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Seite 3 – ga23_geschwaerzt
Purkersdorf, Wiener Stra… Landesregierung Niederös…Gutachten Hinsichtlich der Verkehrsbelastung wird festgehalten, dass die Anzahl der Fahrzeuge auch für eine Landesstraße B außerordentlich hoch ist. Der Schwerverkehrsanteil von 3,0 bis 3,5% ist für Landesstraßen B deutlich unterdurch- schnittlich. -
Seite 16 – straenpolizeilichertatbestandskatalog
Bußgelder für Verkehrsor… Landesregierung Niederös…A-766/041-2017 16 § 26a Abs. 3 Nichtverbleiben im Fahrzeug beim Halten auf Fahrstreifen für Omnibusse während der Betriebszeiten des Kraftfahr- linienverkehrs; Nichtverlassen des Fahrstreifens für Omnibusse so rasch wie möglich beim Herannahmen eines Linienbusses ............ ........ ............................................... € 40,-- § 27 StVO 1960 Fahrzeuge des Straßendienstes Vorschriftswidriges Ver halten gegenüber einem auf einer Arbeitsfahrt bef indlichen Fahrzeug des Straßendienstes -
Seite 20 – straenpolizeilichertatbestandskatalog
Bußgelder für Verkehrsor… Landesregierung Niederös…. € 60,-- § 52 lit. a Z. 10a Die durch Straßenverkehrsze ichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen überschritten bis 10 km/h .................................................. 40 km/h ............................................. € 150,-- § 52 lit. a Z. 10a Die durch Straßenverkehrsze Fahrverbot für einspurige Kraftf ahrzeuge) ........................ € 40,-- § 52 lit. a Z. 14
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