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  • Seite 12 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
    Seite 12 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
    Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…
    Handbuch Informationsfreiheitsgesetz 12 von 51 • Hinsichtlich nationale Sicherheit und umfassende Landesverteidigung zu unterscheiden sind – sind primär Informationen zur Gefahrenabwehr von außen, zur Militärischen Landesverteidigung (zum Beispiel militärischer Schutz der Neutralität und Verteidigung der Souveränität), zur Zivilen Landesverteidigung (zum Beispiel Maßnahmen gegen kriegsbedingte Störungen der Wirtschaft) und zur Geistigen Landesverteidigung Auch der Schutz der Stabilität des Finanzmarktes kann unter den Geheimhaltungstatbestand der Aufrechterhaltung