gewalttätiger radikaler Gruppen gestört (USDOS 30.3.2021a). Nach 
Zwischenfällen mit rechten Gruppierungen in den Jahren 2018 und 2019 verliefen die Para­
den zum internationalen Frauentag trotz diverser Gegenaktionen religiöser und rechtsradikaler 
Gruppen ohne große Zwischenfälle (AA 30.5.2021).
Gewalt gegen Frauen und Mädchen bleibt ein ernstes Problem (HRW 22.7.2020). Durch den be­
waffneten Konflikt, Menschenrechtsverletzungen und die Covid-Pandemie kommt es vermehrt 
zu häuslicher Gewalt und Gender Based Violence (GBV), wovon vor allem Frauen betroffen 
sind (ÖB 5.2021). Ein neues Gesetz, welches systematische häusliche Gewalt als Straftatbe­
stand deklariert, wurde im Dezember 2017 angenommen (ÖB 5.2021; vgl. HRW 22.7.2020). 
Es gibt jedoch kaum ausreichend psychosoziale und medizinische (Notfall-)Einrichtungen mit 
geschultem Personal (ÖB 5.2021). Häusliche Gewalt wird selten gemeldet und häufig nicht 
wirksam bekämpft (AI 7.4.2021). Am 29.7.2021 unterzeichnete der ukrainische Präsident ein 
Gesetz, wodurch sich Staatsbedienstete für Straftaten im Bereich häuslicher Gewalt nunmehr 
(wie auch andere ukrainische Bürger) gerichtlich verantworten müssen und nicht mehr nur dis­
ziplinarrechtlich belangt werden (KP 30.7.2021). Die Istanbul-Konvention des Europarats zur 
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wurde von der Ukraine nicht 
ratifiziert (AI 7.4.2021; vgl. HRW 22.7.2020).
Frauen und Mitglieder von Minderheitengruppen dürfen am politischen Leben in der Ukraine 
teilnehmen. Diese Rechte werden jedoch durch Faktoren wie Diskriminierung, den Konflikt im 
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Osten und das Fehlen von Ausweisdokumenten (häufig bei Roma) eingeschränkt. Das Gesetz 
über Kommunalwahlen schreibt eine 30%-Quote für Frauen auf Parteilisten vor (FH 3.3.2021a). 
Bei den Lokalwahlen im Oktober 2020 betrug der Frauenanteil auf Parteikandidatenlisten 43%, 
und Frauen errangen ca. 30% der Sitze in Gemeinderäten. Bei den Parlamentswahlen 2019 
errangen Frauen im Parlament 21% der Sitze (USDOS 30.3.2021a). Gemäß dem Global Gender 
Gap Index 2021 liegt die Ukraine auf Rang 74 (von insgesamt 156 Ländern). Der Global Gender 
Gap Index misst Geschlechterunterschiede anhand 4 Dimensionen: wirtschaftliche Partizipati­
onsmöglichkeiten, Bildungsniveau, Gesundheit und politische Macht (WEF 3.2021).
Aufgrund der fehlenden Rechtsstaatlichkeit in den Separatistengebieten sind dort Frauen be­
sonders gefährdet. Es gibt Berichte über Missbrauch, Sexsklaverei und Menschenhandel (ÖB 
5.2021).
Quellen:
■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (30.5.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Ukraine (Stand: Februar 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053303/Ausw%C3
%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_
Ukraine_%28Stand_Februar_2021%29%2C_30.05.2021.pdf, Zugriff 5.7.2021
■ AI – Amnesty International (7.4.2021): Ukraine 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048857.h
tml, Zugriff 6.7.2021
■ FH – Freedom House (3.3.2021a): Freedom in the World 2021 - Ukraine,https://www.ecoi.net/de/do
kument/2046545.html, Zugriff 5.7.2021
■ HRW – Human Rights Watch (22.7.2020): Thousands Urge Ukraine’s President to Help Stop Violence 
Against Women, https://www.ecoi.net/de/dokument/2034559.html, Zugriff 16.8.2021
■ KP – Kyiv Post (30.7.2021): Zelensky signs law on domestic violence, https://www.kyivpost.com/ukr
aine-politics/zelensky-signs-law-on-domestic-violence.html,  Zugriff 18.8.2021
■ ÖB – Österreichische Botschaften [Österreich] (5.2021): Asylländerbericht - Ukraine, https://www.
