Informationsfreiheit
in Steiermark

Fragen Sie Behörden nach Verwaltungsinformationen – es ist Ihr gutes Recht.

Welche Behörden?

Alle Einrichtungen, die Verwaltungs­aufgaben wahrnehmen.

Welche Informationen?

Verträge, Protokolle, Gutachten und andere Dokumente aus der Verwaltung: Sie haben das Recht auf Einsicht.

Welches Recht?

Das Informationsgesetz von Steiermark erlaubt Ihnen den Zugang zu Informationen der Verwaltung.

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Informationsgesetz in Steiermark

Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz - lernen Sie das Gesetz kennen...

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