Funktionsgebühren KABEG Aufsichtsrat

Gemäss §20 des Kärntner Landesanstaltenbetriebsgesetz (K-LKABG, Fassung vom 19.06.2013) steht jedem von der Landesregierung bestelltem Aufsichtsrat eine entsprechende Funktionsgebühr zu. "Die Landesregierung hat entsprechend der Bedeutung der Funktion sowie den damit verbundenen Aufwendungen und der damit verbundenen Arbeit für die von der Landesregierung bestellten Mitglieder des Aufsichtsrates nach § 14 Abs. 1 lit. c bis e eine angemessene Funktionsgebühr und Sitzungsgelder festzulegen."

Ich bitte im Interesse der Allgemeinheit um Bekanntgabe der entsprechenden Vergütungssätze.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2013
  • Frist
    14. August 2013
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 K-ISG die Erteilung folgender Auskunft: Gemäss §20…
An Landesregierung Kärnten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
19. Juni 2013 10:03
An
Landesregierung Kärnten
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 K-ISG die Erteilung folgender Auskunft:
Gemäss §20 des Kärntner Landesanstaltenbetriebsgesetz (K-LKABG, Fassung vom 19.06.2013) steht jedem von der Landesregierung bestelltem Aufsichtsrat eine entsprechende Funktionsgebühr zu. "Die Landesregierung hat entsprechend der Bedeutung der Funktion sowie den damit verbundenen Aufwendungen und der damit verbundenen Arbeit für die von der Landesregierung bestellten Mitglieder des Aufsichtsrates nach § 14 Abs. 1 lit. c bis e eine angemessene Funktionsgebühr und Sitzungsgelder festzulegen." Ich bitte im Interesse der Allgemeinheit um Bekanntgabe der entsprechenden Vergütungssätze.
Im Falle der Weigerung, diese Auskunft zu erteilen, erbitte ich um einen Bescheid im Sinne des K-ISG, um den Rechtsweg beschreiten zu dürfen. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landesregierung Kärnten
Sehr geehrtAntragsteller/in In Beantwortung Ihrer Anfrage betreffend die Vergütung für die Mitglieder des Aufsich…
Von
Landesregierung Kärnten
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. Juli 2013
Status
Anfrage erfolgreich
Nicht-öffentliche Anhänge:
auskunfsterteilung.jpg
209,2 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in In Beantwortung Ihrer Anfrage betreffend die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft darf Ihnen mitgeteilt werden, dass festgelegt wurde, den von der Landesregierung nach § 14 Abs 1 lit c bis e bestellten Mitgliedern des Aufsichtsrates der KABEG keine Funktionsgebühr, sondern lediglich ein Sitzungsgeld von EUR 90,00 je Sitzung zu gewähren. Wir hoffen Ihnen mit dieser Mitteilung gedient zu haben Mit freundlichen Grüßen