ecoi.net/en/file/local/2055500/UKRA_%C3%96B_BERICHT_2020_05.docx, Zugriff 9.7.2021
■ USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021a): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices - Ukraine, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048176.html, Zugriff 5.7.2021
■ WEF – World Economic Forum (3.2021): Global Gender Gap Report 2021, http://www3.weforum.o
rg/docs/WEF_GGGR_2021.pdf, Zugriff 23.8.2021
■ WR – Werchowna Rada [Parlament] [Ukraine] (1.1.2020): Конституція України [Verfassung der 
Ukraine] (in der Fassung vom 1.1.2020), https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/254%D0%BA/96-%
D0%B2%D1%80#Text, Zugriff 12.7.2021 
13.3 Kinder
Letzte Änderung 2021-10-19 12:43
Die Ukraine hat die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert (USDOL 30.9.2020; vgl. OHCHR o.D.). 
Für die Rechte von Kindern setzt sich u.a. die Ombudsperson ein (MRBP o.D.b).
Der Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft erfolgt durch Geburt auf ukrainischem Boden 
oder durch Eltern, welche die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen (USDOS 30.3.2021a). Die 
Registrierung Neugeborener als ukrainische Staatsbürger in den nicht-regierungskontrollierten 
Gebieten von Donezk und Lugansk sowie auf der Krim ist mit Hindernissen verbunden (USDOL 
30.9.2020; vgl. USDOS 30.3.2021a). Ca. ein Drittel der Roma-Kinder ist unregistriert, was ihren 
Zugang zu Bildung erschwert. Aufgrund der Sicherheitslage ist der Zugang zu Bildungseinrich­
tungen für Kinder, welche nahe der Kontaktlinie leben, eingeschränkt (USDOL 30.9.2020). Das 
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Mindestalter für Eheschließungen beträgt 18 Jahre. Mit gerichtlichem Beschluss ist eine Heirat 
ab 16 Jahren möglich, wenn dies im Interesse des Kindes liegt (USDOS 30.3.2021a).
Kinder in und aus der Ukraine sind Opfer von Menschenhandel und schlimmsten Formen von 
Kinderarbeit ausgesetzt, darunter Erzeugung von Pornografie, Tätigkeiten im Bergbau und 
Zwangsbettelei. Kinder in Not, einschließlich Opfer von Menschenhandel, werden in Unterkünf­
ten/Zentren für sozialpsychologische Rehabilitation betreut. Es stehen 82 Zentren (darunter 
acht Unterkünfte) zur Verfügung. Laut Regierungsbediensteten mangelt es den Zentren an 
Ressourcen und Personal für Opfer sexueller Ausbeutung. Gemäß den geltenden Gesetzen 
dürfen Kinder ab 16 Jahren einer Arbeit nachgehen. 9,7% der Kinder zwischen fünf und vier­
zehn Jahren sind berufstätig. 97% dieser Kinder sind im Agrarsektor beschäftigt. Unbegleitete 
IDP-Kinder sind besonders von Arbeitsausbeutung betroffen. 97,2% der Kinder zwischen fünf 
und vierzehn Jahren besuchen die Schule (USDOL 30.9.2020). Öffentliche Bildung ist laut Art. 
53 der Verfassung kostenlos (USDOL 30.9.2020; vgl. WR 1.1.2020). 
Zwangsarbeit und Zwangsrekrutierungen finden staatlicherseits nicht statt (AA 30.5.2021). Vor 
allem die jüngere Generation ist in der Ostukraine einer intensiven politischen Indoktrinierung 
ausgesetzt, und in beiden „ Republiken“ wurden zu diesem Zweck militarisierte Jugendorga­
nisationen gegründet (FH 3.3.2021b). In den von Separatisten kontrollierten Landesteilen soll 
es zum Einsatz von Jugendlichen in militärischen Verbänden gekommen sein. In den nicht-
regierungskontrollierten Gebieten und auf der Krim erfolgen eine zunehmende Militarisierung 
der Schulausbildung bereits im frühesten Kindesalter sowie eine paramilitärische Ausbildung 
Jugendlicher (AA 30.5.2021). Schulkinder auf der Krim sind russischer Militärpropaganda aus­
gesetzt (FH 3.3.2021c). Der Eintritt in die russischen Streitkräfte wurde auf der Krim auch 
während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 teilweise durch Massenveranstaltungen von den 
Besatzungsbehörden beworben (AA 30.5.2021).
