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Seite 2 – a-2026-1045-00244-2antwortschreibenifg-begehrenname_geschwaerzt
Anfrage nach dem IFG zur… Bad Radkersburg, Steierm…Frage der E-Mail vom 12.03.2026: Hat die Gemeinde Kontrollrechte an der Gesellschaft abgegeben? Gemäß 8 2 Abs 1 IFG ist Information im Sinne dieses Bundesgesetzes jede amtliche oder unternehmerischen Ob eine Information dem jeweiligen Bereich zuzuordnen ist, bestimmt sich nach den Aufgaben der betreffenden Die Information muss daher einer bestimmten Aufgabe zugerechnet werden können. Gesellschaft m.b.H. durch die Steiermärkischen Bank- und Sparkassen Aktiengesellschaft liegt nicht mehr