Für Minderjährige gibt es staatliche Unterstützungen in Form von Familienbeihilfen, welche 
an arme Familien vergeben werden. Hinzu kommt ein Zuschuss bei Geburt oder Adoption 
eines Kindes sowie eine Beihilfe für Alleinerziehende. Der Geburtszuschuss beträgt derzeit 
41.280 UAH (ca. 1.288 Euro). Davon werden 10.320 UAH (ca. 322,15 Euro) in den 2-3 Monaten 
nach Geburt/Adoption ausbezahlt, die restliche Summe in gleichen Zahlungen von 860 UAH 
(ca. 26,85 Euro) monatlich im Laufe der folgenden drei Jahre. Dieselbe Summe wird auch im 
Zusammenhang mit dem Adoptionszuschuss (welcher sich nicht nur auf Adoption, sondern auch 
auf Kinder unter Vormundschaft bezieht) angeführt (ÖB 5.2021).
Quellen:
■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (30.5.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Ukraine (Stand: Februar 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053303/Ausw%C3
%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_
Ukraine_%28Stand_Februar_2021%29%2C_30.05.2021.pdf, Zugriff 5.7.2021
■ FH – Freedom House (3.3.2021b): Freedom in the World 2021 - Eastern Donbas, https://www.ecoi
.net/de/dokument/2046509.html, Zugriff 5.7.2021
■ FH – Freedom House (3.3.2021c): Freedom in the World 2021 - Crimea, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2046506.html, Zugriff 2.8.2021
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■ MRBP – Menschenrechtsbeauftragter des Parlaments [Ukraine] (o.D.b): Права дитини [Kinderrech­
te], https://ombudsman.gov.ua/ua/page/child/, Zugriff 2.8.2021
■ ÖB – Österreichische Botschaften [Österreich] (5.2021): Asylländerbericht - Ukraine, https://www.
ecoi.net/en/file/local/2055500/UKRA_%C3%96B_BERICHT_2020_05.docx, Zugriff 9.7.2021
■ OHCHR – Human Rights Office of the High Commissioner [UN] (o.D.): Ukraine: Status of Ratification 
– Interactive Dashboard, https://indicators.ohchr.org/, Zugriff 22.7.2021
■ USDOL – US Department of Labor [USA] (30.9.2020): 2019 Findings on the Worst Forms of Child 
Labor: Ukraine, https://www.ecoi.net/de/dokument/2040652.html, Zugriff 2.8.2021
■ USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021a): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices - Ukraine, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048176.html, Zugriff 5.7.2021
■ WR – Werchowna Rada [Parlament] [Ukraine] (1.1.2020): Конституція України [Verfassung der 
Ukraine] (in der Fassung vom 1.1.2020), https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/254%D0%BA/96-%
D0%B2%D1%80#Text, Zugriff 12.7.2021 
14 Bewegungsfreiheit
Letzte Änderung 2025-06-26 07:41
Die Verfassung garantiert jeder Person, die sich legal in der Ukraine aufhält, Bewegungsfreiheit, 
freie Wahl des Wohnorts sowie das Recht, aus der Ukraine auszureisen - soweit Gesetze keine 
Beschränkungen vorsehen. Ukrainische Staatsbürger dürfen nicht aus der Ukraine ausgewiesen 
werden (Verfassung UKRA 1.1.2020). In folgenden Fällen darf das Ausreiserecht ukrainischer 
Staatsbürger vorübergehend eingeschränkt werden: wenn diese im Besitz von Staatsgeheim­
nissen sind; wenn Staatsbürger strafrechtlich verurteilt wurden (bis zum Abbüßen der Strafe oder 
bis zur Strafbefreiung); wenn Staatsbürger von der Nationalpolizei administrativ überwacht wer­
den; wenn eine vorbeugende Maßnahme verhängt wurde, welche die Ausreise aus der Ukraine 
nicht gestattet (bis zum Ende des Strafverfahrens oder bis zur Aufhebung der Beschränkun­
gen); usw. (GAE UKRA 15.11.2024). (Zur Erklärung: „Administrative Überwachung“ bedeutet 
vorübergehende und vorbeugende Zwangsmaßnahmen zur Überwachung und Kontrolle von 
Personen, welche eine Freiheitsstrafe verbüßt haben (GAÜP UKRA 19.5.2024)).
Männlichen ukrainischen Staatsbürgern im Alter von 18 bis 60 Jahren ist seit der Generalmobil­
machung die Ausreise aus der Ukraine verboten (AA 14.10.2024; vgl. SGSB UKRA 19.3.2022). 
Ein Ministerkabinettsbeschluss betreffend Regelungen zur Überschreitung der Staatsgrenze 
enthält eine Auflistung von Personengruppen, welchen zu Zeiten des Kriegsrechts oder des 
Ausnahmezustands das Überschreiten der Staatsgrenze erlaubt ist, darunter Personen mit Be­
hinderungen; sowie nahe Familienangehörige, welche Kinder mit Behinderungen bei der Aus­
reise aus der Ukraine begleiten, wenn sie nicht der Mobilisierung unterliegen; usw. (BMKÜSG 
UKRA 13.3.2025). Kinderreiche Väter und Vormunde sind ebenfalls berechtigt, zu Zeiten des 
Kriegsrechts die Ukraine zu verlassen (BBC 25.4.2024). Dasselbe gilt für alleinerziehende Väter 
(UKRA-Botschaft Wien 18.6.2024). Im Falle eines Ausnahmezustands oder des Kriegsrechts 
haben außerdem ein paar andere Personengruppen, darunter Sportler, Triebfahrzeugführer und 
Mitarbeiter von Eisenbahnverkehrsunternehmen, das Recht, die Staatsgrenze zu überschreiten 
(ÖB Kyjiw 3.6.2025). Ebenso gilt das Ausreiseverbot nicht für Fahrer humanitärer Hilfstrans­
porte (DW 19.7.2022; vgl. UKRA-Botschaft Wien 18.6.2024). Handelsmatrosen ist die Ausreise 
aus der Ukraine mit Zustimmung der örtlichen Militärverwaltung gestattet (REU 27.8.2022). Die 
Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis zum Überschreiten der Staatsgrenze wird bei 
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der Ausreise aus der Ukraine direkt am Kontrollpunkt getroffen, gemäß der Gesetzgebung und 
nach Prüfung der Unterlagen, welche das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Gründen für die 
Erteilung einer Ausreisegenehmigung bestätigen (ÖB Kyjiw 3.6.2025).
Seit 11.5.2017 existiert eine EU-Verordnung, mit der ukrainische Staatsangehörige bei Reisen in 
die EU von der Visumpflicht befreit werden, sofern sie sich höchstens 90 Tage in einem Zeitraum 
von 180 Tagen dort aufhalten (Rat der EU 9.4.2025). Weltweit sind 5.619.670 Flüchtlinge aus 
der Ukraine registriert, davon befinden sich 5.059.110 Personen in Europa (UNHCR 31.5.2025).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.10.2024): Ukraine: Reisewarnung/Ausreiseaufforderung 
(Reisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/ukraine-node/ukrainesicherh
eit/201946, Zugriff 13.6.2025
■ BBC - British Broadcasting Corporation (25.4.2024): Розчаровані у „ своїй державі“. Що не так із 
обмеженням прав українських чоловіків за кордоном [Von „ ihrem Staat“ enttäuscht. Was an der 
Einschränkung der Rechte ukrainischer Männer im Ausland falsch ist], https://www.bbc.com/ukrain
ian/articles/c3g54jr0qx0o, Zugriff 14.8.2024
■ BMKÜSG UKRA - Beschluss des Ministerkabinetts: Regelungen betreffend Überschreitung der 
Staatsgrenze [Ukraine] (13.3.2025): КАБІНЕТ МІНІСТРІВ УКРАЇНИ - ПОСТАНОВА (№ 57): Про 
затвердження Правил перетинання державного кордону громадянами України [Beschluss des 
Ministerkabinetts der Ukraine: Über die Annahme der Regelungen betreffend die Überschreitung der 
Staatsgrenze durch Staatsbürger der Ukraine], https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/57-95-п#Text, 
Zugriff 13.6.2025
■ DW - Deutsche Welle (19.7.2022): Wie Männer trotz Verbots die Ukraine verlassen, https://www.dw
.com/de/ich-bin-kein-verräter-wie-männer-trotz-verbots-die-ukraine-verlassen/a-62514249 , Zugriff 
24.6.2024
■ GAE UKRA - Gesetz zur Aus- und Einreise [Ukraine] (15.11.2024): ЗАКОН УКРАЇНИ: Про порядок 
виїзду з України і в’їзду в Україну громадян України [Gesetz der Ukraine: Über den Ablauf der 
Aus- und Einreise ukrainischer Staatsbürger], https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/3857-12#Text, 
Zugriff 21.5.2025
■ GAÜP UKRA - Gesetz zur administrativen Überwachung von Personen [Ukraine] (19.5.2024): 
ЗАКОН УКРАЇНИ: Про адміністративний нагляд за особами, звільненими з місць позбавлення 
волі [Gesetz der Ukraine: Über die administrative Überwachung von Personen, die eine Freiheits­
strafe verbüßten], https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/264/94-вр#Text, Zugriff 14.6.2024
■ ÖB Kyjiw - Österreichische Botschaft Kyjiw [Österreich] (3.6.2025): Auskunft der Botschaft, per 
E-Mail
■ Rat der EU - Rat der EU (9.4.2025): Ukraine, https://www.consilium.europa.eu/de/policies/easter
n-partnership/ukraine, Zugriff 19.5.2025
■ REU - Reuters (27.8.2022): Ukraine allows sailors to leave country in likely boost for grain shipments, 
https://www.reuters.com/world/europe/ukraine-allows-sailors-leave-country-likely-boost-grain-shi
pments-2022-08-27/ , Zugriff 24.6.2024
■ SGSB UKRA - Staatliche Grenzschutzbehörde [Ukraine] (19.3.2022): До кого з чоловіків, громадян 
України віком від 18 до 60 років, не застосовується обмеження виїзду за кордон [Für welche 
ukrainischen Staatsbürger im Alter zwischen 18 und 60 Jahren die Ausreisebeschränkung nicht gilt], 
https://dpsu.gov.ua/ua/news/do-kogo-z-cholovikiv-gromadyan-ukraini-vikom-vid-18-do-60-rokiv-n
e-zastosovutsya-obmezhennya-viizdu-za-kordon- , Zugriff 28.6.2024
■ UKRA-Botschaft Wien - Ukrainische Botschaft Wien [Ukraine] (18.6.2024): Auskunft der Botschaft, 
per E-Mail
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (31.5.2025): Operational Data Portal - 
Ukraine Refugee Situation, https://data.unhcr.org/en/situations/ukraine?utm, Zugriff 13.6.2025
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■ Verfassung UKRA - Verfassung [Ukraine] (1.1.2020): Конституція України [Verfassung der Ukraine], 
https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/254к/96-вр#Text, Zugriff 11.6.2024
15 Binnenvertriebene (IDPs)
Letzte Änderung 2025-06-26 07:41
Mit Stand April 2025 gab es in der Ukraine 3.757.000 Binnenvertriebene (IOM 4.2025). Die ukrai­
nische Regierung betreibt ein Registrierungssystem für Binnenvertriebene (BMKIDPR UKRA 
8.4.2025). Manchen Binnenvertriebenen, welche ihren IDP-Status nicht nachweisen können, ist 
der Zugang zu staatlichen Dienstleistungen und Unterstützungsmaßnahmen verwehrt (IDMC 
2024). Für Binnenvertriebene ist eine staatliche monatliche Unterstützung von mindestens UAH 
2.000 [ca. EUR 42] vorgesehen (BMKIDP UKRA 15.4.2025). Die meisten Binnenvertriebenen 
leben in Miete im Privatsektor. IDP-Haushalte, welche mehr als ein Drittel ihres monatlichen 
Einkommens für die Miete aufwenden, erhalten vom Staat einen Mietzuschuss (WB 28.2.2025). 
Für Binnenvertriebene werden staatliche Zuschüsse angeboten, damit sie mithilfe zinsgünstiger 
Hypotheken Wohnraum erwerben können. Diese Programme sind aber ineffizient (Ukraine-
Analysen/Liasheva 13.7.2022). Binnenvertriebene, welche nicht registriert sind, aber faktisch 
bereits Wohnraum besitzen, haben ebenfalls ein Anrecht auf einen Zuschuss (Regierung UKRA 
1.3.2024). Für den Bau von Unterkünften für Binnenvertriebene wurde ein nationales Programm 
verabschiedet. Personen, welche Binnenvertriebene beherbergen, erhalten vom Staat eine 
finanzielle Unterstützung zur Abdeckung der Unterbringungskosten (CoE-PACE 6.6.2022). Ge­
setzlich ist die Regierung dazu angehalten, IDPs eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen, 
jedoch treffen die Behörden diesbezüglich keine wirksamen Maßnahmen (USDOS 23.4.2024). 
Ältere Binnenvertriebene haben große Schwierigkeiten, eine neue Unterkunft zu finden. In den 
Notunterkünften für Vertriebene sind sie überrepräsentiert, weil ihre finanziellen Ressourcen 
zur Beschaffung von Wohnraum unzureichend sind. Notunterkünfte sind für ältere Menschen 
mit Behinderungen meistens ungeeignet, weil sie nicht barrierefrei sind. Viele dieser Menschen 
wurden deshalb seit Beginn des russischen Angriffskriegs in Pflegeheimen untergebracht. Im 
März 2024 ergriffen die De-facto-Behörden in der besetzten Region Donezk eine Maßnahme 
bezüglich zurückgelassener Besitztümer Vertriebener. Sie veröffentlichten im Internet eine Auf­
listung „ eigentümerloser“ Immobilien und gaben den Eigentümern 30 Tage Zeit, persönlich zu 
erscheinen und einen russischen oder vor Ort ausgestellten „ Pass“ vorzulegen, um ihr Eigentum 
zurückzuerlangen. Das Vorgehen kam einer Enteignung der Vertriebenen gleich (AI 29.4.2025).
Die folgende Karte stellt die auf Schätzungen beruhende Verteilung der Binnenvertriebenen in 
der Ukraine nach Region (Oblast) dar. Die dunkelblau hinterlegten Regionen (Charkiw und Dni­
propetrowsk) weisen auf eine hohe Anzahl aufhältiger Binnenvertriebener hin (300.000-588.000 
Binnenvertriebene). Die hellblau hinterlegten Regionen (Wolhynien, Riwne und Tscherniwzi) 
hingegen beherbergen eine geringere Anzahl Binnenvertriebener (zwischen 38.000 und 60.000 
Binnenvertriebene). Zwischen diesen beiden Gegenpolen liegen die übrigen Regionen der Ukrai­
ne (IOM 17.4.2025). [Zu den von Russland besetzten Regionen sind keine Daten vorhanden; 
Anm. der Staatendokumentation.]
Geschätzte Verteilung der Binnenvertriebenen nach Region (Oblast)
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Quelle 5: IOM 17.4.2025
Die meisten Binnenvertriebenen leben in den Regionen Dnipropetrowsk und Charkiw, wo sich 
588.000 bzw. 463.000 Binnenvertriebene aufhalten. In der Stadt Kyjiw wohnen ca. 370.000 
Binnenvertriebene und in der gleichnamigen Region 289.000. In der Region Odesa halten sich 
ca. 202.000 Binnenvertriebene auf. In der Region Lwiw leben ca. 157.000 Binnenvertriebene, 
in der Region Iwano-Frankiwsk wohnen ca. 86.000 Binnenvertriebene, in der Region Chmel­
nyzkyj leben ca. 89.000 Binnenvertriebene, und in der Region Tscherniwzi wohnen ca. 52.000 
Binnenvertriebene. Die Binnenvertriebenen kommen größtenteils aus der Region Donezk. Bin­
nenvertriebene leben mehrheitlich in oder nahe Großstädten (IOM 17.4.2025). Der Zustrom 
Binnenvertriebener verstärkt den Druck auf den Arbeitsmarkt, die Wohnraumsituation sowie 
auf öffentliche Dienstleistungen und Güter. Auch die Verteilung humanitärer Hilfe sowie Sys­
teme sozialen Schutzes geraten unter Druck. Dadurch kommt es potenziell zu Spannungen 
zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen (USDOS 23.4.2024). Das Ausmaß der Span­
nungen ist innerhalb der Ukraine unterschiedlich (IDMC 2024; vgl. IOM 11.2.2025), jedoch wird 
tendenziell darüber in westlichen Regionen mehr berichtet (IDMC 2024). Generell werden Bin­
nenvertriebene von verschiedenen Gruppen nicht als soziale Bedrohung wahrgenommen (IOM 
11.2.2025). Es wird berichtet, dass IDPs Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt erfahren (USDOS 
23.4.2024). Die Regierung subventioniert Unternehmen, welche vertriebene Personen beschäf­
tigen. Dennoch stellt sich die Arbeitsplatzsuche besonders für Binnenvertriebene mühsam dar 
(WB 28.2.2025).Binnenvertriebene sind besonders anfällig für Ausbeutung durch Menschen­
handel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Zwangsarbeit (FH 2025) und stoßen beim 
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Zugang zu medizinischer Versorgung und notwendigen Dokumenten auf Schwierigkeiten (US­
DOS 23.4.2024).
Auf der folgenden Karte ist der ungefähre Prozentanteil der (gemäß einer Befragung) erwerbslo­
sen Binnenvertriebenen je nach Region (Oblast) dargestellt. In Bezug auf die Region Tscherniwzi 
sind keine repräsentativen Daten vorhanden. Der Karte lassen sich unter anderem folgende 
Zahlenangaben entnehmen:
• Region Iwano-Frankiwsk: 11-15 %
• Stadt Kyjiw, Region Lwiw, Region Odesa: jeweils 6-10 %
• Region Kyjiw, Region Chmelnyzky: jeweils 3-5 %
Die höchste Arbeitslosigkeit weisen in der Ostukraine gelegene Regionen auf. Hellblau hinterleg­
te Regionen auf der Karte weisen insgesamt eine niedrigere Arbeitslosigkeit auf, im Gegensatz 
zu dunkelblau eingefärbten Regionen. [Daten für die von Russland besetzten Teile der Ukraine 
sind nicht verfügbar; Anm. der Staatendokumentation.]
Prozentanteil der (gemäß einer Befragung) erwerbslosen Binnenvertriebenen je nach 
Region (Oblast)
Quelle 6: IOM 15.11.2024
Bei der Koordinierung von Unterstützung auf der lokalen Ebene spielen IDP-Räte eine wichtige 
Rolle (IDMC 2024). IDP-Räte besitzen neben ihrer beratenden eine vermittelnde Funktion (GPC 
2.2024) und arbeiten mit kommunalen Behörden und NGOs zusammen (IDMC 2024).
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Quellen
■ AI - Amnesty International (29.4.2025): Amnesty Report 2024/25: Zur Lage der Menschenrechte 
weltweit; Ukraine 2024, https://www.ecoi.net/de/dokument/2124771.html, Zugriff 21.5.2025
■ BMKIDPR UKRA - Beschluss des Ministerkabinetts: IDP-Registrierung [Ukraine] (8.4.2025): 
КАБІНЕТ МІНІСТРІВ УКРАЇНИ - ПОСТАНОВА (№ 509): Про облік внутрішньо переміщених 
осіб [Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine: Über die Registrierung Binnenvertriebener], 
https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/509-2014-п#Text, Zugriff 16.6.2025
■ BMKIDP UKRA - Beschluss des Ministerkabinetts: IDP-Unterstützungszahlungen [Ukraine] (15.4.2025): 
КАБІНЕТ МІНІСТРІВ УКРАЇНИ - ПОСТАНОВА (№ 332): Деякі питання виплати допомоги на 
проживання внутрішньо переміщеним особам [Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine: 
Einige Fragen zur finanziellen Unterstützung Binnenvertriebener], https://zakon.rada.gov.ua/laws/s
how/332-2022-п#Text, Zugriff 21.5.2025
■ CoE-PACE - Council of Europe - Parliamentary Assembly (6.6.2022): Report - Humanitarian con­
sequences and internal and external migration in connection with the aggression of the Russian Fed­
eration against Ukraine, https://www.ecoi.net/en/file/local/2074795/doc. 15547.pdf, Zugriff 19.6.2024
■ FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 - Ukraine, https://www.ecoi.net/de/doku
ment/2125456.html, Zugriff 19.5.2025
■ GPC - Global Protection Cluster (2.2024): Recommendations on Cooperation between Humanitarian 
Organizations and IDP Councils, https://www.globalprotectioncluster.org/sites/default/files/2024-05/
pc_recommendations_cooperation_between_humanitarian_organizations_and_idp_councils_en.pd
f, Zugriff 24.6.2024
■ IDMC - Internal Displacement Monitoring Centre (2024): Global Report on Internal Displacement 
(GRID) 2024, https://api.internal-displacement.org/sites/default/files/publications/documents/IDM
C-GRID-2024-Global-Report-on-Internal-Displacement.pdf , Zugriff 19.6.2024
■ IOM - International Organization for Migration (17.4.2025): Ukraine — Internal Displacement Report 
— General Population Survey — Round 20, https://dtm.iom.int/dtm_download_track/77056?file=1&
type=node&id=51351, Zugriff 21.5.2025
■ IOM - International Organization for Migration (4.2025): Ukraine, https://dtm.iom.int/ukraine#produc
ttabs, Zugriff 16.6.2025
■ IOM - International Organization for Migration (11.2.2025): Displacement and Social Cohesion in 
Ukraine, https://dtm.iom.int/dtm_download_track/72946?file=1&type=node&id=48976 , Zugriff 
2.6.2025
■ IOM - International Organization for Migration (15.11.2024): Employment, Mobility and Labour Market 
Dynamics in Ukraine, https://dtm.iom.int/dtm_download_track/67226?file=1&type=node&id=45426,  
Zugriff 21.5.2025
■ Regierung UKRA - Regierung [Ukraine] (1.3.2024): Субсидії для внутрішніх переселенців [Zu­
schüsse für Binnenvertriebene], https://www.kmu.gov.ua/news/subsydii-dlia-vnutrishnikh-pereselen
tsiv, Zugriff 17.6.2024
■ Ukraine-Analysen/Liasheva - Ukraine-Analysen (Herausgeber), Liasheva, Alona (Autor) (13.7.2022): 
Wohnraum und Krieg in der Ukraine (Ukraine-Analysen Nr. 271), https://laender-analysen.de/ukrai
ne-analysen/271/ukraineanalysen271.pdf, Zugriff 17.6.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Ukraine, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107670.html, Zugriff 12.6.2024
■ WB - Weltbank (28.2.2025): Ukraine - Fourth Rapid Damage and Needs Assessment (RDNA4): 
February 2022 - December 2024, https://documents1.worldbank.org/curated/en/09902202511404
0022/pdf/P180174-ca39eccd-ea67-4bd8-b537-ff73a675a0a8.pdf , Zugriff 2.6.2025
16 Grundversorgung und Wirtschaft
Letzte Änderung 2025-06-26 07:41
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Grundversorgung
Durch die flächenmäßige Größe der Ukraine und die regional variierende Intensität der Kampf­
handlungen unterscheiden sich die Bedarfslagen der Bedürftigen im Land (Ukraine-Analysen/
Liasheva 3.11.2022). Das Einkommensniveau ist regional unterschiedlich hoch und im Jahr 
2024, verglichen mit dem Vorjahr, angestiegen. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung kann mit ih­
rem monatlichen Durchschnittseinkommen die Mindestausgaben nicht decken (IOM 20.11.2024). 
Besonders auf dem Land ist die Armut groß (UNECE/Cherenko 22.11.2024). Mit Stand Mai 2025 
waren 97.500 Personen als erwerbslos registriert (Nationalbank UKRA 5.2025a). Diskriminie­
rung von Frauen, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt hat 
abgenommen, bleibt aber weiterhin ein   Problem. Trotz hoher Nachfrage mangelt es an flexiblen 
Arbeitsmöglichkeiten wie Teilzeit- oder Telearbeit, welche für viele Menschen eine Lösung wären, 
beispielsweise Mütter, die nun alleinerziehend sind oder Angehörige pflegen (Ukraine-Analysen/
Wolosewytsch 11.4.2025). Der Krieg verschärft den anhaltenden Arbeits- und Fachkräfteman­
gel. Eine Herausforderung stellt die informelle Beschäftigung dar. Offizielle Daten zu Arbeit und 
Beschäftigung sind rar (EC 30.10.2024).
Die Energieinfrastruktur der Ukraine ist russischen Angriffen ausgesetzt (ACAPS 19.2.2025) 
und wurde beträchtlich zerstört (WB 28.2.2025). Die beschädigte Infrastruktur sowie die erhöhte 
Abhängigkeit von Importen haben die Strompreise in die Höhe getrieben (Wilson 20.2.2025; 
vgl. EBRD 26.11.2024). Beträchtlicher Schaden wurde der Wasser- und Gasinfrastruktur zuge­
fügt (WEF 23.1.2025; vgl. Ukrinform 14.3.2025). Am 6.6.2023 wurde der Kachowka-Staudamm 
am Fluss Dnipro in der Region Cherson durch Explosionen schwer beschädigt, was zu einem 
unkontrollierten Wasserabfluss und zur Überflutung von Städten und Dörfern in den Regionen 
Cherson und Mykolajiw führte. Tausende Menschen verloren ihren Zugang zu Grundversor­
gung, Nahrungsmitteln und Trinkwasser (WFP 16.6.2023). Durch den Staudammbruch wurden 
Wasserquellen verunreinigt. Außerdem wurde das Bewässerungssystem für die Landwirtschaft 
in der Südukraine stark in Mitleidenschaft gezogen (UNOCHA 27.6.2023). Weitere Folgen des 
Staudammbruchs sind die Versalzung des Bodens und des Grundwassers, überschwemmte 
Naturschutzgebiete sowie Entsalzung des Schwarzen Meeres. Mehrere Tier- und Pflanzenarten 
sind nun vom Aussterben bedroht (ORF 1.7.2024). Die folgende Karte stellt farblich die regionale 
Lage in der Ukraine hinsichtlich der Bereiche Wasser und Hygiene dar und verwendet dazu die 
Messskala 1-5, wobei 5 eine sehr angespannte Situation und 1 eine entspannte Lage bedeutet. 
Auf der Karte ist zu sehen, dass vor allem in der Ostukraine die Wasser- und Hygienesituation 
angespannt ist. In Bezug auf die von Russland besetzte ukrainische Halbinsel Krim sind keine 
Daten verfügbar (WCU 12.2023).
Regionale Wasser- und Hygienesituation in der Ukraine
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